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Dienstag, 16. Januar 2018

Wo sind wir da? Nach Ansicht von der Behörden in Bülach




Eines meiner Lieblingsmusikfilme.
Wir waren auch dort. Wo befinden wir uns? Nach den Aussagen von Frau Pente und Behörde wohl in Bülach.




Siehe 3. Scan: Durch die Platzierung in den Florhof konnten die Jugendlichen Erfahrungen mit der Stadt und den städtischen Möglichkeiten und mit andern Bezugspersonen machen.

Solche Äusserungen machte man auch gegenüber meinen Kindern und mir andauernd. Sofort habe ich Unterlagen und Fotos gezeigt, welche das  Gegenteil beweisen, diese wurde aber einfach ignoriert. Bis heute bleiben sie dabei, dass meine Kinder in keiner Stadt, Sportclub etc waren; immer nur in Bülach.

Solche Aussagen haben schwerwiegende Folgen, weil solche Aussagen weitergeben werden. In der Schweiz dürfen Behörden dies machen; es wird nichts hinterfragt oder richtiggestellt.

Weitere Links:

Update 17. Juni 2019

Erste Karte: Hier wurden meine Kinder geboren gingen in den Kindergarten und Schule in den Tennis Club ins Judo, hatten Jahre lang von einer anderen Stadt eine Jahreskarte von einem Museum. Ich ging mit ihnen ins Theater etc. 
Zweites Bild: Mit diesem Uboot fuhren wir, sehr freundliche Menschen in diesem Land. 
Drittes Bild: Ich mit einem Kind das ich betreute wenn die Eltern jeweils in der Schweiz waren auf dem Tennisplatz wo meine Kinder auch Mitglied waren.
Bülach und Klinik Hard bleiben bei dem was sie geschrieben haben.
Da man wissentlich meine Kinder zu Pädophilen geben wolle, trage ich keine Schweizerpass oder Dokumente mehr. Was bei einer Personenkontrolle   dann länger dauert für Abklärungen.

Update 22. April 2020

Die Sammlung meiner Söhne wird ins Ausland gehen.

Selbstverständlich habe ich noch die versteckten Tonbandaufnamen und Dokumente wie man meine Kinder verhöhnte und verspottet wegen ihren Interessen. Und alles wegen meiner Biografie .



Update 16. November 2021

Wegen Corona ist alles noch bei mir. Daher schaue ich die Sammlung nochmals an.

Da meine Söhne durch Bücher viel wussten und noch viele Fragen hatten, schrieben sie Botschaften an. Sie halfen beim Finden von Kreisel.

In den Bücher stiessen sie auf die Quellenangaben von Museen, die ihnen auch weitere Auskunft gaben, sowie Antiquitäten, Antiquariat, und Firmen die halfen. Für die Kosten kam ich auf.

Heute würde ich es anders machen das Geld das ich bekommen habe  nicht mehr dafür verwenden!https://namensaenderung.blogspot.com/search?q=szondi+test

Ich habe diese Arbeit mit den ganzen 8000 Fr. finanziert, die ich als Betroffene der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch/index.html) Soforthilfe bekam.

Sondern würde Bücher, Filme, Kreisel, Gyroskope kaufen. Ein seltenes Buch wäre das von Friedrich Kroner: Der Kreisel. Die Geschichte des Georg Zenk.







Kreisel Gyroskope meiner Söhne sind in Canada. Hätte Freude, wenn sie mal in einer Ausstellung gezeigt werden .

Hatte letztes Jahr Glück, Japanische Kreisel Spiele und Spielerin zu sehen. Hatte grosse Freude, dass ich das mal sehen konnte.



Schade gibt es den Film Vorsicht Nachbar nicht auf DVD  https://www.youtube.com/watch?v=frMY501k8f8 wir habben in nur auf VHS Hätte in gene noch mal gesehen

Freitag, 12. August 2016

Aktenverweigerung Vormundschaftsbehörde Bülach


Die Aktenverweigerung, die ich im Blog „Widerlegungen der Aussagen von Werner Scherrer“ erwähnt habe.



Ich befürchtete, dass gleiche Spielchen abgezogen wird  nach den Antworten, die ich bekam, wie  bei der Vormundschaftsbehörde Effretikon.  http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html



Darum wollte ich eine amtliche Person dabei haben. Darum ging ich zu Polizei und fragte ob sie mich nicht begleiten würden, da ich ein ungutes Gefühl habe. Sie durften nicht wegen Interessenskonflikt.

Also fragte ich im Büro nebenan die Betreibungsbeamtin, die meine Geschichte kannte. Sie sagte mir zu.

Ich sagte, wenn es richtig gemacht worden wäre, wäre das eine Sache von ein paar Minuten. Später sagte sie mir sie dürfe mich nicht begleiten. Es wurde ihr so gesagt.

Darum blieb ich dann sitzen, bis jemand bestätigt, dass mir die Akten verweigert werden. Sonst währe das gleiche geschehen, dass man behauptete, ich hätte die Akten nicht gewollt.

Darum rief ich Herr Baeriswyl  und Herr Brunner an, die aber beim ersten Versuch nicht anwesend waren. Wenigstens liessen sie mich mit dem Amtstelephon anrufen. Dann rief ich halt die Polizei an.



Diese Seite und links sind wichtig.

http://namensaenderung.blogspot.ch/2016/07/wieder-keine-aktenkopie-und-einsicht.html



Hier gekürzte Version als ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach machte.



Mittwoch, 30. April 2014

Die Auswirkungen von inkompetentem Handeln auf unsere Zukunft

Da Besucher meines Blogs widerholt ähnliche Fragen stellen und sich eventuell eine Orientierungslosigkeit aufgrund meiner kurz gehaltenen Aktenverweise ergibt, gehe ich hier nochmals genauer darauf ein,  was all das Geschehene für Auswirkungen auf uns heute hat.

Ich erkläre in den Gesprächen mit Besuchern meines Blogs, dass es gut ist, dass ich moralische Unterstützung bekomme. Jedoch fühlt sich von den Behörden weiterhin niemand zuständig und auch die Versprechungen, dass man einiges in Ordnung bringen würde, wurden nicht eingehalten. Von Bülach und der Klinik Hard selbst gibt es keine Richtigstellung, wobei sie dabei bleiben, dass keine Fehler gemacht wurden.

Im Folgenden werde ich nicht auf alle Sätze der gescannten Dokumenten eingehe, sondern verweise mit einem Link auf jene Blogbeiträge, wo ich die Dokumente schon behandelt habe.


Nochmals festzuhalten ist, wie dreist Frau Pente gegenüber dem Kinderanwalt war. Wie man am gescannten Brief von Frau Pente vom 21. Oktober 2001 (http://namensaenderung.blogspot.ch/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html) sieht, behauptet sie einfach, dass ich jegliche angebotene Hilfe abgelehnt habe. Was sie nicht ihm nicht sagt ist, dass die VB Bülach schon zuvor beschlossen hatte uns nie eine Hilfestellung zu geben, insbesondere keine finanzielle (siehe Scan des Sitzungsprotokolls vom 21. September 2001 im Blogeintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html).

Niemand glaubte mir als ich den Verdacht hatte, dass die Hilfsbereitschaft nur vorgespielt wurde. Mancher sagte mir ganz klar, dass eine Behörde so etwas nicht macht.

Irgendwann akzeptierte ich, dass ich keine Unterstützung bekam. Und dann als ich sagte ich bekomme keine Unterstützung, hiess es, das kann nicht sein.
Dass man uns nie unterstützen wollte konnte ich erst mit der Aktenherausgabe beweisen, die ich nur mit grossem Kampf bekam (siehe Eintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/02/frau-pente-und-finanzen-frau-pente-die.html).

Finanzielle Auswirkungen
Weil die finanziellen Hilfestellungen, die versprochen wurden, nicht eingehalten wurden,  blieb mir nichts anderes übrig als beim Betreibungsamt Verlustscheine zu machen für Krankenkasse, Steuern etc. Es spielte keine Rolle wie sehr ich versuchte zu erklären wieso wir in dieser Lage waren und dass wir belogen wurden bezüglich finanzieller Unterstützung, keiner hörte zu oder fühlte sich nicht zuständig. Dies war eine sehr schlimme Zeit für uns und vor allem voller Entbehrungen für meine Kinder (nicht zu vergessen ist auch wie ich bei der Scheidung keine Pensionskasse zugesprochen bekam).

Weil ja Betreibungen nicht verjähren, heisst das, dass meine Kinder nach meinem Tod für meine Schulden aufkommen müssen, falls sie nicht aufs Erbe verzichten. Dann holt sich die Stadt alles, inklusive alles persönliche. Dies beinhaltet auch meine Akten, für welche ich jahrelang gekämpft habe.
Im Moment bekomme ich eine Rente, aber wer meint ich könne mit dieser nach Kanada, liegt falsch.
Man hat zwar versprochen, dass man eine Lösung finden werde und einiges in Ordnung bringen wird, aber das waren nur leere Versprechungen.

Ich bin kein Einzelfall, so geht es auch anderen Betroffenen von Führsorgerischen Massnahmen,  Heimkindern, Verdingkindern und andere Gruppen. Bis zum Tode müssen wir das Fehlverhalten der Behörden ausbaden und selbst unsere Nachkommen!

Sonntag, 26. Januar 2014

Ich wundere mich nicht mehr über die Vormundschaftsbehörde Bülach

Beim Googeln von Heidi Leibundgut bin ich auf ihren Blog über ihre Reise nach Kolumbien gestossen: http://heidicolombia.wordpress.com/.
Als ich den Eintrag vom 6. November 2013 sah, dachte ich, dass ich nicht richtig sehe. Dort ist Dr. Nagel abgebildet! Ich habe dann dieses Foto mit jenem vom FFE verglichen, das mein Sohn gemacht hat. Mir wurde von der Amtsstelle bestätigt, dass die beiden ein Paar sind.
Dr. Nagel hätte auch die Anhörungen bei meiner Kinder durchgeführt und jetzt ist auch klar wieso man nicht wollte dass eine Vertrauens Person dabei ist, da diese: Neben der amtlichen Ebene sind die beiden auch eng privat verstrickt!

Heidi Leibundgut arbeitete bis Dezember 2011 bei der Vormundschaftsbehörde Bülach. Nach dieser Entdeckung wundert es mich auch nicht mehr, dass man nie bereit für ein klärendes Gespräch ist oder dass wir eine Entschuldigung bekommen.

Des Weiteren sieht man anhand folgendes Artikel, wie bei der Vormundschaftsbehörde gearbeitet wird: http://www.zuonline.ch/artikel_144327.html.

Update 20. September 2015
Da der ursprüngliche Link nicht mehr gültig ist, im folgenden 2 Links welche diesen ersetzen:
Aus der NZZ:
Vor Obergericht stand ein ehemaliger Vormundschaftssekretär des Bezirks Bülach, dem vorgeworfen wurde, fünf Mandanten über den Tisch gezogen zu haben, die eigentlich Anrecht auf eine gebührenfreie Betreuung gehabt hätten. Stattdessen habe er die fünf Klienten privat gegen Bezahlung betreut, um ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln, und sie im Glauben gelassen, er handle für sie als Staatsangestellter. Dabei habe er sie arglistig getäuscht. Das Bezirksgericht Bülach hatte den Mann im Juni 2013 wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher Veruntreuung und mehrfacher Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Pornografie deshalb, weil auf seinem Laptop unter anderem Filme und Fotos von sexuellen Darstellungen mit Pferden, Hunden, Schweinen und Schlangen gefunden worden waren. Die Verurteilung wegen Pornografie akzeptierte der Beschuldigte, ging aber gegen den Hauptvorwurf in Berufung. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch in Bezug auf die Vermögensdelikte.

Update 27. Juni 2016
Noch einen Link zu einem neueren Blog-Eintrag zu Heidi Leibundgut
http://namensaenderung.blogspot.ch/2015/11/wieder-einmal-muss-ich-etwas-beweisen.html

Samstag, 20. Oktober 2012

Ich bin jüdischer Abstammung

Siehe zuerst letzter Eintrag.
Nach dem DNS-Test habe ich jüdische Wurzeln. Nachdem ich das Resultat erfahren habe, habe ich meiner Mutter angerufen, um sie mit dem Ergebnis zu konfrontieren. Sie hat mir einfach das Telefon aufgehängt.

Daraufhin habe ich meine ganze Verwandtschaft und die Behörden gebeten mit ihr zu sprechen. Eine Cousine hat ihr angerufen und ihr gesagt, sie solle doch endlich sagen, wer mein Vater ist. Meine Mutter hatte ihr geantwortet, dass nur ihre eigenen Eltern und ihr Mann Jörg Gritti Bescheid wissen würden, was in Toronto vorgefallen ist. Wenn das stimmt, dann hat ja meine Mutter alle bisher angelogen mit ihren verschiedenen Versionen der Geschichte. Sie hat auch jetzt ihre Telefonnummer geändert. Ich ging durch die Hölle mit ihren Versionen der Geschichte, vor allem wenn sie sagte, sie wurde von meinem Vater vergewaltigt und er sei Italiener. Ich denke aber, dass die Italiener für sie nur als plausible Lösung gedient haben um die Wahrheit zu verzerren, denn was man in der Schweiz früher für ein Bild über die Italiener in der Schweiz hatte, kann man zum Beispiel im DOK-Film „Die SVP Schweiz: ein Jahr unterwegs mit den Rechtskonservativen“ sehen. Siehe dazu den Artikel auf http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/schweiz/die-svp-und-der-niedergang-der-stammtischkultur-123622773 und http://www.youtube.com/watch?v=NJ-5TSao4zc&feature=share&list=ULNJ-5TSao4zc. In dieser Reportage spricht auch Claudio Schmid von der KESP / Vormundschaftsbehörde Bülach (siehe dazu Blogeintrag vom 29. Januar 2012).

 Meine Mutter gibt ja nichts zu, wenn mann sie mit Fakten konferiert; sie kommt einfach mit neuen Varianten der Geschichte, wenn man denkt, man hat sie mit konkreten Fakten konfrontiert. Ich vermute Herr Backstein ist mein Vater. Meine Mutter weiss Bescheid von dieser Vermutung. Wenn es nicht so ist, kann man es ja mit einem DNS Test widerlegen.

Ich habe genug um Gespräche Akten gekämpft man ist mir ja nie entgegengekommen. Ich wurde wie der letze Dreck behandelt, vor allem mit der Aussage, ich stamme von einer Vergewaltigung ab. Dies ist bis heute schmerzhaft. Ich wurde um meine Identität betrogen. Ich habe bis heute keine Entschuldigung bekommen oder eine Wiedergutmachung erhalten und ich werde hier in der Schweiz immer ein minderwertiger Mensch bleiben.

Selbstverständlich hält man zu meiner Mutter.

Sonntag, 29. Januar 2012

E-Mail von Claudio Schmid

Die ganzen Jahre habe ich versucht Heidi Leibundgut von der Vormundschaftsbehörde Bülach an einen runden Tisch zu bringen (siehe 27. November 2011 und 19. Oktober 2007).
Ich habe auch bei der Vormundschaftsbehörde Bülach selbst um einen runden Tisch gebeten, aber auch hier vergeblich (so wie bei diversen anderen Stellen auch). Von dem her fragte ich auch Claudio Schmid von der KESB (Vormundschaftsbehörde Bülach), ob er Heidi Leibundgut zu einem runden Tisch bewegen könne, weil es mir nicht gelang. Da ich ihn unterwegs telefonisch erreichte, hat er mich zurückgerufen. Ich schilderte ihm wie sich Frau Heidi Leibundgut auf meine Kontaktversuche benimmt sowie die oben referenzierten Vorfälle und fragte ihn, ob er einen runden Tisch mit Heidi Leibundgut arrangieren könne. Zusammengefasst hatte ich es nochmals in einer E-Mail an Herrn Claudio Schmid.


Guten Tag Herr Schmid
Vergangenen Mittwoch, 11. Mai 2011, führten wir ein kurzes Telefongespräch. Wie ich Ihnen schon mitteilte, hatte ich auch am 11. Mai 2011 versucht Frau Heidi Leibundgut telefonisch unter 044 860 56 52 zu errreichen. Sie hat sich dann nur mit Heidi gemeldet. Als ich sie fragte, ob sie wegen ihren Taten in meinem Fall (siehe dazu mehr auf namensaenderung.blogspot.com) nicht einmal entschuldigen möchte, tat sie so, als ob ich falsch verbunden sei. Ich sagte ihr aber, dass ich sie sehr wohl erkannt habe.
Wie sie dem meinem Blog (namensaenderung.blogspot.com) entnehmen können, ist sie in den vergangenen Jahren nie bereit gewesen an einen runden Tisch wegen meinem Fall zu sitzen.
Ihr Verhalten, dass sie sich zunächst als andere Person ausgibt, nur um nicht Stellung nehmen zu müssen, habe ich bereits dem Bezirksrat Bülach gemeldet sowie der Vormundschaftsbehörde Bülach. Nach deren Aussage werden diese mit ihr am Montag reden.
Ich finde es bedenklich, dass eine Mitarbeiterin einer Behörde ein solches Verhalten an den Tag legt. Damit meine ich, dass sie so tut, als ob andere verwirrt sind und etwas falsch gemacht haben.
 

Mit freundlichen Grüssen
 

Katherine Flück
 

PS: Frau Leibundgut weiss von meinem Blog Bescheid.


Von ihm hatte ich dann folgende E-Mail erhalten:


Sehr geehrte Frau Flück

I. Formell


A)
Sie haben mir diese Woche angerufen, weshalb ich ihnen wie versprochen
Antwort gebe. Ich forderte sie auf, sich mit mir schriftlich in Verbindung
zu setzen was sie mit ihrem Schreiben erfüllten. Danke! 


B)
Sie konfrontieren mich mit einem Sachverhalt welcher ich bis heute nicht
kenne. Um mir ein Bild über diese Sache zu machen, muss ich zuerst mal
wissen um was es geht und dazu bestellte ich das Aktendossier, damit ich
mich in den Fall einlesen kann. Weil mich ihr Schreiben erst heute
Freitagabend erreichte dauert dieses Aktenstudium möglicherweise länger als
geplant.

II. Materiell


C)
Was mir aber bereits jetzt aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass sie
offensichtlich u.a. Akten/Dokumente der Stadt Bülach im Internet
publizierten die zum Teil geändert bzw. manipuliert worden sind. Gemäss
diesen Veröffentlichungen schrecken sie offensichtlich nicht zurück explizit
gegen verschiedene gesetzliche Normen zu verstossen
(Datenschutz/Datensicherheit/Urkundenfälschung/Belästigungen uvm.) , was ich
überhaupt in keiner Weise akzeptieren kann. Ich fordere sie umgehend auf,
diese Veröffentlichungen zu beenden und sich bei der von ihnen gesuchten
Person schriftlich zu entschuldigen.

Ein solches Verhalten ist eine schlechte Ausgangslage um überhaupt ein
konstruktives Gespräch mit ihnen in Angriff zu nehmen.

III. Wie weiter

D)
Es gibt diverse Möglichkeiten um ihre vom Amt verursachten Probleme (gem.
Ihrer Darstellung) zu lösen bzw. zu meistern (Oberbehörde, Ombudsstelle,
etc.).

E)
Sobald Sie meiner Aufforderung (im 3 Textteil) Folge geleistet haben, werde
ich sie zu einen Gespräch mit mir einladen und anhören.

Besten Dank und Gruess

Schmid






Diese E-Mail habe ich meiner Sozialarbeiterin gegeben und Herrn Dürsteler (vom Bezirksrat Bülach) telefonisch vorgelesen.
Im Folgenden werde ich auf die Punkte von Herrn Schmid eingehen.

Punkt B: Ich war erstaunt, dass er von meinem Fall nichts wusste, da ich an verschiedenen Stellen, auch immer wieder bei der Vormundschaftsbehörde Bülach, wo er ja arbeitet, um einen runden Tisch gebeten habe.

Punkt C: Herr Dürsteler sagte zu mir, dass ich diese Akten offiziell bekommen habe und ich keine Amtsperson bin. Ich schreibe in meinem Blog meine Lebensgeschichte. Um für die Leser meines Blogs die Zusammenhänge leichter verständlich zu machen, gehe ich in im Blog oft nur auf einzelne Vorfälle ein. Wenn ich jeweils die Dokumente vollständig 1:1 gescannt hätte, wäre die Übersicht schnell verloren gegangen und die wesentlichen Punkte, auf welche ich mich jeweils in den Einträge beziehe, wären verloren gegangen. Wieso und warum ich ja meinen Blog schreibe, habe ich schon mehrmals erwähnt. Von all seinen Anschuldigungen habe ich nichts gemacht, sonst kann man sich ja beim Bezirksrat Bülach bei Herrn Dürsteler erkundigen. Zudem wissen alle Behörden von meinem Blog.
Ich wurde in meinem Leben schon oft eingeschüchtert, was man mit mir heute nicht mehr machen kann. Ich werde meinen Blog weiterführen. Claudio Schmid meint ich müsse mich bei der „gesuchten Person“ (meint er damit Heidi Leibundgut?) entschuldigen. Auch geht nicht heraus, wofür ich mich entschuldigen soll.

Punkt D: Der Haken ist: Für das, was in Bülach vorgefallen ist, ist niemand zuständig.

Nochmals Punkt B: Vielleicht hat er selbst gemerkt, als er meine Akten studierte, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Fehler gemacht habe. Ich habe auch nicht mehr etwas von ihm gehört.


Update 7. September 2016
Ich staune nur.


Update 5. September 2017
Zusätzliche Links





Update 28. Oktober 2020

Ich bleibe dabei, dass es ein Interessenkonflikt war mit Heidi Leibundgut und Dr. Nagel. Heidi Leibundgut stand mit ihrem ersten Mann und ihren Religionsleuten vor dem Migros und beteten laut und sangen. Und jetzt ist sie auch kein Paar mehr mit Dr. Nagel. 

https://www.unterlandzeitung.ch/region/detail/article/wenn-man-sich-lange-kennt-gehen-einem-schicksalsschlaege-naeher-00185835/

So ist halt Bülach!!!!


Sonntag, 27. November 2011

Heidi Leibundgut ist immer noch nicht bereit für ein klärendes Gespräch

"Man muss verzeihen können", diesen Spruch höre ich mein Leben lang. Als Kind oder Jugendlicher fühlt man sich dann als schlechter Mensch, wenn man das nicht kann. Gespräche mit diesem Inhalt laufen dann immer überfreundlich und suggestiv, manipulierend ab. Und als Kind kann man sich in solchen Gesprächen noch nicht behaupten. Ich nenne dies daher stille oder suggestive Gewalt. Als man mit diesem Spruch auch in Bülach kam, stellte es mir regelrecht ab.

Die ganzen Jahre wollte ich das Heidi Leibundgut und Brigtitte Zolliker an einen runden Tisch sitzen, und zwar schon zum Zeitpunkt, als sie noch für unseren Fall zuständig waren. An diesem runden Tisch hätten dann auch eine wirkliche und neutrale Facherperson und eine Vertrauensperson dabei sein sollen. Zur Diskussion hätte unter anderem das Vortäuschen einer Namensänderung (siehe Einträge vom 19. Oktober 2007 und 24. Mai 2009) kommen sollen.

Heidi Leibundgut ist einmal  bei mir vorbei gekommen auf Empfehlung einer Person und hat mir diesen Flyer des Missionswerks Werner Heukelbach gegeben.


Im Gespräch an der Haustüre meinte sie dann, dass eine Vergewaltigung Gottes Strafe ist. Ich sagte dann, in solchen Kreisen wie ihren hat es erst recht viele Pädophile und als sie nicht aufhören wollte, wurde ich deutlich. Aber auch zu diesem Vorfall musste sie nie eine Antwort geben. Selbstverständlich wissen die Vormundschaftsbehörde Bülach, der Bezirksrat Bülach und Heidi Leibundgut, dass ich dies ins Internet stelle.
Heidi Leibundgut hört ja Ende Jahr bei der Vormundschaftsbehörde Bülach auf.

Samstag, 17. September 2011

Rente, Veruntreuung, runder Tisch

Rente
Ich bekomme jetzt eine monatliche Rente von unter CHF 2000. Natürlich kann man in der Schweiz damit nicht leben. Einige haben mich schon gefragt, ob ich diese rückwirkend bis zum Zeitpunkt als ich in der Klinik Hard war, bekomme. Dem ist nicht so. Zugleich stellt man Rückforderungen an mich, wo ich kein Geld hatte!

Veruntreuung
Der Buchhalter der im Jugendsekretariat Geld veruntreut hat (siehe http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/unterland/Boeses-Erwachen-fuer-einen-Buchhalter/story/31713367 und http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/buchhalter-reto-s-39-verurteilt-165498), muss von den ursprünglichen CHF 958‘300 nur 300‘000 zurückzahlen. Soviel ich weiss was zur Tatzeit Max Peter der Leiter des Jugendsekretariats (siehe dazu mein Eintrag vom 20. Februar 2007 ). Auch bei der Vormundschaftsbehörde Bülach wurde Geld veruntreut (http://www.zuonline.ch/storys/storys.cfm?db=zuonline&vID=13476).

Runder Tisch
Ich bekomme jetzt noch mehrere Termine für einen runden Tisch beim Bezirksrat Bülach. Die erste Gruppe wird meine Familie, sprich meine Mutter, Jürg Gritti, meine Tante Alice Zürcher-Flück und eine weitere Tante sein. Darin wird dann festgehalten, dass Jürg Gritti rechtsmässig verurteilt wurde, dass meine Kinder damals im Florhof nicht meine Mutter angerufen haben und auch nicht zu ihr wollten, und meine Mutter soll sich klar zur Beziehung zu meinem leiblichen Vater äussern.
Ein weiterer Termin wird mit Joseline Pamaluchi-Balmer sein. Bis jetzt äussert sie sich immer auf widersprüchliche Weise, wie man an den diversen Einträgen von mir erkennt. Ich glaube kaum, dass sie jetzt auf meine Fragen eine ehrliche Antwort geben wird und eher alles schönreden wird. Als ich noch zur Schule ging, hatte ich damals oft auf ihre Kinder aufgepasst oder wenn sie und Felix in den Ausgang gingen. Nicht zuletzt bekamen sie noch Geld für mich, da ich bei ihnen wohnte.
Ich bei Familie Wick mit Matthias Wick

Ich habe einfach so genug, ich möchte einfach nach Canada nach Hause.

Sonntag, 8. Mai 2011

Anhörung der Kinder

Einseitige Gespräche
Meine Kinder waren zuerst nicht für weitere Gespräche mit Sozialarbeitern bereit, nachdem was sie mit Frau Caprez erlebt haben (siehe 2. Abschnitt im Beitrag vom 31. Dezember 2007).
Auf die Frage von meiner Kinder, ob sie dann auch über das Vorgefallene seitens der Behörden sprechen dürfen, bejahte Frau Wider dies.
Als ich dann mit meinen Kindern zu diesem Gespräch erschien, wollten sie zuerst über die Vorfälle sprechen. Frau Wider blockte dann ab und sagte, dass sie zuerst ihre Fragen beantworten müssen, ihre Fragen auf den Parkplatz gestellt werden und anschliessend besprochen werden.
Nach all den Fragen, die sie stellte, z.B. mit wem meine Kinder spielen würden und von wem sie Fans seien etc., wollten meine Kinder ihre Fragen stellen und über die Vorfälle erzählen. Daraufhin stellte sie jedoch fest, dass die Zeit schon um sei.
Ihre Fragen sind somit immer noch auf diesem Parkplatz parkiert.

Unter Druck setzen
Ein Beispiel, wie meine Kinder auch unter Druck gesetzt wurden: Bei einem Unfall starb der Mittelstufenlehrer meines älteren Sohnes. Wir erfuhren, dass Frau Wider und Herr Wyss vom Jugendsekretariat Bülach schon am ersten Tag zur Ersatzlehrerin gehen wollten, um über meinen Sohn Erkundigungen einzuholen wegen der Scheidung. Er sagte dann Herrn Wyss, dass er ohne seine Einwilligung keine Erkundigungen über ihn einholen darf und dass ihn seine Ersatzlehrerin noch gar nicht kenne und er deshalb auch keine Erkundigungen einholen kann. Mein Sohn bekam als Antwort: „Wenn wir nicht mit deiner Lehrerin sprechen dürfen, könnte man meinen, dass du etwas zu verbergen hast“. Darauf folgten noch weitere Einschüchterungsversuche. Unter diesen Umständen stellten sich die damaligen Judo-Trainer von meiner Kinder zu einem Gespräch bereit mit Frau Wider und Herrn Wyss bereit.
Herr Wyss äusserte in einem anderen Gespräch zu meinen Kindern, dass es schon seltsam ist, dass meine Kinder so gescheit seien (!). Neben dem, dass ich unglaublich entsetzt war über diese Aussage, schaute ihn auch Frau Wider entrüstet an.

Missglückte Täuschung
Ein Beispiel für eine missglückte Täuschung: Herr F.X. Huber bat meine Kinder in einzelnen, aber identischen Briefen vom 8. Dezember 2000  über „das Problem“ reden zu können.





Uns fiel gleich beim Lesen ein neuer Name auf, nämlich derjenige von Herrn Dr. Nagel. Da meine Söhne ja mittlerweile kein Vertrauen mehr in die Praktiken der VB Bülach hatten, teilten sie beide Herrn Dr. Nagel telefonisch mit, dass sie an diese Gespräche nur mit einer Vertrauensperson kommen werden.
Was nun folgte, war eine sehr unverhältnismässige aggressive Kommunikation eines Arztes mit einem Jugendlichen. Herr Dr. Nagel sagte, dass eine Vertrauensperson überhaupt nicht in Frage komme und sie das machen sollen, was er sagt! Trotz der erwähnten Aggressivität von Herrn Dr. Nagel fragte mein älterer Sohn, ob sie ihre Fragen betreffend den Vorfällen mit den Bülacher Beamten stellen können. Das beantwortete mit einem energischen Nein und dass er die Fragen stellen werde und etwas anderes werde es nicht geben.
Ein weiterer Name in diesem Brief ist derjenige von Herrn Rüegg. Uns machte wütend, dass Herr Fravi, der ehemalige Schulpsychologe, uns sagte, dass Herr Rüegg, der neue Schulpsychologe, unseren Fall nicht übernehmen werde, aber wenn dann Herr Huber einen Schulpsychologen verlangt, dass dieser dann doch sich involviert. Dadurch war das Vertrauen zu Herrn Rüegg getrübt. Erst später mit der Aktenherausgabe habe ich erfahren, dass Herr Rüegg nur vermitteln wollte. Die sonstige ganze Zeit war seine Involvierung nie so formuliert worden. Siehe dazu auch den Eintrag vom 11. Februar 2011, drittes Unterkapitel.

Wenn man den am gleichen Datum von Herrn F.X. Huber geschriebenen Brief an mich und an meine Kinder vergleicht, erkennt man, dass Herr F.X. Huber in den Briefen an meine Kinder nur ein „Gespräch“ erwähnt, während er mir ganz klar mitteilt, dass die VB Bülach ein Gespräch gemäss Art. 314 Abs. 1 ZGB durchführen möchte (Art. 314 zif. 1 ZGB und nicht um Abs. 1).
Da wir in der Familie schon immer eine offene Kommunikation hatten, kennen meine Söhne auch den an mich geschriebenen Brief. Als sie dann Herrn F.X. Huber darauf ansprachen, erwiderte er nur, dass die Briefe am mich sie nichts angehe!
Meine Söhne kamen zu dem Entschluss, dass sie nach der Aussage von Herrn Dr. Nagel und dem mangelhaften Informationsfluss der VB Bülach zu uns, nicht bereit sind, an einem solchen Gespräch teilzunehmen und die VB Bülach mit einem solchen Gespräch einem laufenden Verfahren  vorgreifen würde.
Am selben Tag, als das Gespräch hätte stattfinden sollen, kamen aber noch Herr Dr. Nagel, Frau Zolliker sowie ein Polizist zu uns vorbei.
Als ich per Zufall aus dem Fenster schaute, bemerkte ich, dass aus dem Polizeiauto, welches beim nahen Kiosk parkiert wurde, mehrere Personen aus diesem Auto ausstiegen. Diese liefen dann zum Haus unserer Wohnung. Der Polizist blieb beim Auto. Es handelte sich dann um die vorher genannten Personen.
Herr Dr. Nagel konnte es nicht unterlassen, aggressiv auf die Klingel zu drücken. Als ich die Tür öffnete, konnte es Herr Dr. Nagel auch nicht unterlassen, als erstes mich verbal anzugreifen. Er meinte, was uns einfalle, dass wir nicht zu diesem Gespräch erscheinen.
Ich sagte darauf zu ihm, dass meine Söhne nicht zu einem Gespräch der VB Bülach gehen wollen, an dem sie beide keine Vertrauensperson mitnehmen dürfen und nicht Fragen zu den Vorfällen der VB Bülach stellen dürfen. Ausserdem sei es komisch, dass die Behörde, mit der man ein Problem hat, eine Anhörung verlangen und diese dann die Anhörung auswerten kann. Zudem werden er, Herr Dr. Nagel, und die VB Bülach uns keine Kopie des Protokolls schicken, wie wir es bis jetzt erlebt haben. Ausserdem verwundert es uns, dass Herr F.X. Huber ihm nicht mitgeteilt habe, dass noch eine Aufsichtsbeschwerde hängig ist sowie eine Feststellungsverfahren auf Befangenheit, denn dieses Gespräch würde einem Verfahren vorgreifen und wir wollten zuerst wissen, wie der Bezirksrat Bülach entscheidet.
Daraufhin verliessen die genannten Personen das Treppenhaus.
Was wir erst hinterher erfuhren (siehe Eintrag vom 8. Februar 2010), wurde schon im Voraus vor diesem Gespräch bestimmt, dass man meine Kinder in ein Heim einweisen möchte.
Die Vormundschaftsbehörde Bülach wollte meine Kinder nie anhören (dass auch sie sich frei äussern können). Ansonsten hätten sie nicht das Verfahren gegenstandslos werden lassen, als das Obergericht Zürich zwecks neuer Entscheidungsfindung das Verfahren an die Vorinstanz zurückgab mit der expliziten Feststellung, eine weitere Anhörung meiner Kinder länger hinauszuschieben oder gar zu verweigern (siehe dazu Beitrag vom 24. Juli 2007, zweitletzter Scan und 20. Februar 2010).
Dr. Nagel war auch der einweisende Arzt  beim FFE (siehe dazu Eintrag vom 28. Januar 2008).

Samstag, 1. Januar 2011

Das bestimmende Verhalten von Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach

Als die Geschichte mit der mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effrektion und somit mit der Vormundschaftsbehörde  Bülach (heute: KESB) und dem Jugendsekretariat Bülach begann, mischten sich diese Behörden in alle Belange ein, obwohl wir z.B. nicht bevormundet waren. Dies wird unter anderem am Auszug aus dem Brief vom 9. August 1995 von Frau Caprez deutlich.
Ein solches Verhalten habe ich schon einmal im Blogeintrag vom 24. Dezember 2010 und vom 15. Juni 2008 aufgezeigt.
Weiter schreibt sie im Brief, als ob ich sie missverstanden habe, siehe dazu folgender Auszug:
Sie hatte aber ganz klar gesagt, dass ich während dem Eheschutz bzw. der Scheidung wir nicht ins Ausland dürfen. Dies beinhaltete auch, dass wir nicht nach Deutschland an die dortige Vorstellung des Cirque de Soleil durften und wir stattdessen in den Zirkus Knie gehen sollten. Ich sagte zu ihr, dass wir nichts gegen den Zirkus Knie haben, aber wir in den Cirque de Soleil wollen, weil wir Kanadier sind und dieser Zirkus insbesondere zur kanadischen Kultur gehört. Für das hatte Frau Caprez kein Verständnis.
Im Weiteren war Frau Caprez so dreist in dieser Passage zwei verschiedene Sachen miteinander zu mischen und einen anderen Zusammenhand darzustellen. Sie stellt z.B. dar, dass wir hätten bald auswandern wollen. Dabei sagte ich aber ich in einem Gespräch, dass ich wütend auf meinen damaligen Ehemann sei, weil dieser mir jahrelang versprochen hatte nach Kanada auszuwandern. Mir war sehr wohl klar, dass dies in der damaligen Situation nicht möglich gewesen wäre. Weitere und Beispiele, wie Frau Caprez Tatsachen manipulierte, habe ich noch in anderen Aufzeichnungen, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Ich nehme an, dass der im Eintrag vom 6. September 2009 gescannten Brief von Max Peter sich auch auf dieses Verhalten von Frau Caprez bezieht. Dennoch hat man, wie ich erst durch die Aktenherausgabe von 2003 gesehen habe, dass im gleichen Stil weitergemacht wurde.
Im September 1996 kam dann der Cirque de Soleil doch noch in die Schweiz, welchen wir auch besuchten. Wir hatten es sehr genossen  einfach einmal abzuschalten. In der Schule meines älteren Sohnes mussten die Schüler regelmässig Berichte schreiben, was sie so erleben. Mein Sohn hat dann einen Bericht  über den Cirque de Soleil geschrieben.

Ich versuchte weiterhin mit meinen Söhnen so viele Ausstellung und Museen wie finanziell möglich zu besuchen. So besuchten wir auch zum Beispiel die kleine Galerie von Sandro Del-Prete in der Stadt Bern über optischen Täuschungen. Der Besuch hat grossen Spass gemacht, da Sandro Del-Prete und seine Frau gut auf Kinder eingehen können. Dort kauften wir seine Bücher „Illusoria“ und „Illusorismen“.

Unten befindet sich noch ein Foto von uns, als wir an der Benefizveranstaltung  „Love Ride“ in Dübendorf (Schweiz) waren, welche wir mit dem kranken Freund meiner Söhne besuchten (siehe dazu auch Blogeintrag vom 21.September 2008).



Ich habe noch versteckte Tonbandaufnahmen, wie man abschätzig und herablassend über meine Kinder spricht. Trotz dass einige Amtsstellen Kopien von diesen Aufnahmen haben, gehen sie darauf nicht ein oder fühlen sich nicht zuständig.

Freitag, 24. Dezember 2010

Unmögliche Kontoauflösung bei der SKA (Schweizerische Kreditanstalt)

In der Schweiz plant man die Reorganisation der Vormundschaftsbehörden. Neu heisst die Vormundschaftsbehörde „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)“.

Am 6. Mai 1995 kündigte ich mein Bankkonto (siehe zukünftige Blogs), was mit folgender Kopie belegt ist.

Als ich dann daraufhin das Geld vom Konto am Bankschalter abheben wollte, war das nicht möglich. Jedoch war es mir möglich sukzessiv an Bankautomaten kleine Beträge abzuheben. Als Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach von der Kündigung meines Kontos bei der damaligen SKA (Schweizerische Kreditanstalt, heute Credit Suisse) erfuhr, wollte sie, dass ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach ein neues Bankkonto eröffne. Mit der Zeit wurde ich misstrauisch, dass sie immer auf diese Bank bestand. Ich sagte ihr, in Bülach gibt es noch andere Banken und dass sie das sowieso nichts angeht, wo ich mein Konto habe. Da ich ehrenamtlich im Freizeitbereich für Kinder arbeitete, war es unter anderem meine Aufgabe bei Firmen kleine Preise für die Kinderwettbewerbe eines Fests zu sammeln. Unter anderem konnte ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach vorbeigehen und Werbegeschenke abholen. Dies geschah bei Herrn Pappe, im Kader dieser Filiale. Dieser war zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde Bülach und auch war auch in unseren Fall involviert. Siehe dazu folgender Scan.

Als ich das realisierte, kam ich mir wir im falschen Film vor. Jetzt wurde mir sehr klar, warum Frau Caprez wollte, dass ich genau bei der ZKB ein Konto eröffne, wenn ja zugleich der Präsident der Vormundschaftsbehörde dort arbeitet. Ich empfinde das als sehr starken Interessenskonflikt und Spielraum für Theorien, was dadurch alles hätte entstehen können.
Währenddessen musste ich damals feststellen, dass meine Kontokündigung bei der SKA einfach ignoriert wurde. Mir wurde auf das Konto, das eigentlich nicht mehr bestehen sollte, Haushaltsgeld überwiesen.

Am 8. September 1995 bekam ich eine Depoteingangsanzeige, dass auf mein eigentlich nicht mehr existierendes SKA Bankkonto DM 120‘000.- überwiesen.
Ich staunte darüber nicht schlecht. Ich ging sofort auf die Bank um zu fragen, woher das Geld kam. Obwohl ich der Frau am Bankschalter mehrmals sagte, dass es sich nicht um mein Geld handle, sagte sie nur, es sei bedenklich, dass ich nicht einmal mehr wisse, was ich an Wertpapiere gekauft habe. Daraufhin machte ich berechtigterweise eine Szene. Weil die Bank beharrte, dass es sich um mein Geld handle, sagte ich halt, ich möchte alles verkaufen. Erst darauf wurde die SKA stutzig und fing an dies zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass es eine Fehlbuchung war, die dann storniert wurde.
Alles wurde fremdbestimmt, wie viel Haushaltsgeld ich bekomme, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte und was ich zu tun oder zu lassen hätte etc. In die Steuererklärungen von 1995 bis zur Scheidung erhielt ich ebenso keinen Einblick. Die Begründung der Behörden war, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass solche Sachen die Ehefrau nichts angeht. Da mein damaliger Ehemann wegen Depressionen in der Klinik Hard war, stellten sich somit automatisch die Behörden an die Spitze der Familie. Trotz aller versuche meinerseits wurde die Steuererklärung mir verweigert. Ich rief dann beim Bundesamt für Justiz in Bern an, um mich darüber zu informieren. Herr Sutter, meine Ansprechperson beim Bundesamt für Justiz sagte mir, dass dies nicht stimmt, dass der Ehemann das Oberhaupt der Familie ist. Er konnte mir alle juristischen Belange so erklären, dass ich sie verstanden habe und er nannte mir die notwendigen Paragrafe, mit welchen ich den Behörden hätte zeigen können, dass sie sich irren. Von den Behörden in Bülach bekam ich per Telefon nur die Antwort: „In Bern unterschreibt man vieles, wenn der Tag lang ist“.

Samstag, 10. Juli 2010

Keine Opferentschädigung


Die folgenden Scans zeigen den Brief von mir an Herrn Markus Notter wegen dem Umgang mit meinen medizinischen Akten und meiner Forderung nach einer Opferentschädigung aus den daraus entstandenen Problemen. Am besten ist es meinen Brief selbst zu lesen, anstatt dass ich ihn noch einmal zusammenfasse. Herr Markus Notter war schon seit Jahren über unseren Fall informiert.



(Der als Beilage erwähnte Brief von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon ist in diesem Blogeintrag vom 23. November 2009 vom erfasst).


Als Antwort bekam ich folgendes:

Das Departement der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (Schweiz) schreibt aber nur von der Verweigerung der Akteneinsicht bzw. der Missachtung des Akteneinsichtsrechts, was kein Straftatbestand ist.
Ich hatte aber klar in meinem Brief geschrieben, dass ich aufgrund des Umganges mit meinen Akten und den daraus entstandenen Folgen eine Opferhilfe verlange. Das verweigerte Akteneinsichtrecht ist ja nur ein Teil davon!
Auch schrieb ich vom Vorgehen der Vormundschaftsbehörde  Bülach, aber das Departement der Justiz und des Innern ging nur auf das ein, was von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugegeben wurde. Der Umgang mit meinen medizinischen Akten bzw. die Aktenverweigerung haben negative Auswirkungen, die wir bis heute spüren.

Dienstag, 9. März 2010

Telefongespräch mit Werner Scherrer betreffend Entschuldigung

Die letzte Woche habe ich versucht Werner Scherrer zu erreichen, um ihm mitzuteilen, dass er noch einmal in einem Blogeintrag vorkommen wird. Leider erreichte ich ihn nicht, jedoch rief mich seine Frau zurück an. Sie sagte, dass es ihr egal ist.

Dieser Eintrag bezieht sich auf das Gespräch vom 18. März 2009, welches ich mit Herrn Werner Scherrer, Mitglied der FDP, führte. Ich fragte Werner Scherrer, ob er nach dem letzten Eintrag (2. Januar 2009) eine offizielle Richtigstellung und Entschuldigung gibt. Dies bezieht sich darauf, wie die Vormundschaftsbehörde Bülach und Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon Inhalte aus meinem medizinischen Kindergutachten aus dem Zusammenhang nehmen, einzelne Passagen herausnehmen und nach ihrem Interesse interpretieren.
Ein Beispiel findet man im Blogeintrag vom 20. März 2007, 2. letzter Scan (Den ganzen Brief wird im Eintrag vom 8. Februar 2010 behandelt, ungefähr in der Mitte).

Im Folgenden zwei Ausschnitte aus diesem Gespräch:
Im ersten Ausschnitt hört man, wie Werner Scherrer mit Unwissenheit argumentiert (obwohl ich ihn und anderen regelmässig über neue Einrträge im Blog informiert habe) und er diese Informationen nicht mehr wissen oder sehen darf. Ich beziehe mich aber darauf, was in seiner Amtszeit geschehen ist und was er als Direkthandelnder tat. Im Weiteren geht er nicht davon aus, dass er und die VB Bülach grobe Fehler gemacht hätten. Dazu meinte er nur, dass sie das sonst bösartig gemacht hätten. Im Weiteren weicht Werner Scherrer wieder damit aus, dass er versucht einen Bezug auf die Zwischenzeit seiner Amtszeit bis zum Zeitpunkt des Gespräches herzustellen, obwohl sich meine Frage nicht darauf bezieht. Jetzt auf einmal darf er nichts mehr dazu sagen, aber in der Zeit vor und um 2001, da haben er und die VB Bülach den Datenschutz nie so ernst genommen.
Ich  meinte mit meinem Blog widerlegt zu haben, dass die Vormundschaftsbehörde  Bülach nicht grobe Fehler gemacht hat und ob es mit böser Absicht geschah, kann ich nicht beurteilen.

Im zweiten Ausschnitt schiebt Werner Scherrer der damals aktuellen Besetzung der VB Bülach die Verantwortung zu. Nachdem ich Werner Scherrer sagte, dass die von ihm genannte Person bei der VB Bülach mir schon vorher gesagt hatte, dass die VB Bülach nicht zuständig ist und sich auch nie entschuldigen wird, wechselte er einfach das Gesprächsthema, indem er meinte, wir könnten über Barack Obama sprechen. Ich ging darauf nicht ein, weil ich eine Aussage zu meinem Fall wollte.
Rückblickend gesehen hätte ich Werner Scherrer fragen sollen ob er annehme, dass Herr Obama gutheissen würde, wie man mit den medizinischen Kinderakten von Opfern umgeht. Dies bezweifle ich doch schwer.

Samstag, 20. Februar 2010

Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind

In diesem Blog-Eintrag greife ich noch einmal die Geschehnisse um die Verhaftung/FFE bis hin zum Verfahren meiner Kinder vor Gericht auf. Dabei geht es in diesem Beitrag darum, die Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach anhand von Akten dazulegen.
Eine inhaltliche und chronologische Darstellung der Geschehnisse findet man in den Blogeinträgen vom 28. Januar 2008 (speziell das Memorandum vom 29. November 2000) und 22. August 2007.

Ich wurde ja aufgefordert auf freiwilliger Basis mit dem Ambulatorium und der Klinik Hard, Dr. Lanz, Kontakt aufzunehmen, was ich auch getan habe. (siehe dazu Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008).
Was hätte das Gutachten für einen Sinn gemacht, wenn ja Dr. Lanz sich kaum gegen seinen Auftraggeber gestellt hätte?
Auch glaube auch nicht, wenn ich auf freiwilliger Basis dort hin gegangen wäre, hätte man mir so oder so nicht geglaubt und man hätte mich wegen „Handlungsbedürftigkeit“ dann einfach behalten (solche Erfahrungen habe ich auf anderen Internet-Seiten gelesen).

Am 29. Dezember 2000 schilderte Dr. Lanz von der Klinik Hard Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (Blog-Eintrag vom 31. Dezember 2007, Link zum Scan) das Telefongespräch.
Wie man im Folgenden sieht, bin ich schon vorverurteilt worden, dass ich krank bin.
Nachdem Dr. Lanz festgestellt hat (siehe Eintrag vom 28. Januar 2008, direkter Link zum Scan) hat, dass man dafür keine Rechtsgrundlage hat, ging man wieder darauf zurück, dass meine Kinder nicht in die Schule gegangen sind, (Siehe Eintrag vom 23. September 2007, direkt zum 2. letzten Scan), warum wird aber nicht erwähnt.  Wie man im obigen Scan sieht, hatte Dr. Lanz hatte aber gleich eine Lösung bereit, indem man mich in einen "Erregungszustand" versetzt. Wie man am Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008 sieht, wurde dies auch so gemacht. Dr. Nagel streckte mir den Auszug der Vormundschaftsbehörde Bülach entgegen. Als ich anfing ihn zu lesen, wurde er aggressiv. Ich sagte er solle jetzt einmal ruhig sein, damit ich ihn in Ruhe lesen kann. Daraufhin sagt er, jetzt ist genug mit dem Affentheater und ich könne ihn in der Klinik Hard lesen. Dr. Nagel hatte für mich und meine Kinder schon einen FFE-Formular ausgefüllt mitgenommen. Im gleichen Moment stürmten dann alle Beteiligten in die Wohnung.
Man ist nie zu einer Lösung bereit gewesen. Man hat mir auch einen runden Tisch mit Fachleuten und Vertrauenspersonen verweigert. Und all die Leute, die von aussen kamen und versucht haben für uns zu vermitteln, wurden als instrumentalisiert abgetan. Man sieht ja in den vorherigen Blogs, dass man keine Offenheit, keine Transparenz hat gegenüber uns.


Im Blog-Eintrag vom 22. August 2007 habe ich aufgezeigt, wie meine Kinder durch alle Instanzen alleine gingen. Im Folgenden dazu die wesentlichen Dokumente.

 Man sieht, dass das Bezirksgericht Zürich nicht auf das Begehren eingingen, weil meine Kinder noch nicht 16 Jahre alt waren. Innerhalb von 2 Tagen mussten meine Kinder alleine einen Rekurs einreichen. Dies taten sie auch, wie man am folgenden Brief sieht (nur der Begleitbrief zur Stellungnahme zum  Beschluss der VB Bülach, siehe letzter Eintrag).

Zum Glück kannten sich meine Kinder etwas mit der Gesetzgebung aus und vor allem wussten sie, dass sie sich auf die Kinderrechtskonvention Art. 12.1 und Art. 12.2 berufen konnten. Dies machten sie alles alleine, ohne Hilfe von Frau Pente oder sonst jemandem. Anhand des folgenden E-Mails von Frau Evelyne Pente an Franz Xavier Huber sieht man, dass Evelyne Pente nicht die Interessen meiner Kinder vertrat und sogar den Vorschlag machte den Rekurs zurückzuziehen.  
 Im E-Mail hört es sich zwar freundlich an, doch meine Kinder berichteten, dass sie stark von Frau Evelyne Pente beeinflusst wurden. Da meine Kinder keine Hilfe bekamen, fiel ihnen als erstes nur der Anwalt ein, der meinen älteren Sohn von seiner wissenschaftlichen Organisation kannte. Leider konnten sie ihn in der kurzen Zeit nicht ausfindig machen, hatte ihn aber schon beim Obergericht sicherheitshalber schon einmal angegeben. Da in der Nähe des Heimes Florhofs ein Antiquar/Antiquitätenhändler war, der auch bei einer der Arbeiten meines älteren Sohn half, gab ihnen die Adresse eines Anwaltes.
Wie Evelyne Pente das Gericht anlog, kann man noch hier nachlesen: Eintrag vom 22. November 2008.

Herr Huber von der VB Bülach stellt diese Situation aber so da, als ob der erste Anwalt auf das Mandat verzichtet hätte.
 Dies konnte aber jener gar nicht, weil er keine Kenntnis davon hat. Im Weiteren hielt Herr Huber besonders fest, dass meine Kinder ohne meine Unterschrift dem neuen Anwalt den Auftrag gegeben haben. Ich bin aber froh, dass meine Kinder auch ohne mich Hilfe suchen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in der Klinik Hard.
Im Blog vom 24. Juli 2007/ 22. August 2007 sieht man noch zu unterst, dass das Obergericht Zürich nicht die Meinung vertritt, dass meine Kinder wegen dem fehlenden 16. Geburtstag nicht eine gerichtliche Anhörung verlangen könnten und massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention missachtet wurden.
Im 2. Scan im Blog-Eintrag vom 20. Febuar 2007 sieht man, dass selbst das Obergericht Zürich die widersprüchliche Haltung von Frau Evelyne Pente festgehalten hat. 


Es ist schon ziemlich dreist von Frau Evelyne Pente den Anwalt meiner Kinder so zu täuschen. Dies war sie, indem sie dem Anwalt nichts über den Florhofaustritt sagte und ihn nicht informierte, dass wir keine Unterstützung bekommen werden (siehe Eintrag vom 24. Juli 2007, Link direkt zum 2. Scan). Am vorherigen Link sieht man auch, dass schon am 21. September 2001 entschieden wurde, als fünf Tage zuvor, dass meine Kinder aus dem Heim entlassen werden. Nach dem Heimaustritt meinte Frau Evelyne Pente tatsächlich, dass sie müsste dem Anwalt schreiben, als ob wir nicht kooperativ seien.  (siehe Eintrag vom 17. Februar 2008, Direktlink zum Brief). Es ist interessant, dass sie nicht in Betrachtung zieht, dass wenn etwas meinen älteren Sohn belastet hätte, dies die fehlenden Möbel waren, die man uns zuerst versprochen hatte und uns dann verweigert wurden.
Noch eine Ergänzung zu den Möbel: Hätte ich den Liberationsschein (siehe Eintrag vom 22. August 2007 , fast ganz unten) auf das vorgerückte Datum vom 31.12.2001 bestätigt, hätte ich damit bestätigt, dass Frau Evelyne Pente nicht wusste, dass wir keine Möbel bekommen werden. Ich möchte gerne wissen wie es im Interesse der Kinder ist, wenn man diesen Möbeln verweigert und sie die Hausaufgaben auf dem Boden machen müssen und auf einer dünnen Matte auf dem Boden schlafen müssen.

Noch einmal zum Gerichtsverfahren meiner Kinder, welches sie selbstständig führten. Im folgenden Scan sieht man einen Auszug aus dem Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002.
Wie bereits im Eintrag vom 22. August 2007 / 24. Juli 2007 gezeigt, hat ja das Obergericht Zürich geschrieben, dass massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention verletzt wurden. Festzuhalten ist, dass diese Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention direkt anwendbares Recht sind (Bundesgerichtsentscheid vom 22. Dezember 1997). Doch der Bezirksrat Bülach scheint die massgeblichen Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention nicht akzeptieren zu wollen, den er schreibt ja, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen hätten, obwohl sie nicht prozessfähig seien (damit wird auf das Alter referiert).


Schlussbemerkung
Die Behörden bleiben immer noch dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde und das Datenchaos besteht weiterhin. Zudem wollen die Behörde und die Krankenkasse, dass meine Kinder rückwirkend für finanzielle Beträge aufkommen müssen, für welche sie nicht verantwortlich waren und nie einen Vertrag unterschrieben haben. Nach meiner Ansicht muss Frau Evelyne Pente zur Verantwortung gezogen werden, da sie die Beiständin meiner Kinder war und die Sachen so eingeleitet hat. Sobald ich zu diesem Thema alles schriftlich habe, werde ich dies im Blog veröffentlichen.
Ich möchte noch einmal ganz klar festhalten, dass ich keine Unterstützung jeglicher Art bekomme, nicht einmal für die Ausreise nach Kanada. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn man uns in irgendeiner Form unterstützen könnte, dass wir ausreisen können.