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Freitag, 23. Dezember 2011

Seelische Misshandlung

Der runde Tisch (siehe Blogeintrag vom 17. September 2011) findet nicht mehr wie versprochen dieses Jahr statt. Meine Mutter und Jürg Gritti kommen mit einer Anwältin. Ich nehme an, dass diese voll hinter ihnen steht. Zudem sind noch andere Personen an dem runden Tisch, von denen ich nichts weiss.

Wie manipulierend meine Familie ist, sieht man auch an den nächsten Dokumenten.

Man sieht wie meine Familie einen Pfarrer einspannt, um mich zu sich zu bekommen und durch die Tatsache, dass sich selbst ein Pfarrer für sie und für Jürgi Gritti einsetzt, dass dies seine eigentliche Unschuld zeigt. Glücklicherweise wurde der Überweisung durch die die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nicht zugstimmt.

Wie schon im Eintrag vom 27. Dezember 2006 beschrieben, fanden die ersten Verhöre von mir in Illnau statt. Die Polizisten hatten damals erlaubt, dass ich bei der Familie Erb übernachten durften. Mittagessen konnte ich bei meiner Lehrerin. Als ich nach Brüttisellen kam, gingen die Verhöre weiter. Ich sass alleine gegenüber von mehreren Männern, die mich verhörten. Vor allem von einem, der rechts aussen sass und einen eiskalten Blick hatte, war ziemlich fies. Auf Details möchte ich jetzt nicht eingehen. Ich getraute mich kaum etwas zu sagen, denn an ihren Gesichtsausdrücke konnte ich sehen, dass sie mir nicht glauben. Zudem brauchten sie so viele Fachausdrücke, die ich nicht verstanden hatte und ich kam mir dann deswegen dumm vor. Ein Polizist, der an der angelehnten Türe im Gang stand, wollte mich nach dem Verhör zu den Pflegeeltern fahren. Er durfe es nicht. Er erklärte mir aber den Weg und so ging ich immer allen zu den Verhöre. Ich wäre froh gewesen, wenn einer der ersten Polizisten, der bei der Verhaftung dabeigewesen war (siehe 27. Dezember 2006), mich durch die Verhöre begleitet hätte.

Wie man in der Tonbandaufnahme 23 vom Eintrag vom 22. Juni 2011 hört, macht Joseline Pampaluchi wieder einmal so unterschwellige doppeldeutige Bemerkungen. Sie sagt, sie habe mich zu ihnen genommen, sie werden auf mich schauen und sie mir Obhut gaben, weil es im Heim nicht mehr so einfach wäre. Ich frage mich aber, was das soll! Wenn man den Schutzaufsichtsbericht vom Sonnebühl liest, gab es keinerlei Probleme:

Als ich die Akten, Gutachten Schutzaufsichtsberichte etc. von der Vormundschaftsbehörde Effretikon einsehen konnte bei Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach, siehe Eintrag vom 29. Juni 2008 und 23. September 2007 (8. Scan)) einsehen konnte, war ich ziemlich geschockt (was ich noch heute bin) über den darin befindlichen Schutzaufsichtsbericht von Lydia Murer (siehe Eintrag vom 2. Januar 2009 mit Teilscan von diesem Bericht, 14. Scan). Frau Wider machte mich darauf aufmerksam, der im Namen von Lydia Murer lautende Bericht in Stellvertretung von H. Frick unterzeichnet wurde die sehr untypische Bemerkung "Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass die Aufsicht von Frl. Lydia Murer geführt wird" von ihm stammt.
Hätte Herr Frick, als er diesen Bericht von Lydia Murer schrieb, davor nur einmal mit mir Kontakt aufgenommen, wäre mir so viel seelischer Schmerz mir erspart geblieben.

Bemerkung Herr Frick: https://namensaenderung.blogspot.com/2014/02/runder-tisch-mit-joseline-pampaluchi.html 


Joseline Pampaluchi führte mit mir als Jugendliche einmal ein Gespräch, in welchem sie meinte, dass man verzeihen können muss. Ich versuchte mich dagegen zu wehren.  Da meinte sie, es gebe ein neues Gesetz mit dem Namen "Rückführung zu den Eltern". Einmal kam dann meine Mutter mit den Halbgeschwistern zu Wicks nach Alten bei Andelfingen. Als Folge musste ich dann regelmässig zu Besuch zu meiner Mutter und Jürg Gritti. Ein Schulkollege begleitete mich dann, weil ich solche Angst hatte. Als ich dies meinen Anwälten und Frau Wider erwähnte, sagten mir diese, dass es ein solches Gesetz nicht gibt. Beim Lesen der Akte mit Frau Wider stellte ich fest, dass dann Joseline diese Besuche, welche ich unter der Annahme eines Gesetzes machen musste, so im Bericht von Lydia Murer dar, dass ich den Kontakt zu meiner Mutter und Jürg Gritti aufgenommen habe! Ich hatte in der Zeit wo ich bei Joseline wohnte keinen Konakt zu Lydia Murer. Warum hat das Joseline Pampaluchi das nur gemacht? Natürlich streitet sie alles ab.

Erst kürzlich äusserte sich Staatsanwalt Ulrich Weder in einem Fall, dass seelische Verletzungen und Misshandlungen neuerdings wie Körpverletzungen gemäss Strafgesetzbuch gehandhabt werden (siehe http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/hasch-jesus-verurteilt-162874).

Montag, 24. Oktober 2011

Wie Behördenmitglieder mit Finanzen umgehen


Mich würde es interessieren:  Wenn Personen schon für die Vormundschaftsbehörde, KESB und Jugendsekretariat arbeiten, bekommen sie dann noch zusätzlich zu ihrem regulären Lohn Geld für Beistandschaften und Vormundschaften, obwohl das ja schon im Aufgabenbereich ihrer eigentlichen Tätigkeit liegt?  Ein Indiz dafür, findet man schon in meinem Eintrag vom 20. Februar 2007.
Im Folgenden noch weitere Schilderungen, wie das Mitarbeitende vom Jugendsekretariat mit Finanzen in meinem Fall umgehen.

Frau Caprez und die Finanzen
Im Folgenden nehme ich erneut auf den Brief von Frau Caprez bezug, welchen ich zu Teilen schon im Eintrag vom 1. Januar 2011 behandelt habe.
Mein älterer Sohn wollte seinen Vater, der dazumals in der Klinik Hard war (siehe Blog vom 22. April 2011  und 24. Dezember 2010), fragen, ob er etwas Geld zum Geburtstag bekomme. Dieses brauchte er für ein grösseres Velo, da das damalige zu klein wurde. Mein Sohn wurde aber schon gar nicht zu seinem Vater verbunden, sondern er wurde immer auf Frau Caprez verwiesen (nachdem er erklärt hatte, was er wollte), weil sie für die finanziellen Sachen zuständig sei. Das fanden wir sehr eigenartig, dass Frau Caprez auch für die Geburtstagsgeschenke zuständig ist. Trotzdem rief er Frau Caprez an und sagte ihr im gleichen Wortlaut dasselbe. Er bekam dann von Frau Caprez die Antwort, dass die finanziellen Dinge ihn nichts angingen. Einige Tage später bekam ich dann darauf den Brief vom 09.08.1995 von Frau Caprez, welcher mich wütend machte.
Zum Brief: Sie schreibt so, als ob das Velo defekt war, lässt aber völlig aus, dass mein Sohn ein neues brauchte, weil er zu gross war und nicht weiterhin ein Kinderfahrrad benutzen kann! Ausserdem hätte mein jüngerer Sohn jenes vom älteren übernommen, weil dessen mittlerweile auch zu klein war. Auch hatte mein Sohn seinen Vater gefragt für ein Geburtstagsgeschenk und hat keinen Antrag an Frau Caprez gestellt. Dann schreibt sie noch, dass sie zuerst Einblick über die Finanzen haben müsste, doch mein Sohn wurde ja zu ihr verwiesen, dass sie genau dafür zuständig ist, weil sie die Finanzen kenne. Dass sie die ganze Zeit die Finanzen schon kannte, wahrscheinlich durch die Klinik Hard, weil jene bestens Bescheid wusste, kam dann vor dem Eheschutz heraus. Mich dünkt es, dass sich für sie mit dem Velo die Gelegenheit bat, auf einem offiziellen Weg Einblick in unsere Finanzen zu bekommen. Ich hatte ihr keine Unterlagen gegeben.
Schlussendlich hatte ich dann das Velo bezahlt.

Wenn man im Brief weiter liest, müsste man stutzig werden. Wie schon im Blog vom 1. Januar 2011erwähnt, wollten wir damals in de Cirque du Soleil in Deutschland. Beim Thema Zirkus macht sie so, als ob das nie ein Problem gewesen wäre macht so, als Geld bei diesem Thema keine Rolle spiele, weil wir es hatten. Beim Velo aber ging sie davon aus, dass wir das nicht bezahlen können. Was es schlussendlich bedeutet: Gebe ich mein eigenes Geld aus (wie zum Beispiel beim Zirkus), dann spielen die Finanzen keine Rolle (dafür werden aber andere Gründe vorgeschoben). Will aber mein Sohn etwas Geld von seinem Vater für ein Velo, dann geht es uns auf einmal finanziell so schlecht, dass ich dafür Anträge bei ihr stellen müsste und ihr Einblick in die Unterlagen gewähren müsste.
Wie man am Brief auch erkennt, habe genau ich wieder vieles Missverstanden, was sie eigentlich meinte.
Weiteres zu Frau Caprez siehe Einträge vom 24. Mai 2009 und 23. März 2008.

Evelyne Pente und die Finanzen
Nach dem Klinikaufenthalt musste ich weiterhin Medikamente einnehmen (siehe Eintrag vom 3. Mai 2008). Damals kam dann Frau Evelyne Pente einmal mit einer Abrechnung zu mir nach Hause vorbei.
Wie man am Scan sieht, beinhaltete die Abrechnung keinen Briefkopf mit Datum, Unterschrift oder ähnliches. Ich sagte ihr, dass ich diese Abrechnung nicht verstehe. Sie antwortete nur, dies sei so richtig und ich müsse Vertrauen haben. Als ich weiterfragte, meinte sie, ich sei nicht kooperativ. Also unterschrieb ich aus Verzweiflung und Zwang die Sachen, die sie wollte.
In der Berechnung steht, dass meine Kinder direkt CHF 500.- im Juni bekommen hätten. In einer anderen Abrechnung stand dann auch, dass meine Kinder auch im Juli wieder CHF 500.- bekommen hätten. Später erfuhr ich von meinen Kindern, dass sie nie etwas erhalten haben! Als ich keine Medikamente mehr nahm, habe ich Frau Evelyne Pente darauf  angesprochen, doch sie verweigerte mir darauf Auskunft zu geben.  Mehr zu Evelyne Pente in den Einträgen vom 23. März 2008, 17. Februar 2008, 24. Juli 2007 und 20. Februar 2007.

Noch zwei Punkte, die ich bei verschiedenen Behördenstellen schon mehrmals beanstandet hatte.
  • Kinderheime für Werbungen über sich und für Spendensammlungen Fotos mit den eigenen Heimkindern ins Internet stellen. Fragt man die Kinder überhaupt, ob sie das wollen?
  • Wird jemand entmündigt oder bevormundet, werden alle Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Heimatort, Wohnadresse und Name und Adresse des Vormunds) dieser Person von der Behörde aus ins Internet gestellt, analog dem früheren Vorgehen dies mit einem Inserat in einer Zeitung zu tun. Was aber nicht berücksichtigt wird, dass das Internet nicht vergisst und diese Daten entgegen einem Zeitungsinserat ständig und für jedermann zugänglich sind. Dies ist sicher für die betroffenen Personen traumatisierend.


Update 12. Oktober 2022

 Ich verstehe diese Abrechnungen immer noch nicht. Noch ein wichtiger Beleg, dass meine Kinder mit ihrer Alimente 1400 Fr. an den Florhof Bezahlen mussten und ich mit dem Rest Schulden dilgen musste bis ich nichts mehr hatte, keine Versicherungen leisten konnte, Steuern  etc. Für die Schulden werde jedes Jahr mehrmals angefragt ob ich die zurückzahlen kann.




Ergänzend zu dem noch eine Abschrift aus einem Telefongespräch mit Herrn Franz Xavier Huber, ungefähr März 2003, als ich Kopien der Akten erhalten habe.

K.F.: Ich habe es jetzt auf Schwarz und Weiss, dass man mich gar nie unterstützen wollte.


Samstag, 17. September 2011

Rente, Veruntreuung, runder Tisch

Rente
Ich bekomme jetzt eine monatliche Rente von unter CHF 2000. Natürlich kann man in der Schweiz damit nicht leben. Einige haben mich schon gefragt, ob ich diese rückwirkend bis zum Zeitpunkt als ich in der Klinik Hard war, bekomme. Dem ist nicht so. Zugleich stellt man Rückforderungen an mich, wo ich kein Geld hatte!

Veruntreuung
Der Buchhalter der im Jugendsekretariat Geld veruntreut hat (siehe http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/unterland/Boeses-Erwachen-fuer-einen-Buchhalter/story/31713367 und http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/buchhalter-reto-s-39-verurteilt-165498), muss von den ursprünglichen CHF 958‘300 nur 300‘000 zurückzahlen. Soviel ich weiss was zur Tatzeit Max Peter der Leiter des Jugendsekretariats (siehe dazu mein Eintrag vom 20. Februar 2007 ). Auch bei der Vormundschaftsbehörde Bülach wurde Geld veruntreut (http://www.zuonline.ch/storys/storys.cfm?db=zuonline&vID=13476).

Runder Tisch
Ich bekomme jetzt noch mehrere Termine für einen runden Tisch beim Bezirksrat Bülach. Die erste Gruppe wird meine Familie, sprich meine Mutter, Jürg Gritti, meine Tante Alice Zürcher-Flück und eine weitere Tante sein. Darin wird dann festgehalten, dass Jürg Gritti rechtsmässig verurteilt wurde, dass meine Kinder damals im Florhof nicht meine Mutter angerufen haben und auch nicht zu ihr wollten, und meine Mutter soll sich klar zur Beziehung zu meinem leiblichen Vater äussern.
Ein weiterer Termin wird mit Joseline Pamaluchi-Balmer sein. Bis jetzt äussert sie sich immer auf widersprüchliche Weise, wie man an den diversen Einträgen von mir erkennt. Ich glaube kaum, dass sie jetzt auf meine Fragen eine ehrliche Antwort geben wird und eher alles schönreden wird. Als ich noch zur Schule ging, hatte ich damals oft auf ihre Kinder aufgepasst oder wenn sie und Felix in den Ausgang gingen. Nicht zuletzt bekamen sie noch Geld für mich, da ich bei ihnen wohnte.
Ich bei Familie Wick mit Matthias Wick

Ich habe einfach so genug, ich möchte einfach nach Canada nach Hause.

Sonntag, 8. Mai 2011

Anhörung der Kinder

Einseitige Gespräche
Meine Kinder waren zuerst nicht für weitere Gespräche mit Sozialarbeitern bereit, nachdem was sie mit Frau Caprez erlebt haben (siehe 2. Abschnitt im Beitrag vom 31. Dezember 2007).
Auf die Frage von meiner Kinder, ob sie dann auch über das Vorgefallene seitens der Behörden sprechen dürfen, bejahte Frau Wider dies.
Als ich dann mit meinen Kindern zu diesem Gespräch erschien, wollten sie zuerst über die Vorfälle sprechen. Frau Wider blockte dann ab und sagte, dass sie zuerst ihre Fragen beantworten müssen, ihre Fragen auf den Parkplatz gestellt werden und anschliessend besprochen werden.
Nach all den Fragen, die sie stellte, z.B. mit wem meine Kinder spielen würden und von wem sie Fans seien etc., wollten meine Kinder ihre Fragen stellen und über die Vorfälle erzählen. Daraufhin stellte sie jedoch fest, dass die Zeit schon um sei.
Ihre Fragen sind somit immer noch auf diesem Parkplatz parkiert.

Unter Druck setzen
Ein Beispiel, wie meine Kinder auch unter Druck gesetzt wurden: Bei einem Unfall starb der Mittelstufenlehrer meines älteren Sohnes. Wir erfuhren, dass Frau Wider und Herr Wyss vom Jugendsekretariat Bülach schon am ersten Tag zur Ersatzlehrerin gehen wollten, um über meinen Sohn Erkundigungen einzuholen wegen der Scheidung. Er sagte dann Herrn Wyss, dass er ohne seine Einwilligung keine Erkundigungen über ihn einholen darf und dass ihn seine Ersatzlehrerin noch gar nicht kenne und er deshalb auch keine Erkundigungen einholen kann. Mein Sohn bekam als Antwort: „Wenn wir nicht mit deiner Lehrerin sprechen dürfen, könnte man meinen, dass du etwas zu verbergen hast“. Darauf folgten noch weitere Einschüchterungsversuche. Unter diesen Umständen stellten sich die damaligen Judo-Trainer von meiner Kinder zu einem Gespräch bereit mit Frau Wider und Herrn Wyss bereit.
Herr Wyss äusserte in einem anderen Gespräch zu meinen Kindern, dass es schon seltsam ist, dass meine Kinder so gescheit seien (!). Neben dem, dass ich unglaublich entsetzt war über diese Aussage, schaute ihn auch Frau Wider entrüstet an.

Missglückte Täuschung
Ein Beispiel für eine missglückte Täuschung: Herr F.X. Huber bat meine Kinder in einzelnen, aber identischen Briefen vom 8. Dezember 2000  über „das Problem“ reden zu können.





Uns fiel gleich beim Lesen ein neuer Name auf, nämlich derjenige von Herrn Dr. Nagel. Da meine Söhne ja mittlerweile kein Vertrauen mehr in die Praktiken der VB Bülach hatten, teilten sie beide Herrn Dr. Nagel telefonisch mit, dass sie an diese Gespräche nur mit einer Vertrauensperson kommen werden.
Was nun folgte, war eine sehr unverhältnismässige aggressive Kommunikation eines Arztes mit einem Jugendlichen. Herr Dr. Nagel sagte, dass eine Vertrauensperson überhaupt nicht in Frage komme und sie das machen sollen, was er sagt! Trotz der erwähnten Aggressivität von Herrn Dr. Nagel fragte mein älterer Sohn, ob sie ihre Fragen betreffend den Vorfällen mit den Bülacher Beamten stellen können. Das beantwortete mit einem energischen Nein und dass er die Fragen stellen werde und etwas anderes werde es nicht geben.
Ein weiterer Name in diesem Brief ist derjenige von Herrn Rüegg. Uns machte wütend, dass Herr Fravi, der ehemalige Schulpsychologe, uns sagte, dass Herr Rüegg, der neue Schulpsychologe, unseren Fall nicht übernehmen werde, aber wenn dann Herr Huber einen Schulpsychologen verlangt, dass dieser dann doch sich involviert. Dadurch war das Vertrauen zu Herrn Rüegg getrübt. Erst später mit der Aktenherausgabe habe ich erfahren, dass Herr Rüegg nur vermitteln wollte. Die sonstige ganze Zeit war seine Involvierung nie so formuliert worden. Siehe dazu auch den Eintrag vom 11. Februar 2011, drittes Unterkapitel.

Wenn man den am gleichen Datum von Herrn F.X. Huber geschriebenen Brief an mich und an meine Kinder vergleicht, erkennt man, dass Herr F.X. Huber in den Briefen an meine Kinder nur ein „Gespräch“ erwähnt, während er mir ganz klar mitteilt, dass die VB Bülach ein Gespräch gemäss Art. 314 Abs. 1 ZGB durchführen möchte (Art. 314 zif. 1 ZGB und nicht um Abs. 1).
Da wir in der Familie schon immer eine offene Kommunikation hatten, kennen meine Söhne auch den an mich geschriebenen Brief. Als sie dann Herrn F.X. Huber darauf ansprachen, erwiderte er nur, dass die Briefe am mich sie nichts angehe!
Meine Söhne kamen zu dem Entschluss, dass sie nach der Aussage von Herrn Dr. Nagel und dem mangelhaften Informationsfluss der VB Bülach zu uns, nicht bereit sind, an einem solchen Gespräch teilzunehmen und die VB Bülach mit einem solchen Gespräch einem laufenden Verfahren  vorgreifen würde.
Am selben Tag, als das Gespräch hätte stattfinden sollen, kamen aber noch Herr Dr. Nagel, Frau Zolliker sowie ein Polizist zu uns vorbei.
Als ich per Zufall aus dem Fenster schaute, bemerkte ich, dass aus dem Polizeiauto, welches beim nahen Kiosk parkiert wurde, mehrere Personen aus diesem Auto ausstiegen. Diese liefen dann zum Haus unserer Wohnung. Der Polizist blieb beim Auto. Es handelte sich dann um die vorher genannten Personen.
Herr Dr. Nagel konnte es nicht unterlassen, aggressiv auf die Klingel zu drücken. Als ich die Tür öffnete, konnte es Herr Dr. Nagel auch nicht unterlassen, als erstes mich verbal anzugreifen. Er meinte, was uns einfalle, dass wir nicht zu diesem Gespräch erscheinen.
Ich sagte darauf zu ihm, dass meine Söhne nicht zu einem Gespräch der VB Bülach gehen wollen, an dem sie beide keine Vertrauensperson mitnehmen dürfen und nicht Fragen zu den Vorfällen der VB Bülach stellen dürfen. Ausserdem sei es komisch, dass die Behörde, mit der man ein Problem hat, eine Anhörung verlangen und diese dann die Anhörung auswerten kann. Zudem werden er, Herr Dr. Nagel, und die VB Bülach uns keine Kopie des Protokolls schicken, wie wir es bis jetzt erlebt haben. Ausserdem verwundert es uns, dass Herr F.X. Huber ihm nicht mitgeteilt habe, dass noch eine Aufsichtsbeschwerde hängig ist sowie eine Feststellungsverfahren auf Befangenheit, denn dieses Gespräch würde einem Verfahren vorgreifen und wir wollten zuerst wissen, wie der Bezirksrat Bülach entscheidet.
Daraufhin verliessen die genannten Personen das Treppenhaus.
Was wir erst hinterher erfuhren (siehe Eintrag vom 8. Februar 2010), wurde schon im Voraus vor diesem Gespräch bestimmt, dass man meine Kinder in ein Heim einweisen möchte.
Die Vormundschaftsbehörde Bülach wollte meine Kinder nie anhören (dass auch sie sich frei äussern können). Ansonsten hätten sie nicht das Verfahren gegenstandslos werden lassen, als das Obergericht Zürich zwecks neuer Entscheidungsfindung das Verfahren an die Vorinstanz zurückgab mit der expliziten Feststellung, eine weitere Anhörung meiner Kinder länger hinauszuschieben oder gar zu verweigern (siehe dazu Beitrag vom 24. Juli 2007, zweitletzter Scan und 20. Februar 2010).
Dr. Nagel war auch der einweisende Arzt  beim FFE (siehe dazu Eintrag vom 28. Januar 2008).

Freitag, 22. April 2011

Nichteinhaltung des Eheschutzabkommens

Nach dem Eheschutzentscheid im 1995 hielten sich die verschiedenen Involvierte nicht an die abgemachten Vereinbarungen. Eigentlich hätte mein damaliger Ehemann zu Weihnachten 1995 nach Hause kommen sollen. Zugleich durfte ich aber auf Anweisung der Klinik Hard keinen Kontakt zu ihm haben, auch nicht telefonisch.
Beim Eheschutz wurde auch entschieden, dass das Ersparte zu vier gleiche Teile aufgeteilt wird, was aber auch nicht gemacht wurde. Bei der Scheidung hätte man ja erneut über die Aufteilung des Erspartes diskutiert und gestritten. Da schon die Vereinbarungen beim Eheschutz nicht eingehalten wurde, habe ich dann bei der Scheidung auf meinen Anteil verzichtet, weil sonst sich auch wieder diverse andere Involvierte (Anwälte) daran bereichert hätten und sich selbst ins Spiel gebracht hätten wie beim Eheschutz. Bei der Scheidung selbst war dann auch kein Wort mehr von der Aufteilung des Ersparten zugunsten meiner Kinder, das gesamte Geld wurde dann meinem Exmann zugesprochen.

Zwischen Eheschutz und Scheidung wurde dann das gleiche Spiel fortgeführt, dass die Klinik Hard und die Behörden von Bülach über meinen Kopf hinwegentschieden.  Am 18. Januar 1996 hatte Herr P. Stalder, Leiter des Sozialdienstes der Klinik Hard, mir meinen Versicherungsausweis der Sanitas geschickt. Da wir noch in der Familienkrankenkasse waren, lief alles über den Ehemann, weil er das Oberhaupt der Familie ist. Dasselbe galt auch für die Steuern (siehe Blogeintrag vom 24. Dezember 2010).
Auch meinten Herr Stalder und Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach (siehe Blogeintrag vom 1. Januar 2011 und vom 24. Dezember 2010), ich müsste die Arztrechnungen Herrn Stalder schicken und er würde sie dann meinem Mann geben. Ich sagte dann allen, es gehe niemanden etwas an, zu welchem Arzt wir gehen. Die Arztrechnungen meiner Kinder habe ich dann dadurch selber bezahlt, ohne eine Rückerstattung zu bekommen. Ich sagte auch beiden, dass ich diese „Ehemann als Oberhaupt“-Begründung  und dass damit alles über ihn läuft, seltsam fand, weil er einmal im Universitätsspital war und dann sehr wohl alle Korrespondenzen und Rechnungen über mich liefen. Auch verlangte ich in schriftlicher Form, dass man sich seitens der Klinik Hard nicht an die Vereinbarungen des Eheschutzes hielt. Auf meine Bitte erhielt ich aber folgendes Schreiben.
 
Zum Punkt der CHF 4000.00.-: Ich erhielt eines Tages ohne Vorwissen CHF 4000.00.- durch den Postboten überbracht. Deren Annahme hatte ich aus dem simplen Grund verweigert, weil diese Summe mir nicht nachvollziehbar hoch war im Vergleich zu anderen unregelmässigen Zahlungen meines damaligen Ehemannes.
Betreffend Ehepaarkonto:  Herr P. Stalder versuchte mich zu täuschen, indem er schrieb, es gäbe keine Ehepaarkonten der SKA für ihr Personal. Mündlich hatte er mir auch mehrmals gesagt, die SKA kenne überhaupt keine Ehepaarkonto führ ihr Personal. Ich hatte dann bei der SKA nachgefragt. Diese schrieb mir, dass die SKA dies sehr wohl anbiete. Rückblickend sind auch die Argumente gegen ein Gemeinschaftskonto fadenscheinig. Nach Aussage meines Exmannes erhielt er nie eine Kopie des Briefes von P. Stalder!
Im Folgenden die relevanten Auszüge aus dem Schreiben der SKA:
Auf das Schreiben der SKA gingen P. Stalder und Frau Caprez nie ein.
Unterdessen hatte ich so genug, dass ich beiden sagte, ich würde die Scheidung einreichen. 

Interessant ist auch folgende Tatsache. Nach Gutachten der Klinik Hard bzw. von Dr. Lanz war mein Ehemann weder handlungs- noch prozessfähig. Dann wäre doch anzunehmen, dass dann die Ehefrau für alles zuständig ist. Aber P. Stalder konstruierte und argumentierte so, dass die gesamte Entscheidungsgewalt in unserer Familie über ihn lief!
Als Frau Caprez erfuhr, dass ich den Brief der Klinik Hard über den Zustand meines Mannes (siehe Scan zuvor) auch an die SKA schickte (siehe Scan von Brief der SKA, wo die SKA im letzten Abschnitt darauf einging), rief sie mir wütend an. Sie sagte mir, was mir eigentlich einfalle, diesen Brief an die SKA zu schicken. Einen Grund, der dagegen sprach, nannte sie mir nicht. Sie war einfach in Rage. Dieses Verhalten von Frau Caprez lässt verschiedene Vermutungen zur über ihre Motivation zu.


Nochmals zum Brief der Klinik Hard vom 23. Januar 1996. Aus diesem Satz wird ganz klar ersichtlich, dass  mir nicht konkret mitgeteilt wird, wo sich mein Ehemann befindet. Wenn er dann eine eigene Wohnung einmal haben wird, würde mir dies erst dann mitgeteilt werden. Währenddessen hatte ich Kontakt mit dem Friedensrichter von Bülach. Es ist noch anzumerken, dass Friedensrichter in der Schweiz Laien sind bzw. keine juristische Hochschulausbildung haben müssen. Ich hatte aber soweit Glück, dass es ein älterer Herr mit viel Lebenserfahrung war. Ich zeigte ihm unter anderem den Brief der Klinik Hard vom 23. Januar 1996. Er fragte mich, ob mein Ehemann noch in der Klink Hard sei. Ich sagte ihm,  dass ich das nicht wüsste. Auch würde nicht telefonisch verbunden werden.  Er sagte, so etwas hatte er noch nie erlebt.
Zu einem Zeitpunkt nach meinem Gespräch mit dem Friedensrichter hatte dieser Frau Caprez kontaktiert. Daraufhin rief sich mich am 10. April 1996 in einem aggressiven Anruf an.  Zuerst provozierte sie wieder einmal, dass ich diverse Sachen verzeihen müsste. Dann wollte sie mir grosszügiger Weise die Adresse meines Ehemannes mitteilen. Ich hatte dann ihr gesagt, dass ich diese vor kurzem erfahren habe. Zwischen dem Gespräch mit dem Friedensrichter und dem Anruf von Frau Caprez hatte ich die Adresse meines damaligen Ehemannes bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war er nicht mehr in der Klinik Hard (Weder mein Mann, noch Frau Caprez oder P. Stalder teilten mir dies mit)!
Auf dieses Gespräch folgend schrieb sie mir dann den folgenden Brief:
Im Brief schreibt sie so, als ob ich die ganze Zeit die Adresse gekannt hätte, mich aber geweigert hätte, meinen Ehemann anzurufen oder zu kontaktieren. Sie ist so frech dies noch untermauern zu wollen, indem sie schreibt, dass dies vor Gericht gegen mich sprechen würde! Weiter schreibt sie, dass ich nicht dem Friedensrichter hätte sagen sollen, ich hätte keine Adresse, denn ich hätte ja die Adresse der Klinik Hard gehabt bzw. von Herrn P Stalder, welcher als Kontakt funktioniere. Was Frau Caprez aber total unterschlug, ist, dass zu diesem Zeitpunkt mein Ehemann nicht mehr in der Klinik war. Nach Frau Caprezs Ansicht hätte somit weiterhin aller Schriftverkehr und Kontakt über P. Stalder von der Klinik Hard laufen sollen!
Ich nahm dann mit meinem Ehemann Kontakt auf und sagte ihm, ich lasse mich nicht von einer Frau Caprez als Lügnerin darstellen.  Daraufhin rief er wohl Frau Caprez an und diese schrieb ihm einen Brief, den ich bei einer Akteneinsicht bekam.


In diesem Brief  versucht sie sich in Spitzfindigkeiten herauszureden. Sie schrieb dass ich meinem Ehemann gesagt hätte, dass sie mich eine Lügnerin genannt hätte. Ich hatte ja meinem Ehemann gesagt, dass ich mich nicht von Frau Caprez als Person darstellen lasse, die alles falsch verstanden hat und somig als Lügerin. Sie reitet aber in ihrem Brief genau auf dem Argument, als ob ich direkt gesagt hätte, sie hätte mich als Lügnerin bezeichnet. Dann schreibt sie ja selbst, dass sie eigentlich dieser Ansicht ist, mit ihrer Formulierung der „ganzen Qualifikation“. Ganz klar aus dem Zusammenhang nimmt sie, und somit lügt sie, dass ich die Adresse nicht aufschreiben wollte und dass ich keine Adresse von meinem Ehemann hatte. Ich hatte ihr aber ganz klar gesagt, dass ich ja mittlerweile die Adresse meines Ehemannes bekommen hatte und wieso sollte ich dann an einem Telefongespräch diese nochmals aufschreiben?! Aber das lässt sie ja schön aus. Dann führt sie sich die Retterin auf und schreibt, sie hätte mir dennoch die Adresse meines Ehemannes per Brief geschrieben. Im Weiteren schliess sie in der Sache der Adresse meines Ehemannes noch ihn aus, indem sie schreibt, dass er mit dieser Sache gar nichts zu tun hätte!

Samstag, 1. Januar 2011

Das bestimmende Verhalten von Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach

Als die Geschichte mit der mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effrektion und somit mit der Vormundschaftsbehörde  Bülach (heute: KESB) und dem Jugendsekretariat Bülach begann, mischten sich diese Behörden in alle Belange ein, obwohl wir z.B. nicht bevormundet waren. Dies wird unter anderem am Auszug aus dem Brief vom 9. August 1995 von Frau Caprez deutlich.
Ein solches Verhalten habe ich schon einmal im Blogeintrag vom 24. Dezember 2010 und vom 15. Juni 2008 aufgezeigt.
Weiter schreibt sie im Brief, als ob ich sie missverstanden habe, siehe dazu folgender Auszug:
Sie hatte aber ganz klar gesagt, dass ich während dem Eheschutz bzw. der Scheidung wir nicht ins Ausland dürfen. Dies beinhaltete auch, dass wir nicht nach Deutschland an die dortige Vorstellung des Cirque de Soleil durften und wir stattdessen in den Zirkus Knie gehen sollten. Ich sagte zu ihr, dass wir nichts gegen den Zirkus Knie haben, aber wir in den Cirque de Soleil wollen, weil wir Kanadier sind und dieser Zirkus insbesondere zur kanadischen Kultur gehört. Für das hatte Frau Caprez kein Verständnis.
Im Weiteren war Frau Caprez so dreist in dieser Passage zwei verschiedene Sachen miteinander zu mischen und einen anderen Zusammenhand darzustellen. Sie stellt z.B. dar, dass wir hätten bald auswandern wollen. Dabei sagte ich aber ich in einem Gespräch, dass ich wütend auf meinen damaligen Ehemann sei, weil dieser mir jahrelang versprochen hatte nach Kanada auszuwandern. Mir war sehr wohl klar, dass dies in der damaligen Situation nicht möglich gewesen wäre. Weitere und Beispiele, wie Frau Caprez Tatsachen manipulierte, habe ich noch in anderen Aufzeichnungen, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Ich nehme an, dass der im Eintrag vom 6. September 2009 gescannten Brief von Max Peter sich auch auf dieses Verhalten von Frau Caprez bezieht. Dennoch hat man, wie ich erst durch die Aktenherausgabe von 2003 gesehen habe, dass im gleichen Stil weitergemacht wurde.
Im September 1996 kam dann der Cirque de Soleil doch noch in die Schweiz, welchen wir auch besuchten. Wir hatten es sehr genossen  einfach einmal abzuschalten. In der Schule meines älteren Sohnes mussten die Schüler regelmässig Berichte schreiben, was sie so erleben. Mein Sohn hat dann einen Bericht  über den Cirque de Soleil geschrieben.

Ich versuchte weiterhin mit meinen Söhnen so viele Ausstellung und Museen wie finanziell möglich zu besuchen. So besuchten wir auch zum Beispiel die kleine Galerie von Sandro Del-Prete in der Stadt Bern über optischen Täuschungen. Der Besuch hat grossen Spass gemacht, da Sandro Del-Prete und seine Frau gut auf Kinder eingehen können. Dort kauften wir seine Bücher „Illusoria“ und „Illusorismen“.

Unten befindet sich noch ein Foto von uns, als wir an der Benefizveranstaltung  „Love Ride“ in Dübendorf (Schweiz) waren, welche wir mit dem kranken Freund meiner Söhne besuchten (siehe dazu auch Blogeintrag vom 21.September 2008).



Ich habe noch versteckte Tonbandaufnahmen, wie man abschätzig und herablassend über meine Kinder spricht. Trotz dass einige Amtsstellen Kopien von diesen Aufnahmen haben, gehen sie darauf nicht ein oder fühlen sich nicht zuständig.

Freitag, 24. Dezember 2010

Unmögliche Kontoauflösung bei der SKA (Schweizerische Kreditanstalt)

In der Schweiz plant man die Reorganisation der Vormundschaftsbehörden. Neu heisst die Vormundschaftsbehörde „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)“.

Am 6. Mai 1995 kündigte ich mein Bankkonto (siehe zukünftige Blogs), was mit folgender Kopie belegt ist.

Als ich dann daraufhin das Geld vom Konto am Bankschalter abheben wollte, war das nicht möglich. Jedoch war es mir möglich sukzessiv an Bankautomaten kleine Beträge abzuheben. Als Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach von der Kündigung meines Kontos bei der damaligen SKA (Schweizerische Kreditanstalt, heute Credit Suisse) erfuhr, wollte sie, dass ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach ein neues Bankkonto eröffne. Mit der Zeit wurde ich misstrauisch, dass sie immer auf diese Bank bestand. Ich sagte ihr, in Bülach gibt es noch andere Banken und dass sie das sowieso nichts angeht, wo ich mein Konto habe. Da ich ehrenamtlich im Freizeitbereich für Kinder arbeitete, war es unter anderem meine Aufgabe bei Firmen kleine Preise für die Kinderwettbewerbe eines Fests zu sammeln. Unter anderem konnte ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach vorbeigehen und Werbegeschenke abholen. Dies geschah bei Herrn Pappe, im Kader dieser Filiale. Dieser war zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde Bülach und auch war auch in unseren Fall involviert. Siehe dazu folgender Scan.

Als ich das realisierte, kam ich mir wir im falschen Film vor. Jetzt wurde mir sehr klar, warum Frau Caprez wollte, dass ich genau bei der ZKB ein Konto eröffne, wenn ja zugleich der Präsident der Vormundschaftsbehörde dort arbeitet. Ich empfinde das als sehr starken Interessenskonflikt und Spielraum für Theorien, was dadurch alles hätte entstehen können.
Währenddessen musste ich damals feststellen, dass meine Kontokündigung bei der SKA einfach ignoriert wurde. Mir wurde auf das Konto, das eigentlich nicht mehr bestehen sollte, Haushaltsgeld überwiesen.

Am 8. September 1995 bekam ich eine Depoteingangsanzeige, dass auf mein eigentlich nicht mehr existierendes SKA Bankkonto DM 120‘000.- überwiesen.
Ich staunte darüber nicht schlecht. Ich ging sofort auf die Bank um zu fragen, woher das Geld kam. Obwohl ich der Frau am Bankschalter mehrmals sagte, dass es sich nicht um mein Geld handle, sagte sie nur, es sei bedenklich, dass ich nicht einmal mehr wisse, was ich an Wertpapiere gekauft habe. Daraufhin machte ich berechtigterweise eine Szene. Weil die Bank beharrte, dass es sich um mein Geld handle, sagte ich halt, ich möchte alles verkaufen. Erst darauf wurde die SKA stutzig und fing an dies zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass es eine Fehlbuchung war, die dann storniert wurde.
Alles wurde fremdbestimmt, wie viel Haushaltsgeld ich bekomme, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte und was ich zu tun oder zu lassen hätte etc. In die Steuererklärungen von 1995 bis zur Scheidung erhielt ich ebenso keinen Einblick. Die Begründung der Behörden war, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass solche Sachen die Ehefrau nichts angeht. Da mein damaliger Ehemann wegen Depressionen in der Klinik Hard war, stellten sich somit automatisch die Behörden an die Spitze der Familie. Trotz aller versuche meinerseits wurde die Steuererklärung mir verweigert. Ich rief dann beim Bundesamt für Justiz in Bern an, um mich darüber zu informieren. Herr Sutter, meine Ansprechperson beim Bundesamt für Justiz sagte mir, dass dies nicht stimmt, dass der Ehemann das Oberhaupt der Familie ist. Er konnte mir alle juristischen Belange so erklären, dass ich sie verstanden habe und er nannte mir die notwendigen Paragrafe, mit welchen ich den Behörden hätte zeigen können, dass sie sich irren. Von den Behörden in Bülach bekam ich per Telefon nur die Antwort: „In Bern unterschreibt man vieles, wenn der Tag lang ist“.

Sonntag, 6. September 2009

Nachtrag und einziges Eingeständnis von Fehlern

Nachtrag zum letzten Eintrag

Wie dem letzten Eintrag zu entnehmen ist, wurde uns die Kopie des „Akten-Gutachtens“ des KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) verweigert. Ohne dessen Inhalt zu kennen hätte ich dem Bezirksrat Bülach erlauben sollen, dass dieser diese und andere Akten der Vormundschaftsbehörde Opfikon weiterleitet (siehe letzter Eintrag, Brief vom 23. Februar 2001).
Natürlich habe ich die Weitergabe einer mir unbekannten Akte über meine Kinder nicht erlaubt.
Später wurde mir dies wiederholt als „unkooperativ“ vorgeworfen und im Beschluss vom 23 März 2001 (siehe Scans (a+b) im letzten Eintrag) hat dies der Bezirksrat Bülach auch angedeutet.

Laut dem Beschluss vom 23. März 2001 des Bezirksrats Bülach hätten die Abklärungen bei der
Vormundschaftsbehörde Opfikon einen „unbelasteten Neuanfang“ zur Folge gehabt. Dies kann aber unmöglich sein, wenn die Vormundschaftsbehörde Bülach im FFE-Beschluss vom 23. April 2001 (siehe Scan unten) schrieb, dass die Weiterbearbeitung unseres Falles zwecks Kinderschutzmassnahmen an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet wird (siehe dazu auch Eintrag vom 24. Mai 2009, oberhalb des ersten Scans).


Die Vormundschaftsbehörde Bülach hatte das "Akten-Gutachten" solange zurückbehalten, bis sie nichts mehr zubefürchten hatten. Sie haben das „Akten-Gutachten“ erst mit dem Brief vom 26. April 2001 an den Datenschutz als Kopie an uns geschickt (siehe Vortäuschen einer Namensänderung, 19. Oktober 2007). Dies, 3 Tage nachdem der FFE-Beschluss entschieden wurde!

Hätte ich das Akten-Gutachten vom KJPD zur rechten Zeit bekommen, hätte ich mich wehren können.


Einziges Eingeständnis von Fehlern

Das einzige Mal, als jemals eingestanden wurde, dass Fehler gemacht wurden, war im Brief von Frau Karin Wider und Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach vom 19. November 1997.
Zu dieser Einsicht kamen sie kurz nach der Scheidung (23. Oktober 1997, siehe Blogeintrag Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer, 23. September 2007). Interessant ist viel mehr, dass Max Peter während der Scheidung massiv gegen mich vorging. War während der Scheidung immer zu hören, dass seitens der Behörden alles richtig gemacht wurde, kam schon nach 1 Monat dieser Brief die Vormundschaftsbehörde Bülach hatte im gleichen Stil weitergemacht und anscheinend diesen Brief nicht zur Kenntnis genommen, obwohl der Brief an diese gerichtet war. Auch bei der Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach wurde dieser Brief ignoriert.

Heute wird nur davon gesprochen, dass kein einziger Fehler gemacht wurde.

Sonntag, 24. Mai 2009

Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte

Meine Kinder mussten einige Abklärungen beim Jugendsekretariat Bülach machen, zu denen sie auch gingen. Dies geschah wegen der Scheidung. Dabei wurden sie aber angelogen und getäuscht und meine Kinder und ich mussten uns dann fortlaufend auf Tratsch, der vom Jugendsekretariat und der Vormundschaftsbehörde Bülach ausging, rechtfertigen. Auf dies werde ich zu einem anderen Zeitpunkt genauer eingehen.
Wir suchten ja beim schulpsychologischen Dienst Hilfe als Vermittler für das Stipendium meines älteren Sohnes und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes . Vorher war ich schon bei der Schulbehörde bei Herrn U. Jäggli und H. Plattner (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) , doch diese fühlten sich auch nicht zuständig. Als kurz vor den Sommerferien 2000 klar wurde, dass der Schulpsychologe Rolf Fravi nicht für seine Arbeit in unserem Fall bezahlt wird, wurde ich ziemlich sauer und meine Kinder waren auch wütend und enttäuscht. Die Antwort der Behörden war aber nur, dass man auch nach den Sommerferien schauen könne. Meine Kinder sagten darauf hin allen involvierten Behörden, dass sie nach den Sommerferien dann nicht mehr in die Schule gehen werden.
Neben der genannten Aussage war auch der Grund, dass die Mitarbeiter des Jugendsekretariats Bülach und der Vormundschaftsbehörde Bülach ständig zu den Lehrern meiner Kinder gingen und dort Erkundigungen über sie einholten. Dies wäre nicht das Problem gewesen, da sie das wegen der Scheidung taten. Das Problem war, dass sie dabei auch irgendwelche Sachen den Lehrern erzählten, wodurch meine Kinder über die gesamten Jahre oft in der Pause oder während dem Unterricht beim Lehrerpult mit dem Lehrer sprechen mussten. Einmal hat die Mitarbeiterin des Jugendsekretariats, Frau Caprez, beim Lehrer meines ältesten Sohnes „nur“ Erkundigungen einholte, dieser aber dann meinen damals 10-jährigen Sohn fragte, ob er und sein Bruder den gleichen Vater hätten! Mein Sohn kam dann in einer der grösseren Pausen aufgelöst nach Hause. Selbst beim Klassenwechsel meines älteren Sohnes ging sie im Vorneherein zum neuen Lehrer, ohne dass dieser meinen Sohn schon gesehen hätte. Meine Kinder befürchteten, dass dies im Gymnasium und in der Realschule fortgeführt werde.
Heute ist meine Vermutung, dass es geplant war die Situation eskalieren zu lassen um gegen mich vorzugehen können, weil ich auf meine Rechte, wie etwa Datenschutz und Akteneinsicht, beharrte.
Da meine Kinder nach den Sommerferien 2000 nicht mehr zur Schule gingen, hat die Vormundschaftsbehörde Bülach am 29. September 2000 beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nachdem wir davon von Herrn Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach erfahren haben, erkundigte sich mein Sohn beim Kindernottelefon, ob man sie zu einem Gutachten zwingen könne. Diese haben die Frage an einen Staatsanwalt weitergeleitet, der dann meinen Kindern anrief und sagte, man könne sie nicht zwingen. An einem anderen Tag rief dann mein älterer Sohn beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst an. Beim zweiten Telefonat erreichte er endlich Frau Dr. D. Simon, die für dieses Gutachten zuständig war. Mein Sohn erzählte ihr, was alles in Bülach bisher vorgefallen ist und teilte ihr mit, dass man sie nach Aussage jenes Staatsanwaltes nicht zu einem Gutachten zwingen können. Auf die Frage meines Sohnes, wenn sie kommen würden, auch über die Vorfälle in Bülach sprechen dürften und ob sie oder ich eine Kopie dieses Gutachtens erhalten werden, antwortete Frau Dr. D. Simon mit einem klaren nein. Dies begründete sie, dass Fragen von der Seite meiner Söhne und Aussagen von ihnen nicht zu ihrem Auftrag gehören. Ebenso wenig bekämen wir eine Kopie des Gutachtens. Auf die Frage wer dann überhaupt das Gutachten erhalte, sagte zu meinem Sohn, dass dies Herr Franz Xavier Huber von der VB Bülach sein werde (siehe dazu auch den Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html).
Da meine Kinder wussten wie die Vormundschaftsbehörde Bülach schon mit meinen medizinischen Akten umgingen und da Herr Huber dieses Gutachten auswerten werde, entschieden sich meine Kinder nicht zum Gutachten zur Frau Dr. D. Simon zu gehen.

Am 5. Oktober 2000 (siehe dazu http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) hatte ich beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde und Ausstandsbegehren beantragt. Am 15. Dezember 2000 wurde der Fall an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet. Am folgenden Auszug sieht man auch, dass der Bezirksrat Bülach im Absatz 2 nicht daran denkt auf die Verstösse gar nicht eingeht mit der unhaltbaren Begründung, dass dies keinen Einfluss auf unsere Zukunft habe .


Wie mit dieser Behörde abgemacht, haben wir dieser wegen einem Gespräch angerufen. Es wurde aber gesagt, es sei nicht ihr Auftrag über das zu sprechen, was in Bülach vorgefallen sei, sondern nur über die Schule bzw. Zukunft. Dies bedeutete, dass mein jüngerer Sohn in die Realschule komme und mein älterer Sohn bleibe weiterhin in der Sekundarschule bleibt.

Am 23. Februar 2001 erhielte ich folgenden Brief des Bezirksrates Bülach mit der Bitte einer Vollmacht:

Da ich nach meiner Ansicht all diese Akten schon hatte, sagte ich dem Bezirksrat Bülach, ich könne die Akten gleich an Opfikon mit weiteren Akten schicken. Dies wollten sie nicht. Beim genaueren Lesen der Aktenliste wurde ich stutzig und fragte den Bezirksrat Bülach, ob es sich beim markierten Brief um diesen Brief handle:

Was ich Gerüchte halber in Gesprächen erfahren habe ist, dass es von Frau Dr. D. Simon ein Gutachten über meine Kinder gab. Von da an verlangte ich dieses Gutachten, was mir aber verweigert wurde. Meine Anfrage an den Bezirksrat Bülach mir noch einmal eine Bitte zur teilweisen Aktenerhausgabe (siehe Brief des Bezirksrates Bülach vom 23. Februar) zu schicken, aber mit einer genauen Angabe des Briefes des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, wurde nicht gemacht. Je länger je mehr bekam ich das Gefühl, dass es sich nicht um den Brief des KJPD handle, den ich zuvor erwähnt habe (siehe Briefe von Frau Dr. D Simon an VB Bülach). Daraufhin habe ich nochmals nachgefragt, ob es sich um ein Gutachten handle. Darauf bekam ich keine Antwort.
Darauf hin habe ich logischerweise keine Unterschrift zur Vollmacht einer teilweisen Aktenherausgabe gegeben.

Was meine Kinder und ich nicht wussten war, dass dann Frau Dr. D. Simon anhand von Akten, welche sie ja von der VB Bülach bekam, ein Aktengutachten machte. Weder Frau Dr. D. Simon noch Herr Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach haben im vorneherein gesagt, was die Konsequenzen sein werden.
Es stellte sich dann später heraus, dass Franz Xavier Huber von der VB Bülach sogar gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich schrieb, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach wesentliche Inhalte aus dem Gutachten festhalten wird
(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html) letzter Brief, unterster Briefabschnitt)

Es lässt sich somit darauf schliessen, dass es sich um diesen „Brief“ vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach um das Aktengutachten handelte!


Während des Gespräches hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass die Behörde in Opfikon schon Akten hatte. Mit der Aktenherausgabe, die ich 2003 bekam, hat sich dies dann bestätigt.

Der Bezirksrat Bülach schrieb in seinem Beschluss vom 23. März 2001, dass es um einen „unbelasteten Neuanfang“ ging.


Dann soll man mir doch erklären, was ein Neuanfang ist, wenn man meinen jüngeren Sohn weiterhin in die Realschule abstufen wollte und mein älterer Sohn weiterhin die Sekundarschule hätte besuchen sollen. Hätte es nicht auch zu einem unbelasteten Neuanfang gehört, dass auch meine Kinder eine Aussage über die Erlebnisse mit dem Jugendsekretariat und der VB Bülach hätten machen können?


Zu einem vorangegangenen Blogeintrag: Vortäuschen einer Namensänderung (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und ergänzend http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html):
Die „offizielle“ Version der Ereignisse vom 18. April 2001 wurden im Memorandum wie folgt festgehalten:

Würde man diese Akte nur so weitergeben ohne irgend eine Erläuterung, wie es Franz Xavier Huber sehr wohl gemacht hat, würde man meinen, dass ich Frau Heidi Leibundgut, SP Bülach, sowie Brigitte Zolliker, EVP Bülach, direkt gegenüber stand.
Wie meinem Eintrag zu entnehmen ist, war dies nicht der Fall und selbst der Polizist schrieb in seinem Ausrückbericht, dass ich nicht wissen konnte, dass diese beiden Frauen anwesend waren (Link direkt zur Akte im Blog Vortäuschen einer Namensänderung: https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjl-bA_b2W3gYFEod-aMdpXl1rpLBLGkxYFfvLPLUSl2I87gcQJczhVdEk1DgICnUiElQwt3Nk1SFfhzSOBCiQcQUN1WGcLGR1sjzXptFG8Nq4dk5Us8Um7k8EZpzoWejVHL1LRRIkTEboH/s1600-h/pol2+(Custom).jpg)!
Als ich meine Version beim Bezirksrat Bülach oder dem Schulamt erzählte, hatte man mir nicht geglaubt. Und in einem Telefongespräch sagte mir Franz Xavier Huber nur „…was Sie für Geschichten erzählen“.



Was ich in einem späteren Eintrag ausführlicher behandeln werde, als der Ärger mit den Vormundschaftsbehörden Illnau-Effretikon und Bülach um 1995 angefangen hat: Wie ich auf einmal keinen Zugriff mehr hatte auf mein Bankkonto, wie alles (Krankenkasse, Steuererklärung etc) nur noch über Sozialarbeiter lief ohne mein Mitwirken, Verhinderung von Förderkursen für meine Kinder (bspw. fand Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach dass mein ältere Sohn nicht ins Frühenglisch müsse und die Oberstufe dazu noch ausreiche, ablehnende Haltung gegen Computer und speziell bei meinem jüngeren Sohn bezüglich eines Kurses zum figürlichen Zeichnen hiess es dass das Ausdrucksmalen in der Schule reiche). Ich hätte dazumals sehr wohl die finanziellen Mittel gehabt dies meinen Kindern zu zahlen, nur war mein Bankkonto wie bereits erwähnt durch die Behörden gesperrt und alles lief über sie.

Sonntag, 29. Juni 2008

Ergänzender Eintrag zu Akte 15/3 und Namensänderung

Dieser Eintrag ist eine Ergänzung zu (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), wie man mit meinen Akten umgegangen ist und in die Scheidung miteinbezogen hat.
Nachdem wieder einiges vorgefallen war und wie man mit meinen Akten umgegangen ist (nächster Abschnitt), habe ich am 5. Oktober 2000 beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese Aufsichtsbeschwerde beinhaltete auch die Geschehnisse bezüglich Akte 15/3 (Brief von VB Illnau-Effretikon an VB Bülach 29. November 1996 und Brief VB Bülach an Bezirksgericht Bülach 27. Januar 1997, für ersteren Brief beide obigen Links, für den zweiten Brief den ersten Link).
Wie man mit meinen medizinischen Kinderakten umging war enorm verletzend; jeder durfte in meine medizinischen Kinderakten einsehen und sich ein Urteil von damals auf mich heute bilden. Ausserdem durfte jeder nur das herausnehmen, was ihm zweckmässig erschien.
All das geschah, ohne mich jemals zuvor zu fragen. Ausserdem wurde dies seitens des Bezirksgerichtes ausdrücklich gutgeheissen, wie man aus der Stellungnahme an vom Leiter des Jugendsekretariats Bülach, Max Peter, und von Karin Wider von 2000 an den Bezirksrat Bülach entnehmen kann:

Auch der Scheidungsrichter (1997) hat meine medizinischen Akten gelesen. Was mir bis heute nicht begreiflich ist, dass nicht wenigstens meine Anwälte damals eine Kopie bekamen.
Es wussten schon immer alle, dass ich in der Kinderpsychiatrie war, weil ich vergewaltigt wurde. Diese Akten wollte man wieder in die Scheidung einbringen. Dies war entwürdigend, verletzend und für mich wieder einmal sehr phädophilenfreundlich. Der Umgang meiner Akten weckte in mir das Gefühl, dass ich schuld an der Vergewaltigung gewesen sei. Die Erinnerungen an die Anhörungen nach der Verhaftung von Jürg Gritti kamen in mir wieder hoch. Man hat heute immer noch dieselbe unsensible Art, wie man mit Opfern von Gewaltverbrechen umgeht.
Auf den letzten Scan bezogen: Jedes Kind, das einmal in einem Kinderheim, Kinderpsychiatrie oder Therapie war, oder Akten bei einer Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat etc hat, muss sich bewusst sein, dass Behörden diese später jederzeit in ein Verfahren einbeziehen dürfen, ohne einen selbst dazu informieren.

Dies ist die Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Bülach zu der Aufsichtsbeschwerde.
Zu Punkt 3: Auch Franz Xavier Huber und Werner Scherrer haben es nicht für nötig gefunden, nachdem sie den Brief vom 29. November 1996 (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) mit einem solchen Inhalt von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten haben, zuerst mich zu informieren.
Zu Punkt 2. bzw. oberhalb: Ich habe der Vormundschaftsbehörde Bülach nie einen Auftrag gegeben, dass sie die Namensänderung für mich machen soll. Ausserdem versuchten sie das gleiche Spielchen wie die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon durchzuführen (SIEHE http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html ?). Nach der VB Bülach hätte ich einen Brief unterschreiben sollen, der inhaltlich nicht korrekt war, um die Namensänderung mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde Bülach (mit dem Briefkopf der VB Bülach) durchzuführen.

Ich wurde aber ziemlich stutzig, dass Franz Huber die Familienscheine (!) an die Direktion des Innern senden wollte. Dies ist insofern merkwürdig, dass es bisher nie hiess, ich müsse Familienscheine schicken müsse (von wem alles überhaupt?). Damals hiess von verschiedenen Seiten nur, dass ich meinen Familienschein beilegen müsste, und diesen hatte ich ja schon von Brienz, Bern.
Auf Nachfrage wollte mir die VB Bülach nicht sagen, was dies für Familienscheine (!) sind und was die „Empfehlung“ beinhaltet. Noch stutziger wurde ich, als den unterschriebenen Antrag hätte der Vormundschaftsbehörde Bülach bringen sollen und nicht selbst abschicken durfte.
Weiterhin zu Punkt 2: Werner Scherrer beklagte sich beim Bezirksrat Bülach noch darüber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach für die Sfr. 23.- des Familienscheins aufgekommen ist. Wenn ich schon kein Vertrauen in diese Behörde habe, bin ich sicher nicht zu dieser gegangen und habe gesagt, sie solle meine Namensänderung durchführen.
Zum Schluss: Als ich meinen Bruder gefunden habe, hat mir niemand geglaubt, dass dies mein Halbbruder ist. Vorher hiess es immer, ich sehe gestalten, die es nicht gibt. Erst viel später kam ich mit grossem Kampf zu Akten, in denen auch ein Familienschein war, der angeblich für die Namensänderung gebraucht wurde und mich und meinen Halbbruder sowie meine Mutter beinhaltet.


Bis heute heisst es immer noch, dass alles richtig abgelaufen ist.

Sonntag, 15. Juni 2008

Abgestrittene Anwesenheit von Evelyne Pente bei der Verhaftung

Der folgende Gesprächsauszug stammt vom Januar 2002, als Frau Evelyne Pente unangekündigt zu uns nach Bülach kam und ich mit ihr ein Gespräch zwischen dem Türrahmen führte. Das Tonbandgerät hatte ich hinter meinem Rücken. Wie schon in anderen Einträgen erwähnt, machte ich Tonbandaufnahmen weil es sonst im Nachhinein hiess, dies und jenes wurden nie gesagt oder nicht so gemeint.
Frau Evelyne Pente sprach ich bei diesem Gespräch auch auf die Verhaftung am 24. Mai 2001 an. Im Folgenden die Abschrift des Gespräches.
Ich: Sie haben auch gewusst, dass die Kinder verhaftet werden, sie haben es gewusst.
Evelyne Pente: Das wusste ich nicht. Ich war gar nicht da gewesen.
Ich: Sie haben es gewusst, weil Sie haben den Auftrag gehabt (Frau Pente unterbricht) –
E.P.: Nein, nein, nein, sorry, bin nicht dabei. Der 20. ist ein Sonntag, opsla. Müsste am Wochenende laufen, am Sonntag arbeite ich.
Frau Pente meint, sie habe von nichts gewusst. Jedoch zeigt das Memorandum vom 10. Mai 2001 von Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (siehe Scan von Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html) ganz klar, dass sie schon vor dem 24. Mai 2001 Bescheid wusste! Im Gegensatz wie im Memorandum geschrieben, war Frau Evelyne Pente nicht erst im Heim anwesend.

Des Weiteren meint Frau Evelyne Pente, sie sei nicht bei der Verhaftung dabei gewesen, obwohl ich sie gesehen habe. Jedoch haben Nachbarn sie auch gesehen und selbst Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach musste zugeben, dass sie dabei war, wie man am folgenden Gesprächsauszug (aus einem anderen Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt) erkennt (Link zur Tonbandaufnahme 13, ab Sekunde 37).
Ich: Und Frau Pente war auch dabei gewesen.
Franz Huber: Nein, sie ist erst nachher ins Spiel gekommen.
Ich: Wann nachher?
F.H.: Im Heim.
Ich: Aber es gibt Nachbarn, die sie auch gesehen haben, vor der Haustüre.
F.H.: Frau Pente?
Ich: Ja, sie hatte ihr Auto vor dem Auto von Scherrer parkiert gehabt.
F.H.: Nein sie ist nachher gerade…äh, sie ist da gewesen und nachher gerade nach Zürich gegangen, damit sie dort ist, wenn die Buben dort sind.
Ich: Eben, dann war sie doch dabei.
F.H.: Ja aber nicht in der Wohnung drinnen, nur draussen
Ich: Doch, sie war draussen.
F.H.: In der Nähe vielleicht, aber nicht unmittelbar Nähe.
Ich: Das ist nun dabei, ob man vor dem Haupteingang wartet oder vor der Haustüre. Das ist dabei.
F.H.: Und was trägt dies nun zur Sache?

Ergänzend zum ersten Gesprächsauszug in diesem Eintrag noch ein weiterer Auszug aus dem selben Gespräch mit Evelyne Pente. Hier noch der Link um die Aufnahme herunterzuladen (Tonbandaufnahme 14):
Ich: Alle, die den Verhafts-Rapport gelesen haben, sagen, es sei eine Verhaftung gewesen.
E.P.: An sich geht so was überhaupt nicht. Und ich habe den Fall erst bekommen, wo (d.h. als) das alles schon gelaufen ist (die Verhaftung). Ich fand, ihr (die Beamten der VB Bülach) spinnt ja alle, ihr (die Beamten der VB Bülach) könnt das ja anders machen. aber dann ist das alles schon gelaufen (d.h. es war alles schon passiert).

Man erkennt wieder, wie Frau Evelyne Pente mich direkt anlügt. Sie sagt, sie wäre nicht der gleichen Meinung gewesen bez. der Verhaftung und wäre erst miteinbezogen worden, als alles schon gelaufen war. Wenn nach der Aussage von Frau Evelyne Pente alles schon passiert ist, als sie miteinbezogen wurde, woher wusste sie dann, dass sie im Heim sein musste? Und wenn dies nicht reicht, wird ja ihre Aussage schon durch die Bestätigungen der Nachbarn, dem Memorandum von Franz Xavier Huber von der VB Bülach und seiner Aussage widerlegt.
Aus dem gleichen Gespräch mit Herrn Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, wie es oben bereits beschrieben wurde. Der Auszug bezieht sich vom Anfang der Aufnahme bis zur Sekunde 36. Nochmals der Link, um die Aufnahme herunterzuladen: (Tonbandaufnahme 13).
Ich: Und wieso kam man gerade mit kugelsicheren Westen?
F.H.: Das weiss ich nicht einmal. Das habe ich nun zum 1. Mal gehört.
Ich: Aber Sie sind ja dabei gewesen.
F.H.: Ja aber ich sehe doch nicht, was die anhaben. Haben die das angehabt?
Ich.: Ja, sie haben kugelsichere Westen angehabt.
F.H.: Glaube ich nicht. Ja ich weiss es nicht. Vielleicht ist es immer so.
Ich: Also sind wir..(verhaftet worden). Holt ihr immer Kinder mit kugelsicheren Westen ab und mit…?
F.H.: Ja wenn sie es so sagen, kann es schon so gewesen sein.
Ich: Ja aber Sie sind dabei gewesen.
F.H.: Ja ich habe ja nicht gesehen, was diese unter dem Kittel an hatten.
Ich: Aha.
Die ganze Zeit nach der Verhaftung hat man mir gesagt, dass die Polizisten keine kugelsicheren Westen anhatten. Entgegen diesen Aussagen sowie der Aussage von Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach, dass die Polizisten die Westen vielleicht unter ihrem Kittel anhatten, zeigt dieses Foto ein anderes Bild.


Mehr dazu, siehe auch Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/01/verflechtungen-zwischen-der.html


Eine Vorschau zum nächsten Beitrag.
Im 1995 schrieb Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach an das Jugendsekretariat Bülach:


Herr Franz Xavier Huber meint somit, dass Asthma und ein Sprachfehler auf familiäre Konflikte zurückzuführen sind, obwohl die Schulmedizin nachweislich nicht dieser Meinung ist. Und in einem darauf folgenden Gespräch mit einer Sozialarbeiterin des Jugendsekretariats Bülach hiess sogar, dass auch Masern einen psychologischen Ursprung haben.