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Sonntag, 6. September 2009

Nachtrag und einziges Eingeständnis von Fehlern

Nachtrag zum letzten Eintrag

Wie dem letzten Eintrag zu entnehmen ist, wurde uns die Kopie des „Akten-Gutachtens“ des KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) verweigert. Ohne dessen Inhalt zu kennen hätte ich dem Bezirksrat Bülach erlauben sollen, dass dieser diese und andere Akten der Vormundschaftsbehörde Opfikon weiterleitet (siehe letzter Eintrag, Brief vom 23. Februar 2001).
Natürlich habe ich die Weitergabe einer mir unbekannten Akte über meine Kinder nicht erlaubt.
Später wurde mir dies wiederholt als „unkooperativ“ vorgeworfen und im Beschluss vom 23 März 2001 (siehe Scans (a+b) im letzten Eintrag) hat dies der Bezirksrat Bülach auch angedeutet.

Laut dem Beschluss vom 23. März 2001 des Bezirksrats Bülach hätten die Abklärungen bei der
Vormundschaftsbehörde Opfikon einen „unbelasteten Neuanfang“ zur Folge gehabt. Dies kann aber unmöglich sein, wenn die Vormundschaftsbehörde Bülach im FFE-Beschluss vom 23. April 2001 (siehe Scan unten) schrieb, dass die Weiterbearbeitung unseres Falles zwecks Kinderschutzmassnahmen an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet wird (siehe dazu auch Eintrag vom 24. Mai 2009, oberhalb des ersten Scans).


Die Vormundschaftsbehörde Bülach hatte das "Akten-Gutachten" solange zurückbehalten, bis sie nichts mehr zubefürchten hatten. Sie haben das „Akten-Gutachten“ erst mit dem Brief vom 26. April 2001 an den Datenschutz als Kopie an uns geschickt (siehe Vortäuschen einer Namensänderung, 19. Oktober 2007). Dies, 3 Tage nachdem der FFE-Beschluss entschieden wurde!

Hätte ich das Akten-Gutachten vom KJPD zur rechten Zeit bekommen, hätte ich mich wehren können.


Einziges Eingeständnis von Fehlern

Das einzige Mal, als jemals eingestanden wurde, dass Fehler gemacht wurden, war im Brief von Frau Karin Wider und Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach vom 19. November 1997.
Zu dieser Einsicht kamen sie kurz nach der Scheidung (23. Oktober 1997, siehe Blogeintrag Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer, 23. September 2007). Interessant ist viel mehr, dass Max Peter während der Scheidung massiv gegen mich vorging. War während der Scheidung immer zu hören, dass seitens der Behörden alles richtig gemacht wurde, kam schon nach 1 Monat dieser Brief die Vormundschaftsbehörde Bülach hatte im gleichen Stil weitergemacht und anscheinend diesen Brief nicht zur Kenntnis genommen, obwohl der Brief an diese gerichtet war. Auch bei der Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach wurde dieser Brief ignoriert.

Heute wird nur davon gesprochen, dass kein einziger Fehler gemacht wurde.

Sonntag, 29. Juni 2008

Ergänzender Eintrag zu Akte 15/3 und Namensänderung

Dieser Eintrag ist eine Ergänzung zu (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), wie man mit meinen Akten umgegangen ist und in die Scheidung miteinbezogen hat.
Nachdem wieder einiges vorgefallen war und wie man mit meinen Akten umgegangen ist (nächster Abschnitt), habe ich am 5. Oktober 2000 beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese Aufsichtsbeschwerde beinhaltete auch die Geschehnisse bezüglich Akte 15/3 (Brief von VB Illnau-Effretikon an VB Bülach 29. November 1996 und Brief VB Bülach an Bezirksgericht Bülach 27. Januar 1997, für ersteren Brief beide obigen Links, für den zweiten Brief den ersten Link).
Wie man mit meinen medizinischen Kinderakten umging war enorm verletzend; jeder durfte in meine medizinischen Kinderakten einsehen und sich ein Urteil von damals auf mich heute bilden. Ausserdem durfte jeder nur das herausnehmen, was ihm zweckmässig erschien.
All das geschah, ohne mich jemals zuvor zu fragen. Ausserdem wurde dies seitens des Bezirksgerichtes ausdrücklich gutgeheissen, wie man aus der Stellungnahme an vom Leiter des Jugendsekretariats Bülach, Max Peter, und von Karin Wider von 2000 an den Bezirksrat Bülach entnehmen kann:

Auch der Scheidungsrichter (1997) hat meine medizinischen Akten gelesen. Was mir bis heute nicht begreiflich ist, dass nicht wenigstens meine Anwälte damals eine Kopie bekamen.
Es wussten schon immer alle, dass ich in der Kinderpsychiatrie war, weil ich vergewaltigt wurde. Diese Akten wollte man wieder in die Scheidung einbringen. Dies war entwürdigend, verletzend und für mich wieder einmal sehr phädophilenfreundlich. Der Umgang meiner Akten weckte in mir das Gefühl, dass ich schuld an der Vergewaltigung gewesen sei. Die Erinnerungen an die Anhörungen nach der Verhaftung von Jürg Gritti kamen in mir wieder hoch. Man hat heute immer noch dieselbe unsensible Art, wie man mit Opfern von Gewaltverbrechen umgeht.
Auf den letzten Scan bezogen: Jedes Kind, das einmal in einem Kinderheim, Kinderpsychiatrie oder Therapie war, oder Akten bei einer Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat etc hat, muss sich bewusst sein, dass Behörden diese später jederzeit in ein Verfahren einbeziehen dürfen, ohne einen selbst dazu informieren.

Dies ist die Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Bülach zu der Aufsichtsbeschwerde.
Zu Punkt 3: Auch Franz Xavier Huber und Werner Scherrer haben es nicht für nötig gefunden, nachdem sie den Brief vom 29. November 1996 (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) mit einem solchen Inhalt von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten haben, zuerst mich zu informieren.
Zu Punkt 2. bzw. oberhalb: Ich habe der Vormundschaftsbehörde Bülach nie einen Auftrag gegeben, dass sie die Namensänderung für mich machen soll. Ausserdem versuchten sie das gleiche Spielchen wie die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon durchzuführen (SIEHE http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html ?). Nach der VB Bülach hätte ich einen Brief unterschreiben sollen, der inhaltlich nicht korrekt war, um die Namensänderung mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde Bülach (mit dem Briefkopf der VB Bülach) durchzuführen.

Ich wurde aber ziemlich stutzig, dass Franz Huber die Familienscheine (!) an die Direktion des Innern senden wollte. Dies ist insofern merkwürdig, dass es bisher nie hiess, ich müsse Familienscheine schicken müsse (von wem alles überhaupt?). Damals hiess von verschiedenen Seiten nur, dass ich meinen Familienschein beilegen müsste, und diesen hatte ich ja schon von Brienz, Bern.
Auf Nachfrage wollte mir die VB Bülach nicht sagen, was dies für Familienscheine (!) sind und was die „Empfehlung“ beinhaltet. Noch stutziger wurde ich, als den unterschriebenen Antrag hätte der Vormundschaftsbehörde Bülach bringen sollen und nicht selbst abschicken durfte.
Weiterhin zu Punkt 2: Werner Scherrer beklagte sich beim Bezirksrat Bülach noch darüber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach für die Sfr. 23.- des Familienscheins aufgekommen ist. Wenn ich schon kein Vertrauen in diese Behörde habe, bin ich sicher nicht zu dieser gegangen und habe gesagt, sie solle meine Namensänderung durchführen.
Zum Schluss: Als ich meinen Bruder gefunden habe, hat mir niemand geglaubt, dass dies mein Halbbruder ist. Vorher hiess es immer, ich sehe gestalten, die es nicht gibt. Erst viel später kam ich mit grossem Kampf zu Akten, in denen auch ein Familienschein war, der angeblich für die Namensänderung gebraucht wurde und mich und meinen Halbbruder sowie meine Mutter beinhaltet.


Bis heute heisst es immer noch, dass alles richtig abgelaufen ist.