Posts mit dem Label Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Dienstag, 19. September 2017
Zum Schutze von Käthi Gritti
Was versteht man darunter in der Schweiz: Weiter misshandeln ein Leben
lang und weg schauen. Ohne Rücksicht auf meine Kinder zunehmen. Ich
glaube nicht mehr an Gerechtigkeit.
Freitag, 23. Dezember 2011
Seelische Misshandlung
Der runde Tisch (siehe Blogeintrag vom 17. September 2011) findet nicht mehr wie versprochen dieses Jahr statt. Meine Mutter und Jürg Gritti kommen mit einer Anwältin. Ich nehme an, dass diese voll hinter ihnen steht. Zudem sind noch andere Personen an dem runden Tisch, von denen ich nichts weiss.
Wie manipulierend meine Familie ist, sieht man auch an den nächsten Dokumenten.
Man sieht wie meine Familie einen Pfarrer einspannt, um mich zu sich zu bekommen und durch die Tatsache, dass sich selbst ein Pfarrer für sie und für Jürgi Gritti einsetzt, dass dies seine eigentliche Unschuld zeigt. Glücklicherweise wurde der Überweisung durch die die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nicht zugstimmt.
Wie schon im Eintrag vom 27. Dezember 2006 beschrieben, fanden die ersten Verhöre von mir in Illnau statt. Die Polizisten hatten damals erlaubt, dass ich bei der Familie Erb übernachten durften. Mittagessen konnte ich bei meiner Lehrerin. Als ich nach Brüttisellen kam, gingen die Verhöre weiter. Ich sass alleine gegenüber von mehreren Männern, die mich verhörten. Vor allem von einem, der rechts aussen sass und einen eiskalten Blick hatte, war ziemlich fies. Auf Details möchte ich jetzt nicht eingehen. Ich getraute mich kaum etwas zu sagen, denn an ihren Gesichtsausdrücke konnte ich sehen, dass sie mir nicht glauben. Zudem brauchten sie so viele Fachausdrücke, die ich nicht verstanden hatte und ich kam mir dann deswegen dumm vor. Ein Polizist, der an der angelehnten Türe im Gang stand, wollte mich nach dem Verhör zu den Pflegeeltern fahren. Er durfe es nicht. Er erklärte mir aber den Weg und so ging ich immer allen zu den Verhöre. Ich wäre froh gewesen, wenn einer der ersten Polizisten, der bei der Verhaftung dabeigewesen war (siehe 27. Dezember 2006), mich durch die Verhöre begleitet hätte.
Wie man in der Tonbandaufnahme 23 vom Eintrag vom 22. Juni 2011 hört, macht Joseline Pampaluchi wieder einmal so unterschwellige doppeldeutige Bemerkungen. Sie sagt, sie habe mich zu ihnen genommen, sie werden auf mich schauen und sie mir Obhut gaben, weil es im Heim nicht mehr so einfach wäre. Ich frage mich aber, was das soll! Wenn man den Schutzaufsichtsbericht vom Sonnebühl liest, gab es keinerlei Probleme:
Als ich die Akten, Gutachten Schutzaufsichtsberichte etc. von der Vormundschaftsbehörde Effretikon einsehen konnte bei Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach, siehe Eintrag vom 29. Juni 2008 und 23. September 2007 (8. Scan)) einsehen konnte, war ich ziemlich geschockt (was ich noch heute bin) über den darin befindlichen Schutzaufsichtsbericht von Lydia Murer (siehe Eintrag vom 2. Januar 2009 mit Teilscan von diesem Bericht, 14. Scan). Frau Wider machte mich darauf aufmerksam, der im Namen von Lydia Murer lautende Bericht in Stellvertretung von H. Frick unterzeichnet wurde die sehr untypische Bemerkung "Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass die Aufsicht von Frl. Lydia Murer geführt wird" von ihm stammt.
Hätte Herr Frick, als er diesen Bericht von Lydia Murer schrieb, davor nur einmal mit mir Kontakt aufgenommen, wäre mir so viel seelischer Schmerz mir erspart geblieben.
Joseline Pampaluchi führte mit mir als Jugendliche einmal ein Gespräch, in welchem sie meinte, dass man verzeihen können muss. Ich versuchte mich dagegen zu wehren. Da meinte sie, es gebe ein neues Gesetz mit dem Namen "Rückführung zu den Eltern". Einmal kam dann meine Mutter mit den Halbgeschwistern zu Wicks nach Alten bei Andelfingen. Als Folge musste ich dann regelmässig zu Besuch zu meiner Mutter und Jürg Gritti. Ein Schulkollege begleitete mich dann, weil ich solche Angst hatte. Als ich dies meinen Anwälten und Frau Wider erwähnte, sagten mir diese, dass es ein solches Gesetz nicht gibt. Beim Lesen der Akte mit Frau Wider stellte ich fest, dass dann Joseline diese Besuche, welche ich unter der Annahme eines Gesetzes machen musste, so im Bericht von Lydia Murer dar, dass ich den Kontakt zu meiner Mutter und Jürg Gritti aufgenommen habe! Ich hatte in der Zeit wo ich bei Joseline wohnte keinen Konakt zu Lydia Murer. Warum hat das Joseline Pampaluchi das nur gemacht? Natürlich streitet sie alles ab.
Erst kürzlich äusserte sich Staatsanwalt Ulrich Weder in einem Fall, dass seelische Verletzungen und Misshandlungen neuerdings wie Körpverletzungen gemäss Strafgesetzbuch gehandhabt werden (siehe http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/hasch-jesus-verurteilt-162874).
Wie manipulierend meine Familie ist, sieht man auch an den nächsten Dokumenten.
Man sieht wie meine Familie einen Pfarrer einspannt, um mich zu sich zu bekommen und durch die Tatsache, dass sich selbst ein Pfarrer für sie und für Jürgi Gritti einsetzt, dass dies seine eigentliche Unschuld zeigt. Glücklicherweise wurde der Überweisung durch die die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nicht zugstimmt.
Wie schon im Eintrag vom 27. Dezember 2006 beschrieben, fanden die ersten Verhöre von mir in Illnau statt. Die Polizisten hatten damals erlaubt, dass ich bei der Familie Erb übernachten durften. Mittagessen konnte ich bei meiner Lehrerin. Als ich nach Brüttisellen kam, gingen die Verhöre weiter. Ich sass alleine gegenüber von mehreren Männern, die mich verhörten. Vor allem von einem, der rechts aussen sass und einen eiskalten Blick hatte, war ziemlich fies. Auf Details möchte ich jetzt nicht eingehen. Ich getraute mich kaum etwas zu sagen, denn an ihren Gesichtsausdrücke konnte ich sehen, dass sie mir nicht glauben. Zudem brauchten sie so viele Fachausdrücke, die ich nicht verstanden hatte und ich kam mir dann deswegen dumm vor. Ein Polizist, der an der angelehnten Türe im Gang stand, wollte mich nach dem Verhör zu den Pflegeeltern fahren. Er durfe es nicht. Er erklärte mir aber den Weg und so ging ich immer allen zu den Verhöre. Ich wäre froh gewesen, wenn einer der ersten Polizisten, der bei der Verhaftung dabeigewesen war (siehe 27. Dezember 2006), mich durch die Verhöre begleitet hätte.
Wie man in der Tonbandaufnahme 23 vom Eintrag vom 22. Juni 2011 hört, macht Joseline Pampaluchi wieder einmal so unterschwellige doppeldeutige Bemerkungen. Sie sagt, sie habe mich zu ihnen genommen, sie werden auf mich schauen und sie mir Obhut gaben, weil es im Heim nicht mehr so einfach wäre. Ich frage mich aber, was das soll! Wenn man den Schutzaufsichtsbericht vom Sonnebühl liest, gab es keinerlei Probleme:
Als ich die Akten, Gutachten Schutzaufsichtsberichte etc. von der Vormundschaftsbehörde Effretikon einsehen konnte bei Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach, siehe Eintrag vom 29. Juni 2008 und 23. September 2007 (8. Scan)) einsehen konnte, war ich ziemlich geschockt (was ich noch heute bin) über den darin befindlichen Schutzaufsichtsbericht von Lydia Murer (siehe Eintrag vom 2. Januar 2009 mit Teilscan von diesem Bericht, 14. Scan). Frau Wider machte mich darauf aufmerksam, der im Namen von Lydia Murer lautende Bericht in Stellvertretung von H. Frick unterzeichnet wurde die sehr untypische Bemerkung "Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass die Aufsicht von Frl. Lydia Murer geführt wird" von ihm stammt.
Hätte Herr Frick, als er diesen Bericht von Lydia Murer schrieb, davor nur einmal mit mir Kontakt aufgenommen, wäre mir so viel seelischer Schmerz mir erspart geblieben.
Bemerkung Herr Frick: https://namensaenderung.blogspot.com/2014/02/runder-tisch-mit-joseline-pampaluchi.html
Joseline Pampaluchi führte mit mir als Jugendliche einmal ein Gespräch, in welchem sie meinte, dass man verzeihen können muss. Ich versuchte mich dagegen zu wehren. Da meinte sie, es gebe ein neues Gesetz mit dem Namen "Rückführung zu den Eltern". Einmal kam dann meine Mutter mit den Halbgeschwistern zu Wicks nach Alten bei Andelfingen. Als Folge musste ich dann regelmässig zu Besuch zu meiner Mutter und Jürg Gritti. Ein Schulkollege begleitete mich dann, weil ich solche Angst hatte. Als ich dies meinen Anwälten und Frau Wider erwähnte, sagten mir diese, dass es ein solches Gesetz nicht gibt. Beim Lesen der Akte mit Frau Wider stellte ich fest, dass dann Joseline diese Besuche, welche ich unter der Annahme eines Gesetzes machen musste, so im Bericht von Lydia Murer dar, dass ich den Kontakt zu meiner Mutter und Jürg Gritti aufgenommen habe! Ich hatte in der Zeit wo ich bei Joseline wohnte keinen Konakt zu Lydia Murer. Warum hat das Joseline Pampaluchi das nur gemacht? Natürlich streitet sie alles ab.
Erst kürzlich äusserte sich Staatsanwalt Ulrich Weder in einem Fall, dass seelische Verletzungen und Misshandlungen neuerdings wie Körpverletzungen gemäss Strafgesetzbuch gehandhabt werden (siehe http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/hasch-jesus-verurteilt-162874).
Samstag, 1. Januar 2011
Das bestimmende Verhalten von Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach
Als die Geschichte mit der mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effrektion und somit mit der Vormundschaftsbehörde Bülach (heute: KESB) und dem Jugendsekretariat Bülach begann, mischten sich diese Behörden in alle Belange ein, obwohl wir z.B. nicht bevormundet waren. Dies wird unter anderem am Auszug aus dem Brief vom 9. August 1995 von Frau Caprez deutlich.
Ein solches Verhalten habe ich schon einmal im Blogeintrag vom 24. Dezember 2010 und vom 15. Juni 2008 aufgezeigt.
Weiter schreibt sie im Brief, als ob ich sie missverstanden habe, siehe dazu folgender Auszug:
Sie hatte aber ganz klar gesagt, dass ich während dem Eheschutz bzw. der Scheidung wir nicht ins Ausland dürfen. Dies beinhaltete auch, dass wir nicht nach Deutschland an die dortige Vorstellung des Cirque de Soleil durften und wir stattdessen in den Zirkus Knie gehen sollten. Ich sagte zu ihr, dass wir nichts gegen den Zirkus Knie haben, aber wir in den Cirque de Soleil wollen, weil wir Kanadier sind und dieser Zirkus insbesondere zur kanadischen Kultur gehört. Für das hatte Frau Caprez kein Verständnis.
Im Weiteren war Frau Caprez so dreist in dieser Passage zwei verschiedene Sachen miteinander zu mischen und einen anderen Zusammenhand darzustellen. Sie stellt z.B. dar, dass wir hätten bald auswandern wollen. Dabei sagte ich aber ich in einem Gespräch, dass ich wütend auf meinen damaligen Ehemann sei, weil dieser mir jahrelang versprochen hatte nach Kanada auszuwandern. Mir war sehr wohl klar, dass dies in der damaligen Situation nicht möglich gewesen wäre. Weitere und Beispiele, wie Frau Caprez Tatsachen manipulierte, habe ich noch in anderen Aufzeichnungen, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Ich nehme an, dass der im Eintrag vom 6. September 2009 gescannten Brief von Max Peter sich auch auf dieses Verhalten von Frau Caprez bezieht. Dennoch hat man, wie ich erst durch die Aktenherausgabe von 2003 gesehen habe, dass im gleichen Stil weitergemacht wurde.
Im September 1996 kam dann der Cirque de Soleil doch noch in die Schweiz, welchen wir auch besuchten. Wir hatten es sehr genossen einfach einmal abzuschalten. In der Schule meines älteren Sohnes mussten die Schüler regelmässig Berichte schreiben, was sie so erleben. Mein Sohn hat dann einen Bericht über den Cirque de Soleil geschrieben.
Ich versuchte weiterhin mit meinen Söhnen so viele Ausstellung und Museen wie finanziell möglich zu besuchen. So besuchten wir auch zum Beispiel die kleine Galerie von Sandro Del-Prete in der Stadt Bern über optischen Täuschungen. Der Besuch hat grossen Spass gemacht, da Sandro Del-Prete und seine Frau gut auf Kinder eingehen können. Dort kauften wir seine Bücher „Illusoria“ und „Illusorismen“.
Unten befindet sich noch ein Foto von uns, als wir an der Benefizveranstaltung „Love Ride“ in Dübendorf (Schweiz) waren, welche wir mit dem kranken Freund meiner Söhne besuchten (siehe dazu auch Blogeintrag vom 21.September 2008).
Ich habe noch versteckte Tonbandaufnahmen, wie man abschätzig und herablassend über meine Kinder spricht. Trotz dass einige Amtsstellen Kopien von diesen Aufnahmen haben, gehen sie darauf nicht ein oder fühlen sich nicht zuständig.
Ein solches Verhalten habe ich schon einmal im Blogeintrag vom 24. Dezember 2010 und vom 15. Juni 2008 aufgezeigt.
Weiter schreibt sie im Brief, als ob ich sie missverstanden habe, siehe dazu folgender Auszug:
Sie hatte aber ganz klar gesagt, dass ich während dem Eheschutz bzw. der Scheidung wir nicht ins Ausland dürfen. Dies beinhaltete auch, dass wir nicht nach Deutschland an die dortige Vorstellung des Cirque de Soleil durften und wir stattdessen in den Zirkus Knie gehen sollten. Ich sagte zu ihr, dass wir nichts gegen den Zirkus Knie haben, aber wir in den Cirque de Soleil wollen, weil wir Kanadier sind und dieser Zirkus insbesondere zur kanadischen Kultur gehört. Für das hatte Frau Caprez kein Verständnis.
Im Weiteren war Frau Caprez so dreist in dieser Passage zwei verschiedene Sachen miteinander zu mischen und einen anderen Zusammenhand darzustellen. Sie stellt z.B. dar, dass wir hätten bald auswandern wollen. Dabei sagte ich aber ich in einem Gespräch, dass ich wütend auf meinen damaligen Ehemann sei, weil dieser mir jahrelang versprochen hatte nach Kanada auszuwandern. Mir war sehr wohl klar, dass dies in der damaligen Situation nicht möglich gewesen wäre. Weitere und Beispiele, wie Frau Caprez Tatsachen manipulierte, habe ich noch in anderen Aufzeichnungen, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Ich nehme an, dass der im Eintrag vom 6. September 2009 gescannten Brief von Max Peter sich auch auf dieses Verhalten von Frau Caprez bezieht. Dennoch hat man, wie ich erst durch die Aktenherausgabe von 2003 gesehen habe, dass im gleichen Stil weitergemacht wurde.
Im September 1996 kam dann der Cirque de Soleil doch noch in die Schweiz, welchen wir auch besuchten. Wir hatten es sehr genossen einfach einmal abzuschalten. In der Schule meines älteren Sohnes mussten die Schüler regelmässig Berichte schreiben, was sie so erleben. Mein Sohn hat dann einen Bericht über den Cirque de Soleil geschrieben.
Ich versuchte weiterhin mit meinen Söhnen so viele Ausstellung und Museen wie finanziell möglich zu besuchen. So besuchten wir auch zum Beispiel die kleine Galerie von Sandro Del-Prete in der Stadt Bern über optischen Täuschungen. Der Besuch hat grossen Spass gemacht, da Sandro Del-Prete und seine Frau gut auf Kinder eingehen können. Dort kauften wir seine Bücher „Illusoria“ und „Illusorismen“.
Unten befindet sich noch ein Foto von uns, als wir an der Benefizveranstaltung „Love Ride“ in Dübendorf (Schweiz) waren, welche wir mit dem kranken Freund meiner Söhne besuchten (siehe dazu auch Blogeintrag vom 21.September 2008).
Ich habe noch versteckte Tonbandaufnahmen, wie man abschätzig und herablassend über meine Kinder spricht. Trotz dass einige Amtsstellen Kopien von diesen Aufnahmen haben, gehen sie darauf nicht ein oder fühlen sich nicht zuständig.
Montag, 23. November 2009
Die erste Entschuldigung
Heute habe ich von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon eine mündliche sowie eine schriftliche Entschuldigung bekommen. Im Gespräch habe ich deutlich gemacht, wie man die Akten weitergegeben hat und wie man mit meinen Akten umgegangen ist, sowie dass man auf diese Akten immer wieder zurückgegriffen hat. Die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon weiss, dass ich einen Blog führe.
Die Klinik Hard, deren Dr. Lanz, die Vormundschaftsbehörde Bülach, das Jugendsekretariat Bülach, Werner Scherrer (Kantonsrat) bleiben dabei, dass kein Fehler gemacht wurde. Vom Bezirksrat Bülach gibt es auch keine Richtigstellung, trotz dass alle meinen Blog kennen.
Die schriftliche Entschuldigung im Folgenden.
Die Klinik Hard, deren Dr. Lanz, die Vormundschaftsbehörde Bülach, das Jugendsekretariat Bülach, Werner Scherrer (Kantonsrat) bleiben dabei, dass kein Fehler gemacht wurde. Vom Bezirksrat Bülach gibt es auch keine Richtigstellung, trotz dass alle meinen Blog kennen.
Die schriftliche Entschuldigung im Folgenden.
Sonntag, 24. Mai 2009
Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte
Meine Kinder mussten einige Abklärungen beim Jugendsekretariat Bülach machen, zu denen sie auch gingen. Dies geschah wegen der Scheidung. Dabei wurden sie aber angelogen und getäuscht und meine Kinder und ich mussten uns dann fortlaufend auf Tratsch, der vom Jugendsekretariat und der Vormundschaftsbehörde Bülach ausging, rechtfertigen. Auf dies werde ich zu einem anderen Zeitpunkt genauer eingehen.
Wir suchten ja beim schulpsychologischen Dienst Hilfe als Vermittler für das Stipendium meines älteren Sohnes und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes . Vorher war ich schon bei der Schulbehörde bei Herrn U. Jäggli und H. Plattner (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) , doch diese fühlten sich auch nicht zuständig. Als kurz vor den Sommerferien 2000 klar wurde, dass der Schulpsychologe Rolf Fravi nicht für seine Arbeit in unserem Fall bezahlt wird, wurde ich ziemlich sauer und meine Kinder waren auch wütend und enttäuscht. Die Antwort der Behörden war aber nur, dass man auch nach den Sommerferien schauen könne. Meine Kinder sagten darauf hin allen involvierten Behörden, dass sie nach den Sommerferien dann nicht mehr in die Schule gehen werden.
Neben der genannten Aussage war auch der Grund, dass die Mitarbeiter des Jugendsekretariats Bülach und der Vormundschaftsbehörde Bülach ständig zu den Lehrern meiner Kinder gingen und dort Erkundigungen über sie einholten. Dies wäre nicht das Problem gewesen, da sie das wegen der Scheidung taten. Das Problem war, dass sie dabei auch irgendwelche Sachen den Lehrern erzählten, wodurch meine Kinder über die gesamten Jahre oft in der Pause oder während dem Unterricht beim Lehrerpult mit dem Lehrer sprechen mussten. Einmal hat die Mitarbeiterin des Jugendsekretariats, Frau Caprez, beim Lehrer meines ältesten Sohnes „nur“ Erkundigungen einholte, dieser aber dann meinen damals 10-jährigen Sohn fragte, ob er und sein Bruder den gleichen Vater hätten! Mein Sohn kam dann in einer der grösseren Pausen aufgelöst nach Hause. Selbst beim Klassenwechsel meines älteren Sohnes ging sie im Vorneherein zum neuen Lehrer, ohne dass dieser meinen Sohn schon gesehen hätte. Meine Kinder befürchteten, dass dies im Gymnasium und in der Realschule fortgeführt werde.
Heute ist meine Vermutung, dass es geplant war die Situation eskalieren zu lassen um gegen mich vorzugehen können, weil ich auf meine Rechte, wie etwa Datenschutz und Akteneinsicht, beharrte.
Da meine Kinder nach den Sommerferien 2000 nicht mehr zur Schule gingen, hat die Vormundschaftsbehörde Bülach am 29. September 2000 beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nachdem wir davon von Herrn Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach erfahren haben, erkundigte sich mein Sohn beim Kindernottelefon, ob man sie zu einem Gutachten zwingen könne. Diese haben die Frage an einen Staatsanwalt weitergeleitet, der dann meinen Kindern anrief und sagte, man könne sie nicht zwingen. An einem anderen Tag rief dann mein älterer Sohn beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst an. Beim zweiten Telefonat erreichte er endlich Frau Dr. D. Simon, die für dieses Gutachten zuständig war. Mein Sohn erzählte ihr, was alles in Bülach bisher vorgefallen ist und teilte ihr mit, dass man sie nach Aussage jenes Staatsanwaltes nicht zu einem Gutachten zwingen können. Auf die Frage meines Sohnes, wenn sie kommen würden, auch über die Vorfälle in Bülach sprechen dürften und ob sie oder ich eine Kopie dieses Gutachtens erhalten werden, antwortete Frau Dr. D. Simon mit einem klaren nein. Dies begründete sie, dass Fragen von der Seite meiner Söhne und Aussagen von ihnen nicht zu ihrem Auftrag gehören. Ebenso wenig bekämen wir eine Kopie des Gutachtens. Auf die Frage wer dann überhaupt das Gutachten erhalte, sagte zu meinem Sohn, dass dies Herr Franz Xavier Huber von der VB Bülach sein werde (siehe dazu auch den Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html).
Da meine Kinder wussten wie die Vormundschaftsbehörde Bülach schon mit meinen medizinischen Akten umgingen und da Herr Huber dieses Gutachten auswerten werde, entschieden sich meine Kinder nicht zum Gutachten zur Frau Dr. D. Simon zu gehen.
Am 5. Oktober 2000 (siehe dazu http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) hatte ich beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde und Ausstandsbegehren beantragt. Am 15. Dezember 2000 wurde der Fall an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet. Am folgenden Auszug sieht man auch, dass der Bezirksrat Bülach im Absatz 2 nicht daran denkt auf die Verstösse gar nicht eingeht mit der unhaltbaren Begründung, dass dies keinen Einfluss auf unsere Zukunft habe .
.jpg)
Wie mit dieser Behörde abgemacht, haben wir dieser wegen einem Gespräch angerufen. Es wurde aber gesagt, es sei nicht ihr Auftrag über das zu sprechen, was in Bülach vorgefallen sei, sondern nur über die Schule bzw. Zukunft. Dies bedeutete, dass mein jüngerer Sohn in die Realschule komme und mein älterer Sohn bleibe weiterhin in der Sekundarschule bleibt.
Am 23. Februar 2001 erhielte ich folgenden Brief des Bezirksrates Bülach mit der Bitte einer Vollmacht:
.jpg)
Da ich nach meiner Ansicht all diese Akten schon hatte, sagte ich dem Bezirksrat Bülach, ich könne die Akten gleich an Opfikon mit weiteren Akten schicken. Dies wollten sie nicht. Beim genaueren Lesen der Aktenliste wurde ich stutzig und fragte den Bezirksrat Bülach, ob es sich beim markierten Brief um diesen Brief handle:
.jpg)
Was ich Gerüchte halber in Gesprächen erfahren habe ist, dass es von Frau Dr. D. Simon ein Gutachten über meine Kinder gab. Von da an verlangte ich dieses Gutachten, was mir aber verweigert wurde. Meine Anfrage an den Bezirksrat Bülach mir noch einmal eine Bitte zur teilweisen Aktenerhausgabe (siehe Brief des Bezirksrates Bülach vom 23. Februar) zu schicken, aber mit einer genauen Angabe des Briefes des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, wurde nicht gemacht. Je länger je mehr bekam ich das Gefühl, dass es sich nicht um den Brief des KJPD handle, den ich zuvor erwähnt habe (siehe Briefe von Frau Dr. D Simon an VB Bülach). Daraufhin habe ich nochmals nachgefragt, ob es sich um ein Gutachten handle. Darauf bekam ich keine Antwort.
Darauf hin habe ich logischerweise keine Unterschrift zur Vollmacht einer teilweisen Aktenherausgabe gegeben.
Was meine Kinder und ich nicht wussten war, dass dann Frau Dr. D. Simon anhand von Akten, welche sie ja von der VB Bülach bekam, ein Aktengutachten machte. Weder Frau Dr. D. Simon noch Herr Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach haben im vorneherein gesagt, was die Konsequenzen sein werden.
Es stellte sich dann später heraus, dass Franz Xavier Huber von der VB Bülach sogar gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich schrieb, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach wesentliche Inhalte aus dem Gutachten festhalten wird
(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html) letzter Brief, unterster Briefabschnitt)
Es lässt sich somit darauf schliessen, dass es sich um diesen „Brief“ vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach um das Aktengutachten handelte!
Während des Gespräches hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass die Behörde in Opfikon schon Akten hatte. Mit der Aktenherausgabe, die ich 2003 bekam, hat sich dies dann bestätigt.
Der Bezirksrat Bülach schrieb in seinem Beschluss vom 23. März 2001, dass es um einen „unbelasteten Neuanfang“ ging.
.jpg)
Dann soll man mir doch erklären, was ein Neuanfang ist, wenn man meinen jüngeren Sohn weiterhin in die Realschule abstufen wollte und mein älterer Sohn weiterhin die Sekundarschule hätte besuchen sollen. Hätte es nicht auch zu einem unbelasteten Neuanfang gehört, dass auch meine Kinder eine Aussage über die Erlebnisse mit dem Jugendsekretariat und der VB Bülach hätten machen können?
Zu einem vorangegangenen Blogeintrag: Vortäuschen einer Namensänderung (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und ergänzend http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html):
Die „offizielle“ Version der Ereignisse vom 18. April 2001 wurden im Memorandum wie folgt festgehalten:
.jpg)
Würde man diese Akte nur so weitergeben ohne irgend eine Erläuterung, wie es Franz Xavier Huber sehr wohl gemacht hat, würde man meinen, dass ich Frau Heidi Leibundgut, SP Bülach, sowie Brigitte Zolliker, EVP Bülach, direkt gegenüber stand.
Wie meinem Eintrag zu entnehmen ist, war dies nicht der Fall und selbst der Polizist schrieb in seinem Ausrückbericht, dass ich nicht wissen konnte, dass diese beiden Frauen anwesend waren (Link direkt zur Akte im Blog Vortäuschen einer Namensänderung: https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjl-bA_b2W3gYFEod-aMdpXl1rpLBLGkxYFfvLPLUSl2I87gcQJczhVdEk1DgICnUiElQwt3Nk1SFfhzSOBCiQcQUN1WGcLGR1sjzXptFG8Nq4dk5Us8Um7k8EZpzoWejVHL1LRRIkTEboH/s1600-h/pol2+(Custom).jpg)!
Als ich meine Version beim Bezirksrat Bülach oder dem Schulamt erzählte, hatte man mir nicht geglaubt. Und in einem Telefongespräch sagte mir Franz Xavier Huber nur „…was Sie für Geschichten erzählen“.
Was ich in einem späteren Eintrag ausführlicher behandeln werde, als der Ärger mit den Vormundschaftsbehörden Illnau-Effretikon und Bülach um 1995 angefangen hat: Wie ich auf einmal keinen Zugriff mehr hatte auf mein Bankkonto, wie alles (Krankenkasse, Steuererklärung etc) nur noch über Sozialarbeiter lief ohne mein Mitwirken, Verhinderung von Förderkursen für meine Kinder (bspw. fand Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach dass mein ältere Sohn nicht ins Frühenglisch müsse und die Oberstufe dazu noch ausreiche, ablehnende Haltung gegen Computer und speziell bei meinem jüngeren Sohn bezüglich eines Kurses zum figürlichen Zeichnen hiess es dass das Ausdrucksmalen in der Schule reiche). Ich hätte dazumals sehr wohl die finanziellen Mittel gehabt dies meinen Kindern zu zahlen, nur war mein Bankkonto wie bereits erwähnt durch die Behörden gesperrt und alles lief über sie.
Wir suchten ja beim schulpsychologischen Dienst Hilfe als Vermittler für das Stipendium meines älteren Sohnes und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes . Vorher war ich schon bei der Schulbehörde bei Herrn U. Jäggli und H. Plattner (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) , doch diese fühlten sich auch nicht zuständig. Als kurz vor den Sommerferien 2000 klar wurde, dass der Schulpsychologe Rolf Fravi nicht für seine Arbeit in unserem Fall bezahlt wird, wurde ich ziemlich sauer und meine Kinder waren auch wütend und enttäuscht. Die Antwort der Behörden war aber nur, dass man auch nach den Sommerferien schauen könne. Meine Kinder sagten darauf hin allen involvierten Behörden, dass sie nach den Sommerferien dann nicht mehr in die Schule gehen werden.
Neben der genannten Aussage war auch der Grund, dass die Mitarbeiter des Jugendsekretariats Bülach und der Vormundschaftsbehörde Bülach ständig zu den Lehrern meiner Kinder gingen und dort Erkundigungen über sie einholten. Dies wäre nicht das Problem gewesen, da sie das wegen der Scheidung taten. Das Problem war, dass sie dabei auch irgendwelche Sachen den Lehrern erzählten, wodurch meine Kinder über die gesamten Jahre oft in der Pause oder während dem Unterricht beim Lehrerpult mit dem Lehrer sprechen mussten. Einmal hat die Mitarbeiterin des Jugendsekretariats, Frau Caprez, beim Lehrer meines ältesten Sohnes „nur“ Erkundigungen einholte, dieser aber dann meinen damals 10-jährigen Sohn fragte, ob er und sein Bruder den gleichen Vater hätten! Mein Sohn kam dann in einer der grösseren Pausen aufgelöst nach Hause. Selbst beim Klassenwechsel meines älteren Sohnes ging sie im Vorneherein zum neuen Lehrer, ohne dass dieser meinen Sohn schon gesehen hätte. Meine Kinder befürchteten, dass dies im Gymnasium und in der Realschule fortgeführt werde.
Heute ist meine Vermutung, dass es geplant war die Situation eskalieren zu lassen um gegen mich vorzugehen können, weil ich auf meine Rechte, wie etwa Datenschutz und Akteneinsicht, beharrte.
Da meine Kinder nach den Sommerferien 2000 nicht mehr zur Schule gingen, hat die Vormundschaftsbehörde Bülach am 29. September 2000 beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nachdem wir davon von Herrn Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach erfahren haben, erkundigte sich mein Sohn beim Kindernottelefon, ob man sie zu einem Gutachten zwingen könne. Diese haben die Frage an einen Staatsanwalt weitergeleitet, der dann meinen Kindern anrief und sagte, man könne sie nicht zwingen. An einem anderen Tag rief dann mein älterer Sohn beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst an. Beim zweiten Telefonat erreichte er endlich Frau Dr. D. Simon, die für dieses Gutachten zuständig war. Mein Sohn erzählte ihr, was alles in Bülach bisher vorgefallen ist und teilte ihr mit, dass man sie nach Aussage jenes Staatsanwaltes nicht zu einem Gutachten zwingen können. Auf die Frage meines Sohnes, wenn sie kommen würden, auch über die Vorfälle in Bülach sprechen dürften und ob sie oder ich eine Kopie dieses Gutachtens erhalten werden, antwortete Frau Dr. D. Simon mit einem klaren nein. Dies begründete sie, dass Fragen von der Seite meiner Söhne und Aussagen von ihnen nicht zu ihrem Auftrag gehören. Ebenso wenig bekämen wir eine Kopie des Gutachtens. Auf die Frage wer dann überhaupt das Gutachten erhalte, sagte zu meinem Sohn, dass dies Herr Franz Xavier Huber von der VB Bülach sein werde (siehe dazu auch den Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html).
Da meine Kinder wussten wie die Vormundschaftsbehörde Bülach schon mit meinen medizinischen Akten umgingen und da Herr Huber dieses Gutachten auswerten werde, entschieden sich meine Kinder nicht zum Gutachten zur Frau Dr. D. Simon zu gehen.
Am 5. Oktober 2000 (siehe dazu http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) hatte ich beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde und Ausstandsbegehren beantragt. Am 15. Dezember 2000 wurde der Fall an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet. Am folgenden Auszug sieht man auch, dass der Bezirksrat Bülach im Absatz 2 nicht daran denkt auf die Verstösse gar nicht eingeht mit der unhaltbaren Begründung, dass dies keinen Einfluss auf unsere Zukunft habe .
.jpg)
Wie mit dieser Behörde abgemacht, haben wir dieser wegen einem Gespräch angerufen. Es wurde aber gesagt, es sei nicht ihr Auftrag über das zu sprechen, was in Bülach vorgefallen sei, sondern nur über die Schule bzw. Zukunft. Dies bedeutete, dass mein jüngerer Sohn in die Realschule komme und mein älterer Sohn bleibe weiterhin in der Sekundarschule bleibt.
Am 23. Februar 2001 erhielte ich folgenden Brief des Bezirksrates Bülach mit der Bitte einer Vollmacht:
.jpg)
Da ich nach meiner Ansicht all diese Akten schon hatte, sagte ich dem Bezirksrat Bülach, ich könne die Akten gleich an Opfikon mit weiteren Akten schicken. Dies wollten sie nicht. Beim genaueren Lesen der Aktenliste wurde ich stutzig und fragte den Bezirksrat Bülach, ob es sich beim markierten Brief um diesen Brief handle:
.jpg)
Was ich Gerüchte halber in Gesprächen erfahren habe ist, dass es von Frau Dr. D. Simon ein Gutachten über meine Kinder gab. Von da an verlangte ich dieses Gutachten, was mir aber verweigert wurde. Meine Anfrage an den Bezirksrat Bülach mir noch einmal eine Bitte zur teilweisen Aktenerhausgabe (siehe Brief des Bezirksrates Bülach vom 23. Februar) zu schicken, aber mit einer genauen Angabe des Briefes des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, wurde nicht gemacht. Je länger je mehr bekam ich das Gefühl, dass es sich nicht um den Brief des KJPD handle, den ich zuvor erwähnt habe (siehe Briefe von Frau Dr. D Simon an VB Bülach). Daraufhin habe ich nochmals nachgefragt, ob es sich um ein Gutachten handle. Darauf bekam ich keine Antwort.
Darauf hin habe ich logischerweise keine Unterschrift zur Vollmacht einer teilweisen Aktenherausgabe gegeben.
Was meine Kinder und ich nicht wussten war, dass dann Frau Dr. D. Simon anhand von Akten, welche sie ja von der VB Bülach bekam, ein Aktengutachten machte. Weder Frau Dr. D. Simon noch Herr Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach haben im vorneherein gesagt, was die Konsequenzen sein werden.
Es stellte sich dann später heraus, dass Franz Xavier Huber von der VB Bülach sogar gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich schrieb, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach wesentliche Inhalte aus dem Gutachten festhalten wird
(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html) letzter Brief, unterster Briefabschnitt)
Es lässt sich somit darauf schliessen, dass es sich um diesen „Brief“ vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach um das Aktengutachten handelte!
Während des Gespräches hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass die Behörde in Opfikon schon Akten hatte. Mit der Aktenherausgabe, die ich 2003 bekam, hat sich dies dann bestätigt.
Der Bezirksrat Bülach schrieb in seinem Beschluss vom 23. März 2001, dass es um einen „unbelasteten Neuanfang“ ging.
.jpg)
Dann soll man mir doch erklären, was ein Neuanfang ist, wenn man meinen jüngeren Sohn weiterhin in die Realschule abstufen wollte und mein älterer Sohn weiterhin die Sekundarschule hätte besuchen sollen. Hätte es nicht auch zu einem unbelasteten Neuanfang gehört, dass auch meine Kinder eine Aussage über die Erlebnisse mit dem Jugendsekretariat und der VB Bülach hätten machen können?
Zu einem vorangegangenen Blogeintrag: Vortäuschen einer Namensänderung (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und ergänzend http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html):
Die „offizielle“ Version der Ereignisse vom 18. April 2001 wurden im Memorandum wie folgt festgehalten:
.jpg)
Würde man diese Akte nur so weitergeben ohne irgend eine Erläuterung, wie es Franz Xavier Huber sehr wohl gemacht hat, würde man meinen, dass ich Frau Heidi Leibundgut, SP Bülach, sowie Brigitte Zolliker, EVP Bülach, direkt gegenüber stand.
Wie meinem Eintrag zu entnehmen ist, war dies nicht der Fall und selbst der Polizist schrieb in seinem Ausrückbericht, dass ich nicht wissen konnte, dass diese beiden Frauen anwesend waren (Link direkt zur Akte im Blog Vortäuschen einer Namensänderung: https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjl-bA_b2W3gYFEod-aMdpXl1rpLBLGkxYFfvLPLUSl2I87gcQJczhVdEk1DgICnUiElQwt3Nk1SFfhzSOBCiQcQUN1WGcLGR1sjzXptFG8Nq4dk5Us8Um7k8EZpzoWejVHL1LRRIkTEboH/s1600-h/pol2+(Custom).jpg)!
Als ich meine Version beim Bezirksrat Bülach oder dem Schulamt erzählte, hatte man mir nicht geglaubt. Und in einem Telefongespräch sagte mir Franz Xavier Huber nur „…was Sie für Geschichten erzählen“.
Was ich in einem späteren Eintrag ausführlicher behandeln werde, als der Ärger mit den Vormundschaftsbehörden Illnau-Effretikon und Bülach um 1995 angefangen hat: Wie ich auf einmal keinen Zugriff mehr hatte auf mein Bankkonto, wie alles (Krankenkasse, Steuererklärung etc) nur noch über Sozialarbeiter lief ohne mein Mitwirken, Verhinderung von Förderkursen für meine Kinder (bspw. fand Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach dass mein ältere Sohn nicht ins Frühenglisch müsse und die Oberstufe dazu noch ausreiche, ablehnende Haltung gegen Computer und speziell bei meinem jüngeren Sohn bezüglich eines Kurses zum figürlichen Zeichnen hiess es dass das Ausdrucksmalen in der Schule reiche). Ich hätte dazumals sehr wohl die finanziellen Mittel gehabt dies meinen Kindern zu zahlen, nur war mein Bankkonto wie bereits erwähnt durch die Behörden gesperrt und alles lief über sie.
Freitag, 2. Januar 2009
Doch noch ein paar Akten erhalten
Vor diesem Eintrag sollten wegen dem Verständnis halber folgende beiden gelesen werden:
Wenn man den Namen eines Pädophilen tragen muss
Die medizinische Akte
Ich habe doch noch ein paar Akten erhalten, und zwar diejenigen vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in Uster von 1972 und diejenigen von der Kinderpsychiatrie Brüschhalde in Männedorf. Ich werde nicht auf alle Sachen eingehen.
Meine erste Abklärung im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in UsterIm Folgenden ist zu beachten, dass mit Frau Flück meine Patin bzw. meine Pflegemutter Elisabeth Flück gemeint ist. Sie ist mit meinem Onkel verheiratet, welcher der Bruder meiner Mutter ist. Fräulein Nydegger ist eine Mitarbeitende des KJPD.
An dieser Akte sieht man, dass ich regelrecht überrumpelt wurde, dass ich bei der Kinderpsychiatrie abgeklärt werde. Meine Patin hielt es nicht für nötig, mich vorgängig zu informieren. Auch Fräulein Murer von der Vormundschaftsbehörde Effretikon (hier noch beim Jugendsekretariat Pfäffikon) nicht.
Im Gegensatz zur Frau Murers Aussage im letzten Aktenauszug, dass mich meine Patin gerne weiterhin bei sich behalten hätte, zeigt der direkte persönliche Eindruck von Frau Nydegger ein anderes Bild. Meine Patin versucht schon hier mich in eine selbe Schublade zu drücken wie sie es mit meiner Mutter tat, weil ich ihre Tochter bin. Dies zeigt sich vor allem in anderen Akten mit Aussagen von ihr.
Hier sieht man wie meine Patin auf mich eifersüchtig ist, weil ich in ihren Augen durch meine Grossmutter vor ihren Kindern bevorzugt behandelt werde. Die Uhr war ein Geschenk von meinem Pate Erich Flück und seiner Frau nachträglich zum Geburtstag. welche ich mit diesen beiden auslesen durfte, als ich bei diesen in den Ferien war. Dies, weil ich am 23. Dezember Geburtstag und sonst selten etwas auf den Geburtstag geschenkt bekam. Diese Uhr bekam ich weder von meiner Grossmutter, noch von meiner Mutter.
Mein Pflegevater bzw. mein Onkel hatte wenig Verständnis, dass ich ihm nicht „Vater“ sagen wollte oder ich mich wegen meiner Vorgeschichte bezüglich körperliche Nähe weigerte. Auch mein Pflegevater schubladisiert mich schon in dieselbe Kategorie wie meine Mutter, nur weil ich ihre Tochter bin. Wie damals üblich, waren die Italiener (damaligen Gastarbeiter) an vielem Schlechten einfach mal grundsätzlich schuldig. Da meine Mutter überall erzählte, dass mein Vater, der angeblich meine Mutter vergewaltigt habe, Italiener war, war das Bild perfekt. Dass ich meine Menstruation vor meiner älteren Pflegeschwestern bekam, wurde auch meinem angeblichen italienischen Vater angehaftet. Dieses ganze Erlebnis war für mich ein Horror, weil ich nicht wusste, was mit mir geschah. Meine Pflegemutter bzw. meine Patin machte nur die spitzige Bemerkung „ich meinte du seist vergewaltigt worden.“ Was in den letzten Zeilen nicht zwangsläufig klar formuliert ist, dass ich Zuhause auf dem Bett bleiben und lesen musste! Auch konnte ich nur zur Grossmutter wenn mein Pflegevater sicher war, dass meine Pflegemutter lange genug weg war und ich durfte es ihr nicht sagen!
In den gesamten Akten wird immer wieder negativ auf die Italiener zurückgegriffen. In der Nähe des Hauses meiner Grosseltern hatte es eine Baracke, in welche italienische Gastarbeiter wohnten. Als ich bei meinen Grosseltern noch gewohnt habe, nahm mich mein Grossvater manchmal mit zu den italienischen Gastarbeitern, wo ich auch beim Bocciaspiel mit kleinen Holzkugeln mitmachen durfte. Meine Grosseltern waren sehr weltoffen und erzogen mich auch nicht typisch nach dem Mädchenrollenbild.
Auch die Psychiaterin diagnostiziert meiner Pflegemutter ein eifersüchtiges Verhalten. Es stimmt, dass ich schulisch weit hinten nach war. Es ist erstaunlich, dass man bei mir damals schon Legasthenie feststellte, mir aber nie jemand etwas davon gesagt hat! Und beim Üben von Diktaten sagte mir meine Pflegemutter nur, wie begriffsstutzig und dumm ich sei. Vor den
jeweiligen Schuldiktaten musste ich mich vor lauter Angst zu versagen oft übergeben.
Auch hier sieht man wieder, dass Frau Murer regelrecht Verantwortung auf die Psychiaterin abgeschoben hat. Diese musste, um mir sagen zu können, dass ich in die Kinderpsychiatrie komme, extra einen Termin am Samstagnachmittag aufsetzen!
Meine Pflegemutter sagte zu Psychiaterin, die Aussagen habe ich jetzt nicht gescannt, dass ich vor allem zu Buben Kontakt pflege auf eine negative Art. Es hat überhaupt niemand begriffen, dass ich nur zum Schutze von anderen Mädchen vor Jürg Gritti mit Knaben gespielt habe (siehe Die medizinische Akte) Die Psychiaterin stellte aber fest, dass ich weder „haltlos“ noch „triebhaft“ zu nennen bin. Die Begriffe haltlos und triebhaft bestanden immer noch in der Psychiatrie in den 1970er Jahren vor, obwohl diese von der Eugenik stammen. Mehr zu diesem Thema findet man im Internet mit den Suchbegriffen Verdingkinder, Kinder der Landstrasse, Zwangssterilisation (bis in die 1970er Jahre), triebhaft haltlos Psychiatrie.
Kinderheim Brüschhalde
Ich bin froh, dass ich diese Akte endlich bekommen habe. Jetzt weiss ich, dass ich mich in Frau Kradolfer (Erzieherin des Kinderpsychiatrie Brüschhalde) und Dr. Budliger nicht getäuscht habe (im positiven Sinne).
Bevor ich in die Brüschhalde kam, musste ich mir von der Pflegefamilie, ausser vom Pflegevater, anhören lassen, dass ich ihn eine Irrenanstalt komme und man dort schon feststellen wird, dass ich eine Lügnerin sei. Frau Kradolfer hatte ihr Zimmer neben unserem Schlafsaal und war ständig da, ausser wenn sie manchmal frei hatte. Wenn wir zu unruhig in der Nacht waren wegen Albträumen, hat sie uns dann alle zusammen in ihr Zimmer genommen und eingekuschelt in unseren Decken hörten wir dann Musik von James Last, bis wir wieder etwas ruhiger waren und wir zurück gingen. Die damalige Zeit war viel strenger als heute: Die Treppe hinunter gingen zuerst die Mädchen und die Treppe hinauf zuerst die Knaben.
Auch Fräulein Kradolfer schätzte meine Pflegemutter nicht positiv ein. Eine weitere Erläuterung zu diesem Bericht ist nicht nötig.
.jpg)
.jpg)
Anbei die Resultate aus ein paar Psychotests von vielen.
.jpg)
Bedarf keine weiteren Erläuterungen.
.jpg)
Bedarf keine weiteren Erläuterungen.
.jpg)
Ich glaube der Aussagetreuetest ist der Test, bei dem am Abend vor dem Nachtessen mir Dr. Budliger Geschichten vorgelesen hat. Eine dieser Geschichte lief ungefähr so ab: In einem Zimmer spielten ein paar Kinder, die Dr. Budliger mit Namen benannte. Dann spielten die Kinder mit Streichhölzern. Ob es in der Geschichte zu einem Brand kam, kann ich nicht mehr
sagen. Am nächsten Tag befragte mich Dr. Budliger wieder über die Geschichte. Zuerst liess er mich die Geschichte wiederholen. Dabei stellte er aber suggestive Fragen, ob nicht jenes Kind mit diesen Streichhölzern gespielt hatte und ob es nicht soviel Kinder waren etc.
Einmal musste ich noch in Zürich beim Kinderspital in einen Hörsaal vor Studenten einen Test machen. Fräulein Ruf, Mitarbeiterin der Brüschhalde, hat mich dorthin gebracht. Bis man mich in den Hörsaal brachte, muss ich ein einem Gang lange warten, der fensterlos war. Dann wurde ich in den Hörsaal gebracht und auf die Bühne gestellt, auf welcher normalerweise der
Professor referiert. Hastig und gestresst kam dann der Professor herein. Er stellte kurz das Licht zu den Studenten an, damit ich weiss, woher allfällige Geräusche kommen würden. Ohne Licht waren die Studenten kaum zu erkennen. Dies diente vermutlich dazu, dass ich mich nicht durch die Studenten ablenken lasse. Dann stellte der Professor das Licht zu den Studenten wieder ab. Er fragte mich dann wie das Wetter draussen ist. Ich sagte, dass die Sonne scheint. Dann fragte er, ob ich sicher sei. Ich bejahte dies. Er wiederholte die fragte und ergänzte ob es den nicht regne. Ich sagte, als ich hereinkam hat die Sonne noch geschienen und es hat nicht nach Regen ausgesehen. Mir tat aber der Professor leid, weil ich dachte, der Professor ist den ganzen Tag in solchen fensterlosen Räumen, wodurch man nicht sieht, was für ein Wetter draussen ist. Erst später habe ich gemerkt, dass das nur ein Test war. Im Weiteren stellte er noch ein paar Fragen, redete ab und zu zu den Studenten. Von dem Verstand ich aber nur Bahnhof. Dann musste ich zu der grossen Wandtafel und musste, soweit ich mich erinnern kann (bin mir aber nicht sicher), die Familie als Tiere an die Wandtafel zeichnen.
Joseline Wick-Pampaluchi und Fräulein Murer
Als ich im Sonnenbühl in der 2. Realschule war, kam Frau Murer ins Kinderheim um mit mir zu reden. Frau Murer wollte mit mir nicht im Heim, sondern draussen reden, was mich sehr stutzig machte. Eigentlich hätte ich nach dem Sonnenbühl eine Lehre machen können bei einer Bildhauerfamilie und auch dort wohnen können. Aber da hatte man schon die Ansicht, dass dies keine gute Lösung für mich sei und kein Mädchenberuf ist.
Im Weiteren schreibt Frau Murer, dass ich nicht mehr im Heim bleiben wollte und nach „Freiheit drängte“. Fakt ist aber, dass man im Sonnenbühl nur bis zur 2. Realklassen bleiben konnte, länger nicht. Auch wenn ich eine Ausbildung gemacht hätte, hätte ich nicht dort wohnen können, auch für eine weitere schulische Weiterbildung nicht.
Ich wäre auch interessiert gewesen an Bäuerinnen-Schule, dabei wurde ich von Frau Murer nur ausgelacht. Als ich noch erwähnte ich möchte fürs Englisch Lernen ein Jahr nach Kanada, sagte sie ganz entrüstet, dass so etwas überhaupt nicht in Frage kommt. Ich sagte ich möchte eine Ausbildung machen und dafür muss man eine Wohnmöglichkeit suchen. Ich wusste, dass es
solche Sachen für Knaben gab.
Im Weiteren finde ich es unerhörlich, dass sie mir unterstellt, dass ich vor hätte, das „Nachtleben recht grosszügig zu geniessen“. Im eigentlichen Gespräch fragte sie mich nur, ob ich dann auch abends in den Ausgang gehen würde. Ich meinte aber, ich sei zu jung und müsse dann für die Ausbildung lernen. Man sieht, was ich gesagt habe und was Frau Murer in ihrem Bericht geschrieben hat, ist grundsätzlich anders.
Auch der Satz „bei der Wahl ihrer Freunde war sie wenig kritisch“ ist eine Frechheit. Das Kinderheim Sonnenbühl lag 3km vom nächsten Ort entfernt und wenn wir einmal mit Jugendlichen Kontakt hatten, die nicht vom Heim waren, war immer ein Erzieher dabei. Und nun, wie hätte ich so bei der Wahl von den Freunden wenig kritischen sein sollen?
Zum letzten Satz, während der Zeit als bei Wicks noch wohnte und das Werkjahr besuchte: Dass diese Lehrstelle Joseline Wick gefunden hätte, stimmt nicht! Dies war die Berufsberaterin in Kloten und eine Lehrerin des Werksjahrs in Kloten, die sich für mich einsetzten. Die einjährige Ausbildung war eine Vorschule zu weiteren Pflegeberufen. Mit der Berufsberaterin und der
Lehrerin habe ich besprochen, dass ich im Anschluss an diese Ausbildung eine weiterführende Schule besuchen werde.
.jpg)
Während dem einjährigen Werkjahr mussten wir mehrere einwöchige Praktika machen. Dabei mussten die Arbeitgeber einen Praktikumsbericht ausfüllen. Ich musste meinen Bericht Joseline Wick abgeben, weil sie sagte, sie müsse diesen Frau Murer schicken. Ich fragte sie, ob sie für mich noch eine Kopie machen könne. Trotz Zusage bekam ich eine solche nicht! Irgendwann
fragte ich die weiteren Praktikumsbetriebe, ob sie mir direkt auch eine Kopie geben könnten, dass ich auch was in den Händen habe. Diese bekam ich auch.
Wie man dem Scan des Praktikumsberichts des Pflegeheims Steinegg entnehmen kann, war ich alles andere als schlecht.
.jpg)
Ich habe dazumal, als ich im Waidspital die einjährige Ausbildung machte, habe ich Joseline Wick als Referenz angegeben für die weitere Ausbildung. Wie man von meinem Eintrag vom 27. Dezember 2006 (Wenn man den Namen eines Pädophilen tragen muss) ganz unten sieht, hat sie über mich so schlechte Auskunft gegeben, dass ich diese Ausbildung nicht machen konnte. Ich frage mich: Wollte sie bewusst, dass ich scheitere?
Der folgende Scan zeigt noch meine Noten vom Waidspital. In der Schweiz ist die Note 6 die beste, die 1 die schlechteste Note.
Wenn man den Namen eines Pädophilen tragen muss
Die medizinische Akte
Ich habe doch noch ein paar Akten erhalten, und zwar diejenigen vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in Uster von 1972 und diejenigen von der Kinderpsychiatrie Brüschhalde in Männedorf. Ich werde nicht auf alle Sachen eingehen.
Meine erste Abklärung im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in UsterIm Folgenden ist zu beachten, dass mit Frau Flück meine Patin bzw. meine Pflegemutter Elisabeth Flück gemeint ist. Sie ist mit meinem Onkel verheiratet, welcher der Bruder meiner Mutter ist. Fräulein Nydegger ist eine Mitarbeitende des KJPD.
+(2).jpg)
.jpg)
.jpg)
.jpg)
In den gesamten Akten wird immer wieder negativ auf die Italiener zurückgegriffen. In der Nähe des Hauses meiner Grosseltern hatte es eine Baracke, in welche italienische Gastarbeiter wohnten. Als ich bei meinen Grosseltern noch gewohnt habe, nahm mich mein Grossvater manchmal mit zu den italienischen Gastarbeitern, wo ich auch beim Bocciaspiel mit kleinen Holzkugeln mitmachen durfte. Meine Grosseltern waren sehr weltoffen und erzogen mich auch nicht typisch nach dem Mädchenrollenbild.
.jpg)
jeweiligen Schuldiktaten musste ich mich vor lauter Angst zu versagen oft übergeben.
.jpg)
.jpg)
Kinderheim Brüschhalde
Ich bin froh, dass ich diese Akte endlich bekommen habe. Jetzt weiss ich, dass ich mich in Frau Kradolfer (Erzieherin des Kinderpsychiatrie Brüschhalde) und Dr. Budliger nicht getäuscht habe (im positiven Sinne).
Bevor ich in die Brüschhalde kam, musste ich mir von der Pflegefamilie, ausser vom Pflegevater, anhören lassen, dass ich ihn eine Irrenanstalt komme und man dort schon feststellen wird, dass ich eine Lügnerin sei. Frau Kradolfer hatte ihr Zimmer neben unserem Schlafsaal und war ständig da, ausser wenn sie manchmal frei hatte. Wenn wir zu unruhig in der Nacht waren wegen Albträumen, hat sie uns dann alle zusammen in ihr Zimmer genommen und eingekuschelt in unseren Decken hörten wir dann Musik von James Last, bis wir wieder etwas ruhiger waren und wir zurück gingen. Die damalige Zeit war viel strenger als heute: Die Treppe hinunter gingen zuerst die Mädchen und die Treppe hinauf zuerst die Knaben.
Auch Fräulein Kradolfer schätzte meine Pflegemutter nicht positiv ein. Eine weitere Erläuterung zu diesem Bericht ist nicht nötig.
.jpg)
.jpg)
Anbei die Resultate aus ein paar Psychotests von vielen.
.jpg)
Bedarf keine weiteren Erläuterungen.
.jpg)
Bedarf keine weiteren Erläuterungen.
.jpg)
.jpg)
sagen. Am nächsten Tag befragte mich Dr. Budliger wieder über die Geschichte. Zuerst liess er mich die Geschichte wiederholen. Dabei stellte er aber suggestive Fragen, ob nicht jenes Kind mit diesen Streichhölzern gespielt hatte und ob es nicht soviel Kinder waren etc.
Einmal musste ich noch in Zürich beim Kinderspital in einen Hörsaal vor Studenten einen Test machen. Fräulein Ruf, Mitarbeiterin der Brüschhalde, hat mich dorthin gebracht. Bis man mich in den Hörsaal brachte, muss ich ein einem Gang lange warten, der fensterlos war. Dann wurde ich in den Hörsaal gebracht und auf die Bühne gestellt, auf welcher normalerweise der
Professor referiert. Hastig und gestresst kam dann der Professor herein. Er stellte kurz das Licht zu den Studenten an, damit ich weiss, woher allfällige Geräusche kommen würden. Ohne Licht waren die Studenten kaum zu erkennen. Dies diente vermutlich dazu, dass ich mich nicht durch die Studenten ablenken lasse. Dann stellte der Professor das Licht zu den Studenten wieder ab. Er fragte mich dann wie das Wetter draussen ist. Ich sagte, dass die Sonne scheint. Dann fragte er, ob ich sicher sei. Ich bejahte dies. Er wiederholte die fragte und ergänzte ob es den nicht regne. Ich sagte, als ich hereinkam hat die Sonne noch geschienen und es hat nicht nach Regen ausgesehen. Mir tat aber der Professor leid, weil ich dachte, der Professor ist den ganzen Tag in solchen fensterlosen Räumen, wodurch man nicht sieht, was für ein Wetter draussen ist. Erst später habe ich gemerkt, dass das nur ein Test war. Im Weiteren stellte er noch ein paar Fragen, redete ab und zu zu den Studenten. Von dem Verstand ich aber nur Bahnhof. Dann musste ich zu der grossen Wandtafel und musste, soweit ich mich erinnern kann (bin mir aber nicht sicher), die Familie als Tiere an die Wandtafel zeichnen.
Joseline Wick-Pampaluchi und Fräulein Murer
Als ich im Sonnenbühl in der 2. Realschule war, kam Frau Murer ins Kinderheim um mit mir zu reden. Frau Murer wollte mit mir nicht im Heim, sondern draussen reden, was mich sehr stutzig machte. Eigentlich hätte ich nach dem Sonnenbühl eine Lehre machen können bei einer Bildhauerfamilie und auch dort wohnen können. Aber da hatte man schon die Ansicht, dass dies keine gute Lösung für mich sei und kein Mädchenberuf ist.
Im Weiteren schreibt Frau Murer, dass ich nicht mehr im Heim bleiben wollte und nach „Freiheit drängte“. Fakt ist aber, dass man im Sonnenbühl nur bis zur 2. Realklassen bleiben konnte, länger nicht. Auch wenn ich eine Ausbildung gemacht hätte, hätte ich nicht dort wohnen können, auch für eine weitere schulische Weiterbildung nicht.
Ich wäre auch interessiert gewesen an Bäuerinnen-Schule, dabei wurde ich von Frau Murer nur ausgelacht. Als ich noch erwähnte ich möchte fürs Englisch Lernen ein Jahr nach Kanada, sagte sie ganz entrüstet, dass so etwas überhaupt nicht in Frage kommt. Ich sagte ich möchte eine Ausbildung machen und dafür muss man eine Wohnmöglichkeit suchen. Ich wusste, dass es
solche Sachen für Knaben gab.
Im Weiteren finde ich es unerhörlich, dass sie mir unterstellt, dass ich vor hätte, das „Nachtleben recht grosszügig zu geniessen“. Im eigentlichen Gespräch fragte sie mich nur, ob ich dann auch abends in den Ausgang gehen würde. Ich meinte aber, ich sei zu jung und müsse dann für die Ausbildung lernen. Man sieht, was ich gesagt habe und was Frau Murer in ihrem Bericht geschrieben hat, ist grundsätzlich anders.
Auch der Satz „bei der Wahl ihrer Freunde war sie wenig kritisch“ ist eine Frechheit. Das Kinderheim Sonnenbühl lag 3km vom nächsten Ort entfernt und wenn wir einmal mit Jugendlichen Kontakt hatten, die nicht vom Heim waren, war immer ein Erzieher dabei. Und nun, wie hätte ich so bei der Wahl von den Freunden wenig kritischen sein sollen?
Zum letzten Satz, während der Zeit als bei Wicks noch wohnte und das Werkjahr besuchte: Dass diese Lehrstelle Joseline Wick gefunden hätte, stimmt nicht! Dies war die Berufsberaterin in Kloten und eine Lehrerin des Werksjahrs in Kloten, die sich für mich einsetzten. Die einjährige Ausbildung war eine Vorschule zu weiteren Pflegeberufen. Mit der Berufsberaterin und der
Lehrerin habe ich besprochen, dass ich im Anschluss an diese Ausbildung eine weiterführende Schule besuchen werde.
.jpg)
Während dem einjährigen Werkjahr mussten wir mehrere einwöchige Praktika machen. Dabei mussten die Arbeitgeber einen Praktikumsbericht ausfüllen. Ich musste meinen Bericht Joseline Wick abgeben, weil sie sagte, sie müsse diesen Frau Murer schicken. Ich fragte sie, ob sie für mich noch eine Kopie machen könne. Trotz Zusage bekam ich eine solche nicht! Irgendwann
fragte ich die weiteren Praktikumsbetriebe, ob sie mir direkt auch eine Kopie geben könnten, dass ich auch was in den Händen habe. Diese bekam ich auch.
Wie man dem Scan des Praktikumsberichts des Pflegeheims Steinegg entnehmen kann, war ich alles andere als schlecht.
.jpg)
Ich habe dazumal, als ich im Waidspital die einjährige Ausbildung machte, habe ich Joseline Wick als Referenz angegeben für die weitere Ausbildung. Wie man von meinem Eintrag vom 27. Dezember 2006 (Wenn man den Namen eines Pädophilen tragen muss) ganz unten sieht, hat sie über mich so schlechte Auskunft gegeben, dass ich diese Ausbildung nicht machen konnte. Ich frage mich: Wollte sie bewusst, dass ich scheitere?
Der folgende Scan zeigt noch meine Noten vom Waidspital. In der Schweiz ist die Note 6 die beste, die 1 die schlechteste Note.
.jpg)
Donnerstag, 16. Oktober 2008
Keine direkte Herausgabe des Gutachtens der Klinik Hard
Von der Klinik Hard habe ich mein Gutachten angefordert (siehe letzter Eintrag und
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Zeitgleich habe ich von der Vormundschaftsbehörde Bülach auch mein Gutachten angefordert und bei beiden Briefen vermerkt, dass eine Kopie meiner Briefe an den Bezirksrat Bülach ging. Selbstverständlich habe ich die Briefe an die Klinik Hard und an die Vormundschaftsbehörde als eingeschrieben abgeschickt. Von der Vormundschaftsbehörde Bülach bekam ich keine Antwort und von der Klinik Hard folgenden Brief:
.png)
Die Klinik Hard meinte aber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach der rechtliche Eigentümer meines Gutachtens ist. Laut Dr. med. Marco Lanz wurde dann das Gutachten inkl. Schweigepflichtentbindung Herrn Dürsteler vom Bezirksrat Bülach zugestellt. Einige Tage später bekam ich von Herrn Dürsteler eine Kopie des Gutachtens, aber von der Schweigepflichtentbindung nur diejenige Seite bezüglich der Vormundschaftsbehörde Bülach. Die andere Seite, auf welcher ich die von mir genannte Personen von der Schweigepflicht entbunden habe sowie Esther Zinniker, habe ich nicht erhalten.
Damals, als ich die Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe, fragte ich schon nach einer Kopie dieser. Da damals Herr Schawalder im Stress war, sagte er mir, dass er nächstes Mal eine mitbringen würde. Dies hat er aber nicht getan mit der Begründung, dass es so viele Leute beim Kopierer hatte. Wieder beim nächsten Mal war der Kopierer kaputt und er würde mir eine Kopie schicken. Natürlich bekam ich keine Kopie.
Nachdem ich nun das ganze Gutachten vor mir habe ist mir aufgefallen, dass keine einzige der von mir genannten Personen befragt wurde.
Im Folgenden ein Auszug aus dem Gutachten zu Angaben, die Herr Huber machte:
Auch hier sieht man, dass es Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach ganz normal fand, wie man mit meiner medizinischen Kinderakte umging: Nämlich, dass sie einfach dem Bezirksgericht Bülach für die Scheidung miteinbezogen wurde.
Im Weiteren gab Herr Huber dem Psychiater an, dass er angeboten hat, dass der Name Gritti gelöscht wird. Durch diese Aussage wird deutlich, dass es gar nie eine richtige Namensänderung hätte sein sollen. Im Schreiben an mich (unter Berücksichtigung des 3. Scans/Brief vom 26. Oktober 1998 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html) schrieb aber Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass es eine Namensänderung durchgeführt wird, und nicht nur einfach das Löschen des Namens Gritti!
Im dem erwähnten Begleitbrief wird auch nicht eine richtige Namensänderung beschrieben, sondern nur die Löschung von Gritti zugunsten von Flück (damals hatte ich noch eine Namensänderung vollständig nur zu Flück angestrebt).
.png)
Zudem hatte ich schon 1995 (1. Scans/ Brief vom 24. Juli 1995 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) die Löschung von „Gritti“ bei der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon vor Ort beantragt. Dies wurde aber vom Departement des Innerns aber dazumals nicht akzeptiert.
Wenn es aber tatsächlich so einfach ist, frage ich mich aber: Was hat meine Anwältin gemacht?
Als ich in einem Telefonat mit Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach bezüglich seinem Antrag zur „Namensänderung“ auf den Umgang mit meinen Akten ansprach, meinte dieser, es sei kein Fehler gemacht worden und es sei richtig gewesen, wie man mit meiner Akte umging.
Im Gutachten steht unter „Krankheitsentwicklung“, dass ich adoptiert wurde.
Ich habe aber schon 100 mal erklärt, dass mein Bruder eine Adoption erhalten hat, ich aber eine Namensänderung. Zur Akteneinsicht meinte Dr. Schawalder lediglich, dass mir die Akteneinsicht teilweise gewährt wurde. Fakt ist, dass mir grundsätzlich keine Akteneinsicht durch die VB Bülach gewährt wurde. Erst jeweils nach juristischem Vorgehen bekam ich dann Akten. Zum weiteren Inhalt dieser Stelle des Gutachtens siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/05/die-medizinische-akte.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html.
Noch im selben Abschnitt:
Auf diesen Abschnitt des Gutachtens gehe ich hier nicht weiter ein und verweise auf
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html).
Es ist interessant zu lesen, dass schriftlich belegbare Fehler und Fehlverhalten der Vormundschaftsbehörde Bülach als Wahn meinerseits dargestellt werden.
Zum 4. letzten Satz: Es sollte nachvollziehbar sein, dass wenn man seine Aussagen nicht durch Dokumente bestätigen kann, die sich Zuhause befinden, man dadurch aufgebracht wird. Ausserdem waren die Psychiater nicht gewillt andere Amtspersonen anzusprechen, die meine Aussagen belegen konnte. Nur ein paar Personen des Pflegepersonals waren gewillt richtig zuzuhören.
Aus diesem Auszug sieht man ganz klar, dass ich im Ambulatorium Bülach nicht einmal mein Gutachten habe einsehen können.
Sonst hätte ich schon damals gewusst, dass die VB Bülach uns wieder trennen wollte. Dies erklärt auch, warum ich keine Unterstützung bei der Wohnungssuche bekam und die Anhörung meiner Kinder vor dem Gericht solange hinausgezögert wurde, bis sie gegenstandslos wurde.
Ausserdem hätte man die Therapie solange weitergeführt, bis ich eine Krankheitseinsicht gezeigt hätte. Wahrscheinlich hätte ich dann weiterhin „Zyprexa“ und „Temesta“ nehmen müssen (siehe dazu Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.
Da mir noch andere Unstimmigkeiten im Gutachten aufgefallen sind, habe ich es mit dem Protokoll des Bezirksrichters lic.iur. A .Fischer, der meine Anhörung in der Klinik Hard machte, verglichen. Es ist für mich erstaunlich, dass Dr. Schawalder einen Begriff des Protokolls aus dieser Anhörung ganz anders formuliert, dass es eine völlig andere Bedeutung bekam. Gilt jetzt
das, was ein Richter sagt oder wie ein es Psychiater unformuliert und dies dann einen ganz anderen Sachverhalt gibt? Vor allem finde ich es extrem, dass sich dann die Vormundschaftsbehörde Bülach auf das Gutachten stützte und keine Kopie des
Protokolls des Richters hatte. Ein anderes Mal werde ich darauf ausführlich eingehen.
Hier ist noch die Kopie des Flugtickets von mir, als ich von Canada mit der Trans-Canada Airlines von Montreal nach Zürich,
Flughafen Kloten, einreiste. Um zu zeigen, dass ich als Baby mit dem Namen Flück eingereist bin.
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Zeitgleich habe ich von der Vormundschaftsbehörde Bülach auch mein Gutachten angefordert und bei beiden Briefen vermerkt, dass eine Kopie meiner Briefe an den Bezirksrat Bülach ging. Selbstverständlich habe ich die Briefe an die Klinik Hard und an die Vormundschaftsbehörde als eingeschrieben abgeschickt. Von der Vormundschaftsbehörde Bülach bekam ich keine Antwort und von der Klinik Hard folgenden Brief:
.png)
Die Klinik Hard meinte aber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach der rechtliche Eigentümer meines Gutachtens ist. Laut Dr. med. Marco Lanz wurde dann das Gutachten inkl. Schweigepflichtentbindung Herrn Dürsteler vom Bezirksrat Bülach zugestellt. Einige Tage später bekam ich von Herrn Dürsteler eine Kopie des Gutachtens, aber von der Schweigepflichtentbindung nur diejenige Seite bezüglich der Vormundschaftsbehörde Bülach. Die andere Seite, auf welcher ich die von mir genannte Personen von der Schweigepflicht entbunden habe sowie Esther Zinniker, habe ich nicht erhalten.
Damals, als ich die Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe, fragte ich schon nach einer Kopie dieser. Da damals Herr Schawalder im Stress war, sagte er mir, dass er nächstes Mal eine mitbringen würde. Dies hat er aber nicht getan mit der Begründung, dass es so viele Leute beim Kopierer hatte. Wieder beim nächsten Mal war der Kopierer kaputt und er würde mir eine Kopie schicken. Natürlich bekam ich keine Kopie.
Nachdem ich nun das ganze Gutachten vor mir habe ist mir aufgefallen, dass keine einzige der von mir genannten Personen befragt wurde.
Im Folgenden ein Auszug aus dem Gutachten zu Angaben, die Herr Huber machte:
.png)
Im Weiteren gab Herr Huber dem Psychiater an, dass er angeboten hat, dass der Name Gritti gelöscht wird. Durch diese Aussage wird deutlich, dass es gar nie eine richtige Namensänderung hätte sein sollen. Im Schreiben an mich (unter Berücksichtigung des 3. Scans/Brief vom 26. Oktober 1998 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html) schrieb aber Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass es eine Namensänderung durchgeführt wird, und nicht nur einfach das Löschen des Namens Gritti!
Im dem erwähnten Begleitbrief wird auch nicht eine richtige Namensänderung beschrieben, sondern nur die Löschung von Gritti zugunsten von Flück (damals hatte ich noch eine Namensänderung vollständig nur zu Flück angestrebt).
.png)
Zudem hatte ich schon 1995 (1. Scans/ Brief vom 24. Juli 1995 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) die Löschung von „Gritti“ bei der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon vor Ort beantragt. Dies wurde aber vom Departement des Innerns aber dazumals nicht akzeptiert.
Wenn es aber tatsächlich so einfach ist, frage ich mich aber: Was hat meine Anwältin gemacht?
Als ich in einem Telefonat mit Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach bezüglich seinem Antrag zur „Namensänderung“ auf den Umgang mit meinen Akten ansprach, meinte dieser, es sei kein Fehler gemacht worden und es sei richtig gewesen, wie man mit meiner Akte umging.
Im Gutachten steht unter „Krankheitsentwicklung“, dass ich adoptiert wurde.
.png)
Noch im selben Abschnitt:
.png)
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html).
.png)
Zum 4. letzten Satz: Es sollte nachvollziehbar sein, dass wenn man seine Aussagen nicht durch Dokumente bestätigen kann, die sich Zuhause befinden, man dadurch aufgebracht wird. Ausserdem waren die Psychiater nicht gewillt andere Amtspersonen anzusprechen, die meine Aussagen belegen konnte. Nur ein paar Personen des Pflegepersonals waren gewillt richtig zuzuhören.
.png)
Sonst hätte ich schon damals gewusst, dass die VB Bülach uns wieder trennen wollte. Dies erklärt auch, warum ich keine Unterstützung bei der Wohnungssuche bekam und die Anhörung meiner Kinder vor dem Gericht solange hinausgezögert wurde, bis sie gegenstandslos wurde.
Ausserdem hätte man die Therapie solange weitergeführt, bis ich eine Krankheitseinsicht gezeigt hätte. Wahrscheinlich hätte ich dann weiterhin „Zyprexa“ und „Temesta“ nehmen müssen (siehe dazu Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.
Da mir noch andere Unstimmigkeiten im Gutachten aufgefallen sind, habe ich es mit dem Protokoll des Bezirksrichters lic.iur. A .Fischer, der meine Anhörung in der Klinik Hard machte, verglichen. Es ist für mich erstaunlich, dass Dr. Schawalder einen Begriff des Protokolls aus dieser Anhörung ganz anders formuliert, dass es eine völlig andere Bedeutung bekam. Gilt jetzt
das, was ein Richter sagt oder wie ein es Psychiater unformuliert und dies dann einen ganz anderen Sachverhalt gibt? Vor allem finde ich es extrem, dass sich dann die Vormundschaftsbehörde Bülach auf das Gutachten stützte und keine Kopie des
Protokolls des Richters hatte. Ein anderes Mal werde ich darauf ausführlich eingehen.
Hier ist noch die Kopie des Flugtickets von mir, als ich von Canada mit der Trans-Canada Airlines von Montreal nach Zürich,
Flughafen Kloten, einreiste. Um zu zeigen, dass ich als Baby mit dem Namen Flück eingereist bin.
.png)
Sonntag, 29. Juni 2008
Ergänzender Eintrag zu Akte 15/3 und Namensänderung
Dieser Eintrag ist eine Ergänzung zu (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), wie man mit meinen Akten umgegangen ist und in die Scheidung miteinbezogen hat.
Nachdem wieder einiges vorgefallen war und wie man mit meinen Akten umgegangen ist (nächster Abschnitt), habe ich am 5. Oktober 2000 beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese Aufsichtsbeschwerde beinhaltete auch die Geschehnisse bezüglich Akte 15/3 (Brief von VB Illnau-Effretikon an VB Bülach 29. November 1996 und Brief VB Bülach an Bezirksgericht Bülach 27. Januar 1997, für ersteren Brief beide obigen Links, für den zweiten Brief den ersten Link).
Wie man mit meinen medizinischen Kinderakten umging war enorm verletzend; jeder durfte in meine medizinischen Kinderakten einsehen und sich ein Urteil von damals auf mich heute bilden. Ausserdem durfte jeder nur das herausnehmen, was ihm zweckmässig erschien.
All das geschah, ohne mich jemals zuvor zu fragen. Ausserdem wurde dies seitens des Bezirksgerichtes ausdrücklich gutgeheissen, wie man aus der Stellungnahme an vom Leiter des Jugendsekretariats Bülach, Max Peter, und von Karin Wider von 2000 an den Bezirksrat Bülach entnehmen kann:
Auch der Scheidungsrichter (1997) hat meine medizinischen Akten gelesen. Was mir bis heute nicht begreiflich ist, dass nicht wenigstens meine Anwälte damals eine Kopie bekamen.
Es wussten schon immer alle, dass ich in der Kinderpsychiatrie war, weil ich vergewaltigt wurde. Diese Akten wollte man wieder in die Scheidung einbringen. Dies war entwürdigend, verletzend und für mich wieder einmal sehr phädophilenfreundlich. Der Umgang meiner Akten weckte in mir das Gefühl, dass ich schuld an der Vergewaltigung gewesen sei. Die Erinnerungen an die Anhörungen nach der Verhaftung von Jürg Gritti kamen in mir wieder hoch. Man hat heute immer noch dieselbe unsensible Art, wie man mit Opfern von Gewaltverbrechen umgeht.
Auf den letzten Scan bezogen: Jedes Kind, das einmal in einem Kinderheim, Kinderpsychiatrie oder Therapie war, oder Akten bei einer Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat etc hat, muss sich bewusst sein, dass Behörden diese später jederzeit in ein Verfahren einbeziehen dürfen, ohne einen selbst dazu informieren.
Dies ist die Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Bülach zu der Aufsichtsbeschwerde.
Zu Punkt 3: Auch Franz Xavier Huber und Werner Scherrer haben es nicht für nötig gefunden, nachdem sie den Brief vom 29. November 1996 (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) mit einem solchen Inhalt von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten haben, zuerst mich zu informieren.
Zu Punkt 2. bzw. oberhalb: Ich habe der Vormundschaftsbehörde Bülach nie einen Auftrag gegeben, dass sie die Namensänderung für mich machen soll. Ausserdem versuchten sie das gleiche Spielchen wie die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon durchzuführen (SIEHE http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html ?). Nach der VB Bülach hätte ich einen Brief unterschreiben sollen, der inhaltlich nicht korrekt war, um die Namensänderung mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde Bülach (mit dem Briefkopf der VB Bülach) durchzuführen.
Ich wurde aber ziemlich stutzig, dass Franz Huber die Familienscheine (!) an die Direktion des Innern senden wollte. Dies ist insofern merkwürdig, dass es bisher nie hiess, ich müsse Familienscheine schicken müsse (von wem alles überhaupt?). Damals hiess von verschiedenen Seiten nur, dass ich meinen Familienschein beilegen müsste, und diesen hatte ich ja schon von Brienz, Bern.
Auf Nachfrage wollte mir die VB Bülach nicht sagen, was dies für Familienscheine (!) sind und was die „Empfehlung“ beinhaltet. Noch stutziger wurde ich, als den unterschriebenen Antrag hätte der Vormundschaftsbehörde Bülach bringen sollen und nicht selbst abschicken durfte.
Weiterhin zu Punkt 2: Werner Scherrer beklagte sich beim Bezirksrat Bülach noch darüber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach für die Sfr. 23.- des Familienscheins aufgekommen ist. Wenn ich schon kein Vertrauen in diese Behörde habe, bin ich sicher nicht zu dieser gegangen und habe gesagt, sie solle meine Namensänderung durchführen.
Zum Schluss: Als ich meinen Bruder gefunden habe, hat mir niemand geglaubt, dass dies mein Halbbruder ist. Vorher hiess es immer, ich sehe gestalten, die es nicht gibt. Erst viel später kam ich mit grossem Kampf zu Akten, in denen auch ein Familienschein war, der angeblich für die Namensänderung gebraucht wurde und mich und meinen Halbbruder sowie meine Mutter beinhaltet.
Bis heute heisst es immer noch, dass alles richtig abgelaufen ist.
Sonntag, 23. September 2007
Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach)
Den folgenden Brief habe ich gekürzt, da es sonst zum jetzigen Zeitpunkt umfangreich geworden wäre, wenn ich auf die gekürzten Stellen auch noch eingegangen wäre. Ich finde es dreist wie man stark man auf eine Aussage beharren kann, obwohl verschiedene Akten das absolute Gegenteil beweisen. Diesen Brief bekam der Bezirksrat Bülach von der Vormundschaftsbehörde Bülach, Werner Scherrer und M. Willi, weil ich beim Bezirksrat Bülach im 2000 eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Vormundschaftsbehörde Bülach eingereicht hatte.
.jpg)
Als erstes behauptet Werner Scherrer, dass das Scheidungsurteil der Vormundschaftsbehörde Bülach nicht bekannt gewesen sei. Dabei hat aber das Bezirksgericht Bülach 1997 bei meiner Scheidung eine Aktenkopie an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt wie der folgende Auszug zeigt, und zwar am 28. Oktober 1997!
Noch dreister wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach, als sie im Brief behauptet, sie hätte keine Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten. Mit dem Brief vom 29. November 1996 hatte aber die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon „diverse Akten“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt!
Ausserdem hatte ja die Vormundschaftsbehörde Bülach seinerzeit den Brief der VB Illnau-Effretikon vom 29. November 1996 samt der Akte 15/3 an das Bezirksgericht Bülach betreffend der Scheidung geschickt. (siehe hier)
Zurück zum ursprünglichen Brief: Als ich bei Herrn Huber wegen einem Stipendium für meinen älteren Sohn nachfragte, sagte mir Herr Franz Xavier Huber nur „man könne mal schauen“. Ich hackte nach und fragte, wann dies sein soll. Er meinte aber nur „es reiche noch, wenn es soweit ist“, d.h. wenn mein Sohn dann schon auf dem Gymnasium ist. Da ich nicht wusste, an wen ich mich wegen einem Stipendium wenden musste mir dies auch nicht gesagt wurde (!), wandte ich mich telefonisch an den Schulpsychologischen Dienst von Bülach und erhoffte mir dort Hilfe für das Stipendium für meinen Sohn sowie für die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes. Die Sekretärin verband mich dann mit Herrn Fravi. Daraufhin hatten Herr Fravi, die Lehrer meines älteren Sohnes, mein Sohn und ich ein Gespräch, dass im März 2000 statt fand..jpg)
Bei einem weiteren Treffen mit Herrn Fravi am 10. April 2000 beim Schulpsychologischen Dienst entband ich ihn von der Schweigepflicht. Erst an diesem Tag erfuhr ich dann auch, dass Herr Fravi nicht mehr beim Schulpsychologischen Dienst arbeiten wird, er sich aber um einen Auftrag für unseren Fall bemüht. Auch wurde mir von allen Seiten signalisiert, dass der neue Schulpsychologe, Herr Rüegg, unseren Fall nicht übernehmen werde. Als ich dann 2003 zu all meinen Akten kam, nahm ich mit Herrn Rüegg telefonisch Kontakt auf und fragte ihn, ob er den Fall vor den Sommerferien übernommen hätte. Er verneinte dies und er sagte, er habe keinen Auftrag bekommen.
Mit diesem Brief sicht man noch, dass Franz Xavier Huber Herrn Fravi nie bezahlen wollte.
.jpg)
Was ich noch am Schluss erwähnen will: Auf vielen Amtsstellen geht man davon aus, dass ich eine IV-Rente bekomme. Ich bekomme aber keine.
.jpg)
Sogar der Protokollauszug eines Protokolls der Vormundschaftsbehörde Bülach zeigt, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach von der Scheidung wusste!
.jpg)
Sogar in einer Aktennotiz (nicht Protokoll!), geschrieben von Herrn D. Weber von der VB Bülach am 28.11.1997, zu einem Gespräch, schreibt D. Weber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon (Hr. Siebert) hat.
Wie der folgende Brief vom 18. Dezember 1997 zeigt, hat selbst die Vormundschaftsbehörde Bülach mir Akten (aber nicht vollständig) von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugesandt, die sie von dieser erhalten hat.
Wie man im folgenden Brief vom 11. September 1997 von Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach) sieht, hat Frau Karin Wider sogar Akten von Illnau-Effretikon „aus versehen“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt, statt zurück an die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon!
Selbst im Jahre 2000 schrieb die Vormundschaftsbehörde Bülach mir noch, dass ich die Akten der VB Illnau-Effretikon, welche die Vormundschaftsbehörde Bülach erhalten hatte, mir die VB Bülach schon zugestellt hatte (Achtung, diese Akten haben nichts mit den in den Beilagen genannten Akten zu tun!).
Was aber diesem Brief vorangegangen war und was dieser Brief eigentlich beinhalten sollte:
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
.jpg)
Bei einem weiteren Treffen mit Herrn Fravi am 10. April 2000 beim Schulpsychologischen Dienst entband ich ihn von der Schweigepflicht. Erst an diesem Tag erfuhr ich dann auch, dass Herr Fravi nicht mehr beim Schulpsychologischen Dienst arbeiten wird, er sich aber um einen Auftrag für unseren Fall bemüht. Auch wurde mir von allen Seiten signalisiert, dass der neue Schulpsychologe, Herr Rüegg, unseren Fall nicht übernehmen werde. Als ich dann 2003 zu all meinen Akten kam, nahm ich mit Herrn Rüegg telefonisch Kontakt auf und fragte ihn, ob er den Fall vor den Sommerferien übernommen hätte. Er verneinte dies und er sagte, er habe keinen Auftrag bekommen.
Mit diesem Brief sicht man noch, dass Franz Xavier Huber Herrn Fravi nie bezahlen wollte.
.jpg)
Was ich noch am Schluss erwähnen will: Auf vielen Amtsstellen geht man davon aus, dass ich eine IV-Rente bekomme. Ich bekomme aber keine.
Abonnieren
Posts (Atom)