Sonntag, 24. Mai 2009

Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte

Meine Kinder mussten einige Abklärungen beim Jugendsekretariat Bülach machen, zu denen sie auch gingen. Dies geschah wegen der Scheidung. Dabei wurden sie aber angelogen und getäuscht und meine Kinder und ich mussten uns dann fortlaufend auf Tratsch, der vom Jugendsekretariat und der Vormundschaftsbehörde Bülach ausging, rechtfertigen. Auf dies werde ich zu einem anderen Zeitpunkt genauer eingehen.
Wir suchten ja beim schulpsychologischen Dienst Hilfe als Vermittler für das Stipendium meines älteren Sohnes und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes . Vorher war ich schon bei der Schulbehörde bei Herrn U. Jäggli und H. Plattner (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) , doch diese fühlten sich auch nicht zuständig. Als kurz vor den Sommerferien 2000 klar wurde, dass der Schulpsychologe Rolf Fravi nicht für seine Arbeit in unserem Fall bezahlt wird, wurde ich ziemlich sauer und meine Kinder waren auch wütend und enttäuscht. Die Antwort der Behörden war aber nur, dass man auch nach den Sommerferien schauen könne. Meine Kinder sagten darauf hin allen involvierten Behörden, dass sie nach den Sommerferien dann nicht mehr in die Schule gehen werden.
Neben der genannten Aussage war auch der Grund, dass die Mitarbeiter des Jugendsekretariats Bülach und der Vormundschaftsbehörde Bülach ständig zu den Lehrern meiner Kinder gingen und dort Erkundigungen über sie einholten. Dies wäre nicht das Problem gewesen, da sie das wegen der Scheidung taten. Das Problem war, dass sie dabei auch irgendwelche Sachen den Lehrern erzählten, wodurch meine Kinder über die gesamten Jahre oft in der Pause oder während dem Unterricht beim Lehrerpult mit dem Lehrer sprechen mussten. Einmal hat die Mitarbeiterin des Jugendsekretariats, Frau Caprez, beim Lehrer meines ältesten Sohnes „nur“ Erkundigungen einholte, dieser aber dann meinen damals 10-jährigen Sohn fragte, ob er und sein Bruder den gleichen Vater hätten! Mein Sohn kam dann in einer der grösseren Pausen aufgelöst nach Hause. Selbst beim Klassenwechsel meines älteren Sohnes ging sie im Vorneherein zum neuen Lehrer, ohne dass dieser meinen Sohn schon gesehen hätte. Meine Kinder befürchteten, dass dies im Gymnasium und in der Realschule fortgeführt werde.
Heute ist meine Vermutung, dass es geplant war die Situation eskalieren zu lassen um gegen mich vorzugehen können, weil ich auf meine Rechte, wie etwa Datenschutz und Akteneinsicht, beharrte.
Da meine Kinder nach den Sommerferien 2000 nicht mehr zur Schule gingen, hat die Vormundschaftsbehörde Bülach am 29. September 2000 beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nachdem wir davon von Herrn Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach erfahren haben, erkundigte sich mein Sohn beim Kindernottelefon, ob man sie zu einem Gutachten zwingen könne. Diese haben die Frage an einen Staatsanwalt weitergeleitet, der dann meinen Kindern anrief und sagte, man könne sie nicht zwingen. An einem anderen Tag rief dann mein älterer Sohn beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst an. Beim zweiten Telefonat erreichte er endlich Frau Dr. D. Simon, die für dieses Gutachten zuständig war. Mein Sohn erzählte ihr, was alles in Bülach bisher vorgefallen ist und teilte ihr mit, dass man sie nach Aussage jenes Staatsanwaltes nicht zu einem Gutachten zwingen können. Auf die Frage meines Sohnes, wenn sie kommen würden, auch über die Vorfälle in Bülach sprechen dürften und ob sie oder ich eine Kopie dieses Gutachtens erhalten werden, antwortete Frau Dr. D. Simon mit einem klaren nein. Dies begründete sie, dass Fragen von der Seite meiner Söhne und Aussagen von ihnen nicht zu ihrem Auftrag gehören. Ebenso wenig bekämen wir eine Kopie des Gutachtens. Auf die Frage wer dann überhaupt das Gutachten erhalte, sagte zu meinem Sohn, dass dies Herr Franz Xavier Huber von der VB Bülach sein werde (siehe dazu auch den Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html).
Da meine Kinder wussten wie die Vormundschaftsbehörde Bülach schon mit meinen medizinischen Akten umgingen und da Herr Huber dieses Gutachten auswerten werde, entschieden sich meine Kinder nicht zum Gutachten zur Frau Dr. D. Simon zu gehen.

Am 5. Oktober 2000 (siehe dazu http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) hatte ich beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde und Ausstandsbegehren beantragt. Am 15. Dezember 2000 wurde der Fall an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet. Am folgenden Auszug sieht man auch, dass der Bezirksrat Bülach im Absatz 2 nicht daran denkt auf die Verstösse gar nicht eingeht mit der unhaltbaren Begründung, dass dies keinen Einfluss auf unsere Zukunft habe .


Wie mit dieser Behörde abgemacht, haben wir dieser wegen einem Gespräch angerufen. Es wurde aber gesagt, es sei nicht ihr Auftrag über das zu sprechen, was in Bülach vorgefallen sei, sondern nur über die Schule bzw. Zukunft. Dies bedeutete, dass mein jüngerer Sohn in die Realschule komme und mein älterer Sohn bleibe weiterhin in der Sekundarschule bleibt.

Am 23. Februar 2001 erhielte ich folgenden Brief des Bezirksrates Bülach mit der Bitte einer Vollmacht:

Da ich nach meiner Ansicht all diese Akten schon hatte, sagte ich dem Bezirksrat Bülach, ich könne die Akten gleich an Opfikon mit weiteren Akten schicken. Dies wollten sie nicht. Beim genaueren Lesen der Aktenliste wurde ich stutzig und fragte den Bezirksrat Bülach, ob es sich beim markierten Brief um diesen Brief handle:

Was ich Gerüchte halber in Gesprächen erfahren habe ist, dass es von Frau Dr. D. Simon ein Gutachten über meine Kinder gab. Von da an verlangte ich dieses Gutachten, was mir aber verweigert wurde. Meine Anfrage an den Bezirksrat Bülach mir noch einmal eine Bitte zur teilweisen Aktenerhausgabe (siehe Brief des Bezirksrates Bülach vom 23. Februar) zu schicken, aber mit einer genauen Angabe des Briefes des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, wurde nicht gemacht. Je länger je mehr bekam ich das Gefühl, dass es sich nicht um den Brief des KJPD handle, den ich zuvor erwähnt habe (siehe Briefe von Frau Dr. D Simon an VB Bülach). Daraufhin habe ich nochmals nachgefragt, ob es sich um ein Gutachten handle. Darauf bekam ich keine Antwort.
Darauf hin habe ich logischerweise keine Unterschrift zur Vollmacht einer teilweisen Aktenherausgabe gegeben.

Was meine Kinder und ich nicht wussten war, dass dann Frau Dr. D. Simon anhand von Akten, welche sie ja von der VB Bülach bekam, ein Aktengutachten machte. Weder Frau Dr. D. Simon noch Herr Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach haben im vorneherein gesagt, was die Konsequenzen sein werden.
Es stellte sich dann später heraus, dass Franz Xavier Huber von der VB Bülach sogar gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich schrieb, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach wesentliche Inhalte aus dem Gutachten festhalten wird
(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html) letzter Brief, unterster Briefabschnitt)

Es lässt sich somit darauf schliessen, dass es sich um diesen „Brief“ vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach um das Aktengutachten handelte!


Während des Gespräches hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass die Behörde in Opfikon schon Akten hatte. Mit der Aktenherausgabe, die ich 2003 bekam, hat sich dies dann bestätigt.

Der Bezirksrat Bülach schrieb in seinem Beschluss vom 23. März 2001, dass es um einen „unbelasteten Neuanfang“ ging.


Dann soll man mir doch erklären, was ein Neuanfang ist, wenn man meinen jüngeren Sohn weiterhin in die Realschule abstufen wollte und mein älterer Sohn weiterhin die Sekundarschule hätte besuchen sollen. Hätte es nicht auch zu einem unbelasteten Neuanfang gehört, dass auch meine Kinder eine Aussage über die Erlebnisse mit dem Jugendsekretariat und der VB Bülach hätten machen können?


Zu einem vorangegangenen Blogeintrag: Vortäuschen einer Namensänderung (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und ergänzend http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html):
Die „offizielle“ Version der Ereignisse vom 18. April 2001 wurden im Memorandum wie folgt festgehalten:

Würde man diese Akte nur so weitergeben ohne irgend eine Erläuterung, wie es Franz Xavier Huber sehr wohl gemacht hat, würde man meinen, dass ich Frau Heidi Leibundgut, SP Bülach, sowie Brigitte Zolliker, EVP Bülach, direkt gegenüber stand.
Wie meinem Eintrag zu entnehmen ist, war dies nicht der Fall und selbst der Polizist schrieb in seinem Ausrückbericht, dass ich nicht wissen konnte, dass diese beiden Frauen anwesend waren (Link direkt zur Akte im Blog Vortäuschen einer Namensänderung: https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjl-bA_b2W3gYFEod-aMdpXl1rpLBLGkxYFfvLPLUSl2I87gcQJczhVdEk1DgICnUiElQwt3Nk1SFfhzSOBCiQcQUN1WGcLGR1sjzXptFG8Nq4dk5Us8Um7k8EZpzoWejVHL1LRRIkTEboH/s1600-h/pol2+(Custom).jpg)!
Als ich meine Version beim Bezirksrat Bülach oder dem Schulamt erzählte, hatte man mir nicht geglaubt. Und in einem Telefongespräch sagte mir Franz Xavier Huber nur „…was Sie für Geschichten erzählen“.



Was ich in einem späteren Eintrag ausführlicher behandeln werde, als der Ärger mit den Vormundschaftsbehörden Illnau-Effretikon und Bülach um 1995 angefangen hat: Wie ich auf einmal keinen Zugriff mehr hatte auf mein Bankkonto, wie alles (Krankenkasse, Steuererklärung etc) nur noch über Sozialarbeiter lief ohne mein Mitwirken, Verhinderung von Förderkursen für meine Kinder (bspw. fand Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach dass mein ältere Sohn nicht ins Frühenglisch müsse und die Oberstufe dazu noch ausreiche, ablehnende Haltung gegen Computer und speziell bei meinem jüngeren Sohn bezüglich eines Kurses zum figürlichen Zeichnen hiess es dass das Ausdrucksmalen in der Schule reiche). Ich hätte dazumals sehr wohl die finanziellen Mittel gehabt dies meinen Kindern zu zahlen, nur war mein Bankkonto wie bereits erwähnt durch die Behörden gesperrt und alles lief über sie.