Sonntag, 6. September 2009

Nachtrag und einziges Eingeständnis von Fehlern

Nachtrag zum letzten Eintrag

Wie dem letzten Eintrag zu entnehmen ist, wurde uns die Kopie des „Akten-Gutachtens“ des KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) verweigert. Ohne dessen Inhalt zu kennen hätte ich dem Bezirksrat Bülach erlauben sollen, dass dieser diese und andere Akten der Vormundschaftsbehörde Opfikon weiterleitet (siehe letzter Eintrag, Brief vom 23. Februar 2001).
Natürlich habe ich die Weitergabe einer mir unbekannten Akte über meine Kinder nicht erlaubt.
Später wurde mir dies wiederholt als „unkooperativ“ vorgeworfen und im Beschluss vom 23 März 2001 (siehe Scans (a+b) im letzten Eintrag) hat dies der Bezirksrat Bülach auch angedeutet.

Laut dem Beschluss vom 23. März 2001 des Bezirksrats Bülach hätten die Abklärungen bei der
Vormundschaftsbehörde Opfikon einen „unbelasteten Neuanfang“ zur Folge gehabt. Dies kann aber unmöglich sein, wenn die Vormundschaftsbehörde Bülach im FFE-Beschluss vom 23. April 2001 (siehe Scan unten) schrieb, dass die Weiterbearbeitung unseres Falles zwecks Kinderschutzmassnahmen an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet wird (siehe dazu auch Eintrag vom 24. Mai 2009, oberhalb des ersten Scans).


Die Vormundschaftsbehörde Bülach hatte das "Akten-Gutachten" solange zurückbehalten, bis sie nichts mehr zubefürchten hatten. Sie haben das „Akten-Gutachten“ erst mit dem Brief vom 26. April 2001 an den Datenschutz als Kopie an uns geschickt (siehe Vortäuschen einer Namensänderung, 19. Oktober 2007). Dies, 3 Tage nachdem der FFE-Beschluss entschieden wurde!

Hätte ich das Akten-Gutachten vom KJPD zur rechten Zeit bekommen, hätte ich mich wehren können.


Einziges Eingeständnis von Fehlern

Das einzige Mal, als jemals eingestanden wurde, dass Fehler gemacht wurden, war im Brief von Frau Karin Wider und Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach vom 19. November 1997.
Zu dieser Einsicht kamen sie kurz nach der Scheidung (23. Oktober 1997, siehe Blogeintrag Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer, 23. September 2007). Interessant ist viel mehr, dass Max Peter während der Scheidung massiv gegen mich vorging. War während der Scheidung immer zu hören, dass seitens der Behörden alles richtig gemacht wurde, kam schon nach 1 Monat dieser Brief die Vormundschaftsbehörde Bülach hatte im gleichen Stil weitergemacht und anscheinend diesen Brief nicht zur Kenntnis genommen, obwohl der Brief an diese gerichtet war. Auch bei der Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach wurde dieser Brief ignoriert.

Heute wird nur davon gesprochen, dass kein einziger Fehler gemacht wurde.