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Sonntag, 19. August 2012

Erster Runder Tisch hat stattgefunden


Der erste runde Tisch hatte am 21.Mai 2012 beim Bezirksrat Bülach statt gefunden. Meine Mutter ist in Begleitung mit ihrer Anwältin Rahel Plüss und ihrem Sohn (meinem Halbbruder) Daniel Gritti gekommen. Jürg Gritti ist nicht gekommen, weil Handwerker bei ihnen Zuhause kamen. Ich empfand dies als Vorwand. Für mich kam es herüber, dass er all den Misshandlungen, mit denen ich ihn konfrontieren wollte, ausweichen wollte. Denn er hätte sein wahres Gesicht zeigen müssen und wenn seine Version stimmen würde, hätte er die Chance gehabt, das zu beweisen. Zudem sagten mir meine ganze Familie und die Verwandten immer, er hätte einen Freispruch bekommen. Sie hätten dann am runden Tisch die Gelegenheit gehabt Beweise vorlegen können. Sie waren ja durch die Rechtsanwältin vertreten, die ja das Gegenteil hätte aufzeigen können. Ich habe mit mitgebrachten Dokumenten belegt, dass er rechtmässig verurteilt wurde. Zudem kennen alle meinen Blog.
Ich hatte als Vertrauensperson Herr Dr. Thomas Huonker von der Guido Fluri Stiftung dabei und das wahr gut!

Zu meinem Vater:
Ich fragte meine Mutter, wieso sie mich immer angelogen hat betreffend meinem Vater. Meine Mutter erzählte, dass sie 2 Jahre als Aupair in Kanada bei Backsteins arbeitete. Nach dem Tanzen in Toronto (Canada) sei sie während der Heimfahrt von zwei Männer vergewaltigt worden. Sie meinte, es sei ein südländischer Mann gewesen und sie wisse weder Name noch Personalien. Als ich auf der Welt war, kam ich in eine Pflegefamilie in Toronto. Meine Mutter besuchte mich dort einmal pro Woche. Den Namen dieser Pflegefamilie wusste sie nicht mehr. Meine Mutter erzählte noch, dass sie ein Foto in einen Schaufenster von meinem Vater gesehen hat, welches dann später nach Aussage meiner Mutter nicht mehr da war. Nachdem ich erwähnte, dass ja mein Vater sie bei Backsteins holte und zum Tanzen brachte und wieder nach Hause fuhr, musste sie doch etwas von meinem Vater wissen (siehe Blog Kinderpsychiatrie Brüschhalde Aussagen zu meinem Vater). Mein Halbbruder Daniel meinte sofort, dass Herr Backstein meine Mutter zum Tanzen brachte und sie wieder holte. Meine Mutter bestätigte dies und ergänzte dazu. Backsteins sahen, dass dies gut ging, dass mein Vater sie dann direkt dahin begleiten konnte und wieder nach Hause brachte. Mein Bruder meinte, dass dies nur zwei bis dreimal der Fall war, dass mein Vater meine Mutter zum Tanzlokal fuhr. Ich fragte meine Mutter, wieso man sagte, mein Vater sei Italiener. Darauf antwortete, sie das nie gesagt habe. Darauf erwiderte ich, dass dies in den Akten steht, dass sie das gesagt hatte. Auf dies erwiderte sie, dass man nur aufgrund einer einfachen Beschreibung meiner Vater einen Italiener nannte. Herr Dr. Schüepp (Bezirksrat Bülach) fragte meine Mutter noch, ob sie einvernommen wurde bzw. Eine Aussage machen musste. Sie meinte nein und Frau Backstein (heute Frau Back) hätte ein Verfahren eingeleitet. Ich frage meine Mutter, was Herr Backstein zu ihrer Schwangerschaft sagte. Sie meinte, er habe dazu nichts gesagt. Sie erwähnte aber noch, dass sie 150 pro Monat von Backsteins bekommen hatte. Herr Schüepp fragt nach, ob es kanadische Dollars oder Schweizerfranken waren. Meine Mutter sagte es waren kanadische Dollars. Sie erwähnte noch, dass Backsteins geschieden seien und das ihre Familie bei Frau Back schon Ferien machten.

Später im Gespräch, als es um den Inselhof ging, fragte Herr Huonker wieso sie das 2. Kind zur Adaption frei gab. Daniel meinte sofort, man hätte ihr Kind weggenommen (Alfredli bzw Andres). Meine Mutter meinte darauf hin, was er damit meine, das mit den 150, dass das nicht für zwei Kinder reicht.
Meine Gedanken dazu: Jetzt frage ich mich, wie lange sie Geld bekommen hatte von den Backsteins und wie viel insgesamt. Seit ich eine Jugendliche war, bekam ich von meiner Mutter und den Verwandten immer zu hören, dass meine Mutter meinen Vater einmal in seinem Auto gesehen habe, als sie im achten Monat mit mir schwanger war. Sie wollte meinen Vater fragen, ob er unterhalt zahle. Daraufhin sei nach Aussage meiner Mutter mein Vater losgefahren und habe sie mit dem Auto 500 Meter mitgeschleift, als sie sich am Auto festhielt. Diese Geschichte konnte sie mir auch nie beweisen. Eine andere Fassung der Geschehnisse kann man in meinen Blogeintrag vom 24. Oktober 2009 lesen. Sie erzählte, als sie zu einem Gespräch in die Kinderpsychiatrie Brüschhalde wegen mir musste, dass sie mit mir schwanger meinen Vater gesehen hat und um Unterhalt gebeten hat; dies nachdem sie vergewaltigt wurde!
Und dann gibt es ja noch die Aussagen über meinen Vater von meiner Halbschwester Regula Gritti, siehe in meinen Blog vom 6. März 2012.

Als wir in die Schweiz kamen, wohnten wir in Bassersdorf im Haus meiner Grosseltern. Dann wohnte ich mit meiner Mutter in Fruttigen bei einen Hermann aus Österreich. Meine Mutter redete sehr schlecht über diesen Mann. Da dieser sie schlecht behandelte, kam ihr Bruder Xaver uns holen und wir wohnten wieder bei meinen Grosseltern. Dann wohnte ich mit meiner Mutter, weil sie schwanger war, mindesten 1 Jahr im Inselhof (Riesbach Zürich, Haus für Gefallene Mädchen), wo mein Bruder Andres (ursprünglich Alfredli) zur Welt kam. Siehe dazu meinen Blog.

Betreffend Jürg Gritti, sollte man meinen Blog vielleicht nochmals lesen um die Zusammenhänge zu verstehen, da ich ja schon ausführlich alles in meinem Blog erzählt habe.
Ich konfrontierte meine Mutter mit ein paar Einzelheiten der Übergriffe von Jürg Gitti. Meine Mutter stritt sofort alles ab. Ihre Anwältin tröstete sie, hielt ihr die Hand, dann streichelte sie wieder ihre Hand. Sie verliess mit der Rechtsanwältin den Raum, da Ihr die Äusserungen nahe gingen. Dies machte sie einige Male. Mir kam das vor, dass sie Zeit hinaus zögern wollte. Herr Huonker konfrontierte meinen Bruder, dass es eine Verurteilung seines Vater gab, da er 10 Mädchen missbrauchte. Er antworte darauf, dass er noch ein Baby war. Er hätte später nur mitbekommen, dass ein Mädchen missbraucht wurde. Er sagte noch, dass er auch Schläge in Kauf nehmen musste. (Ich habe noch Tonbandaufnahmen, wie auch er sagt, sein Vater hätte nie ein Kind vergewaltig etc.). Meine Mutter sagte immer wieder, dass er kein Kind vergewaltigt hat. Alles sei eine Art Willkür der damaligen Ämter gewesen und ihnen wurde damals geraten, dass Jürg Gritti die Taten gestehen soll, damit er nicht so lange im Gefängnis sein muss. Ich frage meine Mutter nochmals ob sie also der Auffassung sei, dass der Gritti nie mir etwas angetan hatte sie antworte mit ja.

Meine Gedanken dazu: Siehe dazu auch Blog vom 27. Dezember 2006 und 31. Dezember 2007. Ich habe Kopien des Verhaftsrapport an dem Runden Tisch jedem geben. Ich nehme an, dass meine Mutter daher mit dieser Version (Jörg Gritti sollte die Taten gestehen das er schneller heraus kam) kam. Ich habe aber noch jede Menge Tonbandaufnahmen von der Familie und Verwanden die behaupten, er hätte einen Freispruch bekommen! Zudem waren sie von einem Rechtsanwalt dazumal vertreten. Ich wurde aber von niemanden begleitet. Irgendwie brachte es meine Mutter hinüber, dass sie das Opfer ist und man ihr das auch manchmal abnahm.

Zu dem 5 jährigen Mädchen in Wald Zürich (Verurteilung 1972 siehe zum Beispiel Blog 6. Mai 2007) meinte meine Mutter: Die Mutter des Kindes hätte von der Geschichte in Illnau-Effretikon erfahren und dann diese Geschichte erzählt. Es sei alles gelogen (ich habe erfahren dass die Eltern des Mädchens heute in Wetzikon wohnen). Zum Verfahren meiner Halbschwester Regula Gritti meinten mein Halbbruder Daniel und meine Mutter Regula hätte das Verfahren zurückgezogen, (siehe Blog 6. März 2012). Ich sagte dazu, dass Regula mir gesagt hat, dass sie ihrem Vater verziehen hat und ich das auch machen solle. Meine Mutter und Daniel meinten, dass ja eben nichts passiert ist zwischen ihren Vater und Regula. Herr Huonker meinte, dass es nicht normal ist, dass man auch von mir verlangt zu verzeihen. Die Anwältin meiner Mutter machte die Bemerkung, dass sie an den Misshandlungen die ich im Blog schilderte, zweifle. Sie hätte das Urteil auch gelesen. Herr Dr. Huonker griff bei dieser Bemerkung energisch ein. Indem er erwiderte, dass es ein rechtmässiges Urteil gibt. Die Anwältin meinte, sie hätte auch schon bei Gericht gearbeitet und hatte bei „solchen Geschichten„ auch schon ein ungutes Gefühl gehabt (Anmerkung: Dass der Täter zu Unrecht beschuldigt wird). Herr Dr. Huonker erläuterte ihr daraufhin die historischen Hintergründe zu solchen Gerichtsurteilen in damaligen Zeit und betonte zugleich, dass Angeklagte für solche später damals selten verurteilt wurden. Auch ergänzte er energisch, dass ich es mit Dokumenten belegt habe, dass Jürg Gritti rechtmässig verurteilt wurde. Herr Dürsteler (Bezirksrat Bülach) bestätigte nochmals, dass jürg Gritti rechtsmässig verurteilt wurde. Die Anwältin meiner Mutter versuchte mich noch einzuschüchtern weil ich meine Gesichte im Internet veröffentlicht habe. Herr Huonker sagte ihr aber dann ausführlich die Meinung. Ich lasse mich so oder so nicht mehr einschüchtern. Ich sagte ihr: „Dann kann man aber einige Biografien im Internet oder Buch vorm einstanzen kann.“ Ich sagte ihr: „Dann solle sie doch eine Strafanzeige machen.“ Sie meinte dies werde sie nicht machen. Ich sagte dann ich werde meinen Blog weiter führen.

Meine Gedanken dazu:
Ich finde die Anwältin hätte dann schon das ganze Urteil vorlegen müssen. Ich habe ja nicht das gesamte Urteil bekommen, aber im Teil den ich habe, wurde jede Misshandlung verniedlicht. Ich musste zu allen Verhören, als ich ein 10 jähriges Mädchen war, alleine gehen. In Illnau in der Schule und in Brüttisellen sagte meine Pflegemutter einfach, dass ich dann dann um diese Zeit beim Polizeiposten sein muss. Ich ging dann alleine hin und kehrte auch alleine zurück. Die Verhöre waren der reinste Horror. Das grösste ist das Bagatellisieren der Straftaten von der Anwältin, obwohl sie ja meinen Blog kennt wie sie sagte, und mich dann noch einschüchtern. Dies ist kaum zu glauben, da habe ich mit Akten und Tonbandaufnahmen schon so viel bewiesen (nochmals zu Erinnerung siehe auch Blog Dez 2006 Verhaftung). Zur Erinnerung: In 1968 gab es eine Verurteilung von 11 Kindern (inkl. mir), in 1972 eine Verurteilung wegen dem 5 jährigen Mädchen von Wald Zürich und ca. 1984 wegen Regula Gritti; nicht zu vergessen all die anderen Delikte. Zudem wurde schon in Bassersdorf schon Abklärungen gemacht, wegen Kindesmisshandlungen von seitens Familie Gritti in Lavin Graubünden.
Ich finde es gut, dass Herr Fluri sein Kinderheim gekauft hat und das die Guido Fluri Stiftung daraus ein Museum macht, um die Gewalt an Kinder aufzuarbeiten. Ich möchte allen danken, die im Hintergrund arbeiten. Am besten geht man auf die Internetseite von der Guido Fluri Stiftung oder man gibt in einer Internetsuchmaschine zu Dr. Thomas Huonker die Suchbegriffe „Kinderheim Aufarbeitung“ ein. Ich hoffe, Herr Huonker schreib einmal noch wie das früher mit den sexuellen Übergriffen war, da die meisten darüber keine Ahnung haben. Ich finde es ziemlich krank: Da wurde ich sexuell misshandelt und musste dann ein Trieb-und-Haltlos Psychotest machen (siehe Blog vom 6. August 2010).
Ich habe in meinem Fall ja ein rechtmässiges Urteil. Aber für die Opfer, die nicht zu den Akten kommen, muss es ziemlich traumatisch sein, dass sie nichts beweisen können. Auch ich erlebe immer wieder, dass man mir nicht glaubt, dass es so viele Opfer gab und dass Jürg Gritti so milde bestraft wurde. Ich glaube, der grösste Gedankenfehler, den die meisten machen, ist, dass man die gleichen Gesetze von heute auch auf früher bezogen annimmt.
Ich musste im Juni wieder ein mal zum Zahnarzt weil ich zu fest auf die Zähne gebissen habe (siehe Blog vom 11. Dezember 2010). Ich würde es gut finden, dass mein Zahnarzt Dr. Dalügge, der direkt mit Opfer zu tun hat, an einem Podium oder Mediengesprächsrunde teilnehmen würde, damit jene, die Gewalt verharmlosen, sich vorstellen können, was Gewalt für die Opfer heisst.

Meine Mutter erzählte noch folgende Geschichte: Nach der ganzen Gesichte mit mir, sei ich eines Tages von der Schule nach Hause gekommen und sie hätte mich in die Arme genommen. Daraufhin hat ein katholischer Pfarrer mich ihr entrissen und mich dann in die Kinderpsychiatrie gebracht. Dies wäre für mich sehr schlimm gewesen. Ich wahr ziemlich verdutzt als sie diese Geschichte erzählte. Ich wurde nie von einem katholischen Pfarrer ihr entrissen. Ich habe in meinen Blog mit Akten festgehalten, dass ich von der Pflege Familie Flück in Brüttisellen in die Kinderpsychiatrie Brüschhalde Männedorf kam. Auch behauptete sie, ich hätte mit 19 Jahren bei ihr gewohnt. Damit meint sie die Geschichte als ich wegen Joseline Pampaluchi keine Lehre machen konnte. Da ich minderjährig war (damals war man es mit 20 Jahren volljährig) und ich keinen Wohnsitz hatte, meinte meine Beiständin. dass man den Wohnsitz meiner Mutter (Moosacker 4, Zürich) angeben sollte, weil sie die Elterliche Gewalt hatte. Ich wollte das man die Behörde in Effretikon angibt als Wohnsitz aber das ging nicht. Ich habe nie physisch bei meiner Mutter gewohnt, sondern nur auf dem Papier. Als Postadresse hatte ich auch eine andere (ein anderes Mal gehe ich dazu ausführlicher ein).
Die Geschichte mit meiner Pflegemutter Joseline Pampaluchi steht ebenfalls ausführlich in meinem Blog, inklusive der Beweise, dass Joseline (Wick) Pampaluchi Balmer meine Ausbildung verhinderte. Dies war vor der Anmeldung mit dem Wohnsitz bei meiner Mutter.
Meine Mutter wollte noch über den Schulkollegen herziehen, der mich begleitete, als ich sie besuchen musste (siehe Blog 23. Dezember 2011). Herr Dr. Huonker griff sofort ein und sagte zu meiner Mutter, dass dies nicht ihr ernst sein kann. Darauf sagte sie nichts mehr. Als weiteren Punkt am runden Tisch wollte sieh noch über meinen Ex-Mann herziehen, da stoppte sie aber ihre Anwältin. Sie versuchte auch negativ über meine Kinder zu reden. Einerseits wäre es gut gewesen, damit einmal alle hörten, was sie so von sich gibt. Denn mit Umwegen wird mir einiges erzählt, was sie so über mich erzählt. Ich weiss, dass Täter, wenn es unbequem wird, sofort das Thema wechseln um abzulenken, um Zeit heraus zu holen oder wie bei meiner Mutter versuchen, mich ins schlechte Licht zu stellen.
Meine Mutter sagte noch sie wollte schon früher ein runden Tisch mit ihrer Psychiaterin, aber ich hätte nicht wollen. Ich wusste nicht einmal das sie in Therapie war. Sie hätte mir schon einen Termin schicken können. Ich glaube nicht, dass die Psychiaterin neutral gewesen wäre. Wahrscheinlich hätte sie meine Mutter und den Gritti in Schutz genommen wie die Anwältin meiner Mutter. Das erstaunliche ist, dieser Termin beim Bezirksrat immer hinausgezögert wurde wegen Krankheit. Man hat meiner Mutter und Jürg Gritti mehre Termine für den Runden Tisch beim Bezirksrat Bülach gegeben und Jürg Gritti ist trotzdem nicht gekommen.

Die Anwältin meiner Mutter meinte noch, dass meine Mutter mich so gerne hatte, sonst hätte sie mich ja nicht in die Schweiz genommen. Ich sagte darauf: „Es wäre besser gewesen sie hätte mich zur Adoption freigeben.“
Meine Meinung dazu: Dass man mich gerne habe höre ich seit meiner Kindheit bis heute. Und von gewissen Leuten (Täter etc.) die dies sagen, hat den alleinigen Zweck bei mir ein schlechtes gewiesen hervorzurufen und mich so zum Schweigen zu bringen. Auf diese Floskel kann ich gerne verzichten.

Die Anwältin sagte noch, ich würde ständig meine Mutter telefonisch und mit Briefe konfrontieren/ terrorisieren und dies würde meine Mutter sehr aufwühlen. Ich müsse dies in Zukunft unterlassen. Natürlich stand ich dazu, dass wenn ich neue Akten bekam, meine Mutter damit konfrontierte, z.B. mit der Verhaftung vom Jürg Gritti oder die Sachen mit meinem Vater oder die Geschichte mit meinen Kinder. Ich habe immer nur die Akten geschickt, aber nie ein Begleitbrief dazu, in welchem ich sie terrorisieren oder mich äussern würde. Mir kommt es ziemlich schräg rein: Für Täter hat man Mitleid und Verständnis und man macht sich Sorgen, wenn man sie mit ihren Taten konfrontiert.

Betreffend meiner Kinder: Ich sagte nochmals, dass meine Kinder nie meine Mutter angerufen haben. Ich hatte meine Kinder gut aufgeklärt (siehe Blog). Meine Mutter sagte, dass aber jemand aus dem Florhof angerufen hatte und sie meine, es sei ein Kind gewesen. Der Bezirksrat meinte darauf, dass die Verwaltung des Florhofs ev. Angehörige gesucht und deshalb zwischen Florhof und Grittis einen telefonischen Kontakt gegeben habe. Dies macht es für mich auch nicht besser, dass man wissentlich meine Kinder zu Pädophilen geben wollte. Ich habe dazu noch widersprüchliche Tonbandaufnahmen von meiner Famile. Als Regula Gritti von Ihrem Vater misshandelt wurde war sie auch im Florhof.

Ich sagte noch ich werde eine DNS Analyse von mir machen. Um meine Abstammung herauszufinden. Ich war erstaunt, dass meine Mutter sich so dagegen geäussert hat, unter anderem, weil dies viel zu teuer sei etc. Ich sagte noch, ich werde meinen Blog weiter führen.

Mittlerweile hatte ich den Test gemacht und die Resultate zurückerhalten. Ich bin nicht italienischer Abstammung (I am not Italian).

All die Gutmenschen haben alle immer für mich Geld bekommen. Wie aus dem Runden Tisch hervorging, hatte meine Mutter von Backsteins 150 Dollars und in den Akten steht, dass Bernhard und Elisabeth Flück 150 Franken pro Monat vom Amt bekommen haben. Für meine Kleider hätte meine Mutter aufkommen müssen, was sie unregelmässig oder überhaupt nicht gemacht hat. Joseline Pampaluchi wurde selbstverständlich auch entschädigt. Die 150 Dollars oder die 150 Franken pro Monat waren damals viel Geld. Und die Grittis haben noch für mich Kindergeld bekommen. Als ich nicht mehr bei Joseline wohnte und die Vorschule besuchte um später eine Pflegerinnenschule zu besuchen. Dies konnte ich ja wegen Joseline nicht machen. Ich kam als Minderjährige ab dem ersten Tag für meinen Unterhalt selber auf (als ich nicht mehr bei Joselinge Pampaluchi wohnte), ich erhielt keine Unterstützung vom Amt, aber ein Beistand hatte ich bis zu Volljährigkeit mit 20 Jahren (siehe Blog 2. Januar 2009 unten und vom Dezember 2006 unten). Dass ich überhaupt etwas zum Leben hatte, bekam ich einen Vorschuss vom Waidspithal.
Ich wollte noch mit Akten und Links aufzeigen wie man dazumal über die Italiener dachte. Ich werde es ein andermal machen sonst wird dieser Blog zu lange.

Ich habe noch eine neue E-Mail Adresse, katherine.flueck@gmail.com


Update 22. Dezember 2016
Ausschnitt vom Brief meiner Mutter an den Beobachter




Update 17. Mai 2017
Ganzer Brief an die Zeitschrift Beobachter. Angefangen das mein Bruder Andres (Inselholf ) nicht genannt wird…










Update 5. November 2019





Sonntag, 29. Januar 2012

E-Mail von Claudio Schmid

Die ganzen Jahre habe ich versucht Heidi Leibundgut von der Vormundschaftsbehörde Bülach an einen runden Tisch zu bringen (siehe 27. November 2011 und 19. Oktober 2007).
Ich habe auch bei der Vormundschaftsbehörde Bülach selbst um einen runden Tisch gebeten, aber auch hier vergeblich (so wie bei diversen anderen Stellen auch). Von dem her fragte ich auch Claudio Schmid von der KESB (Vormundschaftsbehörde Bülach), ob er Heidi Leibundgut zu einem runden Tisch bewegen könne, weil es mir nicht gelang. Da ich ihn unterwegs telefonisch erreichte, hat er mich zurückgerufen. Ich schilderte ihm wie sich Frau Heidi Leibundgut auf meine Kontaktversuche benimmt sowie die oben referenzierten Vorfälle und fragte ihn, ob er einen runden Tisch mit Heidi Leibundgut arrangieren könne. Zusammengefasst hatte ich es nochmals in einer E-Mail an Herrn Claudio Schmid.


Guten Tag Herr Schmid
Vergangenen Mittwoch, 11. Mai 2011, führten wir ein kurzes Telefongespräch. Wie ich Ihnen schon mitteilte, hatte ich auch am 11. Mai 2011 versucht Frau Heidi Leibundgut telefonisch unter 044 860 56 52 zu errreichen. Sie hat sich dann nur mit Heidi gemeldet. Als ich sie fragte, ob sie wegen ihren Taten in meinem Fall (siehe dazu mehr auf namensaenderung.blogspot.com) nicht einmal entschuldigen möchte, tat sie so, als ob ich falsch verbunden sei. Ich sagte ihr aber, dass ich sie sehr wohl erkannt habe.
Wie sie dem meinem Blog (namensaenderung.blogspot.com) entnehmen können, ist sie in den vergangenen Jahren nie bereit gewesen an einen runden Tisch wegen meinem Fall zu sitzen.
Ihr Verhalten, dass sie sich zunächst als andere Person ausgibt, nur um nicht Stellung nehmen zu müssen, habe ich bereits dem Bezirksrat Bülach gemeldet sowie der Vormundschaftsbehörde Bülach. Nach deren Aussage werden diese mit ihr am Montag reden.
Ich finde es bedenklich, dass eine Mitarbeiterin einer Behörde ein solches Verhalten an den Tag legt. Damit meine ich, dass sie so tut, als ob andere verwirrt sind und etwas falsch gemacht haben.
 

Mit freundlichen Grüssen
 

Katherine Flück
 

PS: Frau Leibundgut weiss von meinem Blog Bescheid.


Von ihm hatte ich dann folgende E-Mail erhalten:


Sehr geehrte Frau Flück

I. Formell


A)
Sie haben mir diese Woche angerufen, weshalb ich ihnen wie versprochen
Antwort gebe. Ich forderte sie auf, sich mit mir schriftlich in Verbindung
zu setzen was sie mit ihrem Schreiben erfüllten. Danke! 


B)
Sie konfrontieren mich mit einem Sachverhalt welcher ich bis heute nicht
kenne. Um mir ein Bild über diese Sache zu machen, muss ich zuerst mal
wissen um was es geht und dazu bestellte ich das Aktendossier, damit ich
mich in den Fall einlesen kann. Weil mich ihr Schreiben erst heute
Freitagabend erreichte dauert dieses Aktenstudium möglicherweise länger als
geplant.

II. Materiell


C)
Was mir aber bereits jetzt aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass sie
offensichtlich u.a. Akten/Dokumente der Stadt Bülach im Internet
publizierten die zum Teil geändert bzw. manipuliert worden sind. Gemäss
diesen Veröffentlichungen schrecken sie offensichtlich nicht zurück explizit
gegen verschiedene gesetzliche Normen zu verstossen
(Datenschutz/Datensicherheit/Urkundenfälschung/Belästigungen uvm.) , was ich
überhaupt in keiner Weise akzeptieren kann. Ich fordere sie umgehend auf,
diese Veröffentlichungen zu beenden und sich bei der von ihnen gesuchten
Person schriftlich zu entschuldigen.

Ein solches Verhalten ist eine schlechte Ausgangslage um überhaupt ein
konstruktives Gespräch mit ihnen in Angriff zu nehmen.

III. Wie weiter

D)
Es gibt diverse Möglichkeiten um ihre vom Amt verursachten Probleme (gem.
Ihrer Darstellung) zu lösen bzw. zu meistern (Oberbehörde, Ombudsstelle,
etc.).

E)
Sobald Sie meiner Aufforderung (im 3 Textteil) Folge geleistet haben, werde
ich sie zu einen Gespräch mit mir einladen und anhören.

Besten Dank und Gruess

Schmid






Diese E-Mail habe ich meiner Sozialarbeiterin gegeben und Herrn Dürsteler (vom Bezirksrat Bülach) telefonisch vorgelesen.
Im Folgenden werde ich auf die Punkte von Herrn Schmid eingehen.

Punkt B: Ich war erstaunt, dass er von meinem Fall nichts wusste, da ich an verschiedenen Stellen, auch immer wieder bei der Vormundschaftsbehörde Bülach, wo er ja arbeitet, um einen runden Tisch gebeten habe.

Punkt C: Herr Dürsteler sagte zu mir, dass ich diese Akten offiziell bekommen habe und ich keine Amtsperson bin. Ich schreibe in meinem Blog meine Lebensgeschichte. Um für die Leser meines Blogs die Zusammenhänge leichter verständlich zu machen, gehe ich in im Blog oft nur auf einzelne Vorfälle ein. Wenn ich jeweils die Dokumente vollständig 1:1 gescannt hätte, wäre die Übersicht schnell verloren gegangen und die wesentlichen Punkte, auf welche ich mich jeweils in den Einträge beziehe, wären verloren gegangen. Wieso und warum ich ja meinen Blog schreibe, habe ich schon mehrmals erwähnt. Von all seinen Anschuldigungen habe ich nichts gemacht, sonst kann man sich ja beim Bezirksrat Bülach bei Herrn Dürsteler erkundigen. Zudem wissen alle Behörden von meinem Blog.
Ich wurde in meinem Leben schon oft eingeschüchtert, was man mit mir heute nicht mehr machen kann. Ich werde meinen Blog weiterführen. Claudio Schmid meint ich müsse mich bei der „gesuchten Person“ (meint er damit Heidi Leibundgut?) entschuldigen. Auch geht nicht heraus, wofür ich mich entschuldigen soll.

Punkt D: Der Haken ist: Für das, was in Bülach vorgefallen ist, ist niemand zuständig.

Nochmals Punkt B: Vielleicht hat er selbst gemerkt, als er meine Akten studierte, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Fehler gemacht habe. Ich habe auch nicht mehr etwas von ihm gehört.


Update 7. September 2016
Ich staune nur.


Update 5. September 2017
Zusätzliche Links





Update 28. Oktober 2020

Ich bleibe dabei, dass es ein Interessenkonflikt war mit Heidi Leibundgut und Dr. Nagel. Heidi Leibundgut stand mit ihrem ersten Mann und ihren Religionsleuten vor dem Migros und beteten laut und sangen. Und jetzt ist sie auch kein Paar mehr mit Dr. Nagel. 

https://www.unterlandzeitung.ch/region/detail/article/wenn-man-sich-lange-kennt-gehen-einem-schicksalsschlaege-naeher-00185835/

So ist halt Bülach!!!!


Freitag, 23. Dezember 2011

Seelische Misshandlung

Der runde Tisch (siehe Blogeintrag vom 17. September 2011) findet nicht mehr wie versprochen dieses Jahr statt. Meine Mutter und Jürg Gritti kommen mit einer Anwältin. Ich nehme an, dass diese voll hinter ihnen steht. Zudem sind noch andere Personen an dem runden Tisch, von denen ich nichts weiss.

Wie manipulierend meine Familie ist, sieht man auch an den nächsten Dokumenten.

Man sieht wie meine Familie einen Pfarrer einspannt, um mich zu sich zu bekommen und durch die Tatsache, dass sich selbst ein Pfarrer für sie und für Jürgi Gritti einsetzt, dass dies seine eigentliche Unschuld zeigt. Glücklicherweise wurde der Überweisung durch die die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nicht zugstimmt.

Wie schon im Eintrag vom 27. Dezember 2006 beschrieben, fanden die ersten Verhöre von mir in Illnau statt. Die Polizisten hatten damals erlaubt, dass ich bei der Familie Erb übernachten durften. Mittagessen konnte ich bei meiner Lehrerin. Als ich nach Brüttisellen kam, gingen die Verhöre weiter. Ich sass alleine gegenüber von mehreren Männern, die mich verhörten. Vor allem von einem, der rechts aussen sass und einen eiskalten Blick hatte, war ziemlich fies. Auf Details möchte ich jetzt nicht eingehen. Ich getraute mich kaum etwas zu sagen, denn an ihren Gesichtsausdrücke konnte ich sehen, dass sie mir nicht glauben. Zudem brauchten sie so viele Fachausdrücke, die ich nicht verstanden hatte und ich kam mir dann deswegen dumm vor. Ein Polizist, der an der angelehnten Türe im Gang stand, wollte mich nach dem Verhör zu den Pflegeeltern fahren. Er durfe es nicht. Er erklärte mir aber den Weg und so ging ich immer allen zu den Verhöre. Ich wäre froh gewesen, wenn einer der ersten Polizisten, der bei der Verhaftung dabeigewesen war (siehe 27. Dezember 2006), mich durch die Verhöre begleitet hätte.

Wie man in der Tonbandaufnahme 23 vom Eintrag vom 22. Juni 2011 hört, macht Joseline Pampaluchi wieder einmal so unterschwellige doppeldeutige Bemerkungen. Sie sagt, sie habe mich zu ihnen genommen, sie werden auf mich schauen und sie mir Obhut gaben, weil es im Heim nicht mehr so einfach wäre. Ich frage mich aber, was das soll! Wenn man den Schutzaufsichtsbericht vom Sonnebühl liest, gab es keinerlei Probleme:

Als ich die Akten, Gutachten Schutzaufsichtsberichte etc. von der Vormundschaftsbehörde Effretikon einsehen konnte bei Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach, siehe Eintrag vom 29. Juni 2008 und 23. September 2007 (8. Scan)) einsehen konnte, war ich ziemlich geschockt (was ich noch heute bin) über den darin befindlichen Schutzaufsichtsbericht von Lydia Murer (siehe Eintrag vom 2. Januar 2009 mit Teilscan von diesem Bericht, 14. Scan). Frau Wider machte mich darauf aufmerksam, der im Namen von Lydia Murer lautende Bericht in Stellvertretung von H. Frick unterzeichnet wurde die sehr untypische Bemerkung "Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass die Aufsicht von Frl. Lydia Murer geführt wird" von ihm stammt.
Hätte Herr Frick, als er diesen Bericht von Lydia Murer schrieb, davor nur einmal mit mir Kontakt aufgenommen, wäre mir so viel seelischer Schmerz mir erspart geblieben.

Bemerkung Herr Frick: https://namensaenderung.blogspot.com/2014/02/runder-tisch-mit-joseline-pampaluchi.html 


Joseline Pampaluchi führte mit mir als Jugendliche einmal ein Gespräch, in welchem sie meinte, dass man verzeihen können muss. Ich versuchte mich dagegen zu wehren.  Da meinte sie, es gebe ein neues Gesetz mit dem Namen "Rückführung zu den Eltern". Einmal kam dann meine Mutter mit den Halbgeschwistern zu Wicks nach Alten bei Andelfingen. Als Folge musste ich dann regelmässig zu Besuch zu meiner Mutter und Jürg Gritti. Ein Schulkollege begleitete mich dann, weil ich solche Angst hatte. Als ich dies meinen Anwälten und Frau Wider erwähnte, sagten mir diese, dass es ein solches Gesetz nicht gibt. Beim Lesen der Akte mit Frau Wider stellte ich fest, dass dann Joseline diese Besuche, welche ich unter der Annahme eines Gesetzes machen musste, so im Bericht von Lydia Murer dar, dass ich den Kontakt zu meiner Mutter und Jürg Gritti aufgenommen habe! Ich hatte in der Zeit wo ich bei Joseline wohnte keinen Konakt zu Lydia Murer. Warum hat das Joseline Pampaluchi das nur gemacht? Natürlich streitet sie alles ab.

Erst kürzlich äusserte sich Staatsanwalt Ulrich Weder in einem Fall, dass seelische Verletzungen und Misshandlungen neuerdings wie Körpverletzungen gemäss Strafgesetzbuch gehandhabt werden (siehe http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/hasch-jesus-verurteilt-162874).

Dienstag, 1. November 2011

Wenn man vom Opfer zum Täter gemacht wird

Den Termin  beim Bezirksrat Bülach für den runden Tisch mit meiner Mutter, Jürg Gritti und Joseline Pampaluchi steht noch immer nicht (siehe dazu auch den Blogeintrag vom 17. September 2011)! Ich habe Herrn Dürsteler vom Bezirksrat Bülach (27.10.2011) gesagt, dass ich diesen Eintrag mache.

Als ich 1972 in die Kinderpsychiatrie Brüschhalde kam (siehe Eintrag vom 2. Januar 2009), war Jürg Gritti in Haft wegen dem Mädchem im Wald (siehe dazu Eintrag vom 6. Mai 2007, vierter Scan). Ich war also in der Kinderpsychiatrie und musste jede Menge Psychotests machen, z.B. ob ich haltlos oder triebhaft bin (siehe dazu siebter Scan vom 2. Januar 2009 und den Eintrag vom 6. August 2010). Als dann Jürg Gritti frei kam, hat man dann geschaut, dass er und die Familie ein Reihenhaus zur Miete bekommen. Damit er ein grösseres bekam, hat er sogar angegeben, dass ich einmal dort wohnen werde! Natürlich hat man bei ihm auch geschaut, dass er eine neue Arbeitsstelle bekommt. Er war somit frei und ich kam ins Kinderheim, was ich rückblickend als Kinderknast nenne. Wenn man früher sagte, man sei in einem Kinderheim gewesen, fragte man zuerst, ob du in einer Erziehungsanstalt warst.
Für Pädophile macht man alles und vom Opfer wird man zum Täter gemacht.

Ich hatte noch eine Frau kennengelernt. Im Gespräch mit ihr stellte sich heraus, dass sie meine Mutter und Jürg Gritti kennt. Ich sagte ihr natürlich, dass er verurteilt wurde (siehe dazu Eintrag vom 27. Dezember 2006). Zuerst konnte sie es nicht glauben. Sie sagte dann, sie hätten früher Ferien gemacht auf den Seychellen um dort armen Kindern zu helfen. Für mich kam dies von dieser Frau sehr glaubwürdig daher, weil sie so erstaunt war. Ob es stimmt, weiss ich natürlich nicht. Heute wohnen die Grittis auch nicht schlecht, wenn sie noch dort bei der Post in Dietlikon, Säntisstrasse 6, wohnen.

Bei mir bleibt man selbstverständlich dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde. Ich lebe ja unter dem Existenzminimum. Wäre ich einmal darüber, würde es mir ja sofort weggenommen werden, da ich rückwirkend für die Schulden aufkommen muss, wo ich auch unter dem Existenzminimum gelebt habe.

Samstag, 17. September 2011

Rente, Veruntreuung, runder Tisch

Rente
Ich bekomme jetzt eine monatliche Rente von unter CHF 2000. Natürlich kann man in der Schweiz damit nicht leben. Einige haben mich schon gefragt, ob ich diese rückwirkend bis zum Zeitpunkt als ich in der Klinik Hard war, bekomme. Dem ist nicht so. Zugleich stellt man Rückforderungen an mich, wo ich kein Geld hatte!

Veruntreuung
Der Buchhalter der im Jugendsekretariat Geld veruntreut hat (siehe http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/unterland/Boeses-Erwachen-fuer-einen-Buchhalter/story/31713367 und http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/buchhalter-reto-s-39-verurteilt-165498), muss von den ursprünglichen CHF 958‘300 nur 300‘000 zurückzahlen. Soviel ich weiss was zur Tatzeit Max Peter der Leiter des Jugendsekretariats (siehe dazu mein Eintrag vom 20. Februar 2007 ). Auch bei der Vormundschaftsbehörde Bülach wurde Geld veruntreut (http://www.zuonline.ch/storys/storys.cfm?db=zuonline&vID=13476).

Runder Tisch
Ich bekomme jetzt noch mehrere Termine für einen runden Tisch beim Bezirksrat Bülach. Die erste Gruppe wird meine Familie, sprich meine Mutter, Jürg Gritti, meine Tante Alice Zürcher-Flück und eine weitere Tante sein. Darin wird dann festgehalten, dass Jürg Gritti rechtsmässig verurteilt wurde, dass meine Kinder damals im Florhof nicht meine Mutter angerufen haben und auch nicht zu ihr wollten, und meine Mutter soll sich klar zur Beziehung zu meinem leiblichen Vater äussern.
Ein weiterer Termin wird mit Joseline Pamaluchi-Balmer sein. Bis jetzt äussert sie sich immer auf widersprüchliche Weise, wie man an den diversen Einträgen von mir erkennt. Ich glaube kaum, dass sie jetzt auf meine Fragen eine ehrliche Antwort geben wird und eher alles schönreden wird. Als ich noch zur Schule ging, hatte ich damals oft auf ihre Kinder aufgepasst oder wenn sie und Felix in den Ausgang gingen. Nicht zuletzt bekamen sie noch Geld für mich, da ich bei ihnen wohnte.
Ich bei Familie Wick mit Matthias Wick

Ich habe einfach so genug, ich möchte einfach nach Canada nach Hause.

Samstag, 27. November 2010

Kritische Anmerkungen zum Beschluss des Bezirksrats Bülach

Ich habe in Google noch eine interessante Mitteilung des Gemeindeamts des Kantons Zürich gefunden (http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/Vormundschaf/VC5.html):

Es steht in dieser Mitteilung, wie wir es erlebt haben: Die Befangenheit des Bezirksrats Bülach wo er Aufsichts- und Beschwerdestelle ist.

Zum Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002:
Im Beschluss steht ja, das Frau Dr. Simon vom Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst sich der Meinung der Vormundschaftsbehörde Bülach anschliess, dass ein „vorläufiger“ Obhutsentzug angebracht sei. Mit keinem Wort steht in diesem Punkt oder im ganzen Beschluss, wie man uns das Gutachten verweigerte, auf welches sich das KJPD für diesen Entscheid zugreift. Auch wusste der Bezirksrat, dass ein Staatsanwalt gesagt hat, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Mehr dazu siehe siehe Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte, Gutachten ohne Kenntnis darüber und Vortäuschen einer Namensänderung (letzter Scan).

Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich erst im 2003 nach langem Kämpfen vom Bezirksrat Bülach noch Akten bekam.


Auch schreibt der Bezirksrat Bülach in seinem Beschluss ebenso (siehe scan oben, Punkt 9), dass wir ständig von einer Verhaftung sprechen, um was es sich aber nicht handelte. Meine Kinder und ich haben das nicht aus Laune heraus erfunden, den es steht ganz klar auf den Dokumenten, die wir erhalten haben, „Verhafts-Rapport“ (siehe ). Mündlich hatte man uns erklärt, dass die Polizei nur ein einziges Formular hat (!) und sie deshalb dieses Formular verwendeten. Mehr zum Verhafts-Rapport und zu seinen Auswirkungen siehe dazu Abgestrittene Anwesenheit von Frau Evelyne Pente bei der Verhaftung , Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard und Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach.
Am 29. Dezember 2002 habe ich noch an Herrn Markus Notter, Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, geschrieben betreffend des Verhafts-Rapports. Die Antwort von Frau Dr. Meili zu diesem Punkt:
 
Aus ihrem Schreiben kann abgeleitet werden, dass es für sie wohl kein Problem ist, dass „Verhafts-Rapport“ steht, aber etwas anderes gemeint ist. Wie soll das aber ein normaler Bürger wissen? Wenn ein Bürger ein Dokument mit dem Wort „Verhafts-Rapport“ erhält, dann muss er doch nach Treu und Glaube annehmen, dass eine Behörde wirklich meint, es fand eine Verhaftung statt. Zudem, wenn das Dokument irgendwie weiterverwendet wurde, wer sagt, dass andere Amtsstellen ebenso den Durchblick haben und nicht gleich auf eine Verhaftung schliessen?



Im Weiteren steht im Beschluss (nicht gescannt), dass sich Nachbarn bei der Vormundschaftsbehörde Bülach gemeldet haben und die Polizei darauf bei uns vorbeigekommen ist. Liest man aber das internen Memorandum (siehe Vortäuschen einer Namensänderung), so heisst es ganz klar, dass Frau Esther Zinniker, damals Heimleiterin im Durchgangsheim Florhof, den Besuch der Polizei bei uns verlangte! Und als die Polizei bei uns war, sagten die Polizisten, sie seien wegen der Namensänderung vorbeigekommen (siehe Vortäuschen einer Namensänderung)!


Weiter in diesem Beschluss vom 29. April 2002 (siehe letzter scan auf Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind), dass der Bezirksrat Bülach beanstandete, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen haben und er ignoriert einfach, dass dies das Obergericht gutheissen hat (dazu auch Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten und Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.).

Samstag, 20. Februar 2010

Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind

In diesem Blog-Eintrag greife ich noch einmal die Geschehnisse um die Verhaftung/FFE bis hin zum Verfahren meiner Kinder vor Gericht auf. Dabei geht es in diesem Beitrag darum, die Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach anhand von Akten dazulegen.
Eine inhaltliche und chronologische Darstellung der Geschehnisse findet man in den Blogeinträgen vom 28. Januar 2008 (speziell das Memorandum vom 29. November 2000) und 22. August 2007.

Ich wurde ja aufgefordert auf freiwilliger Basis mit dem Ambulatorium und der Klinik Hard, Dr. Lanz, Kontakt aufzunehmen, was ich auch getan habe. (siehe dazu Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008).
Was hätte das Gutachten für einen Sinn gemacht, wenn ja Dr. Lanz sich kaum gegen seinen Auftraggeber gestellt hätte?
Auch glaube auch nicht, wenn ich auf freiwilliger Basis dort hin gegangen wäre, hätte man mir so oder so nicht geglaubt und man hätte mich wegen „Handlungsbedürftigkeit“ dann einfach behalten (solche Erfahrungen habe ich auf anderen Internet-Seiten gelesen).

Am 29. Dezember 2000 schilderte Dr. Lanz von der Klinik Hard Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (Blog-Eintrag vom 31. Dezember 2007, Link zum Scan) das Telefongespräch.
Wie man im Folgenden sieht, bin ich schon vorverurteilt worden, dass ich krank bin.
Nachdem Dr. Lanz festgestellt hat (siehe Eintrag vom 28. Januar 2008, direkter Link zum Scan) hat, dass man dafür keine Rechtsgrundlage hat, ging man wieder darauf zurück, dass meine Kinder nicht in die Schule gegangen sind, (Siehe Eintrag vom 23. September 2007, direkt zum 2. letzten Scan), warum wird aber nicht erwähnt.  Wie man im obigen Scan sieht, hatte Dr. Lanz hatte aber gleich eine Lösung bereit, indem man mich in einen "Erregungszustand" versetzt. Wie man am Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008 sieht, wurde dies auch so gemacht. Dr. Nagel streckte mir den Auszug der Vormundschaftsbehörde Bülach entgegen. Als ich anfing ihn zu lesen, wurde er aggressiv. Ich sagte er solle jetzt einmal ruhig sein, damit ich ihn in Ruhe lesen kann. Daraufhin sagt er, jetzt ist genug mit dem Affentheater und ich könne ihn in der Klinik Hard lesen. Dr. Nagel hatte für mich und meine Kinder schon einen FFE-Formular ausgefüllt mitgenommen. Im gleichen Moment stürmten dann alle Beteiligten in die Wohnung.
Man ist nie zu einer Lösung bereit gewesen. Man hat mir auch einen runden Tisch mit Fachleuten und Vertrauenspersonen verweigert. Und all die Leute, die von aussen kamen und versucht haben für uns zu vermitteln, wurden als instrumentalisiert abgetan. Man sieht ja in den vorherigen Blogs, dass man keine Offenheit, keine Transparenz hat gegenüber uns.


Im Blog-Eintrag vom 22. August 2007 habe ich aufgezeigt, wie meine Kinder durch alle Instanzen alleine gingen. Im Folgenden dazu die wesentlichen Dokumente.

 Man sieht, dass das Bezirksgericht Zürich nicht auf das Begehren eingingen, weil meine Kinder noch nicht 16 Jahre alt waren. Innerhalb von 2 Tagen mussten meine Kinder alleine einen Rekurs einreichen. Dies taten sie auch, wie man am folgenden Brief sieht (nur der Begleitbrief zur Stellungnahme zum  Beschluss der VB Bülach, siehe letzter Eintrag).

Zum Glück kannten sich meine Kinder etwas mit der Gesetzgebung aus und vor allem wussten sie, dass sie sich auf die Kinderrechtskonvention Art. 12.1 und Art. 12.2 berufen konnten. Dies machten sie alles alleine, ohne Hilfe von Frau Pente oder sonst jemandem. Anhand des folgenden E-Mails von Frau Evelyne Pente an Franz Xavier Huber sieht man, dass Evelyne Pente nicht die Interessen meiner Kinder vertrat und sogar den Vorschlag machte den Rekurs zurückzuziehen.  
 Im E-Mail hört es sich zwar freundlich an, doch meine Kinder berichteten, dass sie stark von Frau Evelyne Pente beeinflusst wurden. Da meine Kinder keine Hilfe bekamen, fiel ihnen als erstes nur der Anwalt ein, der meinen älteren Sohn von seiner wissenschaftlichen Organisation kannte. Leider konnten sie ihn in der kurzen Zeit nicht ausfindig machen, hatte ihn aber schon beim Obergericht sicherheitshalber schon einmal angegeben. Da in der Nähe des Heimes Florhofs ein Antiquar/Antiquitätenhändler war, der auch bei einer der Arbeiten meines älteren Sohn half, gab ihnen die Adresse eines Anwaltes.
Wie Evelyne Pente das Gericht anlog, kann man noch hier nachlesen: Eintrag vom 22. November 2008.

Herr Huber von der VB Bülach stellt diese Situation aber so da, als ob der erste Anwalt auf das Mandat verzichtet hätte.
 Dies konnte aber jener gar nicht, weil er keine Kenntnis davon hat. Im Weiteren hielt Herr Huber besonders fest, dass meine Kinder ohne meine Unterschrift dem neuen Anwalt den Auftrag gegeben haben. Ich bin aber froh, dass meine Kinder auch ohne mich Hilfe suchen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in der Klinik Hard.
Im Blog vom 24. Juli 2007/ 22. August 2007 sieht man noch zu unterst, dass das Obergericht Zürich nicht die Meinung vertritt, dass meine Kinder wegen dem fehlenden 16. Geburtstag nicht eine gerichtliche Anhörung verlangen könnten und massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention missachtet wurden.
Im 2. Scan im Blog-Eintrag vom 20. Febuar 2007 sieht man, dass selbst das Obergericht Zürich die widersprüchliche Haltung von Frau Evelyne Pente festgehalten hat. 


Es ist schon ziemlich dreist von Frau Evelyne Pente den Anwalt meiner Kinder so zu täuschen. Dies war sie, indem sie dem Anwalt nichts über den Florhofaustritt sagte und ihn nicht informierte, dass wir keine Unterstützung bekommen werden (siehe Eintrag vom 24. Juli 2007, Link direkt zum 2. Scan). Am vorherigen Link sieht man auch, dass schon am 21. September 2001 entschieden wurde, als fünf Tage zuvor, dass meine Kinder aus dem Heim entlassen werden. Nach dem Heimaustritt meinte Frau Evelyne Pente tatsächlich, dass sie müsste dem Anwalt schreiben, als ob wir nicht kooperativ seien.  (siehe Eintrag vom 17. Februar 2008, Direktlink zum Brief). Es ist interessant, dass sie nicht in Betrachtung zieht, dass wenn etwas meinen älteren Sohn belastet hätte, dies die fehlenden Möbel waren, die man uns zuerst versprochen hatte und uns dann verweigert wurden.
Noch eine Ergänzung zu den Möbel: Hätte ich den Liberationsschein (siehe Eintrag vom 22. August 2007 , fast ganz unten) auf das vorgerückte Datum vom 31.12.2001 bestätigt, hätte ich damit bestätigt, dass Frau Evelyne Pente nicht wusste, dass wir keine Möbel bekommen werden. Ich möchte gerne wissen wie es im Interesse der Kinder ist, wenn man diesen Möbeln verweigert und sie die Hausaufgaben auf dem Boden machen müssen und auf einer dünnen Matte auf dem Boden schlafen müssen.

Noch einmal zum Gerichtsverfahren meiner Kinder, welches sie selbstständig führten. Im folgenden Scan sieht man einen Auszug aus dem Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002.
Wie bereits im Eintrag vom 22. August 2007 / 24. Juli 2007 gezeigt, hat ja das Obergericht Zürich geschrieben, dass massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention verletzt wurden. Festzuhalten ist, dass diese Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention direkt anwendbares Recht sind (Bundesgerichtsentscheid vom 22. Dezember 1997). Doch der Bezirksrat Bülach scheint die massgeblichen Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention nicht akzeptieren zu wollen, den er schreibt ja, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen hätten, obwohl sie nicht prozessfähig seien (damit wird auf das Alter referiert).


Schlussbemerkung
Die Behörden bleiben immer noch dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde und das Datenchaos besteht weiterhin. Zudem wollen die Behörde und die Krankenkasse, dass meine Kinder rückwirkend für finanzielle Beträge aufkommen müssen, für welche sie nicht verantwortlich waren und nie einen Vertrag unterschrieben haben. Nach meiner Ansicht muss Frau Evelyne Pente zur Verantwortung gezogen werden, da sie die Beiständin meiner Kinder war und die Sachen so eingeleitet hat. Sobald ich zu diesem Thema alles schriftlich habe, werde ich dies im Blog veröffentlichen.
Ich möchte noch einmal ganz klar festhalten, dass ich keine Unterstützung jeglicher Art bekomme, nicht einmal für die Ausreise nach Kanada. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn man uns in irgendeiner Form unterstützen könnte, dass wir ausreisen können.

Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?