Sogar der Protokollauszug eines Protokolls der Vormundschaftsbehörde Bülach zeigt, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach von der Scheidung wusste!
Ausserdem hatte ja die Vormundschaftsbehörde Bülach seinerzeit den Brief der VB Illnau-Effretikon vom 29. November 1996 samt der Akte 15/3 an das Bezirksgericht Bülach betreffend der Scheidung geschickt. (siehe hier)
Sogar in einer Aktennotiz (nicht Protokoll!), geschrieben von Herrn D. Weber von der VB Bülach am 28.11.1997, zu einem Gespräch, schreibt D. Weber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon (Hr. Siebert) hat.
Wie der folgende Brief vom 18. Dezember 1997 zeigt, hat selbst die Vormundschaftsbehörde Bülach mir Akten (aber nicht vollständig) von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugesandt, die sie von dieser erhalten hat.
Wie man im folgenden Brief vom 11. September 1997 von Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach) sieht, hat Frau Karin Wider sogar Akten von Illnau-Effretikon „aus versehen“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt, statt zurück an die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon!
Selbst im Jahre 2000 schrieb die Vormundschaftsbehörde Bülach mir noch, dass ich die Akten der VB Illnau-Effretikon, welche die Vormundschaftsbehörde Bülach erhalten hatte, mir die VB Bülach schon zugestellt hatte (Achtung, diese Akten haben nichts mit den in den Beilagen genannten Akten zu tun!).
Was aber diesem Brief vorangegangen war und was dieser Brief eigentlich beinhalten sollte:
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
Bei einem weiteren Treffen mit Herrn Fravi am 10. April 2000 beim Schulpsychologischen Dienst entband ich ihn von der Schweigepflicht. Erst an diesem Tag erfuhr ich dann auch, dass Herr Fravi nicht mehr beim Schulpsychologischen Dienst arbeiten wird, er sich aber um einen Auftrag für unseren Fall bemüht. Auch wurde mir von allen Seiten signalisiert, dass der neue Schulpsychologe, Herr Rüegg, unseren Fall nicht übernehmen werde. Als ich dann 2003 zu all meinen Akten kam, nahm ich mit Herrn Rüegg telefonisch Kontakt auf und fragte ihn, ob er den Fall vor den Sommerferien übernommen hätte. Er verneinte dies und er sagte, er habe keinen Auftrag bekommen.
Mit diesem Brief sicht man noch, dass Franz Xavier Huber Herrn Fravi nie bezahlen wollte.
Was ich noch am Schluss erwähnen will: Auf vielen Amtsstellen geht man davon aus, dass ich eine IV-Rente bekomme. Ich bekomme aber keine.