Sonntag, 23. September 2007

Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach)

Den folgenden Brief habe ich gekürzt, da es sonst zum jetzigen Zeitpunkt umfangreich geworden wäre, wenn ich auf die gekürzten Stellen auch noch eingegangen wäre. Ich finde es dreist wie man stark man auf eine Aussage beharren kann, obwohl verschiedene Akten das absolute Gegenteil beweisen. Diesen Brief bekam der Bezirksrat Bülach von der Vormundschaftsbehörde Bülach, Werner Scherrer und M. Willi, weil ich beim Bezirksrat Bülach im 2000 eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Vormundschaftsbehörde Bülach eingereicht hatte.
Als erstes behauptet Werner Scherrer, dass das Scheidungsurteil der Vormundschaftsbehörde Bülach nicht bekannt gewesen sei. Dabei hat aber das Bezirksgericht Bülach 1997 bei meiner Scheidung eine Aktenkopie an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt wie der folgende Auszug zeigt, und zwar am 28. Oktober 1997!
Sogar der Protokollauszug eines Protokolls der Vormundschaftsbehörde Bülach zeigt, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach von der Scheidung wusste!
Noch dreister wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach, als sie im Brief behauptet, sie hätte keine Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten. Mit dem Brief vom 29. November 1996 hatte aber die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon „diverse Akten“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt!
Ausserdem hatte ja die Vormundschaftsbehörde Bülach seinerzeit den Brief der VB Illnau-Effretikon vom 29. November 1996 samt der Akte 15/3 an das Bezirksgericht Bülach betreffend der Scheidung geschickt. (siehe hier)
Sogar in einer Aktennotiz (nicht Protokoll!), geschrieben von Herrn D. Weber von der VB Bülach am 28.11.1997, zu einem Gespräch, schreibt D. Weber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon (Hr. Siebert) hat.

Wie der folgende Brief vom 18. Dezember 1997 zeigt, hat selbst die Vormundschaftsbehörde Bülach mir Akten (aber nicht vollständig) von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugesandt, die sie von dieser erhalten hat.
Wie man im folgenden Brief vom 11. September 1997 von Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach) sieht, hat Frau Karin Wider sogar Akten von Illnau-Effretikon „aus versehen“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt, statt zurück an die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon!

Selbst im Jahre 2000 schrieb die Vormundschaftsbehörde Bülach mir noch, dass ich die Akten der VB Illnau-Effretikon, welche die Vormundschaftsbehörde Bülach erhalten hatte, mir die VB Bülach schon zugestellt hatte (Achtung, diese Akten haben nichts mit den in den Beilagen genannten Akten zu tun!).
Was aber diesem Brief vorangegangen war und was dieser Brief eigentlich beinhalten sollte:
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
Zurück zum ursprünglichen Brief: Als ich bei Herrn Huber wegen einem Stipendium für meinen älteren Sohn nachfragte, sagte mir Herr Franz Xavier Huber nur „man könne mal schauen“. Ich hackte nach und fragte, wann dies sein soll. Er meinte aber nur „es reiche noch, wenn es soweit ist“, d.h. wenn mein Sohn dann schon auf dem Gymnasium ist. Da ich nicht wusste, an wen ich mich wegen einem Stipendium wenden musste mir dies auch nicht gesagt wurde (!), wandte ich mich telefonisch an den Schulpsychologischen Dienst von Bülach und erhoffte mir dort Hilfe für das Stipendium für meinen Sohn sowie für die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes. Die Sekretärin verband mich dann mit Herrn Fravi. Daraufhin hatten Herr Fravi, die Lehrer meines älteren Sohnes, mein Sohn und ich ein Gespräch, dass im März 2000 statt fand.
Bei einem weiteren Treffen mit Herrn Fravi am 10. April 2000 beim Schulpsychologischen Dienst entband ich ihn von der Schweigepflicht. Erst an diesem Tag erfuhr ich dann auch, dass Herr Fravi nicht mehr beim Schulpsychologischen Dienst arbeiten wird, er sich aber um einen Auftrag für unseren Fall bemüht. Auch wurde mir von allen Seiten signalisiert, dass der neue Schulpsychologe, Herr Rüegg, unseren Fall nicht übernehmen werde. Als ich dann 2003 zu all meinen Akten kam, nahm ich mit Herrn Rüegg telefonisch Kontakt auf und fragte ihn, ob er den Fall vor den Sommerferien übernommen hätte. Er verneinte dies und er sagte, er habe keinen Auftrag bekommen.
Mit diesem Brief sicht man noch, dass Franz Xavier Huber Herrn Fravi nie bezahlen wollte.

Was ich noch am Schluss erwähnen will: Auf vielen Amtsstellen geht man davon aus, dass ich eine IV-Rente bekomme. Ich bekomme aber keine.