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Freitag, 12. August 2016

Aktenverweigerung Vormundschaftsbehörde Bülach


Die Aktenverweigerung, die ich im Blog „Widerlegungen der Aussagen von Werner Scherrer“ erwähnt habe.



Ich befürchtete, dass gleiche Spielchen abgezogen wird  nach den Antworten, die ich bekam, wie  bei der Vormundschaftsbehörde Effretikon.  http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html



Darum wollte ich eine amtliche Person dabei haben. Darum ging ich zu Polizei und fragte ob sie mich nicht begleiten würden, da ich ein ungutes Gefühl habe. Sie durften nicht wegen Interessenskonflikt.

Also fragte ich im Büro nebenan die Betreibungsbeamtin, die meine Geschichte kannte. Sie sagte mir zu.

Ich sagte, wenn es richtig gemacht worden wäre, wäre das eine Sache von ein paar Minuten. Später sagte sie mir sie dürfe mich nicht begleiten. Es wurde ihr so gesagt.

Darum blieb ich dann sitzen, bis jemand bestätigt, dass mir die Akten verweigert werden. Sonst währe das gleiche geschehen, dass man behauptete, ich hätte die Akten nicht gewollt.

Darum rief ich Herr Baeriswyl  und Herr Brunner an, die aber beim ersten Versuch nicht anwesend waren. Wenigstens liessen sie mich mit dem Amtstelephon anrufen. Dann rief ich halt die Polizei an.



Diese Seite und links sind wichtig.

http://namensaenderung.blogspot.ch/2016/07/wieder-keine-aktenkopie-und-einsicht.html



Hier gekürzte Version als ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach machte.



Mittwoch, 30. April 2014

Die Auswirkungen von inkompetentem Handeln auf unsere Zukunft

Da Besucher meines Blogs widerholt ähnliche Fragen stellen und sich eventuell eine Orientierungslosigkeit aufgrund meiner kurz gehaltenen Aktenverweise ergibt, gehe ich hier nochmals genauer darauf ein,  was all das Geschehene für Auswirkungen auf uns heute hat.

Ich erkläre in den Gesprächen mit Besuchern meines Blogs, dass es gut ist, dass ich moralische Unterstützung bekomme. Jedoch fühlt sich von den Behörden weiterhin niemand zuständig und auch die Versprechungen, dass man einiges in Ordnung bringen würde, wurden nicht eingehalten. Von Bülach und der Klinik Hard selbst gibt es keine Richtigstellung, wobei sie dabei bleiben, dass keine Fehler gemacht wurden.

Im Folgenden werde ich nicht auf alle Sätze der gescannten Dokumenten eingehe, sondern verweise mit einem Link auf jene Blogbeiträge, wo ich die Dokumente schon behandelt habe.


Nochmals festzuhalten ist, wie dreist Frau Pente gegenüber dem Kinderanwalt war. Wie man am gescannten Brief von Frau Pente vom 21. Oktober 2001 (http://namensaenderung.blogspot.ch/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html) sieht, behauptet sie einfach, dass ich jegliche angebotene Hilfe abgelehnt habe. Was sie nicht ihm nicht sagt ist, dass die VB Bülach schon zuvor beschlossen hatte uns nie eine Hilfestellung zu geben, insbesondere keine finanzielle (siehe Scan des Sitzungsprotokolls vom 21. September 2001 im Blogeintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html).

Niemand glaubte mir als ich den Verdacht hatte, dass die Hilfsbereitschaft nur vorgespielt wurde. Mancher sagte mir ganz klar, dass eine Behörde so etwas nicht macht.

Irgendwann akzeptierte ich, dass ich keine Unterstützung bekam. Und dann als ich sagte ich bekomme keine Unterstützung, hiess es, das kann nicht sein.
Dass man uns nie unterstützen wollte konnte ich erst mit der Aktenherausgabe beweisen, die ich nur mit grossem Kampf bekam (siehe Eintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/02/frau-pente-und-finanzen-frau-pente-die.html).

Finanzielle Auswirkungen
Weil die finanziellen Hilfestellungen, die versprochen wurden, nicht eingehalten wurden,  blieb mir nichts anderes übrig als beim Betreibungsamt Verlustscheine zu machen für Krankenkasse, Steuern etc. Es spielte keine Rolle wie sehr ich versuchte zu erklären wieso wir in dieser Lage waren und dass wir belogen wurden bezüglich finanzieller Unterstützung, keiner hörte zu oder fühlte sich nicht zuständig. Dies war eine sehr schlimme Zeit für uns und vor allem voller Entbehrungen für meine Kinder (nicht zu vergessen ist auch wie ich bei der Scheidung keine Pensionskasse zugesprochen bekam).

Weil ja Betreibungen nicht verjähren, heisst das, dass meine Kinder nach meinem Tod für meine Schulden aufkommen müssen, falls sie nicht aufs Erbe verzichten. Dann holt sich die Stadt alles, inklusive alles persönliche. Dies beinhaltet auch meine Akten, für welche ich jahrelang gekämpft habe.
Im Moment bekomme ich eine Rente, aber wer meint ich könne mit dieser nach Kanada, liegt falsch.
Man hat zwar versprochen, dass man eine Lösung finden werde und einiges in Ordnung bringen wird, aber das waren nur leere Versprechungen.

Ich bin kein Einzelfall, so geht es auch anderen Betroffenen von Führsorgerischen Massnahmen,  Heimkindern, Verdingkindern und andere Gruppen. Bis zum Tode müssen wir das Fehlverhalten der Behörden ausbaden und selbst unsere Nachkommen!

Samstag, 20. Februar 2010

Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind

In diesem Blog-Eintrag greife ich noch einmal die Geschehnisse um die Verhaftung/FFE bis hin zum Verfahren meiner Kinder vor Gericht auf. Dabei geht es in diesem Beitrag darum, die Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach anhand von Akten dazulegen.
Eine inhaltliche und chronologische Darstellung der Geschehnisse findet man in den Blogeinträgen vom 28. Januar 2008 (speziell das Memorandum vom 29. November 2000) und 22. August 2007.

Ich wurde ja aufgefordert auf freiwilliger Basis mit dem Ambulatorium und der Klinik Hard, Dr. Lanz, Kontakt aufzunehmen, was ich auch getan habe. (siehe dazu Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008).
Was hätte das Gutachten für einen Sinn gemacht, wenn ja Dr. Lanz sich kaum gegen seinen Auftraggeber gestellt hätte?
Auch glaube auch nicht, wenn ich auf freiwilliger Basis dort hin gegangen wäre, hätte man mir so oder so nicht geglaubt und man hätte mich wegen „Handlungsbedürftigkeit“ dann einfach behalten (solche Erfahrungen habe ich auf anderen Internet-Seiten gelesen).

Am 29. Dezember 2000 schilderte Dr. Lanz von der Klinik Hard Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (Blog-Eintrag vom 31. Dezember 2007, Link zum Scan) das Telefongespräch.
Wie man im Folgenden sieht, bin ich schon vorverurteilt worden, dass ich krank bin.
Nachdem Dr. Lanz festgestellt hat (siehe Eintrag vom 28. Januar 2008, direkter Link zum Scan) hat, dass man dafür keine Rechtsgrundlage hat, ging man wieder darauf zurück, dass meine Kinder nicht in die Schule gegangen sind, (Siehe Eintrag vom 23. September 2007, direkt zum 2. letzten Scan), warum wird aber nicht erwähnt.  Wie man im obigen Scan sieht, hatte Dr. Lanz hatte aber gleich eine Lösung bereit, indem man mich in einen "Erregungszustand" versetzt. Wie man am Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008 sieht, wurde dies auch so gemacht. Dr. Nagel streckte mir den Auszug der Vormundschaftsbehörde Bülach entgegen. Als ich anfing ihn zu lesen, wurde er aggressiv. Ich sagte er solle jetzt einmal ruhig sein, damit ich ihn in Ruhe lesen kann. Daraufhin sagt er, jetzt ist genug mit dem Affentheater und ich könne ihn in der Klinik Hard lesen. Dr. Nagel hatte für mich und meine Kinder schon einen FFE-Formular ausgefüllt mitgenommen. Im gleichen Moment stürmten dann alle Beteiligten in die Wohnung.
Man ist nie zu einer Lösung bereit gewesen. Man hat mir auch einen runden Tisch mit Fachleuten und Vertrauenspersonen verweigert. Und all die Leute, die von aussen kamen und versucht haben für uns zu vermitteln, wurden als instrumentalisiert abgetan. Man sieht ja in den vorherigen Blogs, dass man keine Offenheit, keine Transparenz hat gegenüber uns.


Im Blog-Eintrag vom 22. August 2007 habe ich aufgezeigt, wie meine Kinder durch alle Instanzen alleine gingen. Im Folgenden dazu die wesentlichen Dokumente.

 Man sieht, dass das Bezirksgericht Zürich nicht auf das Begehren eingingen, weil meine Kinder noch nicht 16 Jahre alt waren. Innerhalb von 2 Tagen mussten meine Kinder alleine einen Rekurs einreichen. Dies taten sie auch, wie man am folgenden Brief sieht (nur der Begleitbrief zur Stellungnahme zum  Beschluss der VB Bülach, siehe letzter Eintrag).

Zum Glück kannten sich meine Kinder etwas mit der Gesetzgebung aus und vor allem wussten sie, dass sie sich auf die Kinderrechtskonvention Art. 12.1 und Art. 12.2 berufen konnten. Dies machten sie alles alleine, ohne Hilfe von Frau Pente oder sonst jemandem. Anhand des folgenden E-Mails von Frau Evelyne Pente an Franz Xavier Huber sieht man, dass Evelyne Pente nicht die Interessen meiner Kinder vertrat und sogar den Vorschlag machte den Rekurs zurückzuziehen.  
 Im E-Mail hört es sich zwar freundlich an, doch meine Kinder berichteten, dass sie stark von Frau Evelyne Pente beeinflusst wurden. Da meine Kinder keine Hilfe bekamen, fiel ihnen als erstes nur der Anwalt ein, der meinen älteren Sohn von seiner wissenschaftlichen Organisation kannte. Leider konnten sie ihn in der kurzen Zeit nicht ausfindig machen, hatte ihn aber schon beim Obergericht sicherheitshalber schon einmal angegeben. Da in der Nähe des Heimes Florhofs ein Antiquar/Antiquitätenhändler war, der auch bei einer der Arbeiten meines älteren Sohn half, gab ihnen die Adresse eines Anwaltes.
Wie Evelyne Pente das Gericht anlog, kann man noch hier nachlesen: Eintrag vom 22. November 2008.

Herr Huber von der VB Bülach stellt diese Situation aber so da, als ob der erste Anwalt auf das Mandat verzichtet hätte.
 Dies konnte aber jener gar nicht, weil er keine Kenntnis davon hat. Im Weiteren hielt Herr Huber besonders fest, dass meine Kinder ohne meine Unterschrift dem neuen Anwalt den Auftrag gegeben haben. Ich bin aber froh, dass meine Kinder auch ohne mich Hilfe suchen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in der Klinik Hard.
Im Blog vom 24. Juli 2007/ 22. August 2007 sieht man noch zu unterst, dass das Obergericht Zürich nicht die Meinung vertritt, dass meine Kinder wegen dem fehlenden 16. Geburtstag nicht eine gerichtliche Anhörung verlangen könnten und massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention missachtet wurden.
Im 2. Scan im Blog-Eintrag vom 20. Febuar 2007 sieht man, dass selbst das Obergericht Zürich die widersprüchliche Haltung von Frau Evelyne Pente festgehalten hat. 


Es ist schon ziemlich dreist von Frau Evelyne Pente den Anwalt meiner Kinder so zu täuschen. Dies war sie, indem sie dem Anwalt nichts über den Florhofaustritt sagte und ihn nicht informierte, dass wir keine Unterstützung bekommen werden (siehe Eintrag vom 24. Juli 2007, Link direkt zum 2. Scan). Am vorherigen Link sieht man auch, dass schon am 21. September 2001 entschieden wurde, als fünf Tage zuvor, dass meine Kinder aus dem Heim entlassen werden. Nach dem Heimaustritt meinte Frau Evelyne Pente tatsächlich, dass sie müsste dem Anwalt schreiben, als ob wir nicht kooperativ seien.  (siehe Eintrag vom 17. Februar 2008, Direktlink zum Brief). Es ist interessant, dass sie nicht in Betrachtung zieht, dass wenn etwas meinen älteren Sohn belastet hätte, dies die fehlenden Möbel waren, die man uns zuerst versprochen hatte und uns dann verweigert wurden.
Noch eine Ergänzung zu den Möbel: Hätte ich den Liberationsschein (siehe Eintrag vom 22. August 2007 , fast ganz unten) auf das vorgerückte Datum vom 31.12.2001 bestätigt, hätte ich damit bestätigt, dass Frau Evelyne Pente nicht wusste, dass wir keine Möbel bekommen werden. Ich möchte gerne wissen wie es im Interesse der Kinder ist, wenn man diesen Möbeln verweigert und sie die Hausaufgaben auf dem Boden machen müssen und auf einer dünnen Matte auf dem Boden schlafen müssen.

Noch einmal zum Gerichtsverfahren meiner Kinder, welches sie selbstständig führten. Im folgenden Scan sieht man einen Auszug aus dem Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002.
Wie bereits im Eintrag vom 22. August 2007 / 24. Juli 2007 gezeigt, hat ja das Obergericht Zürich geschrieben, dass massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention verletzt wurden. Festzuhalten ist, dass diese Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention direkt anwendbares Recht sind (Bundesgerichtsentscheid vom 22. Dezember 1997). Doch der Bezirksrat Bülach scheint die massgeblichen Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention nicht akzeptieren zu wollen, den er schreibt ja, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen hätten, obwohl sie nicht prozessfähig seien (damit wird auf das Alter referiert).


Schlussbemerkung
Die Behörden bleiben immer noch dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde und das Datenchaos besteht weiterhin. Zudem wollen die Behörde und die Krankenkasse, dass meine Kinder rückwirkend für finanzielle Beträge aufkommen müssen, für welche sie nicht verantwortlich waren und nie einen Vertrag unterschrieben haben. Nach meiner Ansicht muss Frau Evelyne Pente zur Verantwortung gezogen werden, da sie die Beiständin meiner Kinder war und die Sachen so eingeleitet hat. Sobald ich zu diesem Thema alles schriftlich habe, werde ich dies im Blog veröffentlichen.
Ich möchte noch einmal ganz klar festhalten, dass ich keine Unterstützung jeglicher Art bekomme, nicht einmal für die Ausreise nach Kanada. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn man uns in irgendeiner Form unterstützen könnte, dass wir ausreisen können.

Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?

Sonntag, 3. August 2008

Gutachten ohne Kenntnis darüber

Diese Woche habe ich im Internet noch einen interessanten Artikel des K-Tipps gefunden, siehe hier: http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1025697/Psychisch_krank_Darf_ich_die_Akten_einsehen
Leider ist es so, dass es in der Praxis anders gemacht wird, wie man anhand meiner Einträge sieht. Zum Beispiel muss man zuerst überhaupt wissen, dass über einem ein Gutachten erstellt wurde. Nur rein zufällig erfuhren wir, dass Frau Dr. Simon des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Kantons Zürich über meine Kinder ein Gutachten erstellt hatte. Wir bekamen von Frau Dr. Simon nur einen Brief vom 3. November 2000, in welchem sie bestätigt, dass meine Kinder nicht zu einem Gutachten kommen wollen. Im Brief stand aber nicht, wieso meine Kinder nicht zu diesem Gutachten gingen, was sie ausführlich begründeten. Zudem hat ihnen ein Staatsanwalt gesagt, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann.
Wir wurden aber nicht informiert, dass daraufhin ein medizinisches Gutachten nur anhand der Akten gemacht wird. Als wir erfuhren, dass es ein solches medizinisches Aktengutachten gibt, bestanden wir darauf, dieses zu bekommen. Wie man aus dem oben genannten Link sieht, ist dies das meinen Kindern zustehende Recht. Als wir uns an Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dem Auftraggeber des Gutachtens, wandten, meinte dieser, dass wir nur bei Dr. Simon unter derer Anwesenheit Einsicht nehmen können und die VB nicht kompetent sei uns eine Kopie auszuhändigen.



Als mein älterer Sohn Frau Dr. Simon anrief (Tonbandaufnahme 15 runterladen), sagte diese zu ihm, dass wir schon Einsicht in das Gutachten haben können, aber einfach nicht einfach bei ihr als Gutachterin, sondern beim Auftraggeber und dies ist die Vormundschaftsbehörde Bülach.
Im Folgenden noch ein Zusammenschnitt eines Briefes des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, welcher schreibt, dass es keine überwiegende Gründe in unserem Fall für eine Einschränkung des Einsichtsrechts gibt.

Im Folgenden noch die Antwort der Vormundschaftsbehörde Bülach vom 26 April 2001. (Siehe letzter Brief auf http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html).


Obwohl Franz Xavier Huber und Werner Scherrer noch im Brief nach Begründungen suchen uns die Aktenkopie zu verweigern, haben sie eine dennoch als Kopie mit diesem Schreiben an mich beigelegt. Nicht etwa, weil wir das Recht dazu hatten, sondern weil sich die Vormundschaftsbehörde Bülach als grosszügig erwiesen hat.
Man beachte die Zeitspanne von 6 Monaten, bis wir eine Kopie erhielten. Dies war des Öfteren der Fall und auch bezüglich der Klinik Hard wurde die Zuständigkeit hin und her geschoben.
Was ich hier noch einmal erwähnen will: Bei keiner der durch die Vormundschaftsbehörde Bülach, Jugendsekretariat Bülach, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Zürich oder das Kinderheim Florhof geplanten oder durchgeführten Anhörungen oder Abklärungen konnten meine Kinder sich frei über das Geschehene äussern. Dies geschah dann mit Begründungen, dass dies nicht der Auftrag sei, man nicht über Leute rede die nicht anwesend sind oder man rede nur zukunftsorientiert.

Sonntag, 29. Juni 2008

Ergänzender Eintrag zu Akte 15/3 und Namensänderung

Dieser Eintrag ist eine Ergänzung zu (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), wie man mit meinen Akten umgegangen ist und in die Scheidung miteinbezogen hat.
Nachdem wieder einiges vorgefallen war und wie man mit meinen Akten umgegangen ist (nächster Abschnitt), habe ich am 5. Oktober 2000 beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese Aufsichtsbeschwerde beinhaltete auch die Geschehnisse bezüglich Akte 15/3 (Brief von VB Illnau-Effretikon an VB Bülach 29. November 1996 und Brief VB Bülach an Bezirksgericht Bülach 27. Januar 1997, für ersteren Brief beide obigen Links, für den zweiten Brief den ersten Link).
Wie man mit meinen medizinischen Kinderakten umging war enorm verletzend; jeder durfte in meine medizinischen Kinderakten einsehen und sich ein Urteil von damals auf mich heute bilden. Ausserdem durfte jeder nur das herausnehmen, was ihm zweckmässig erschien.
All das geschah, ohne mich jemals zuvor zu fragen. Ausserdem wurde dies seitens des Bezirksgerichtes ausdrücklich gutgeheissen, wie man aus der Stellungnahme an vom Leiter des Jugendsekretariats Bülach, Max Peter, und von Karin Wider von 2000 an den Bezirksrat Bülach entnehmen kann:

Auch der Scheidungsrichter (1997) hat meine medizinischen Akten gelesen. Was mir bis heute nicht begreiflich ist, dass nicht wenigstens meine Anwälte damals eine Kopie bekamen.
Es wussten schon immer alle, dass ich in der Kinderpsychiatrie war, weil ich vergewaltigt wurde. Diese Akten wollte man wieder in die Scheidung einbringen. Dies war entwürdigend, verletzend und für mich wieder einmal sehr phädophilenfreundlich. Der Umgang meiner Akten weckte in mir das Gefühl, dass ich schuld an der Vergewaltigung gewesen sei. Die Erinnerungen an die Anhörungen nach der Verhaftung von Jürg Gritti kamen in mir wieder hoch. Man hat heute immer noch dieselbe unsensible Art, wie man mit Opfern von Gewaltverbrechen umgeht.
Auf den letzten Scan bezogen: Jedes Kind, das einmal in einem Kinderheim, Kinderpsychiatrie oder Therapie war, oder Akten bei einer Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat etc hat, muss sich bewusst sein, dass Behörden diese später jederzeit in ein Verfahren einbeziehen dürfen, ohne einen selbst dazu informieren.

Dies ist die Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Bülach zu der Aufsichtsbeschwerde.
Zu Punkt 3: Auch Franz Xavier Huber und Werner Scherrer haben es nicht für nötig gefunden, nachdem sie den Brief vom 29. November 1996 (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) mit einem solchen Inhalt von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten haben, zuerst mich zu informieren.
Zu Punkt 2. bzw. oberhalb: Ich habe der Vormundschaftsbehörde Bülach nie einen Auftrag gegeben, dass sie die Namensänderung für mich machen soll. Ausserdem versuchten sie das gleiche Spielchen wie die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon durchzuführen (SIEHE http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html ?). Nach der VB Bülach hätte ich einen Brief unterschreiben sollen, der inhaltlich nicht korrekt war, um die Namensänderung mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde Bülach (mit dem Briefkopf der VB Bülach) durchzuführen.

Ich wurde aber ziemlich stutzig, dass Franz Huber die Familienscheine (!) an die Direktion des Innern senden wollte. Dies ist insofern merkwürdig, dass es bisher nie hiess, ich müsse Familienscheine schicken müsse (von wem alles überhaupt?). Damals hiess von verschiedenen Seiten nur, dass ich meinen Familienschein beilegen müsste, und diesen hatte ich ja schon von Brienz, Bern.
Auf Nachfrage wollte mir die VB Bülach nicht sagen, was dies für Familienscheine (!) sind und was die „Empfehlung“ beinhaltet. Noch stutziger wurde ich, als den unterschriebenen Antrag hätte der Vormundschaftsbehörde Bülach bringen sollen und nicht selbst abschicken durfte.
Weiterhin zu Punkt 2: Werner Scherrer beklagte sich beim Bezirksrat Bülach noch darüber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach für die Sfr. 23.- des Familienscheins aufgekommen ist. Wenn ich schon kein Vertrauen in diese Behörde habe, bin ich sicher nicht zu dieser gegangen und habe gesagt, sie solle meine Namensänderung durchführen.
Zum Schluss: Als ich meinen Bruder gefunden habe, hat mir niemand geglaubt, dass dies mein Halbbruder ist. Vorher hiess es immer, ich sehe gestalten, die es nicht gibt. Erst viel später kam ich mit grossem Kampf zu Akten, in denen auch ein Familienschein war, der angeblich für die Namensänderung gebraucht wurde und mich und meinen Halbbruder sowie meine Mutter beinhaltet.


Bis heute heisst es immer noch, dass alles richtig abgelaufen ist.

Sonntag, 15. Juni 2008

Abgestrittene Anwesenheit von Evelyne Pente bei der Verhaftung

Der folgende Gesprächsauszug stammt vom Januar 2002, als Frau Evelyne Pente unangekündigt zu uns nach Bülach kam und ich mit ihr ein Gespräch zwischen dem Türrahmen führte. Das Tonbandgerät hatte ich hinter meinem Rücken. Wie schon in anderen Einträgen erwähnt, machte ich Tonbandaufnahmen weil es sonst im Nachhinein hiess, dies und jenes wurden nie gesagt oder nicht so gemeint.
Frau Evelyne Pente sprach ich bei diesem Gespräch auch auf die Verhaftung am 24. Mai 2001 an. Im Folgenden die Abschrift des Gespräches.
Ich: Sie haben auch gewusst, dass die Kinder verhaftet werden, sie haben es gewusst.
Evelyne Pente: Das wusste ich nicht. Ich war gar nicht da gewesen.
Ich: Sie haben es gewusst, weil Sie haben den Auftrag gehabt (Frau Pente unterbricht) –
E.P.: Nein, nein, nein, sorry, bin nicht dabei. Der 20. ist ein Sonntag, opsla. Müsste am Wochenende laufen, am Sonntag arbeite ich.
Frau Pente meint, sie habe von nichts gewusst. Jedoch zeigt das Memorandum vom 10. Mai 2001 von Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (siehe Scan von Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html) ganz klar, dass sie schon vor dem 24. Mai 2001 Bescheid wusste! Im Gegensatz wie im Memorandum geschrieben, war Frau Evelyne Pente nicht erst im Heim anwesend.

Des Weiteren meint Frau Evelyne Pente, sie sei nicht bei der Verhaftung dabei gewesen, obwohl ich sie gesehen habe. Jedoch haben Nachbarn sie auch gesehen und selbst Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach musste zugeben, dass sie dabei war, wie man am folgenden Gesprächsauszug (aus einem anderen Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt) erkennt (Link zur Tonbandaufnahme 13, ab Sekunde 37).
Ich: Und Frau Pente war auch dabei gewesen.
Franz Huber: Nein, sie ist erst nachher ins Spiel gekommen.
Ich: Wann nachher?
F.H.: Im Heim.
Ich: Aber es gibt Nachbarn, die sie auch gesehen haben, vor der Haustüre.
F.H.: Frau Pente?
Ich: Ja, sie hatte ihr Auto vor dem Auto von Scherrer parkiert gehabt.
F.H.: Nein sie ist nachher gerade…äh, sie ist da gewesen und nachher gerade nach Zürich gegangen, damit sie dort ist, wenn die Buben dort sind.
Ich: Eben, dann war sie doch dabei.
F.H.: Ja aber nicht in der Wohnung drinnen, nur draussen
Ich: Doch, sie war draussen.
F.H.: In der Nähe vielleicht, aber nicht unmittelbar Nähe.
Ich: Das ist nun dabei, ob man vor dem Haupteingang wartet oder vor der Haustüre. Das ist dabei.
F.H.: Und was trägt dies nun zur Sache?

Ergänzend zum ersten Gesprächsauszug in diesem Eintrag noch ein weiterer Auszug aus dem selben Gespräch mit Evelyne Pente. Hier noch der Link um die Aufnahme herunterzuladen (Tonbandaufnahme 14):
Ich: Alle, die den Verhafts-Rapport gelesen haben, sagen, es sei eine Verhaftung gewesen.
E.P.: An sich geht so was überhaupt nicht. Und ich habe den Fall erst bekommen, wo (d.h. als) das alles schon gelaufen ist (die Verhaftung). Ich fand, ihr (die Beamten der VB Bülach) spinnt ja alle, ihr (die Beamten der VB Bülach) könnt das ja anders machen. aber dann ist das alles schon gelaufen (d.h. es war alles schon passiert).

Man erkennt wieder, wie Frau Evelyne Pente mich direkt anlügt. Sie sagt, sie wäre nicht der gleichen Meinung gewesen bez. der Verhaftung und wäre erst miteinbezogen worden, als alles schon gelaufen war. Wenn nach der Aussage von Frau Evelyne Pente alles schon passiert ist, als sie miteinbezogen wurde, woher wusste sie dann, dass sie im Heim sein musste? Und wenn dies nicht reicht, wird ja ihre Aussage schon durch die Bestätigungen der Nachbarn, dem Memorandum von Franz Xavier Huber von der VB Bülach und seiner Aussage widerlegt.
Aus dem gleichen Gespräch mit Herrn Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, wie es oben bereits beschrieben wurde. Der Auszug bezieht sich vom Anfang der Aufnahme bis zur Sekunde 36. Nochmals der Link, um die Aufnahme herunterzuladen: (Tonbandaufnahme 13).
Ich: Und wieso kam man gerade mit kugelsicheren Westen?
F.H.: Das weiss ich nicht einmal. Das habe ich nun zum 1. Mal gehört.
Ich: Aber Sie sind ja dabei gewesen.
F.H.: Ja aber ich sehe doch nicht, was die anhaben. Haben die das angehabt?
Ich.: Ja, sie haben kugelsichere Westen angehabt.
F.H.: Glaube ich nicht. Ja ich weiss es nicht. Vielleicht ist es immer so.
Ich: Also sind wir..(verhaftet worden). Holt ihr immer Kinder mit kugelsicheren Westen ab und mit…?
F.H.: Ja wenn sie es so sagen, kann es schon so gewesen sein.
Ich: Ja aber Sie sind dabei gewesen.
F.H.: Ja ich habe ja nicht gesehen, was diese unter dem Kittel an hatten.
Ich: Aha.
Die ganze Zeit nach der Verhaftung hat man mir gesagt, dass die Polizisten keine kugelsicheren Westen anhatten. Entgegen diesen Aussagen sowie der Aussage von Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach, dass die Polizisten die Westen vielleicht unter ihrem Kittel anhatten, zeigt dieses Foto ein anderes Bild.


Mehr dazu, siehe auch Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/01/verflechtungen-zwischen-der.html


Eine Vorschau zum nächsten Beitrag.
Im 1995 schrieb Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach an das Jugendsekretariat Bülach:


Herr Franz Xavier Huber meint somit, dass Asthma und ein Sprachfehler auf familiäre Konflikte zurückzuführen sind, obwohl die Schulmedizin nachweislich nicht dieser Meinung ist. Und in einem darauf folgenden Gespräch mit einer Sozialarbeiterin des Jugendsekretariats Bülach hiess sogar, dass auch Masern einen psychologischen Ursprung haben.

Montag, 28. Januar 2008

Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard

ier ein paar Beispiele zu diesem Thema, die auch für andere Leute, die ähnliches erlebt und ins Internet gestellt haben, interessant sein können.


Als ich um den 20. September 2000 einen Brief vom psychiatrischen Ambulatorium Bülach erhalten habe, habe ich mit diesem Kontakt aufgenommen und telefonisch ein Gespräch geführt. Dabei fragte ich, ob das Ambulatorium auch für juristische Sachen zuständig ist und auch gegen die VB Bülach bezüglich Datenschutzes vorgeht und z.B. auch für das Stipendium meines älteren Sohnes zuständig sind oder für die eigenartige Einstufung in die Oberstufe meines jüngeren Sohnes. Auf alles bekam ich immer die Antwort „nein“. Auch nicht vergessen darf man, dass ich bei der Vormundschaftsbehörde Bülach um Akten kämpfte und jedes Mal, wenn ich von einer anderen Amtsstelle recht bekam, wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach um Werner Scherrer, Franz Xavier Huber, Heidi Leibundgut und Brigitte Zolliker aggressiver. Nebenbei ist noch zu erwähnen, dass die Mitglieder (ausser der Sekretär Franz Xavier Huber) der Vormundschaftsbehörde Bülach Laien sind und dieses Amt nur nebenamtlich ausführen. Obwohl dies gängige Schweizer Praxis ist, wollten mir Ärzte der Klinik Hard dies nicht glauben.
Im obigen Ausschnitt ist ja die Rede von freiwilliger Basis. Der letzte Satz lautet: „Da Sie aufgrund unseres heutigen Wissenstandes dieses Angebot nicht wahrnehmen (…)“ gefolgt von Drohungen, wodurch das ganze nicht mehr so freiwillig erscheint, wie es mir verkauft wurde.

In diesem Memorandum erkennt man genau die eventuell übliche Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach und der Klinik Hard. Dr. Lanz sagt ja, dass alleine aufgrund eines FFE ich nicht gegen meinen Willen „behandelt“ werden kann. Dr. Lanz sieht aber den rechtlichen Ausweg, dass eine stationäre Aufnahme trotzdem möglich ist, wenn ich mich selbst oder Dritte gefährden würde.
Interessant ist, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach eine Gefährdung meiner gegen mich selbst oder Dritte schon sieht, wenn ich nicht der amtlichen Begutachtung, in Auftrag gegeben durch die Vormundschaftsbehörde Bülach, nicht nachkomme! Weiteres zu Dr. Lanz siehe letzter Eintrag.



Laut diesem Memorandum hat selbst Dr. Lanz gesagt, dass eine zwangsweise Begutachtung wenig Sinn mache und in der Praxis kaum durchführbar ist!! Ausserdem befürchte er einen öffentlichen Skandal. Nicht aber weil es unbedingt unrecht ist, sondern weil ich und meine Söhne den Journalisten unsere Geschichte glaubhaft darstellen können. Ich glaube Dr. Lanz unterschätzt die Intelligenz von manchen Journalisten, dass diese selber denken und recherchieren können.
Zur Verhaftung an sich gehe ich in diesem Moment nicht ein, da dies zu umfangreich ist. Was viele nicht wissen ist, dass man bei einem FFE auch verhaftet wird. Dabei werden die Kinder auch verhaftet, da sie auch als verhaftete Personen aufgeführt werden. Meine Personalien bezüglich der Namen sind so aufgeführt, als ob ich meine Kinder unehelich bekommen hätte und dann später noch zu Flück geheiratet habe! Das heisst, mein Ehename wird auf dem Verhafts-Rapport zu meinem Geburtsnamen und mein Geburtsname wird auf dem Verhafts-Rapport zum Familiennamen. Erstaunlich ist auch, dass meine Kinder meine Eltern sind. So ist es im Original anzutreffen. Auf der nächsten Seite wurden dann meine Kinder als 2. und 3. Verhaftete aufgeführt.
Man hat keine Chance gegen solche Dokumente oder deren Inhalt vorzugehen. Bis heute wird gesagt, dies sei so richtig.


Mein älterer Sohn griff zum Glück reflexartig zu seiner Kamera, die er sich mit dem Preisgeld seiner wissenschaftlichen Arbeiten finanzierte. Dr. Nagel (links im Bild) wurde daraufhin so sauer, dass er ihm auf die Kamera schlug und diese beschädigt wurde. Trotz Reparatur funktionierte sie nachher nicht mehr einwandfrei. Rechts im Bild ist Werner Scherrer. Das Bild entstand genau in dem Moment, als Dr. Nagel auf die Kamera schlug.
Aus http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2003/nr12/Schweiz/10030.html ist zu entnehmen, dass es in der Schweiz jährlich zu 10'000 bis 20'000 FFE kommt, wobei aber keine genaue Statistik geführt wird! Meiner Meinung ist dies schon eine hohe Zahl, gemessen an der Anzahl Einwohner der Schweiz.



Es ist schon erstaunlich: Obwohl man als schwerst gestört eingestuft wird, hält es Dr. Lanz nicht für nötig, dass man in einer solchen Situation einen Rechtsbeistand bekommt.

Die gerade erwähnte Anhörung fand in der Klinik Hard statt. Da ich Zeugen haben wollte, fragte ich eine Krankenschwester sowie meinen Bruder Andreas Gasser, den es als Bruder offiziell nicht gibt, mich zu begleiten. Dies taten sie auch. Vor dieser Anhörung hatte ich noch ein Gespräch mit einem „externen“ Psychiater. Dieser glaubte mir natürlich auch nichts. Vollgepumpt mit Medikamenten ging ich dann an diese Anhörung. Der Richter versprach mir, dass ich nach der Anhörung, wenn das Tonband abgeschaltet ist, ich noch Gelegenheit bekomme mich über die Vorkommnisse mit der Vormundschaftsbehörde Bülach und Effretikon zu äussern. Bei der Anhörung war auch der zuvor erwähnte „externe“ Psychiater anwesend. Dieser Psychiater durfte sich über mich äussern und liess kein einziges gutes Haar an mir. Auch hielt er es nicht für nötig ein kritisches Denken an den Tag zu legen, dass evtl. meine Aussagen doch wahr sein könnten und dies zuerst überprüfen würde. Ich war dann regelrecht sprachlos und traumatisiert. Anschliessend durfte ich dem Richter kurz mit dem Richter über die Geschehnisse reden. Die Krankenschwester sagte dann auch dem Richter, dass der Sozialarbeiter der Klinik Hard mir auch bei der Suche nach einer Wohnung helfen wird. Dies stimmte schlussendlich nicht, da der Sozialarbeiter der Klinik Hard nur für interne Sachen zuständig ist und nicht auf Fälle, die sich auf externe Sachen beziehen, wie z.B. Wohnungssuche.

Jetzt noch zu ein zwei Tonbandaufnahmen. Die Anleitung zum Herunterladen finde man im letzten Eintrag ganz unten (LINK)

Tonbandaufnahme 10
Diese Aufnahme habe ich gemacht, als ich Herrn Franz Xavier Huber am Telefon fragte, ob er es fair finde, dass er mich, kaum aus der Klinik Hard draussen, mich wieder in eine Institution einweisen wollte. Seine Antwort (ganz am Schluss der Aufnahme) war bloss, dass ich nicht alleine bin, wenn die Buben nicht da sind! Es wäre beängstigend wenn dies der Verhältnismässigkeit entspricht.


Tonbandaufnahme 11
Dies ist ein kleiner Teil der Tonbandaufnahme, welche zwischen dem Wohnungseingang gemacht wurde, als Frau Evelyne Pente unangekündigt im Januar 2002 vorbeikam (siehe LINK).
Zuerst sagt sie, dass meine Kinder weiterhin ins Heim müssen, wenn ich nicht zurecht komme oder weiterhin krank bin. Am Schluss sagt sie aber, dass dies gar nicht eingetroffen ist. Wieso dann all die Androhungen von erneuten Massnahmen, wenn nichts eingetroffen ist?!
Das nächste Mal werde ich schreiben wie man unter Druck gesetzt wird ein „freiwilliges Gutachten“ machen zu lassen.

Montag, 31. Dezember 2007

Wie wenig Verständnis man für ein Opfer hat

Ich stelle ein paar wenige Tonbandaufnahmen ins Internet wegen verschiedenen Gründen: Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.
Der Grund, dass ich meine Mutter angerufen habe, ist, dass ich wissen wollte, wer sie informiert hat, dass ich in der Klinik Hard und meine Kinder im Kinderheim Florhof waren. Ich wollte dies wissen, da meine Mutter immer behauptete, meine Kinder hätten sie aus dem Kinderheim heraus angerufen. Mit diversen Aufnahmen kann ich beweisen, dass dies nicht stimmt.
Von meiner Familie bekam ich auch immer wieder widersprüchliche Aussagen bezüglich den angeblichen Anrufen meiner Kinder. Diese Aussagen werde ich aber zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.
Einerseits wurde mir und meinen Kindern von der Verwandtschaft, Sozialarbeitern und Co. immer massive Vorwurf gemacht, ich hätte meine Kinder negativ gegen die Grosseltern beeinflusst, z.B. dass meine Geschichte meine Kinder nichts angehe. Auch verstanden diese Leute nicht, dass ich den Kontakt zwischen meinen Kindern und ihren Grosseltern verhinderte, obwohl diese Leute genau meine Geschichte kannten. Gegen die Leute, die Kontakt zwischen meinen Kindern und ihren Grosseltern verlangten, empfinde ich tiefen Ekel für ihr Unverständnis. Ich hatte meine Kinder früh aufgeklärt, nur so konnte ich sie schützen.
Dann, obwohl meine Kinder nie Kontakt zu ihren Grosseltern hatten, wird behauptet, sie hätten diese angerufen.
Eine Version war, dass ein sogenannter Wolfgang aus Berlin das Telefon der Grosseltern abgenommen hat, als meine Kinder bei diesen angerufen haben. Aber zugleich wollten sie nicht, dass ich mit diesem Wolfgang Kontakt aufnehme und selbst frage.
Daher bin ich froh, dass ich diese Aufnahmen gemacht habe. Bei meinen Anrufen, als ich die Telefonnummer dieses Wolfgangs haben wollte, versuchte ich meiner Mutter und meiner Familie zum x-ten Mal klar zu machen, dass mich der Gritti mich vergewaltigt hatte. Meine Mutter und Familie stritt aber immer alles ab. Mein ganzes Leben lang hatte ich vor dem Gritti Angst, aber jetzt ging es um meine Kinder. Ich lasse nicht zu, dass ihnen was unterstellt wird, was sie nicht getan haben. Als ich dann einmal den Gritti am Telefon hatte, fragte ich ihn nach der Telefonnummer dieses Wolfgangs aus Berlin. Auch er verweigerte mir diese und kam zuckersüss (als ob wir gute Freunde wären oder ich ein Kind sei) mit der Aussage, dass er mich so nicht kenne. Anschliessend kam er mit dem Spruch, ich würde alle belästigen.
Dabei war es meine Familie, die überall herumtelefonierte und sagten, meine Kinder hätten angerufen.
Ein weiterer Grund für die Veröffentlichung ist, dass die Psychiater und Co. mir nie geglaubt haben, als ich denen meine Geschichte erzählte und weil diese immer meinten, meine Mutter hätte mich so gerne oder ich müsse verzeihen oder verstehen, dass der Gritti krank ist. Der meistgehörte Satz von diesen war, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum ich nicht den Namen des Grittis tragen möchte (obwohl ich dies mehrfach erklärt habe).
Ein Beispiel: Ich wurde aufgefordert mit der Klinik Hard Kontakt aufzunehmen. Dies tat ich dann auch und anschliessend schrieb Herr Dr. M. Lanz, ärztlicher Direktor der Klinik Hard, and die Vormundschaftsbehörde Bülach an Herrn Huber am 29. Dezember 2000 seine Meinung zu dem einen Telefongespräch, dass ich mit ihm, Herrn Dr. M. Lanz, geführt habe. Man sieht, dass Herr Dr. M. Lanz schon im vorne herein an meinen Aussagen zweifelt, ohne jedoch etwas überprüft zu haben. Weitere Unterlagen von der Klinik Hard werde ich später ins Internet stellen. (Wie immer: Auf Bild klicken um zu vergrössern)

Die folgenden Texte sind Teilauszüge von Gesprächen, die gut verständlich sind. Link zum Herunterladen ist ganz unten.

Auf der ersten Tonbandaufnahme hört man wie meine Mutter, als ich  bei ihr in Dietlikon war, alles abstreitet, dass der Jürg Gritti mich vergewaltige. Dabei erwähne ich noch, dass Jürg Gritti noch wegen einem anderen Fall verhaftet worden ist.
Auf der zweiten Tonbandaufnahme streitet meine Mutter wieder alle Vergewaltigungen von Jürg Gritti ab. Auf die Frage, warum Jürg Gritti dann in Haft war, sagte meine Mutter, ich sei der Grund gewesen (das ganze Leben lang musste ich dies mir von der Verwandtschaft anhören lassen, dass ich die Familie zerstört hätte).
Auf der dritten Tonbandaufnahme (Aufnahme von einem direkten Gespräch auf der Polizei zwischen meiner Mutter und mir, da man mir sagte, ich sollte mit meiner Mutter direkt reden und nicht immer am Telefon) stritt meine Mutter wieder alles ab und all die Dokumente, die ich ihr gegeben habe, hatte sie fortlaufend zerrissen. Während diesem Gespräch habe ich offen, d.h. dass sie dies gesehen hat, das Tonbandgerät laufen gelassen. Als meine Mutter von mir genug hatte, wollte sie gegen mich eine Strafanzeige machen. Ich sagte ihr, dass dies kein Problem für mich sei und wir sind dann auf die Polizei gegangen. In dem ganzen Stress habe ich vergessen das Tonbandgerät auszuschalten, dass ich dann während der restlichen Zeit in meiner Tasche hatte. Bei diesem Gespräch bei der Polizei erzählt meine Mutter, (Kurzfassung) dass ihr Mann Jürg Gritti in Effretikon gearbeitet hat, sie im Spital gewesen sei und er ihr etwas bringen wollte. Auf dem Weg von Illnau nach Effretikon mit dem Velo hat er das gewisse Etwas verloren. Daher hat er zwei Mädchen gefragt, die dann aber davon liefen. Dann fragte er zwei Buben…(Lücke). Die Mädchen sagten dann, der Mann habe sie a…, dann wurde der Mann (mein Mann) abgepackt und er konnte auch nicht weiter. Nachher hiess es dann, er habe sie (die Mädchen) vergewaltigt. (Hier sagt ja meine Mutter selbst, dass Jürg Gritti nicht wegen mir verhaftet wurde! Ich kam erst in Spiel, als Gritti schon verhaftet wurde und die Polizisten mit Gritti nach Hause kamen. Siehe dazu auch diesen älteren post von mir.
Auf der vierten Tonbandaufnahme: Diese Aufnahme ist ein Beispiel, wie man mit meinen Kindern geredet hat. Als ich meine Mutter anrief, nahm meine Halbschwester Regula den Hörer ab, die mit einem Kantonspolizisten verheiratet ist, und ich versuchte mit ihr nochmals ein klärendes Gespräch zu führen. Sie wollte aber unbedingt mit dem älteren Sohn reden. Sie sagte dann zu meinem Sohn, dass er und sein Bruder keinen Kontakt zu den Grosseltern haben, könne er mir verdanken.
Auf der fünften Tonbandaufnahme: In diesem Gespräch sagt Regula, wie es auch viele andere Verwandte taten, zu meinem älteren Sohn, dass die Grossmutter von zwei Typen in Kanada vergewaltigt wurde und ich daraus entstanden bin. (Dies hörte ich mein ganze Leben lang. Von Kanada habe ich aber andere Informationen!).
Auf der sechsten Tonbandaufnahme: Regula sagt zu meinem Sohn, meine Mutter hätte eine Anzeige gemacht gegen diese Typen.
Auf der siebten Tonbandaufnahme: Ich wollte die Telefonnummer von diesem Wolfgang aus Berlin erfahren. Ich rief meine Mutter an, doch Jürg Gritti nahm den Hörer ab. Ich wollte meine Mutter haben, sie war nicht da. Dann sagte ich Jürg Gritti einmal klar und deutlich, was er mir angetan hatte. Sogar das 5-Jährige Mädchen aus Wald ZH stritt er ab, vergewaltigt zu haben.
Tonbandaufnahme acht und neun kommentiere ich zu diesem Zeitpunkt nicht weiter.

Anleitung zum Herunterladen:
Für die jeweilige Aufnahme auf den jeweiligen Link klicken.

Tonbandaufnahme 01
Tonbandaufnahme 02
Tonbandaufnahme 03
Tonbandaufnahme 04
Tonbandaufnahme 05
Tonbandaufnahme 06
Tonbandaufnahme 07
Tonbandaufnahme 08
Tonbandaufnahme 09 


Je nach Browser muss dies nochmals bestätigt werden.

Je nach dem was gewählt wurde beim vorherigen Fenster, muss auf dem PC der Speicherort aufgesucht werden und die Datei geöffnet werden.