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Mittwoch, 16. März 2011

Rückerstattungsanforderung des Obergerichts Zürich

Ich habe gestern vom Obergericht  Zürich einen Brief bekommen, dass ich die unentgeltliche Prozessführung zurückzahlen sollte. Ich konnte es nicht glauben, als ich diesen Brief las. Der Brief sagt, ich müsse die unentgeltliche Prozessführung in der Klinik Hard betreffend FFE/Verhaftung bezahlen. Siehe Blog vom 28. Januar 2008.

Wie man in den Scans sieht, ist neu mein Heimatsort Bülach und nicht Brienz BE. Auch steht im Brief, dass beruhend auf dem Entscheid vom 06.07.2011 mir Prozesskosten auferlegt wurden, was ja erst in der Zukunft ist.


Mit mir hat man noch einmal gesprochen, dass ich nie eine Richtigstellung, Entschuldigung oder Entschädigung bekomme. Man bleibt dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde, ich gelte immer noch als geisteskrank und ich mein Leben lang Wahnvorstellungen habe (siehe Blog 3. Mai 2008).

Zudem habe ich mitgeteilt bekommen, dass ich auch keine Hilfe für die Ausreise nach Kanada bekomme. Dies sei die Aufgabe der Kanadier. Eine Sozialarbeiterin, die jetzt für mich zuständig ist, hat festgestellt, dass ich auch kein Pensionsgeld bekommen werde. Sie ging zuerst davon aus, dass ich bei der Scheidung Pensionsgeld zugesprochen bekommen hätte. Sie stellte aber fest, dass dem nicht so ist.

Samstag, 20. Februar 2010

Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind

In diesem Blog-Eintrag greife ich noch einmal die Geschehnisse um die Verhaftung/FFE bis hin zum Verfahren meiner Kinder vor Gericht auf. Dabei geht es in diesem Beitrag darum, die Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach anhand von Akten dazulegen.
Eine inhaltliche und chronologische Darstellung der Geschehnisse findet man in den Blogeinträgen vom 28. Januar 2008 (speziell das Memorandum vom 29. November 2000) und 22. August 2007.

Ich wurde ja aufgefordert auf freiwilliger Basis mit dem Ambulatorium und der Klinik Hard, Dr. Lanz, Kontakt aufzunehmen, was ich auch getan habe. (siehe dazu Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008).
Was hätte das Gutachten für einen Sinn gemacht, wenn ja Dr. Lanz sich kaum gegen seinen Auftraggeber gestellt hätte?
Auch glaube auch nicht, wenn ich auf freiwilliger Basis dort hin gegangen wäre, hätte man mir so oder so nicht geglaubt und man hätte mich wegen „Handlungsbedürftigkeit“ dann einfach behalten (solche Erfahrungen habe ich auf anderen Internet-Seiten gelesen).

Am 29. Dezember 2000 schilderte Dr. Lanz von der Klinik Hard Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (Blog-Eintrag vom 31. Dezember 2007, Link zum Scan) das Telefongespräch.
Wie man im Folgenden sieht, bin ich schon vorverurteilt worden, dass ich krank bin.
Nachdem Dr. Lanz festgestellt hat (siehe Eintrag vom 28. Januar 2008, direkter Link zum Scan) hat, dass man dafür keine Rechtsgrundlage hat, ging man wieder darauf zurück, dass meine Kinder nicht in die Schule gegangen sind, (Siehe Eintrag vom 23. September 2007, direkt zum 2. letzten Scan), warum wird aber nicht erwähnt.  Wie man im obigen Scan sieht, hatte Dr. Lanz hatte aber gleich eine Lösung bereit, indem man mich in einen "Erregungszustand" versetzt. Wie man am Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008 sieht, wurde dies auch so gemacht. Dr. Nagel streckte mir den Auszug der Vormundschaftsbehörde Bülach entgegen. Als ich anfing ihn zu lesen, wurde er aggressiv. Ich sagte er solle jetzt einmal ruhig sein, damit ich ihn in Ruhe lesen kann. Daraufhin sagt er, jetzt ist genug mit dem Affentheater und ich könne ihn in der Klinik Hard lesen. Dr. Nagel hatte für mich und meine Kinder schon einen FFE-Formular ausgefüllt mitgenommen. Im gleichen Moment stürmten dann alle Beteiligten in die Wohnung.
Man ist nie zu einer Lösung bereit gewesen. Man hat mir auch einen runden Tisch mit Fachleuten und Vertrauenspersonen verweigert. Und all die Leute, die von aussen kamen und versucht haben für uns zu vermitteln, wurden als instrumentalisiert abgetan. Man sieht ja in den vorherigen Blogs, dass man keine Offenheit, keine Transparenz hat gegenüber uns.


Im Blog-Eintrag vom 22. August 2007 habe ich aufgezeigt, wie meine Kinder durch alle Instanzen alleine gingen. Im Folgenden dazu die wesentlichen Dokumente.

 Man sieht, dass das Bezirksgericht Zürich nicht auf das Begehren eingingen, weil meine Kinder noch nicht 16 Jahre alt waren. Innerhalb von 2 Tagen mussten meine Kinder alleine einen Rekurs einreichen. Dies taten sie auch, wie man am folgenden Brief sieht (nur der Begleitbrief zur Stellungnahme zum  Beschluss der VB Bülach, siehe letzter Eintrag).

Zum Glück kannten sich meine Kinder etwas mit der Gesetzgebung aus und vor allem wussten sie, dass sie sich auf die Kinderrechtskonvention Art. 12.1 und Art. 12.2 berufen konnten. Dies machten sie alles alleine, ohne Hilfe von Frau Pente oder sonst jemandem. Anhand des folgenden E-Mails von Frau Evelyne Pente an Franz Xavier Huber sieht man, dass Evelyne Pente nicht die Interessen meiner Kinder vertrat und sogar den Vorschlag machte den Rekurs zurückzuziehen.  
 Im E-Mail hört es sich zwar freundlich an, doch meine Kinder berichteten, dass sie stark von Frau Evelyne Pente beeinflusst wurden. Da meine Kinder keine Hilfe bekamen, fiel ihnen als erstes nur der Anwalt ein, der meinen älteren Sohn von seiner wissenschaftlichen Organisation kannte. Leider konnten sie ihn in der kurzen Zeit nicht ausfindig machen, hatte ihn aber schon beim Obergericht sicherheitshalber schon einmal angegeben. Da in der Nähe des Heimes Florhofs ein Antiquar/Antiquitätenhändler war, der auch bei einer der Arbeiten meines älteren Sohn half, gab ihnen die Adresse eines Anwaltes.
Wie Evelyne Pente das Gericht anlog, kann man noch hier nachlesen: Eintrag vom 22. November 2008.

Herr Huber von der VB Bülach stellt diese Situation aber so da, als ob der erste Anwalt auf das Mandat verzichtet hätte.
 Dies konnte aber jener gar nicht, weil er keine Kenntnis davon hat. Im Weiteren hielt Herr Huber besonders fest, dass meine Kinder ohne meine Unterschrift dem neuen Anwalt den Auftrag gegeben haben. Ich bin aber froh, dass meine Kinder auch ohne mich Hilfe suchen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in der Klinik Hard.
Im Blog vom 24. Juli 2007/ 22. August 2007 sieht man noch zu unterst, dass das Obergericht Zürich nicht die Meinung vertritt, dass meine Kinder wegen dem fehlenden 16. Geburtstag nicht eine gerichtliche Anhörung verlangen könnten und massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention missachtet wurden.
Im 2. Scan im Blog-Eintrag vom 20. Febuar 2007 sieht man, dass selbst das Obergericht Zürich die widersprüchliche Haltung von Frau Evelyne Pente festgehalten hat. 


Es ist schon ziemlich dreist von Frau Evelyne Pente den Anwalt meiner Kinder so zu täuschen. Dies war sie, indem sie dem Anwalt nichts über den Florhofaustritt sagte und ihn nicht informierte, dass wir keine Unterstützung bekommen werden (siehe Eintrag vom 24. Juli 2007, Link direkt zum 2. Scan). Am vorherigen Link sieht man auch, dass schon am 21. September 2001 entschieden wurde, als fünf Tage zuvor, dass meine Kinder aus dem Heim entlassen werden. Nach dem Heimaustritt meinte Frau Evelyne Pente tatsächlich, dass sie müsste dem Anwalt schreiben, als ob wir nicht kooperativ seien.  (siehe Eintrag vom 17. Februar 2008, Direktlink zum Brief). Es ist interessant, dass sie nicht in Betrachtung zieht, dass wenn etwas meinen älteren Sohn belastet hätte, dies die fehlenden Möbel waren, die man uns zuerst versprochen hatte und uns dann verweigert wurden.
Noch eine Ergänzung zu den Möbel: Hätte ich den Liberationsschein (siehe Eintrag vom 22. August 2007 , fast ganz unten) auf das vorgerückte Datum vom 31.12.2001 bestätigt, hätte ich damit bestätigt, dass Frau Evelyne Pente nicht wusste, dass wir keine Möbel bekommen werden. Ich möchte gerne wissen wie es im Interesse der Kinder ist, wenn man diesen Möbeln verweigert und sie die Hausaufgaben auf dem Boden machen müssen und auf einer dünnen Matte auf dem Boden schlafen müssen.

Noch einmal zum Gerichtsverfahren meiner Kinder, welches sie selbstständig führten. Im folgenden Scan sieht man einen Auszug aus dem Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002.
Wie bereits im Eintrag vom 22. August 2007 / 24. Juli 2007 gezeigt, hat ja das Obergericht Zürich geschrieben, dass massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention verletzt wurden. Festzuhalten ist, dass diese Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention direkt anwendbares Recht sind (Bundesgerichtsentscheid vom 22. Dezember 1997). Doch der Bezirksrat Bülach scheint die massgeblichen Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention nicht akzeptieren zu wollen, den er schreibt ja, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen hätten, obwohl sie nicht prozessfähig seien (damit wird auf das Alter referiert).


Schlussbemerkung
Die Behörden bleiben immer noch dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde und das Datenchaos besteht weiterhin. Zudem wollen die Behörde und die Krankenkasse, dass meine Kinder rückwirkend für finanzielle Beträge aufkommen müssen, für welche sie nicht verantwortlich waren und nie einen Vertrag unterschrieben haben. Nach meiner Ansicht muss Frau Evelyne Pente zur Verantwortung gezogen werden, da sie die Beiständin meiner Kinder war und die Sachen so eingeleitet hat. Sobald ich zu diesem Thema alles schriftlich habe, werde ich dies im Blog veröffentlichen.
Ich möchte noch einmal ganz klar festhalten, dass ich keine Unterstützung jeglicher Art bekomme, nicht einmal für die Ausreise nach Kanada. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn man uns in irgendeiner Form unterstützen könnte, dass wir ausreisen können.

Samstag, 22. November 2008

Vernichtung von Akten / Eveylne Pente lügt das Obergericht Zürich an

Vernichtung von Akten
Schon in den 1990er Jahren habe ich versucht an all meine Kinderakten zu kommen. Damals hiess es von den verschiedenen Behörden, dass die Akten seien unter Verschluss und somit für mich nicht zugängig. Jetzt habe ich bei den verschiedenen Stellen noch einmal versucht mit den neuen Gesetzen an meine Akten zu kommen.
Laut neuster Aussage wurde der Grossteil meiner Akten vernichtet. In der Kinderpsychiatrie Brüschhalde in Männedorf gibt es jetzt nur noch ein kleines Mäppchen von ursprünglich mehreren Ordnern (diese Akten habe ich noch nicht)!
Meine Kinderakten vom Kinderheim Sonnenbühl in Brütten, heute Kinderheim Elgg, wurden vernichtet.
In Bassersdorf gibt es nur ein Deckblatt meiner Akten, ansonsten nichts! Die neue Person bei dieser Behörde wurde selbst stutzig, als sie dies feststellte
Selbst meine Akten aus der Zeit als ich mit meiner Mutter im Inselhofspital war, sind nicht mehr vorhanden. Aber diejenigen meines Bruders, der dort geboren wurde, existieren noch!

Es ist unglaublich, wie man mit meinen Akten umgeht und umging. Zuerst verweigert man mir diese und dann werden sie einfach vernichtet!

Weil ich mein Leben lang immer hörte, dass ich von einer Vergewaltigung abstamme, habe ich mich beim Children’s Aid, Society of Metropolitan Toronto Canada, erkundigt, ob sie etwas von meinem Vater wissen. Diese schrieben mir dann folgenden Brief

Es steht überhaupt nichts von einer Vergewaltigung. Und wenn nach der Aussage von Regula, meiner Halbschwester, [Siehe Beschreibung zur 6. Tonbandaufnahme http://namensaenderung.blogspot.com/2007/12/wie-wenig-verstndnis-man-fr-ein-opfer.html und auch http://namensaenderung.blogspot.com/2006/12/wenn-man-den-namen-eines-pdophilen.html] meine Mutter eine Strafanzeige machte, wieso hat dann die Behörde nichts gefunden?
Als ich diesen Brief Schweizer Beamten oder Sozialarbeitern zeigte, meinten diese nur, dass mir die kanadischen Behörden dies geschrieben haben, um mich zu beruhigen. Wenn Schweizer Beamten so arbeiten, müssen sie ihr eigenes Verhalten aber nicht auf ausländische Behörden projizieren.
Ich bin schon stolz eine kanadische Staatsbürgerin zu sein, wenn ich daran denke, wie mir in der Schweiz Steine in den Weg gelegt wurden.


Brief von Evelyne Pente an das Obergericht Zürich
Im Folgenden der Brief von Frau Evelyne Pente an das Obergericht Zürich, weil meine Kinder eine Anhörung vor Gericht wollten (dieselben Ansichten vertrat auch Frau Esther Zinniker).

Siehe dazu auch:
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html,
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/02/frau-pente-und-finanzen-frau-pente-die.html,
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html.

Der Auftrag von Evelyne Pente wäre gewesen, die Interessen meiner Kinder zu vertreten. Wie man aber an diesem Brief sieht, hielt sie davon nichts und versuchte sogar das Gegenteil zu erreichen, indem sie dem Rekurs nicht zustimmte. In einem nächsten Satz schrieb sie dann aber wieder, dass sie einen Rekurs vor Erreichung des 16. Lebensjahres unterstützt.
Evelyne Pente sieht nicht, dass dies kein Sachverhalt ist, den man hin und her abwägen kann, sondern es ist das Recht meiner Kinder! Ausserdem wäre eine Ablehnung auf das Recht der Anhörung nach UN Kinderrechtskonvention nicht rechtens gewesen, egal was sie für Argumente sich zusammenstrickt.

Solche Argumentationen haben allein den Zweck dass Kinder keine Aussagen machen können.
Ausserdem hat sie mit diesem Brief das Obergericht angelogen, indem sie sagt, dass „die Bearbeitung der Vergangenheit nicht vergessen werden wird“. Wenn wir sie auf Geschehnisse der „Vergangenheit“ ansprachen, meinte sie immer nur, dass dies „vor ihrer Zeit“ gewesen ist und sie damit nichts zu tun habe.

Auf was ich ein anderes Mal ausführlich behandeln werde ist, dass meine damalige Pflegemutter mir die Rückkehr zu meiner Mutter und Jürg Gritti als neues Recht mit dem Namen „Familienrückführung“ begründete. Erst in den 1990er Jahren mit der Aushändigung von anderen Akten habe ich gemerkt, dass sie mich angelogen hat. Selbstverständlich habe ich damit konfrontiert, aber sie streitet ab, dass sie je eine solche Aussage gemacht hat. Dabei wurde sie aber sehr widersprüchlich.