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Samstag, 22. November 2008

Vernichtung von Akten / Eveylne Pente lügt das Obergericht Zürich an

Vernichtung von Akten
Schon in den 1990er Jahren habe ich versucht an all meine Kinderakten zu kommen. Damals hiess es von den verschiedenen Behörden, dass die Akten seien unter Verschluss und somit für mich nicht zugängig. Jetzt habe ich bei den verschiedenen Stellen noch einmal versucht mit den neuen Gesetzen an meine Akten zu kommen.
Laut neuster Aussage wurde der Grossteil meiner Akten vernichtet. In der Kinderpsychiatrie Brüschhalde in Männedorf gibt es jetzt nur noch ein kleines Mäppchen von ursprünglich mehreren Ordnern (diese Akten habe ich noch nicht)!
Meine Kinderakten vom Kinderheim Sonnenbühl in Brütten, heute Kinderheim Elgg, wurden vernichtet.
In Bassersdorf gibt es nur ein Deckblatt meiner Akten, ansonsten nichts! Die neue Person bei dieser Behörde wurde selbst stutzig, als sie dies feststellte
Selbst meine Akten aus der Zeit als ich mit meiner Mutter im Inselhofspital war, sind nicht mehr vorhanden. Aber diejenigen meines Bruders, der dort geboren wurde, existieren noch!

Es ist unglaublich, wie man mit meinen Akten umgeht und umging. Zuerst verweigert man mir diese und dann werden sie einfach vernichtet!

Weil ich mein Leben lang immer hörte, dass ich von einer Vergewaltigung abstamme, habe ich mich beim Children’s Aid, Society of Metropolitan Toronto Canada, erkundigt, ob sie etwas von meinem Vater wissen. Diese schrieben mir dann folgenden Brief

Es steht überhaupt nichts von einer Vergewaltigung. Und wenn nach der Aussage von Regula, meiner Halbschwester, [Siehe Beschreibung zur 6. Tonbandaufnahme http://namensaenderung.blogspot.com/2007/12/wie-wenig-verstndnis-man-fr-ein-opfer.html und auch http://namensaenderung.blogspot.com/2006/12/wenn-man-den-namen-eines-pdophilen.html] meine Mutter eine Strafanzeige machte, wieso hat dann die Behörde nichts gefunden?
Als ich diesen Brief Schweizer Beamten oder Sozialarbeitern zeigte, meinten diese nur, dass mir die kanadischen Behörden dies geschrieben haben, um mich zu beruhigen. Wenn Schweizer Beamten so arbeiten, müssen sie ihr eigenes Verhalten aber nicht auf ausländische Behörden projizieren.
Ich bin schon stolz eine kanadische Staatsbürgerin zu sein, wenn ich daran denke, wie mir in der Schweiz Steine in den Weg gelegt wurden.


Brief von Evelyne Pente an das Obergericht Zürich
Im Folgenden der Brief von Frau Evelyne Pente an das Obergericht Zürich, weil meine Kinder eine Anhörung vor Gericht wollten (dieselben Ansichten vertrat auch Frau Esther Zinniker).

Siehe dazu auch:
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html,
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/02/frau-pente-und-finanzen-frau-pente-die.html,
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html.

Der Auftrag von Evelyne Pente wäre gewesen, die Interessen meiner Kinder zu vertreten. Wie man aber an diesem Brief sieht, hielt sie davon nichts und versuchte sogar das Gegenteil zu erreichen, indem sie dem Rekurs nicht zustimmte. In einem nächsten Satz schrieb sie dann aber wieder, dass sie einen Rekurs vor Erreichung des 16. Lebensjahres unterstützt.
Evelyne Pente sieht nicht, dass dies kein Sachverhalt ist, den man hin und her abwägen kann, sondern es ist das Recht meiner Kinder! Ausserdem wäre eine Ablehnung auf das Recht der Anhörung nach UN Kinderrechtskonvention nicht rechtens gewesen, egal was sie für Argumente sich zusammenstrickt.

Solche Argumentationen haben allein den Zweck dass Kinder keine Aussagen machen können.
Ausserdem hat sie mit diesem Brief das Obergericht angelogen, indem sie sagt, dass „die Bearbeitung der Vergangenheit nicht vergessen werden wird“. Wenn wir sie auf Geschehnisse der „Vergangenheit“ ansprachen, meinte sie immer nur, dass dies „vor ihrer Zeit“ gewesen ist und sie damit nichts zu tun habe.

Auf was ich ein anderes Mal ausführlich behandeln werde ist, dass meine damalige Pflegemutter mir die Rückkehr zu meiner Mutter und Jürg Gritti als neues Recht mit dem Namen „Familienrückführung“ begründete. Erst in den 1990er Jahren mit der Aushändigung von anderen Akten habe ich gemerkt, dass sie mich angelogen hat. Selbstverständlich habe ich damit konfrontiert, aber sie streitet ab, dass sie je eine solche Aussage gemacht hat. Dabei wurde sie aber sehr widersprüchlich.

Freitag, 31. Oktober 2008

Keine Aktenführung über Kinder im Kinderheim Florhof

Ergänzung zum letzten Eintrag

Ich habe doch noch die richtige Schweigepflichtentbindung nach einigen Aufforderungen, mir diese auszuhängen, von der Klinik Hard bekommen. Es hiess ja zuerst, dass es nur diejenige Schweigepflichtentbindung (11. Juli 2001) gab, die ich mit dem Gutachten bekam und nur für die Vormundschaftsbehörde Bülach galt. Für was ich diese unterschrieben habe, weiss ich nicht mehr.
Ich war mir aber absolut sicher eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben zu haben, wo alle von mir angegebenen Personen darauf standen. Nachträglich habe ich diese erhalten, von mir unterschrieben am 23. Juli 2001. Auf dieser befand sich unter anderem der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, der hätte bestätigen können, wie man mit meinen Akten umging. Auch auf der Liste befand sich derjenige Staatsanwalt, der meinen Kindern anrief und ihnen sagte, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Im Gutachten heisst es aber, ich hätte meine Kinder nicht zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst für ein Gutachten geschickt. Siehe dazu auch die Einträge
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html und
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html
(Brief vom 26. April 2001, letzter Scan).
Auch wurde die Person die bei der wissenschaftlichen Arbeit meines älteren Sohnes half, nicht befragt, sowie mein Bruder Andres Gasser, wohnhaft in Schaffhausen.


Esther Zinniker und die Aktenführung über Kinder im Kinderheim Florhof

Siehe dazu auch http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html. Wie man mit an den Scans aus meinem Gutachten aus der Klinik Hard (die unteren Scans des zuvor erwähnten Eintrages) sieht, habe ich damals einen Teil meines Gutachtens bekommen. In diesem Ausschnitt wurden auch wenige Aussagen von Frau Esther Zinniker festgehalten, die damals die Heimleiterin des Kinderheims Florhof war. Diesen Teil bekam ich im September 2002 und rief Frau Esther Zinniker schon damals an, damit sie mir ihre Angaben zu meinen Kindern erläutern könne, siehe dazu

http://namensaenderung.blogspot.com/2008/09/akteneinsicht-und-namenschaos.html. Schon damals wollte sie keine Auskunft geben und hat sich nur in einem aggressiven Ton über Kinder geäussert und die wissenschaftlichen Arbeiten meines Sohnes.
Mit der Kopie des vollständigen Gutachtens, welche ich erst vor kurzem erhielt (siehe letzter Eintrag), habe ich nun Einblick über alle Aussagen von Frau Esther Zinniker, heute Heimleiterin des Kinderheims Schloss Regensberg bekommen. Ich rief deshalb Frau Esther Zinniker letzte Woche an um sie zu fragen, ob im Kinderheim Florhof keine Berichte über die Kinder geschrieben werden, wie es mir schon zuvor der jetzige Heimleiter des Kinderheims Florhof sagte (was mich sehr erstaunte). Hier klicken um Tonbandaufnahme 16 herunterzuladen.

Frau Zinniker bestätigte mir, dass keine Akten über Kinder geführt werden. Darauf fragte ich, dass sie schwerwiegende Aussagen (in Gutachten) machen kann und dies dann nicht belegen müsse. Ihre Aussage war nur, dass dieser Fall schon manche Jahre her ist und sie nicht nach 900 Kindern weiss, welches Merkmal welches Kind hatte. Ausserdem habe sie keine Lust mit
Leuten wie mir nach all den Jahren über solche Sachen zu diskutieren. Am Ende sagte sie, ich hätte meine Söhne massiv kaputt gemacht und sie hat das Telefon einfach aufgehängt. Das ganze Gespräch und somit den Rest der Unterhaltung kann man hier als Tonbandaufnahme 17 herunterladen.(Mein Name und die "so stichhaltigen" Diagnosen von Frau Esther Zinniker habe ich herausgeschnitten).
Nach diesem Gespräch habe ich dem Bezirksrat Bülach angerufen und Herrn Dürsteler gebeten ob er Frau Zinniker fragen könne, wie und wo ich angeblich meine Kinder fertig gemacht habe. Frau Zinniker hat dem Bezirksrat Bülach keine Auskunft gegeben, wie ich meine Kinder fertig gemacht haben soll. Sie sagte ihm aber auch, dass keine Akten über Kinder im Durchgangsheim
Florhof geführt werden.
Ich finde es schlimm, wenn Personen in Positionen wie Frau Zinniker schwerwiegende Aussagen machen können, dies aber auf keine Weise belegen oder dokumentieren müssen. Ihre Aussagen wurden aber 1 zu 1 vom Gutacher übernommen sowie ihre Empfehlung, dass meine Kinder in ein Langzeitheim müssten. Dieses Gutachten der Klinik Hard ist ja scheinbar Eigentum des
Auftraggebers: die Vormundschaftsbehörde Bülach. Diese stützen sich dann wieder auf das Gutachten und somit auch auf die Aussagen von Esther Zinniker.

Ich kann in meinem Fall im Notfall die Aussagen von Frau Esther Zinniker mit verschiedenen Dokumenten widerlegen, aber was ist mit denjenigen Eltern und Kindern, die das nicht können?
Wie man ja an meiner Geschichte sieht, können jedoch solche Akten immer wieder auftauchen.

Wie man ja aus dem Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html lesen konnte, hat sich Frau Esther Zinniker beim Austrittsgespräch aus dem Durchgangsheim Florhof gegenüber den Lehrerinnen meines älteren Sohnes noch aggressiver verhalten.

Donnerstag, 16. Oktober 2008

Keine direkte Herausgabe des Gutachtens der Klinik Hard

Von der Klinik Hard habe ich mein Gutachten angefordert (siehe letzter Eintrag und

http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Zeitgleich habe ich von der Vormundschaftsbehörde Bülach auch mein Gutachten angefordert und bei beiden Briefen vermerkt, dass eine Kopie meiner Briefe an den Bezirksrat Bülach ging. Selbstverständlich habe ich die Briefe an die Klinik Hard und an die Vormundschaftsbehörde als eingeschrieben abgeschickt. Von der Vormundschaftsbehörde Bülach bekam ich keine Antwort und von der Klinik Hard folgenden Brief:

Die Klinik Hard meinte aber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach der rechtliche Eigentümer meines Gutachtens ist. Laut Dr. med. Marco Lanz wurde dann das Gutachten inkl. Schweigepflichtentbindung Herrn Dürsteler vom Bezirksrat Bülach zugestellt. Einige Tage später bekam ich von Herrn Dürsteler eine Kopie des Gutachtens, aber von der Schweigepflichtentbindung nur diejenige Seite bezüglich der Vormundschaftsbehörde Bülach. Die andere Seite, auf welcher ich die von mir genannte Personen von der Schweigepflicht entbunden habe sowie Esther Zinniker, habe ich nicht erhalten.

Damals, als ich die Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe, fragte ich schon nach einer Kopie dieser. Da damals Herr Schawalder im Stress war, sagte er mir, dass er nächstes Mal eine mitbringen würde. Dies hat er aber nicht getan mit der Begründung, dass es so viele Leute beim Kopierer hatte. Wieder beim nächsten Mal war der Kopierer kaputt und er würde mir eine Kopie schicken. Natürlich bekam ich keine Kopie.

Nachdem ich nun das ganze Gutachten vor mir habe ist mir aufgefallen, dass keine einzige der von mir genannten Personen befragt wurde.

Im Folgenden ein Auszug aus dem Gutachten zu Angaben, die Herr Huber machte:
Auch hier sieht man, dass es Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach ganz normal fand, wie man mit meiner medizinischen Kinderakte umging: Nämlich, dass sie einfach dem Bezirksgericht Bülach für die Scheidung miteinbezogen wurde.
Im Weiteren gab Herr Huber dem Psychiater an, dass er angeboten hat, dass der Name Gritti gelöscht wird. Durch diese Aussage wird deutlich, dass es gar nie eine richtige Namensänderung hätte sein sollen. Im Schreiben an mich (unter Berücksichtigung des 3. Scans/Brief vom 26. Oktober 1998 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html) schrieb aber Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass es eine Namensänderung durchgeführt wird, und nicht nur einfach das Löschen des Namens Gritti!
Im dem erwähnten Begleitbrief wird auch nicht eine richtige Namensänderung beschrieben, sondern nur die Löschung von Gritti zugunsten von Flück (damals hatte ich noch eine Namensänderung vollständig nur zu Flück angestrebt).

Zudem hatte ich schon 1995 (1. Scans/ Brief vom 24. Juli 1995 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) die Löschung von „Gritti“ bei der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon vor Ort beantragt. Dies wurde aber vom Departement des Innerns aber dazumals nicht akzeptiert.
Wenn es aber tatsächlich so einfach ist, frage ich mich aber: Was hat meine Anwältin gemacht?
Als ich in einem Telefonat mit Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach bezüglich seinem Antrag zur „Namensänderung“ auf den Umgang mit meinen Akten ansprach, meinte dieser, es sei kein Fehler gemacht worden und es sei richtig gewesen, wie man mit meiner Akte umging.


Im Gutachten steht unter „Krankheitsentwicklung“, dass ich adoptiert wurde.
Ich habe aber schon 100 mal erklärt, dass mein Bruder eine Adoption erhalten hat, ich aber eine Namensänderung. Zur Akteneinsicht meinte Dr. Schawalder lediglich, dass mir die Akteneinsicht teilweise gewährt wurde. Fakt ist, dass mir grundsätzlich keine Akteneinsicht durch die VB Bülach gewährt wurde. Erst jeweils nach juristischem Vorgehen bekam ich dann Akten. Zum weiteren Inhalt dieser Stelle des Gutachtens siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/05/die-medizinische-akte.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html.

Noch im selben Abschnitt:
Auf diesen Abschnitt des Gutachtens gehe ich hier nicht weiter ein und verweise auf
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html).


Es ist interessant zu lesen, dass schriftlich belegbare Fehler und Fehlverhalten der Vormundschaftsbehörde Bülach als Wahn meinerseits dargestellt werden.
Zum 4. letzten Satz: Es sollte nachvollziehbar sein, dass wenn man seine Aussagen nicht durch Dokumente bestätigen kann, die sich Zuhause befinden, man dadurch aufgebracht wird. Ausserdem waren die Psychiater nicht gewillt andere Amtspersonen anzusprechen, die meine Aussagen belegen konnte. Nur ein paar Personen des Pflegepersonals waren gewillt richtig zuzuhören.


Aus diesem Auszug sieht man ganz klar, dass ich im Ambulatorium Bülach nicht einmal mein Gutachten habe einsehen können.
Sonst hätte ich schon damals gewusst, dass die VB Bülach uns wieder trennen wollte. Dies erklärt auch, warum ich keine Unterstützung bei der Wohnungssuche bekam und die Anhörung meiner Kinder vor dem Gericht solange hinausgezögert wurde, bis sie gegenstandslos wurde.
Ausserdem hätte man die Therapie solange weitergeführt, bis ich eine Krankheitseinsicht gezeigt hätte. Wahrscheinlich hätte ich dann weiterhin „Zyprexa“ und „Temesta“ nehmen müssen (siehe dazu Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.

Da mir noch andere Unstimmigkeiten im Gutachten aufgefallen sind, habe ich es mit dem Protokoll des Bezirksrichters lic.iur. A .Fischer, der meine Anhörung in der Klinik Hard machte, verglichen. Es ist für mich erstaunlich, dass Dr. Schawalder einen Begriff des Protokolls aus dieser Anhörung ganz anders formuliert, dass es eine völlig andere Bedeutung bekam. Gilt jetzt
das, was ein Richter sagt oder wie ein es Psychiater unformuliert und dies dann einen ganz anderen Sachverhalt gibt? Vor allem finde ich es extrem, dass sich dann die Vormundschaftsbehörde Bülach auf das Gutachten stützte und keine Kopie des
Protokolls des Richters hatte. Ein anderes Mal werde ich darauf ausführlich eingehen.


Hier ist noch die Kopie des Flugtickets von mir, als ich von Canada mit der Trans-Canada Airlines von Montreal nach Zürich,

Flughafen Kloten, einreiste. Um zu zeigen, dass ich als Baby mit dem Namen Flück eingereist bin.

Dienstag, 24. Juli 2007

Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.

Als Erstes möchte ich erwähnen, dass ich offiziellen Stellen CDs oder Abschriften der Tonbandaufnahmen geschickt habe. Einmal hiess es, ich würde mich durch die aufgenommenen Gespräche strafbar machen, von einer anderen Stelle hiess es aber, dies Falle unter das Notstandsgesetz. Von den Personen, welche die CD oder die Abschriften erhalten haben, hat nie ein Einziger eine Strafanzeige gemacht. Auch Frau Pente hatte ich Kopien der Abschriften vor Jahren geschickt, um ein klärendes Gespräch führen zu können. Doch sie hielt es nicht für nötig darauf zu reagieren.
Ich habe diese Aufnahmen gemacht, weil man mich systematisch in den Wahnsinn treiben wollte. Da wurden mündlich, z.B. am Telefon oder Sitzungen, Aussagen oder Versprechungen gemacht, von denen man aber später überhaupt nie was wusste oder etwas ganz Anderes weiterkommunizierte! Mit der Zeit wurde ich verunsichert und machte daher Tonbandaufnahmen, weil es immer hiess, ich hätte Wahnvorstellungen. Nachdem ich die Personen wegen den Aufnahmen angesprochen habe, war deren Meinung nur, es sei Aussage gegen Aussage. Aber erst mit den Akten, die ich wieder durch einen grossen Kampf am 24. März 2003 und am 19. Februar 2003 bekam, konnte ich einige Aussagen von Frau Evelyne Pente widerlegen. Nur interessierte dies dann wieder niemanden.
Ich habe dem Bezirksrat Bülach darauf hin einmal gesagt, ich würde meine Geschichte ins Internet stellen, mit Kopien von Akten. Herr Dürsteler vom Bezirksrat Bülach meinte nur, ich könne dies tun, da es ja meinen Akten seien.
Das folgende Gespräch habe ich im Januar 2002 aufgenommen, als Fau Evelyne Pente unerwartet zu uns nach Hause nach Bülach kam. Ich griff schnell zum Diktiergerät und spulte eine bespielte Kassette soweit wie möglich zurück. Das Gespräch fand zwischen der Wohnungstüre statt. Dabei liess ich das Diktiergerät hinter meinem Rücken laufen.
Der folgende Text ist nur ein Auszug aus dem umfangreichen Gespräch (in kusiver Schrift) plus Aktenauszüge als Beweise. In den Klammern befinden sich meist sprachliche oder inhaltliche Ergänzungen.
K.F.: Und der Beschluss, wie die Kinder aus dem Florhof gekommen sind, haben wir auch noch nicht von der Vormundschaftsbehörde (Bülach) bekommen.
P.: (Dieser) wird auch folgen. Die (Vormundschaftsbehörde Bülach) machen alles ohne mich.(Stimmt nicht, sie arbeitete ja eng mit der Vormundschaftsbehörde Bülach zusammen und muss ja selber zuerst einen Bericht schreiben!)
Sitzung vom 21.9.01 von Frau Evelyne Pente und VB (siehe auch Evelyne Pente und Finanzen)
K.F.: Jetzt heisst es, dass Herr Huber nicht mehr (bei der Vormundschaftsbehörde Bülach) arbeitet und niemand zuständig ist.
P.: Frau Flück, es gibt so viele Sachen, die ich nicht weiss. (Sie lügt)
K.F.: Dann werden wir umgezogen sein, wir werden uns nicht anmelden können (bei der Einwohnerkontrolle). Sie haben mir versprochen (P. unterbricht) –
P.: Natürlich können Sie sich anmelden. (Geht aber nicht, da die Namensänderung nicht gemacht wurde, Anmeldung wäre nur unter dem Namen Gritti möglich).
K.F.: Sie habe mir in der Klinik Hard so viele Sachen versprochen. (Auf dies werde ich zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, z.B. sie hat mir versprochen bei der Wohungssuche zu helfen, dass die Namensänderung durch ist bis ich nach Zürich gezogen bin, finanziell alles in Ordnung sei etc.)
P.: Da waren Sie auch noch kooperativ (!). Da (in der Klinik Hard) haben wir viel gemacht, da haben wir noch gut (unverständlich: zusammengearbeitet).
K.F.: Ja, kooperativ. Sie wollten meine Kinder schon immer in ein Kinderheim haben.
P.: Ich?
K.F.: Ja.
P.: Ich? Mein Gott. (Zum älteren Sohn) Bist du auch dieser Meinung? (Sie lügt, siehe folgende Akten)

Memorandum vom 27. August 2001 von Franz Xavier Huber, Evelyne Pente, Heidi Leibundgut
Kaum war ich Anfangs Juli 2001 aus der Klinik entlassen worden, versuchte man uns wieder zu fremdplatzieren. Die ganze Zeit täuschte Frau Pente mir vor bei der Wohnungssuche zu helfen, aber es geschah ja nichts.

Ä.S.: Also, ich weiss (P. unterbricht) –
P.: Ich bin doch überhaupt nicht dabei gewesen. (Dies ist wohl eine Pauschalaussage um Abzustreiten, auch wenn es inhaltlich keinen Sinn macht)
Ä.S.: Sie, Frau Zinniker, (mein Bruder) und ich waren einmal in einem Gespräch im Schulhaus (vom Heim) und da haben sie unter anderem gesagt, dass wir (mein Bruder und ich) in ein Kinderheim kommen, wenn wir nicht das machen (was sie sagen) und Heimplätze seien Mangelware und wir, das sagte Frau Zinniker, kämen dann in ein geschlossenes Kinderheim.
P.: Das ist doch ein völliger Quatsch. (Gegenteil zeigt folgendes Dokument)

Ä.S.: Okay, dann halt.
4 Sekunden sprechen alle gleichzeitig. Darum ist die Aufnahme hier unverständlich.
P.: Ich habe euch einen Brief geschrieben, dass ihr hier sein könnt, dass es nichts anderes gibt, dass ich euch sicher nicht irgendwo hin verfrachte, wenn ihr das nicht wollt – Ihr seid gross, ihr seid ja fast bei nahe schon zu 7/8 erwachsen. Da werde ich doch euch sicher nicht irgendwohin verfrachten gegen euren Willen, das ist so was von (Sie lügt) (K.F. unterbricht) –
K.F.: Dem falls haben meine Kinder gelogen?
P.: Nein, sie haben nicht gelogen.
J.S.: Wir haben es so in Erinnerung. Das ist so gewesen.
P.: Was?
J.S.: Das ist so gewesen.
P.: Ja aber das ist nicht mein Ding, das ist Frau Zinnikers (Ding), das müsst ihr vergessen.
J.S.: Sie sind beide dabei gewesen.
P.: Dass Frau Zinniker gesagt hat, dass ihr in ein geschlossenes (Heim) kommt? Das weiss ich nicht.
J.S.: Sie haben dem auch zugestimmt, also dass (P. unterbricht) –
P.: Ihr müsstet in ein Heim, wenn eure Mutter weiterhin krank ist oder wenn sie nicht zu schlag (zu recht) kommt (K.F. unterbricht) –
K.F.: Und mit was nicht zu schlag (zu recht) komme? Sagen Sie mir einmal meine Krankheit, die möchte ich gerne einmal wissen.
P.: Moment, das ist alles nicht eingetreten.
J.S.: Das hat man als Grund genommen um ein Heim zu wählen. (Im Gespräch im Schulhaus mit Frau Zinniker und Frau Pente wurde dies, die „Krankheit“ von K.F., als Grund für eine Heimeinweisung genannt!)
P.: Dies ist auch zuerst die Meinung der Behörde gewesen. (Jetzt ist es auf einmal nur die Behörde und nicht sie) Und der nächste Brief, den ich euch geschrieben habe, ist gewesen, dass ich euch hier wieder hin stelle (zur Mutter lasse).
Zum folgenden Dokument: Ich war schon ausser Haus um Wohnungen zu besichtigen, als ich das Telefon läuten hörte. Mein älterer Sohn sagte mir, dass wir heute einen Termin hätten, er aber nicht wisse, um was es gehe. Ich wusste es auch nicht und rief daher dem Florhof an um nachzufragen, um was es gehe. Als Antwort bekam ich, dass ich einfach dann im Florhof sein müsse. Um was es gehen würde, sagte man mir nicht. Darauf hin rief ich sofort dem Anwalt meiner Kinder an und fragte ihn, ob er wisse um was es ginge. Er wusste es auch nicht und konnte so kurzfristig auch nicht mitkommen. Er sagte aber, ich solle vor allem in Nichts eine Einwilligung geben oder Unterschreiben, wenn es um eine Umplatzierung ginge.

Brief von einer der Lehrerinnen an den Anwalt der Kinder


Folgendes Dokument:
Hier sieht man schon wie widersprüchlich Frau Evelyne Pente im eigenen Brief ist. Sie sagt ja dass wir mündlich eingeladen wurde. Dann gibt sie selbst zu, dass wir unmöglich wissend konnten um was es an diesem Gespräch geht, da sie ja selber feststellt, dass wir „hochgerüstet“ kamen, weil wir mit einer Umplatzierung rechneten. Am Schluss gibt sie sogar zu, dass dies Absicht ihrerseits war, damit sie eine sogenannte „paradoxe Intervention“ erzeugen konnte. A propos paradox: Einerseits wollte Frau Evelyne Pente die Lehrerinnen nicht dabei haben (obwohl eine der Lehrerinnen die Klassenlehrerin des älteren Sohns war), aber anderseits würde sie die Lehrerinnen später informieren. Dies in Anbetracht nur des Heimaustrittes.
Frau Evelyne Pente sagte ja auch, dass wir immer Widerstand geleistet hätten. Was sie aber nicht sagt, ist, dass sie mit Ihren Handlungen einem Gerichtsentscheid vorgreift, wenn meine Kinder in ein anderes Heim untergebracht worden wären.
Da man meine Kinder aus dem Kinderheim heraus liess, wurde eine gerichtliche Beurteilung wegen der Einweisung in den Florhof gegenstandslos.

Frau Pentes Brief:
Uns schrieb Frau Pente dann aber folgenden Brief. Zu dem von Frau Pente erwähnten Gerichtsentscheid kam es nicht mehr, weil die Beistandsschaft aufgehoben und der Obhutsentzug rückwirkend (!) aufgehoben wurde.

Dazu auch die folgender Aktenauszug vom 25. Februar 2002

P.: Nachdem (d.h. weil) was?
K.F. Nachdem (d.h. weil) dabei gewesen sind.
P.: Nein, nein, die haben überhaupt keinen Einfluss gehabt.

K.F.: Ach ja.

Anhang:

Aus dem Obergerichtsentscheid:
Dazu siehe auch Richtermeinung über Frau Pente

Schlussendlich haben meine Kinder nie eine Anhörung bekommen.
Warum man mich in die Psychiatrie steckte und meine Kinder in ein Heim werde ich einmal in einem späteren Eintrag behandeln.