Sonntag, 21. September 2008

Akteneinsicht und Namenschaos

Dieser Artikel aus der 20 Minuten vom 11. September 2008 bestätigt nochmals, dass man das Recht auf Einsicht in Akten hat. Eigentlich hätte man als Privatperson das Recht auf Einsicht und eine Kopie seiner Akten schon seit Jahren.

Ich habe den Bezirksrat Bülach, Herrn Dürsteler, auf diesen Artikel angesprochen. Jetzt müssen alle, die noch Akten von mir und meinen Kindern unter Verschluss haben, diese herausgeben, meint Herrn Dürsteler. Auch die Klinik Hard muss nun mir das vollständige Gutachten geben, sowie die restlichen Akten.
Ich habe den neuen AHV-Ausweis erhalten. Dort wird nach dem Familiennamen mit Bindestrich der Name Gritti angefügt.

Als wir an den neuen Wohnort zogen, mussten meine Kinder wegen Herrn Scherrer eine Abklärung machen, weil Herr Scherrer nichts besseres zu tun hatte, als einen solchen nicht abbrechbaren Prozess in Weg zu leiten. Wie in vorhergegangenen Einträgen von mir bereits erwähnt, hat sich Frau Pente an kein Versprechen gehalten, dass alles in Ordnung ist, wenn wir umgezogen sind. Ich kam dadurch ziemlich in finanzielle Bedrängnisse. Ich habe auf dem Sozialamt immer versucht, denen meine Geschichte zu erklären, aber sie gingen darauf nicht ein. Zudem habe ich ja erst 2003 mit grossem Kampf meine Akten bekommen. Meine Kinder durften auch hier nicht zu den Geschehnissen in Bülach etwas sagen, da das Sozialamt meinte, sie seien dafür nicht zuständig. Zu meinem Namensproblem legte ich jede Menge Dokumente vor. Aber irgendwie wurde dies einfach ignoriert. Als ich auf den Brief „genannt Flück“ angeschrieben wurde, wurde ich ziemlich sauer. Ich habe dies auch den Sozialarbeiten gesagt, dass mich dies verletzt. Ohne dies zu berücksichtigen wurde ich im nächsten Brief wieder mit „genannt Flück“ angeschrieben. Dies war sehr verletzend, dass dies sogar der Briefträger lesen konnte. Man könnte dann meinen, dass ich wie einen falschen Namen angebe.


Nachdem ich mich darüber bei der zuständigen Stadträtin beschwerte, meinte diese, dass dies sogar ein entgegenkommen ist. Es soll mir jemand erklären, was daran ein Entgegenkommen ist, wenn man einen Geburtsnamen hat, dieser aber nicht als gültiger Name anerkannt wird. Seit wann ist ein lächerlich machen ein entgegenkommen?

Und auch wenn dies in den Akten von Bülach so steht, wieso macht man damit weiter, obwohl ich den Fehler mehrmals gemeldet habe? Es wurde immer das Wort von Bülach über meines gestellt. Ob dies im Sozialwesen von Vorteil ist, darf bezweifelt werden.
Auf der Meldebestätigung des Personenmeldeamtes bin ich wiederum nur mit dem Ehenamen registriert.


Dann gibt es wieder Ausweise, auf welchen ich mit „geborene Gritti“ registriert bin. Selbst Herr Dürsteler vom Bezirksrat Bülach hat mir gesagt, dass dies auch falsch ist.

Andere Ämter sagen dann, dass man bei ihnen nur mit dem Ehenamen registriert ist und der Namen somit kein Problem ist. Dann wird aber beim nächsten Formular der Geburtsnamen verlangt.
Auf Gerichtsdokumenten wurde ich sogar am 25. Dezember geboren. Auf anderen Dokumenten wurde ich sogar im November geboren.


Was ich noch ausführlich eingehen werde ist, wie man mit meinen Kindern umging. All diejenigen, die positiv über meine Kinder aussagten, wurden von Frau Evelyn Pente, Frau Esther Zinniker (ehemalige Heimleiterin des Kinderheims Florhof) als instrumentalisiert abgetan.
Die Psychiater der Klinik Hard haben nie meine Kinder gesehen. Dennoch machten sie sich ein Urteil über sie, und dann nur anhand der Aussagen der Behörden. Diese Aussagen wurden dann sogar eins zu eins übernommen. Andere Personen oder Dokumente die ich angab, wurden nicht befragt bzw. gewürdigt.
Jeder kann sich doch selbst den Gedanken machen: Müssten nicht alle Personen von „beiden“ Seiten befragt werden, um ein objektives Gutachten erstellen zu können? Dasselbe gilt doch auf für Dokumente? Ich habe Tonbandaufnahmen auf welchen man hört, was Frau Esther Zinniker von meinen Kindern hält, wenn sie anderen Kindern die UN-Kinderrechtskonvention empfehlen. Auf ihre negative Auskunft über meine Kinder an die Psychiater angesprochen, hat sie sich geweigert, mir die fachlichen Schlagwörtern zu erläutern bzw. wieso sie diese „Diagnosen“ in diesen und jenem Zusammenhang getroffen hat. Selbst die wissenschaftlichen Arbeiten meines Sohnes legte sie negativ aus.
Würden meine Kinder wohl nur den negativen Aussagen von Frau Ester Zinniker, der Vormundschaftsbehörde Bülach und den Psychiatern entsprechen, wäre wohl ein solches Foto nicht zustande gekommen.

Mich würde es interessieren ob andere es auch verletzend finden, wenn alles von den eigenen Kindern ins negative gezogen wird.
Apropos Gesetze: Wenn ich manchmal die Gesetze lese, wurden sicher einige der Aufzählung des Art. 9 der Bundesverfassung auf meinen Fall zutreffen:

Grundsatz von Treu und Glauben
Sobald eine Verwaltung ein Versprechen und/oder eine Zusicherung abgibt, eine Auskunft erteilt oder sich aus dem Verhalten der Verwaltung eine Erwartung ableiten lässt, so ist sie gezwungen, diese einzuhalten oder soweit wie möglich zu berücksichtigen (vgl. Art. 9 BV).

Grundsatz des Willkürverbots
Art. 9 BV: Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür […] behandelt zu werden. Sie ist es:
- wenn sie sinn- und zwecklos oder widersprüchlich ist,
- wenn sie sich nicht auf faktische Gründe bezieht,
- wenn sie gleiche Situationen ungleich und ungleiche Situationen gleich behandelt,
- wenn sie klare Rechtsvorschriften verletzt,
- wenn sie in stossender Weise gegen das Rechtsempfinden und das Gerechtigkeitsgefühl handelt,
- wenn ihre Begründung dem Wortlaut oder Zweck eines Gesetzes widerspricht.