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Dienstag, 24. Juli 2007

Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.

Als Erstes möchte ich erwähnen, dass ich offiziellen Stellen CDs oder Abschriften der Tonbandaufnahmen geschickt habe. Einmal hiess es, ich würde mich durch die aufgenommenen Gespräche strafbar machen, von einer anderen Stelle hiess es aber, dies Falle unter das Notstandsgesetz. Von den Personen, welche die CD oder die Abschriften erhalten haben, hat nie ein Einziger eine Strafanzeige gemacht. Auch Frau Pente hatte ich Kopien der Abschriften vor Jahren geschickt, um ein klärendes Gespräch führen zu können. Doch sie hielt es nicht für nötig darauf zu reagieren.
Ich habe diese Aufnahmen gemacht, weil man mich systematisch in den Wahnsinn treiben wollte. Da wurden mündlich, z.B. am Telefon oder Sitzungen, Aussagen oder Versprechungen gemacht, von denen man aber später überhaupt nie was wusste oder etwas ganz Anderes weiterkommunizierte! Mit der Zeit wurde ich verunsichert und machte daher Tonbandaufnahmen, weil es immer hiess, ich hätte Wahnvorstellungen. Nachdem ich die Personen wegen den Aufnahmen angesprochen habe, war deren Meinung nur, es sei Aussage gegen Aussage. Aber erst mit den Akten, die ich wieder durch einen grossen Kampf am 24. März 2003 und am 19. Februar 2003 bekam, konnte ich einige Aussagen von Frau Evelyne Pente widerlegen. Nur interessierte dies dann wieder niemanden.
Ich habe dem Bezirksrat Bülach darauf hin einmal gesagt, ich würde meine Geschichte ins Internet stellen, mit Kopien von Akten. Herr Dürsteler vom Bezirksrat Bülach meinte nur, ich könne dies tun, da es ja meinen Akten seien.
Das folgende Gespräch habe ich im Januar 2002 aufgenommen, als Fau Evelyne Pente unerwartet zu uns nach Hause nach Bülach kam. Ich griff schnell zum Diktiergerät und spulte eine bespielte Kassette soweit wie möglich zurück. Das Gespräch fand zwischen der Wohnungstüre statt. Dabei liess ich das Diktiergerät hinter meinem Rücken laufen.
Der folgende Text ist nur ein Auszug aus dem umfangreichen Gespräch (in kusiver Schrift) plus Aktenauszüge als Beweise. In den Klammern befinden sich meist sprachliche oder inhaltliche Ergänzungen.
K.F.: Und der Beschluss, wie die Kinder aus dem Florhof gekommen sind, haben wir auch noch nicht von der Vormundschaftsbehörde (Bülach) bekommen.
P.: (Dieser) wird auch folgen. Die (Vormundschaftsbehörde Bülach) machen alles ohne mich.(Stimmt nicht, sie arbeitete ja eng mit der Vormundschaftsbehörde Bülach zusammen und muss ja selber zuerst einen Bericht schreiben!)
Sitzung vom 21.9.01 von Frau Evelyne Pente und VB (siehe auch Evelyne Pente und Finanzen)
K.F.: Jetzt heisst es, dass Herr Huber nicht mehr (bei der Vormundschaftsbehörde Bülach) arbeitet und niemand zuständig ist.
P.: Frau Flück, es gibt so viele Sachen, die ich nicht weiss. (Sie lügt)
K.F.: Dann werden wir umgezogen sein, wir werden uns nicht anmelden können (bei der Einwohnerkontrolle). Sie haben mir versprochen (P. unterbricht) –
P.: Natürlich können Sie sich anmelden. (Geht aber nicht, da die Namensänderung nicht gemacht wurde, Anmeldung wäre nur unter dem Namen Gritti möglich).
K.F.: Sie habe mir in der Klinik Hard so viele Sachen versprochen. (Auf dies werde ich zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, z.B. sie hat mir versprochen bei der Wohungssuche zu helfen, dass die Namensänderung durch ist bis ich nach Zürich gezogen bin, finanziell alles in Ordnung sei etc.)
P.: Da waren Sie auch noch kooperativ (!). Da (in der Klinik Hard) haben wir viel gemacht, da haben wir noch gut (unverständlich: zusammengearbeitet).
K.F.: Ja, kooperativ. Sie wollten meine Kinder schon immer in ein Kinderheim haben.
P.: Ich?
K.F.: Ja.
P.: Ich? Mein Gott. (Zum älteren Sohn) Bist du auch dieser Meinung? (Sie lügt, siehe folgende Akten)

Memorandum vom 27. August 2001 von Franz Xavier Huber, Evelyne Pente, Heidi Leibundgut
Kaum war ich Anfangs Juli 2001 aus der Klinik entlassen worden, versuchte man uns wieder zu fremdplatzieren. Die ganze Zeit täuschte Frau Pente mir vor bei der Wohnungssuche zu helfen, aber es geschah ja nichts.

Ä.S.: Also, ich weiss (P. unterbricht) –
P.: Ich bin doch überhaupt nicht dabei gewesen. (Dies ist wohl eine Pauschalaussage um Abzustreiten, auch wenn es inhaltlich keinen Sinn macht)
Ä.S.: Sie, Frau Zinniker, (mein Bruder) und ich waren einmal in einem Gespräch im Schulhaus (vom Heim) und da haben sie unter anderem gesagt, dass wir (mein Bruder und ich) in ein Kinderheim kommen, wenn wir nicht das machen (was sie sagen) und Heimplätze seien Mangelware und wir, das sagte Frau Zinniker, kämen dann in ein geschlossenes Kinderheim.
P.: Das ist doch ein völliger Quatsch. (Gegenteil zeigt folgendes Dokument)

Ä.S.: Okay, dann halt.
4 Sekunden sprechen alle gleichzeitig. Darum ist die Aufnahme hier unverständlich.
P.: Ich habe euch einen Brief geschrieben, dass ihr hier sein könnt, dass es nichts anderes gibt, dass ich euch sicher nicht irgendwo hin verfrachte, wenn ihr das nicht wollt – Ihr seid gross, ihr seid ja fast bei nahe schon zu 7/8 erwachsen. Da werde ich doch euch sicher nicht irgendwohin verfrachten gegen euren Willen, das ist so was von (Sie lügt) (K.F. unterbricht) –
K.F.: Dem falls haben meine Kinder gelogen?
P.: Nein, sie haben nicht gelogen.
J.S.: Wir haben es so in Erinnerung. Das ist so gewesen.
P.: Was?
J.S.: Das ist so gewesen.
P.: Ja aber das ist nicht mein Ding, das ist Frau Zinnikers (Ding), das müsst ihr vergessen.
J.S.: Sie sind beide dabei gewesen.
P.: Dass Frau Zinniker gesagt hat, dass ihr in ein geschlossenes (Heim) kommt? Das weiss ich nicht.
J.S.: Sie haben dem auch zugestimmt, also dass (P. unterbricht) –
P.: Ihr müsstet in ein Heim, wenn eure Mutter weiterhin krank ist oder wenn sie nicht zu schlag (zu recht) kommt (K.F. unterbricht) –
K.F.: Und mit was nicht zu schlag (zu recht) komme? Sagen Sie mir einmal meine Krankheit, die möchte ich gerne einmal wissen.
P.: Moment, das ist alles nicht eingetreten.
J.S.: Das hat man als Grund genommen um ein Heim zu wählen. (Im Gespräch im Schulhaus mit Frau Zinniker und Frau Pente wurde dies, die „Krankheit“ von K.F., als Grund für eine Heimeinweisung genannt!)
P.: Dies ist auch zuerst die Meinung der Behörde gewesen. (Jetzt ist es auf einmal nur die Behörde und nicht sie) Und der nächste Brief, den ich euch geschrieben habe, ist gewesen, dass ich euch hier wieder hin stelle (zur Mutter lasse).
Zum folgenden Dokument: Ich war schon ausser Haus um Wohnungen zu besichtigen, als ich das Telefon läuten hörte. Mein älterer Sohn sagte mir, dass wir heute einen Termin hätten, er aber nicht wisse, um was es gehe. Ich wusste es auch nicht und rief daher dem Florhof an um nachzufragen, um was es gehe. Als Antwort bekam ich, dass ich einfach dann im Florhof sein müsse. Um was es gehen würde, sagte man mir nicht. Darauf hin rief ich sofort dem Anwalt meiner Kinder an und fragte ihn, ob er wisse um was es ginge. Er wusste es auch nicht und konnte so kurzfristig auch nicht mitkommen. Er sagte aber, ich solle vor allem in Nichts eine Einwilligung geben oder Unterschreiben, wenn es um eine Umplatzierung ginge.

Brief von einer der Lehrerinnen an den Anwalt der Kinder


Folgendes Dokument:
Hier sieht man schon wie widersprüchlich Frau Evelyne Pente im eigenen Brief ist. Sie sagt ja dass wir mündlich eingeladen wurde. Dann gibt sie selbst zu, dass wir unmöglich wissend konnten um was es an diesem Gespräch geht, da sie ja selber feststellt, dass wir „hochgerüstet“ kamen, weil wir mit einer Umplatzierung rechneten. Am Schluss gibt sie sogar zu, dass dies Absicht ihrerseits war, damit sie eine sogenannte „paradoxe Intervention“ erzeugen konnte. A propos paradox: Einerseits wollte Frau Evelyne Pente die Lehrerinnen nicht dabei haben (obwohl eine der Lehrerinnen die Klassenlehrerin des älteren Sohns war), aber anderseits würde sie die Lehrerinnen später informieren. Dies in Anbetracht nur des Heimaustrittes.
Frau Evelyne Pente sagte ja auch, dass wir immer Widerstand geleistet hätten. Was sie aber nicht sagt, ist, dass sie mit Ihren Handlungen einem Gerichtsentscheid vorgreift, wenn meine Kinder in ein anderes Heim untergebracht worden wären.
Da man meine Kinder aus dem Kinderheim heraus liess, wurde eine gerichtliche Beurteilung wegen der Einweisung in den Florhof gegenstandslos.

Frau Pentes Brief:
Uns schrieb Frau Pente dann aber folgenden Brief. Zu dem von Frau Pente erwähnten Gerichtsentscheid kam es nicht mehr, weil die Beistandsschaft aufgehoben und der Obhutsentzug rückwirkend (!) aufgehoben wurde.

Dazu auch die folgender Aktenauszug vom 25. Februar 2002

P.: Nachdem (d.h. weil) was?
K.F. Nachdem (d.h. weil) dabei gewesen sind.
P.: Nein, nein, die haben überhaupt keinen Einfluss gehabt.

K.F.: Ach ja.

Anhang:

Aus dem Obergerichtsentscheid:
Dazu siehe auch Richtermeinung über Frau Pente

Schlussendlich haben meine Kinder nie eine Anhörung bekommen.
Warum man mich in die Psychiatrie steckte und meine Kinder in ein Heim werde ich einmal in einem späteren Eintrag behandeln.



Dienstag, 20. März 2007

Umgang mit medizinischen Kinderakten

Nachdem ich mich 1995 bei der Direktion des Innern des Kantons Zürich bei Frau Rüegg wegen einer Namensänderung erkundigt habe, hiess es von ihr, ich müsse beweisen, dass ich vergewaltigt wurde. Ausserdem sagte sie, dass eine Namensänderung das „Problem“ auch nicht ändern würde und eine Vergewaltigung sowieso nur ein psychisches Problem ist!
Diese unsensiblen Aussagen machten mich sehr betroffen.
Da ich wusste, dass es zur meiner Vergewaltigung ein Gerichtsurteil sowie ein medizinisches Gutachten über mich gab, setzte ich mich mit der Akten besitzenden Vormundschaftsbehörde in Illnau-Effrektion in Kontakt, um eine Kopie meiner medizinischen Akten zu verlangen.
Dies wurde mir aber immer verweigert und man sagte mir, ich solle mich an das damals zuständige Gericht wenden. Das Bezirksgericht Pfäffikon händigte mir darauf hin (datiert auf 28. Juni 1995, erhalten aber erst einige Zeit später!) aber nur einige wenige Auszüge aus, gewisse Stellen wurden beim kopieren abgedeckt.
Als ich diese wenigen Auszüge lass, war ich entsetzt, mit was für einer verniedlichenden Sprache meine Vergewaltigung festgehalten wurde. Bis zu einem gewissen Grad konnte ich mich damit abfinden, dass dies früher möglicherweise so üblich war.
Mit der Einstellung, die Frau Rüegg vom Departement des Innern zeigte sowie mit der verniedlichenden Sprache der Aktenauszüge, sah ich keine Chance meine Namensänderung zu bekommen. Ausserdem verdeutliche mir Frau Rüegg, dass sie keine Präzedenzfälle will, wie es meiner wäre.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich aus dem Medien vernommen, dass man das Anrecht auf seine Akten hat.
Durch diese Berichte gestärkt, verabredete ich auf den 24. Juli 1995 einen Gesprächstermin, um meine Akten einsehen zu können und um eine Kopie meiner Akten zu erhalten. Dies wurde mir aber aufs Heftigste an diesem Gespräch verweigert. Ich machte aber dem Beamten, Herrn Siebert, nochmals klar, dass ich beweisen muss, dass ich unter der Vergewaltigung auch psychisch gelitten habe. Immer noch ablehnend sagte er mir, dass seine Behörde ein Schreiben in meinem Namen aufgesetzt hat, indem ich mich an die VB Illnau-Effretikon wende und sie sogleich bevollmächtige, einen Antrag an die Direktion des Innern des Kantons Zürich bezüglich meiner Namensänderung zu stellen. Der Brief in meinem Namen ist auf den 24. Juli 1995 datiert und Herr Siebert sagte, dass „mein“ Brief dann dem Antrag auf Namensänderung der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon dann beigelegt wird.
Bevor ich „meinen“ Brief unterschrieb, machte ich Herrn Siebert darauf aufmerksam, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, nämlich dass ich die leibliche Tochter meiner Mutter bin und nicht das Pflegekind und dass ich im grossen Ganzen schon immer bei meiner Mutter gewohnt habe. Herr Siebert sage aber nur, dies sei nebensächlich, müsse nicht geändert werden, ich solle kooperativ sein und ob mir meine Namensänderung denn nicht wichtig sei. Das heisst, ich wurde ziemlich unter Druck gesetzt.



Am 8. August 1995 bekam die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon einen Telefonanruf von der Direktion des Innern. Aus der entsprechenden Aktennotiz ist ganz deutlich zu erkennen, dass sie nicht vorhaben, meine Namensänderung zu gewähren. Nur sagte mir nie jemand etwas davon!

Nach einigen Telefongesprächen mit der VB Illnau-Effretikon nach dem Gesprächstermin, kam mir je länger je mehr alles merkwürdig vor. Auf mein Gefühl verlassend nahm ich Kontakt mit der unentgeltlichen Rechtsauskunft in Effretikon auf, damit diese mir beisteht. Die Juristin meinte, dass mein Fall sehr kompliziert sei und ich mir eine Anwältin nehmen sollte. Sie empfahl mir unter anderem Frau lic. iur. Safia Sadeg. Ich überreichte Frau Sadeg meine Unterlagen, doch sie schaffte es auch nicht meine Akten bei der VB Illnau-Effretikon frei zu bekommen, wie man in der nächsten Akte sehen kann.


Ich verstehe nicht, warum die VB Illnau-Effretikon und andere Gesetze wie das Datenschutzgesetz nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Aus der Abrechnung der Anwälte sah ich, dass die Anwältin sehr viel mit der Direktion des Innern telefonierte, was sie aber mit denen besprochen hat, weiss ich bis heute nicht.
Im Dezember 1995 nahm ich nochmals Kontakt mit der VB Illnau-Effretikon auf. Diese sagten jetzt, ich müsse für die Namensänderung wegen „Datenschutzgründen“ eine Vollmacht von den Grittis holen!
Mir ging es nach dieser Aussage die nächsten Wochen sehr schlecht, ich musste erbrechen.
Zuerst musste ich dann überhaupt meine Mutter ausfindig machen. Dann rief ich ihr an, hatte aber immer den Jürg Gritti am Apparat, worauf hin ich dann immer das Telefon aufhängte. Ich hatte vor ihm noch zu viel Angst und wollte mit dem nicht reden.
Als ich dann einmal meine Mutter an der Leitung habe, sagte ich ihr, dass ich von ihr und Jürg Gritti eine Vollmacht brauche, damit ich Zugang zu meinen Akten bekomme.
Ich schickte ihre dann einen Brief, den sie und er nur noch unterschreiben mussten. Den unterschrieben Brief habe ich dann der VB Illnau-Effretikon zugestellt.
Gebracht hat es mir aber nichts, da die VB Illnau-Effretikon mir immer noch meine Akten verweigerte.
Ich konnte überhaupt nicht verstehen, dass einem die eigenen Akten verweigert werden können, obwohl man doch Recht darauf hat.Ich bestand auf mein Recht und teilte dies der VB Illnau-Effretikon mit.
Darauf hin bekam ich dann einen neuen Gesprächstermin auf den 14. Oktober 1996.
Doch wie man dem Dokument des 23. September 1996 entnehmen kann, wurde schon zu diesem Zeitpunkt endgültig beschlossen, dass ich am 14. Oktober 1996 weder Aktieeinsicht noch Aktenkopien bekommen werde!

Wie das Gespräch vom 14. Oktober 1996 aus der Sicht der VB Illnau-Effretikon ablief, ist aus ihrem Brief an den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich vom 15. September 1997 ersichtlich.
Es ist einfach unglaublich, was die VB Illnau-Effretikon gegenüber dem Datenschutzbeauftragten behauptete, wenn doch dokumentiert ist, dass es die VB Illnau-Effretikon selbst war, die mir keine Aktenkopie oder –einsicht geben wollte!
Am 14. Oktober 1996 versuchte ich Herrn Siebert klar zu machen, warum und wieso ich meine Akten brauche und ich darauf das Recht habe. Siebert antwortete darauf, ich könne nur Fragen zum Inhalt der Akten stellen. Als ich dann doch Fragen stellte, gab mir aber Siebert generell keine Antworten oder schwammige Angaben. Nachdem ich all meine Frage gestellt habe, war das Gespräch beendet und verliess das Büro. Ich holte dann meine Kinder aus dem Warteraum. Hätte ich den sonst sitzenbleiben sollen?
Am 8. November 1996 bekam ich von der VB Illnau-Effretikon einen Brief mit folgendem Inhalt:

Schon eine Frechheit: Zuerst müsse ich mich behandeln lassen, obwohl keine vorgängige Diagnose eines Arztes besteht. Erst dann könnte ich meine Akten sehen und dann auch nur in Begleitung. Und dann genau in der Klinik, in welcher Jürg Gritti schon eine Therapie machte und anschliessend wieder ein Mädchen vergewaltigte. Wer diese Therapie bezahlen sollte, war auch unklar. Als ich dann die VB Illnau-Effretikon fragte aus reiner Neugier fragte, wer die Therapie bezahlen würde, schrieb sie mir am 6. Dezember 1996 folgendes:
Jetzt hiess es nur noch, dass die Begleitperson bezahlt werde. Aber schon erstaunlich, dass Siebert mir etwas bestätigte, dass ich gar nicht fragte.
Telefonisch sagte Siebert mir aber trotzdem, dass ich zuerst eine Therapie machen müsse.
Da mir all dies sehr eigenartig erschien, rief ich andere Spitäler auch in anderen Kantonen an. Alle verneinten, dass ich eine Therapie machen müsse um in meine Akten einsehen zu können oder eine Kopie zu erhalten, geschweige dass es eine ärztliche Begleitperson braucht.
Unterdessen hat aber die VB Illnau-Effretikon am 29. November 1996, dem Begleitbrief zur Akte „15/3“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschrieben, wie man im Folgenden einen Auszug sieht:

Soweit geht wohl eine Vormundschaftsbehörde, um nicht Akten herausrücken zu müssen!
Noch aus dem gleichen Brief:

Es ist einfach erschreckend, wie man mit medizinischen Gutachten umgeht.
Unterdessen hatte ich noch die Scheidung eingereicht gehabt. Die VB Bülach hatte nichts besseres zu tun, als diesen Brief and das Bezirksgericht Bülach einzureichen, dass die Scheidung durchführte.
In der Scheidung wurde dann immer wieder von einer Akte „15/3“ geredet. Als ich dann meine Anwältin Frau lic. iur. E. Ernst fragte, was das ist, sagte sie nur, dass dies unwichtig sei. Dies kam mir alles suspekt vor.
Als dann die Scheidung weiter an das Obergericht ging, bekam ich vom Obergericht am 10. April 1997 einen Brief, dass ich zur Akte „15/3“ Stellung nehmen müsse! Dies konnte ich ja nicht, da ich weder den Inhalt kannte noch die Akte hatte! Das Obergericht meinte nur, meine Anwältin hätte mir das herausgeben müssen.
Kurz gesagt: Ich bekam die Akte erst, als die Frist zur Stellungsnahme schon abgelaufen war!
In mir gingen alle Emotionen hoch, wie man so mit Akten umgeht, dass die Betroffenen selbst nicht darüber informiert werden, keine Offenheit, keine Transparenz, keine Ehrlichkeit.
Auch werte ich mich aufs Heftigste, dass das Gutachten in die Scheidung einbezogen wird. Der Richter beschloss aber, dass ich das Gutachten nur zusammen mit Frau Wider einsehen kann. Als ich das Gutachten einsah, kam mir das blanke Entsetzen, dass man mir wegen eines solchen Gutachtens die Kinder wegnehmen wollte. Selbst meine Anwältin verstand nicht, warum mir wegen meinem Gutachten die Kinder weggenommen werden sollten.
Aber dadurch hatte ich immer noch nicht eine Kopie meines Gutachtens. Frau Wider musste es zuerst meiner Anwältin schicken und dann bekam ich es durch meine Anwältin. Dies brauchte natürlich auch seine Zeit. Das allergrösste war noch, dass Frau Wider die Akte nicht an die VB Illnau-Effretikon zurückgeschickt hatte, wie sie es sollte, sondern das ganze Gutachten und weitere an die VB Bülach schickte; dies natürlich ohne Absicht…
Als Nächstes stelle ich meine medizinischen Akten ins Internet.

Update 29. Mai 2020

Namensänderung, Direktion des Innern ......