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Dienstag, 24. Juli 2007

Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.

Als Erstes möchte ich erwähnen, dass ich offiziellen Stellen CDs oder Abschriften der Tonbandaufnahmen geschickt habe. Einmal hiess es, ich würde mich durch die aufgenommenen Gespräche strafbar machen, von einer anderen Stelle hiess es aber, dies Falle unter das Notstandsgesetz. Von den Personen, welche die CD oder die Abschriften erhalten haben, hat nie ein Einziger eine Strafanzeige gemacht. Auch Frau Pente hatte ich Kopien der Abschriften vor Jahren geschickt, um ein klärendes Gespräch führen zu können. Doch sie hielt es nicht für nötig darauf zu reagieren.
Ich habe diese Aufnahmen gemacht, weil man mich systematisch in den Wahnsinn treiben wollte. Da wurden mündlich, z.B. am Telefon oder Sitzungen, Aussagen oder Versprechungen gemacht, von denen man aber später überhaupt nie was wusste oder etwas ganz Anderes weiterkommunizierte! Mit der Zeit wurde ich verunsichert und machte daher Tonbandaufnahmen, weil es immer hiess, ich hätte Wahnvorstellungen. Nachdem ich die Personen wegen den Aufnahmen angesprochen habe, war deren Meinung nur, es sei Aussage gegen Aussage. Aber erst mit den Akten, die ich wieder durch einen grossen Kampf am 24. März 2003 und am 19. Februar 2003 bekam, konnte ich einige Aussagen von Frau Evelyne Pente widerlegen. Nur interessierte dies dann wieder niemanden.
Ich habe dem Bezirksrat Bülach darauf hin einmal gesagt, ich würde meine Geschichte ins Internet stellen, mit Kopien von Akten. Herr Dürsteler vom Bezirksrat Bülach meinte nur, ich könne dies tun, da es ja meinen Akten seien.
Das folgende Gespräch habe ich im Januar 2002 aufgenommen, als Fau Evelyne Pente unerwartet zu uns nach Hause nach Bülach kam. Ich griff schnell zum Diktiergerät und spulte eine bespielte Kassette soweit wie möglich zurück. Das Gespräch fand zwischen der Wohnungstüre statt. Dabei liess ich das Diktiergerät hinter meinem Rücken laufen.
Der folgende Text ist nur ein Auszug aus dem umfangreichen Gespräch (in kusiver Schrift) plus Aktenauszüge als Beweise. In den Klammern befinden sich meist sprachliche oder inhaltliche Ergänzungen.
K.F.: Und der Beschluss, wie die Kinder aus dem Florhof gekommen sind, haben wir auch noch nicht von der Vormundschaftsbehörde (Bülach) bekommen.
P.: (Dieser) wird auch folgen. Die (Vormundschaftsbehörde Bülach) machen alles ohne mich.(Stimmt nicht, sie arbeitete ja eng mit der Vormundschaftsbehörde Bülach zusammen und muss ja selber zuerst einen Bericht schreiben!)
Sitzung vom 21.9.01 von Frau Evelyne Pente und VB (siehe auch Evelyne Pente und Finanzen)
K.F.: Jetzt heisst es, dass Herr Huber nicht mehr (bei der Vormundschaftsbehörde Bülach) arbeitet und niemand zuständig ist.
P.: Frau Flück, es gibt so viele Sachen, die ich nicht weiss. (Sie lügt)
K.F.: Dann werden wir umgezogen sein, wir werden uns nicht anmelden können (bei der Einwohnerkontrolle). Sie haben mir versprochen (P. unterbricht) –
P.: Natürlich können Sie sich anmelden. (Geht aber nicht, da die Namensänderung nicht gemacht wurde, Anmeldung wäre nur unter dem Namen Gritti möglich).
K.F.: Sie habe mir in der Klinik Hard so viele Sachen versprochen. (Auf dies werde ich zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, z.B. sie hat mir versprochen bei der Wohungssuche zu helfen, dass die Namensänderung durch ist bis ich nach Zürich gezogen bin, finanziell alles in Ordnung sei etc.)
P.: Da waren Sie auch noch kooperativ (!). Da (in der Klinik Hard) haben wir viel gemacht, da haben wir noch gut (unverständlich: zusammengearbeitet).
K.F.: Ja, kooperativ. Sie wollten meine Kinder schon immer in ein Kinderheim haben.
P.: Ich?
K.F.: Ja.
P.: Ich? Mein Gott. (Zum älteren Sohn) Bist du auch dieser Meinung? (Sie lügt, siehe folgende Akten)

Memorandum vom 27. August 2001 von Franz Xavier Huber, Evelyne Pente, Heidi Leibundgut
Kaum war ich Anfangs Juli 2001 aus der Klinik entlassen worden, versuchte man uns wieder zu fremdplatzieren. Die ganze Zeit täuschte Frau Pente mir vor bei der Wohnungssuche zu helfen, aber es geschah ja nichts.

Ä.S.: Also, ich weiss (P. unterbricht) –
P.: Ich bin doch überhaupt nicht dabei gewesen. (Dies ist wohl eine Pauschalaussage um Abzustreiten, auch wenn es inhaltlich keinen Sinn macht)
Ä.S.: Sie, Frau Zinniker, (mein Bruder) und ich waren einmal in einem Gespräch im Schulhaus (vom Heim) und da haben sie unter anderem gesagt, dass wir (mein Bruder und ich) in ein Kinderheim kommen, wenn wir nicht das machen (was sie sagen) und Heimplätze seien Mangelware und wir, das sagte Frau Zinniker, kämen dann in ein geschlossenes Kinderheim.
P.: Das ist doch ein völliger Quatsch. (Gegenteil zeigt folgendes Dokument)

Ä.S.: Okay, dann halt.
4 Sekunden sprechen alle gleichzeitig. Darum ist die Aufnahme hier unverständlich.
P.: Ich habe euch einen Brief geschrieben, dass ihr hier sein könnt, dass es nichts anderes gibt, dass ich euch sicher nicht irgendwo hin verfrachte, wenn ihr das nicht wollt – Ihr seid gross, ihr seid ja fast bei nahe schon zu 7/8 erwachsen. Da werde ich doch euch sicher nicht irgendwohin verfrachten gegen euren Willen, das ist so was von (Sie lügt) (K.F. unterbricht) –
K.F.: Dem falls haben meine Kinder gelogen?
P.: Nein, sie haben nicht gelogen.
J.S.: Wir haben es so in Erinnerung. Das ist so gewesen.
P.: Was?
J.S.: Das ist so gewesen.
P.: Ja aber das ist nicht mein Ding, das ist Frau Zinnikers (Ding), das müsst ihr vergessen.
J.S.: Sie sind beide dabei gewesen.
P.: Dass Frau Zinniker gesagt hat, dass ihr in ein geschlossenes (Heim) kommt? Das weiss ich nicht.
J.S.: Sie haben dem auch zugestimmt, also dass (P. unterbricht) –
P.: Ihr müsstet in ein Heim, wenn eure Mutter weiterhin krank ist oder wenn sie nicht zu schlag (zu recht) kommt (K.F. unterbricht) –
K.F.: Und mit was nicht zu schlag (zu recht) komme? Sagen Sie mir einmal meine Krankheit, die möchte ich gerne einmal wissen.
P.: Moment, das ist alles nicht eingetreten.
J.S.: Das hat man als Grund genommen um ein Heim zu wählen. (Im Gespräch im Schulhaus mit Frau Zinniker und Frau Pente wurde dies, die „Krankheit“ von K.F., als Grund für eine Heimeinweisung genannt!)
P.: Dies ist auch zuerst die Meinung der Behörde gewesen. (Jetzt ist es auf einmal nur die Behörde und nicht sie) Und der nächste Brief, den ich euch geschrieben habe, ist gewesen, dass ich euch hier wieder hin stelle (zur Mutter lasse).
Zum folgenden Dokument: Ich war schon ausser Haus um Wohnungen zu besichtigen, als ich das Telefon läuten hörte. Mein älterer Sohn sagte mir, dass wir heute einen Termin hätten, er aber nicht wisse, um was es gehe. Ich wusste es auch nicht und rief daher dem Florhof an um nachzufragen, um was es gehe. Als Antwort bekam ich, dass ich einfach dann im Florhof sein müsse. Um was es gehen würde, sagte man mir nicht. Darauf hin rief ich sofort dem Anwalt meiner Kinder an und fragte ihn, ob er wisse um was es ginge. Er wusste es auch nicht und konnte so kurzfristig auch nicht mitkommen. Er sagte aber, ich solle vor allem in Nichts eine Einwilligung geben oder Unterschreiben, wenn es um eine Umplatzierung ginge.

Brief von einer der Lehrerinnen an den Anwalt der Kinder


Folgendes Dokument:
Hier sieht man schon wie widersprüchlich Frau Evelyne Pente im eigenen Brief ist. Sie sagt ja dass wir mündlich eingeladen wurde. Dann gibt sie selbst zu, dass wir unmöglich wissend konnten um was es an diesem Gespräch geht, da sie ja selber feststellt, dass wir „hochgerüstet“ kamen, weil wir mit einer Umplatzierung rechneten. Am Schluss gibt sie sogar zu, dass dies Absicht ihrerseits war, damit sie eine sogenannte „paradoxe Intervention“ erzeugen konnte. A propos paradox: Einerseits wollte Frau Evelyne Pente die Lehrerinnen nicht dabei haben (obwohl eine der Lehrerinnen die Klassenlehrerin des älteren Sohns war), aber anderseits würde sie die Lehrerinnen später informieren. Dies in Anbetracht nur des Heimaustrittes.
Frau Evelyne Pente sagte ja auch, dass wir immer Widerstand geleistet hätten. Was sie aber nicht sagt, ist, dass sie mit Ihren Handlungen einem Gerichtsentscheid vorgreift, wenn meine Kinder in ein anderes Heim untergebracht worden wären.
Da man meine Kinder aus dem Kinderheim heraus liess, wurde eine gerichtliche Beurteilung wegen der Einweisung in den Florhof gegenstandslos.

Frau Pentes Brief:
Uns schrieb Frau Pente dann aber folgenden Brief. Zu dem von Frau Pente erwähnten Gerichtsentscheid kam es nicht mehr, weil die Beistandsschaft aufgehoben und der Obhutsentzug rückwirkend (!) aufgehoben wurde.

Dazu auch die folgender Aktenauszug vom 25. Februar 2002

P.: Nachdem (d.h. weil) was?
K.F. Nachdem (d.h. weil) dabei gewesen sind.
P.: Nein, nein, die haben überhaupt keinen Einfluss gehabt.

K.F.: Ach ja.

Anhang:

Aus dem Obergerichtsentscheid:
Dazu siehe auch Richtermeinung über Frau Pente

Schlussendlich haben meine Kinder nie eine Anhörung bekommen.
Warum man mich in die Psychiatrie steckte und meine Kinder in ein Heim werde ich einmal in einem späteren Eintrag behandeln.



Dienstag, 20. Februar 2007

Evelyne Pente und Finanzen

Frau Evelyne Pente, Sozialarbeiterin und Mediatiorin, die von der Vormundschaftsbehörde beauftragte Beistand meiner Kinder, hatte den Auftrag, die Interessen meiner Kinder zu vertreten.

Wie sich später anhand von Akten, Dokumenten und Tonbandaufnahmen zeigte, war sie überhaupt nicht darauf aus, die Interessen meiner Kinder zu wahren. Das Schlimme ist, dass sie uns immer in den Glauben lies, dass sie unsere Interessen vertreten und uns helfen würde. Jedoch machte sie fortlaufend Versprechungen, die sie nicht einhielt.




Auf diesem Dokument sieht man, was für einen Stundenlohn Evelyne Pente bekam. Nach den weiteren Informationen, die ich bekommen habe, hat sie wahrhaftig CHF 120.- pro Stunde verdient.


Ein Beispiel wie Evelyne Pente gegen meine Kinder arbeitete:

Meine Kinder schrieben selbstständig einen Rekurs bezüglich den Massnahmen an die Gerichte, sich auf die UNO-Kinderrechtskonvention stützend. Evelyne Pente war mit dem nicht einverstanden und schrieb ihrerseits einen Brief an das Gericht. Auch das Obergericht wurde stutzig über das komische Verhalten von Evelyne Pente, nämlich dass sie sich gegen einen Rekurs aussprach, obwohl sie der Beistand ist.

Das Obergericht entschied, dass in teilweiser Gutheissung des Rekurses ein Teil des vorinstanzlichen Entscheids aufgehoben wird und Prozess im Sinne einer neuen Entscheidungsfindung an die Vorinstanz zurückgewiesen wird.

Von dort ging es aber nicht mehr weiter, da meine Kinder mittlerweile aus dem Heim entlassen wurden. Somit wurde eine allfällige Anhörung vor Gericht nach Ansicht des Rechtssystems gegenstandslos.






Hier sieht man, wie spendabel der Staat ist, wenn ein Kind in eine teure Institution eingewiesen wird, jedoch überhaupt nichts zahlt, wenn das Kind bei den Eltern wohnt.

Von den CHF 2700.- sah mein Sohn keinen roten Rappen, geschweige dass Schulbücher damit bezahlt wurden!


Ziemlich entsetzt war ich auch, als ich im März 2003 noch einige Akten frei bekommen habe. In einem Memorandum vom 21. September 2001 steht, dass auch unter anderem Evelyne Pente empfahl, dass es keine Hilfestellungen, auch keine finanzielle, für uns mehr geben wird.

Ich frage mich, was den überhaupt die finanzielle Unterstützung bzw. überhaupt eine Hilfestellung seitens der Behörde war.


Auch war ich ziemlich wütend, dass Evelyne Pente mir während dieser Zeit ständig vorgaukelte, dass ich jede Unterstützung bekommen werde, die ich benötige, obwohl in diesem Dokument steht, dass man mich oder meine Kinder in keiner Weise in irgendeiner welchen Art unterstützen wollte.

Darauf hin rief ich sofort Herrn Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach an um ihn zu fragen, was und wann ich den jemals für eine finanzielle Unterstützung bekam. Herr Huber bejahte, dass wir niemals eine direkte Unterstützung bekamen, jedoch sah er die Finanzierung des Heimes als eine indirekte Unterstützung! Auch bestätigte er, dass meinem Sohn nie ein Buch bezahlt wurde.

Ich kam mir vor wie im falschen Film. Zum Glück habe ich dieses Gespräch auf Tonband sowie ein sehr aufschlussreiches Gespräch von Evelyne Pente.