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Dienstag, 16. Januar 2018

Wo sind wir da? Nach Ansicht von der Behörden in Bülach




Eines meiner Lieblingsmusikfilme.
Wir waren auch dort. Wo befinden wir uns? Nach den Aussagen von Frau Pente und Behörde wohl in Bülach.




Siehe 3. Scan: Durch die Platzierung in den Florhof konnten die Jugendlichen Erfahrungen mit der Stadt und den städtischen Möglichkeiten und mit andern Bezugspersonen machen.

Solche Äusserungen machte man auch gegenüber meinen Kindern und mir andauernd. Sofort habe ich Unterlagen und Fotos gezeigt, welche das  Gegenteil beweisen, diese wurde aber einfach ignoriert. Bis heute bleiben sie dabei, dass meine Kinder in keiner Stadt, Sportclub etc waren; immer nur in Bülach.

Solche Aussagen haben schwerwiegende Folgen, weil solche Aussagen weitergeben werden. In der Schweiz dürfen Behörden dies machen; es wird nichts hinterfragt oder richtiggestellt.

Weitere Links:

Update 17. Juni 2019

Erste Karte: Hier wurden meine Kinder geboren gingen in den Kindergarten und Schule in den Tennis Club ins Judo, hatten Jahre lang von einer anderen Stadt eine Jahreskarte von einem Museum. Ich ging mit ihnen ins Theater etc. 
Zweites Bild: Mit diesem Uboot fuhren wir, sehr freundliche Menschen in diesem Land. 
Drittes Bild: Ich mit einem Kind das ich betreute wenn die Eltern jeweils in der Schweiz waren auf dem Tennisplatz wo meine Kinder auch Mitglied waren.
Bülach und Klinik Hard bleiben bei dem was sie geschrieben haben.
Da man wissentlich meine Kinder zu Pädophilen geben wolle, trage ich keine Schweizerpass oder Dokumente mehr. Was bei einer Personenkontrolle   dann länger dauert für Abklärungen.

Update 22. April 2020

Die Sammlung meiner Söhne wird ins Ausland gehen.

Selbstverständlich habe ich noch die versteckten Tonbandaufnamen und Dokumente wie man meine Kinder verhöhnte und verspottet wegen ihren Interessen. Und alles wegen meiner Biografie .



Update 16. November 2021

Wegen Corona ist alles noch bei mir. Daher schaue ich die Sammlung nochmals an.

Da meine Söhne durch Bücher viel wussten und noch viele Fragen hatten, schrieben sie Botschaften an. Sie halfen beim Finden von Kreisel.

In den Bücher stiessen sie auf die Quellenangaben von Museen, die ihnen auch weitere Auskunft gaben, sowie Antiquitäten, Antiquariat, und Firmen die halfen. Für die Kosten kam ich auf.

Heute würde ich es anders machen das Geld das ich bekommen habe  nicht mehr dafür verwenden!https://namensaenderung.blogspot.com/search?q=szondi+test

Ich habe diese Arbeit mit den ganzen 8000 Fr. finanziert, die ich als Betroffene der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch/index.html) Soforthilfe bekam.

Sondern würde Bücher, Filme, Kreisel, Gyroskope kaufen. Ein seltenes Buch wäre das von Friedrich Kroner: Der Kreisel. Die Geschichte des Georg Zenk.







Kreisel Gyroskope meiner Söhne sind in Canada. Hätte Freude, wenn sie mal in einer Ausstellung gezeigt werden .

Hatte letztes Jahr Glück, Japanische Kreisel Spiele und Spielerin zu sehen. Hatte grosse Freude, dass ich das mal sehen konnte.



Schade gibt es den Film Vorsicht Nachbar nicht auf DVD  https://www.youtube.com/watch?v=frMY501k8f8 wir habben in nur auf VHS Hätte in gene noch mal gesehen

Mittwoch, 30. April 2014

Die Auswirkungen von inkompetentem Handeln auf unsere Zukunft

Da Besucher meines Blogs widerholt ähnliche Fragen stellen und sich eventuell eine Orientierungslosigkeit aufgrund meiner kurz gehaltenen Aktenverweise ergibt, gehe ich hier nochmals genauer darauf ein,  was all das Geschehene für Auswirkungen auf uns heute hat.

Ich erkläre in den Gesprächen mit Besuchern meines Blogs, dass es gut ist, dass ich moralische Unterstützung bekomme. Jedoch fühlt sich von den Behörden weiterhin niemand zuständig und auch die Versprechungen, dass man einiges in Ordnung bringen würde, wurden nicht eingehalten. Von Bülach und der Klinik Hard selbst gibt es keine Richtigstellung, wobei sie dabei bleiben, dass keine Fehler gemacht wurden.

Im Folgenden werde ich nicht auf alle Sätze der gescannten Dokumenten eingehe, sondern verweise mit einem Link auf jene Blogbeiträge, wo ich die Dokumente schon behandelt habe.


Nochmals festzuhalten ist, wie dreist Frau Pente gegenüber dem Kinderanwalt war. Wie man am gescannten Brief von Frau Pente vom 21. Oktober 2001 (http://namensaenderung.blogspot.ch/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html) sieht, behauptet sie einfach, dass ich jegliche angebotene Hilfe abgelehnt habe. Was sie nicht ihm nicht sagt ist, dass die VB Bülach schon zuvor beschlossen hatte uns nie eine Hilfestellung zu geben, insbesondere keine finanzielle (siehe Scan des Sitzungsprotokolls vom 21. September 2001 im Blogeintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html).

Niemand glaubte mir als ich den Verdacht hatte, dass die Hilfsbereitschaft nur vorgespielt wurde. Mancher sagte mir ganz klar, dass eine Behörde so etwas nicht macht.

Irgendwann akzeptierte ich, dass ich keine Unterstützung bekam. Und dann als ich sagte ich bekomme keine Unterstützung, hiess es, das kann nicht sein.
Dass man uns nie unterstützen wollte konnte ich erst mit der Aktenherausgabe beweisen, die ich nur mit grossem Kampf bekam (siehe Eintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/02/frau-pente-und-finanzen-frau-pente-die.html).

Finanzielle Auswirkungen
Weil die finanziellen Hilfestellungen, die versprochen wurden, nicht eingehalten wurden,  blieb mir nichts anderes übrig als beim Betreibungsamt Verlustscheine zu machen für Krankenkasse, Steuern etc. Es spielte keine Rolle wie sehr ich versuchte zu erklären wieso wir in dieser Lage waren und dass wir belogen wurden bezüglich finanzieller Unterstützung, keiner hörte zu oder fühlte sich nicht zuständig. Dies war eine sehr schlimme Zeit für uns und vor allem voller Entbehrungen für meine Kinder (nicht zu vergessen ist auch wie ich bei der Scheidung keine Pensionskasse zugesprochen bekam).

Weil ja Betreibungen nicht verjähren, heisst das, dass meine Kinder nach meinem Tod für meine Schulden aufkommen müssen, falls sie nicht aufs Erbe verzichten. Dann holt sich die Stadt alles, inklusive alles persönliche. Dies beinhaltet auch meine Akten, für welche ich jahrelang gekämpft habe.
Im Moment bekomme ich eine Rente, aber wer meint ich könne mit dieser nach Kanada, liegt falsch.
Man hat zwar versprochen, dass man eine Lösung finden werde und einiges in Ordnung bringen wird, aber das waren nur leere Versprechungen.

Ich bin kein Einzelfall, so geht es auch anderen Betroffenen von Führsorgerischen Massnahmen,  Heimkindern, Verdingkindern und andere Gruppen. Bis zum Tode müssen wir das Fehlverhalten der Behörden ausbaden und selbst unsere Nachkommen!

Montag, 24. Oktober 2011

Wie Behördenmitglieder mit Finanzen umgehen


Mich würde es interessieren:  Wenn Personen schon für die Vormundschaftsbehörde, KESB und Jugendsekretariat arbeiten, bekommen sie dann noch zusätzlich zu ihrem regulären Lohn Geld für Beistandschaften und Vormundschaften, obwohl das ja schon im Aufgabenbereich ihrer eigentlichen Tätigkeit liegt?  Ein Indiz dafür, findet man schon in meinem Eintrag vom 20. Februar 2007.
Im Folgenden noch weitere Schilderungen, wie das Mitarbeitende vom Jugendsekretariat mit Finanzen in meinem Fall umgehen.

Frau Caprez und die Finanzen
Im Folgenden nehme ich erneut auf den Brief von Frau Caprez bezug, welchen ich zu Teilen schon im Eintrag vom 1. Januar 2011 behandelt habe.
Mein älterer Sohn wollte seinen Vater, der dazumals in der Klinik Hard war (siehe Blog vom 22. April 2011  und 24. Dezember 2010), fragen, ob er etwas Geld zum Geburtstag bekomme. Dieses brauchte er für ein grösseres Velo, da das damalige zu klein wurde. Mein Sohn wurde aber schon gar nicht zu seinem Vater verbunden, sondern er wurde immer auf Frau Caprez verwiesen (nachdem er erklärt hatte, was er wollte), weil sie für die finanziellen Sachen zuständig sei. Das fanden wir sehr eigenartig, dass Frau Caprez auch für die Geburtstagsgeschenke zuständig ist. Trotzdem rief er Frau Caprez an und sagte ihr im gleichen Wortlaut dasselbe. Er bekam dann von Frau Caprez die Antwort, dass die finanziellen Dinge ihn nichts angingen. Einige Tage später bekam ich dann darauf den Brief vom 09.08.1995 von Frau Caprez, welcher mich wütend machte.
Zum Brief: Sie schreibt so, als ob das Velo defekt war, lässt aber völlig aus, dass mein Sohn ein neues brauchte, weil er zu gross war und nicht weiterhin ein Kinderfahrrad benutzen kann! Ausserdem hätte mein jüngerer Sohn jenes vom älteren übernommen, weil dessen mittlerweile auch zu klein war. Auch hatte mein Sohn seinen Vater gefragt für ein Geburtstagsgeschenk und hat keinen Antrag an Frau Caprez gestellt. Dann schreibt sie noch, dass sie zuerst Einblick über die Finanzen haben müsste, doch mein Sohn wurde ja zu ihr verwiesen, dass sie genau dafür zuständig ist, weil sie die Finanzen kenne. Dass sie die ganze Zeit die Finanzen schon kannte, wahrscheinlich durch die Klinik Hard, weil jene bestens Bescheid wusste, kam dann vor dem Eheschutz heraus. Mich dünkt es, dass sich für sie mit dem Velo die Gelegenheit bat, auf einem offiziellen Weg Einblick in unsere Finanzen zu bekommen. Ich hatte ihr keine Unterlagen gegeben.
Schlussendlich hatte ich dann das Velo bezahlt.

Wenn man im Brief weiter liest, müsste man stutzig werden. Wie schon im Blog vom 1. Januar 2011erwähnt, wollten wir damals in de Cirque du Soleil in Deutschland. Beim Thema Zirkus macht sie so, als ob das nie ein Problem gewesen wäre macht so, als Geld bei diesem Thema keine Rolle spiele, weil wir es hatten. Beim Velo aber ging sie davon aus, dass wir das nicht bezahlen können. Was es schlussendlich bedeutet: Gebe ich mein eigenes Geld aus (wie zum Beispiel beim Zirkus), dann spielen die Finanzen keine Rolle (dafür werden aber andere Gründe vorgeschoben). Will aber mein Sohn etwas Geld von seinem Vater für ein Velo, dann geht es uns auf einmal finanziell so schlecht, dass ich dafür Anträge bei ihr stellen müsste und ihr Einblick in die Unterlagen gewähren müsste.
Wie man am Brief auch erkennt, habe genau ich wieder vieles Missverstanden, was sie eigentlich meinte.
Weiteres zu Frau Caprez siehe Einträge vom 24. Mai 2009 und 23. März 2008.

Evelyne Pente und die Finanzen
Nach dem Klinikaufenthalt musste ich weiterhin Medikamente einnehmen (siehe Eintrag vom 3. Mai 2008). Damals kam dann Frau Evelyne Pente einmal mit einer Abrechnung zu mir nach Hause vorbei.
Wie man am Scan sieht, beinhaltete die Abrechnung keinen Briefkopf mit Datum, Unterschrift oder ähnliches. Ich sagte ihr, dass ich diese Abrechnung nicht verstehe. Sie antwortete nur, dies sei so richtig und ich müsse Vertrauen haben. Als ich weiterfragte, meinte sie, ich sei nicht kooperativ. Also unterschrieb ich aus Verzweiflung und Zwang die Sachen, die sie wollte.
In der Berechnung steht, dass meine Kinder direkt CHF 500.- im Juni bekommen hätten. In einer anderen Abrechnung stand dann auch, dass meine Kinder auch im Juli wieder CHF 500.- bekommen hätten. Später erfuhr ich von meinen Kindern, dass sie nie etwas erhalten haben! Als ich keine Medikamente mehr nahm, habe ich Frau Evelyne Pente darauf  angesprochen, doch sie verweigerte mir darauf Auskunft zu geben.  Mehr zu Evelyne Pente in den Einträgen vom 23. März 2008, 17. Februar 2008, 24. Juli 2007 und 20. Februar 2007.

Noch zwei Punkte, die ich bei verschiedenen Behördenstellen schon mehrmals beanstandet hatte.
  • Kinderheime für Werbungen über sich und für Spendensammlungen Fotos mit den eigenen Heimkindern ins Internet stellen. Fragt man die Kinder überhaupt, ob sie das wollen?
  • Wird jemand entmündigt oder bevormundet, werden alle Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Heimatort, Wohnadresse und Name und Adresse des Vormunds) dieser Person von der Behörde aus ins Internet gestellt, analog dem früheren Vorgehen dies mit einem Inserat in einer Zeitung zu tun. Was aber nicht berücksichtigt wird, dass das Internet nicht vergisst und diese Daten entgegen einem Zeitungsinserat ständig und für jedermann zugänglich sind. Dies ist sicher für die betroffenen Personen traumatisierend.


Update 12. Oktober 2022

 Ich verstehe diese Abrechnungen immer noch nicht. Noch ein wichtiger Beleg, dass meine Kinder mit ihrer Alimente 1400 Fr. an den Florhof Bezahlen mussten und ich mit dem Rest Schulden dilgen musste bis ich nichts mehr hatte, keine Versicherungen leisten konnte, Steuern  etc. Für die Schulden werde jedes Jahr mehrmals angefragt ob ich die zurückzahlen kann.




Ergänzend zu dem noch eine Abschrift aus einem Telefongespräch mit Herrn Franz Xavier Huber, ungefähr März 2003, als ich Kopien der Akten erhalten habe.

K.F.: Ich habe es jetzt auf Schwarz und Weiss, dass man mich gar nie unterstützen wollte.


Samstag, 20. Februar 2010

Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind

In diesem Blog-Eintrag greife ich noch einmal die Geschehnisse um die Verhaftung/FFE bis hin zum Verfahren meiner Kinder vor Gericht auf. Dabei geht es in diesem Beitrag darum, die Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach anhand von Akten dazulegen.
Eine inhaltliche und chronologische Darstellung der Geschehnisse findet man in den Blogeinträgen vom 28. Januar 2008 (speziell das Memorandum vom 29. November 2000) und 22. August 2007.

Ich wurde ja aufgefordert auf freiwilliger Basis mit dem Ambulatorium und der Klinik Hard, Dr. Lanz, Kontakt aufzunehmen, was ich auch getan habe. (siehe dazu Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008).
Was hätte das Gutachten für einen Sinn gemacht, wenn ja Dr. Lanz sich kaum gegen seinen Auftraggeber gestellt hätte?
Auch glaube auch nicht, wenn ich auf freiwilliger Basis dort hin gegangen wäre, hätte man mir so oder so nicht geglaubt und man hätte mich wegen „Handlungsbedürftigkeit“ dann einfach behalten (solche Erfahrungen habe ich auf anderen Internet-Seiten gelesen).

Am 29. Dezember 2000 schilderte Dr. Lanz von der Klinik Hard Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (Blog-Eintrag vom 31. Dezember 2007, Link zum Scan) das Telefongespräch.
Wie man im Folgenden sieht, bin ich schon vorverurteilt worden, dass ich krank bin.
Nachdem Dr. Lanz festgestellt hat (siehe Eintrag vom 28. Januar 2008, direkter Link zum Scan) hat, dass man dafür keine Rechtsgrundlage hat, ging man wieder darauf zurück, dass meine Kinder nicht in die Schule gegangen sind, (Siehe Eintrag vom 23. September 2007, direkt zum 2. letzten Scan), warum wird aber nicht erwähnt.  Wie man im obigen Scan sieht, hatte Dr. Lanz hatte aber gleich eine Lösung bereit, indem man mich in einen "Erregungszustand" versetzt. Wie man am Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008 sieht, wurde dies auch so gemacht. Dr. Nagel streckte mir den Auszug der Vormundschaftsbehörde Bülach entgegen. Als ich anfing ihn zu lesen, wurde er aggressiv. Ich sagte er solle jetzt einmal ruhig sein, damit ich ihn in Ruhe lesen kann. Daraufhin sagt er, jetzt ist genug mit dem Affentheater und ich könne ihn in der Klinik Hard lesen. Dr. Nagel hatte für mich und meine Kinder schon einen FFE-Formular ausgefüllt mitgenommen. Im gleichen Moment stürmten dann alle Beteiligten in die Wohnung.
Man ist nie zu einer Lösung bereit gewesen. Man hat mir auch einen runden Tisch mit Fachleuten und Vertrauenspersonen verweigert. Und all die Leute, die von aussen kamen und versucht haben für uns zu vermitteln, wurden als instrumentalisiert abgetan. Man sieht ja in den vorherigen Blogs, dass man keine Offenheit, keine Transparenz hat gegenüber uns.


Im Blog-Eintrag vom 22. August 2007 habe ich aufgezeigt, wie meine Kinder durch alle Instanzen alleine gingen. Im Folgenden dazu die wesentlichen Dokumente.

 Man sieht, dass das Bezirksgericht Zürich nicht auf das Begehren eingingen, weil meine Kinder noch nicht 16 Jahre alt waren. Innerhalb von 2 Tagen mussten meine Kinder alleine einen Rekurs einreichen. Dies taten sie auch, wie man am folgenden Brief sieht (nur der Begleitbrief zur Stellungnahme zum  Beschluss der VB Bülach, siehe letzter Eintrag).

Zum Glück kannten sich meine Kinder etwas mit der Gesetzgebung aus und vor allem wussten sie, dass sie sich auf die Kinderrechtskonvention Art. 12.1 und Art. 12.2 berufen konnten. Dies machten sie alles alleine, ohne Hilfe von Frau Pente oder sonst jemandem. Anhand des folgenden E-Mails von Frau Evelyne Pente an Franz Xavier Huber sieht man, dass Evelyne Pente nicht die Interessen meiner Kinder vertrat und sogar den Vorschlag machte den Rekurs zurückzuziehen.  
 Im E-Mail hört es sich zwar freundlich an, doch meine Kinder berichteten, dass sie stark von Frau Evelyne Pente beeinflusst wurden. Da meine Kinder keine Hilfe bekamen, fiel ihnen als erstes nur der Anwalt ein, der meinen älteren Sohn von seiner wissenschaftlichen Organisation kannte. Leider konnten sie ihn in der kurzen Zeit nicht ausfindig machen, hatte ihn aber schon beim Obergericht sicherheitshalber schon einmal angegeben. Da in der Nähe des Heimes Florhofs ein Antiquar/Antiquitätenhändler war, der auch bei einer der Arbeiten meines älteren Sohn half, gab ihnen die Adresse eines Anwaltes.
Wie Evelyne Pente das Gericht anlog, kann man noch hier nachlesen: Eintrag vom 22. November 2008.

Herr Huber von der VB Bülach stellt diese Situation aber so da, als ob der erste Anwalt auf das Mandat verzichtet hätte.
 Dies konnte aber jener gar nicht, weil er keine Kenntnis davon hat. Im Weiteren hielt Herr Huber besonders fest, dass meine Kinder ohne meine Unterschrift dem neuen Anwalt den Auftrag gegeben haben. Ich bin aber froh, dass meine Kinder auch ohne mich Hilfe suchen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in der Klinik Hard.
Im Blog vom 24. Juli 2007/ 22. August 2007 sieht man noch zu unterst, dass das Obergericht Zürich nicht die Meinung vertritt, dass meine Kinder wegen dem fehlenden 16. Geburtstag nicht eine gerichtliche Anhörung verlangen könnten und massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention missachtet wurden.
Im 2. Scan im Blog-Eintrag vom 20. Febuar 2007 sieht man, dass selbst das Obergericht Zürich die widersprüchliche Haltung von Frau Evelyne Pente festgehalten hat. 


Es ist schon ziemlich dreist von Frau Evelyne Pente den Anwalt meiner Kinder so zu täuschen. Dies war sie, indem sie dem Anwalt nichts über den Florhofaustritt sagte und ihn nicht informierte, dass wir keine Unterstützung bekommen werden (siehe Eintrag vom 24. Juli 2007, Link direkt zum 2. Scan). Am vorherigen Link sieht man auch, dass schon am 21. September 2001 entschieden wurde, als fünf Tage zuvor, dass meine Kinder aus dem Heim entlassen werden. Nach dem Heimaustritt meinte Frau Evelyne Pente tatsächlich, dass sie müsste dem Anwalt schreiben, als ob wir nicht kooperativ seien.  (siehe Eintrag vom 17. Februar 2008, Direktlink zum Brief). Es ist interessant, dass sie nicht in Betrachtung zieht, dass wenn etwas meinen älteren Sohn belastet hätte, dies die fehlenden Möbel waren, die man uns zuerst versprochen hatte und uns dann verweigert wurden.
Noch eine Ergänzung zu den Möbel: Hätte ich den Liberationsschein (siehe Eintrag vom 22. August 2007 , fast ganz unten) auf das vorgerückte Datum vom 31.12.2001 bestätigt, hätte ich damit bestätigt, dass Frau Evelyne Pente nicht wusste, dass wir keine Möbel bekommen werden. Ich möchte gerne wissen wie es im Interesse der Kinder ist, wenn man diesen Möbeln verweigert und sie die Hausaufgaben auf dem Boden machen müssen und auf einer dünnen Matte auf dem Boden schlafen müssen.

Noch einmal zum Gerichtsverfahren meiner Kinder, welches sie selbstständig führten. Im folgenden Scan sieht man einen Auszug aus dem Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002.
Wie bereits im Eintrag vom 22. August 2007 / 24. Juli 2007 gezeigt, hat ja das Obergericht Zürich geschrieben, dass massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention verletzt wurden. Festzuhalten ist, dass diese Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention direkt anwendbares Recht sind (Bundesgerichtsentscheid vom 22. Dezember 1997). Doch der Bezirksrat Bülach scheint die massgeblichen Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention nicht akzeptieren zu wollen, den er schreibt ja, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen hätten, obwohl sie nicht prozessfähig seien (damit wird auf das Alter referiert).


Schlussbemerkung
Die Behörden bleiben immer noch dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde und das Datenchaos besteht weiterhin. Zudem wollen die Behörde und die Krankenkasse, dass meine Kinder rückwirkend für finanzielle Beträge aufkommen müssen, für welche sie nicht verantwortlich waren und nie einen Vertrag unterschrieben haben. Nach meiner Ansicht muss Frau Evelyne Pente zur Verantwortung gezogen werden, da sie die Beiständin meiner Kinder war und die Sachen so eingeleitet hat. Sobald ich zu diesem Thema alles schriftlich habe, werde ich dies im Blog veröffentlichen.
Ich möchte noch einmal ganz klar festhalten, dass ich keine Unterstützung jeglicher Art bekomme, nicht einmal für die Ausreise nach Kanada. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn man uns in irgendeiner Form unterstützen könnte, dass wir ausreisen können.

Samstag, 22. November 2008

Vernichtung von Akten / Eveylne Pente lügt das Obergericht Zürich an

Vernichtung von Akten
Schon in den 1990er Jahren habe ich versucht an all meine Kinderakten zu kommen. Damals hiess es von den verschiedenen Behörden, dass die Akten seien unter Verschluss und somit für mich nicht zugängig. Jetzt habe ich bei den verschiedenen Stellen noch einmal versucht mit den neuen Gesetzen an meine Akten zu kommen.
Laut neuster Aussage wurde der Grossteil meiner Akten vernichtet. In der Kinderpsychiatrie Brüschhalde in Männedorf gibt es jetzt nur noch ein kleines Mäppchen von ursprünglich mehreren Ordnern (diese Akten habe ich noch nicht)!
Meine Kinderakten vom Kinderheim Sonnenbühl in Brütten, heute Kinderheim Elgg, wurden vernichtet.
In Bassersdorf gibt es nur ein Deckblatt meiner Akten, ansonsten nichts! Die neue Person bei dieser Behörde wurde selbst stutzig, als sie dies feststellte
Selbst meine Akten aus der Zeit als ich mit meiner Mutter im Inselhofspital war, sind nicht mehr vorhanden. Aber diejenigen meines Bruders, der dort geboren wurde, existieren noch!

Es ist unglaublich, wie man mit meinen Akten umgeht und umging. Zuerst verweigert man mir diese und dann werden sie einfach vernichtet!

Weil ich mein Leben lang immer hörte, dass ich von einer Vergewaltigung abstamme, habe ich mich beim Children’s Aid, Society of Metropolitan Toronto Canada, erkundigt, ob sie etwas von meinem Vater wissen. Diese schrieben mir dann folgenden Brief

Es steht überhaupt nichts von einer Vergewaltigung. Und wenn nach der Aussage von Regula, meiner Halbschwester, [Siehe Beschreibung zur 6. Tonbandaufnahme http://namensaenderung.blogspot.com/2007/12/wie-wenig-verstndnis-man-fr-ein-opfer.html und auch http://namensaenderung.blogspot.com/2006/12/wenn-man-den-namen-eines-pdophilen.html] meine Mutter eine Strafanzeige machte, wieso hat dann die Behörde nichts gefunden?
Als ich diesen Brief Schweizer Beamten oder Sozialarbeitern zeigte, meinten diese nur, dass mir die kanadischen Behörden dies geschrieben haben, um mich zu beruhigen. Wenn Schweizer Beamten so arbeiten, müssen sie ihr eigenes Verhalten aber nicht auf ausländische Behörden projizieren.
Ich bin schon stolz eine kanadische Staatsbürgerin zu sein, wenn ich daran denke, wie mir in der Schweiz Steine in den Weg gelegt wurden.


Brief von Evelyne Pente an das Obergericht Zürich
Im Folgenden der Brief von Frau Evelyne Pente an das Obergericht Zürich, weil meine Kinder eine Anhörung vor Gericht wollten (dieselben Ansichten vertrat auch Frau Esther Zinniker).

Siehe dazu auch:
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html,
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/02/frau-pente-und-finanzen-frau-pente-die.html,
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html.

Der Auftrag von Evelyne Pente wäre gewesen, die Interessen meiner Kinder zu vertreten. Wie man aber an diesem Brief sieht, hielt sie davon nichts und versuchte sogar das Gegenteil zu erreichen, indem sie dem Rekurs nicht zustimmte. In einem nächsten Satz schrieb sie dann aber wieder, dass sie einen Rekurs vor Erreichung des 16. Lebensjahres unterstützt.
Evelyne Pente sieht nicht, dass dies kein Sachverhalt ist, den man hin und her abwägen kann, sondern es ist das Recht meiner Kinder! Ausserdem wäre eine Ablehnung auf das Recht der Anhörung nach UN Kinderrechtskonvention nicht rechtens gewesen, egal was sie für Argumente sich zusammenstrickt.

Solche Argumentationen haben allein den Zweck dass Kinder keine Aussagen machen können.
Ausserdem hat sie mit diesem Brief das Obergericht angelogen, indem sie sagt, dass „die Bearbeitung der Vergangenheit nicht vergessen werden wird“. Wenn wir sie auf Geschehnisse der „Vergangenheit“ ansprachen, meinte sie immer nur, dass dies „vor ihrer Zeit“ gewesen ist und sie damit nichts zu tun habe.

Auf was ich ein anderes Mal ausführlich behandeln werde ist, dass meine damalige Pflegemutter mir die Rückkehr zu meiner Mutter und Jürg Gritti als neues Recht mit dem Namen „Familienrückführung“ begründete. Erst in den 1990er Jahren mit der Aushändigung von anderen Akten habe ich gemerkt, dass sie mich angelogen hat. Selbstverständlich habe ich damit konfrontiert, aber sie streitet ab, dass sie je eine solche Aussage gemacht hat. Dabei wurde sie aber sehr widersprüchlich.

Sonntag, 15. Juni 2008

Abgestrittene Anwesenheit von Evelyne Pente bei der Verhaftung

Der folgende Gesprächsauszug stammt vom Januar 2002, als Frau Evelyne Pente unangekündigt zu uns nach Bülach kam und ich mit ihr ein Gespräch zwischen dem Türrahmen führte. Das Tonbandgerät hatte ich hinter meinem Rücken. Wie schon in anderen Einträgen erwähnt, machte ich Tonbandaufnahmen weil es sonst im Nachhinein hiess, dies und jenes wurden nie gesagt oder nicht so gemeint.
Frau Evelyne Pente sprach ich bei diesem Gespräch auch auf die Verhaftung am 24. Mai 2001 an. Im Folgenden die Abschrift des Gespräches.
Ich: Sie haben auch gewusst, dass die Kinder verhaftet werden, sie haben es gewusst.
Evelyne Pente: Das wusste ich nicht. Ich war gar nicht da gewesen.
Ich: Sie haben es gewusst, weil Sie haben den Auftrag gehabt (Frau Pente unterbricht) –
E.P.: Nein, nein, nein, sorry, bin nicht dabei. Der 20. ist ein Sonntag, opsla. Müsste am Wochenende laufen, am Sonntag arbeite ich.
Frau Pente meint, sie habe von nichts gewusst. Jedoch zeigt das Memorandum vom 10. Mai 2001 von Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (siehe Scan von Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html) ganz klar, dass sie schon vor dem 24. Mai 2001 Bescheid wusste! Im Gegensatz wie im Memorandum geschrieben, war Frau Evelyne Pente nicht erst im Heim anwesend.

Des Weiteren meint Frau Evelyne Pente, sie sei nicht bei der Verhaftung dabei gewesen, obwohl ich sie gesehen habe. Jedoch haben Nachbarn sie auch gesehen und selbst Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach musste zugeben, dass sie dabei war, wie man am folgenden Gesprächsauszug (aus einem anderen Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt) erkennt (Link zur Tonbandaufnahme 13, ab Sekunde 37).
Ich: Und Frau Pente war auch dabei gewesen.
Franz Huber: Nein, sie ist erst nachher ins Spiel gekommen.
Ich: Wann nachher?
F.H.: Im Heim.
Ich: Aber es gibt Nachbarn, die sie auch gesehen haben, vor der Haustüre.
F.H.: Frau Pente?
Ich: Ja, sie hatte ihr Auto vor dem Auto von Scherrer parkiert gehabt.
F.H.: Nein sie ist nachher gerade…äh, sie ist da gewesen und nachher gerade nach Zürich gegangen, damit sie dort ist, wenn die Buben dort sind.
Ich: Eben, dann war sie doch dabei.
F.H.: Ja aber nicht in der Wohnung drinnen, nur draussen
Ich: Doch, sie war draussen.
F.H.: In der Nähe vielleicht, aber nicht unmittelbar Nähe.
Ich: Das ist nun dabei, ob man vor dem Haupteingang wartet oder vor der Haustüre. Das ist dabei.
F.H.: Und was trägt dies nun zur Sache?

Ergänzend zum ersten Gesprächsauszug in diesem Eintrag noch ein weiterer Auszug aus dem selben Gespräch mit Evelyne Pente. Hier noch der Link um die Aufnahme herunterzuladen (Tonbandaufnahme 14):
Ich: Alle, die den Verhafts-Rapport gelesen haben, sagen, es sei eine Verhaftung gewesen.
E.P.: An sich geht so was überhaupt nicht. Und ich habe den Fall erst bekommen, wo (d.h. als) das alles schon gelaufen ist (die Verhaftung). Ich fand, ihr (die Beamten der VB Bülach) spinnt ja alle, ihr (die Beamten der VB Bülach) könnt das ja anders machen. aber dann ist das alles schon gelaufen (d.h. es war alles schon passiert).

Man erkennt wieder, wie Frau Evelyne Pente mich direkt anlügt. Sie sagt, sie wäre nicht der gleichen Meinung gewesen bez. der Verhaftung und wäre erst miteinbezogen worden, als alles schon gelaufen war. Wenn nach der Aussage von Frau Evelyne Pente alles schon passiert ist, als sie miteinbezogen wurde, woher wusste sie dann, dass sie im Heim sein musste? Und wenn dies nicht reicht, wird ja ihre Aussage schon durch die Bestätigungen der Nachbarn, dem Memorandum von Franz Xavier Huber von der VB Bülach und seiner Aussage widerlegt.
Aus dem gleichen Gespräch mit Herrn Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, wie es oben bereits beschrieben wurde. Der Auszug bezieht sich vom Anfang der Aufnahme bis zur Sekunde 36. Nochmals der Link, um die Aufnahme herunterzuladen: (Tonbandaufnahme 13).
Ich: Und wieso kam man gerade mit kugelsicheren Westen?
F.H.: Das weiss ich nicht einmal. Das habe ich nun zum 1. Mal gehört.
Ich: Aber Sie sind ja dabei gewesen.
F.H.: Ja aber ich sehe doch nicht, was die anhaben. Haben die das angehabt?
Ich.: Ja, sie haben kugelsichere Westen angehabt.
F.H.: Glaube ich nicht. Ja ich weiss es nicht. Vielleicht ist es immer so.
Ich: Also sind wir..(verhaftet worden). Holt ihr immer Kinder mit kugelsicheren Westen ab und mit…?
F.H.: Ja wenn sie es so sagen, kann es schon so gewesen sein.
Ich: Ja aber Sie sind dabei gewesen.
F.H.: Ja ich habe ja nicht gesehen, was diese unter dem Kittel an hatten.
Ich: Aha.
Die ganze Zeit nach der Verhaftung hat man mir gesagt, dass die Polizisten keine kugelsicheren Westen anhatten. Entgegen diesen Aussagen sowie der Aussage von Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach, dass die Polizisten die Westen vielleicht unter ihrem Kittel anhatten, zeigt dieses Foto ein anderes Bild.


Mehr dazu, siehe auch Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/01/verflechtungen-zwischen-der.html


Eine Vorschau zum nächsten Beitrag.
Im 1995 schrieb Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach an das Jugendsekretariat Bülach:


Herr Franz Xavier Huber meint somit, dass Asthma und ein Sprachfehler auf familiäre Konflikte zurückzuführen sind, obwohl die Schulmedizin nachweislich nicht dieser Meinung ist. Und in einem darauf folgenden Gespräch mit einer Sozialarbeiterin des Jugendsekretariats Bülach hiess sogar, dass auch Masern einen psychologischen Ursprung haben.

Samstag, 3. Mai 2008

Das Gutachten der Klinik Hard: Es wurde nie ein Fehler gemacht

Besucher meines Blogs, die noch keinen der vorangegangenen Einträge gelesen haben, werden vielleicht überfordert sein diesem Eintrag zu folgen.

Kampf um das Gutachten aus der Klinik Hard
Frau Pente sagte ja (siehe http://namensaenderung.blogspot.com/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html bei Frau Pente Ambulatorium Bülach unten, für folgenden Zusammenhang), ich müsse ein Gutachten auf freiwilliger Basis machen, um angeblich eine Verordnung aufheben zu können. Dr. Schawalder von der Klinik Hard hat mir dazu gesagt, dass ich Personen angeben soll, welche für mich aussagen, damit ein ausgeglichenes Gutachten entsteht (siehe auch Link vorher). Für diese Personen habe ich dann auch eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben. Er sagte mir auch, dass ich selbstverständlich auch eine Kopie des Gutachtens bekommen werde. Sonst hätte ich dieses Gutachten gar nicht gemacht, da ich viel zu misstrauisch bin!
Herr Dr. Schawalder hat weder meine angegebenen Personen angefragt, noch mir eine vollständige Kopie des Gutachtens ausgehändigt. Als ich merkte, dass keiner von meinen angegebenen Personen je angefragt wurde, wollte ich diese Gutachten endlich einmal sehen. Die Klinik Hard meinte aber, sie dürfe mir das Gutachten nicht geben, da die Vormundschaftsbehörde Bülach das Gutachten beauftragt hat. Die VB Bülach sagte daraufhin, sie dürfe mir das Gutachten nicht geben, da dafür die Klinik Hard zuständig ist.
Die VB Bülach lehnte mein Begehren einer Kopie des Gutachtens am 22. Oktober 2001 ab, wie man in einem Dokument des Bezirksrat Bülach sieht.

Es hiess nur, dass mir der Inhalt des Gutachtens durch die behandelnde Ärztin (Frau Dr. Jana Kocurova Kadorik) des Ambulatoriums Bülach erläutert werden kann. Als ich dann bei einer Therapiestunde die Ärztin darauf ansprach, bekam ich keine Kopie des Gutachtens und ich durfte das Gutachten auch nicht lesen. Was ich durfte, war Fragen zum Gutachten stellen, obwohl ich dessen Inhalt nicht wusste! Auch las mir die Ärztin nichts aus dem Gutachten vor, sondern hat mir Sachen nur schwammig erklärt. Als wir mit ihren Fragen z.B. wie es mir geht, fertig waren, blieben für meine Fragen zum Gutachten sehr wenig Zeit, da die Therapiestunde vorbei war.
Als ich beispielsweise nach meiner Krankheit fragte, sagte sie mir nur, ich habe Wahnvorstellungen. Was für welche ich hätte und auf welchen konkreten Sachverhalt, erklärte sie mir nicht. Sie sagte dann nur, ich solle dies nicht persönlich nehmen und dies hätten viele Frauen in meinem Alter!
Anderes Beispiel: Sie könne mir nichts Genaueres sagen, da sie das Gutachten nicht geschrieben hat.
Ich hatte noch ein paar Fragen an meine Ärztin betreffend meine Kinder. Ich bekam nur Negatives aus dem Gutachten über meine Kinder zu hören; keiner der Ärzte hat aber je meine Kinder gesehen oder gesprochen!
Ich gab keine Ruhe und wandte mich deshalb wieder an Dr. Schawalder. Bloss war er für mich nie erreichbar.
Durch Recherchieren habe ich herausgefunden, dass auch bezüglich meinen Kindern nur Esther Zinniker vom Durchgangsheim Florhof, Evelyne Pente und die VB Bülach befragt wurden, aber keine der von mir angegebenen Personen. Auch berücksichtigte Dr. Schawalder nicht die wissenschaftlichen Arbeiten meines älteren Sohnes, die ich ihm zeigte, sowie andere Unterlagen.
Das einzige, was Dr. Schawalder berücksichtige, war mein Gutachten aus der Brüschhalde, um zu beweisen, dass ich vergewaltigt wurde. Von Esther Zinniker und Anderen habe ich noch Tonbandaufnahmen, wie sie über meine Kinder dachten, was ich in einem späteren Eintrag behandeln werde.
Später kämpfte ich weiterhin um dieses Gutachten und bekam am 13. September 2002 schlussendlich wenige Seiten. Der Bezirksrat Bülach hat mir den Vorschlag gemacht, ich könne das gesamte Gutachten mit einem Vertrauensarzt ansehen (siehe Scans oben). Nur konnte ich mir zu diesem Zeitpunkt keinen Arzt leisten, der mit mir das Gutachten ansehen würde. Innerhalb von zehn Tagen hätte ich einen Vertrauensarzt haben müssen oder Rekurs bei Obergericht Zürich machen müssen. Nach meinen Erfahrungen, wie ich es bis jetzt erlebt habe, wären die Oberrichter gar nicht darauf eingegangen, weil sie gesagt hätten, ich hätte einen Arzt nehmen können. Und wenn ich theoretisch jemandem einmal meine gesamte Geschichte hätte erzählen können, wäre mir sowieso nicht geglaubt worden, da ich die entsprechenden Akten erst im März 2003 (siehe andere Einträge) mit grossem Kampf bekam.
Zum jetzigen Zeitpunkt werde ich nur einzelne Sachen aus dem Gutachten ins Internet stellen, da dies sonst zu umfangreich wird.

Zu einem Teilsatz aus dem Gutachten: „…sowie auf dem Hintergrund unglücklicher Berufsumstände mit mehrfachem Wechsel des Tätigkeitsfeldes ist bei der Explorandin das Bedürfnis erwachsen, sich auf eine Art „Identitätssuche“ zu begeben, mit dem verzweifelten Versuch, eine offizielle Namensänderung zu erreichen.“
Herr Dr. Schawalder hätte ruhig ergänzen können, dass ich dank Joseline Wick-Pampaluchi (Pflegemutter), Lydia Murer (VB Effretikon) keine Ausbildung machen durfte (siehe http://namensaenderung.blogspot.com/2006/12/wenn-man-den-namen-eines-pdophilen.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/12/wie-wenig-verstndnis-man-fr-ein-opfer.html).
Ich wollte eine Namensänderung von Gritti, da mich dieser Name einfach anekelt.

Da sieht man doch ganz klar, dass einem die Psychiater nicht zuhören, wenn man diesen etwas erklärt. Ich brauchte meine Akten um zu beweisen, dass ich als Kind vergewaltigt wurde. Diese Akten wurden mir aber auf heftigste Weise verweigert (siehe http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), obwohl ich nach dem Gesetz Recht hatte.
In diesem Auszug erkennt man gut, dass auf einmal ich an allem schuld bin und die Behörden keine Verfehlungen taten.
Meine damalige Anwältin habe ich bezüglich der Scheidung beauftragt und auch wegen dem Verhalten der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon konsultiert. Was ist nun daran nicht nachvollziehbar, dass ich bei solchen Sachen eine Rechtsanwältin beauftrage? Ausserdem ist der Datenschutzbeauftragte eine öffentliche Stelle an die man sich wenden kann, wenn man z.B. wie ich Probleme mit Behörden bezüglich des Datenschutzes hat. Und von dieser Stelle bekam ich sogar mehrfach recht.
Zudem, wenn Dr. Schawalder meine angegebenen Personen gefragt hätte, wären die genannten Verfehlungen bestätigt worden.
Es scheint so, als ob Dr. Schawalder nicht das Gefühl gehabt hätte, dass sein Auftraggeber (siehe http://namensaenderung.blogspot.com/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html) Fehler gemacht hat. Ausserdem wird das Beharren auf sein Recht von Dr. Schawalder als nicht nachvollziehbar und wahnhaft deklariert.

Es ist doch praktisch eine Krankheit zu diagnostizieren, welche nur ein einziges „klinisches Charakteristikum“ aufweist.
Ausserdem, wie soll man eine Krankheitseinsicht entwickeln, wenn einem niemand wirklich sagt, was man hat? Passend dazu: Mir wurde in der Klinik Hard öfters gesagt, die Beamten machten keine Fehler.

Zuerst sollte der folgende Eintrag(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html) über Herrn Huber mit Tonbandaufnahmen, als man mich wieder in die Klinik einweisen wollte mit der Begründung, dass ich Zuhause nicht alleine bin, wenn meine Kinder nicht da sind, und der Eintrag von Frau Pente (siehe http://namensaenderung.blogspot.com/2008/01/verflechtungen-zwischen-der.html), dass die Krankheit nicht eingetreten ist, angeschaut werden. Dr. Lanz von der Klinik Hard hielt es nicht für nötig, dass ich einen Rechtsanwalt bekomme (siehe auch letzter Link).
Alles was man dagegen sagt, wird als Krankheit deklariert. Wenn man sich erst recht wehrt, wird dies umso mehr als Teil des Krankheitsbildes abgetan. Aber die rechtlichen Aspekte werden einfach ignoriert. Es wird auch nicht überprüft, ob doch nicht etwas daran stimmen könnte.
Bis heute weiss ich nicht bzw. wurde nie gesagt, auf welchen konkreten Sachverhalt ich Wahnvorstellungen gehabt haben soll.

Auf den Punkt gebracht: Alles was ich bis jetzt als Blog veröffentlicht habe, besonders beinhaltet dies die Tonbandaufnahmen und Kopien der Briefe und Dokumente, sind laut Dr. Lanz, Dr. Schawalader und Dr. A Huber von der Klinik Hard Wahnvorstellungen meinerseits.

Noch ein anderes Thema bezüglich Klinik Hard
Während der Zeit in der Klinik Hard und der ambulanten Betreuung musste ich die Medikamente „Zyprex“ und „Temesta“ einnehmen. Im Internet habe ich dazu diverse Links zu den Nebenwirkungen von Zyprexa gefunden, wie etwa ein Bericht des Magazins „Frontal21“ des ZDF (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Zyprexa_Toedliche_Nebenwirkungen%253F/279204).
Laut dem Online-Beipackzettels (http://www.lilly-pharma.de/support/dologin.php?dcp=1&requestfile=/fileadmin/media/lilly/gebrauchsinfo/zyprexa_2.5-20mg.pdf) sind unter anderem Muskelkrämpfe Nebenwirkungen, was ich in der Klinik Hard und während der Behandlung im Ambulatorium Bülach nicht wusste. Während den Nächten in der Klinik Hard hatte ich mehrfach extreme Wadenkrämpfe. Als ich dazu den Pfleger ansprach, bekam ich von einem Pfleger nur Magnesium und von einem anderen den Rat doch mehr Bananen zu essen, da dies von den Medikamenten nicht kommen kann!

Ich möchte nochmals erwähnen, dass ich nach Hause nach Kanada will, denn bis heute wird mir in der Schweiz gesagt, dass kein einziger Fehler gemacht wurde.
Im Weiteren habe ich noch Fotos von der Verhaftung sowie weitere interessante Tonbandaufnahmen.

Sonntag, 23. März 2008

Das Kalkül von Evelyne Pente und der Vormundschaftsbehörde Bülach

Für das Verständnis des folgenden Eintrags ist es hilfreich meinen letzten Eintrag nochmals zu lesen.
Unsere Wohnung in Bülach wurde per sofort (das war am 12. Juni 2001) bzw. auf Ende September 2001 mit Einwirken von Frau Evelyne Pente gekündigt. Mit ihrem Brief vom 24. Juni 2001 gibt Frau Evelyne Pente der Verwaltung der Wohnung ganz klar zu erkennen, dass sie für die ganze Familie zuständig sei und Ansprechpartner sei! Ausserdem laufe alles über sie.

Wie man auch aus folgendem UBS-Auszug sieht, wurde unsere Krankenversicherung sowie eine neue Versicherung bei Zürich Versicherungen sehr wahrscheinlich über Frau Evelyne Pentes Privatkonto bezahlt, da sich im Kopf des Auszuges der Name von Frau Pente befindet. Ich habe Frau Pente sowohl telefonisch als auch schriftlich angefragt, ob dies ihr Konto sei. Eine Antwort bekam ich aber nicht. Auch Brigitte Zolliker und Heidi Leibundgut von der Vormundschaftsbehörde Bülach verweigerten mir eine Auskunft über diesen Zusammenhang. Ich persönlich finde es sehr fragwürdig, wenn finanzielle Angelegenheiten von Anderen über die Privatkonti von Sozialarbeitern und Co. abgewickelt werden.
In der Klinik Hard wurde ich ja von Frau Pente unter Druck gesetzt eine Versicherung abzuschliessen. Als ich Einwände hervorbrachte, dass ich all dies nicht bezahlen könne, sagte sie immer, es komme alles in Ordnung. Sie sagte auch immer, sie sei zuständig für mich (! in meinen älteren Beiträgen (Abschrift von einem Gespräch) habe ich beschrieben wie sie die Zuständigkeit für mich immer wieder abgestritten hat) und wenn ich mich nicht kooperativ verhalte werde sie mich melden, und dies wolle ich ja nicht wegen meinen Kindern.

Zur Erinnerung: Sie behauptete im Gespräch zwischen den Türen (siehe hier, ca. Mitte), dass sie meine Kinder nie in ein Kinderheim geben wollte. Wieso hat sie dann wie bereits erwähnt die Wohnung in Bülach im Juni 2001 gekündigt und wieso hat sie dann noch im September 2001 der Vormundschaftsbehörde Bülach geschrieben, sie wolle für meine Kinder einen neuen Heimplatz für das nächste Jahr suchen?
Auch wollte sie so schnell wie möglich einen Beistand für mich haben und tut so, als ob sie wieder nur für die Kinder zuständig war/ist. Zudem schreibt sie, ich würde versuchen ihre Arbeit zu unterlaufen. Frau Pente erwähnt aber nicht, dass ich immer alles unterschrieben habe ausser der Einwilligung auf „freiwilliger Basis“, dass meine Kinder Beistände bekommen. Unter dem Verunsichern meiner Kinder versteht Frau Pente wohl, dass ich meine Kinder bei ihrem Streben nach einer richterlichen Anhörung unterstützte.

Ich habe ja im Ambulatorium Bülach eine „freiwillige“ Therapie gemacht. Selbst die Psychiaterin schrieb in ihrem Verlaufsbericht vom 19. September 2001, dass ich mich an den Gesprächsterminen über die mangelnde Unterstützung beklagte. Daraufhin machte sie mit mir einen Termin bei der Sozialarbeiterin des Ambulatorium Bülachs. Mit dieser konnte ich kurz reden und diese hielt Rücksprache mit den Behörden von Bülach. Bei dem nächsten Gespräch sagte sie aber, dass sie für mich nicht zuständig ist.
Wie man sieht, habe ich selbst hier Hilfe gesucht und keine bekommen.
Auf der nächsten Seite dieses Verlaufsberichts wird auch wieder ersichtlich, wie man mich unter Druck setzte bzw. „nahelegte“, dass ich freiwillig einwilligen soll, dass meine Kinder in ein Heim kommen. Sobald ich an den Terminen Einwände hervorbrachte oder die Rechte meiner Kinder erläuterte, wurde dies einfach ignoriert.
Zum letzten Abschnitt des Verlaufsberichts: Mich würde es interessieren, wo das Ambulatorium Bülach mich unterstützen wollte. Für die rechtlichen Sachen waren sie nicht zuständig, für die Wohnungssuche nicht etc..
Was viele Menschen nicht realisieren ist, dass hinter den schwammigen Bezeichnungen wie „Unterstützung“ oder „nicht kooperativ“ die Strategie steht, einem den Wind aus den Segeln nehmen zu wollen. Man sollte viel öfters nachfragen oder hinterfragen, was mit diesen Aussagen gemeint ist, damit nicht ein falsches Bild von der betroffenen Person entsteht. Dann würde auch ersichtlich werden, wo welche Person für was zuständig ist, wo an welchen Punkten geholfen wird oder in welcher Art und Weise jemand nicht kooperativ sei.

Die Vormundschaftsbehörde Bülach hat ja schon bereits am 21. September 2001 beschlossen, dass meine Kinder aus dem Kinderheim Florhof entlassen werden (siehe diesen Beitrag, Dokument vom 21.0.2001). Sie hielten es aber nicht für nötig, mich, die Kinder oder selbst den Anwalt der Kinder zu informieren. Das Letztere erkennt man gut daran, dass der Anwalt der Kinder noch am 26. September 2001 beim Bezirksgericht Zürich die Entlassung der Kinder in meine Obhut beantragte. Zeitlich viel dies mit dem Austrittstermin zusammen. Ausserdem geht aus dem zweiten Punkt des Briefes des Anwalts hervor, dass die Behörden einem gerichtlichen Entscheid vorgreifen wollten!
Auch ist nochmals aus diesem Dokument ersichtlich (nochmals hier, gleiches Dokument wie vorher), wie die VB Bülach plante nach der Entlassung meiner Kinder so zu tun, wie sie davon Kenntnis genommen zu haben und nicht etwa, dass sie dies im Voraus entschieden haben.
Auch sieht man in den folgenden Sätzen, wie die VB Bülach einerseits mir die „Verantwortung jeder Beziehung“ übertrug, mir aber anderseits keine Hilfe bei der Wohnungssuche geben wird, was sie rechtlich aber hätten müssen (Dies wurde mir so vom Bezirksrat Bülach gesagt). Der Plan war wohl mir soweit Verantwortung zu geben, dass ich scheitere.
Das Ganze ist nochmals beim Austritt aus dem Kinderheim Florhof ersichtlich, siehe hier (Am Ende).

Noch etwas zu den Kosten des gesamten Falles in dieser Zeit. In der Schweiz bezahlen die Krankenkassen den führsorgerischen Freiheitsentzug (FFE). Ein Aufenthalt in der Klinik Hard kann z.B. für 46 Tage beträgt Sfr. 10'672.- (Unten Auszug aus einer Abrechnung). Nicht zu vergessen sind auch noch die Kosten des Heimaufenthalts meiner Kinder, welcher mit den Unterhaltszahlungen meiner Kinder, mit dem Stipendium meines älteren Sohnes (siehe hier) sowie vom Staat bezahlt wurde. . Dann musste ja noch die Frau Evelyne Pente mit Sfr. 120.- pro Stunde für ihre „Tätigkeiten“ entschädigt werden. Ob Frau Pente nur für die Stunden mit meinen Kindern oder auch mit mir Geld erhalten hat, ist mir nicht bekannt, was aber interessant wäre zu wissen.

Wie man schon alleine anhand dieser Zahlen sieht, kommt ein beträchtlicher Geldbetrag zusammen. Für die meisten Beamten, welche ich auf diese Zahlen angesprochen habe, sind diese Zahlen im normalen Rahmen. Ausserdem habe ich meine Ausgaben (Krankenkasse etc) mit meinem Ersparten bezahlt, bis ich nichts mehr hatte. Ausserdem erhielt ich von Frau Pente noch einige merkwürdige Abrechnungen, die sie für mich gemacht hat. Wenn ich diese nicht verstanden habe, hiess es bloss, dies sei so richtig. Als ich keine Medikamente mehr nahm, habe ich sie nochmals auf diese Abrechungen angesprochen, ich bekam aber keine Auskunft.

Noch zwei Sachen am Schluss bezüglich Jürg Gritti.
Auf der Kantonspolizei habe ich noch erfahren, dass der Gritti noch ein Verfahren in Kloten wegen Finanzdelikten gehabt hat. Genaueres weiss ich leider nicht.
Als ich bei meiner Mutter war um ein klärendes Gespräch zu führen (siehe hier), stellte ich fest, dass zu diesem Zeitpunkt kleine Kinder mit verwandtschaftlichem Verhältnis bei meiner Mutter und Jürg Gritti ein und aus gingen. Ich habe dann ziemlich schnell der Behörde gesagt, dass es eine Sauerei ist, dass bei Jürg Gritti kleine Kinder ein und aus gehen. Ich bin nicht auf dem neusten Stand, aber soweit ich weiss hat sich an dem nicht viel geändert, obwohl eines der Kinder unter Vormundschaft steht. Anhand dieses Verhaltens wundert es mich nicht mehr, als die Behörden und Psychiater kein Verständnis zeigten, als meine Kinder nicht zu ihren Grosseltern wollten und ich auch diesen Kontakt auch verhindert habe.