Sonntag, 23. März 2008

Das Kalkül von Evelyne Pente und der Vormundschaftsbehörde Bülach

Für das Verständnis des folgenden Eintrags ist es hilfreich meinen letzten Eintrag nochmals zu lesen.
Unsere Wohnung in Bülach wurde per sofort (das war am 12. Juni 2001) bzw. auf Ende September 2001 mit Einwirken von Frau Evelyne Pente gekündigt. Mit ihrem Brief vom 24. Juni 2001 gibt Frau Evelyne Pente der Verwaltung der Wohnung ganz klar zu erkennen, dass sie für die ganze Familie zuständig sei und Ansprechpartner sei! Ausserdem laufe alles über sie.

Wie man auch aus folgendem UBS-Auszug sieht, wurde unsere Krankenversicherung sowie eine neue Versicherung bei Zürich Versicherungen sehr wahrscheinlich über Frau Evelyne Pentes Privatkonto bezahlt, da sich im Kopf des Auszuges der Name von Frau Pente befindet. Ich habe Frau Pente sowohl telefonisch als auch schriftlich angefragt, ob dies ihr Konto sei. Eine Antwort bekam ich aber nicht. Auch Brigitte Zolliker und Heidi Leibundgut von der Vormundschaftsbehörde Bülach verweigerten mir eine Auskunft über diesen Zusammenhang. Ich persönlich finde es sehr fragwürdig, wenn finanzielle Angelegenheiten von Anderen über die Privatkonti von Sozialarbeitern und Co. abgewickelt werden.
In der Klinik Hard wurde ich ja von Frau Pente unter Druck gesetzt eine Versicherung abzuschliessen. Als ich Einwände hervorbrachte, dass ich all dies nicht bezahlen könne, sagte sie immer, es komme alles in Ordnung. Sie sagte auch immer, sie sei zuständig für mich (! in meinen älteren Beiträgen (Abschrift von einem Gespräch) habe ich beschrieben wie sie die Zuständigkeit für mich immer wieder abgestritten hat) und wenn ich mich nicht kooperativ verhalte werde sie mich melden, und dies wolle ich ja nicht wegen meinen Kindern.

Zur Erinnerung: Sie behauptete im Gespräch zwischen den Türen (siehe hier, ca. Mitte), dass sie meine Kinder nie in ein Kinderheim geben wollte. Wieso hat sie dann wie bereits erwähnt die Wohnung in Bülach im Juni 2001 gekündigt und wieso hat sie dann noch im September 2001 der Vormundschaftsbehörde Bülach geschrieben, sie wolle für meine Kinder einen neuen Heimplatz für das nächste Jahr suchen?
Auch wollte sie so schnell wie möglich einen Beistand für mich haben und tut so, als ob sie wieder nur für die Kinder zuständig war/ist. Zudem schreibt sie, ich würde versuchen ihre Arbeit zu unterlaufen. Frau Pente erwähnt aber nicht, dass ich immer alles unterschrieben habe ausser der Einwilligung auf „freiwilliger Basis“, dass meine Kinder Beistände bekommen. Unter dem Verunsichern meiner Kinder versteht Frau Pente wohl, dass ich meine Kinder bei ihrem Streben nach einer richterlichen Anhörung unterstützte.

Ich habe ja im Ambulatorium Bülach eine „freiwillige“ Therapie gemacht. Selbst die Psychiaterin schrieb in ihrem Verlaufsbericht vom 19. September 2001, dass ich mich an den Gesprächsterminen über die mangelnde Unterstützung beklagte. Daraufhin machte sie mit mir einen Termin bei der Sozialarbeiterin des Ambulatorium Bülachs. Mit dieser konnte ich kurz reden und diese hielt Rücksprache mit den Behörden von Bülach. Bei dem nächsten Gespräch sagte sie aber, dass sie für mich nicht zuständig ist.
Wie man sieht, habe ich selbst hier Hilfe gesucht und keine bekommen.
Auf der nächsten Seite dieses Verlaufsberichts wird auch wieder ersichtlich, wie man mich unter Druck setzte bzw. „nahelegte“, dass ich freiwillig einwilligen soll, dass meine Kinder in ein Heim kommen. Sobald ich an den Terminen Einwände hervorbrachte oder die Rechte meiner Kinder erläuterte, wurde dies einfach ignoriert.
Zum letzten Abschnitt des Verlaufsberichts: Mich würde es interessieren, wo das Ambulatorium Bülach mich unterstützen wollte. Für die rechtlichen Sachen waren sie nicht zuständig, für die Wohnungssuche nicht etc..
Was viele Menschen nicht realisieren ist, dass hinter den schwammigen Bezeichnungen wie „Unterstützung“ oder „nicht kooperativ“ die Strategie steht, einem den Wind aus den Segeln nehmen zu wollen. Man sollte viel öfters nachfragen oder hinterfragen, was mit diesen Aussagen gemeint ist, damit nicht ein falsches Bild von der betroffenen Person entsteht. Dann würde auch ersichtlich werden, wo welche Person für was zuständig ist, wo an welchen Punkten geholfen wird oder in welcher Art und Weise jemand nicht kooperativ sei.

Die Vormundschaftsbehörde Bülach hat ja schon bereits am 21. September 2001 beschlossen, dass meine Kinder aus dem Kinderheim Florhof entlassen werden (siehe diesen Beitrag, Dokument vom 21.0.2001). Sie hielten es aber nicht für nötig, mich, die Kinder oder selbst den Anwalt der Kinder zu informieren. Das Letztere erkennt man gut daran, dass der Anwalt der Kinder noch am 26. September 2001 beim Bezirksgericht Zürich die Entlassung der Kinder in meine Obhut beantragte. Zeitlich viel dies mit dem Austrittstermin zusammen. Ausserdem geht aus dem zweiten Punkt des Briefes des Anwalts hervor, dass die Behörden einem gerichtlichen Entscheid vorgreifen wollten!
Auch ist nochmals aus diesem Dokument ersichtlich (nochmals hier, gleiches Dokument wie vorher), wie die VB Bülach plante nach der Entlassung meiner Kinder so zu tun, wie sie davon Kenntnis genommen zu haben und nicht etwa, dass sie dies im Voraus entschieden haben.
Auch sieht man in den folgenden Sätzen, wie die VB Bülach einerseits mir die „Verantwortung jeder Beziehung“ übertrug, mir aber anderseits keine Hilfe bei der Wohnungssuche geben wird, was sie rechtlich aber hätten müssen (Dies wurde mir so vom Bezirksrat Bülach gesagt). Der Plan war wohl mir soweit Verantwortung zu geben, dass ich scheitere.
Das Ganze ist nochmals beim Austritt aus dem Kinderheim Florhof ersichtlich, siehe hier (Am Ende).

Noch etwas zu den Kosten des gesamten Falles in dieser Zeit. In der Schweiz bezahlen die Krankenkassen den führsorgerischen Freiheitsentzug (FFE). Ein Aufenthalt in der Klinik Hard kann z.B. für 46 Tage beträgt Sfr. 10'672.- (Unten Auszug aus einer Abrechnung). Nicht zu vergessen sind auch noch die Kosten des Heimaufenthalts meiner Kinder, welcher mit den Unterhaltszahlungen meiner Kinder, mit dem Stipendium meines älteren Sohnes (siehe hier) sowie vom Staat bezahlt wurde. . Dann musste ja noch die Frau Evelyne Pente mit Sfr. 120.- pro Stunde für ihre „Tätigkeiten“ entschädigt werden. Ob Frau Pente nur für die Stunden mit meinen Kindern oder auch mit mir Geld erhalten hat, ist mir nicht bekannt, was aber interessant wäre zu wissen.

Wie man schon alleine anhand dieser Zahlen sieht, kommt ein beträchtlicher Geldbetrag zusammen. Für die meisten Beamten, welche ich auf diese Zahlen angesprochen habe, sind diese Zahlen im normalen Rahmen. Ausserdem habe ich meine Ausgaben (Krankenkasse etc) mit meinem Ersparten bezahlt, bis ich nichts mehr hatte. Ausserdem erhielt ich von Frau Pente noch einige merkwürdige Abrechnungen, die sie für mich gemacht hat. Wenn ich diese nicht verstanden habe, hiess es bloss, dies sei so richtig. Als ich keine Medikamente mehr nahm, habe ich sie nochmals auf diese Abrechungen angesprochen, ich bekam aber keine Auskunft.

Noch zwei Sachen am Schluss bezüglich Jürg Gritti.
Auf der Kantonspolizei habe ich noch erfahren, dass der Gritti noch ein Verfahren in Kloten wegen Finanzdelikten gehabt hat. Genaueres weiss ich leider nicht.
Als ich bei meiner Mutter war um ein klärendes Gespräch zu führen (siehe hier), stellte ich fest, dass zu diesem Zeitpunkt kleine Kinder mit verwandtschaftlichem Verhältnis bei meiner Mutter und Jürg Gritti ein und aus gingen. Ich habe dann ziemlich schnell der Behörde gesagt, dass es eine Sauerei ist, dass bei Jürg Gritti kleine Kinder ein und aus gehen. Ich bin nicht auf dem neusten Stand, aber soweit ich weiss hat sich an dem nicht viel geändert, obwohl eines der Kinder unter Vormundschaft steht. Anhand dieses Verhaltens wundert es mich nicht mehr, als die Behörden und Psychiater kein Verständnis zeigten, als meine Kinder nicht zu ihren Grosseltern wollten und ich auch diesen Kontakt auch verhindert habe.