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Montag, 23. November 2009

Die erste Entschuldigung

Heute habe ich von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon eine mündliche sowie eine schriftliche Entschuldigung bekommen. Im Gespräch habe ich deutlich gemacht, wie man die Akten weitergegeben hat und wie man mit meinen Akten umgegangen ist, sowie dass man auf diese Akten immer wieder zurückgegriffen hat. Die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon weiss, dass ich einen Blog führe.
Die Klinik Hard, deren Dr. Lanz, die Vormundschaftsbehörde Bülach, das Jugendsekretariat Bülach, Werner Scherrer (Kantonsrat) bleiben dabei, dass kein Fehler gemacht wurde. Vom Bezirksrat Bülach gibt es auch keine Richtigstellung, trotz dass alle meinen Blog kennen.

Die schriftliche Entschuldigung im Folgenden.


Donnerstag, 16. Oktober 2008

Keine direkte Herausgabe des Gutachtens der Klinik Hard

Von der Klinik Hard habe ich mein Gutachten angefordert (siehe letzter Eintrag und

http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Zeitgleich habe ich von der Vormundschaftsbehörde Bülach auch mein Gutachten angefordert und bei beiden Briefen vermerkt, dass eine Kopie meiner Briefe an den Bezirksrat Bülach ging. Selbstverständlich habe ich die Briefe an die Klinik Hard und an die Vormundschaftsbehörde als eingeschrieben abgeschickt. Von der Vormundschaftsbehörde Bülach bekam ich keine Antwort und von der Klinik Hard folgenden Brief:

Die Klinik Hard meinte aber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach der rechtliche Eigentümer meines Gutachtens ist. Laut Dr. med. Marco Lanz wurde dann das Gutachten inkl. Schweigepflichtentbindung Herrn Dürsteler vom Bezirksrat Bülach zugestellt. Einige Tage später bekam ich von Herrn Dürsteler eine Kopie des Gutachtens, aber von der Schweigepflichtentbindung nur diejenige Seite bezüglich der Vormundschaftsbehörde Bülach. Die andere Seite, auf welcher ich die von mir genannte Personen von der Schweigepflicht entbunden habe sowie Esther Zinniker, habe ich nicht erhalten.

Damals, als ich die Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe, fragte ich schon nach einer Kopie dieser. Da damals Herr Schawalder im Stress war, sagte er mir, dass er nächstes Mal eine mitbringen würde. Dies hat er aber nicht getan mit der Begründung, dass es so viele Leute beim Kopierer hatte. Wieder beim nächsten Mal war der Kopierer kaputt und er würde mir eine Kopie schicken. Natürlich bekam ich keine Kopie.

Nachdem ich nun das ganze Gutachten vor mir habe ist mir aufgefallen, dass keine einzige der von mir genannten Personen befragt wurde.

Im Folgenden ein Auszug aus dem Gutachten zu Angaben, die Herr Huber machte:
Auch hier sieht man, dass es Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach ganz normal fand, wie man mit meiner medizinischen Kinderakte umging: Nämlich, dass sie einfach dem Bezirksgericht Bülach für die Scheidung miteinbezogen wurde.
Im Weiteren gab Herr Huber dem Psychiater an, dass er angeboten hat, dass der Name Gritti gelöscht wird. Durch diese Aussage wird deutlich, dass es gar nie eine richtige Namensänderung hätte sein sollen. Im Schreiben an mich (unter Berücksichtigung des 3. Scans/Brief vom 26. Oktober 1998 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html) schrieb aber Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass es eine Namensänderung durchgeführt wird, und nicht nur einfach das Löschen des Namens Gritti!
Im dem erwähnten Begleitbrief wird auch nicht eine richtige Namensänderung beschrieben, sondern nur die Löschung von Gritti zugunsten von Flück (damals hatte ich noch eine Namensänderung vollständig nur zu Flück angestrebt).

Zudem hatte ich schon 1995 (1. Scans/ Brief vom 24. Juli 1995 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) die Löschung von „Gritti“ bei der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon vor Ort beantragt. Dies wurde aber vom Departement des Innerns aber dazumals nicht akzeptiert.
Wenn es aber tatsächlich so einfach ist, frage ich mich aber: Was hat meine Anwältin gemacht?
Als ich in einem Telefonat mit Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach bezüglich seinem Antrag zur „Namensänderung“ auf den Umgang mit meinen Akten ansprach, meinte dieser, es sei kein Fehler gemacht worden und es sei richtig gewesen, wie man mit meiner Akte umging.


Im Gutachten steht unter „Krankheitsentwicklung“, dass ich adoptiert wurde.
Ich habe aber schon 100 mal erklärt, dass mein Bruder eine Adoption erhalten hat, ich aber eine Namensänderung. Zur Akteneinsicht meinte Dr. Schawalder lediglich, dass mir die Akteneinsicht teilweise gewährt wurde. Fakt ist, dass mir grundsätzlich keine Akteneinsicht durch die VB Bülach gewährt wurde. Erst jeweils nach juristischem Vorgehen bekam ich dann Akten. Zum weiteren Inhalt dieser Stelle des Gutachtens siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/05/die-medizinische-akte.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html.

Noch im selben Abschnitt:
Auf diesen Abschnitt des Gutachtens gehe ich hier nicht weiter ein und verweise auf
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html).


Es ist interessant zu lesen, dass schriftlich belegbare Fehler und Fehlverhalten der Vormundschaftsbehörde Bülach als Wahn meinerseits dargestellt werden.
Zum 4. letzten Satz: Es sollte nachvollziehbar sein, dass wenn man seine Aussagen nicht durch Dokumente bestätigen kann, die sich Zuhause befinden, man dadurch aufgebracht wird. Ausserdem waren die Psychiater nicht gewillt andere Amtspersonen anzusprechen, die meine Aussagen belegen konnte. Nur ein paar Personen des Pflegepersonals waren gewillt richtig zuzuhören.


Aus diesem Auszug sieht man ganz klar, dass ich im Ambulatorium Bülach nicht einmal mein Gutachten habe einsehen können.
Sonst hätte ich schon damals gewusst, dass die VB Bülach uns wieder trennen wollte. Dies erklärt auch, warum ich keine Unterstützung bei der Wohnungssuche bekam und die Anhörung meiner Kinder vor dem Gericht solange hinausgezögert wurde, bis sie gegenstandslos wurde.
Ausserdem hätte man die Therapie solange weitergeführt, bis ich eine Krankheitseinsicht gezeigt hätte. Wahrscheinlich hätte ich dann weiterhin „Zyprexa“ und „Temesta“ nehmen müssen (siehe dazu Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.

Da mir noch andere Unstimmigkeiten im Gutachten aufgefallen sind, habe ich es mit dem Protokoll des Bezirksrichters lic.iur. A .Fischer, der meine Anhörung in der Klinik Hard machte, verglichen. Es ist für mich erstaunlich, dass Dr. Schawalder einen Begriff des Protokolls aus dieser Anhörung ganz anders formuliert, dass es eine völlig andere Bedeutung bekam. Gilt jetzt
das, was ein Richter sagt oder wie ein es Psychiater unformuliert und dies dann einen ganz anderen Sachverhalt gibt? Vor allem finde ich es extrem, dass sich dann die Vormundschaftsbehörde Bülach auf das Gutachten stützte und keine Kopie des
Protokolls des Richters hatte. Ein anderes Mal werde ich darauf ausführlich eingehen.


Hier ist noch die Kopie des Flugtickets von mir, als ich von Canada mit der Trans-Canada Airlines von Montreal nach Zürich,

Flughafen Kloten, einreiste. Um zu zeigen, dass ich als Baby mit dem Namen Flück eingereist bin.

Montag, 28. Januar 2008

Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard

ier ein paar Beispiele zu diesem Thema, die auch für andere Leute, die ähnliches erlebt und ins Internet gestellt haben, interessant sein können.


Als ich um den 20. September 2000 einen Brief vom psychiatrischen Ambulatorium Bülach erhalten habe, habe ich mit diesem Kontakt aufgenommen und telefonisch ein Gespräch geführt. Dabei fragte ich, ob das Ambulatorium auch für juristische Sachen zuständig ist und auch gegen die VB Bülach bezüglich Datenschutzes vorgeht und z.B. auch für das Stipendium meines älteren Sohnes zuständig sind oder für die eigenartige Einstufung in die Oberstufe meines jüngeren Sohnes. Auf alles bekam ich immer die Antwort „nein“. Auch nicht vergessen darf man, dass ich bei der Vormundschaftsbehörde Bülach um Akten kämpfte und jedes Mal, wenn ich von einer anderen Amtsstelle recht bekam, wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach um Werner Scherrer, Franz Xavier Huber, Heidi Leibundgut und Brigitte Zolliker aggressiver. Nebenbei ist noch zu erwähnen, dass die Mitglieder (ausser der Sekretär Franz Xavier Huber) der Vormundschaftsbehörde Bülach Laien sind und dieses Amt nur nebenamtlich ausführen. Obwohl dies gängige Schweizer Praxis ist, wollten mir Ärzte der Klinik Hard dies nicht glauben.
Im obigen Ausschnitt ist ja die Rede von freiwilliger Basis. Der letzte Satz lautet: „Da Sie aufgrund unseres heutigen Wissenstandes dieses Angebot nicht wahrnehmen (…)“ gefolgt von Drohungen, wodurch das ganze nicht mehr so freiwillig erscheint, wie es mir verkauft wurde.

In diesem Memorandum erkennt man genau die eventuell übliche Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach und der Klinik Hard. Dr. Lanz sagt ja, dass alleine aufgrund eines FFE ich nicht gegen meinen Willen „behandelt“ werden kann. Dr. Lanz sieht aber den rechtlichen Ausweg, dass eine stationäre Aufnahme trotzdem möglich ist, wenn ich mich selbst oder Dritte gefährden würde.
Interessant ist, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach eine Gefährdung meiner gegen mich selbst oder Dritte schon sieht, wenn ich nicht der amtlichen Begutachtung, in Auftrag gegeben durch die Vormundschaftsbehörde Bülach, nicht nachkomme! Weiteres zu Dr. Lanz siehe letzter Eintrag.



Laut diesem Memorandum hat selbst Dr. Lanz gesagt, dass eine zwangsweise Begutachtung wenig Sinn mache und in der Praxis kaum durchführbar ist!! Ausserdem befürchte er einen öffentlichen Skandal. Nicht aber weil es unbedingt unrecht ist, sondern weil ich und meine Söhne den Journalisten unsere Geschichte glaubhaft darstellen können. Ich glaube Dr. Lanz unterschätzt die Intelligenz von manchen Journalisten, dass diese selber denken und recherchieren können.
Zur Verhaftung an sich gehe ich in diesem Moment nicht ein, da dies zu umfangreich ist. Was viele nicht wissen ist, dass man bei einem FFE auch verhaftet wird. Dabei werden die Kinder auch verhaftet, da sie auch als verhaftete Personen aufgeführt werden. Meine Personalien bezüglich der Namen sind so aufgeführt, als ob ich meine Kinder unehelich bekommen hätte und dann später noch zu Flück geheiratet habe! Das heisst, mein Ehename wird auf dem Verhafts-Rapport zu meinem Geburtsnamen und mein Geburtsname wird auf dem Verhafts-Rapport zum Familiennamen. Erstaunlich ist auch, dass meine Kinder meine Eltern sind. So ist es im Original anzutreffen. Auf der nächsten Seite wurden dann meine Kinder als 2. und 3. Verhaftete aufgeführt.
Man hat keine Chance gegen solche Dokumente oder deren Inhalt vorzugehen. Bis heute wird gesagt, dies sei so richtig.


Mein älterer Sohn griff zum Glück reflexartig zu seiner Kamera, die er sich mit dem Preisgeld seiner wissenschaftlichen Arbeiten finanzierte. Dr. Nagel (links im Bild) wurde daraufhin so sauer, dass er ihm auf die Kamera schlug und diese beschädigt wurde. Trotz Reparatur funktionierte sie nachher nicht mehr einwandfrei. Rechts im Bild ist Werner Scherrer. Das Bild entstand genau in dem Moment, als Dr. Nagel auf die Kamera schlug.
Aus http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2003/nr12/Schweiz/10030.html ist zu entnehmen, dass es in der Schweiz jährlich zu 10'000 bis 20'000 FFE kommt, wobei aber keine genaue Statistik geführt wird! Meiner Meinung ist dies schon eine hohe Zahl, gemessen an der Anzahl Einwohner der Schweiz.



Es ist schon erstaunlich: Obwohl man als schwerst gestört eingestuft wird, hält es Dr. Lanz nicht für nötig, dass man in einer solchen Situation einen Rechtsbeistand bekommt.

Die gerade erwähnte Anhörung fand in der Klinik Hard statt. Da ich Zeugen haben wollte, fragte ich eine Krankenschwester sowie meinen Bruder Andreas Gasser, den es als Bruder offiziell nicht gibt, mich zu begleiten. Dies taten sie auch. Vor dieser Anhörung hatte ich noch ein Gespräch mit einem „externen“ Psychiater. Dieser glaubte mir natürlich auch nichts. Vollgepumpt mit Medikamenten ging ich dann an diese Anhörung. Der Richter versprach mir, dass ich nach der Anhörung, wenn das Tonband abgeschaltet ist, ich noch Gelegenheit bekomme mich über die Vorkommnisse mit der Vormundschaftsbehörde Bülach und Effretikon zu äussern. Bei der Anhörung war auch der zuvor erwähnte „externe“ Psychiater anwesend. Dieser Psychiater durfte sich über mich äussern und liess kein einziges gutes Haar an mir. Auch hielt er es nicht für nötig ein kritisches Denken an den Tag zu legen, dass evtl. meine Aussagen doch wahr sein könnten und dies zuerst überprüfen würde. Ich war dann regelrecht sprachlos und traumatisiert. Anschliessend durfte ich dem Richter kurz mit dem Richter über die Geschehnisse reden. Die Krankenschwester sagte dann auch dem Richter, dass der Sozialarbeiter der Klinik Hard mir auch bei der Suche nach einer Wohnung helfen wird. Dies stimmte schlussendlich nicht, da der Sozialarbeiter der Klinik Hard nur für interne Sachen zuständig ist und nicht auf Fälle, die sich auf externe Sachen beziehen, wie z.B. Wohnungssuche.

Jetzt noch zu ein zwei Tonbandaufnahmen. Die Anleitung zum Herunterladen finde man im letzten Eintrag ganz unten (LINK)

Tonbandaufnahme 10
Diese Aufnahme habe ich gemacht, als ich Herrn Franz Xavier Huber am Telefon fragte, ob er es fair finde, dass er mich, kaum aus der Klinik Hard draussen, mich wieder in eine Institution einweisen wollte. Seine Antwort (ganz am Schluss der Aufnahme) war bloss, dass ich nicht alleine bin, wenn die Buben nicht da sind! Es wäre beängstigend wenn dies der Verhältnismässigkeit entspricht.


Tonbandaufnahme 11
Dies ist ein kleiner Teil der Tonbandaufnahme, welche zwischen dem Wohnungseingang gemacht wurde, als Frau Evelyne Pente unangekündigt im Januar 2002 vorbeikam (siehe LINK).
Zuerst sagt sie, dass meine Kinder weiterhin ins Heim müssen, wenn ich nicht zurecht komme oder weiterhin krank bin. Am Schluss sagt sie aber, dass dies gar nicht eingetroffen ist. Wieso dann all die Androhungen von erneuten Massnahmen, wenn nichts eingetroffen ist?!
Das nächste Mal werde ich schreiben wie man unter Druck gesetzt wird ein „freiwilliges Gutachten“ machen zu lassen.