Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?