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Samstag, 10. Juli 2010

Keine Opferentschädigung


Die folgenden Scans zeigen den Brief von mir an Herrn Markus Notter wegen dem Umgang mit meinen medizinischen Akten und meiner Forderung nach einer Opferentschädigung aus den daraus entstandenen Problemen. Am besten ist es meinen Brief selbst zu lesen, anstatt dass ich ihn noch einmal zusammenfasse. Herr Markus Notter war schon seit Jahren über unseren Fall informiert.



(Der als Beilage erwähnte Brief von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon ist in diesem Blogeintrag vom 23. November 2009 vom erfasst).


Als Antwort bekam ich folgendes:

Das Departement der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (Schweiz) schreibt aber nur von der Verweigerung der Akteneinsicht bzw. der Missachtung des Akteneinsichtsrechts, was kein Straftatbestand ist.
Ich hatte aber klar in meinem Brief geschrieben, dass ich aufgrund des Umganges mit meinen Akten und den daraus entstandenen Folgen eine Opferhilfe verlange. Das verweigerte Akteneinsichtrecht ist ja nur ein Teil davon!
Auch schrieb ich vom Vorgehen der Vormundschaftsbehörde  Bülach, aber das Departement der Justiz und des Innern ging nur auf das ein, was von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugegeben wurde. Der Umgang mit meinen medizinischen Akten bzw. die Aktenverweigerung haben negative Auswirkungen, die wir bis heute spüren.

Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?

Freitag, 2. Januar 2009

Doch noch ein paar Akten erhalten

Vor diesem Eintrag sollten wegen dem Verständnis halber folgende beiden gelesen werden:
Wenn man den Namen eines Pädophilen tragen muss

Die medizinische Akte

Ich habe doch noch ein paar Akten erhalten, und zwar diejenigen vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in Uster von 1972 und diejenigen von der Kinderpsychiatrie Brüschhalde in Männedorf. Ich werde nicht auf alle Sachen eingehen.

Meine erste Abklärung im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst in UsterIm Folgenden ist zu beachten, dass mit Frau Flück meine Patin bzw. meine Pflegemutter Elisabeth Flück gemeint ist. Sie ist mit meinem Onkel verheiratet, welcher der Bruder meiner Mutter ist. Fräulein Nydegger ist eine Mitarbeitende des KJPD.
An dieser Akte sieht man, dass ich regelrecht überrumpelt wurde, dass ich bei der Kinderpsychiatrie abgeklärt werde. Meine Patin hielt es nicht für nötig, mich vorgängig zu informieren. Auch Fräulein Murer von der Vormundschaftsbehörde Effretikon (hier noch beim Jugendsekretariat Pfäffikon) nicht.


Im Gegensatz zur Frau Murers Aussage im letzten Aktenauszug, dass mich meine Patin gerne weiterhin bei sich behalten hätte, zeigt der direkte persönliche Eindruck von Frau Nydegger ein anderes Bild. Meine Patin versucht schon hier mich in eine selbe Schublade zu drücken wie sie es mit meiner Mutter tat, weil ich ihre Tochter bin. Dies zeigt sich vor allem in anderen Akten mit Aussagen von ihr.


Hier sieht man wie meine Patin auf mich eifersüchtig ist, weil ich in ihren Augen durch meine Grossmutter vor ihren Kindern bevorzugt behandelt werde. Die Uhr war ein Geschenk von meinem Pate Erich Flück und seiner Frau nachträglich zum Geburtstag. welche ich mit diesen beiden auslesen durfte, als ich bei diesen in den Ferien war. Dies, weil ich am 23. Dezember Geburtstag und sonst selten etwas auf den Geburtstag geschenkt bekam. Diese Uhr bekam ich weder von meiner Grossmutter, noch von meiner Mutter.

Mein Pflegevater bzw. mein Onkel hatte wenig Verständnis, dass ich ihm nicht „Vater“ sagen wollte oder ich mich wegen meiner Vorgeschichte bezüglich körperliche Nähe weigerte. Auch mein Pflegevater schubladisiert mich schon in dieselbe Kategorie wie meine Mutter, nur weil ich ihre Tochter bin. Wie damals üblich, waren die Italiener (damaligen Gastarbeiter) an vielem Schlechten einfach mal grundsätzlich schuldig. Da meine Mutter überall erzählte, dass mein Vater, der angeblich meine Mutter vergewaltigt habe, Italiener war, war das Bild perfekt. Dass ich meine Menstruation vor meiner älteren Pflegeschwestern bekam, wurde auch meinem angeblichen italienischen Vater angehaftet. Dieses ganze Erlebnis war für mich ein Horror, weil ich nicht wusste, was mit mir geschah. Meine Pflegemutter bzw. meine Patin machte nur die spitzige Bemerkung „ich meinte du seist vergewaltigt worden.“ Was in den letzten Zeilen nicht zwangsläufig klar formuliert ist, dass ich Zuhause auf dem Bett bleiben und lesen musste! Auch konnte ich nur zur Grossmutter wenn mein Pflegevater sicher war, dass meine Pflegemutter lange genug weg war und ich durfte es ihr nicht sagen!
In den gesamten Akten wird immer wieder negativ auf die Italiener zurückgegriffen. In der Nähe des Hauses meiner Grosseltern hatte es eine Baracke, in welche italienische Gastarbeiter wohnten. Als ich bei meinen Grosseltern noch gewohnt habe, nahm mich mein Grossvater manchmal mit zu den italienischen Gastarbeitern, wo ich auch beim Bocciaspiel mit kleinen Holzkugeln mitmachen durfte. Meine Grosseltern waren sehr weltoffen und erzogen mich auch nicht typisch nach dem Mädchenrollenbild.


Auch die Psychiaterin diagnostiziert meiner Pflegemutter ein eifersüchtiges Verhalten. Es stimmt, dass ich schulisch weit hinten nach war. Es ist erstaunlich, dass man bei mir damals schon Legasthenie feststellte, mir aber nie jemand etwas davon gesagt hat! Und beim Üben von Diktaten sagte mir meine Pflegemutter nur, wie begriffsstutzig und dumm ich sei. Vor den
jeweiligen Schuldiktaten musste ich mich vor lauter Angst zu versagen oft übergeben.


Auch hier sieht man wieder, dass Frau Murer regelrecht Verantwortung auf die Psychiaterin abgeschoben hat. Diese musste, um mir sagen zu können, dass ich in die Kinderpsychiatrie komme, extra einen Termin am Samstagnachmittag aufsetzen!


Meine Pflegemutter sagte zu Psychiaterin, die Aussagen habe ich jetzt nicht gescannt, dass ich vor allem zu Buben Kontakt pflege auf eine negative Art. Es hat überhaupt niemand begriffen, dass ich nur zum Schutze von anderen Mädchen vor Jürg Gritti mit Knaben gespielt habe (siehe Die medizinische Akte) Die Psychiaterin stellte aber fest, dass ich weder „haltlos“ noch „triebhaft“ zu nennen bin. Die Begriffe haltlos und triebhaft bestanden immer noch in der Psychiatrie in den 1970er Jahren vor, obwohl diese von der Eugenik stammen. Mehr zu diesem Thema findet man im Internet mit den Suchbegriffen Verdingkinder, Kinder der Landstrasse, Zwangssterilisation (bis in die 1970er Jahre), triebhaft haltlos Psychiatrie.



Kinderheim Brüschhalde
Ich bin froh, dass ich diese Akte endlich bekommen habe. Jetzt weiss ich, dass ich mich in Frau Kradolfer (Erzieherin des Kinderpsychiatrie Brüschhalde) und Dr. Budliger nicht getäuscht habe (im positiven Sinne).
Bevor ich in die Brüschhalde kam, musste ich mir von der Pflegefamilie, ausser vom Pflegevater, anhören lassen, dass ich ihn eine Irrenanstalt komme und man dort schon feststellen wird, dass ich eine Lügnerin sei. Frau Kradolfer hatte ihr Zimmer neben unserem Schlafsaal und war ständig da, ausser wenn sie manchmal frei hatte. Wenn wir zu unruhig in der Nacht waren wegen Albträumen, hat sie uns dann alle zusammen in ihr Zimmer genommen und eingekuschelt in unseren Decken hörten wir dann Musik von James Last, bis wir wieder etwas ruhiger waren und wir zurück gingen. Die damalige Zeit war viel strenger als heute: Die Treppe hinunter gingen zuerst die Mädchen und die Treppe hinauf zuerst die Knaben.
Auch Fräulein Kradolfer schätzte meine Pflegemutter nicht positiv ein. Eine weitere Erläuterung zu diesem Bericht ist nicht nötig.

Anbei die Resultate aus ein paar Psychotests von vielen.

Bedarf keine weiteren Erläuterungen.

Bedarf keine weiteren Erläuterungen.


Ich glaube der Aussagetreuetest ist der Test, bei dem am Abend vor dem Nachtessen mir Dr. Budliger Geschichten vorgelesen hat. Eine dieser Geschichte lief ungefähr so ab: In einem Zimmer spielten ein paar Kinder, die Dr. Budliger mit Namen benannte. Dann spielten die Kinder mit Streichhölzern. Ob es in der Geschichte zu einem Brand kam, kann ich nicht mehr
sagen. Am nächsten Tag befragte mich Dr. Budliger wieder über die Geschichte. Zuerst liess er mich die Geschichte wiederholen. Dabei stellte er aber suggestive Fragen, ob nicht jenes Kind mit diesen Streichhölzern gespielt hatte und ob es nicht soviel Kinder waren etc.
Einmal musste ich noch in Zürich beim Kinderspital in einen Hörsaal vor Studenten einen Test machen. Fräulein Ruf, Mitarbeiterin der Brüschhalde, hat mich dorthin gebracht. Bis man mich in den Hörsaal brachte, muss ich ein einem Gang lange warten, der fensterlos war. Dann wurde ich in den Hörsaal gebracht und auf die Bühne gestellt, auf welcher normalerweise der
Professor referiert. Hastig und gestresst kam dann der Professor herein. Er stellte kurz das Licht zu den Studenten an, damit ich weiss, woher allfällige Geräusche kommen würden. Ohne Licht waren die Studenten kaum zu erkennen. Dies diente vermutlich dazu, dass ich mich nicht durch die Studenten ablenken lasse. Dann stellte der Professor das Licht zu den Studenten wieder ab. Er fragte mich dann wie das Wetter draussen ist. Ich sagte, dass die Sonne scheint. Dann fragte er, ob ich sicher sei. Ich bejahte dies. Er wiederholte die fragte und ergänzte ob es den nicht regne. Ich sagte, als ich hereinkam hat die Sonne noch geschienen und es hat nicht nach Regen ausgesehen. Mir tat aber der Professor leid, weil ich dachte, der Professor ist den ganzen Tag in solchen fensterlosen Räumen, wodurch man nicht sieht, was für ein Wetter draussen ist. Erst später habe ich gemerkt, dass das nur ein Test war. Im Weiteren stellte er noch ein paar Fragen, redete ab und zu zu den Studenten. Von dem Verstand ich aber nur Bahnhof. Dann musste ich zu der grossen Wandtafel und musste, soweit ich mich erinnern kann (bin mir aber nicht sicher), die Familie als Tiere an die Wandtafel zeichnen.


Joseline Wick-Pampaluchi und Fräulein Murer
Als ich im Sonnenbühl in der 2. Realschule war, kam Frau Murer ins Kinderheim um mit mir zu reden. Frau Murer wollte mit mir nicht im Heim, sondern draussen reden, was mich sehr stutzig machte. Eigentlich hätte ich nach dem Sonnenbühl eine Lehre machen können bei einer Bildhauerfamilie und auch dort wohnen können. Aber da hatte man schon die Ansicht, dass dies keine gute Lösung für mich sei und kein Mädchenberuf ist.
Im Weiteren schreibt Frau Murer, dass ich nicht mehr im Heim bleiben wollte und nach „Freiheit drängte“. Fakt ist aber, dass man im Sonnenbühl nur bis zur 2. Realklassen bleiben konnte, länger nicht. Auch wenn ich eine Ausbildung gemacht hätte, hätte ich nicht dort wohnen können, auch für eine weitere schulische Weiterbildung nicht.
Ich wäre auch interessiert gewesen an Bäuerinnen-Schule, dabei wurde ich von Frau Murer nur ausgelacht. Als ich noch erwähnte ich möchte fürs Englisch Lernen ein Jahr nach Kanada, sagte sie ganz entrüstet, dass so etwas überhaupt nicht in Frage kommt. Ich sagte ich möchte eine Ausbildung machen und dafür muss man eine Wohnmöglichkeit suchen. Ich wusste, dass es
solche Sachen für Knaben gab.
Im Weiteren finde ich es unerhörlich, dass sie mir unterstellt, dass ich vor hätte, das „Nachtleben recht grosszügig zu geniessen“. Im eigentlichen Gespräch fragte sie mich nur, ob ich dann auch abends in den Ausgang gehen würde. Ich meinte aber, ich sei zu jung und müsse dann für die Ausbildung lernen. Man sieht, was ich gesagt habe und was Frau Murer in ihrem Bericht geschrieben hat, ist grundsätzlich anders.
Auch der Satz „bei der Wahl ihrer Freunde war sie wenig kritisch“ ist eine Frechheit. Das Kinderheim Sonnenbühl lag 3km vom nächsten Ort entfernt und wenn wir einmal mit Jugendlichen Kontakt hatten, die nicht vom Heim waren, war immer ein Erzieher dabei. Und nun, wie hätte ich so bei der Wahl von den Freunden wenig kritischen sein sollen?
Zum letzten Satz, während der Zeit als bei Wicks noch wohnte und das Werkjahr besuchte: Dass diese Lehrstelle Joseline Wick gefunden hätte, stimmt nicht! Dies war die Berufsberaterin in Kloten und eine Lehrerin des Werksjahrs in Kloten, die sich für mich einsetzten. Die einjährige Ausbildung war eine Vorschule zu weiteren Pflegeberufen. Mit der Berufsberaterin und der
Lehrerin habe ich besprochen, dass ich im Anschluss an diese Ausbildung eine weiterführende Schule besuchen werde.


Während dem einjährigen Werkjahr mussten wir mehrere einwöchige Praktika machen. Dabei mussten die Arbeitgeber einen Praktikumsbericht ausfüllen. Ich musste meinen Bericht Joseline Wick abgeben, weil sie sagte, sie müsse diesen Frau Murer schicken. Ich fragte sie, ob sie für mich noch eine Kopie machen könne. Trotz Zusage bekam ich eine solche nicht! Irgendwann
fragte ich die weiteren Praktikumsbetriebe, ob sie mir direkt auch eine Kopie geben könnten, dass ich auch was in den Händen habe. Diese bekam ich auch.
Wie man dem Scan des Praktikumsberichts des Pflegeheims Steinegg entnehmen kann, war ich alles andere als schlecht.


Ich habe dazumal, als ich im Waidspital die einjährige Ausbildung machte, habe ich Joseline Wick als Referenz angegeben für die weitere Ausbildung. Wie man von meinem Eintrag vom 27. Dezember 2006 (Wenn man den Namen eines Pädophilen tragen muss) ganz unten sieht, hat sie über mich so schlechte Auskunft gegeben, dass ich diese Ausbildung nicht machen konnte. Ich frage mich: Wollte sie bewusst, dass ich scheitere?
Der folgende Scan zeigt noch meine Noten vom Waidspital. In der Schweiz ist die Note 6 die beste, die 1 die schlechteste Note.