Sonntag, 26. Januar 2014

Ich wundere mich nicht mehr über die Vormundschaftsbehörde Bülach

Beim Googeln von Heidi Leibundgut bin ich auf ihren Blog über ihre Reise nach Kolumbien gestossen: http://heidicolombia.wordpress.com/.
Als ich den Eintrag vom 6. November 2013 sah, dachte ich, dass ich nicht richtig sehe. Dort ist Dr. Nagel abgebildet! Ich habe dann dieses Foto mit jenem vom FFE verglichen, das mein Sohn gemacht hat. Mir wurde von der Amtsstelle bestätigt, dass die beiden ein Paar sind.
Dr. Nagel hätte auch die Anhörungen bei meiner Kinder durchgeführt und jetzt ist auch klar wieso man nicht wollte dass eine Vertrauens Person dabei ist, da diese: Neben der amtlichen Ebene sind die beiden auch eng privat verstrickt!

Heidi Leibundgut arbeitete bis Dezember 2011 bei der Vormundschaftsbehörde Bülach. Nach dieser Entdeckung wundert es mich auch nicht mehr, dass man nie bereit für ein klärendes Gespräch ist oder dass wir eine Entschuldigung bekommen.

Des Weiteren sieht man anhand folgendes Artikel, wie bei der Vormundschaftsbehörde gearbeitet wird: http://www.zuonline.ch/artikel_144327.html.

Update 20. September 2015
Da der ursprüngliche Link nicht mehr gültig ist, im folgenden 2 Links welche diesen ersetzen:
Aus der NZZ:
Vor Obergericht stand ein ehemaliger Vormundschaftssekretär des Bezirks Bülach, dem vorgeworfen wurde, fünf Mandanten über den Tisch gezogen zu haben, die eigentlich Anrecht auf eine gebührenfreie Betreuung gehabt hätten. Stattdessen habe er die fünf Klienten privat gegen Bezahlung betreut, um ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln, und sie im Glauben gelassen, er handle für sie als Staatsangestellter. Dabei habe er sie arglistig getäuscht. Das Bezirksgericht Bülach hatte den Mann im Juni 2013 wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher Veruntreuung und mehrfacher Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Pornografie deshalb, weil auf seinem Laptop unter anderem Filme und Fotos von sexuellen Darstellungen mit Pferden, Hunden, Schweinen und Schlangen gefunden worden waren. Die Verurteilung wegen Pornografie akzeptierte der Beschuldigte, ging aber gegen den Hauptvorwurf in Berufung. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch in Bezug auf die Vermögensdelikte.

Update 27. Juni 2016
Noch einen Link zu einem neueren Blog-Eintrag zu Heidi Leibundgut
http://namensaenderung.blogspot.ch/2015/11/wieder-einmal-muss-ich-etwas-beweisen.html