Freitag, 24. Januar 2014

Ergänzung von Art.175 StGB

Es ist gut, dass Ursula Biondi betreffend Ehrverletzung eine Ergänzung zu Art.175 StGB in die Wege geleitet hat. So hätten wir Betroffenen einen Schutz.
Der Artikel schützt uns nicht nur gegen verletzende Sprüche sondern auch gegen das Verharmlosen, Verniedlichen und Verleugnen von Misshandlungen, was für uns sehr verletzend ist. Ich würde es gut finden wenn dies auch für heutige Kinder und Jugendliche Opfer von Gewaltverbrechen und seelischen Misshandlungen gelten würde. Damit sie geschützt sind und Ruhe finden.
Ursula hat mir gesagt ich darf Ihren Antrag für meinen Blog scannen darf (Adresse weggelassen).