Samstag, 10. Juli 2010

Keine Opferentschädigung


Die folgenden Scans zeigen den Brief von mir an Herrn Markus Notter wegen dem Umgang mit meinen medizinischen Akten und meiner Forderung nach einer Opferentschädigung aus den daraus entstandenen Problemen. Am besten ist es meinen Brief selbst zu lesen, anstatt dass ich ihn noch einmal zusammenfasse. Herr Markus Notter war schon seit Jahren über unseren Fall informiert.



(Der als Beilage erwähnte Brief von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon ist in diesem Blogeintrag vom 23. November 2009 vom erfasst).


Als Antwort bekam ich folgendes:

Das Departement der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (Schweiz) schreibt aber nur von der Verweigerung der Akteneinsicht bzw. der Missachtung des Akteneinsichtsrechts, was kein Straftatbestand ist.
Ich hatte aber klar in meinem Brief geschrieben, dass ich aufgrund des Umganges mit meinen Akten und den daraus entstandenen Folgen eine Opferhilfe verlange. Das verweigerte Akteneinsichtrecht ist ja nur ein Teil davon!
Auch schrieb ich vom Vorgehen der Vormundschaftsbehörde  Bülach, aber das Departement der Justiz und des Innern ging nur auf das ein, was von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugegeben wurde. Der Umgang mit meinen medizinischen Akten bzw. die Aktenverweigerung haben negative Auswirkungen, die wir bis heute spüren.

Samstag, 27. März 2010

Help for new start in Canada

Till this day, the civil services and their employees keep the opinion, that their actions were all juristic and morally right, even how they have treated my children. They remain saying that no mistakes were done. This includes that they don’t want to pay pecuniary reparation for the suffered damage.

My suggestion to support me by my departure to Canada, where I was born, for spending my last years humanely, will not be accepted, either. In Switzerland, I will not be given a future.

Till this day, none office of the civil services claims to be responsible and the data chaos, mentioned many times in my blog, still occurs.

I am looking for people which would help me resp. us for a new start in Canada.
I think such a non-professionalism of the civil service, which I experienced here in Switzerland, wouldn’t be possible in Canada.

You can contact me via namensaenderung(at)yahoo(dot)de, while replacing (at) with @ and (dot) with a . (this is a spam protection). Of course I will send to all people or institutions, which could help me the necessary documents or the document which will be desired.

Dienstag, 9. März 2010

Telefongespräch mit Werner Scherrer betreffend Entschuldigung

Die letzte Woche habe ich versucht Werner Scherrer zu erreichen, um ihm mitzuteilen, dass er noch einmal in einem Blogeintrag vorkommen wird. Leider erreichte ich ihn nicht, jedoch rief mich seine Frau zurück an. Sie sagte, dass es ihr egal ist.

Dieser Eintrag bezieht sich auf das Gespräch vom 18. März 2009, welches ich mit Herrn Werner Scherrer, Mitglied der FDP, führte. Ich fragte Werner Scherrer, ob er nach dem letzten Eintrag (2. Januar 2009) eine offizielle Richtigstellung und Entschuldigung gibt. Dies bezieht sich darauf, wie die Vormundschaftsbehörde Bülach und Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon Inhalte aus meinem medizinischen Kindergutachten aus dem Zusammenhang nehmen, einzelne Passagen herausnehmen und nach ihrem Interesse interpretieren.
Ein Beispiel findet man im Blogeintrag vom 20. März 2007, 2. letzter Scan (Den ganzen Brief wird im Eintrag vom 8. Februar 2010 behandelt, ungefähr in der Mitte).

Im Folgenden zwei Ausschnitte aus diesem Gespräch:
Im ersten Ausschnitt hört man, wie Werner Scherrer mit Unwissenheit argumentiert (obwohl ich ihn und anderen regelmässig über neue Einrträge im Blog informiert habe) und er diese Informationen nicht mehr wissen oder sehen darf. Ich beziehe mich aber darauf, was in seiner Amtszeit geschehen ist und was er als Direkthandelnder tat. Im Weiteren geht er nicht davon aus, dass er und die VB Bülach grobe Fehler gemacht hätten. Dazu meinte er nur, dass sie das sonst bösartig gemacht hätten. Im Weiteren weicht Werner Scherrer wieder damit aus, dass er versucht einen Bezug auf die Zwischenzeit seiner Amtszeit bis zum Zeitpunkt des Gespräches herzustellen, obwohl sich meine Frage nicht darauf bezieht. Jetzt auf einmal darf er nichts mehr dazu sagen, aber in der Zeit vor und um 2001, da haben er und die VB Bülach den Datenschutz nie so ernst genommen.
Ich  meinte mit meinem Blog widerlegt zu haben, dass die Vormundschaftsbehörde  Bülach nicht grobe Fehler gemacht hat und ob es mit böser Absicht geschah, kann ich nicht beurteilen.

Im zweiten Ausschnitt schiebt Werner Scherrer der damals aktuellen Besetzung der VB Bülach die Verantwortung zu. Nachdem ich Werner Scherrer sagte, dass die von ihm genannte Person bei der VB Bülach mir schon vorher gesagt hatte, dass die VB Bülach nicht zuständig ist und sich auch nie entschuldigen wird, wechselte er einfach das Gesprächsthema, indem er meinte, wir könnten über Barack Obama sprechen. Ich ging darauf nicht ein, weil ich eine Aussage zu meinem Fall wollte.
Rückblickend gesehen hätte ich Werner Scherrer fragen sollen ob er annehme, dass Herr Obama gutheissen würde, wie man mit den medizinischen Kinderakten von Opfern umgeht. Dies bezweifle ich doch schwer.

Samstag, 20. Februar 2010

Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind

In diesem Blog-Eintrag greife ich noch einmal die Geschehnisse um die Verhaftung/FFE bis hin zum Verfahren meiner Kinder vor Gericht auf. Dabei geht es in diesem Beitrag darum, die Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach anhand von Akten dazulegen.
Eine inhaltliche und chronologische Darstellung der Geschehnisse findet man in den Blogeinträgen vom 28. Januar 2008 (speziell das Memorandum vom 29. November 2000) und 22. August 2007.

Ich wurde ja aufgefordert auf freiwilliger Basis mit dem Ambulatorium und der Klinik Hard, Dr. Lanz, Kontakt aufzunehmen, was ich auch getan habe. (siehe dazu Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008).
Was hätte das Gutachten für einen Sinn gemacht, wenn ja Dr. Lanz sich kaum gegen seinen Auftraggeber gestellt hätte?
Auch glaube auch nicht, wenn ich auf freiwilliger Basis dort hin gegangen wäre, hätte man mir so oder so nicht geglaubt und man hätte mich wegen „Handlungsbedürftigkeit“ dann einfach behalten (solche Erfahrungen habe ich auf anderen Internet-Seiten gelesen).

Am 29. Dezember 2000 schilderte Dr. Lanz von der Klinik Hard Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (Blog-Eintrag vom 31. Dezember 2007, Link zum Scan) das Telefongespräch.
Wie man im Folgenden sieht, bin ich schon vorverurteilt worden, dass ich krank bin.
Nachdem Dr. Lanz festgestellt hat (siehe Eintrag vom 28. Januar 2008, direkter Link zum Scan) hat, dass man dafür keine Rechtsgrundlage hat, ging man wieder darauf zurück, dass meine Kinder nicht in die Schule gegangen sind, (Siehe Eintrag vom 23. September 2007, direkt zum 2. letzten Scan), warum wird aber nicht erwähnt.  Wie man im obigen Scan sieht, hatte Dr. Lanz hatte aber gleich eine Lösung bereit, indem man mich in einen "Erregungszustand" versetzt. Wie man am Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008 sieht, wurde dies auch so gemacht. Dr. Nagel streckte mir den Auszug der Vormundschaftsbehörde Bülach entgegen. Als ich anfing ihn zu lesen, wurde er aggressiv. Ich sagte er solle jetzt einmal ruhig sein, damit ich ihn in Ruhe lesen kann. Daraufhin sagt er, jetzt ist genug mit dem Affentheater und ich könne ihn in der Klinik Hard lesen. Dr. Nagel hatte für mich und meine Kinder schon einen FFE-Formular ausgefüllt mitgenommen. Im gleichen Moment stürmten dann alle Beteiligten in die Wohnung.
Man ist nie zu einer Lösung bereit gewesen. Man hat mir auch einen runden Tisch mit Fachleuten und Vertrauenspersonen verweigert. Und all die Leute, die von aussen kamen und versucht haben für uns zu vermitteln, wurden als instrumentalisiert abgetan. Man sieht ja in den vorherigen Blogs, dass man keine Offenheit, keine Transparenz hat gegenüber uns.


Im Blog-Eintrag vom 22. August 2007 habe ich aufgezeigt, wie meine Kinder durch alle Instanzen alleine gingen. Im Folgenden dazu die wesentlichen Dokumente.

 Man sieht, dass das Bezirksgericht Zürich nicht auf das Begehren eingingen, weil meine Kinder noch nicht 16 Jahre alt waren. Innerhalb von 2 Tagen mussten meine Kinder alleine einen Rekurs einreichen. Dies taten sie auch, wie man am folgenden Brief sieht (nur der Begleitbrief zur Stellungnahme zum  Beschluss der VB Bülach, siehe letzter Eintrag).

Zum Glück kannten sich meine Kinder etwas mit der Gesetzgebung aus und vor allem wussten sie, dass sie sich auf die Kinderrechtskonvention Art. 12.1 und Art. 12.2 berufen konnten. Dies machten sie alles alleine, ohne Hilfe von Frau Pente oder sonst jemandem. Anhand des folgenden E-Mails von Frau Evelyne Pente an Franz Xavier Huber sieht man, dass Evelyne Pente nicht die Interessen meiner Kinder vertrat und sogar den Vorschlag machte den Rekurs zurückzuziehen.  
 Im E-Mail hört es sich zwar freundlich an, doch meine Kinder berichteten, dass sie stark von Frau Evelyne Pente beeinflusst wurden. Da meine Kinder keine Hilfe bekamen, fiel ihnen als erstes nur der Anwalt ein, der meinen älteren Sohn von seiner wissenschaftlichen Organisation kannte. Leider konnten sie ihn in der kurzen Zeit nicht ausfindig machen, hatte ihn aber schon beim Obergericht sicherheitshalber schon einmal angegeben. Da in der Nähe des Heimes Florhofs ein Antiquar/Antiquitätenhändler war, der auch bei einer der Arbeiten meines älteren Sohn half, gab ihnen die Adresse eines Anwaltes.
Wie Evelyne Pente das Gericht anlog, kann man noch hier nachlesen: Eintrag vom 22. November 2008.

Herr Huber von der VB Bülach stellt diese Situation aber so da, als ob der erste Anwalt auf das Mandat verzichtet hätte.
 Dies konnte aber jener gar nicht, weil er keine Kenntnis davon hat. Im Weiteren hielt Herr Huber besonders fest, dass meine Kinder ohne meine Unterschrift dem neuen Anwalt den Auftrag gegeben haben. Ich bin aber froh, dass meine Kinder auch ohne mich Hilfe suchen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in der Klinik Hard.
Im Blog vom 24. Juli 2007/ 22. August 2007 sieht man noch zu unterst, dass das Obergericht Zürich nicht die Meinung vertritt, dass meine Kinder wegen dem fehlenden 16. Geburtstag nicht eine gerichtliche Anhörung verlangen könnten und massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention missachtet wurden.
Im 2. Scan im Blog-Eintrag vom 20. Febuar 2007 sieht man, dass selbst das Obergericht Zürich die widersprüchliche Haltung von Frau Evelyne Pente festgehalten hat. 


Es ist schon ziemlich dreist von Frau Evelyne Pente den Anwalt meiner Kinder so zu täuschen. Dies war sie, indem sie dem Anwalt nichts über den Florhofaustritt sagte und ihn nicht informierte, dass wir keine Unterstützung bekommen werden (siehe Eintrag vom 24. Juli 2007, Link direkt zum 2. Scan). Am vorherigen Link sieht man auch, dass schon am 21. September 2001 entschieden wurde, als fünf Tage zuvor, dass meine Kinder aus dem Heim entlassen werden. Nach dem Heimaustritt meinte Frau Evelyne Pente tatsächlich, dass sie müsste dem Anwalt schreiben, als ob wir nicht kooperativ seien.  (siehe Eintrag vom 17. Februar 2008, Direktlink zum Brief). Es ist interessant, dass sie nicht in Betrachtung zieht, dass wenn etwas meinen älteren Sohn belastet hätte, dies die fehlenden Möbel waren, die man uns zuerst versprochen hatte und uns dann verweigert wurden.
Noch eine Ergänzung zu den Möbel: Hätte ich den Liberationsschein (siehe Eintrag vom 22. August 2007 , fast ganz unten) auf das vorgerückte Datum vom 31.12.2001 bestätigt, hätte ich damit bestätigt, dass Frau Evelyne Pente nicht wusste, dass wir keine Möbel bekommen werden. Ich möchte gerne wissen wie es im Interesse der Kinder ist, wenn man diesen Möbeln verweigert und sie die Hausaufgaben auf dem Boden machen müssen und auf einer dünnen Matte auf dem Boden schlafen müssen.

Noch einmal zum Gerichtsverfahren meiner Kinder, welches sie selbstständig führten. Im folgenden Scan sieht man einen Auszug aus dem Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002.
Wie bereits im Eintrag vom 22. August 2007 / 24. Juli 2007 gezeigt, hat ja das Obergericht Zürich geschrieben, dass massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention verletzt wurden. Festzuhalten ist, dass diese Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention direkt anwendbares Recht sind (Bundesgerichtsentscheid vom 22. Dezember 1997). Doch der Bezirksrat Bülach scheint die massgeblichen Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention nicht akzeptieren zu wollen, den er schreibt ja, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen hätten, obwohl sie nicht prozessfähig seien (damit wird auf das Alter referiert).


Schlussbemerkung
Die Behörden bleiben immer noch dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde und das Datenchaos besteht weiterhin. Zudem wollen die Behörde und die Krankenkasse, dass meine Kinder rückwirkend für finanzielle Beträge aufkommen müssen, für welche sie nicht verantwortlich waren und nie einen Vertrag unterschrieben haben. Nach meiner Ansicht muss Frau Evelyne Pente zur Verantwortung gezogen werden, da sie die Beiständin meiner Kinder war und die Sachen so eingeleitet hat. Sobald ich zu diesem Thema alles schriftlich habe, werde ich dies im Blog veröffentlichen.
Ich möchte noch einmal ganz klar festhalten, dass ich keine Unterstützung jeglicher Art bekomme, nicht einmal für die Ausreise nach Kanada. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn man uns in irgendeiner Form unterstützen könnte, dass wir ausreisen können.

Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?

Montag, 23. November 2009

Die erste Entschuldigung

Heute habe ich von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon eine mündliche sowie eine schriftliche Entschuldigung bekommen. Im Gespräch habe ich deutlich gemacht, wie man die Akten weitergegeben hat und wie man mit meinen Akten umgegangen ist, sowie dass man auf diese Akten immer wieder zurückgegriffen hat. Die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon weiss, dass ich einen Blog führe.
Die Klinik Hard, deren Dr. Lanz, die Vormundschaftsbehörde Bülach, das Jugendsekretariat Bülach, Werner Scherrer (Kantonsrat) bleiben dabei, dass kein Fehler gemacht wurde. Vom Bezirksrat Bülach gibt es auch keine Richtigstellung, trotz dass alle meinen Blog kennen.

Die schriftliche Entschuldigung im Folgenden.


Samstag, 24. Oktober 2009

Kinderpsychiatrie Brüschhalde und Aussagen zu meinem Vater

Am 23. Dezember 2008 habe ich noch Akten von der Kinderpsychiatrie Brüschhalde bekommen (Blog-Eintrag vom 02.01.2009). Der folgende Scan ist ein Teil aus diesen Akten. (Zur Vorgeschichte, siehe Blogeintrag vom 27.12.2006):

Diese Akte bezieht sich auf ein Gespräch von Dr. Budliger und meiner Mutter am 13. Dezember 1972.
Bezüglich meines Vaters gibt meine Mutter in diesem Gespräch andere Angaben als sie es heute tut. In diesem Gespräch sagt sie ja, dass sie meinen Vater beim Tanzen kennengelernt hatte und mit ihm mehrere Male tanzen ging.
Heutzutage behauptet Sie, dass sie meinen Vater nicht kannte und sie überfallen wurde. Dies ist ja eine sehr widersprüchliche Aussage im Vergleich zu derer, welche sie bei Dr. Budliger gemacht hatte. Selbst dieser findet, dass ihre Aussage angelernt ist.
Es muss auch in Betracht gezogen werden, dass es zur damaligen Zeit „besser“ war zu sagen, dass man vergewaltigt wurde, als sich einfach so schwängern zu lassen. Aber wir uneheliche Kinder wurden mit einer solchen Begründung im Hintergrund ein Leben lang vorverurteilt. Wenn man diesbezüglich in Suchmaschinen „Kinder der Schande Schweiz“ eingibt, findet man einige Berichte, wie uneheliche Kinder dazumal behandelt wurden.

Im Weiteren macht meine Mutter die Aussage, dass sie meinen Vater im 8. Monat der Schwangerschaft
noch einmal gesehen hat, was ja auch wieder gegen ihre heutige Aussage, dass sie meinen Vater nicht
kennt und überfallen wurde, spricht.
Meine Halbschwester Regula (Blogeintrag vom 31.12.2007) sagt in der Tonbandaufnahme 6, dass meine Mutter eine Anzeige in Toronto Canada gemacht hätte und die zwei Männer zur Fahndung ausgeschrieben gewesen wären. Diese konnten aber nicht mehr gefasst werden und seien ab über die Grenze.
Dies stimmt ja auch nicht mit der Aussage überein, die meine Mutter bei Dr. Budliger gemacht hat.
Auch schrieb mir das Childen’s Aid von Toronto, Canada (Blogeintrag 22.11.2008) mit keinem Wort etwas von einer Anzeige, jedoch aber, dass meine Mutter über wenige Monate mit meinem Vater zusammen war, was ja offensichtlich deutlich länger ist als meinen Vater nicht zu kennen.

Das folgende Foto von meiner Mutter und mir stammt aus dem Inselhof Zürich („Heim für gefallene Mädchen“). Es wurde im Zeitraum der Geburt von meinem Bruder Andres gemacht, um 1964. Dieses Foto erschien auch in einer Zeitung, jedoch weiss ich nicht in welcher.
Über das Inselhof ist im NZZ Verlag auch ein Buch mit dem Titel „Himmelblau und Rosarot“ erschienen, in welchem zum Teil die damaligen Einzelschicksale aufgeführt werden.

Dass Akten aus der damaligen Zeit (1960er und 1970er Jahre) vernichtet werden ist nicht nur bei mir der Fall, sondern wurde auch bei Anderen mit ähnlichem Hintergrund (unehelich, Heimaufenthalte etc.) gemacht.

Kürzlich hat mich jemand angerufen, der mich schon in der Jugendzeit kannte. Er gab mir den Ratschlag, ich solle meine Geschichte in Buchform veröffentlichen, da ich noch vieles mehr zu berichten habe.