Samstag, 27. November 2010

Kritische Anmerkungen zum Beschluss des Bezirksrats Bülach

Ich habe in Google noch eine interessante Mitteilung des Gemeindeamts des Kantons Zürich gefunden (http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/Vormundschaf/VC5.html):

Es steht in dieser Mitteilung, wie wir es erlebt haben: Die Befangenheit des Bezirksrats Bülach wo er Aufsichts- und Beschwerdestelle ist.

Zum Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002:
Im Beschluss steht ja, das Frau Dr. Simon vom Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst sich der Meinung der Vormundschaftsbehörde Bülach anschliess, dass ein „vorläufiger“ Obhutsentzug angebracht sei. Mit keinem Wort steht in diesem Punkt oder im ganzen Beschluss, wie man uns das Gutachten verweigerte, auf welches sich das KJPD für diesen Entscheid zugreift. Auch wusste der Bezirksrat, dass ein Staatsanwalt gesagt hat, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Mehr dazu siehe siehe Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte, Gutachten ohne Kenntnis darüber und Vortäuschen einer Namensänderung (letzter Scan).

Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich erst im 2003 nach langem Kämpfen vom Bezirksrat Bülach noch Akten bekam.


Auch schreibt der Bezirksrat Bülach in seinem Beschluss ebenso (siehe scan oben, Punkt 9), dass wir ständig von einer Verhaftung sprechen, um was es sich aber nicht handelte. Meine Kinder und ich haben das nicht aus Laune heraus erfunden, den es steht ganz klar auf den Dokumenten, die wir erhalten haben, „Verhafts-Rapport“ (siehe ). Mündlich hatte man uns erklärt, dass die Polizei nur ein einziges Formular hat (!) und sie deshalb dieses Formular verwendeten. Mehr zum Verhafts-Rapport und zu seinen Auswirkungen siehe dazu Abgestrittene Anwesenheit von Frau Evelyne Pente bei der Verhaftung , Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard und Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach.
Am 29. Dezember 2002 habe ich noch an Herrn Markus Notter, Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, geschrieben betreffend des Verhafts-Rapports. Die Antwort von Frau Dr. Meili zu diesem Punkt:
 
Aus ihrem Schreiben kann abgeleitet werden, dass es für sie wohl kein Problem ist, dass „Verhafts-Rapport“ steht, aber etwas anderes gemeint ist. Wie soll das aber ein normaler Bürger wissen? Wenn ein Bürger ein Dokument mit dem Wort „Verhafts-Rapport“ erhält, dann muss er doch nach Treu und Glaube annehmen, dass eine Behörde wirklich meint, es fand eine Verhaftung statt. Zudem, wenn das Dokument irgendwie weiterverwendet wurde, wer sagt, dass andere Amtsstellen ebenso den Durchblick haben und nicht gleich auf eine Verhaftung schliessen?



Im Weiteren steht im Beschluss (nicht gescannt), dass sich Nachbarn bei der Vormundschaftsbehörde Bülach gemeldet haben und die Polizei darauf bei uns vorbeigekommen ist. Liest man aber das internen Memorandum (siehe Vortäuschen einer Namensänderung), so heisst es ganz klar, dass Frau Esther Zinniker, damals Heimleiterin im Durchgangsheim Florhof, den Besuch der Polizei bei uns verlangte! Und als die Polizei bei uns war, sagten die Polizisten, sie seien wegen der Namensänderung vorbeigekommen (siehe Vortäuschen einer Namensänderung)!


Weiter in diesem Beschluss vom 29. April 2002 (siehe letzter scan auf Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind), dass der Bezirksrat Bülach beanstandete, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen haben und er ignoriert einfach, dass dies das Obergericht gutheissen hat (dazu auch Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten und Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.).

Samstag, 18. September 2010

Sie haben gewonnen!

Am Freitag war ich auf dem Sozialamt. Ich bekomme genau CHF 211.35.- Unterstützung plus die Krankenkassenprämien, den Rest müssen für mich meine Kinder übernehmen. Die Krankenkassenprämien und Abrechnungen gehen alle direkt über das Sozialamt. Falls ich zum Arzt gehen werde, weiss ich nicht, wie viele medizinische Daten dann an das Sozialamt weitergegeben werden. Bis heute wird ja gesagt, dass der Umgang mit meinen medizinischen Kinderakten von der Brüschhalde sowie mit den Akten von der Klinik Hard und auch der Umgang mit den Akten betreffend des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes meiner Kinder absolut korrekt war.
Auf meinen wiederholten Hinweis, dass meine Daten nicht überrein stimmen, fühlt sich niemand zuständig. Einerseits sagt man, ich trage nur den Ehenamen. Anderseits, wenn sie im Computer weiter schauen, kommt Gritti hervor.

Somit ist das Tragen des Namens eines Kinderschänders CHF 211.35.- wert.

Einige meinen auch, ich solle doch eine Therapie machen. Wieso soll ich noch eine Therapie machen, wenn ich doch mit dem Blog gezeigt habe, was Psychiater über mich denken. Z.B. bleiben Dr. Lanz von der Klinik Hard und andere dabei, dass ihre Diagnose stimmt und die Behörden in Bülach und Effretikon nie einen Fehler gemacht haben.

Ich hoffe weiterhin, dass ich nach Hause nach Kanada kann, weil dies kein Leben hier ist.

Am 10. September 2010 hat sich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf sich für das Unrecht an administrativ versorgten Personen entschuldigt. Erstaunt musste ich feststellen, dass Amtsstellen, die mit mir zu tun haben sowie Joseline Pampaluchi, nichts von dieser Entschuldigung wussten oder sich nicht dafür interessierten.

Es wäre aber für eine Amtsstelle wichtig diese Entschuldigung von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Kenntnis zu nehmen, da es noch andere Gruppen gibt, die ähnliches erlebt haben.

Beiträge zu diesem Thema findet man beim Schweizer Fernsehen in der Sendung des Clubs vom 7. September 2010, im TalkTäglich auf Tele Züri vom 13. September 2010 und in der Medienmitteilung des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartement vom 10. September 2010.

Freitag, 6. August 2010

Jürg Gritti und meine Mutter / Psychotests

Jürg Gritti und meine Mutter

Ein altes Foto von Jürg Gritti.

 Diesem Mann hätte ich meine Kinder anvertrauen sollen (siehe dazu Blogeintrag 27. Dezember 2006 und 31.12.2007). Mir wird es heute noch schlecht, wenn ich daran denke, dass ich dem hätte meine Kinder geben sollen.
Als meine Mutter einmal am Telefon gegenüber mir behauptet hat, meine Kinder hätten sie vom Florhof aus angerufen, kamen meine Kinder ans Telefon und fragten sie, warum sie so etwas behaupte. Dabei wurde sie immer widersprüchlicher und versuchte auf eine perfide Art meine Kinder gegeneinander auszuspielen. Meine Mutter ging soweit, dass sie an unserem neuen Wohnort zu einer uns unbekannten Lehrerin (welche sie aber kannte) ging, obwohl meine Kinder nicht im neuen Wohnort zur Schule gingen, und negativ über mich redete. 

Die Schwester meiner Mutter, Alice Zürcher Flück, wohnhaft im Kanton Thurgau, die ebenfalls wie ihre Schwester extrem hinter Jürg Gritti steht, behauptet wie sie, dass Jürg nie ein Kind angefasst, ich alles erfunden und er einen Freispruch erhalten hätte. Daraufhin hatte ich ihr den damaligen Gerichtsbeschluss zugesandt (siehe Eintrag 27. Dezember 2006), in welchem klar hervorgeht, dass Jürg Gritti verurteilt wurde. Dies habe ich alles auf Tonband. Sie kennt auch meinen Blog.


Psychotests

Noch zu zwei Tests, die ich in der Kinderpsychiatrie Brüschhalde machen musste. Mit dem Szondi-Fototest hatte ich grosse Mühe. Bei diesem Test werden dem Probanden Karten mit Fotos von den Gesichtern von Personen vorgelegt. Es wird einem das Foto nur kurz vorgelegt und man musste dann sagen, ob man diese Person sympathisch oder unsympathisch findet. Diesen Test musste ich über mehrere Tage machen. Zuerst weigerte ich mich indem ich sagte, dass ich doch nicht einen Menschen so schnell beurteilen kann, ob er sympathisch oder unsympathisch ist. Ausserdem wisse ich ja nicht ob diese Menschen krank sind, einen Unfall hatten oder eine besondere Lebensgeschichte haben, dass sie so aussehen. Trotzdem musste ich den Test machen. Je länger der Test dauerte hatte ich dann willkürlich Aussagen zur Sympathie gemacht. Dank Google weiss ich heute, dass man bei diesem Psychotest immer „verliert“ bzw. der Test heutzutage sehr umstritten ist.

Beim Rohrschachtest muss man ja dem Psychiater sagen, was man in den Tintenflecken sieht. Ich sagte immer, ich hätte nicht so viel Fantasie. Heute amüsiere ich mich, wenn der Rorschachtest in Filmen parodiert wird.
 Die dunkleren Einschwärzungen stammen von mir und überdecken Notizen des Psychiaters.

Mich würde interessieren ob Pädophile auch so viele Psychotests machen müssen wie die Opfer.

Konsequenterweise müssten all jene Leute, die sagen, dass nie ein Fehler gemacht wurde und alles dem üblichen Verlauf entsprach, ihre Kinder und Enkelkinder, die Opfer eine Gewaltverbrechens wurde, auch so behandeln, wie wir behandelt wurden. Die Details findet man ja in meinem Blog.

Wie ich diese Woche noch festgestellt habe, gehen die meisten Leute davon aus, dass ich noch immer einen Unterhaltsbeitrag bekomme. Dem ist nicht so, wie man anhand des Auszugs aus dem Scheidungsurteil sieht. Ich bekomme auch sonst keine Unterstützungsbeiträge.

Samstag, 10. Juli 2010

Keine Opferentschädigung


Die folgenden Scans zeigen den Brief von mir an Herrn Markus Notter wegen dem Umgang mit meinen medizinischen Akten und meiner Forderung nach einer Opferentschädigung aus den daraus entstandenen Problemen. Am besten ist es meinen Brief selbst zu lesen, anstatt dass ich ihn noch einmal zusammenfasse. Herr Markus Notter war schon seit Jahren über unseren Fall informiert.



(Der als Beilage erwähnte Brief von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon ist in diesem Blogeintrag vom 23. November 2009 vom erfasst).


Als Antwort bekam ich folgendes:

Das Departement der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (Schweiz) schreibt aber nur von der Verweigerung der Akteneinsicht bzw. der Missachtung des Akteneinsichtsrechts, was kein Straftatbestand ist.
Ich hatte aber klar in meinem Brief geschrieben, dass ich aufgrund des Umganges mit meinen Akten und den daraus entstandenen Folgen eine Opferhilfe verlange. Das verweigerte Akteneinsichtrecht ist ja nur ein Teil davon!
Auch schrieb ich vom Vorgehen der Vormundschaftsbehörde  Bülach, aber das Departement der Justiz und des Innern ging nur auf das ein, was von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugegeben wurde. Der Umgang mit meinen medizinischen Akten bzw. die Aktenverweigerung haben negative Auswirkungen, die wir bis heute spüren.

Samstag, 27. März 2010

Help for new start in Canada

Till this day, the civil services and their employees keep the opinion, that their actions were all juristic and morally right, even how they have treated my children. They remain saying that no mistakes were done. This includes that they don’t want to pay pecuniary reparation for the suffered damage.

My suggestion to support me by my departure to Canada, where I was born, for spending my last years humanely, will not be accepted, either. In Switzerland, I will not be given a future.

Till this day, none office of the civil services claims to be responsible and the data chaos, mentioned many times in my blog, still occurs.

I am looking for people which would help me resp. us for a new start in Canada.
I think such a non-professionalism of the civil service, which I experienced here in Switzerland, wouldn’t be possible in Canada.

You can contact me via namensaenderung(at)yahoo(dot)de, while replacing (at) with @ and (dot) with a . (this is a spam protection). Of course I will send to all people or institutions, which could help me the necessary documents or the document which will be desired.

Dienstag, 9. März 2010

Telefongespräch mit Werner Scherrer betreffend Entschuldigung

Die letzte Woche habe ich versucht Werner Scherrer zu erreichen, um ihm mitzuteilen, dass er noch einmal in einem Blogeintrag vorkommen wird. Leider erreichte ich ihn nicht, jedoch rief mich seine Frau zurück an. Sie sagte, dass es ihr egal ist.

Dieser Eintrag bezieht sich auf das Gespräch vom 18. März 2009, welches ich mit Herrn Werner Scherrer, Mitglied der FDP, führte. Ich fragte Werner Scherrer, ob er nach dem letzten Eintrag (2. Januar 2009) eine offizielle Richtigstellung und Entschuldigung gibt. Dies bezieht sich darauf, wie die Vormundschaftsbehörde Bülach und Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon Inhalte aus meinem medizinischen Kindergutachten aus dem Zusammenhang nehmen, einzelne Passagen herausnehmen und nach ihrem Interesse interpretieren.
Ein Beispiel findet man im Blogeintrag vom 20. März 2007, 2. letzter Scan (Den ganzen Brief wird im Eintrag vom 8. Februar 2010 behandelt, ungefähr in der Mitte).

Im Folgenden zwei Ausschnitte aus diesem Gespräch:
Im ersten Ausschnitt hört man, wie Werner Scherrer mit Unwissenheit argumentiert (obwohl ich ihn und anderen regelmässig über neue Einrträge im Blog informiert habe) und er diese Informationen nicht mehr wissen oder sehen darf. Ich beziehe mich aber darauf, was in seiner Amtszeit geschehen ist und was er als Direkthandelnder tat. Im Weiteren geht er nicht davon aus, dass er und die VB Bülach grobe Fehler gemacht hätten. Dazu meinte er nur, dass sie das sonst bösartig gemacht hätten. Im Weiteren weicht Werner Scherrer wieder damit aus, dass er versucht einen Bezug auf die Zwischenzeit seiner Amtszeit bis zum Zeitpunkt des Gespräches herzustellen, obwohl sich meine Frage nicht darauf bezieht. Jetzt auf einmal darf er nichts mehr dazu sagen, aber in der Zeit vor und um 2001, da haben er und die VB Bülach den Datenschutz nie so ernst genommen.
Ich  meinte mit meinem Blog widerlegt zu haben, dass die Vormundschaftsbehörde  Bülach nicht grobe Fehler gemacht hat und ob es mit böser Absicht geschah, kann ich nicht beurteilen.

Im zweiten Ausschnitt schiebt Werner Scherrer der damals aktuellen Besetzung der VB Bülach die Verantwortung zu. Nachdem ich Werner Scherrer sagte, dass die von ihm genannte Person bei der VB Bülach mir schon vorher gesagt hatte, dass die VB Bülach nicht zuständig ist und sich auch nie entschuldigen wird, wechselte er einfach das Gesprächsthema, indem er meinte, wir könnten über Barack Obama sprechen. Ich ging darauf nicht ein, weil ich eine Aussage zu meinem Fall wollte.
Rückblickend gesehen hätte ich Werner Scherrer fragen sollen ob er annehme, dass Herr Obama gutheissen würde, wie man mit den medizinischen Kinderakten von Opfern umgeht. Dies bezweifle ich doch schwer.

Samstag, 20. Februar 2010

Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind

In diesem Blog-Eintrag greife ich noch einmal die Geschehnisse um die Verhaftung/FFE bis hin zum Verfahren meiner Kinder vor Gericht auf. Dabei geht es in diesem Beitrag darum, die Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach anhand von Akten dazulegen.
Eine inhaltliche und chronologische Darstellung der Geschehnisse findet man in den Blogeinträgen vom 28. Januar 2008 (speziell das Memorandum vom 29. November 2000) und 22. August 2007.

Ich wurde ja aufgefordert auf freiwilliger Basis mit dem Ambulatorium und der Klinik Hard, Dr. Lanz, Kontakt aufzunehmen, was ich auch getan habe. (siehe dazu Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008).
Was hätte das Gutachten für einen Sinn gemacht, wenn ja Dr. Lanz sich kaum gegen seinen Auftraggeber gestellt hätte?
Auch glaube auch nicht, wenn ich auf freiwilliger Basis dort hin gegangen wäre, hätte man mir so oder so nicht geglaubt und man hätte mich wegen „Handlungsbedürftigkeit“ dann einfach behalten (solche Erfahrungen habe ich auf anderen Internet-Seiten gelesen).

Am 29. Dezember 2000 schilderte Dr. Lanz von der Klinik Hard Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (Blog-Eintrag vom 31. Dezember 2007, Link zum Scan) das Telefongespräch.
Wie man im Folgenden sieht, bin ich schon vorverurteilt worden, dass ich krank bin.
Nachdem Dr. Lanz festgestellt hat (siehe Eintrag vom 28. Januar 2008, direkter Link zum Scan) hat, dass man dafür keine Rechtsgrundlage hat, ging man wieder darauf zurück, dass meine Kinder nicht in die Schule gegangen sind, (Siehe Eintrag vom 23. September 2007, direkt zum 2. letzten Scan), warum wird aber nicht erwähnt.  Wie man im obigen Scan sieht, hatte Dr. Lanz hatte aber gleich eine Lösung bereit, indem man mich in einen "Erregungszustand" versetzt. Wie man am Blog-Eintrag vom 28. Januar 2008 sieht, wurde dies auch so gemacht. Dr. Nagel streckte mir den Auszug der Vormundschaftsbehörde Bülach entgegen. Als ich anfing ihn zu lesen, wurde er aggressiv. Ich sagte er solle jetzt einmal ruhig sein, damit ich ihn in Ruhe lesen kann. Daraufhin sagt er, jetzt ist genug mit dem Affentheater und ich könne ihn in der Klinik Hard lesen. Dr. Nagel hatte für mich und meine Kinder schon einen FFE-Formular ausgefüllt mitgenommen. Im gleichen Moment stürmten dann alle Beteiligten in die Wohnung.
Man ist nie zu einer Lösung bereit gewesen. Man hat mir auch einen runden Tisch mit Fachleuten und Vertrauenspersonen verweigert. Und all die Leute, die von aussen kamen und versucht haben für uns zu vermitteln, wurden als instrumentalisiert abgetan. Man sieht ja in den vorherigen Blogs, dass man keine Offenheit, keine Transparenz hat gegenüber uns.


Im Blog-Eintrag vom 22. August 2007 habe ich aufgezeigt, wie meine Kinder durch alle Instanzen alleine gingen. Im Folgenden dazu die wesentlichen Dokumente.

 Man sieht, dass das Bezirksgericht Zürich nicht auf das Begehren eingingen, weil meine Kinder noch nicht 16 Jahre alt waren. Innerhalb von 2 Tagen mussten meine Kinder alleine einen Rekurs einreichen. Dies taten sie auch, wie man am folgenden Brief sieht (nur der Begleitbrief zur Stellungnahme zum  Beschluss der VB Bülach, siehe letzter Eintrag).

Zum Glück kannten sich meine Kinder etwas mit der Gesetzgebung aus und vor allem wussten sie, dass sie sich auf die Kinderrechtskonvention Art. 12.1 und Art. 12.2 berufen konnten. Dies machten sie alles alleine, ohne Hilfe von Frau Pente oder sonst jemandem. Anhand des folgenden E-Mails von Frau Evelyne Pente an Franz Xavier Huber sieht man, dass Evelyne Pente nicht die Interessen meiner Kinder vertrat und sogar den Vorschlag machte den Rekurs zurückzuziehen.  
 Im E-Mail hört es sich zwar freundlich an, doch meine Kinder berichteten, dass sie stark von Frau Evelyne Pente beeinflusst wurden. Da meine Kinder keine Hilfe bekamen, fiel ihnen als erstes nur der Anwalt ein, der meinen älteren Sohn von seiner wissenschaftlichen Organisation kannte. Leider konnten sie ihn in der kurzen Zeit nicht ausfindig machen, hatte ihn aber schon beim Obergericht sicherheitshalber schon einmal angegeben. Da in der Nähe des Heimes Florhofs ein Antiquar/Antiquitätenhändler war, der auch bei einer der Arbeiten meines älteren Sohn half, gab ihnen die Adresse eines Anwaltes.
Wie Evelyne Pente das Gericht anlog, kann man noch hier nachlesen: Eintrag vom 22. November 2008.

Herr Huber von der VB Bülach stellt diese Situation aber so da, als ob der erste Anwalt auf das Mandat verzichtet hätte.
 Dies konnte aber jener gar nicht, weil er keine Kenntnis davon hat. Im Weiteren hielt Herr Huber besonders fest, dass meine Kinder ohne meine Unterschrift dem neuen Anwalt den Auftrag gegeben haben. Ich bin aber froh, dass meine Kinder auch ohne mich Hilfe suchen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in der Klinik Hard.
Im Blog vom 24. Juli 2007/ 22. August 2007 sieht man noch zu unterst, dass das Obergericht Zürich nicht die Meinung vertritt, dass meine Kinder wegen dem fehlenden 16. Geburtstag nicht eine gerichtliche Anhörung verlangen könnten und massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention missachtet wurden.
Im 2. Scan im Blog-Eintrag vom 20. Febuar 2007 sieht man, dass selbst das Obergericht Zürich die widersprüchliche Haltung von Frau Evelyne Pente festgehalten hat. 


Es ist schon ziemlich dreist von Frau Evelyne Pente den Anwalt meiner Kinder so zu täuschen. Dies war sie, indem sie dem Anwalt nichts über den Florhofaustritt sagte und ihn nicht informierte, dass wir keine Unterstützung bekommen werden (siehe Eintrag vom 24. Juli 2007, Link direkt zum 2. Scan). Am vorherigen Link sieht man auch, dass schon am 21. September 2001 entschieden wurde, als fünf Tage zuvor, dass meine Kinder aus dem Heim entlassen werden. Nach dem Heimaustritt meinte Frau Evelyne Pente tatsächlich, dass sie müsste dem Anwalt schreiben, als ob wir nicht kooperativ seien.  (siehe Eintrag vom 17. Februar 2008, Direktlink zum Brief). Es ist interessant, dass sie nicht in Betrachtung zieht, dass wenn etwas meinen älteren Sohn belastet hätte, dies die fehlenden Möbel waren, die man uns zuerst versprochen hatte und uns dann verweigert wurden.
Noch eine Ergänzung zu den Möbel: Hätte ich den Liberationsschein (siehe Eintrag vom 22. August 2007 , fast ganz unten) auf das vorgerückte Datum vom 31.12.2001 bestätigt, hätte ich damit bestätigt, dass Frau Evelyne Pente nicht wusste, dass wir keine Möbel bekommen werden. Ich möchte gerne wissen wie es im Interesse der Kinder ist, wenn man diesen Möbeln verweigert und sie die Hausaufgaben auf dem Boden machen müssen und auf einer dünnen Matte auf dem Boden schlafen müssen.

Noch einmal zum Gerichtsverfahren meiner Kinder, welches sie selbstständig führten. Im folgenden Scan sieht man einen Auszug aus dem Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002.
Wie bereits im Eintrag vom 22. August 2007 / 24. Juli 2007 gezeigt, hat ja das Obergericht Zürich geschrieben, dass massgebliche Bestimmungen der UNO-Kinderrechtskonvention verletzt wurden. Festzuhalten ist, dass diese Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention direkt anwendbares Recht sind (Bundesgerichtsentscheid vom 22. Dezember 1997). Doch der Bezirksrat Bülach scheint die massgeblichen Artikel der UNO-Kinderrechtskonvention nicht akzeptieren zu wollen, den er schreibt ja, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen hätten, obwohl sie nicht prozessfähig seien (damit wird auf das Alter referiert).


Schlussbemerkung
Die Behörden bleiben immer noch dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde und das Datenchaos besteht weiterhin. Zudem wollen die Behörde und die Krankenkasse, dass meine Kinder rückwirkend für finanzielle Beträge aufkommen müssen, für welche sie nicht verantwortlich waren und nie einen Vertrag unterschrieben haben. Nach meiner Ansicht muss Frau Evelyne Pente zur Verantwortung gezogen werden, da sie die Beiständin meiner Kinder war und die Sachen so eingeleitet hat. Sobald ich zu diesem Thema alles schriftlich habe, werde ich dies im Blog veröffentlichen.
Ich möchte noch einmal ganz klar festhalten, dass ich keine Unterstützung jeglicher Art bekomme, nicht einmal für die Ausreise nach Kanada. Daher wäre ich sehr dankbar, wenn man uns in irgendeiner Form unterstützen könnte, dass wir ausreisen können.