Samstag, 18. September 2010

Sie haben gewonnen!

Am Freitag war ich auf dem Sozialamt. Ich bekomme genau CHF 211.35.- Unterstützung plus die Krankenkassenprämien, den Rest müssen für mich meine Kinder übernehmen. Die Krankenkassenprämien und Abrechnungen gehen alle direkt über das Sozialamt. Falls ich zum Arzt gehen werde, weiss ich nicht, wie viele medizinische Daten dann an das Sozialamt weitergegeben werden. Bis heute wird ja gesagt, dass der Umgang mit meinen medizinischen Kinderakten von der Brüschhalde sowie mit den Akten von der Klinik Hard und auch der Umgang mit den Akten betreffend des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes meiner Kinder absolut korrekt war.
Auf meinen wiederholten Hinweis, dass meine Daten nicht überrein stimmen, fühlt sich niemand zuständig. Einerseits sagt man, ich trage nur den Ehenamen. Anderseits, wenn sie im Computer weiter schauen, kommt Gritti hervor.

Somit ist das Tragen des Namens eines Kinderschänders CHF 211.35.- wert.

Einige meinen auch, ich solle doch eine Therapie machen. Wieso soll ich noch eine Therapie machen, wenn ich doch mit dem Blog gezeigt habe, was Psychiater über mich denken. Z.B. bleiben Dr. Lanz von der Klinik Hard und andere dabei, dass ihre Diagnose stimmt und die Behörden in Bülach und Effretikon nie einen Fehler gemacht haben.

Ich hoffe weiterhin, dass ich nach Hause nach Kanada kann, weil dies kein Leben hier ist.

Am 10. September 2010 hat sich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf sich für das Unrecht an administrativ versorgten Personen entschuldigt. Erstaunt musste ich feststellen, dass Amtsstellen, die mit mir zu tun haben sowie Joseline Pampaluchi, nichts von dieser Entschuldigung wussten oder sich nicht dafür interessierten.

Es wäre aber für eine Amtsstelle wichtig diese Entschuldigung von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Kenntnis zu nehmen, da es noch andere Gruppen gibt, die ähnliches erlebt haben.

Beiträge zu diesem Thema findet man beim Schweizer Fernsehen in der Sendung des Clubs vom 7. September 2010, im TalkTäglich auf Tele Züri vom 13. September 2010 und in der Medienmitteilung des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartement vom 10. September 2010.