Nach dem Eheschutzentscheid im 1995 hielten sich die verschiedenen Involvierte nicht an die abgemachten Vereinbarungen. Eigentlich hätte mein damaliger Ehemann zu Weihnachten 1995 nach Hause kommen sollen. Zugleich durfte ich aber auf Anweisung der Klinik Hard keinen Kontakt zu ihm haben, auch nicht telefonisch.
Beim Eheschutz wurde auch entschieden, dass das Ersparte zu vier gleiche Teile aufgeteilt wird, was aber auch nicht gemacht wurde. Bei der Scheidung hätte man ja erneut über die Aufteilung des Erspartes diskutiert und gestritten. Da schon die Vereinbarungen beim Eheschutz nicht eingehalten wurde, habe ich dann bei der Scheidung auf meinen Anteil verzichtet, weil sonst sich auch wieder diverse andere Involvierte (Anwälte) daran bereichert hätten und sich selbst ins Spiel gebracht hätten wie beim Eheschutz. Bei der Scheidung selbst war dann auch kein Wort mehr von der Aufteilung des Ersparten zugunsten meiner Kinder, das gesamte Geld wurde dann meinem Exmann zugesprochen.
Zwischen Eheschutz und Scheidung wurde dann das gleiche Spiel fortgeführt, dass die Klinik Hard und die Behörden von Bülach über meinen Kopf hinwegentschieden. Am 18. Januar 1996 hatte Herr P. Stalder, Leiter des Sozialdienstes der Klinik Hard, mir meinen Versicherungsausweis der Sanitas geschickt. Da wir noch in der Familienkrankenkasse waren, lief alles über den Ehemann, weil er das Oberhaupt der Familie ist. Dasselbe galt auch für die Steuern (siehe Blogeintrag vom 24. Dezember 2010).
Auch meinten Herr Stalder und Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach (siehe Blogeintrag vom 1. Januar 2011 und vom 24. Dezember 2010), ich müsste die Arztrechnungen Herrn Stalder schicken und er würde sie dann meinem Mann geben. Ich sagte dann allen, es gehe niemanden etwas an, zu welchem Arzt wir gehen. Die Arztrechnungen meiner Kinder habe ich dann dadurch selber bezahlt, ohne eine Rückerstattung zu bekommen. Ich sagte auch beiden, dass ich diese „Ehemann als Oberhaupt“-Begründung und dass damit alles über ihn läuft, seltsam fand, weil er einmal im Universitätsspital war und dann sehr wohl alle Korrespondenzen und Rechnungen über mich liefen. Auch verlangte ich in schriftlicher Form, dass man sich seitens der Klinik Hard nicht an die Vereinbarungen des Eheschutzes hielt. Auf meine Bitte erhielt ich aber folgendes Schreiben.
Zum Punkt der CHF 4000.00.-: Ich erhielt eines Tages ohne Vorwissen CHF 4000.00.- durch den Postboten überbracht. Deren Annahme hatte ich aus dem simplen Grund verweigert, weil diese Summe mir nicht nachvollziehbar hoch war im Vergleich zu anderen unregelmässigen Zahlungen meines damaligen Ehemannes.
Betreffend Ehepaarkonto: Herr P. Stalder versuchte mich zu täuschen, indem er schrieb, es gäbe keine Ehepaarkonten der SKA für ihr Personal. Mündlich hatte er mir auch mehrmals gesagt, die SKA kenne überhaupt keine Ehepaarkonto führ ihr Personal. Ich hatte dann bei der SKA nachgefragt. Diese schrieb mir, dass die SKA dies sehr wohl anbiete. Rückblickend sind auch die Argumente gegen ein Gemeinschaftskonto fadenscheinig. Nach Aussage meines Exmannes erhielt er nie eine Kopie des Briefes von P. Stalder!
Im Folgenden die relevanten Auszüge aus dem Schreiben der SKA:
Auf das Schreiben der SKA gingen P. Stalder und Frau Caprez nie ein.
Unterdessen hatte ich so genug, dass ich beiden sagte, ich würde die Scheidung einreichen.
Interessant ist auch folgende Tatsache. Nach Gutachten der Klinik Hard bzw. von Dr. Lanz war mein Ehemann weder handlungs- noch prozessfähig. Dann wäre doch anzunehmen, dass dann die Ehefrau für alles zuständig ist. Aber P. Stalder konstruierte und argumentierte so, dass die gesamte Entscheidungsgewalt in unserer Familie über ihn lief!
Als Frau Caprez erfuhr, dass ich den Brief der Klinik Hard über den Zustand meines Mannes (siehe Scan zuvor) auch an die SKA schickte (siehe Scan von Brief der SKA, wo die SKA im letzten Abschnitt darauf einging), rief sie mir wütend an. Sie sagte mir, was mir eigentlich einfalle, diesen Brief an die SKA zu schicken. Einen Grund, der dagegen sprach, nannte sie mir nicht. Sie war einfach in Rage. Dieses Verhalten von Frau Caprez lässt verschiedene Vermutungen zur über ihre Motivation zu.
Nochmals zum Brief der Klinik Hard vom 23. Januar 1996. Aus diesem Satz wird ganz klar ersichtlich, dass mir nicht konkret mitgeteilt wird, wo sich mein Ehemann befindet. Wenn er dann eine eigene Wohnung einmal haben wird, würde mir dies erst dann mitgeteilt werden. Währenddessen hatte ich Kontakt mit dem Friedensrichter von Bülach. Es ist noch anzumerken, dass Friedensrichter in der Schweiz Laien sind bzw. keine juristische Hochschulausbildung haben müssen. Ich hatte aber soweit Glück, dass es ein älterer Herr mit viel Lebenserfahrung war. Ich zeigte ihm unter anderem den Brief der Klinik Hard vom 23. Januar 1996. Er fragte mich, ob mein Ehemann noch in der Klink Hard sei. Ich sagte ihm, dass ich das nicht wüsste. Auch würde nicht telefonisch verbunden werden. Er sagte, so etwas hatte er noch nie erlebt.
Zu einem Zeitpunkt nach meinem Gespräch mit dem Friedensrichter hatte dieser Frau Caprez kontaktiert. Daraufhin rief sich mich am 10. April 1996 in einem aggressiven Anruf an. Zuerst provozierte sie wieder einmal, dass ich diverse Sachen verzeihen müsste. Dann wollte sie mir grosszügiger Weise die Adresse meines Ehemannes mitteilen. Ich hatte dann ihr gesagt, dass ich diese vor kurzem erfahren habe. Zwischen dem Gespräch mit dem Friedensrichter und dem Anruf von Frau Caprez hatte ich die Adresse meines damaligen Ehemannes bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war er nicht mehr in der Klinik Hard (Weder mein Mann, noch Frau Caprez oder P. Stalder teilten mir dies mit)!
Auf dieses Gespräch folgend schrieb sie mir dann den folgenden Brief:
Im Brief schreibt sie so, als ob ich die ganze Zeit die Adresse gekannt hätte, mich aber geweigert hätte, meinen Ehemann anzurufen oder zu kontaktieren. Sie ist so frech dies noch untermauern zu wollen, indem sie schreibt, dass dies vor Gericht gegen mich sprechen würde! Weiter schreibt sie, dass ich nicht dem Friedensrichter hätte sagen sollen, ich hätte keine Adresse, denn ich hätte ja die Adresse der Klinik Hard gehabt bzw. von Herrn P Stalder, welcher als Kontakt funktioniere. Was Frau Caprez aber total unterschlug, ist, dass zu diesem Zeitpunkt mein Ehemann nicht mehr in der Klinik war. Nach Frau Caprezs Ansicht hätte somit weiterhin aller Schriftverkehr und Kontakt über P. Stalder von der Klinik Hard laufen sollen!
Ich nahm dann mit meinem Ehemann Kontakt auf und sagte ihm, ich lasse mich nicht von einer Frau Caprez als Lügnerin darstellen. Daraufhin rief er wohl Frau Caprez an und diese schrieb ihm einen Brief, den ich bei einer Akteneinsicht bekam.
In diesem Brief versucht sie sich in Spitzfindigkeiten herauszureden. Sie schrieb dass ich meinem Ehemann gesagt hätte, dass sie mich eine Lügnerin genannt hätte. Ich hatte ja meinem Ehemann gesagt, dass ich mich nicht von Frau Caprez als Person darstellen lasse, die alles falsch verstanden hat und somig als Lügerin. Sie reitet aber in ihrem Brief genau auf dem Argument, als ob ich direkt gesagt hätte, sie hätte mich als Lügnerin bezeichnet. Dann schreibt sie ja selbst, dass sie eigentlich dieser Ansicht ist, mit ihrer Formulierung der „ganzen Qualifikation“. Ganz klar aus dem Zusammenhang nimmt sie, und somit lügt sie, dass ich die Adresse nicht aufschreiben wollte und dass ich keine Adresse von meinem Ehemann hatte. Ich hatte ihr aber ganz klar gesagt, dass ich ja mittlerweile die Adresse meines Ehemannes bekommen hatte und wieso sollte ich dann an einem Telefongespräch diese nochmals aufschreiben?! Aber das lässt sie ja schön aus. Dann führt sie sich die Retterin auf und schreibt, sie hätte mir dennoch die Adresse meines Ehemannes per Brief geschrieben. Im Weiteren schliess sie in der Sache der Adresse meines Ehemannes noch ihn aus, indem sie schreibt, dass er mit dieser Sache gar nichts zu tun hätte!
Freitag, 22. April 2011
Mittwoch, 16. März 2011
Rückerstattungsanforderung des Obergerichts Zürich
Ich habe gestern vom Obergericht Zürich einen Brief bekommen, dass ich die unentgeltliche Prozessführung zurückzahlen sollte. Ich konnte es nicht glauben, als ich diesen Brief las. Der Brief sagt, ich müsse die unentgeltliche Prozessführung in der Klinik Hard betreffend FFE/Verhaftung bezahlen. Siehe Blog vom 28. Januar 2008.
Wie man in den Scans sieht, ist neu mein Heimatsort Bülach und nicht Brienz BE. Auch steht im Brief, dass beruhend auf dem Entscheid vom 06.07.2011 mir Prozesskosten auferlegt wurden, was ja erst in der Zukunft ist.
Mit mir hat man noch einmal gesprochen, dass ich nie eine Richtigstellung, Entschuldigung oder Entschädigung bekomme. Man bleibt dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde, ich gelte immer noch als geisteskrank und ich mein Leben lang Wahnvorstellungen habe (siehe Blog 3. Mai 2008).
Zudem habe ich mitgeteilt bekommen, dass ich auch keine Hilfe für die Ausreise nach Kanada bekomme. Dies sei die Aufgabe der Kanadier. Eine Sozialarbeiterin, die jetzt für mich zuständig ist, hat festgestellt, dass ich auch kein Pensionsgeld bekommen werde. Sie ging zuerst davon aus, dass ich bei der Scheidung Pensionsgeld zugesprochen bekommen hätte. Sie stellte aber fest, dass dem nicht so ist.
Wie man in den Scans sieht, ist neu mein Heimatsort Bülach und nicht Brienz BE. Auch steht im Brief, dass beruhend auf dem Entscheid vom 06.07.2011 mir Prozesskosten auferlegt wurden, was ja erst in der Zukunft ist.
Mit mir hat man noch einmal gesprochen, dass ich nie eine Richtigstellung, Entschuldigung oder Entschädigung bekomme. Man bleibt dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde, ich gelte immer noch als geisteskrank und ich mein Leben lang Wahnvorstellungen habe (siehe Blog 3. Mai 2008).
Zudem habe ich mitgeteilt bekommen, dass ich auch keine Hilfe für die Ausreise nach Kanada bekomme. Dies sei die Aufgabe der Kanadier. Eine Sozialarbeiterin, die jetzt für mich zuständig ist, hat festgestellt, dass ich auch kein Pensionsgeld bekommen werde. Sie ging zuerst davon aus, dass ich bei der Scheidung Pensionsgeld zugesprochen bekommen hätte. Sie stellte aber fest, dass dem nicht so ist.
Freitag, 11. Februar 2011
Aufarbeitung der Geschehnisse in Kinderheime
Aufarbeitung der Geschehnisse in Kinderheime
Endlich werden die Geschehnisse in Kinderheime aufgearbeitet. Der Historiker Thomas Huonker (http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/index.php, der dafür verantwortlich ist, hat schon die Geschehnisse um Anstaltseinweisungen, Kindeswegnahmen usw. aufgearbeitet (siehe folgender Scan)
Ergänzung zum Beitrag zum Kinderheim Sonnenbühl (Gesprächsausschnitte mit Joseline Pampaluchi, 11. September 2009 und Eintrag vom 2. Januar 2009)
Auf dem folgenden Foto unten sieht man eine junge Erzieherin, die ein Praktikum im Kinderheim Sonnenbühl machte. Hier sind wir im Blockhaus, das als Gebäude zum Kinderheim gehört. Hier spielen wir das Schoggi-Spiel.
Endlich werden die Geschehnisse in Kinderheime aufgearbeitet. Der Historiker Thomas Huonker (http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/index.php, der dafür verantwortlich ist, hat schon die Geschehnisse um Anstaltseinweisungen, Kindeswegnahmen usw. aufgearbeitet (siehe folgender Scan)
Finanziert wird diese Aufarbeitung von den Geschehnissen in Kinderheime durch die Guido-Fluri-Stiftung (detaillierte Informationen dazu unter http://www.guido-fluri-stiftung.ch/de/_incl/Bericht_Beobachter_25.11.10.pdf oder http://www.beobachter.ch/dossiers/administrativ-versorgte/artikel/kinderheime_privater-ermoeglicht-heim-aufarbeitung/).
An dieser Stelle herzlichen Dank an die beiden Herren!
An dieser Stelle herzlichen Dank an die beiden Herren!
Ergänzung zum Beitrag zum Kinderheim Sonnenbühl (Gesprächsausschnitte mit Joseline Pampaluchi, 11. September 2009 und Eintrag vom 2. Januar 2009)
Auf dem folgenden Foto unten sieht man eine junge Erzieherin, die ein Praktikum im Kinderheim Sonnenbühl machte. Hier sind wir im Blockhaus, das als Gebäude zum Kinderheim gehört. Hier spielen wir das Schoggi-Spiel.
So wie ich mich erinnern kann, war diese Erzieherin eine Quereinsteigerin von der Kosmetikbranche. Sie war immer sehr gepflegt, im Wesen aber immer natürlich und nett.
Freitags war immer Dusch-Tag, der sich im Keller befand. Nachdem wir Mädchen uns entkleidet haben, gingen wir in den Duschraum. Die Duschbrausen befanden sich an der Decke. Die jeweilige Erzieherin stellte dann zuerst das Wasser kurz an und ab, damit wir uns einseiften. Dann stellte sie wieder das Wasser an.
Die oben abgebildete Erzieherin setze aber durch, dass die Mädchen, die gerade ihre Menstruation hatten, sich separat im Badezimmer auf der Gruppe waschen durften (auf den Gruppen hatte es jeweils einen Raum mit Lavabos. Musste jemand auf die Toilette, musste man immer zuerst durch diesen Raum. Von diesem Raum aus ging es noch zu einem kleinen abgeschlossenen Badezimmer, welches aber nur Krankheiten etc. benutzt werden durfte). Manch andere Erzieherin hatte kein Verständnis für unser Schamgefühl.
Bei meinem letzten Gespräch mit Joseline Pampaluchi zog sie über alle Mädchen kollektiv her (Joseline Pampaluchi arbeitete auch im Kinderheim Sonnenbühl) sowie über mich (siehe Blogeintrag vom 11. September 2009).
Freitags war immer Dusch-Tag, der sich im Keller befand. Nachdem wir Mädchen uns entkleidet haben, gingen wir in den Duschraum. Die Duschbrausen befanden sich an der Decke. Die jeweilige Erzieherin stellte dann zuerst das Wasser kurz an und ab, damit wir uns einseiften. Dann stellte sie wieder das Wasser an.
Die oben abgebildete Erzieherin setze aber durch, dass die Mädchen, die gerade ihre Menstruation hatten, sich separat im Badezimmer auf der Gruppe waschen durften (auf den Gruppen hatte es jeweils einen Raum mit Lavabos. Musste jemand auf die Toilette, musste man immer zuerst durch diesen Raum. Von diesem Raum aus ging es noch zu einem kleinen abgeschlossenen Badezimmer, welches aber nur Krankheiten etc. benutzt werden durfte). Manch andere Erzieherin hatte kein Verständnis für unser Schamgefühl.
Bei meinem letzten Gespräch mit Joseline Pampaluchi zog sie über alle Mädchen kollektiv her (Joseline Pampaluchi arbeitete auch im Kinderheim Sonnenbühl) sowie über mich (siehe Blogeintrag vom 11. September 2009).
Dokumente als Beweis, dass ich Hilfe suchte
Siehe dazu auch Blogeintrag Wiederlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach), 23. September 2007.
Siehe dazu auch Blogeintrag Wiederlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach), 23. September 2007.
Als ich beim Schulpsychologischen Dienst bei Herrn Fravi wegen dem Stipendium für meinen älteren Sohn und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes in die Oberstufe war, hatte Herr Fravi mir den Entwurf seines Briefes gegeben (diesen sieht man im zuvor erwähnten Eintrag, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, zweitletzter Scan sowie das Memorandum von Franz Xavier Huber zu diesem Brief, was der letzte Scan ist), welcher er an die Vormundschaftsbehörde Bülach und Jugendsekretariat Bülach sendete.
Wie man an den Scans der Briefe des vorherig genannten Blogeintrages sowie an den folgenden Scans von Briefen von Herrn Fravi sieht, hatte ich Hilfe gesucht, aber jede Person oder andere Amtsstelle, die etwas kritisch an die Sache anging, wurde abgelehnt oder man ging darauf nicht ein.
Wie man an den Scans der Briefe des vorherig genannten Blogeintrages sowie an den folgenden Scans von Briefen von Herrn Fravi sieht, hatte ich Hilfe gesucht, aber jede Person oder andere Amtsstelle, die etwas kritisch an die Sache anging, wurde abgelehnt oder man ging darauf nicht ein.
Samstag, 1. Januar 2011
Das bestimmende Verhalten von Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach
Als die Geschichte mit der mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effrektion und somit mit der Vormundschaftsbehörde Bülach (heute: KESB) und dem Jugendsekretariat Bülach begann, mischten sich diese Behörden in alle Belange ein, obwohl wir z.B. nicht bevormundet waren. Dies wird unter anderem am Auszug aus dem Brief vom 9. August 1995 von Frau Caprez deutlich.
Ein solches Verhalten habe ich schon einmal im Blogeintrag vom 24. Dezember 2010 und vom 15. Juni 2008 aufgezeigt.
Weiter schreibt sie im Brief, als ob ich sie missverstanden habe, siehe dazu folgender Auszug:
Sie hatte aber ganz klar gesagt, dass ich während dem Eheschutz bzw. der Scheidung wir nicht ins Ausland dürfen. Dies beinhaltete auch, dass wir nicht nach Deutschland an die dortige Vorstellung des Cirque de Soleil durften und wir stattdessen in den Zirkus Knie gehen sollten. Ich sagte zu ihr, dass wir nichts gegen den Zirkus Knie haben, aber wir in den Cirque de Soleil wollen, weil wir Kanadier sind und dieser Zirkus insbesondere zur kanadischen Kultur gehört. Für das hatte Frau Caprez kein Verständnis.
Im Weiteren war Frau Caprez so dreist in dieser Passage zwei verschiedene Sachen miteinander zu mischen und einen anderen Zusammenhand darzustellen. Sie stellt z.B. dar, dass wir hätten bald auswandern wollen. Dabei sagte ich aber ich in einem Gespräch, dass ich wütend auf meinen damaligen Ehemann sei, weil dieser mir jahrelang versprochen hatte nach Kanada auszuwandern. Mir war sehr wohl klar, dass dies in der damaligen Situation nicht möglich gewesen wäre. Weitere und Beispiele, wie Frau Caprez Tatsachen manipulierte, habe ich noch in anderen Aufzeichnungen, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Ich nehme an, dass der im Eintrag vom 6. September 2009 gescannten Brief von Max Peter sich auch auf dieses Verhalten von Frau Caprez bezieht. Dennoch hat man, wie ich erst durch die Aktenherausgabe von 2003 gesehen habe, dass im gleichen Stil weitergemacht wurde.
Im September 1996 kam dann der Cirque de Soleil doch noch in die Schweiz, welchen wir auch besuchten. Wir hatten es sehr genossen einfach einmal abzuschalten. In der Schule meines älteren Sohnes mussten die Schüler regelmässig Berichte schreiben, was sie so erleben. Mein Sohn hat dann einen Bericht über den Cirque de Soleil geschrieben.
Ich versuchte weiterhin mit meinen Söhnen so viele Ausstellung und Museen wie finanziell möglich zu besuchen. So besuchten wir auch zum Beispiel die kleine Galerie von Sandro Del-Prete in der Stadt Bern über optischen Täuschungen. Der Besuch hat grossen Spass gemacht, da Sandro Del-Prete und seine Frau gut auf Kinder eingehen können. Dort kauften wir seine Bücher „Illusoria“ und „Illusorismen“.
Unten befindet sich noch ein Foto von uns, als wir an der Benefizveranstaltung „Love Ride“ in Dübendorf (Schweiz) waren, welche wir mit dem kranken Freund meiner Söhne besuchten (siehe dazu auch Blogeintrag vom 21.September 2008).
Ich habe noch versteckte Tonbandaufnahmen, wie man abschätzig und herablassend über meine Kinder spricht. Trotz dass einige Amtsstellen Kopien von diesen Aufnahmen haben, gehen sie darauf nicht ein oder fühlen sich nicht zuständig.
Ein solches Verhalten habe ich schon einmal im Blogeintrag vom 24. Dezember 2010 und vom 15. Juni 2008 aufgezeigt.
Weiter schreibt sie im Brief, als ob ich sie missverstanden habe, siehe dazu folgender Auszug:
Sie hatte aber ganz klar gesagt, dass ich während dem Eheschutz bzw. der Scheidung wir nicht ins Ausland dürfen. Dies beinhaltete auch, dass wir nicht nach Deutschland an die dortige Vorstellung des Cirque de Soleil durften und wir stattdessen in den Zirkus Knie gehen sollten. Ich sagte zu ihr, dass wir nichts gegen den Zirkus Knie haben, aber wir in den Cirque de Soleil wollen, weil wir Kanadier sind und dieser Zirkus insbesondere zur kanadischen Kultur gehört. Für das hatte Frau Caprez kein Verständnis.
Im Weiteren war Frau Caprez so dreist in dieser Passage zwei verschiedene Sachen miteinander zu mischen und einen anderen Zusammenhand darzustellen. Sie stellt z.B. dar, dass wir hätten bald auswandern wollen. Dabei sagte ich aber ich in einem Gespräch, dass ich wütend auf meinen damaligen Ehemann sei, weil dieser mir jahrelang versprochen hatte nach Kanada auszuwandern. Mir war sehr wohl klar, dass dies in der damaligen Situation nicht möglich gewesen wäre. Weitere und Beispiele, wie Frau Caprez Tatsachen manipulierte, habe ich noch in anderen Aufzeichnungen, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Ich nehme an, dass der im Eintrag vom 6. September 2009 gescannten Brief von Max Peter sich auch auf dieses Verhalten von Frau Caprez bezieht. Dennoch hat man, wie ich erst durch die Aktenherausgabe von 2003 gesehen habe, dass im gleichen Stil weitergemacht wurde.
Im September 1996 kam dann der Cirque de Soleil doch noch in die Schweiz, welchen wir auch besuchten. Wir hatten es sehr genossen einfach einmal abzuschalten. In der Schule meines älteren Sohnes mussten die Schüler regelmässig Berichte schreiben, was sie so erleben. Mein Sohn hat dann einen Bericht über den Cirque de Soleil geschrieben.
Ich versuchte weiterhin mit meinen Söhnen so viele Ausstellung und Museen wie finanziell möglich zu besuchen. So besuchten wir auch zum Beispiel die kleine Galerie von Sandro Del-Prete in der Stadt Bern über optischen Täuschungen. Der Besuch hat grossen Spass gemacht, da Sandro Del-Prete und seine Frau gut auf Kinder eingehen können. Dort kauften wir seine Bücher „Illusoria“ und „Illusorismen“.
Unten befindet sich noch ein Foto von uns, als wir an der Benefizveranstaltung „Love Ride“ in Dübendorf (Schweiz) waren, welche wir mit dem kranken Freund meiner Söhne besuchten (siehe dazu auch Blogeintrag vom 21.September 2008).
Ich habe noch versteckte Tonbandaufnahmen, wie man abschätzig und herablassend über meine Kinder spricht. Trotz dass einige Amtsstellen Kopien von diesen Aufnahmen haben, gehen sie darauf nicht ein oder fühlen sich nicht zuständig.
Freitag, 24. Dezember 2010
Unmögliche Kontoauflösung bei der SKA (Schweizerische Kreditanstalt)
In der Schweiz plant man die Reorganisation der Vormundschaftsbehörden. Neu heisst die Vormundschaftsbehörde „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)“.
Am 6. Mai 1995 kündigte ich mein Bankkonto (siehe zukünftige Blogs), was mit folgender Kopie belegt ist.
Als ich dann daraufhin das Geld vom Konto am Bankschalter abheben wollte, war das nicht möglich. Jedoch war es mir möglich sukzessiv an Bankautomaten kleine Beträge abzuheben. Als Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach von der Kündigung meines Kontos bei der damaligen SKA (Schweizerische Kreditanstalt, heute Credit Suisse) erfuhr, wollte sie, dass ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach ein neues Bankkonto eröffne. Mit der Zeit wurde ich misstrauisch, dass sie immer auf diese Bank bestand. Ich sagte ihr, in Bülach gibt es noch andere Banken und dass sie das sowieso nichts angeht, wo ich mein Konto habe. Da ich ehrenamtlich im Freizeitbereich für Kinder arbeitete, war es unter anderem meine Aufgabe bei Firmen kleine Preise für die Kinderwettbewerbe eines Fests zu sammeln. Unter anderem konnte ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach vorbeigehen und Werbegeschenke abholen. Dies geschah bei Herrn Pappe, im Kader dieser Filiale. Dieser war zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde Bülach und auch war auch in unseren Fall involviert. Siehe dazu folgender Scan.
Als ich das realisierte, kam ich mir wir im falschen Film vor. Jetzt wurde mir sehr klar, warum Frau Caprez wollte, dass ich genau bei der ZKB ein Konto eröffne, wenn ja zugleich der Präsident der Vormundschaftsbehörde dort arbeitet. Ich empfinde das als sehr starken Interessenskonflikt und Spielraum für Theorien, was dadurch alles hätte entstehen können.
Währenddessen musste ich damals feststellen, dass meine Kontokündigung bei der SKA einfach ignoriert wurde. Mir wurde auf das Konto, das eigentlich nicht mehr bestehen sollte, Haushaltsgeld überwiesen.
Am 8. September 1995 bekam ich eine Depoteingangsanzeige, dass auf mein eigentlich nicht mehr existierendes SKA Bankkonto DM 120‘000.- überwiesen.
Ich staunte darüber nicht schlecht. Ich ging sofort auf die Bank um zu fragen, woher das Geld kam. Obwohl ich der Frau am Bankschalter mehrmals sagte, dass es sich nicht um mein Geld handle, sagte sie nur, es sei bedenklich, dass ich nicht einmal mehr wisse, was ich an Wertpapiere gekauft habe. Daraufhin machte ich berechtigterweise eine Szene. Weil die Bank beharrte, dass es sich um mein Geld handle, sagte ich halt, ich möchte alles verkaufen. Erst darauf wurde die SKA stutzig und fing an dies zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass es eine Fehlbuchung war, die dann storniert wurde.
Alles wurde fremdbestimmt, wie viel Haushaltsgeld ich bekomme, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte und was ich zu tun oder zu lassen hätte etc. In die Steuererklärungen von 1995 bis zur Scheidung erhielt ich ebenso keinen Einblick. Die Begründung der Behörden war, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass solche Sachen die Ehefrau nichts angeht. Da mein damaliger Ehemann wegen Depressionen in der Klinik Hard war, stellten sich somit automatisch die Behörden an die Spitze der Familie. Trotz aller versuche meinerseits wurde die Steuererklärung mir verweigert. Ich rief dann beim Bundesamt für Justiz in Bern an, um mich darüber zu informieren. Herr Sutter, meine Ansprechperson beim Bundesamt für Justiz sagte mir, dass dies nicht stimmt, dass der Ehemann das Oberhaupt der Familie ist. Er konnte mir alle juristischen Belange so erklären, dass ich sie verstanden habe und er nannte mir die notwendigen Paragrafe, mit welchen ich den Behörden hätte zeigen können, dass sie sich irren. Von den Behörden in Bülach bekam ich per Telefon nur die Antwort: „In Bern unterschreibt man vieles, wenn der Tag lang ist“.
Am 6. Mai 1995 kündigte ich mein Bankkonto (siehe zukünftige Blogs), was mit folgender Kopie belegt ist.
Als ich dann daraufhin das Geld vom Konto am Bankschalter abheben wollte, war das nicht möglich. Jedoch war es mir möglich sukzessiv an Bankautomaten kleine Beträge abzuheben. Als Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach von der Kündigung meines Kontos bei der damaligen SKA (Schweizerische Kreditanstalt, heute Credit Suisse) erfuhr, wollte sie, dass ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach ein neues Bankkonto eröffne. Mit der Zeit wurde ich misstrauisch, dass sie immer auf diese Bank bestand. Ich sagte ihr, in Bülach gibt es noch andere Banken und dass sie das sowieso nichts angeht, wo ich mein Konto habe. Da ich ehrenamtlich im Freizeitbereich für Kinder arbeitete, war es unter anderem meine Aufgabe bei Firmen kleine Preise für die Kinderwettbewerbe eines Fests zu sammeln. Unter anderem konnte ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach vorbeigehen und Werbegeschenke abholen. Dies geschah bei Herrn Pappe, im Kader dieser Filiale. Dieser war zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde Bülach und auch war auch in unseren Fall involviert. Siehe dazu folgender Scan.
Als ich das realisierte, kam ich mir wir im falschen Film vor. Jetzt wurde mir sehr klar, warum Frau Caprez wollte, dass ich genau bei der ZKB ein Konto eröffne, wenn ja zugleich der Präsident der Vormundschaftsbehörde dort arbeitet. Ich empfinde das als sehr starken Interessenskonflikt und Spielraum für Theorien, was dadurch alles hätte entstehen können.
Währenddessen musste ich damals feststellen, dass meine Kontokündigung bei der SKA einfach ignoriert wurde. Mir wurde auf das Konto, das eigentlich nicht mehr bestehen sollte, Haushaltsgeld überwiesen.
Am 8. September 1995 bekam ich eine Depoteingangsanzeige, dass auf mein eigentlich nicht mehr existierendes SKA Bankkonto DM 120‘000.- überwiesen.
Ich staunte darüber nicht schlecht. Ich ging sofort auf die Bank um zu fragen, woher das Geld kam. Obwohl ich der Frau am Bankschalter mehrmals sagte, dass es sich nicht um mein Geld handle, sagte sie nur, es sei bedenklich, dass ich nicht einmal mehr wisse, was ich an Wertpapiere gekauft habe. Daraufhin machte ich berechtigterweise eine Szene. Weil die Bank beharrte, dass es sich um mein Geld handle, sagte ich halt, ich möchte alles verkaufen. Erst darauf wurde die SKA stutzig und fing an dies zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass es eine Fehlbuchung war, die dann storniert wurde.
Alles wurde fremdbestimmt, wie viel Haushaltsgeld ich bekomme, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte und was ich zu tun oder zu lassen hätte etc. In die Steuererklärungen von 1995 bis zur Scheidung erhielt ich ebenso keinen Einblick. Die Begründung der Behörden war, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass solche Sachen die Ehefrau nichts angeht. Da mein damaliger Ehemann wegen Depressionen in der Klinik Hard war, stellten sich somit automatisch die Behörden an die Spitze der Familie. Trotz aller versuche meinerseits wurde die Steuererklärung mir verweigert. Ich rief dann beim Bundesamt für Justiz in Bern an, um mich darüber zu informieren. Herr Sutter, meine Ansprechperson beim Bundesamt für Justiz sagte mir, dass dies nicht stimmt, dass der Ehemann das Oberhaupt der Familie ist. Er konnte mir alle juristischen Belange so erklären, dass ich sie verstanden habe und er nannte mir die notwendigen Paragrafe, mit welchen ich den Behörden hätte zeigen können, dass sie sich irren. Von den Behörden in Bülach bekam ich per Telefon nur die Antwort: „In Bern unterschreibt man vieles, wenn der Tag lang ist“.
Samstag, 11. Dezember 2010
Erinnerungen/Flashbacks an negative Ereignisse
Flashbacks können immer wieder durch bestimmte Bilder, Gerüchte oder Situationen (Behörde) hervorgerufen werden, z.B. beim Zahnarzt.
Seit 1995 der Kampf um meine Akten beginn, habe ich seither eher unbewusst aus Wut und um die Beherrschung zu bewahren immer wieder auf stark auf die Zähne gebissen. Dadurch brachen diese aber mit der Zeit ab.
Angst vor dem Zahnarzt habe ich eigentlich nicht. Sobald aber zu viele Sachen im Mund sind (Absauger etc.) und man nicht mehr selber über sein Mund bestimmen kann, fängt bei mir der Körper an zu reagieren. Dies zeigt sich z.B. in einem verstärkten Speichelfluss. Selber kann man dann nicht mehr schlucken und ich habe Angst zu ersticken. Dann kommen all die Erinnerungen hoch, die man als Opfer in einem Gewaltverbrechen erlebt hat.
Da ich sehr starke Zahnschmerzen und kein Geld hatte, konnte ich zu einer Assistenzärztin gehen. Für diese Behandlung kamen meine Söhne auf. Da sie aber nicht mehr lang dort arbeitete, wurde ich zu einem jungen deutschen Arzt überwiesen, der Spezialist ist für Angstpatienten. Ich habe gute Erfahrungen mit diesen Zahnärzten gemacht. Ich würde jedem Opfer empfehlen, dass Gewalt im Gesicht-, Mund- oder Atembereich erlebt hat, dies seinem Zahnarzt zu sagen. So kann der Zahnarzt darauf eingehen und eine andere Technik anwenden.
Für die letzte Behandlung hat der jetzige Zahnarzt direkt dem Sozialamt geschrieben und das Sozialamt ist für den Rest aufgekommen. Es war keine Luxusbehandlung sondern diente dem Zahnerhalt und der Schmerzbehandlung. Der Zahnarzt hat sich trotzdem sehr viel Mühe gegeben.
Ich musste auch noch zum Augenarzt. Beim Augentest, als mich der Augenarzt fragte ob ich so oder so besser sehe, war ich komplett verunsichert, denn sofort kamen in mir die Sätze von all den Jahren hoch, wie etwa „Sie sind geisteskrank und haben Wahnvorstellungen“, „Nein, das haben wir nie gesagt“ oder „Sie sehen Sachen, die es nicht gibt“.
Als die Expo 2002 in der Schweiz war, ist in diesem Zusammenhang ein Bild von einer grossen Gondel über dem Zürichsee in der Zeitung erschienen. Da ich mich erinnerte, als Kind kleine Gondeln über dem Zürichsee gesehen zu haben und darin gefahren bin, fragte ich ein paar ältere Leute, ob sie sich auch daran erinnern. Diese konnten sich nur an die grossen Gondeln erinnern. Ich war daraufhin extrem verunsichert, ob ich mir das nur eingebildet habe. Zum Glück musste ich etwas bei jemandem ein paar Tage später abholen. Da man dort gerade über die Expo sprach, sprache ich diese Leute wegen den Gondeln über dem Zürichsee an. Ein älterer Herr hat gesagt, es habe einmal kleine Gondeln über den Zürichsee bei der Gartenausstellung gegeben. An das genaue Datum konnte er sich nicht erinnern. Für mich war das troztdem eine enorme Erleichterung.
Zum Glück gibt es das Internet und Google. Unter den folgenden Links findet man Bilder und Text zur Gartenbauausstellung G59, an welcher die besagten Gondeln eingeführt wurden und über mehrere Jahre dort bestanden.
Im Folgenden zwei Fotos von der Zeit im Inselhof am Zürichsee.
Ich musste nicht immer die Heimkleider tragen, da ich eigene Kleider hatte. Auf dem einen Foto bin ich im gelben Kleid. Auf dem zweiten Foto stehe ich links und daneben ist meine Mutter, die mich anschaut. Es war aber selten, dass die Erwachsenen für uns Zeit hatten. Meistens waren es die älteren Kinder, die mit uns spielten oder uns kleinere Kinder trösteten. Diese Erfahrung habe ich später ins Heim übernommen, dass ältere Heimkinder die jüngeren beschützen müssen. Denn ich habe im Inselhof noch etwas Schlimmes erlebt, auf was ich ein anderes Mal eingehen werde.
Update 7. November 2016
Nach den Informationen welche ich bekommen habe, wurde dieser Film zum Teil auch im Inselhof gemacht. Noch so neben: Die Gondelfahrten über den Zürichsee wurden nicht zu unserem Vergnügen gemacht. Und alle unsere Akten wurden vernichtet:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=37
Video direkt:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=38
Video direkt:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=39
Video direkt:
Update 07.07.2017 Foto der Gondel
https://www.blick.ch/news/ wirtschaft/von-der-landiwiese- zum-zuerichhorn-zuerich- bekommt-eine-see-seilbahn- id6949852.html
Siehe Film: http://m.20min.ch/schweiz/zuerich/story/14787143
Seit 1995 der Kampf um meine Akten beginn, habe ich seither eher unbewusst aus Wut und um die Beherrschung zu bewahren immer wieder auf stark auf die Zähne gebissen. Dadurch brachen diese aber mit der Zeit ab.
Angst vor dem Zahnarzt habe ich eigentlich nicht. Sobald aber zu viele Sachen im Mund sind (Absauger etc.) und man nicht mehr selber über sein Mund bestimmen kann, fängt bei mir der Körper an zu reagieren. Dies zeigt sich z.B. in einem verstärkten Speichelfluss. Selber kann man dann nicht mehr schlucken und ich habe Angst zu ersticken. Dann kommen all die Erinnerungen hoch, die man als Opfer in einem Gewaltverbrechen erlebt hat.
Da ich sehr starke Zahnschmerzen und kein Geld hatte, konnte ich zu einer Assistenzärztin gehen. Für diese Behandlung kamen meine Söhne auf. Da sie aber nicht mehr lang dort arbeitete, wurde ich zu einem jungen deutschen Arzt überwiesen, der Spezialist ist für Angstpatienten. Ich habe gute Erfahrungen mit diesen Zahnärzten gemacht. Ich würde jedem Opfer empfehlen, dass Gewalt im Gesicht-, Mund- oder Atembereich erlebt hat, dies seinem Zahnarzt zu sagen. So kann der Zahnarzt darauf eingehen und eine andere Technik anwenden.
Für die letzte Behandlung hat der jetzige Zahnarzt direkt dem Sozialamt geschrieben und das Sozialamt ist für den Rest aufgekommen. Es war keine Luxusbehandlung sondern diente dem Zahnerhalt und der Schmerzbehandlung. Der Zahnarzt hat sich trotzdem sehr viel Mühe gegeben.
Ich musste auch noch zum Augenarzt. Beim Augentest, als mich der Augenarzt fragte ob ich so oder so besser sehe, war ich komplett verunsichert, denn sofort kamen in mir die Sätze von all den Jahren hoch, wie etwa „Sie sind geisteskrank und haben Wahnvorstellungen“, „Nein, das haben wir nie gesagt“ oder „Sie sehen Sachen, die es nicht gibt“.
Als die Expo 2002 in der Schweiz war, ist in diesem Zusammenhang ein Bild von einer grossen Gondel über dem Zürichsee in der Zeitung erschienen. Da ich mich erinnerte, als Kind kleine Gondeln über dem Zürichsee gesehen zu haben und darin gefahren bin, fragte ich ein paar ältere Leute, ob sie sich auch daran erinnern. Diese konnten sich nur an die grossen Gondeln erinnern. Ich war daraufhin extrem verunsichert, ob ich mir das nur eingebildet habe. Zum Glück musste ich etwas bei jemandem ein paar Tage später abholen. Da man dort gerade über die Expo sprach, sprache ich diese Leute wegen den Gondeln über dem Zürichsee an. Ein älterer Herr hat gesagt, es habe einmal kleine Gondeln über den Zürichsee bei der Gartenausstellung gegeben. An das genaue Datum konnte er sich nicht erinnern. Für mich war das troztdem eine enorme Erleichterung.
Zum Glück gibt es das Internet und Google. Unter den folgenden Links findet man Bilder und Text zur Gartenbauausstellung G59, an welcher die besagten Gondeln eingeführt wurden und über mehrere Jahre dort bestanden.
- http://www.alpinforum.com/forum/viewtopic.php?p=136786&sid=49e8545b43ffce51832d36f1caf579ee%20zürichsee%20g%2059%20gondel%20gartenbauausstellung (Artikel von Franz Osterwalder)
- http://kuhnpannendienst.ch/49/Geschichte.html (zu unterst)
Im Folgenden zwei Fotos von der Zeit im Inselhof am Zürichsee.
Ich musste nicht immer die Heimkleider tragen, da ich eigene Kleider hatte. Auf dem einen Foto bin ich im gelben Kleid. Auf dem zweiten Foto stehe ich links und daneben ist meine Mutter, die mich anschaut. Es war aber selten, dass die Erwachsenen für uns Zeit hatten. Meistens waren es die älteren Kinder, die mit uns spielten oder uns kleinere Kinder trösteten. Diese Erfahrung habe ich später ins Heim übernommen, dass ältere Heimkinder die jüngeren beschützen müssen. Denn ich habe im Inselhof noch etwas Schlimmes erlebt, auf was ich ein anderes Mal eingehen werde.
Update 7. November 2016
Nach den Informationen welche ich bekommen habe, wurde dieser Film zum Teil auch im Inselhof gemacht. Noch so neben: Die Gondelfahrten über den Zürichsee wurden nicht zu unserem Vergnügen gemacht. Und alle unsere Akten wurden vernichtet:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=37
Video direkt:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=38
Video direkt:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=39
Video direkt:
Update 07.07.2017 Foto der Gondel
https://www.blick.ch/news/
Siehe Film: http://m.20min.ch/schweiz/zuerich/story/14787143
Samstag, 27. November 2010
Kritische Anmerkungen zum Beschluss des Bezirksrats Bülach
Ich habe in Google noch eine interessante Mitteilung des Gemeindeamts des Kantons Zürich gefunden (http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/Vormundschaf/VC5.html):
Es steht in dieser Mitteilung, wie wir es erlebt haben: Die Befangenheit des Bezirksrats Bülach wo er Aufsichts- und Beschwerdestelle ist.
Zum Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002:
Im Beschluss steht ja, das Frau Dr. Simon vom Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst sich der Meinung der Vormundschaftsbehörde Bülach anschliess, dass ein „vorläufiger“ Obhutsentzug angebracht sei. Mit keinem Wort steht in diesem Punkt oder im ganzen Beschluss, wie man uns das Gutachten verweigerte, auf welches sich das KJPD für diesen Entscheid zugreift. Auch wusste der Bezirksrat, dass ein Staatsanwalt gesagt hat, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Mehr dazu siehe siehe Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte, Gutachten ohne Kenntnis darüber und Vortäuschen einer Namensänderung (letzter Scan).
Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich erst im 2003 nach langem Kämpfen vom Bezirksrat Bülach noch Akten bekam.
Auch schreibt der Bezirksrat Bülach in seinem Beschluss ebenso (siehe scan oben, Punkt 9), dass wir ständig von einer Verhaftung sprechen, um was es sich aber nicht handelte. Meine Kinder und ich haben das nicht aus Laune heraus erfunden, den es steht ganz klar auf den Dokumenten, die wir erhalten haben, „Verhafts-Rapport“ (siehe ). Mündlich hatte man uns erklärt, dass die Polizei nur ein einziges Formular hat (!) und sie deshalb dieses Formular verwendeten. Mehr zum Verhafts-Rapport und zu seinen Auswirkungen siehe dazu Abgestrittene Anwesenheit von Frau Evelyne Pente bei der Verhaftung , Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard und Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach.
Am 29. Dezember 2002 habe ich noch an Herrn Markus Notter, Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, geschrieben betreffend des Verhafts-Rapports. Die Antwort von Frau Dr. Meili zu diesem Punkt:
Aus ihrem Schreiben kann abgeleitet werden, dass es für sie wohl kein Problem ist, dass „Verhafts-Rapport“ steht, aber etwas anderes gemeint ist. Wie soll das aber ein normaler Bürger wissen? Wenn ein Bürger ein Dokument mit dem Wort „Verhafts-Rapport“ erhält, dann muss er doch nach Treu und Glaube annehmen, dass eine Behörde wirklich meint, es fand eine Verhaftung statt. Zudem, wenn das Dokument irgendwie weiterverwendet wurde, wer sagt, dass andere Amtsstellen ebenso den Durchblick haben und nicht gleich auf eine Verhaftung schliessen?
Im Weiteren steht im Beschluss (nicht gescannt), dass sich Nachbarn bei der Vormundschaftsbehörde Bülach gemeldet haben und die Polizei darauf bei uns vorbeigekommen ist. Liest man aber das internen Memorandum (siehe Vortäuschen einer Namensänderung), so heisst es ganz klar, dass Frau Esther Zinniker, damals Heimleiterin im Durchgangsheim Florhof, den Besuch der Polizei bei uns verlangte! Und als die Polizei bei uns war, sagten die Polizisten, sie seien wegen der Namensänderung vorbeigekommen (siehe Vortäuschen einer Namensänderung)!
Weiter in diesem Beschluss vom 29. April 2002 (siehe letzter scan auf Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind), dass der Bezirksrat Bülach beanstandete, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen haben und er ignoriert einfach, dass dies das Obergericht gutheissen hat (dazu auch Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten und Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.).
Es steht in dieser Mitteilung, wie wir es erlebt haben: Die Befangenheit des Bezirksrats Bülach wo er Aufsichts- und Beschwerdestelle ist.
Zum Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002:
Im Beschluss steht ja, das Frau Dr. Simon vom Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst sich der Meinung der Vormundschaftsbehörde Bülach anschliess, dass ein „vorläufiger“ Obhutsentzug angebracht sei. Mit keinem Wort steht in diesem Punkt oder im ganzen Beschluss, wie man uns das Gutachten verweigerte, auf welches sich das KJPD für diesen Entscheid zugreift. Auch wusste der Bezirksrat, dass ein Staatsanwalt gesagt hat, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Mehr dazu siehe siehe Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte, Gutachten ohne Kenntnis darüber und Vortäuschen einer Namensänderung (letzter Scan).
Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich erst im 2003 nach langem Kämpfen vom Bezirksrat Bülach noch Akten bekam.
Auch schreibt der Bezirksrat Bülach in seinem Beschluss ebenso (siehe scan oben, Punkt 9), dass wir ständig von einer Verhaftung sprechen, um was es sich aber nicht handelte. Meine Kinder und ich haben das nicht aus Laune heraus erfunden, den es steht ganz klar auf den Dokumenten, die wir erhalten haben, „Verhafts-Rapport“ (siehe ). Mündlich hatte man uns erklärt, dass die Polizei nur ein einziges Formular hat (!) und sie deshalb dieses Formular verwendeten. Mehr zum Verhafts-Rapport und zu seinen Auswirkungen siehe dazu Abgestrittene Anwesenheit von Frau Evelyne Pente bei der Verhaftung , Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard und Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach.
Am 29. Dezember 2002 habe ich noch an Herrn Markus Notter, Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, geschrieben betreffend des Verhafts-Rapports. Die Antwort von Frau Dr. Meili zu diesem Punkt:
Aus ihrem Schreiben kann abgeleitet werden, dass es für sie wohl kein Problem ist, dass „Verhafts-Rapport“ steht, aber etwas anderes gemeint ist. Wie soll das aber ein normaler Bürger wissen? Wenn ein Bürger ein Dokument mit dem Wort „Verhafts-Rapport“ erhält, dann muss er doch nach Treu und Glaube annehmen, dass eine Behörde wirklich meint, es fand eine Verhaftung statt. Zudem, wenn das Dokument irgendwie weiterverwendet wurde, wer sagt, dass andere Amtsstellen ebenso den Durchblick haben und nicht gleich auf eine Verhaftung schliessen?
Im Weiteren steht im Beschluss (nicht gescannt), dass sich Nachbarn bei der Vormundschaftsbehörde Bülach gemeldet haben und die Polizei darauf bei uns vorbeigekommen ist. Liest man aber das internen Memorandum (siehe Vortäuschen einer Namensänderung), so heisst es ganz klar, dass Frau Esther Zinniker, damals Heimleiterin im Durchgangsheim Florhof, den Besuch der Polizei bei uns verlangte! Und als die Polizei bei uns war, sagten die Polizisten, sie seien wegen der Namensänderung vorbeigekommen (siehe Vortäuschen einer Namensänderung)!
Weiter in diesem Beschluss vom 29. April 2002 (siehe letzter scan auf Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind), dass der Bezirksrat Bülach beanstandete, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen haben und er ignoriert einfach, dass dies das Obergericht gutheissen hat (dazu auch Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten und Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.).
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