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Montag, 23. Dezember 2024

Opferentschädigung

 

Opferentschädigung: Mit der Entschädigung der Glückskette habe ich Eingesetzt für Bücher und mein Heft über Psychotest und Missbrauch. Was viele Leute nicht wissen ist, dass Betroffene zuerst viel Einsatz zeigen, bis etwas Politisch etwas geht. Leider sind die beiden Themen ein absolutes Tabu . Habe die meisten Hefte verschenkt.

http://namensaenderung.blogspot.com/2015/09/mein-heft-ist-fertig-traumata-durch.html

 


Mit diesen Entschädigungen  habe ich private Schulden zum Teil zurückgezahlt, leider noch nicht ganz.  Die entstanden  sind durch Bülach. Siehe meinen Blog .Es gab Leute, die sagten, ich soll  das Geld sparen fürs Alter.  Nein : Es muss mir niemand sagen, was ich machen soll.Ich fühle mich wohler, dass die Last  der Schulden kleiner wird.  Für meinen Fall ist niemand zuständig. Musste noch Jahre lang um meine IV Akten kämpfen . Komme  mich noch heute  vor wie im falschen Film .

 




 

Es gibt Menschen, die denken, nun sei alles in Ordnung  mit der Opferentschädigung.  Nein Nein Nein ist es nicht .Es geht gleich weiter.

Die Diagnose bleibt und geht von einer Stelle zu  einer anderen. Ein Leben lang Wahnvorstellungen. Und das was man über meine Kinder schrieb ist für mich untragbar und wie man sie behandelt wurden wegen meiner Biografie.   Man wolle wissentlich meine Kinder zu einem Pädophilen schicken. So Täter freundlich sind die Schweizer.

Man bleibt dabei, dass man nie einen Fehler gemacht hat.

Mit meiner Volljährigkeit  bekam ich keine Dokumente auch keinen Geburtsschein. der wird bis heute nicht anerkannt


Leider habe ich nicht erreicht : 

Ein Historiker schreibt ein Buch über Psychotest.  Endlich, dass sich jemand dem Thema annimmt . Kämpfte Jahrzehnte darum, dass man sich diesem Thema annimmt, bekam keine Unterstützung.

Auch setze ich mich ein für ein Verbot von Conversion Therapien, leider immer noch kein Verbot.

Für was ich mich  noch einsetzte, dass Knaben und Mädchen gleichgestellt werden  Juristisch bei Sexuellen Missbrauch . Geschafft waren Gespräche bis zum Limit !

Ich musste kämpfen, um die Akten vom Täter .Um zu beweisen, was ich erzählte. 

Andere Opfer kommen jetzt leichter zu den Täter-Akten . Können sich auf meinen Fall berufen.  Wennigsen das erreicht, dass es andere leichter haben. Siehe blog Gritti

 

 

Donnerstag, 4. Oktober 2018

Vorfall 10 Sept 2018 Kurzform / Und keine Gerechtigkeit für meine Kinder und mich dies zu spüren ist schmerzhaft.

Fremder Eindringling in eines der Häuser, wo ich Wohne. Die eine Schwangere Frau wollte  der Polizei an rufen, weil der so aggressiv war. Ich hatte meines in der Wohnung. Er ging darauf auf Sie los. Ich ging  mit meinen Körper dazwischen um Sie und Ihr Ungeborenes Kind zu schützen Ich schrie um Hilfe. Keiner reagierte. Die Frau konnte doch noch  die Polizei erreichen. Die waren sehr schnell da und freundlich. Die Polizistin sagte ich könne auch Straffanzeige machen. Ich sagte Ihr, ich habe ein F22. Sie sagte jeder Darf eine Straffanzeige machen. Ich habe keine gemacht wegen dem F22 .

Da für mich nichts ändert habe ich mich zurückgezogen. Werde auch auch sonst bei einem medizineschen Notfall nicht mehr reagieren. Ich habe Talent häufig in solche Situationen zu gelangen.

Man bleibt dabei das ich mein ganzes Leben lang Wahnvorstellungen habe. Keine Gerechtigkeit für meine Kinder und mich.
 

Montag, 21. November 2016

Mittäter


Im Dezember  habe ich Geburtstag. Aus all den vielen Versprechungen, die ich bekam, wurde nichts eingehalten. Daher werde ich noch einige Sachen in meinem Blog veröffentlichen.



Ich habe verschiedene Infos von verschieden Orten erhalten.


Für mich seit ihr, meine Verwandtschaft, Pflegefamilie und manche Behördenmitglieder, ebenfalls Täter. Mir ist bewusst, dass ihr keine Schuldgefühle habt, da ihr zu fest in euren religiösen, psychologischen und Täterschutz-Gedankengut verhaftet seid. Ihr habt meiner Mutter immer geglaubt mit den Stories über meinen Vater; ihr habt nie etwas hinterfragt. Nach der Verhaftung habt ihr mich als mannstolles Kind behandelt. Ich kam in die Kinderpsychiatrie und dies war ein weiterer Grund um auf mir rumzuhacken.
Du, Joseline Pampaluchi, wolltest dass ich zum Täter wieder Kontakt habe, und ich durfte keine Ausbildung machen. Ich wollte nur meinen Geburtsnamen. Ihr konntet nicht verstehen und nachvollziehen wieso ich den Namen meines Täter nicht tragen wollte (man bleibt dabei, dass ich eine geborene Gritti bin). Ihr habt meine Kinderpsychiatrie-Akten gegen mich und meine Kinder angewendet.
Ihr sagtet, ich hätte meine Kinder gegen die Grosseltern gehetzt. Ihr wolltet das meine Kinder zu den Grosseltern Kontakt haben. Ihr habt auch nie die Leute hinterfragt, die mobil gegen mich und meine Kinder, machten. Ihr habt immer alles übernommen. Die Klink Hard schrieb Sachen über meine Kinder, welche die Klinik nie belegen musste. Die Klinik Hard schrieb, dass ich mein Leben lang Wahnvorstellungen habe und musste bis heute nicht begründen wann, wie , und wo. Ich habe in keiner Kinderpsychiatrie-Akten etwas gefunden, das dies belegt. Ich bekomme IV, darf aber nicht wiesen wofür bekomme das Gutachten nicht.

Vieles ist in meinem Blog ausführlich schon beschrieben. Ich werde in einigen Blogs Ergänzungen
 zufügen.

Ihr könnt mich nicht mehr verletzen. Ich werde aber weiter kämpfen gegen so manches Gedankengut das ihr bis heute habt über uns misshandelte Kinder .

Update 22. Dezember 2016
Auszug von J. Gritti's Akten







Update 8. Januar 2017



Zur Erinnerung, das Gutachten vom Gritti stammt von der gleichen Klinik wo ich eine Therapie machen sollte, damit ich meine Akten bekomme! Siehe links:


Mittwoch, 22. Januar 2014

Antrag auf Aktenrichtigstellung

Seit dem Bestehen des Gutachtens habe ich um Klärung des Inhaltes und um die Herausgabe der Akten gekämpft. Die Verantwortung wurde immer hin und her geschoben oder man verweigerte mir die Auskunft. So kann man sich auch vor Verantwortung drücken bis die Akten vernichtet werden dürfen. Aber dieses Gutachten und andere Akten sind noch bei anderen Stellen vorhanden.

Seit neustem gibt es bei der Klinik Hard eine Trauma Station, was aus meiner Sicht unglaubwürdig ist.

Im Folgenden noch mein Antrag beim IPW bezüglich Aktenrichtigstellung und deren Antwort.



Freitag, 22. April 2011

Nichteinhaltung des Eheschutzabkommens

Nach dem Eheschutzentscheid im 1995 hielten sich die verschiedenen Involvierte nicht an die abgemachten Vereinbarungen. Eigentlich hätte mein damaliger Ehemann zu Weihnachten 1995 nach Hause kommen sollen. Zugleich durfte ich aber auf Anweisung der Klinik Hard keinen Kontakt zu ihm haben, auch nicht telefonisch.
Beim Eheschutz wurde auch entschieden, dass das Ersparte zu vier gleiche Teile aufgeteilt wird, was aber auch nicht gemacht wurde. Bei der Scheidung hätte man ja erneut über die Aufteilung des Erspartes diskutiert und gestritten. Da schon die Vereinbarungen beim Eheschutz nicht eingehalten wurde, habe ich dann bei der Scheidung auf meinen Anteil verzichtet, weil sonst sich auch wieder diverse andere Involvierte (Anwälte) daran bereichert hätten und sich selbst ins Spiel gebracht hätten wie beim Eheschutz. Bei der Scheidung selbst war dann auch kein Wort mehr von der Aufteilung des Ersparten zugunsten meiner Kinder, das gesamte Geld wurde dann meinem Exmann zugesprochen.

Zwischen Eheschutz und Scheidung wurde dann das gleiche Spiel fortgeführt, dass die Klinik Hard und die Behörden von Bülach über meinen Kopf hinwegentschieden.  Am 18. Januar 1996 hatte Herr P. Stalder, Leiter des Sozialdienstes der Klinik Hard, mir meinen Versicherungsausweis der Sanitas geschickt. Da wir noch in der Familienkrankenkasse waren, lief alles über den Ehemann, weil er das Oberhaupt der Familie ist. Dasselbe galt auch für die Steuern (siehe Blogeintrag vom 24. Dezember 2010).
Auch meinten Herr Stalder und Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach (siehe Blogeintrag vom 1. Januar 2011 und vom 24. Dezember 2010), ich müsste die Arztrechnungen Herrn Stalder schicken und er würde sie dann meinem Mann geben. Ich sagte dann allen, es gehe niemanden etwas an, zu welchem Arzt wir gehen. Die Arztrechnungen meiner Kinder habe ich dann dadurch selber bezahlt, ohne eine Rückerstattung zu bekommen. Ich sagte auch beiden, dass ich diese „Ehemann als Oberhaupt“-Begründung  und dass damit alles über ihn läuft, seltsam fand, weil er einmal im Universitätsspital war und dann sehr wohl alle Korrespondenzen und Rechnungen über mich liefen. Auch verlangte ich in schriftlicher Form, dass man sich seitens der Klinik Hard nicht an die Vereinbarungen des Eheschutzes hielt. Auf meine Bitte erhielt ich aber folgendes Schreiben.
 
Zum Punkt der CHF 4000.00.-: Ich erhielt eines Tages ohne Vorwissen CHF 4000.00.- durch den Postboten überbracht. Deren Annahme hatte ich aus dem simplen Grund verweigert, weil diese Summe mir nicht nachvollziehbar hoch war im Vergleich zu anderen unregelmässigen Zahlungen meines damaligen Ehemannes.
Betreffend Ehepaarkonto:  Herr P. Stalder versuchte mich zu täuschen, indem er schrieb, es gäbe keine Ehepaarkonten der SKA für ihr Personal. Mündlich hatte er mir auch mehrmals gesagt, die SKA kenne überhaupt keine Ehepaarkonto führ ihr Personal. Ich hatte dann bei der SKA nachgefragt. Diese schrieb mir, dass die SKA dies sehr wohl anbiete. Rückblickend sind auch die Argumente gegen ein Gemeinschaftskonto fadenscheinig. Nach Aussage meines Exmannes erhielt er nie eine Kopie des Briefes von P. Stalder!
Im Folgenden die relevanten Auszüge aus dem Schreiben der SKA:
Auf das Schreiben der SKA gingen P. Stalder und Frau Caprez nie ein.
Unterdessen hatte ich so genug, dass ich beiden sagte, ich würde die Scheidung einreichen. 

Interessant ist auch folgende Tatsache. Nach Gutachten der Klinik Hard bzw. von Dr. Lanz war mein Ehemann weder handlungs- noch prozessfähig. Dann wäre doch anzunehmen, dass dann die Ehefrau für alles zuständig ist. Aber P. Stalder konstruierte und argumentierte so, dass die gesamte Entscheidungsgewalt in unserer Familie über ihn lief!
Als Frau Caprez erfuhr, dass ich den Brief der Klinik Hard über den Zustand meines Mannes (siehe Scan zuvor) auch an die SKA schickte (siehe Scan von Brief der SKA, wo die SKA im letzten Abschnitt darauf einging), rief sie mir wütend an. Sie sagte mir, was mir eigentlich einfalle, diesen Brief an die SKA zu schicken. Einen Grund, der dagegen sprach, nannte sie mir nicht. Sie war einfach in Rage. Dieses Verhalten von Frau Caprez lässt verschiedene Vermutungen zur über ihre Motivation zu.


Nochmals zum Brief der Klinik Hard vom 23. Januar 1996. Aus diesem Satz wird ganz klar ersichtlich, dass  mir nicht konkret mitgeteilt wird, wo sich mein Ehemann befindet. Wenn er dann eine eigene Wohnung einmal haben wird, würde mir dies erst dann mitgeteilt werden. Währenddessen hatte ich Kontakt mit dem Friedensrichter von Bülach. Es ist noch anzumerken, dass Friedensrichter in der Schweiz Laien sind bzw. keine juristische Hochschulausbildung haben müssen. Ich hatte aber soweit Glück, dass es ein älterer Herr mit viel Lebenserfahrung war. Ich zeigte ihm unter anderem den Brief der Klinik Hard vom 23. Januar 1996. Er fragte mich, ob mein Ehemann noch in der Klink Hard sei. Ich sagte ihm,  dass ich das nicht wüsste. Auch würde nicht telefonisch verbunden werden.  Er sagte, so etwas hatte er noch nie erlebt.
Zu einem Zeitpunkt nach meinem Gespräch mit dem Friedensrichter hatte dieser Frau Caprez kontaktiert. Daraufhin rief sich mich am 10. April 1996 in einem aggressiven Anruf an.  Zuerst provozierte sie wieder einmal, dass ich diverse Sachen verzeihen müsste. Dann wollte sie mir grosszügiger Weise die Adresse meines Ehemannes mitteilen. Ich hatte dann ihr gesagt, dass ich diese vor kurzem erfahren habe. Zwischen dem Gespräch mit dem Friedensrichter und dem Anruf von Frau Caprez hatte ich die Adresse meines damaligen Ehemannes bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war er nicht mehr in der Klinik Hard (Weder mein Mann, noch Frau Caprez oder P. Stalder teilten mir dies mit)!
Auf dieses Gespräch folgend schrieb sie mir dann den folgenden Brief:
Im Brief schreibt sie so, als ob ich die ganze Zeit die Adresse gekannt hätte, mich aber geweigert hätte, meinen Ehemann anzurufen oder zu kontaktieren. Sie ist so frech dies noch untermauern zu wollen, indem sie schreibt, dass dies vor Gericht gegen mich sprechen würde! Weiter schreibt sie, dass ich nicht dem Friedensrichter hätte sagen sollen, ich hätte keine Adresse, denn ich hätte ja die Adresse der Klinik Hard gehabt bzw. von Herrn P Stalder, welcher als Kontakt funktioniere. Was Frau Caprez aber total unterschlug, ist, dass zu diesem Zeitpunkt mein Ehemann nicht mehr in der Klinik war. Nach Frau Caprezs Ansicht hätte somit weiterhin aller Schriftverkehr und Kontakt über P. Stalder von der Klinik Hard laufen sollen!
Ich nahm dann mit meinem Ehemann Kontakt auf und sagte ihm, ich lasse mich nicht von einer Frau Caprez als Lügnerin darstellen.  Daraufhin rief er wohl Frau Caprez an und diese schrieb ihm einen Brief, den ich bei einer Akteneinsicht bekam.


In diesem Brief  versucht sie sich in Spitzfindigkeiten herauszureden. Sie schrieb dass ich meinem Ehemann gesagt hätte, dass sie mich eine Lügnerin genannt hätte. Ich hatte ja meinem Ehemann gesagt, dass ich mich nicht von Frau Caprez als Person darstellen lasse, die alles falsch verstanden hat und somig als Lügerin. Sie reitet aber in ihrem Brief genau auf dem Argument, als ob ich direkt gesagt hätte, sie hätte mich als Lügnerin bezeichnet. Dann schreibt sie ja selbst, dass sie eigentlich dieser Ansicht ist, mit ihrer Formulierung der „ganzen Qualifikation“. Ganz klar aus dem Zusammenhang nimmt sie, und somit lügt sie, dass ich die Adresse nicht aufschreiben wollte und dass ich keine Adresse von meinem Ehemann hatte. Ich hatte ihr aber ganz klar gesagt, dass ich ja mittlerweile die Adresse meines Ehemannes bekommen hatte und wieso sollte ich dann an einem Telefongespräch diese nochmals aufschreiben?! Aber das lässt sie ja schön aus. Dann führt sie sich die Retterin auf und schreibt, sie hätte mir dennoch die Adresse meines Ehemannes per Brief geschrieben. Im Weiteren schliess sie in der Sache der Adresse meines Ehemannes noch ihn aus, indem sie schreibt, dass er mit dieser Sache gar nichts zu tun hätte!

Mittwoch, 16. März 2011

Rückerstattungsanforderung des Obergerichts Zürich

Ich habe gestern vom Obergericht  Zürich einen Brief bekommen, dass ich die unentgeltliche Prozessführung zurückzahlen sollte. Ich konnte es nicht glauben, als ich diesen Brief las. Der Brief sagt, ich müsse die unentgeltliche Prozessführung in der Klinik Hard betreffend FFE/Verhaftung bezahlen. Siehe Blog vom 28. Januar 2008.

Wie man in den Scans sieht, ist neu mein Heimatsort Bülach und nicht Brienz BE. Auch steht im Brief, dass beruhend auf dem Entscheid vom 06.07.2011 mir Prozesskosten auferlegt wurden, was ja erst in der Zukunft ist.


Mit mir hat man noch einmal gesprochen, dass ich nie eine Richtigstellung, Entschuldigung oder Entschädigung bekomme. Man bleibt dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde, ich gelte immer noch als geisteskrank und ich mein Leben lang Wahnvorstellungen habe (siehe Blog 3. Mai 2008).

Zudem habe ich mitgeteilt bekommen, dass ich auch keine Hilfe für die Ausreise nach Kanada bekomme. Dies sei die Aufgabe der Kanadier. Eine Sozialarbeiterin, die jetzt für mich zuständig ist, hat festgestellt, dass ich auch kein Pensionsgeld bekommen werde. Sie ging zuerst davon aus, dass ich bei der Scheidung Pensionsgeld zugesprochen bekommen hätte. Sie stellte aber fest, dass dem nicht so ist.

Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?

Montag, 23. November 2009

Die erste Entschuldigung

Heute habe ich von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon eine mündliche sowie eine schriftliche Entschuldigung bekommen. Im Gespräch habe ich deutlich gemacht, wie man die Akten weitergegeben hat und wie man mit meinen Akten umgegangen ist, sowie dass man auf diese Akten immer wieder zurückgegriffen hat. Die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon weiss, dass ich einen Blog führe.
Die Klinik Hard, deren Dr. Lanz, die Vormundschaftsbehörde Bülach, das Jugendsekretariat Bülach, Werner Scherrer (Kantonsrat) bleiben dabei, dass kein Fehler gemacht wurde. Vom Bezirksrat Bülach gibt es auch keine Richtigstellung, trotz dass alle meinen Blog kennen.

Die schriftliche Entschuldigung im Folgenden.


Freitag, 31. Oktober 2008

Keine Aktenführung über Kinder im Kinderheim Florhof

Ergänzung zum letzten Eintrag

Ich habe doch noch die richtige Schweigepflichtentbindung nach einigen Aufforderungen, mir diese auszuhängen, von der Klinik Hard bekommen. Es hiess ja zuerst, dass es nur diejenige Schweigepflichtentbindung (11. Juli 2001) gab, die ich mit dem Gutachten bekam und nur für die Vormundschaftsbehörde Bülach galt. Für was ich diese unterschrieben habe, weiss ich nicht mehr.
Ich war mir aber absolut sicher eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben zu haben, wo alle von mir angegebenen Personen darauf standen. Nachträglich habe ich diese erhalten, von mir unterschrieben am 23. Juli 2001. Auf dieser befand sich unter anderem der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, der hätte bestätigen können, wie man mit meinen Akten umging. Auch auf der Liste befand sich derjenige Staatsanwalt, der meinen Kindern anrief und ihnen sagte, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Im Gutachten heisst es aber, ich hätte meine Kinder nicht zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst für ein Gutachten geschickt. Siehe dazu auch die Einträge
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html und
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html
(Brief vom 26. April 2001, letzter Scan).
Auch wurde die Person die bei der wissenschaftlichen Arbeit meines älteren Sohnes half, nicht befragt, sowie mein Bruder Andres Gasser, wohnhaft in Schaffhausen.


Esther Zinniker und die Aktenführung über Kinder im Kinderheim Florhof

Siehe dazu auch http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html. Wie man mit an den Scans aus meinem Gutachten aus der Klinik Hard (die unteren Scans des zuvor erwähnten Eintrages) sieht, habe ich damals einen Teil meines Gutachtens bekommen. In diesem Ausschnitt wurden auch wenige Aussagen von Frau Esther Zinniker festgehalten, die damals die Heimleiterin des Kinderheims Florhof war. Diesen Teil bekam ich im September 2002 und rief Frau Esther Zinniker schon damals an, damit sie mir ihre Angaben zu meinen Kindern erläutern könne, siehe dazu

http://namensaenderung.blogspot.com/2008/09/akteneinsicht-und-namenschaos.html. Schon damals wollte sie keine Auskunft geben und hat sich nur in einem aggressiven Ton über Kinder geäussert und die wissenschaftlichen Arbeiten meines Sohnes.
Mit der Kopie des vollständigen Gutachtens, welche ich erst vor kurzem erhielt (siehe letzter Eintrag), habe ich nun Einblick über alle Aussagen von Frau Esther Zinniker, heute Heimleiterin des Kinderheims Schloss Regensberg bekommen. Ich rief deshalb Frau Esther Zinniker letzte Woche an um sie zu fragen, ob im Kinderheim Florhof keine Berichte über die Kinder geschrieben werden, wie es mir schon zuvor der jetzige Heimleiter des Kinderheims Florhof sagte (was mich sehr erstaunte). Hier klicken um Tonbandaufnahme 16 herunterzuladen.

Frau Zinniker bestätigte mir, dass keine Akten über Kinder geführt werden. Darauf fragte ich, dass sie schwerwiegende Aussagen (in Gutachten) machen kann und dies dann nicht belegen müsse. Ihre Aussage war nur, dass dieser Fall schon manche Jahre her ist und sie nicht nach 900 Kindern weiss, welches Merkmal welches Kind hatte. Ausserdem habe sie keine Lust mit
Leuten wie mir nach all den Jahren über solche Sachen zu diskutieren. Am Ende sagte sie, ich hätte meine Söhne massiv kaputt gemacht und sie hat das Telefon einfach aufgehängt. Das ganze Gespräch und somit den Rest der Unterhaltung kann man hier als Tonbandaufnahme 17 herunterladen.(Mein Name und die "so stichhaltigen" Diagnosen von Frau Esther Zinniker habe ich herausgeschnitten).
Nach diesem Gespräch habe ich dem Bezirksrat Bülach angerufen und Herrn Dürsteler gebeten ob er Frau Zinniker fragen könne, wie und wo ich angeblich meine Kinder fertig gemacht habe. Frau Zinniker hat dem Bezirksrat Bülach keine Auskunft gegeben, wie ich meine Kinder fertig gemacht haben soll. Sie sagte ihm aber auch, dass keine Akten über Kinder im Durchgangsheim
Florhof geführt werden.
Ich finde es schlimm, wenn Personen in Positionen wie Frau Zinniker schwerwiegende Aussagen machen können, dies aber auf keine Weise belegen oder dokumentieren müssen. Ihre Aussagen wurden aber 1 zu 1 vom Gutacher übernommen sowie ihre Empfehlung, dass meine Kinder in ein Langzeitheim müssten. Dieses Gutachten der Klinik Hard ist ja scheinbar Eigentum des
Auftraggebers: die Vormundschaftsbehörde Bülach. Diese stützen sich dann wieder auf das Gutachten und somit auch auf die Aussagen von Esther Zinniker.

Ich kann in meinem Fall im Notfall die Aussagen von Frau Esther Zinniker mit verschiedenen Dokumenten widerlegen, aber was ist mit denjenigen Eltern und Kindern, die das nicht können?
Wie man ja an meiner Geschichte sieht, können jedoch solche Akten immer wieder auftauchen.

Wie man ja aus dem Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html lesen konnte, hat sich Frau Esther Zinniker beim Austrittsgespräch aus dem Durchgangsheim Florhof gegenüber den Lehrerinnen meines älteren Sohnes noch aggressiver verhalten.

Donnerstag, 16. Oktober 2008

Keine direkte Herausgabe des Gutachtens der Klinik Hard

Von der Klinik Hard habe ich mein Gutachten angefordert (siehe letzter Eintrag und

http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Zeitgleich habe ich von der Vormundschaftsbehörde Bülach auch mein Gutachten angefordert und bei beiden Briefen vermerkt, dass eine Kopie meiner Briefe an den Bezirksrat Bülach ging. Selbstverständlich habe ich die Briefe an die Klinik Hard und an die Vormundschaftsbehörde als eingeschrieben abgeschickt. Von der Vormundschaftsbehörde Bülach bekam ich keine Antwort und von der Klinik Hard folgenden Brief:

Die Klinik Hard meinte aber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach der rechtliche Eigentümer meines Gutachtens ist. Laut Dr. med. Marco Lanz wurde dann das Gutachten inkl. Schweigepflichtentbindung Herrn Dürsteler vom Bezirksrat Bülach zugestellt. Einige Tage später bekam ich von Herrn Dürsteler eine Kopie des Gutachtens, aber von der Schweigepflichtentbindung nur diejenige Seite bezüglich der Vormundschaftsbehörde Bülach. Die andere Seite, auf welcher ich die von mir genannte Personen von der Schweigepflicht entbunden habe sowie Esther Zinniker, habe ich nicht erhalten.

Damals, als ich die Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe, fragte ich schon nach einer Kopie dieser. Da damals Herr Schawalder im Stress war, sagte er mir, dass er nächstes Mal eine mitbringen würde. Dies hat er aber nicht getan mit der Begründung, dass es so viele Leute beim Kopierer hatte. Wieder beim nächsten Mal war der Kopierer kaputt und er würde mir eine Kopie schicken. Natürlich bekam ich keine Kopie.

Nachdem ich nun das ganze Gutachten vor mir habe ist mir aufgefallen, dass keine einzige der von mir genannten Personen befragt wurde.

Im Folgenden ein Auszug aus dem Gutachten zu Angaben, die Herr Huber machte:
Auch hier sieht man, dass es Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach ganz normal fand, wie man mit meiner medizinischen Kinderakte umging: Nämlich, dass sie einfach dem Bezirksgericht Bülach für die Scheidung miteinbezogen wurde.
Im Weiteren gab Herr Huber dem Psychiater an, dass er angeboten hat, dass der Name Gritti gelöscht wird. Durch diese Aussage wird deutlich, dass es gar nie eine richtige Namensänderung hätte sein sollen. Im Schreiben an mich (unter Berücksichtigung des 3. Scans/Brief vom 26. Oktober 1998 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html) schrieb aber Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass es eine Namensänderung durchgeführt wird, und nicht nur einfach das Löschen des Namens Gritti!
Im dem erwähnten Begleitbrief wird auch nicht eine richtige Namensänderung beschrieben, sondern nur die Löschung von Gritti zugunsten von Flück (damals hatte ich noch eine Namensänderung vollständig nur zu Flück angestrebt).

Zudem hatte ich schon 1995 (1. Scans/ Brief vom 24. Juli 1995 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) die Löschung von „Gritti“ bei der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon vor Ort beantragt. Dies wurde aber vom Departement des Innerns aber dazumals nicht akzeptiert.
Wenn es aber tatsächlich so einfach ist, frage ich mich aber: Was hat meine Anwältin gemacht?
Als ich in einem Telefonat mit Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach bezüglich seinem Antrag zur „Namensänderung“ auf den Umgang mit meinen Akten ansprach, meinte dieser, es sei kein Fehler gemacht worden und es sei richtig gewesen, wie man mit meiner Akte umging.


Im Gutachten steht unter „Krankheitsentwicklung“, dass ich adoptiert wurde.
Ich habe aber schon 100 mal erklärt, dass mein Bruder eine Adoption erhalten hat, ich aber eine Namensänderung. Zur Akteneinsicht meinte Dr. Schawalder lediglich, dass mir die Akteneinsicht teilweise gewährt wurde. Fakt ist, dass mir grundsätzlich keine Akteneinsicht durch die VB Bülach gewährt wurde. Erst jeweils nach juristischem Vorgehen bekam ich dann Akten. Zum weiteren Inhalt dieser Stelle des Gutachtens siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/05/die-medizinische-akte.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html.

Noch im selben Abschnitt:
Auf diesen Abschnitt des Gutachtens gehe ich hier nicht weiter ein und verweise auf
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html).


Es ist interessant zu lesen, dass schriftlich belegbare Fehler und Fehlverhalten der Vormundschaftsbehörde Bülach als Wahn meinerseits dargestellt werden.
Zum 4. letzten Satz: Es sollte nachvollziehbar sein, dass wenn man seine Aussagen nicht durch Dokumente bestätigen kann, die sich Zuhause befinden, man dadurch aufgebracht wird. Ausserdem waren die Psychiater nicht gewillt andere Amtspersonen anzusprechen, die meine Aussagen belegen konnte. Nur ein paar Personen des Pflegepersonals waren gewillt richtig zuzuhören.


Aus diesem Auszug sieht man ganz klar, dass ich im Ambulatorium Bülach nicht einmal mein Gutachten habe einsehen können.
Sonst hätte ich schon damals gewusst, dass die VB Bülach uns wieder trennen wollte. Dies erklärt auch, warum ich keine Unterstützung bei der Wohnungssuche bekam und die Anhörung meiner Kinder vor dem Gericht solange hinausgezögert wurde, bis sie gegenstandslos wurde.
Ausserdem hätte man die Therapie solange weitergeführt, bis ich eine Krankheitseinsicht gezeigt hätte. Wahrscheinlich hätte ich dann weiterhin „Zyprexa“ und „Temesta“ nehmen müssen (siehe dazu Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.

Da mir noch andere Unstimmigkeiten im Gutachten aufgefallen sind, habe ich es mit dem Protokoll des Bezirksrichters lic.iur. A .Fischer, der meine Anhörung in der Klinik Hard machte, verglichen. Es ist für mich erstaunlich, dass Dr. Schawalder einen Begriff des Protokolls aus dieser Anhörung ganz anders formuliert, dass es eine völlig andere Bedeutung bekam. Gilt jetzt
das, was ein Richter sagt oder wie ein es Psychiater unformuliert und dies dann einen ganz anderen Sachverhalt gibt? Vor allem finde ich es extrem, dass sich dann die Vormundschaftsbehörde Bülach auf das Gutachten stützte und keine Kopie des
Protokolls des Richters hatte. Ein anderes Mal werde ich darauf ausführlich eingehen.


Hier ist noch die Kopie des Flugtickets von mir, als ich von Canada mit der Trans-Canada Airlines von Montreal nach Zürich,

Flughafen Kloten, einreiste. Um zu zeigen, dass ich als Baby mit dem Namen Flück eingereist bin.

Sonntag, 21. September 2008

Akteneinsicht und Namenschaos

Dieser Artikel aus der 20 Minuten vom 11. September 2008 bestätigt nochmals, dass man das Recht auf Einsicht in Akten hat. Eigentlich hätte man als Privatperson das Recht auf Einsicht und eine Kopie seiner Akten schon seit Jahren.

Ich habe den Bezirksrat Bülach, Herrn Dürsteler, auf diesen Artikel angesprochen. Jetzt müssen alle, die noch Akten von mir und meinen Kindern unter Verschluss haben, diese herausgeben, meint Herrn Dürsteler. Auch die Klinik Hard muss nun mir das vollständige Gutachten geben, sowie die restlichen Akten.
Ich habe den neuen AHV-Ausweis erhalten. Dort wird nach dem Familiennamen mit Bindestrich der Name Gritti angefügt.

Als wir an den neuen Wohnort zogen, mussten meine Kinder wegen Herrn Scherrer eine Abklärung machen, weil Herr Scherrer nichts besseres zu tun hatte, als einen solchen nicht abbrechbaren Prozess in Weg zu leiten. Wie in vorhergegangenen Einträgen von mir bereits erwähnt, hat sich Frau Pente an kein Versprechen gehalten, dass alles in Ordnung ist, wenn wir umgezogen sind. Ich kam dadurch ziemlich in finanzielle Bedrängnisse. Ich habe auf dem Sozialamt immer versucht, denen meine Geschichte zu erklären, aber sie gingen darauf nicht ein. Zudem habe ich ja erst 2003 mit grossem Kampf meine Akten bekommen. Meine Kinder durften auch hier nicht zu den Geschehnissen in Bülach etwas sagen, da das Sozialamt meinte, sie seien dafür nicht zuständig. Zu meinem Namensproblem legte ich jede Menge Dokumente vor. Aber irgendwie wurde dies einfach ignoriert. Als ich auf den Brief „genannt Flück“ angeschrieben wurde, wurde ich ziemlich sauer. Ich habe dies auch den Sozialarbeiten gesagt, dass mich dies verletzt. Ohne dies zu berücksichtigen wurde ich im nächsten Brief wieder mit „genannt Flück“ angeschrieben. Dies war sehr verletzend, dass dies sogar der Briefträger lesen konnte. Man könnte dann meinen, dass ich wie einen falschen Namen angebe.


Nachdem ich mich darüber bei der zuständigen Stadträtin beschwerte, meinte diese, dass dies sogar ein entgegenkommen ist. Es soll mir jemand erklären, was daran ein Entgegenkommen ist, wenn man einen Geburtsnamen hat, dieser aber nicht als gültiger Name anerkannt wird. Seit wann ist ein lächerlich machen ein entgegenkommen?

Und auch wenn dies in den Akten von Bülach so steht, wieso macht man damit weiter, obwohl ich den Fehler mehrmals gemeldet habe? Es wurde immer das Wort von Bülach über meines gestellt. Ob dies im Sozialwesen von Vorteil ist, darf bezweifelt werden.
Auf der Meldebestätigung des Personenmeldeamtes bin ich wiederum nur mit dem Ehenamen registriert.


Dann gibt es wieder Ausweise, auf welchen ich mit „geborene Gritti“ registriert bin. Selbst Herr Dürsteler vom Bezirksrat Bülach hat mir gesagt, dass dies auch falsch ist.

Andere Ämter sagen dann, dass man bei ihnen nur mit dem Ehenamen registriert ist und der Namen somit kein Problem ist. Dann wird aber beim nächsten Formular der Geburtsnamen verlangt.
Auf Gerichtsdokumenten wurde ich sogar am 25. Dezember geboren. Auf anderen Dokumenten wurde ich sogar im November geboren.


Was ich noch ausführlich eingehen werde ist, wie man mit meinen Kindern umging. All diejenigen, die positiv über meine Kinder aussagten, wurden von Frau Evelyn Pente, Frau Esther Zinniker (ehemalige Heimleiterin des Kinderheims Florhof) als instrumentalisiert abgetan.
Die Psychiater der Klinik Hard haben nie meine Kinder gesehen. Dennoch machten sie sich ein Urteil über sie, und dann nur anhand der Aussagen der Behörden. Diese Aussagen wurden dann sogar eins zu eins übernommen. Andere Personen oder Dokumente die ich angab, wurden nicht befragt bzw. gewürdigt.
Jeder kann sich doch selbst den Gedanken machen: Müssten nicht alle Personen von „beiden“ Seiten befragt werden, um ein objektives Gutachten erstellen zu können? Dasselbe gilt doch auf für Dokumente? Ich habe Tonbandaufnahmen auf welchen man hört, was Frau Esther Zinniker von meinen Kindern hält, wenn sie anderen Kindern die UN-Kinderrechtskonvention empfehlen. Auf ihre negative Auskunft über meine Kinder an die Psychiater angesprochen, hat sie sich geweigert, mir die fachlichen Schlagwörtern zu erläutern bzw. wieso sie diese „Diagnosen“ in diesen und jenem Zusammenhang getroffen hat. Selbst die wissenschaftlichen Arbeiten meines Sohnes legte sie negativ aus.
Würden meine Kinder wohl nur den negativen Aussagen von Frau Ester Zinniker, der Vormundschaftsbehörde Bülach und den Psychiatern entsprechen, wäre wohl ein solches Foto nicht zustande gekommen.

Mich würde es interessieren ob andere es auch verletzend finden, wenn alles von den eigenen Kindern ins negative gezogen wird.
Apropos Gesetze: Wenn ich manchmal die Gesetze lese, wurden sicher einige der Aufzählung des Art. 9 der Bundesverfassung auf meinen Fall zutreffen:

Grundsatz von Treu und Glauben
Sobald eine Verwaltung ein Versprechen und/oder eine Zusicherung abgibt, eine Auskunft erteilt oder sich aus dem Verhalten der Verwaltung eine Erwartung ableiten lässt, so ist sie gezwungen, diese einzuhalten oder soweit wie möglich zu berücksichtigen (vgl. Art. 9 BV).

Grundsatz des Willkürverbots
Art. 9 BV: Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür […] behandelt zu werden. Sie ist es:
- wenn sie sinn- und zwecklos oder widersprüchlich ist,
- wenn sie sich nicht auf faktische Gründe bezieht,
- wenn sie gleiche Situationen ungleich und ungleiche Situationen gleich behandelt,
- wenn sie klare Rechtsvorschriften verletzt,
- wenn sie in stossender Weise gegen das Rechtsempfinden und das Gerechtigkeitsgefühl handelt,
- wenn ihre Begründung dem Wortlaut oder Zweck eines Gesetzes widerspricht.