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Freitag, 12. August 2016

Aktenverweigerung Vormundschaftsbehörde Bülach


Die Aktenverweigerung, die ich im Blog „Widerlegungen der Aussagen von Werner Scherrer“ erwähnt habe.



Ich befürchtete, dass gleiche Spielchen abgezogen wird  nach den Antworten, die ich bekam, wie  bei der Vormundschaftsbehörde Effretikon.  http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html



Darum wollte ich eine amtliche Person dabei haben. Darum ging ich zu Polizei und fragte ob sie mich nicht begleiten würden, da ich ein ungutes Gefühl habe. Sie durften nicht wegen Interessenskonflikt.

Also fragte ich im Büro nebenan die Betreibungsbeamtin, die meine Geschichte kannte. Sie sagte mir zu.

Ich sagte, wenn es richtig gemacht worden wäre, wäre das eine Sache von ein paar Minuten. Später sagte sie mir sie dürfe mich nicht begleiten. Es wurde ihr so gesagt.

Darum blieb ich dann sitzen, bis jemand bestätigt, dass mir die Akten verweigert werden. Sonst währe das gleiche geschehen, dass man behauptete, ich hätte die Akten nicht gewollt.

Darum rief ich Herr Baeriswyl  und Herr Brunner an, die aber beim ersten Versuch nicht anwesend waren. Wenigstens liessen sie mich mit dem Amtstelephon anrufen. Dann rief ich halt die Polizei an.



Diese Seite und links sind wichtig.

http://namensaenderung.blogspot.ch/2016/07/wieder-keine-aktenkopie-und-einsicht.html



Hier gekürzte Version als ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach machte.



Dienstag, 9. März 2010

Telefongespräch mit Werner Scherrer betreffend Entschuldigung

Die letzte Woche habe ich versucht Werner Scherrer zu erreichen, um ihm mitzuteilen, dass er noch einmal in einem Blogeintrag vorkommen wird. Leider erreichte ich ihn nicht, jedoch rief mich seine Frau zurück an. Sie sagte, dass es ihr egal ist.

Dieser Eintrag bezieht sich auf das Gespräch vom 18. März 2009, welches ich mit Herrn Werner Scherrer, Mitglied der FDP, führte. Ich fragte Werner Scherrer, ob er nach dem letzten Eintrag (2. Januar 2009) eine offizielle Richtigstellung und Entschuldigung gibt. Dies bezieht sich darauf, wie die Vormundschaftsbehörde Bülach und Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon Inhalte aus meinem medizinischen Kindergutachten aus dem Zusammenhang nehmen, einzelne Passagen herausnehmen und nach ihrem Interesse interpretieren.
Ein Beispiel findet man im Blogeintrag vom 20. März 2007, 2. letzter Scan (Den ganzen Brief wird im Eintrag vom 8. Februar 2010 behandelt, ungefähr in der Mitte).

Im Folgenden zwei Ausschnitte aus diesem Gespräch:
Im ersten Ausschnitt hört man, wie Werner Scherrer mit Unwissenheit argumentiert (obwohl ich ihn und anderen regelmässig über neue Einrträge im Blog informiert habe) und er diese Informationen nicht mehr wissen oder sehen darf. Ich beziehe mich aber darauf, was in seiner Amtszeit geschehen ist und was er als Direkthandelnder tat. Im Weiteren geht er nicht davon aus, dass er und die VB Bülach grobe Fehler gemacht hätten. Dazu meinte er nur, dass sie das sonst bösartig gemacht hätten. Im Weiteren weicht Werner Scherrer wieder damit aus, dass er versucht einen Bezug auf die Zwischenzeit seiner Amtszeit bis zum Zeitpunkt des Gespräches herzustellen, obwohl sich meine Frage nicht darauf bezieht. Jetzt auf einmal darf er nichts mehr dazu sagen, aber in der Zeit vor und um 2001, da haben er und die VB Bülach den Datenschutz nie so ernst genommen.
Ich  meinte mit meinem Blog widerlegt zu haben, dass die Vormundschaftsbehörde  Bülach nicht grobe Fehler gemacht hat und ob es mit böser Absicht geschah, kann ich nicht beurteilen.

Im zweiten Ausschnitt schiebt Werner Scherrer der damals aktuellen Besetzung der VB Bülach die Verantwortung zu. Nachdem ich Werner Scherrer sagte, dass die von ihm genannte Person bei der VB Bülach mir schon vorher gesagt hatte, dass die VB Bülach nicht zuständig ist und sich auch nie entschuldigen wird, wechselte er einfach das Gesprächsthema, indem er meinte, wir könnten über Barack Obama sprechen. Ich ging darauf nicht ein, weil ich eine Aussage zu meinem Fall wollte.
Rückblickend gesehen hätte ich Werner Scherrer fragen sollen ob er annehme, dass Herr Obama gutheissen würde, wie man mit den medizinischen Kinderakten von Opfern umgeht. Dies bezweifle ich doch schwer.

Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?

Montag, 23. November 2009

Die erste Entschuldigung

Heute habe ich von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon eine mündliche sowie eine schriftliche Entschuldigung bekommen. Im Gespräch habe ich deutlich gemacht, wie man die Akten weitergegeben hat und wie man mit meinen Akten umgegangen ist, sowie dass man auf diese Akten immer wieder zurückgegriffen hat. Die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon weiss, dass ich einen Blog führe.
Die Klinik Hard, deren Dr. Lanz, die Vormundschaftsbehörde Bülach, das Jugendsekretariat Bülach, Werner Scherrer (Kantonsrat) bleiben dabei, dass kein Fehler gemacht wurde. Vom Bezirksrat Bülach gibt es auch keine Richtigstellung, trotz dass alle meinen Blog kennen.

Die schriftliche Entschuldigung im Folgenden.


Sonntag, 3. August 2008

Gutachten ohne Kenntnis darüber

Diese Woche habe ich im Internet noch einen interessanten Artikel des K-Tipps gefunden, siehe hier: http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1025697/Psychisch_krank_Darf_ich_die_Akten_einsehen
Leider ist es so, dass es in der Praxis anders gemacht wird, wie man anhand meiner Einträge sieht. Zum Beispiel muss man zuerst überhaupt wissen, dass über einem ein Gutachten erstellt wurde. Nur rein zufällig erfuhren wir, dass Frau Dr. Simon des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Kantons Zürich über meine Kinder ein Gutachten erstellt hatte. Wir bekamen von Frau Dr. Simon nur einen Brief vom 3. November 2000, in welchem sie bestätigt, dass meine Kinder nicht zu einem Gutachten kommen wollen. Im Brief stand aber nicht, wieso meine Kinder nicht zu diesem Gutachten gingen, was sie ausführlich begründeten. Zudem hat ihnen ein Staatsanwalt gesagt, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann.
Wir wurden aber nicht informiert, dass daraufhin ein medizinisches Gutachten nur anhand der Akten gemacht wird. Als wir erfuhren, dass es ein solches medizinisches Aktengutachten gibt, bestanden wir darauf, dieses zu bekommen. Wie man aus dem oben genannten Link sieht, ist dies das meinen Kindern zustehende Recht. Als wir uns an Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dem Auftraggeber des Gutachtens, wandten, meinte dieser, dass wir nur bei Dr. Simon unter derer Anwesenheit Einsicht nehmen können und die VB nicht kompetent sei uns eine Kopie auszuhändigen.



Als mein älterer Sohn Frau Dr. Simon anrief (Tonbandaufnahme 15 runterladen), sagte diese zu ihm, dass wir schon Einsicht in das Gutachten haben können, aber einfach nicht einfach bei ihr als Gutachterin, sondern beim Auftraggeber und dies ist die Vormundschaftsbehörde Bülach.
Im Folgenden noch ein Zusammenschnitt eines Briefes des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, welcher schreibt, dass es keine überwiegende Gründe in unserem Fall für eine Einschränkung des Einsichtsrechts gibt.

Im Folgenden noch die Antwort der Vormundschaftsbehörde Bülach vom 26 April 2001. (Siehe letzter Brief auf http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html).


Obwohl Franz Xavier Huber und Werner Scherrer noch im Brief nach Begründungen suchen uns die Aktenkopie zu verweigern, haben sie eine dennoch als Kopie mit diesem Schreiben an mich beigelegt. Nicht etwa, weil wir das Recht dazu hatten, sondern weil sich die Vormundschaftsbehörde Bülach als grosszügig erwiesen hat.
Man beachte die Zeitspanne von 6 Monaten, bis wir eine Kopie erhielten. Dies war des Öfteren der Fall und auch bezüglich der Klinik Hard wurde die Zuständigkeit hin und her geschoben.
Was ich hier noch einmal erwähnen will: Bei keiner der durch die Vormundschaftsbehörde Bülach, Jugendsekretariat Bülach, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Zürich oder das Kinderheim Florhof geplanten oder durchgeführten Anhörungen oder Abklärungen konnten meine Kinder sich frei über das Geschehene äussern. Dies geschah dann mit Begründungen, dass dies nicht der Auftrag sei, man nicht über Leute rede die nicht anwesend sind oder man rede nur zukunftsorientiert.

Sonntag, 29. Juni 2008

Ergänzender Eintrag zu Akte 15/3 und Namensänderung

Dieser Eintrag ist eine Ergänzung zu (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), wie man mit meinen Akten umgegangen ist und in die Scheidung miteinbezogen hat.
Nachdem wieder einiges vorgefallen war und wie man mit meinen Akten umgegangen ist (nächster Abschnitt), habe ich am 5. Oktober 2000 beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese Aufsichtsbeschwerde beinhaltete auch die Geschehnisse bezüglich Akte 15/3 (Brief von VB Illnau-Effretikon an VB Bülach 29. November 1996 und Brief VB Bülach an Bezirksgericht Bülach 27. Januar 1997, für ersteren Brief beide obigen Links, für den zweiten Brief den ersten Link).
Wie man mit meinen medizinischen Kinderakten umging war enorm verletzend; jeder durfte in meine medizinischen Kinderakten einsehen und sich ein Urteil von damals auf mich heute bilden. Ausserdem durfte jeder nur das herausnehmen, was ihm zweckmässig erschien.
All das geschah, ohne mich jemals zuvor zu fragen. Ausserdem wurde dies seitens des Bezirksgerichtes ausdrücklich gutgeheissen, wie man aus der Stellungnahme an vom Leiter des Jugendsekretariats Bülach, Max Peter, und von Karin Wider von 2000 an den Bezirksrat Bülach entnehmen kann:

Auch der Scheidungsrichter (1997) hat meine medizinischen Akten gelesen. Was mir bis heute nicht begreiflich ist, dass nicht wenigstens meine Anwälte damals eine Kopie bekamen.
Es wussten schon immer alle, dass ich in der Kinderpsychiatrie war, weil ich vergewaltigt wurde. Diese Akten wollte man wieder in die Scheidung einbringen. Dies war entwürdigend, verletzend und für mich wieder einmal sehr phädophilenfreundlich. Der Umgang meiner Akten weckte in mir das Gefühl, dass ich schuld an der Vergewaltigung gewesen sei. Die Erinnerungen an die Anhörungen nach der Verhaftung von Jürg Gritti kamen in mir wieder hoch. Man hat heute immer noch dieselbe unsensible Art, wie man mit Opfern von Gewaltverbrechen umgeht.
Auf den letzten Scan bezogen: Jedes Kind, das einmal in einem Kinderheim, Kinderpsychiatrie oder Therapie war, oder Akten bei einer Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat etc hat, muss sich bewusst sein, dass Behörden diese später jederzeit in ein Verfahren einbeziehen dürfen, ohne einen selbst dazu informieren.

Dies ist die Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Bülach zu der Aufsichtsbeschwerde.
Zu Punkt 3: Auch Franz Xavier Huber und Werner Scherrer haben es nicht für nötig gefunden, nachdem sie den Brief vom 29. November 1996 (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) mit einem solchen Inhalt von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten haben, zuerst mich zu informieren.
Zu Punkt 2. bzw. oberhalb: Ich habe der Vormundschaftsbehörde Bülach nie einen Auftrag gegeben, dass sie die Namensänderung für mich machen soll. Ausserdem versuchten sie das gleiche Spielchen wie die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon durchzuführen (SIEHE http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html ?). Nach der VB Bülach hätte ich einen Brief unterschreiben sollen, der inhaltlich nicht korrekt war, um die Namensänderung mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde Bülach (mit dem Briefkopf der VB Bülach) durchzuführen.

Ich wurde aber ziemlich stutzig, dass Franz Huber die Familienscheine (!) an die Direktion des Innern senden wollte. Dies ist insofern merkwürdig, dass es bisher nie hiess, ich müsse Familienscheine schicken müsse (von wem alles überhaupt?). Damals hiess von verschiedenen Seiten nur, dass ich meinen Familienschein beilegen müsste, und diesen hatte ich ja schon von Brienz, Bern.
Auf Nachfrage wollte mir die VB Bülach nicht sagen, was dies für Familienscheine (!) sind und was die „Empfehlung“ beinhaltet. Noch stutziger wurde ich, als den unterschriebenen Antrag hätte der Vormundschaftsbehörde Bülach bringen sollen und nicht selbst abschicken durfte.
Weiterhin zu Punkt 2: Werner Scherrer beklagte sich beim Bezirksrat Bülach noch darüber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach für die Sfr. 23.- des Familienscheins aufgekommen ist. Wenn ich schon kein Vertrauen in diese Behörde habe, bin ich sicher nicht zu dieser gegangen und habe gesagt, sie solle meine Namensänderung durchführen.
Zum Schluss: Als ich meinen Bruder gefunden habe, hat mir niemand geglaubt, dass dies mein Halbbruder ist. Vorher hiess es immer, ich sehe gestalten, die es nicht gibt. Erst viel später kam ich mit grossem Kampf zu Akten, in denen auch ein Familienschein war, der angeblich für die Namensänderung gebraucht wurde und mich und meinen Halbbruder sowie meine Mutter beinhaltet.


Bis heute heisst es immer noch, dass alles richtig abgelaufen ist.

Montag, 28. Januar 2008

Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard

ier ein paar Beispiele zu diesem Thema, die auch für andere Leute, die ähnliches erlebt und ins Internet gestellt haben, interessant sein können.


Als ich um den 20. September 2000 einen Brief vom psychiatrischen Ambulatorium Bülach erhalten habe, habe ich mit diesem Kontakt aufgenommen und telefonisch ein Gespräch geführt. Dabei fragte ich, ob das Ambulatorium auch für juristische Sachen zuständig ist und auch gegen die VB Bülach bezüglich Datenschutzes vorgeht und z.B. auch für das Stipendium meines älteren Sohnes zuständig sind oder für die eigenartige Einstufung in die Oberstufe meines jüngeren Sohnes. Auf alles bekam ich immer die Antwort „nein“. Auch nicht vergessen darf man, dass ich bei der Vormundschaftsbehörde Bülach um Akten kämpfte und jedes Mal, wenn ich von einer anderen Amtsstelle recht bekam, wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach um Werner Scherrer, Franz Xavier Huber, Heidi Leibundgut und Brigitte Zolliker aggressiver. Nebenbei ist noch zu erwähnen, dass die Mitglieder (ausser der Sekretär Franz Xavier Huber) der Vormundschaftsbehörde Bülach Laien sind und dieses Amt nur nebenamtlich ausführen. Obwohl dies gängige Schweizer Praxis ist, wollten mir Ärzte der Klinik Hard dies nicht glauben.
Im obigen Ausschnitt ist ja die Rede von freiwilliger Basis. Der letzte Satz lautet: „Da Sie aufgrund unseres heutigen Wissenstandes dieses Angebot nicht wahrnehmen (…)“ gefolgt von Drohungen, wodurch das ganze nicht mehr so freiwillig erscheint, wie es mir verkauft wurde.

In diesem Memorandum erkennt man genau die eventuell übliche Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach und der Klinik Hard. Dr. Lanz sagt ja, dass alleine aufgrund eines FFE ich nicht gegen meinen Willen „behandelt“ werden kann. Dr. Lanz sieht aber den rechtlichen Ausweg, dass eine stationäre Aufnahme trotzdem möglich ist, wenn ich mich selbst oder Dritte gefährden würde.
Interessant ist, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach eine Gefährdung meiner gegen mich selbst oder Dritte schon sieht, wenn ich nicht der amtlichen Begutachtung, in Auftrag gegeben durch die Vormundschaftsbehörde Bülach, nicht nachkomme! Weiteres zu Dr. Lanz siehe letzter Eintrag.



Laut diesem Memorandum hat selbst Dr. Lanz gesagt, dass eine zwangsweise Begutachtung wenig Sinn mache und in der Praxis kaum durchführbar ist!! Ausserdem befürchte er einen öffentlichen Skandal. Nicht aber weil es unbedingt unrecht ist, sondern weil ich und meine Söhne den Journalisten unsere Geschichte glaubhaft darstellen können. Ich glaube Dr. Lanz unterschätzt die Intelligenz von manchen Journalisten, dass diese selber denken und recherchieren können.
Zur Verhaftung an sich gehe ich in diesem Moment nicht ein, da dies zu umfangreich ist. Was viele nicht wissen ist, dass man bei einem FFE auch verhaftet wird. Dabei werden die Kinder auch verhaftet, da sie auch als verhaftete Personen aufgeführt werden. Meine Personalien bezüglich der Namen sind so aufgeführt, als ob ich meine Kinder unehelich bekommen hätte und dann später noch zu Flück geheiratet habe! Das heisst, mein Ehename wird auf dem Verhafts-Rapport zu meinem Geburtsnamen und mein Geburtsname wird auf dem Verhafts-Rapport zum Familiennamen. Erstaunlich ist auch, dass meine Kinder meine Eltern sind. So ist es im Original anzutreffen. Auf der nächsten Seite wurden dann meine Kinder als 2. und 3. Verhaftete aufgeführt.
Man hat keine Chance gegen solche Dokumente oder deren Inhalt vorzugehen. Bis heute wird gesagt, dies sei so richtig.


Mein älterer Sohn griff zum Glück reflexartig zu seiner Kamera, die er sich mit dem Preisgeld seiner wissenschaftlichen Arbeiten finanzierte. Dr. Nagel (links im Bild) wurde daraufhin so sauer, dass er ihm auf die Kamera schlug und diese beschädigt wurde. Trotz Reparatur funktionierte sie nachher nicht mehr einwandfrei. Rechts im Bild ist Werner Scherrer. Das Bild entstand genau in dem Moment, als Dr. Nagel auf die Kamera schlug.
Aus http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2003/nr12/Schweiz/10030.html ist zu entnehmen, dass es in der Schweiz jährlich zu 10'000 bis 20'000 FFE kommt, wobei aber keine genaue Statistik geführt wird! Meiner Meinung ist dies schon eine hohe Zahl, gemessen an der Anzahl Einwohner der Schweiz.



Es ist schon erstaunlich: Obwohl man als schwerst gestört eingestuft wird, hält es Dr. Lanz nicht für nötig, dass man in einer solchen Situation einen Rechtsbeistand bekommt.

Die gerade erwähnte Anhörung fand in der Klinik Hard statt. Da ich Zeugen haben wollte, fragte ich eine Krankenschwester sowie meinen Bruder Andreas Gasser, den es als Bruder offiziell nicht gibt, mich zu begleiten. Dies taten sie auch. Vor dieser Anhörung hatte ich noch ein Gespräch mit einem „externen“ Psychiater. Dieser glaubte mir natürlich auch nichts. Vollgepumpt mit Medikamenten ging ich dann an diese Anhörung. Der Richter versprach mir, dass ich nach der Anhörung, wenn das Tonband abgeschaltet ist, ich noch Gelegenheit bekomme mich über die Vorkommnisse mit der Vormundschaftsbehörde Bülach und Effretikon zu äussern. Bei der Anhörung war auch der zuvor erwähnte „externe“ Psychiater anwesend. Dieser Psychiater durfte sich über mich äussern und liess kein einziges gutes Haar an mir. Auch hielt er es nicht für nötig ein kritisches Denken an den Tag zu legen, dass evtl. meine Aussagen doch wahr sein könnten und dies zuerst überprüfen würde. Ich war dann regelrecht sprachlos und traumatisiert. Anschliessend durfte ich dem Richter kurz mit dem Richter über die Geschehnisse reden. Die Krankenschwester sagte dann auch dem Richter, dass der Sozialarbeiter der Klinik Hard mir auch bei der Suche nach einer Wohnung helfen wird. Dies stimmte schlussendlich nicht, da der Sozialarbeiter der Klinik Hard nur für interne Sachen zuständig ist und nicht auf Fälle, die sich auf externe Sachen beziehen, wie z.B. Wohnungssuche.

Jetzt noch zu ein zwei Tonbandaufnahmen. Die Anleitung zum Herunterladen finde man im letzten Eintrag ganz unten (LINK)

Tonbandaufnahme 10
Diese Aufnahme habe ich gemacht, als ich Herrn Franz Xavier Huber am Telefon fragte, ob er es fair finde, dass er mich, kaum aus der Klinik Hard draussen, mich wieder in eine Institution einweisen wollte. Seine Antwort (ganz am Schluss der Aufnahme) war bloss, dass ich nicht alleine bin, wenn die Buben nicht da sind! Es wäre beängstigend wenn dies der Verhältnismässigkeit entspricht.


Tonbandaufnahme 11
Dies ist ein kleiner Teil der Tonbandaufnahme, welche zwischen dem Wohnungseingang gemacht wurde, als Frau Evelyne Pente unangekündigt im Januar 2002 vorbeikam (siehe LINK).
Zuerst sagt sie, dass meine Kinder weiterhin ins Heim müssen, wenn ich nicht zurecht komme oder weiterhin krank bin. Am Schluss sagt sie aber, dass dies gar nicht eingetroffen ist. Wieso dann all die Androhungen von erneuten Massnahmen, wenn nichts eingetroffen ist?!
Das nächste Mal werde ich schreiben wie man unter Druck gesetzt wird ein „freiwilliges Gutachten“ machen zu lassen.

Sonntag, 23. September 2007

Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach)

Den folgenden Brief habe ich gekürzt, da es sonst zum jetzigen Zeitpunkt umfangreich geworden wäre, wenn ich auf die gekürzten Stellen auch noch eingegangen wäre. Ich finde es dreist wie man stark man auf eine Aussage beharren kann, obwohl verschiedene Akten das absolute Gegenteil beweisen. Diesen Brief bekam der Bezirksrat Bülach von der Vormundschaftsbehörde Bülach, Werner Scherrer und M. Willi, weil ich beim Bezirksrat Bülach im 2000 eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Vormundschaftsbehörde Bülach eingereicht hatte.
Als erstes behauptet Werner Scherrer, dass das Scheidungsurteil der Vormundschaftsbehörde Bülach nicht bekannt gewesen sei. Dabei hat aber das Bezirksgericht Bülach 1997 bei meiner Scheidung eine Aktenkopie an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt wie der folgende Auszug zeigt, und zwar am 28. Oktober 1997!
Sogar der Protokollauszug eines Protokolls der Vormundschaftsbehörde Bülach zeigt, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach von der Scheidung wusste!
Noch dreister wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach, als sie im Brief behauptet, sie hätte keine Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten. Mit dem Brief vom 29. November 1996 hatte aber die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon „diverse Akten“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt!
Ausserdem hatte ja die Vormundschaftsbehörde Bülach seinerzeit den Brief der VB Illnau-Effretikon vom 29. November 1996 samt der Akte 15/3 an das Bezirksgericht Bülach betreffend der Scheidung geschickt. (siehe hier)
Sogar in einer Aktennotiz (nicht Protokoll!), geschrieben von Herrn D. Weber von der VB Bülach am 28.11.1997, zu einem Gespräch, schreibt D. Weber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon (Hr. Siebert) hat.

Wie der folgende Brief vom 18. Dezember 1997 zeigt, hat selbst die Vormundschaftsbehörde Bülach mir Akten (aber nicht vollständig) von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugesandt, die sie von dieser erhalten hat.
Wie man im folgenden Brief vom 11. September 1997 von Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach) sieht, hat Frau Karin Wider sogar Akten von Illnau-Effretikon „aus versehen“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt, statt zurück an die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon!

Selbst im Jahre 2000 schrieb die Vormundschaftsbehörde Bülach mir noch, dass ich die Akten der VB Illnau-Effretikon, welche die Vormundschaftsbehörde Bülach erhalten hatte, mir die VB Bülach schon zugestellt hatte (Achtung, diese Akten haben nichts mit den in den Beilagen genannten Akten zu tun!).
Was aber diesem Brief vorangegangen war und was dieser Brief eigentlich beinhalten sollte:
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
Zurück zum ursprünglichen Brief: Als ich bei Herrn Huber wegen einem Stipendium für meinen älteren Sohn nachfragte, sagte mir Herr Franz Xavier Huber nur „man könne mal schauen“. Ich hackte nach und fragte, wann dies sein soll. Er meinte aber nur „es reiche noch, wenn es soweit ist“, d.h. wenn mein Sohn dann schon auf dem Gymnasium ist. Da ich nicht wusste, an wen ich mich wegen einem Stipendium wenden musste mir dies auch nicht gesagt wurde (!), wandte ich mich telefonisch an den Schulpsychologischen Dienst von Bülach und erhoffte mir dort Hilfe für das Stipendium für meinen Sohn sowie für die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes. Die Sekretärin verband mich dann mit Herrn Fravi. Daraufhin hatten Herr Fravi, die Lehrer meines älteren Sohnes, mein Sohn und ich ein Gespräch, dass im März 2000 statt fand.
Bei einem weiteren Treffen mit Herrn Fravi am 10. April 2000 beim Schulpsychologischen Dienst entband ich ihn von der Schweigepflicht. Erst an diesem Tag erfuhr ich dann auch, dass Herr Fravi nicht mehr beim Schulpsychologischen Dienst arbeiten wird, er sich aber um einen Auftrag für unseren Fall bemüht. Auch wurde mir von allen Seiten signalisiert, dass der neue Schulpsychologe, Herr Rüegg, unseren Fall nicht übernehmen werde. Als ich dann 2003 zu all meinen Akten kam, nahm ich mit Herrn Rüegg telefonisch Kontakt auf und fragte ihn, ob er den Fall vor den Sommerferien übernommen hätte. Er verneinte dies und er sagte, er habe keinen Auftrag bekommen.
Mit diesem Brief sicht man noch, dass Franz Xavier Huber Herrn Fravi nie bezahlen wollte.

Was ich noch am Schluss erwähnen will: Auf vielen Amtsstellen geht man davon aus, dass ich eine IV-Rente bekomme. Ich bekomme aber keine.