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Freitag, 23. Dezember 2011

Seelische Misshandlung

Der runde Tisch (siehe Blogeintrag vom 17. September 2011) findet nicht mehr wie versprochen dieses Jahr statt. Meine Mutter und Jürg Gritti kommen mit einer Anwältin. Ich nehme an, dass diese voll hinter ihnen steht. Zudem sind noch andere Personen an dem runden Tisch, von denen ich nichts weiss.

Wie manipulierend meine Familie ist, sieht man auch an den nächsten Dokumenten.

Man sieht wie meine Familie einen Pfarrer einspannt, um mich zu sich zu bekommen und durch die Tatsache, dass sich selbst ein Pfarrer für sie und für Jürgi Gritti einsetzt, dass dies seine eigentliche Unschuld zeigt. Glücklicherweise wurde der Überweisung durch die die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nicht zugstimmt.

Wie schon im Eintrag vom 27. Dezember 2006 beschrieben, fanden die ersten Verhöre von mir in Illnau statt. Die Polizisten hatten damals erlaubt, dass ich bei der Familie Erb übernachten durften. Mittagessen konnte ich bei meiner Lehrerin. Als ich nach Brüttisellen kam, gingen die Verhöre weiter. Ich sass alleine gegenüber von mehreren Männern, die mich verhörten. Vor allem von einem, der rechts aussen sass und einen eiskalten Blick hatte, war ziemlich fies. Auf Details möchte ich jetzt nicht eingehen. Ich getraute mich kaum etwas zu sagen, denn an ihren Gesichtsausdrücke konnte ich sehen, dass sie mir nicht glauben. Zudem brauchten sie so viele Fachausdrücke, die ich nicht verstanden hatte und ich kam mir dann deswegen dumm vor. Ein Polizist, der an der angelehnten Türe im Gang stand, wollte mich nach dem Verhör zu den Pflegeeltern fahren. Er durfe es nicht. Er erklärte mir aber den Weg und so ging ich immer allen zu den Verhöre. Ich wäre froh gewesen, wenn einer der ersten Polizisten, der bei der Verhaftung dabeigewesen war (siehe 27. Dezember 2006), mich durch die Verhöre begleitet hätte.

Wie man in der Tonbandaufnahme 23 vom Eintrag vom 22. Juni 2011 hört, macht Joseline Pampaluchi wieder einmal so unterschwellige doppeldeutige Bemerkungen. Sie sagt, sie habe mich zu ihnen genommen, sie werden auf mich schauen und sie mir Obhut gaben, weil es im Heim nicht mehr so einfach wäre. Ich frage mich aber, was das soll! Wenn man den Schutzaufsichtsbericht vom Sonnebühl liest, gab es keinerlei Probleme:

Als ich die Akten, Gutachten Schutzaufsichtsberichte etc. von der Vormundschaftsbehörde Effretikon einsehen konnte bei Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach, siehe Eintrag vom 29. Juni 2008 und 23. September 2007 (8. Scan)) einsehen konnte, war ich ziemlich geschockt (was ich noch heute bin) über den darin befindlichen Schutzaufsichtsbericht von Lydia Murer (siehe Eintrag vom 2. Januar 2009 mit Teilscan von diesem Bericht, 14. Scan). Frau Wider machte mich darauf aufmerksam, der im Namen von Lydia Murer lautende Bericht in Stellvertretung von H. Frick unterzeichnet wurde die sehr untypische Bemerkung "Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass die Aufsicht von Frl. Lydia Murer geführt wird" von ihm stammt.
Hätte Herr Frick, als er diesen Bericht von Lydia Murer schrieb, davor nur einmal mit mir Kontakt aufgenommen, wäre mir so viel seelischer Schmerz mir erspart geblieben.

Bemerkung Herr Frick: https://namensaenderung.blogspot.com/2014/02/runder-tisch-mit-joseline-pampaluchi.html 


Joseline Pampaluchi führte mit mir als Jugendliche einmal ein Gespräch, in welchem sie meinte, dass man verzeihen können muss. Ich versuchte mich dagegen zu wehren.  Da meinte sie, es gebe ein neues Gesetz mit dem Namen "Rückführung zu den Eltern". Einmal kam dann meine Mutter mit den Halbgeschwistern zu Wicks nach Alten bei Andelfingen. Als Folge musste ich dann regelmässig zu Besuch zu meiner Mutter und Jürg Gritti. Ein Schulkollege begleitete mich dann, weil ich solche Angst hatte. Als ich dies meinen Anwälten und Frau Wider erwähnte, sagten mir diese, dass es ein solches Gesetz nicht gibt. Beim Lesen der Akte mit Frau Wider stellte ich fest, dass dann Joseline diese Besuche, welche ich unter der Annahme eines Gesetzes machen musste, so im Bericht von Lydia Murer dar, dass ich den Kontakt zu meiner Mutter und Jürg Gritti aufgenommen habe! Ich hatte in der Zeit wo ich bei Joseline wohnte keinen Konakt zu Lydia Murer. Warum hat das Joseline Pampaluchi das nur gemacht? Natürlich streitet sie alles ab.

Erst kürzlich äusserte sich Staatsanwalt Ulrich Weder in einem Fall, dass seelische Verletzungen und Misshandlungen neuerdings wie Körpverletzungen gemäss Strafgesetzbuch gehandhabt werden (siehe http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/hasch-jesus-verurteilt-162874).

Sonntag, 6. September 2009

Nachtrag und einziges Eingeständnis von Fehlern

Nachtrag zum letzten Eintrag

Wie dem letzten Eintrag zu entnehmen ist, wurde uns die Kopie des „Akten-Gutachtens“ des KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) verweigert. Ohne dessen Inhalt zu kennen hätte ich dem Bezirksrat Bülach erlauben sollen, dass dieser diese und andere Akten der Vormundschaftsbehörde Opfikon weiterleitet (siehe letzter Eintrag, Brief vom 23. Februar 2001).
Natürlich habe ich die Weitergabe einer mir unbekannten Akte über meine Kinder nicht erlaubt.
Später wurde mir dies wiederholt als „unkooperativ“ vorgeworfen und im Beschluss vom 23 März 2001 (siehe Scans (a+b) im letzten Eintrag) hat dies der Bezirksrat Bülach auch angedeutet.

Laut dem Beschluss vom 23. März 2001 des Bezirksrats Bülach hätten die Abklärungen bei der
Vormundschaftsbehörde Opfikon einen „unbelasteten Neuanfang“ zur Folge gehabt. Dies kann aber unmöglich sein, wenn die Vormundschaftsbehörde Bülach im FFE-Beschluss vom 23. April 2001 (siehe Scan unten) schrieb, dass die Weiterbearbeitung unseres Falles zwecks Kinderschutzmassnahmen an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet wird (siehe dazu auch Eintrag vom 24. Mai 2009, oberhalb des ersten Scans).


Die Vormundschaftsbehörde Bülach hatte das "Akten-Gutachten" solange zurückbehalten, bis sie nichts mehr zubefürchten hatten. Sie haben das „Akten-Gutachten“ erst mit dem Brief vom 26. April 2001 an den Datenschutz als Kopie an uns geschickt (siehe Vortäuschen einer Namensänderung, 19. Oktober 2007). Dies, 3 Tage nachdem der FFE-Beschluss entschieden wurde!

Hätte ich das Akten-Gutachten vom KJPD zur rechten Zeit bekommen, hätte ich mich wehren können.


Einziges Eingeständnis von Fehlern

Das einzige Mal, als jemals eingestanden wurde, dass Fehler gemacht wurden, war im Brief von Frau Karin Wider und Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach vom 19. November 1997.
Zu dieser Einsicht kamen sie kurz nach der Scheidung (23. Oktober 1997, siehe Blogeintrag Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer, 23. September 2007). Interessant ist viel mehr, dass Max Peter während der Scheidung massiv gegen mich vorging. War während der Scheidung immer zu hören, dass seitens der Behörden alles richtig gemacht wurde, kam schon nach 1 Monat dieser Brief die Vormundschaftsbehörde Bülach hatte im gleichen Stil weitergemacht und anscheinend diesen Brief nicht zur Kenntnis genommen, obwohl der Brief an diese gerichtet war. Auch bei der Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach wurde dieser Brief ignoriert.

Heute wird nur davon gesprochen, dass kein einziger Fehler gemacht wurde.

Sonntag, 29. Juni 2008

Ergänzender Eintrag zu Akte 15/3 und Namensänderung

Dieser Eintrag ist eine Ergänzung zu (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), wie man mit meinen Akten umgegangen ist und in die Scheidung miteinbezogen hat.
Nachdem wieder einiges vorgefallen war und wie man mit meinen Akten umgegangen ist (nächster Abschnitt), habe ich am 5. Oktober 2000 beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese Aufsichtsbeschwerde beinhaltete auch die Geschehnisse bezüglich Akte 15/3 (Brief von VB Illnau-Effretikon an VB Bülach 29. November 1996 und Brief VB Bülach an Bezirksgericht Bülach 27. Januar 1997, für ersteren Brief beide obigen Links, für den zweiten Brief den ersten Link).
Wie man mit meinen medizinischen Kinderakten umging war enorm verletzend; jeder durfte in meine medizinischen Kinderakten einsehen und sich ein Urteil von damals auf mich heute bilden. Ausserdem durfte jeder nur das herausnehmen, was ihm zweckmässig erschien.
All das geschah, ohne mich jemals zuvor zu fragen. Ausserdem wurde dies seitens des Bezirksgerichtes ausdrücklich gutgeheissen, wie man aus der Stellungnahme an vom Leiter des Jugendsekretariats Bülach, Max Peter, und von Karin Wider von 2000 an den Bezirksrat Bülach entnehmen kann:

Auch der Scheidungsrichter (1997) hat meine medizinischen Akten gelesen. Was mir bis heute nicht begreiflich ist, dass nicht wenigstens meine Anwälte damals eine Kopie bekamen.
Es wussten schon immer alle, dass ich in der Kinderpsychiatrie war, weil ich vergewaltigt wurde. Diese Akten wollte man wieder in die Scheidung einbringen. Dies war entwürdigend, verletzend und für mich wieder einmal sehr phädophilenfreundlich. Der Umgang meiner Akten weckte in mir das Gefühl, dass ich schuld an der Vergewaltigung gewesen sei. Die Erinnerungen an die Anhörungen nach der Verhaftung von Jürg Gritti kamen in mir wieder hoch. Man hat heute immer noch dieselbe unsensible Art, wie man mit Opfern von Gewaltverbrechen umgeht.
Auf den letzten Scan bezogen: Jedes Kind, das einmal in einem Kinderheim, Kinderpsychiatrie oder Therapie war, oder Akten bei einer Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat etc hat, muss sich bewusst sein, dass Behörden diese später jederzeit in ein Verfahren einbeziehen dürfen, ohne einen selbst dazu informieren.

Dies ist die Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Bülach zu der Aufsichtsbeschwerde.
Zu Punkt 3: Auch Franz Xavier Huber und Werner Scherrer haben es nicht für nötig gefunden, nachdem sie den Brief vom 29. November 1996 (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) mit einem solchen Inhalt von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten haben, zuerst mich zu informieren.
Zu Punkt 2. bzw. oberhalb: Ich habe der Vormundschaftsbehörde Bülach nie einen Auftrag gegeben, dass sie die Namensänderung für mich machen soll. Ausserdem versuchten sie das gleiche Spielchen wie die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon durchzuführen (SIEHE http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html ?). Nach der VB Bülach hätte ich einen Brief unterschreiben sollen, der inhaltlich nicht korrekt war, um die Namensänderung mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde Bülach (mit dem Briefkopf der VB Bülach) durchzuführen.

Ich wurde aber ziemlich stutzig, dass Franz Huber die Familienscheine (!) an die Direktion des Innern senden wollte. Dies ist insofern merkwürdig, dass es bisher nie hiess, ich müsse Familienscheine schicken müsse (von wem alles überhaupt?). Damals hiess von verschiedenen Seiten nur, dass ich meinen Familienschein beilegen müsste, und diesen hatte ich ja schon von Brienz, Bern.
Auf Nachfrage wollte mir die VB Bülach nicht sagen, was dies für Familienscheine (!) sind und was die „Empfehlung“ beinhaltet. Noch stutziger wurde ich, als den unterschriebenen Antrag hätte der Vormundschaftsbehörde Bülach bringen sollen und nicht selbst abschicken durfte.
Weiterhin zu Punkt 2: Werner Scherrer beklagte sich beim Bezirksrat Bülach noch darüber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach für die Sfr. 23.- des Familienscheins aufgekommen ist. Wenn ich schon kein Vertrauen in diese Behörde habe, bin ich sicher nicht zu dieser gegangen und habe gesagt, sie solle meine Namensänderung durchführen.
Zum Schluss: Als ich meinen Bruder gefunden habe, hat mir niemand geglaubt, dass dies mein Halbbruder ist. Vorher hiess es immer, ich sehe gestalten, die es nicht gibt. Erst viel später kam ich mit grossem Kampf zu Akten, in denen auch ein Familienschein war, der angeblich für die Namensänderung gebraucht wurde und mich und meinen Halbbruder sowie meine Mutter beinhaltet.


Bis heute heisst es immer noch, dass alles richtig abgelaufen ist.

Sonntag, 23. September 2007

Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach)

Den folgenden Brief habe ich gekürzt, da es sonst zum jetzigen Zeitpunkt umfangreich geworden wäre, wenn ich auf die gekürzten Stellen auch noch eingegangen wäre. Ich finde es dreist wie man stark man auf eine Aussage beharren kann, obwohl verschiedene Akten das absolute Gegenteil beweisen. Diesen Brief bekam der Bezirksrat Bülach von der Vormundschaftsbehörde Bülach, Werner Scherrer und M. Willi, weil ich beim Bezirksrat Bülach im 2000 eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Vormundschaftsbehörde Bülach eingereicht hatte.
Als erstes behauptet Werner Scherrer, dass das Scheidungsurteil der Vormundschaftsbehörde Bülach nicht bekannt gewesen sei. Dabei hat aber das Bezirksgericht Bülach 1997 bei meiner Scheidung eine Aktenkopie an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt wie der folgende Auszug zeigt, und zwar am 28. Oktober 1997!
Sogar der Protokollauszug eines Protokolls der Vormundschaftsbehörde Bülach zeigt, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach von der Scheidung wusste!
Noch dreister wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach, als sie im Brief behauptet, sie hätte keine Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten. Mit dem Brief vom 29. November 1996 hatte aber die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon „diverse Akten“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt!
Ausserdem hatte ja die Vormundschaftsbehörde Bülach seinerzeit den Brief der VB Illnau-Effretikon vom 29. November 1996 samt der Akte 15/3 an das Bezirksgericht Bülach betreffend der Scheidung geschickt. (siehe hier)
Sogar in einer Aktennotiz (nicht Protokoll!), geschrieben von Herrn D. Weber von der VB Bülach am 28.11.1997, zu einem Gespräch, schreibt D. Weber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon (Hr. Siebert) hat.

Wie der folgende Brief vom 18. Dezember 1997 zeigt, hat selbst die Vormundschaftsbehörde Bülach mir Akten (aber nicht vollständig) von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugesandt, die sie von dieser erhalten hat.
Wie man im folgenden Brief vom 11. September 1997 von Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach) sieht, hat Frau Karin Wider sogar Akten von Illnau-Effretikon „aus versehen“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt, statt zurück an die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon!

Selbst im Jahre 2000 schrieb die Vormundschaftsbehörde Bülach mir noch, dass ich die Akten der VB Illnau-Effretikon, welche die Vormundschaftsbehörde Bülach erhalten hatte, mir die VB Bülach schon zugestellt hatte (Achtung, diese Akten haben nichts mit den in den Beilagen genannten Akten zu tun!).
Was aber diesem Brief vorangegangen war und was dieser Brief eigentlich beinhalten sollte:
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
Zurück zum ursprünglichen Brief: Als ich bei Herrn Huber wegen einem Stipendium für meinen älteren Sohn nachfragte, sagte mir Herr Franz Xavier Huber nur „man könne mal schauen“. Ich hackte nach und fragte, wann dies sein soll. Er meinte aber nur „es reiche noch, wenn es soweit ist“, d.h. wenn mein Sohn dann schon auf dem Gymnasium ist. Da ich nicht wusste, an wen ich mich wegen einem Stipendium wenden musste mir dies auch nicht gesagt wurde (!), wandte ich mich telefonisch an den Schulpsychologischen Dienst von Bülach und erhoffte mir dort Hilfe für das Stipendium für meinen Sohn sowie für die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes. Die Sekretärin verband mich dann mit Herrn Fravi. Daraufhin hatten Herr Fravi, die Lehrer meines älteren Sohnes, mein Sohn und ich ein Gespräch, dass im März 2000 statt fand.
Bei einem weiteren Treffen mit Herrn Fravi am 10. April 2000 beim Schulpsychologischen Dienst entband ich ihn von der Schweigepflicht. Erst an diesem Tag erfuhr ich dann auch, dass Herr Fravi nicht mehr beim Schulpsychologischen Dienst arbeiten wird, er sich aber um einen Auftrag für unseren Fall bemüht. Auch wurde mir von allen Seiten signalisiert, dass der neue Schulpsychologe, Herr Rüegg, unseren Fall nicht übernehmen werde. Als ich dann 2003 zu all meinen Akten kam, nahm ich mit Herrn Rüegg telefonisch Kontakt auf und fragte ihn, ob er den Fall vor den Sommerferien übernommen hätte. Er verneinte dies und er sagte, er habe keinen Auftrag bekommen.
Mit diesem Brief sicht man noch, dass Franz Xavier Huber Herrn Fravi nie bezahlen wollte.

Was ich noch am Schluss erwähnen will: Auf vielen Amtsstellen geht man davon aus, dass ich eine IV-Rente bekomme. Ich bekomme aber keine.