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Samstag, 8. Oktober 2011

Frau Dr. Simon und ihr Fachjargon

Anfangs Mai 2001 erhielten wir von Herrn F.X. Huber das Gutachten. Durch den Inhalt dieses auf Akten der VB Bülach basierte Gutachten, waren wir sehr geschockt und entsetzt. Da uns mehrere Fachbegriffe unbekannt waren, schauten wir zunächst in einem medizinischen Wörterbuch nach. Da die darin vorgeschlagenen Begriffe in unserem Fall für mich keinen Zusammenhang gaben, rief mein Sohn Frau Dr. Simon an, damit sie ihm diese Begriffe erläutern könnte.
Als Antwort bekam er lediglich, dass sie ihm diese Begriffe nicht erklären könne. Mittlerweile irritiert und erbost über dieses Verhalten, sagte er, dass die Ärzte vom Kinderspital Zürich sehr gut sogar kleinen Kindern deren Krankheit erklären können, damit sie diese verstehen. Darauf meinte Frau Dr. Simon, dass es leichter sei, medizinische Sachen zu erklären als psychische. Darauf antwortete er, dass er Preisträger für wissenschaftliche Arbeiten ist und die Wissenschaftler den Jungen begreiflich machten, dass sie den Fachjargon auch einem Laien erklären können müssen, wenn sie solchen benützen. Nach einem Moment sagte sie ihm, dass sie Psychiaterin und Oberärztin sei und sie mehr von diesen Sachen verstehe und was für Spielchen er mit ihr treiben würde.

Für seine Arbeiten bekam mein Sohn das Buch „Wie schreibe ich eine Seminar-, Examens- und Diplomarbeit“ von Walter Krämer empfohlen. Dort heisst es in der 4. Auflage auf Seite 121, dass  Personen, welche mit Fachjargon um sich werfen, nicht vermitteln, sondern predigen und sich selbst in Szene setzen wollen. Es lässt sich eine Ähnlichkeit von Frau Dr. Simons Verhalten mit der Beschreibung von Walter Krämer feststellen.

Mehr zu Frau Dr. Simon findet man in meinem Blogeinträgen vom 8. Februar 2010, 24. Mai 2009 und 3. August 2008.

Frau Dr. Simon steht auch im Zusammenhang mit dem Tod des kleinen Thiago von 1997, was mir sehr nahe ging (siehe dazu http://www.lukesch.ch/Text99_04.htm). Wie man aus den Medien entnehmen konnte, wurde die Familie Ende 1996 durch den Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst des Kantons Zürich, Zweigstelle Bülach, begleitet. Die damalige Oberärztin war Frau Dr. Simon.

Viele Menschen nennen sich Profis in Sachen Kinderanhörung und haben aber doch keine Ahnung davon. Ich werde einmal in einem anderen Blogeintrag versuchen aufzuzeigen, wie ein Kind Anhörungen, Befragungen und Therapiestunden erlebt, basierend auf meinen Erfahrungen als Kind.


Update 28. September 2016

Ich denke oft an den kleinen Thiago.




Sonntag, 3. August 2008

Gutachten ohne Kenntnis darüber

Diese Woche habe ich im Internet noch einen interessanten Artikel des K-Tipps gefunden, siehe hier: http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1025697/Psychisch_krank_Darf_ich_die_Akten_einsehen
Leider ist es so, dass es in der Praxis anders gemacht wird, wie man anhand meiner Einträge sieht. Zum Beispiel muss man zuerst überhaupt wissen, dass über einem ein Gutachten erstellt wurde. Nur rein zufällig erfuhren wir, dass Frau Dr. Simon des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Kantons Zürich über meine Kinder ein Gutachten erstellt hatte. Wir bekamen von Frau Dr. Simon nur einen Brief vom 3. November 2000, in welchem sie bestätigt, dass meine Kinder nicht zu einem Gutachten kommen wollen. Im Brief stand aber nicht, wieso meine Kinder nicht zu diesem Gutachten gingen, was sie ausführlich begründeten. Zudem hat ihnen ein Staatsanwalt gesagt, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann.
Wir wurden aber nicht informiert, dass daraufhin ein medizinisches Gutachten nur anhand der Akten gemacht wird. Als wir erfuhren, dass es ein solches medizinisches Aktengutachten gibt, bestanden wir darauf, dieses zu bekommen. Wie man aus dem oben genannten Link sieht, ist dies das meinen Kindern zustehende Recht. Als wir uns an Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dem Auftraggeber des Gutachtens, wandten, meinte dieser, dass wir nur bei Dr. Simon unter derer Anwesenheit Einsicht nehmen können und die VB nicht kompetent sei uns eine Kopie auszuhändigen.



Als mein älterer Sohn Frau Dr. Simon anrief (Tonbandaufnahme 15 runterladen), sagte diese zu ihm, dass wir schon Einsicht in das Gutachten haben können, aber einfach nicht einfach bei ihr als Gutachterin, sondern beim Auftraggeber und dies ist die Vormundschaftsbehörde Bülach.
Im Folgenden noch ein Zusammenschnitt eines Briefes des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, welcher schreibt, dass es keine überwiegende Gründe in unserem Fall für eine Einschränkung des Einsichtsrechts gibt.

Im Folgenden noch die Antwort der Vormundschaftsbehörde Bülach vom 26 April 2001. (Siehe letzter Brief auf http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html).


Obwohl Franz Xavier Huber und Werner Scherrer noch im Brief nach Begründungen suchen uns die Aktenkopie zu verweigern, haben sie eine dennoch als Kopie mit diesem Schreiben an mich beigelegt. Nicht etwa, weil wir das Recht dazu hatten, sondern weil sich die Vormundschaftsbehörde Bülach als grosszügig erwiesen hat.
Man beachte die Zeitspanne von 6 Monaten, bis wir eine Kopie erhielten. Dies war des Öfteren der Fall und auch bezüglich der Klinik Hard wurde die Zuständigkeit hin und her geschoben.
Was ich hier noch einmal erwähnen will: Bei keiner der durch die Vormundschaftsbehörde Bülach, Jugendsekretariat Bülach, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Zürich oder das Kinderheim Florhof geplanten oder durchgeführten Anhörungen oder Abklärungen konnten meine Kinder sich frei über das Geschehene äussern. Dies geschah dann mit Begründungen, dass dies nicht der Auftrag sei, man nicht über Leute rede die nicht anwesend sind oder man rede nur zukunftsorientiert.

Freitag, 19. Oktober 2007

Vortäuschen einer Namensänderung

Am 18. April 2001 war ich gerade am Telefon mit einem Beamten des Schulamts, als wie verrückt an der Wohnungstüre geläutet und gepoltert wurde. Selbst der Gesprächspartner am Telefon erschrak und fragte was los sei. Ich sagte ich wisse es auch nicht und gehe schnell schauen. Ich schaute durch das Guckloch und sah dabei zwei Polizisten. Ich ging zurück zum Telefon und sagte es seien zwei Polizisten und fragte, ob sie von ihm kämen. Dies verneinte er und ich legte den Hörer für den Moment auf die Seite.
Ich öffnete die Türe, begrüsste die Polizisten der Stadtpolizei Bülach und fragte, was los sei. Diese erklärten mir dann, meine Namensänderung sei durch. Ich sagte, davon wisse ich nichts, geschweige habe ich was Schriftliches bekommen. Ausserdem fragte ich, seit wann die Polizei so etwas überbringe. Die Polizisten streckten mir dann Computerausdrucke entgegen.
(Ich habe zwei Registrierungsnummern sowie meinen Namen eingeschwärzt).
Als ich diesen Zettel so sah, sagte ich, dass ich daran nichts von einer Namensänderung sehe und ich schon etliche Dokumente gesehen habe, die dann auch mit Stempeln und Unterschriften versehen waren und einen richtigen Briefkopf haben und solche Dokumente eingeschrieben per Post kommen. Als Antwort bekam ich gang plump, sie seien gerade in der Nähe gewesen.
Darauf erwiderte ich, die Polizisten sollen doch mir zeigen, wo was von einer Namensänderung steht. Darauf hin strich mir ein Polizist die Stelle an, wo „Flück“ stand. Ich sagte aber, dass es sich bei diesem „Flück“ um den Namen meiner Mutter handelt und nicht um eine Namensänderung von mir! Zudem sei sie eine verheiratete „Gritti“! Ich versuchte dem Polizisten zum x-ten Mal zu erklären, dass ich in Kanada als „Flück“ geboren wurde und im Mai 1968 eine Namensänderung bekommen habe und im Oktober selben Jahres Jürg Gritti wegen Vergewaltigung an Kindern verhaftet wurde.
Die Polizisten drängten mich ein paar Schritte zurück. Dabei hörte ich, wie die Hauseingangstüre geöffnet oder geschlossen wurde. Dann ging ich wieder ein paar Schritte nach vorne und sah, wie zwei Frauen am Briefkasten standen. Da ich nur die Beine der beiden Frauen sah, fragte ich die Polizisten, ob diese beiden Frauen zu ihnen gehören. Dies verneinten diese. Im Weiteren führte ich mit den beiden Polizisten noch eine längere Diskussion wegen der angeblichen Namensänderung, da die Polizisten von ihren sehr unplausiblen Argumenten nicht loslassen wollten. Da ich ihnen nicht glaubte, sagte ich ihnen, ich gehe nachher auf die Einwohnerkontrolle und lasse dies überprüfen, auf was ich von den Polizisten ziemlich blöd angeschaut wurde.
Zwischendurch ist noch eine Nachbarin durch die Haustüre hineingekommen, die mich dann später fragte, wieso sich zwei Frauen bei den Treppen zum Keller versteckten.
Als die beiden Polizisten dann gingen, habe ich aus dem Küchenfenster geschaut und gesehen, dass die beiden Frauen mit den Polizisten zusammen weggingen. Mein jüngerer Sohn hatte unterdessen aus versehen das Telefon aufgelegt. Ich habe dann dem Beamten des Schulamts zurück gerufen und ihm erzählt was los war.
Was ich noch erwähnen will: Damit die Polizisten überhaupt an meiner Wohnungstüre läuten konnten, mussten sie ja zuerst im Haus sein. Dies geschah, indem sie zuerst bei jemand anderem geläutet haben müssen. Und dies bei einer Namensänderung…

An Nachmittag desselben Tages ging ich auf das Einwohneramt. Diese wussten nichts von einer Namensänderung. Die Beamtin, die ich gefragt habe, notierte mir ihren Namen, wie man sieht, auf den Ausdruck, damit ich später noch wusste, bei wem ich war.
Darauf hin ging ich auf den Polizeiposten. Leider waren die beiden Polizisten nicht anwesend. Ich sagte dann einem anwesenden Polizisten, ich habe schon herausgefunden, dass diese beiden Polizisten mehr als gelogen haben.
Zu einem späteren Zeitpunkt versuchte ich bei der Vormundschaftsbehörde Bülach einen Termin zu bekommen, um zu fragen, was dies sollte. Ich bekam natürlich keinen Termin. Auch telefonisch konnte ich Heidi Leibundgut und Brigitte Zolliker nicht erreichen. Auf das fragte ich den Bezirksrat Bülach und Co., ob sie mir helfen würden diese beiden Frauen zu einem Termin zu bewegen. Irgendeiner sagte mir dann, ich müsse dies mit denen schon selbst ausmachen, sonst halt noch denen Zuhause anrufen, wenn ich sie nie im Büro erreiche.
Dies habe ich dann auch gemacht. Als ich dann Heidi Leibundgut dann endlich einmal telefonisch erreichte, sagte sie mir, sie hätte das Recht auf meine Fragen keine Antwort zu geben. Auch ging sie mir in diesem Gespräch nie auf diesen Tag ein. Sie sagte nur sich wiederholend, sie habe das Recht nicht auf meine Fragen zu antworten.
Sobald ich Brigitte Zolliker anrief, schickte sie jeweils nur ihren Ehemann an das Telefon.
Ich finde es ziemlich peinlich, wenn Beamtinnen nicht einmal selbst Stellung nehmen können.
Den wahren Hintergrund der Aktion mit den beiden Polizisten wurde mir erst im März 2003 bekannt, als ich mit grossem Kampf noch einmal ein paar Akten bekam. Im Folgenden zwei Akten.
Einen Teil habe ich eingeschwärzt, zu dem ich Fragen habe, jedoch keine Antworten erhalte.

Zum Inhalt:
Ich wusste nicht, dass sich meine Kinder bei irgend einem Nachbarn an oder abmelden mussten, wenn sie das Haus verliessen. Auch geben die Polizisten in diesem Ausrückbericht zu, dass zwei Mitglieder von der Vormundschaftsbehörde Bülach anwesend waren!
Selbst die Begründung, dass man meinen Sohn schon lange nicht gesehen habe ist eine Begründung nur für die Polizeiakte.
Der wahre Grund war, dass Frau Esther Zinniker (damals Heimleiterin im Kinderheim Florhof, seit 2003 Leiterin der Stiftung Schloss Regensberg) eine Besuch durch die Polizei verlangte!

Und da wundern sich gewisse Beamte, dass man kein Vertrauen zu ihnen mehr hat.

Am Ende noch ein Beispiel, wie die Beamten der Vormundschaftsbehörde Bülach mit Personen umgingen, die von aussen kamen.
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich schrieb als Antwort auf diesen Brief unter anderem, dass sie (der Datenschutzbeauftragte) unseren Fall bestens kenne.
Zum Brief an den Datenschutzbeauftragten:
Ein normaler Mensch nimmt ja an, wenn er „medizinischen Bericht“ liest, dass sich die begutachtete Person und der untersuchende Arzt persönlich getroffen haben. Doch damit liegt man hier ziemlich falsch. Frau Dr. Simon hat meine Kinder nie gesehen. Auf diese Geschichte werde ich ein anderes Mal eingehen.