Sonntag, 8. Mai 2011

Anhörung der Kinder

Einseitige Gespräche
Meine Kinder waren zuerst nicht für weitere Gespräche mit Sozialarbeitern bereit, nachdem was sie mit Frau Caprez erlebt haben (siehe 2. Abschnitt im Beitrag vom 31. Dezember 2007).
Auf die Frage von meiner Kinder, ob sie dann auch über das Vorgefallene seitens der Behörden sprechen dürfen, bejahte Frau Wider dies.
Als ich dann mit meinen Kindern zu diesem Gespräch erschien, wollten sie zuerst über die Vorfälle sprechen. Frau Wider blockte dann ab und sagte, dass sie zuerst ihre Fragen beantworten müssen, ihre Fragen auf den Parkplatz gestellt werden und anschliessend besprochen werden.
Nach all den Fragen, die sie stellte, z.B. mit wem meine Kinder spielen würden und von wem sie Fans seien etc., wollten meine Kinder ihre Fragen stellen und über die Vorfälle erzählen. Daraufhin stellte sie jedoch fest, dass die Zeit schon um sei.
Ihre Fragen sind somit immer noch auf diesem Parkplatz parkiert.

Unter Druck setzen
Ein Beispiel, wie meine Kinder auch unter Druck gesetzt wurden: Bei einem Unfall starb der Mittelstufenlehrer meines älteren Sohnes. Wir erfuhren, dass Frau Wider und Herr Wyss vom Jugendsekretariat Bülach schon am ersten Tag zur Ersatzlehrerin gehen wollten, um über meinen Sohn Erkundigungen einzuholen wegen der Scheidung. Er sagte dann Herrn Wyss, dass er ohne seine Einwilligung keine Erkundigungen über ihn einholen darf und dass ihn seine Ersatzlehrerin noch gar nicht kenne und er deshalb auch keine Erkundigungen einholen kann. Mein Sohn bekam als Antwort: „Wenn wir nicht mit deiner Lehrerin sprechen dürfen, könnte man meinen, dass du etwas zu verbergen hast“. Darauf folgten noch weitere Einschüchterungsversuche. Unter diesen Umständen stellten sich die damaligen Judo-Trainer von meiner Kinder zu einem Gespräch bereit mit Frau Wider und Herrn Wyss bereit.
Herr Wyss äusserte in einem anderen Gespräch zu meinen Kindern, dass es schon seltsam ist, dass meine Kinder so gescheit seien (!). Neben dem, dass ich unglaublich entsetzt war über diese Aussage, schaute ihn auch Frau Wider entrüstet an.

Missglückte Täuschung
Ein Beispiel für eine missglückte Täuschung: Herr F.X. Huber bat meine Kinder in einzelnen, aber identischen Briefen vom 8. Dezember 2000  über „das Problem“ reden zu können.





Uns fiel gleich beim Lesen ein neuer Name auf, nämlich derjenige von Herrn Dr. Nagel. Da meine Söhne ja mittlerweile kein Vertrauen mehr in die Praktiken der VB Bülach hatten, teilten sie beide Herrn Dr. Nagel telefonisch mit, dass sie an diese Gespräche nur mit einer Vertrauensperson kommen werden.
Was nun folgte, war eine sehr unverhältnismässige aggressive Kommunikation eines Arztes mit einem Jugendlichen. Herr Dr. Nagel sagte, dass eine Vertrauensperson überhaupt nicht in Frage komme und sie das machen sollen, was er sagt! Trotz der erwähnten Aggressivität von Herrn Dr. Nagel fragte mein älterer Sohn, ob sie ihre Fragen betreffend den Vorfällen mit den Bülacher Beamten stellen können. Das beantwortete mit einem energischen Nein und dass er die Fragen stellen werde und etwas anderes werde es nicht geben.
Ein weiterer Name in diesem Brief ist derjenige von Herrn Rüegg. Uns machte wütend, dass Herr Fravi, der ehemalige Schulpsychologe, uns sagte, dass Herr Rüegg, der neue Schulpsychologe, unseren Fall nicht übernehmen werde, aber wenn dann Herr Huber einen Schulpsychologen verlangt, dass dieser dann doch sich involviert. Dadurch war das Vertrauen zu Herrn Rüegg getrübt. Erst später mit der Aktenherausgabe habe ich erfahren, dass Herr Rüegg nur vermitteln wollte. Die sonstige ganze Zeit war seine Involvierung nie so formuliert worden. Siehe dazu auch den Eintrag vom 11. Februar 2011, drittes Unterkapitel.

Wenn man den am gleichen Datum von Herrn F.X. Huber geschriebenen Brief an mich und an meine Kinder vergleicht, erkennt man, dass Herr F.X. Huber in den Briefen an meine Kinder nur ein „Gespräch“ erwähnt, während er mir ganz klar mitteilt, dass die VB Bülach ein Gespräch gemäss Art. 314 Abs. 1 ZGB durchführen möchte (Art. 314 zif. 1 ZGB und nicht um Abs. 1).
Da wir in der Familie schon immer eine offene Kommunikation hatten, kennen meine Söhne auch den an mich geschriebenen Brief. Als sie dann Herrn F.X. Huber darauf ansprachen, erwiderte er nur, dass die Briefe am mich sie nichts angehe!
Meine Söhne kamen zu dem Entschluss, dass sie nach der Aussage von Herrn Dr. Nagel und dem mangelhaften Informationsfluss der VB Bülach zu uns, nicht bereit sind, an einem solchen Gespräch teilzunehmen und die VB Bülach mit einem solchen Gespräch einem laufenden Verfahren  vorgreifen würde.
Am selben Tag, als das Gespräch hätte stattfinden sollen, kamen aber noch Herr Dr. Nagel, Frau Zolliker sowie ein Polizist zu uns vorbei.
Als ich per Zufall aus dem Fenster schaute, bemerkte ich, dass aus dem Polizeiauto, welches beim nahen Kiosk parkiert wurde, mehrere Personen aus diesem Auto ausstiegen. Diese liefen dann zum Haus unserer Wohnung. Der Polizist blieb beim Auto. Es handelte sich dann um die vorher genannten Personen.
Herr Dr. Nagel konnte es nicht unterlassen, aggressiv auf die Klingel zu drücken. Als ich die Tür öffnete, konnte es Herr Dr. Nagel auch nicht unterlassen, als erstes mich verbal anzugreifen. Er meinte, was uns einfalle, dass wir nicht zu diesem Gespräch erscheinen.
Ich sagte darauf zu ihm, dass meine Söhne nicht zu einem Gespräch der VB Bülach gehen wollen, an dem sie beide keine Vertrauensperson mitnehmen dürfen und nicht Fragen zu den Vorfällen der VB Bülach stellen dürfen. Ausserdem sei es komisch, dass die Behörde, mit der man ein Problem hat, eine Anhörung verlangen und diese dann die Anhörung auswerten kann. Zudem werden er, Herr Dr. Nagel, und die VB Bülach uns keine Kopie des Protokolls schicken, wie wir es bis jetzt erlebt haben. Ausserdem verwundert es uns, dass Herr F.X. Huber ihm nicht mitgeteilt habe, dass noch eine Aufsichtsbeschwerde hängig ist sowie eine Feststellungsverfahren auf Befangenheit, denn dieses Gespräch würde einem Verfahren vorgreifen und wir wollten zuerst wissen, wie der Bezirksrat Bülach entscheidet.
Daraufhin verliessen die genannten Personen das Treppenhaus.
Was wir erst hinterher erfuhren (siehe Eintrag vom 8. Februar 2010), wurde schon im Voraus vor diesem Gespräch bestimmt, dass man meine Kinder in ein Heim einweisen möchte.
Die Vormundschaftsbehörde Bülach wollte meine Kinder nie anhören (dass auch sie sich frei äussern können). Ansonsten hätten sie nicht das Verfahren gegenstandslos werden lassen, als das Obergericht Zürich zwecks neuer Entscheidungsfindung das Verfahren an die Vorinstanz zurückgab mit der expliziten Feststellung, eine weitere Anhörung meiner Kinder länger hinauszuschieben oder gar zu verweigern (siehe dazu Beitrag vom 24. Juli 2007, zweitletzter Scan und 20. Februar 2010).
Dr. Nagel war auch der einweisende Arzt  beim FFE (siehe dazu Eintrag vom 28. Januar 2008).

Freitag, 22. April 2011

Nichteinhaltung des Eheschutzabkommens

Nach dem Eheschutzentscheid im 1995 hielten sich die verschiedenen Involvierte nicht an die abgemachten Vereinbarungen. Eigentlich hätte mein damaliger Ehemann zu Weihnachten 1995 nach Hause kommen sollen. Zugleich durfte ich aber auf Anweisung der Klinik Hard keinen Kontakt zu ihm haben, auch nicht telefonisch.
Beim Eheschutz wurde auch entschieden, dass das Ersparte zu vier gleiche Teile aufgeteilt wird, was aber auch nicht gemacht wurde. Bei der Scheidung hätte man ja erneut über die Aufteilung des Erspartes diskutiert und gestritten. Da schon die Vereinbarungen beim Eheschutz nicht eingehalten wurde, habe ich dann bei der Scheidung auf meinen Anteil verzichtet, weil sonst sich auch wieder diverse andere Involvierte (Anwälte) daran bereichert hätten und sich selbst ins Spiel gebracht hätten wie beim Eheschutz. Bei der Scheidung selbst war dann auch kein Wort mehr von der Aufteilung des Ersparten zugunsten meiner Kinder, das gesamte Geld wurde dann meinem Exmann zugesprochen.

Zwischen Eheschutz und Scheidung wurde dann das gleiche Spiel fortgeführt, dass die Klinik Hard und die Behörden von Bülach über meinen Kopf hinwegentschieden.  Am 18. Januar 1996 hatte Herr P. Stalder, Leiter des Sozialdienstes der Klinik Hard, mir meinen Versicherungsausweis der Sanitas geschickt. Da wir noch in der Familienkrankenkasse waren, lief alles über den Ehemann, weil er das Oberhaupt der Familie ist. Dasselbe galt auch für die Steuern (siehe Blogeintrag vom 24. Dezember 2010).
Auch meinten Herr Stalder und Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach (siehe Blogeintrag vom 1. Januar 2011 und vom 24. Dezember 2010), ich müsste die Arztrechnungen Herrn Stalder schicken und er würde sie dann meinem Mann geben. Ich sagte dann allen, es gehe niemanden etwas an, zu welchem Arzt wir gehen. Die Arztrechnungen meiner Kinder habe ich dann dadurch selber bezahlt, ohne eine Rückerstattung zu bekommen. Ich sagte auch beiden, dass ich diese „Ehemann als Oberhaupt“-Begründung  und dass damit alles über ihn läuft, seltsam fand, weil er einmal im Universitätsspital war und dann sehr wohl alle Korrespondenzen und Rechnungen über mich liefen. Auch verlangte ich in schriftlicher Form, dass man sich seitens der Klinik Hard nicht an die Vereinbarungen des Eheschutzes hielt. Auf meine Bitte erhielt ich aber folgendes Schreiben.
 
Zum Punkt der CHF 4000.00.-: Ich erhielt eines Tages ohne Vorwissen CHF 4000.00.- durch den Postboten überbracht. Deren Annahme hatte ich aus dem simplen Grund verweigert, weil diese Summe mir nicht nachvollziehbar hoch war im Vergleich zu anderen unregelmässigen Zahlungen meines damaligen Ehemannes.
Betreffend Ehepaarkonto:  Herr P. Stalder versuchte mich zu täuschen, indem er schrieb, es gäbe keine Ehepaarkonten der SKA für ihr Personal. Mündlich hatte er mir auch mehrmals gesagt, die SKA kenne überhaupt keine Ehepaarkonto führ ihr Personal. Ich hatte dann bei der SKA nachgefragt. Diese schrieb mir, dass die SKA dies sehr wohl anbiete. Rückblickend sind auch die Argumente gegen ein Gemeinschaftskonto fadenscheinig. Nach Aussage meines Exmannes erhielt er nie eine Kopie des Briefes von P. Stalder!
Im Folgenden die relevanten Auszüge aus dem Schreiben der SKA:
Auf das Schreiben der SKA gingen P. Stalder und Frau Caprez nie ein.
Unterdessen hatte ich so genug, dass ich beiden sagte, ich würde die Scheidung einreichen. 

Interessant ist auch folgende Tatsache. Nach Gutachten der Klinik Hard bzw. von Dr. Lanz war mein Ehemann weder handlungs- noch prozessfähig. Dann wäre doch anzunehmen, dass dann die Ehefrau für alles zuständig ist. Aber P. Stalder konstruierte und argumentierte so, dass die gesamte Entscheidungsgewalt in unserer Familie über ihn lief!
Als Frau Caprez erfuhr, dass ich den Brief der Klinik Hard über den Zustand meines Mannes (siehe Scan zuvor) auch an die SKA schickte (siehe Scan von Brief der SKA, wo die SKA im letzten Abschnitt darauf einging), rief sie mir wütend an. Sie sagte mir, was mir eigentlich einfalle, diesen Brief an die SKA zu schicken. Einen Grund, der dagegen sprach, nannte sie mir nicht. Sie war einfach in Rage. Dieses Verhalten von Frau Caprez lässt verschiedene Vermutungen zur über ihre Motivation zu.


Nochmals zum Brief der Klinik Hard vom 23. Januar 1996. Aus diesem Satz wird ganz klar ersichtlich, dass  mir nicht konkret mitgeteilt wird, wo sich mein Ehemann befindet. Wenn er dann eine eigene Wohnung einmal haben wird, würde mir dies erst dann mitgeteilt werden. Währenddessen hatte ich Kontakt mit dem Friedensrichter von Bülach. Es ist noch anzumerken, dass Friedensrichter in der Schweiz Laien sind bzw. keine juristische Hochschulausbildung haben müssen. Ich hatte aber soweit Glück, dass es ein älterer Herr mit viel Lebenserfahrung war. Ich zeigte ihm unter anderem den Brief der Klinik Hard vom 23. Januar 1996. Er fragte mich, ob mein Ehemann noch in der Klink Hard sei. Ich sagte ihm,  dass ich das nicht wüsste. Auch würde nicht telefonisch verbunden werden.  Er sagte, so etwas hatte er noch nie erlebt.
Zu einem Zeitpunkt nach meinem Gespräch mit dem Friedensrichter hatte dieser Frau Caprez kontaktiert. Daraufhin rief sich mich am 10. April 1996 in einem aggressiven Anruf an.  Zuerst provozierte sie wieder einmal, dass ich diverse Sachen verzeihen müsste. Dann wollte sie mir grosszügiger Weise die Adresse meines Ehemannes mitteilen. Ich hatte dann ihr gesagt, dass ich diese vor kurzem erfahren habe. Zwischen dem Gespräch mit dem Friedensrichter und dem Anruf von Frau Caprez hatte ich die Adresse meines damaligen Ehemannes bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war er nicht mehr in der Klinik Hard (Weder mein Mann, noch Frau Caprez oder P. Stalder teilten mir dies mit)!
Auf dieses Gespräch folgend schrieb sie mir dann den folgenden Brief:
Im Brief schreibt sie so, als ob ich die ganze Zeit die Adresse gekannt hätte, mich aber geweigert hätte, meinen Ehemann anzurufen oder zu kontaktieren. Sie ist so frech dies noch untermauern zu wollen, indem sie schreibt, dass dies vor Gericht gegen mich sprechen würde! Weiter schreibt sie, dass ich nicht dem Friedensrichter hätte sagen sollen, ich hätte keine Adresse, denn ich hätte ja die Adresse der Klinik Hard gehabt bzw. von Herrn P Stalder, welcher als Kontakt funktioniere. Was Frau Caprez aber total unterschlug, ist, dass zu diesem Zeitpunkt mein Ehemann nicht mehr in der Klinik war. Nach Frau Caprezs Ansicht hätte somit weiterhin aller Schriftverkehr und Kontakt über P. Stalder von der Klinik Hard laufen sollen!
Ich nahm dann mit meinem Ehemann Kontakt auf und sagte ihm, ich lasse mich nicht von einer Frau Caprez als Lügnerin darstellen.  Daraufhin rief er wohl Frau Caprez an und diese schrieb ihm einen Brief, den ich bei einer Akteneinsicht bekam.


In diesem Brief  versucht sie sich in Spitzfindigkeiten herauszureden. Sie schrieb dass ich meinem Ehemann gesagt hätte, dass sie mich eine Lügnerin genannt hätte. Ich hatte ja meinem Ehemann gesagt, dass ich mich nicht von Frau Caprez als Person darstellen lasse, die alles falsch verstanden hat und somig als Lügerin. Sie reitet aber in ihrem Brief genau auf dem Argument, als ob ich direkt gesagt hätte, sie hätte mich als Lügnerin bezeichnet. Dann schreibt sie ja selbst, dass sie eigentlich dieser Ansicht ist, mit ihrer Formulierung der „ganzen Qualifikation“. Ganz klar aus dem Zusammenhang nimmt sie, und somit lügt sie, dass ich die Adresse nicht aufschreiben wollte und dass ich keine Adresse von meinem Ehemann hatte. Ich hatte ihr aber ganz klar gesagt, dass ich ja mittlerweile die Adresse meines Ehemannes bekommen hatte und wieso sollte ich dann an einem Telefongespräch diese nochmals aufschreiben?! Aber das lässt sie ja schön aus. Dann führt sie sich die Retterin auf und schreibt, sie hätte mir dennoch die Adresse meines Ehemannes per Brief geschrieben. Im Weiteren schliess sie in der Sache der Adresse meines Ehemannes noch ihn aus, indem sie schreibt, dass er mit dieser Sache gar nichts zu tun hätte!

Mittwoch, 16. März 2011

Rückerstattungsanforderung des Obergerichts Zürich

Ich habe gestern vom Obergericht  Zürich einen Brief bekommen, dass ich die unentgeltliche Prozessführung zurückzahlen sollte. Ich konnte es nicht glauben, als ich diesen Brief las. Der Brief sagt, ich müsse die unentgeltliche Prozessführung in der Klinik Hard betreffend FFE/Verhaftung bezahlen. Siehe Blog vom 28. Januar 2008.

Wie man in den Scans sieht, ist neu mein Heimatsort Bülach und nicht Brienz BE. Auch steht im Brief, dass beruhend auf dem Entscheid vom 06.07.2011 mir Prozesskosten auferlegt wurden, was ja erst in der Zukunft ist.


Mit mir hat man noch einmal gesprochen, dass ich nie eine Richtigstellung, Entschuldigung oder Entschädigung bekomme. Man bleibt dabei, dass nie ein Fehler gemacht wurde, ich gelte immer noch als geisteskrank und ich mein Leben lang Wahnvorstellungen habe (siehe Blog 3. Mai 2008).

Zudem habe ich mitgeteilt bekommen, dass ich auch keine Hilfe für die Ausreise nach Kanada bekomme. Dies sei die Aufgabe der Kanadier. Eine Sozialarbeiterin, die jetzt für mich zuständig ist, hat festgestellt, dass ich auch kein Pensionsgeld bekommen werde. Sie ging zuerst davon aus, dass ich bei der Scheidung Pensionsgeld zugesprochen bekommen hätte. Sie stellte aber fest, dass dem nicht so ist.

Freitag, 11. Februar 2011

Aufarbeitung der Geschehnisse in Kinderheime

Aufarbeitung der Geschehnisse in Kinderheime
Endlich werden die Geschehnisse in Kinderheime aufgearbeitet. Der Historiker Thomas Huonker (http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/index.php, der dafür verantwortlich ist, hat schon die Geschehnisse um Anstaltseinweisungen, Kindeswegnahmen usw. aufgearbeitet (siehe folgender Scan)
Finanziert wird diese Aufarbeitung von den Geschehnissen in Kinderheime durch die Guido-Fluri-Stiftung (detaillierte Informationen dazu unter http://www.guido-fluri-stiftung.ch/de/_incl/Bericht_Beobachter_25.11.10.pdf oder http://www.beobachter.ch/dossiers/administrativ-versorgte/artikel/kinderheime_privater-ermoeglicht-heim-aufarbeitung/).
An dieser Stelle herzlichen Dank an die beiden Herren!


Ergänzung zum Beitrag  zum Kinderheim Sonnenbühl (Gesprächsausschnitte mit Joseline Pampaluchi, 11. September 2009 und Eintrag vom 2. Januar 2009)
Auf dem folgenden Foto unten sieht man eine junge Erzieherin, die ein Praktikum im Kinderheim Sonnenbühl machte. Hier sind wir im Blockhaus, das als Gebäude zum Kinderheim gehört. Hier spielen wir das Schoggi-Spiel.
So wie ich mich erinnern kann, war diese Erzieherin eine Quereinsteigerin von der Kosmetikbranche. Sie war immer sehr gepflegt, im Wesen aber immer natürlich und nett.
Freitags war immer Dusch-Tag, der sich im Keller befand. Nachdem wir Mädchen uns entkleidet haben, gingen wir in den Duschraum. Die Duschbrausen befanden sich an der Decke. Die jeweilige Erzieherin stellte dann zuerst das Wasser kurz an und ab, damit wir uns einseiften. Dann stellte sie wieder das Wasser an.
Die oben abgebildete Erzieherin setze aber durch, dass die Mädchen, die gerade ihre Menstruation hatten, sich separat im Badezimmer auf der Gruppe waschen durften (auf den Gruppen hatte es jeweils einen Raum mit Lavabos. Musste jemand auf die Toilette, musste man immer zuerst durch diesen Raum. Von diesem Raum aus ging es noch zu einem kleinen abgeschlossenen Badezimmer, welches aber nur Krankheiten etc. benutzt werden durfte). Manch andere Erzieherin hatte kein Verständnis für unser Schamgefühl.
Bei meinem letzten Gespräch mit Joseline Pampaluchi zog sie über alle Mädchen kollektiv her (Joseline Pampaluchi arbeitete auch im Kinderheim Sonnenbühl) sowie über mich (siehe Blogeintrag vom 11. September 2009).

Dokumente als Beweis, dass ich Hilfe suchte
Siehe dazu auch Blogeintrag Wiederlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach), 23. September 2007.
Als ich beim Schulpsychologischen Dienst bei Herrn Fravi wegen dem Stipendium für meinen älteren Sohn und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes in die Oberstufe war, hatte Herr Fravi mir den Entwurf seines Briefes gegeben (diesen sieht man im zuvor erwähnten Eintrag, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html,  zweitletzter Scan sowie das Memorandum von Franz Xavier Huber zu diesem Brief, was der letzte Scan ist), welcher er an die Vormundschaftsbehörde Bülach und Jugendsekretariat Bülach sendete.
Wie man an den Scans der Briefe des vorherig genannten Blogeintrages sowie an den folgenden  Scans von Briefen von Herrn Fravi sieht, hatte ich Hilfe gesucht, aber jede Person oder andere Amtsstelle, die etwas kritisch an die Sache anging, wurde abgelehnt oder man ging darauf nicht ein.

Samstag, 1. Januar 2011

Das bestimmende Verhalten von Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach

Als die Geschichte mit der mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effrektion und somit mit der Vormundschaftsbehörde  Bülach (heute: KESB) und dem Jugendsekretariat Bülach begann, mischten sich diese Behörden in alle Belange ein, obwohl wir z.B. nicht bevormundet waren. Dies wird unter anderem am Auszug aus dem Brief vom 9. August 1995 von Frau Caprez deutlich.
Ein solches Verhalten habe ich schon einmal im Blogeintrag vom 24. Dezember 2010 und vom 15. Juni 2008 aufgezeigt.
Weiter schreibt sie im Brief, als ob ich sie missverstanden habe, siehe dazu folgender Auszug:
Sie hatte aber ganz klar gesagt, dass ich während dem Eheschutz bzw. der Scheidung wir nicht ins Ausland dürfen. Dies beinhaltete auch, dass wir nicht nach Deutschland an die dortige Vorstellung des Cirque de Soleil durften und wir stattdessen in den Zirkus Knie gehen sollten. Ich sagte zu ihr, dass wir nichts gegen den Zirkus Knie haben, aber wir in den Cirque de Soleil wollen, weil wir Kanadier sind und dieser Zirkus insbesondere zur kanadischen Kultur gehört. Für das hatte Frau Caprez kein Verständnis.
Im Weiteren war Frau Caprez so dreist in dieser Passage zwei verschiedene Sachen miteinander zu mischen und einen anderen Zusammenhand darzustellen. Sie stellt z.B. dar, dass wir hätten bald auswandern wollen. Dabei sagte ich aber ich in einem Gespräch, dass ich wütend auf meinen damaligen Ehemann sei, weil dieser mir jahrelang versprochen hatte nach Kanada auszuwandern. Mir war sehr wohl klar, dass dies in der damaligen Situation nicht möglich gewesen wäre. Weitere und Beispiele, wie Frau Caprez Tatsachen manipulierte, habe ich noch in anderen Aufzeichnungen, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Ich nehme an, dass der im Eintrag vom 6. September 2009 gescannten Brief von Max Peter sich auch auf dieses Verhalten von Frau Caprez bezieht. Dennoch hat man, wie ich erst durch die Aktenherausgabe von 2003 gesehen habe, dass im gleichen Stil weitergemacht wurde.
Im September 1996 kam dann der Cirque de Soleil doch noch in die Schweiz, welchen wir auch besuchten. Wir hatten es sehr genossen  einfach einmal abzuschalten. In der Schule meines älteren Sohnes mussten die Schüler regelmässig Berichte schreiben, was sie so erleben. Mein Sohn hat dann einen Bericht  über den Cirque de Soleil geschrieben.

Ich versuchte weiterhin mit meinen Söhnen so viele Ausstellung und Museen wie finanziell möglich zu besuchen. So besuchten wir auch zum Beispiel die kleine Galerie von Sandro Del-Prete in der Stadt Bern über optischen Täuschungen. Der Besuch hat grossen Spass gemacht, da Sandro Del-Prete und seine Frau gut auf Kinder eingehen können. Dort kauften wir seine Bücher „Illusoria“ und „Illusorismen“.

Unten befindet sich noch ein Foto von uns, als wir an der Benefizveranstaltung  „Love Ride“ in Dübendorf (Schweiz) waren, welche wir mit dem kranken Freund meiner Söhne besuchten (siehe dazu auch Blogeintrag vom 21.September 2008).



Ich habe noch versteckte Tonbandaufnahmen, wie man abschätzig und herablassend über meine Kinder spricht. Trotz dass einige Amtsstellen Kopien von diesen Aufnahmen haben, gehen sie darauf nicht ein oder fühlen sich nicht zuständig.

Freitag, 24. Dezember 2010

Unmögliche Kontoauflösung bei der SKA (Schweizerische Kreditanstalt)

In der Schweiz plant man die Reorganisation der Vormundschaftsbehörden. Neu heisst die Vormundschaftsbehörde „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)“.

Am 6. Mai 1995 kündigte ich mein Bankkonto (siehe zukünftige Blogs), was mit folgender Kopie belegt ist.

Als ich dann daraufhin das Geld vom Konto am Bankschalter abheben wollte, war das nicht möglich. Jedoch war es mir möglich sukzessiv an Bankautomaten kleine Beträge abzuheben. Als Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach von der Kündigung meines Kontos bei der damaligen SKA (Schweizerische Kreditanstalt, heute Credit Suisse) erfuhr, wollte sie, dass ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach ein neues Bankkonto eröffne. Mit der Zeit wurde ich misstrauisch, dass sie immer auf diese Bank bestand. Ich sagte ihr, in Bülach gibt es noch andere Banken und dass sie das sowieso nichts angeht, wo ich mein Konto habe. Da ich ehrenamtlich im Freizeitbereich für Kinder arbeitete, war es unter anderem meine Aufgabe bei Firmen kleine Preise für die Kinderwettbewerbe eines Fests zu sammeln. Unter anderem konnte ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach vorbeigehen und Werbegeschenke abholen. Dies geschah bei Herrn Pappe, im Kader dieser Filiale. Dieser war zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde Bülach und auch war auch in unseren Fall involviert. Siehe dazu folgender Scan.

Als ich das realisierte, kam ich mir wir im falschen Film vor. Jetzt wurde mir sehr klar, warum Frau Caprez wollte, dass ich genau bei der ZKB ein Konto eröffne, wenn ja zugleich der Präsident der Vormundschaftsbehörde dort arbeitet. Ich empfinde das als sehr starken Interessenskonflikt und Spielraum für Theorien, was dadurch alles hätte entstehen können.
Währenddessen musste ich damals feststellen, dass meine Kontokündigung bei der SKA einfach ignoriert wurde. Mir wurde auf das Konto, das eigentlich nicht mehr bestehen sollte, Haushaltsgeld überwiesen.

Am 8. September 1995 bekam ich eine Depoteingangsanzeige, dass auf mein eigentlich nicht mehr existierendes SKA Bankkonto DM 120‘000.- überwiesen.
Ich staunte darüber nicht schlecht. Ich ging sofort auf die Bank um zu fragen, woher das Geld kam. Obwohl ich der Frau am Bankschalter mehrmals sagte, dass es sich nicht um mein Geld handle, sagte sie nur, es sei bedenklich, dass ich nicht einmal mehr wisse, was ich an Wertpapiere gekauft habe. Daraufhin machte ich berechtigterweise eine Szene. Weil die Bank beharrte, dass es sich um mein Geld handle, sagte ich halt, ich möchte alles verkaufen. Erst darauf wurde die SKA stutzig und fing an dies zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass es eine Fehlbuchung war, die dann storniert wurde.
Alles wurde fremdbestimmt, wie viel Haushaltsgeld ich bekomme, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte und was ich zu tun oder zu lassen hätte etc. In die Steuererklärungen von 1995 bis zur Scheidung erhielt ich ebenso keinen Einblick. Die Begründung der Behörden war, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass solche Sachen die Ehefrau nichts angeht. Da mein damaliger Ehemann wegen Depressionen in der Klinik Hard war, stellten sich somit automatisch die Behörden an die Spitze der Familie. Trotz aller versuche meinerseits wurde die Steuererklärung mir verweigert. Ich rief dann beim Bundesamt für Justiz in Bern an, um mich darüber zu informieren. Herr Sutter, meine Ansprechperson beim Bundesamt für Justiz sagte mir, dass dies nicht stimmt, dass der Ehemann das Oberhaupt der Familie ist. Er konnte mir alle juristischen Belange so erklären, dass ich sie verstanden habe und er nannte mir die notwendigen Paragrafe, mit welchen ich den Behörden hätte zeigen können, dass sie sich irren. Von den Behörden in Bülach bekam ich per Telefon nur die Antwort: „In Bern unterschreibt man vieles, wenn der Tag lang ist“.

Samstag, 11. Dezember 2010

Erinnerungen/Flashbacks an negative Ereignisse

Flashbacks können immer wieder durch bestimmte Bilder, Gerüchte oder Situationen (Behörde) hervorgerufen werden, z.B. beim Zahnarzt.

Seit 1995 der Kampf um meine Akten beginn, habe ich seither eher unbewusst aus Wut und um die Beherrschung zu bewahren immer wieder auf stark auf die Zähne gebissen. Dadurch brachen diese aber mit der Zeit ab.
Angst vor dem  Zahnarzt habe ich eigentlich nicht. Sobald aber zu viele Sachen im Mund sind (Absauger etc.) und man nicht mehr selber über sein Mund bestimmen kann, fängt bei mir der Körper an zu reagieren. Dies zeigt sich z.B. in einem verstärkten Speichelfluss. Selber kann man dann nicht mehr schlucken und ich habe Angst zu ersticken. Dann kommen all die Erinnerungen hoch, die man als Opfer in einem Gewaltverbrechen erlebt hat.
Da ich sehr starke Zahnschmerzen und kein Geld hatte, konnte ich zu einer Assistenzärztin gehen. Für diese Behandlung kamen meine Söhne auf. Da sie aber nicht mehr lang dort arbeitete, wurde ich zu einem jungen deutschen Arzt überwiesen, der Spezialist ist für Angstpatienten. Ich habe gute Erfahrungen mit diesen Zahnärzten gemacht. Ich würde jedem Opfer empfehlen, dass Gewalt im Gesicht-, Mund- oder Atembereich erlebt hat, dies seinem Zahnarzt zu sagen. So kann der Zahnarzt darauf eingehen und eine andere Technik anwenden.
Für die letzte Behandlung hat der jetzige Zahnarzt direkt dem Sozialamt geschrieben und das Sozialamt ist für den Rest aufgekommen. Es war keine Luxusbehandlung sondern diente dem Zahnerhalt und der Schmerzbehandlung. Der Zahnarzt hat sich trotzdem sehr viel Mühe gegeben.

Ich musste auch noch zum Augenarzt. Beim Augentest, als mich der Augenarzt fragte ob ich so oder so besser sehe, war ich komplett verunsichert, denn sofort kamen in mir die Sätze von all den Jahren hoch, wie etwa „Sie sind geisteskrank und haben Wahnvorstellungen“, „Nein, das haben wir nie gesagt“ oder „Sie sehen Sachen, die es nicht gibt“.

Als die Expo 2002 in der Schweiz war, ist in diesem Zusammenhang ein Bild von einer grossen Gondel über dem Zürichsee in der Zeitung erschienen. Da ich mich erinnerte, als Kind kleine Gondeln über dem Zürichsee gesehen zu haben und darin gefahren bin, fragte ich ein paar ältere Leute, ob sie sich auch daran erinnern. Diese konnten sich nur an die grossen Gondeln erinnern. Ich war daraufhin extrem verunsichert, ob ich mir das nur eingebildet habe. Zum Glück musste ich etwas bei jemandem ein paar Tage später abholen. Da man dort gerade über die Expo sprach, sprache ich diese Leute wegen den Gondeln über dem Zürichsee an. Ein älterer Herr hat gesagt, es habe einmal kleine Gondeln über den Zürichsee bei der Gartenausstellung gegeben. An das genaue Datum konnte er sich nicht erinnern. Für mich war das troztdem eine enorme Erleichterung.
Zum Glück gibt es das Internet und Google. Unter den folgenden Links findet man Bilder und Text zur Gartenbauausstellung G59, an welcher die besagten Gondeln eingeführt wurden und über mehrere Jahre dort bestanden.
Als ich mit meiner Mutter 1963 und 1964 im Inselhof war, weil mein Halbbruder zur Welt kam (Blogeintrag vom 29. Juni 2008), machten die Krankenschwestern mit uns Ausflüge mit den Gondeln über den Zürichsee. Wenn keine der Mütter der Kinder dabei waren, schauten die Krankenschwester und der „Gondeli“-Mann, dass sie eins oder zwei Kinder zu den Touristen in die Gondel setzen konnten, da wir zu klein waren um alleine in einer Gondel zu fahren. Auf der Fahrt über den Zürichsee hatten die „vornehmen“ Damen in der Handtasche immer Schokolade oder andere Süssigkeiten, die wir dann bekamen. Manchmal wurden diese Frauen sehr traurig, was ich dazumal nicht verstand. Wegen diesen beiden Sachen zusammen kann mich ich noch gut an die Gondeln erinnern.

Im Folgenden zwei Fotos von der Zeit im Inselhof am Zürichsee.
Ich musste nicht immer die Heimkleider tragen, da ich eigene Kleider hatte. Auf dem einen Foto bin ich im gelben Kleid. Auf dem zweiten Foto stehe ich links und daneben ist meine Mutter, die mich anschaut. Es war aber selten, dass die Erwachsenen für uns Zeit hatten. Meistens waren es die älteren Kinder, die mit uns spielten oder uns kleinere Kinder trösteten. Diese Erfahrung habe ich später ins Heim übernommen, dass ältere Heimkinder die jüngeren beschützen müssen. Denn ich habe im Inselhof noch etwas Schlimmes erlebt, auf was ich ein anderes Mal eingehen werde.

Update 7. November 2016

Nach den Informationen welche ich bekommen habe, wurde dieser Film zum Teil auch im Inselhof gemacht. Noch so neben: Die Gondelfahrten über den Zürichsee wurden nicht zu unserem Vergnügen gemacht. Und alle unsere Akten wurden vernichtet:

Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=37
Video direkt:


Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=38
Video direkt:


Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=39
Video direkt:



Update 07.07.2017 Foto der Gondel

https://www.blick.ch/news/wirtschaft/von-der-landiwiese-zum-zuerichhorn-zuerich-bekommt-eine-see-seilbahn-id6949852.html



Siehe Film: http://m.20min.ch/schweiz/zuerich/story/14787143