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Sonntag, 29. Juni 2008

Ergänzender Eintrag zu Akte 15/3 und Namensänderung

Dieser Eintrag ist eine Ergänzung zu (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), wie man mit meinen Akten umgegangen ist und in die Scheidung miteinbezogen hat.
Nachdem wieder einiges vorgefallen war und wie man mit meinen Akten umgegangen ist (nächster Abschnitt), habe ich am 5. Oktober 2000 beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese Aufsichtsbeschwerde beinhaltete auch die Geschehnisse bezüglich Akte 15/3 (Brief von VB Illnau-Effretikon an VB Bülach 29. November 1996 und Brief VB Bülach an Bezirksgericht Bülach 27. Januar 1997, für ersteren Brief beide obigen Links, für den zweiten Brief den ersten Link).
Wie man mit meinen medizinischen Kinderakten umging war enorm verletzend; jeder durfte in meine medizinischen Kinderakten einsehen und sich ein Urteil von damals auf mich heute bilden. Ausserdem durfte jeder nur das herausnehmen, was ihm zweckmässig erschien.
All das geschah, ohne mich jemals zuvor zu fragen. Ausserdem wurde dies seitens des Bezirksgerichtes ausdrücklich gutgeheissen, wie man aus der Stellungnahme an vom Leiter des Jugendsekretariats Bülach, Max Peter, und von Karin Wider von 2000 an den Bezirksrat Bülach entnehmen kann:

Auch der Scheidungsrichter (1997) hat meine medizinischen Akten gelesen. Was mir bis heute nicht begreiflich ist, dass nicht wenigstens meine Anwälte damals eine Kopie bekamen.
Es wussten schon immer alle, dass ich in der Kinderpsychiatrie war, weil ich vergewaltigt wurde. Diese Akten wollte man wieder in die Scheidung einbringen. Dies war entwürdigend, verletzend und für mich wieder einmal sehr phädophilenfreundlich. Der Umgang meiner Akten weckte in mir das Gefühl, dass ich schuld an der Vergewaltigung gewesen sei. Die Erinnerungen an die Anhörungen nach der Verhaftung von Jürg Gritti kamen in mir wieder hoch. Man hat heute immer noch dieselbe unsensible Art, wie man mit Opfern von Gewaltverbrechen umgeht.
Auf den letzten Scan bezogen: Jedes Kind, das einmal in einem Kinderheim, Kinderpsychiatrie oder Therapie war, oder Akten bei einer Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat etc hat, muss sich bewusst sein, dass Behörden diese später jederzeit in ein Verfahren einbeziehen dürfen, ohne einen selbst dazu informieren.

Dies ist die Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Bülach zu der Aufsichtsbeschwerde.
Zu Punkt 3: Auch Franz Xavier Huber und Werner Scherrer haben es nicht für nötig gefunden, nachdem sie den Brief vom 29. November 1996 (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) mit einem solchen Inhalt von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten haben, zuerst mich zu informieren.
Zu Punkt 2. bzw. oberhalb: Ich habe der Vormundschaftsbehörde Bülach nie einen Auftrag gegeben, dass sie die Namensänderung für mich machen soll. Ausserdem versuchten sie das gleiche Spielchen wie die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon durchzuführen (SIEHE http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html ?). Nach der VB Bülach hätte ich einen Brief unterschreiben sollen, der inhaltlich nicht korrekt war, um die Namensänderung mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde Bülach (mit dem Briefkopf der VB Bülach) durchzuführen.

Ich wurde aber ziemlich stutzig, dass Franz Huber die Familienscheine (!) an die Direktion des Innern senden wollte. Dies ist insofern merkwürdig, dass es bisher nie hiess, ich müsse Familienscheine schicken müsse (von wem alles überhaupt?). Damals hiess von verschiedenen Seiten nur, dass ich meinen Familienschein beilegen müsste, und diesen hatte ich ja schon von Brienz, Bern.
Auf Nachfrage wollte mir die VB Bülach nicht sagen, was dies für Familienscheine (!) sind und was die „Empfehlung“ beinhaltet. Noch stutziger wurde ich, als den unterschriebenen Antrag hätte der Vormundschaftsbehörde Bülach bringen sollen und nicht selbst abschicken durfte.
Weiterhin zu Punkt 2: Werner Scherrer beklagte sich beim Bezirksrat Bülach noch darüber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach für die Sfr. 23.- des Familienscheins aufgekommen ist. Wenn ich schon kein Vertrauen in diese Behörde habe, bin ich sicher nicht zu dieser gegangen und habe gesagt, sie solle meine Namensänderung durchführen.
Zum Schluss: Als ich meinen Bruder gefunden habe, hat mir niemand geglaubt, dass dies mein Halbbruder ist. Vorher hiess es immer, ich sehe gestalten, die es nicht gibt. Erst viel später kam ich mit grossem Kampf zu Akten, in denen auch ein Familienschein war, der angeblich für die Namensänderung gebraucht wurde und mich und meinen Halbbruder sowie meine Mutter beinhaltet.


Bis heute heisst es immer noch, dass alles richtig abgelaufen ist.

Dienstag, 20. März 2007

Umgang mit medizinischen Kinderakten

Nachdem ich mich 1995 bei der Direktion des Innern des Kantons Zürich bei Frau Rüegg wegen einer Namensänderung erkundigt habe, hiess es von ihr, ich müsse beweisen, dass ich vergewaltigt wurde. Ausserdem sagte sie, dass eine Namensänderung das „Problem“ auch nicht ändern würde und eine Vergewaltigung sowieso nur ein psychisches Problem ist!
Diese unsensiblen Aussagen machten mich sehr betroffen.
Da ich wusste, dass es zur meiner Vergewaltigung ein Gerichtsurteil sowie ein medizinisches Gutachten über mich gab, setzte ich mich mit der Akten besitzenden Vormundschaftsbehörde in Illnau-Effrektion in Kontakt, um eine Kopie meiner medizinischen Akten zu verlangen.
Dies wurde mir aber immer verweigert und man sagte mir, ich solle mich an das damals zuständige Gericht wenden. Das Bezirksgericht Pfäffikon händigte mir darauf hin (datiert auf 28. Juni 1995, erhalten aber erst einige Zeit später!) aber nur einige wenige Auszüge aus, gewisse Stellen wurden beim kopieren abgedeckt.
Als ich diese wenigen Auszüge lass, war ich entsetzt, mit was für einer verniedlichenden Sprache meine Vergewaltigung festgehalten wurde. Bis zu einem gewissen Grad konnte ich mich damit abfinden, dass dies früher möglicherweise so üblich war.
Mit der Einstellung, die Frau Rüegg vom Departement des Innern zeigte sowie mit der verniedlichenden Sprache der Aktenauszüge, sah ich keine Chance meine Namensänderung zu bekommen. Ausserdem verdeutliche mir Frau Rüegg, dass sie keine Präzedenzfälle will, wie es meiner wäre.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich aus dem Medien vernommen, dass man das Anrecht auf seine Akten hat.
Durch diese Berichte gestärkt, verabredete ich auf den 24. Juli 1995 einen Gesprächstermin, um meine Akten einsehen zu können und um eine Kopie meiner Akten zu erhalten. Dies wurde mir aber aufs Heftigste an diesem Gespräch verweigert. Ich machte aber dem Beamten, Herrn Siebert, nochmals klar, dass ich beweisen muss, dass ich unter der Vergewaltigung auch psychisch gelitten habe. Immer noch ablehnend sagte er mir, dass seine Behörde ein Schreiben in meinem Namen aufgesetzt hat, indem ich mich an die VB Illnau-Effretikon wende und sie sogleich bevollmächtige, einen Antrag an die Direktion des Innern des Kantons Zürich bezüglich meiner Namensänderung zu stellen. Der Brief in meinem Namen ist auf den 24. Juli 1995 datiert und Herr Siebert sagte, dass „mein“ Brief dann dem Antrag auf Namensänderung der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon dann beigelegt wird.
Bevor ich „meinen“ Brief unterschrieb, machte ich Herrn Siebert darauf aufmerksam, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, nämlich dass ich die leibliche Tochter meiner Mutter bin und nicht das Pflegekind und dass ich im grossen Ganzen schon immer bei meiner Mutter gewohnt habe. Herr Siebert sage aber nur, dies sei nebensächlich, müsse nicht geändert werden, ich solle kooperativ sein und ob mir meine Namensänderung denn nicht wichtig sei. Das heisst, ich wurde ziemlich unter Druck gesetzt.



Am 8. August 1995 bekam die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon einen Telefonanruf von der Direktion des Innern. Aus der entsprechenden Aktennotiz ist ganz deutlich zu erkennen, dass sie nicht vorhaben, meine Namensänderung zu gewähren. Nur sagte mir nie jemand etwas davon!

Nach einigen Telefongesprächen mit der VB Illnau-Effretikon nach dem Gesprächstermin, kam mir je länger je mehr alles merkwürdig vor. Auf mein Gefühl verlassend nahm ich Kontakt mit der unentgeltlichen Rechtsauskunft in Effretikon auf, damit diese mir beisteht. Die Juristin meinte, dass mein Fall sehr kompliziert sei und ich mir eine Anwältin nehmen sollte. Sie empfahl mir unter anderem Frau lic. iur. Safia Sadeg. Ich überreichte Frau Sadeg meine Unterlagen, doch sie schaffte es auch nicht meine Akten bei der VB Illnau-Effretikon frei zu bekommen, wie man in der nächsten Akte sehen kann.


Ich verstehe nicht, warum die VB Illnau-Effretikon und andere Gesetze wie das Datenschutzgesetz nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Aus der Abrechnung der Anwälte sah ich, dass die Anwältin sehr viel mit der Direktion des Innern telefonierte, was sie aber mit denen besprochen hat, weiss ich bis heute nicht.
Im Dezember 1995 nahm ich nochmals Kontakt mit der VB Illnau-Effretikon auf. Diese sagten jetzt, ich müsse für die Namensänderung wegen „Datenschutzgründen“ eine Vollmacht von den Grittis holen!
Mir ging es nach dieser Aussage die nächsten Wochen sehr schlecht, ich musste erbrechen.
Zuerst musste ich dann überhaupt meine Mutter ausfindig machen. Dann rief ich ihr an, hatte aber immer den Jürg Gritti am Apparat, worauf hin ich dann immer das Telefon aufhängte. Ich hatte vor ihm noch zu viel Angst und wollte mit dem nicht reden.
Als ich dann einmal meine Mutter an der Leitung habe, sagte ich ihr, dass ich von ihr und Jürg Gritti eine Vollmacht brauche, damit ich Zugang zu meinen Akten bekomme.
Ich schickte ihre dann einen Brief, den sie und er nur noch unterschreiben mussten. Den unterschrieben Brief habe ich dann der VB Illnau-Effretikon zugestellt.
Gebracht hat es mir aber nichts, da die VB Illnau-Effretikon mir immer noch meine Akten verweigerte.
Ich konnte überhaupt nicht verstehen, dass einem die eigenen Akten verweigert werden können, obwohl man doch Recht darauf hat.Ich bestand auf mein Recht und teilte dies der VB Illnau-Effretikon mit.
Darauf hin bekam ich dann einen neuen Gesprächstermin auf den 14. Oktober 1996.
Doch wie man dem Dokument des 23. September 1996 entnehmen kann, wurde schon zu diesem Zeitpunkt endgültig beschlossen, dass ich am 14. Oktober 1996 weder Aktieeinsicht noch Aktenkopien bekommen werde!

Wie das Gespräch vom 14. Oktober 1996 aus der Sicht der VB Illnau-Effretikon ablief, ist aus ihrem Brief an den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich vom 15. September 1997 ersichtlich.
Es ist einfach unglaublich, was die VB Illnau-Effretikon gegenüber dem Datenschutzbeauftragten behauptete, wenn doch dokumentiert ist, dass es die VB Illnau-Effretikon selbst war, die mir keine Aktenkopie oder –einsicht geben wollte!
Am 14. Oktober 1996 versuchte ich Herrn Siebert klar zu machen, warum und wieso ich meine Akten brauche und ich darauf das Recht habe. Siebert antwortete darauf, ich könne nur Fragen zum Inhalt der Akten stellen. Als ich dann doch Fragen stellte, gab mir aber Siebert generell keine Antworten oder schwammige Angaben. Nachdem ich all meine Frage gestellt habe, war das Gespräch beendet und verliess das Büro. Ich holte dann meine Kinder aus dem Warteraum. Hätte ich den sonst sitzenbleiben sollen?
Am 8. November 1996 bekam ich von der VB Illnau-Effretikon einen Brief mit folgendem Inhalt:

Schon eine Frechheit: Zuerst müsse ich mich behandeln lassen, obwohl keine vorgängige Diagnose eines Arztes besteht. Erst dann könnte ich meine Akten sehen und dann auch nur in Begleitung. Und dann genau in der Klinik, in welcher Jürg Gritti schon eine Therapie machte und anschliessend wieder ein Mädchen vergewaltigte. Wer diese Therapie bezahlen sollte, war auch unklar. Als ich dann die VB Illnau-Effretikon fragte aus reiner Neugier fragte, wer die Therapie bezahlen würde, schrieb sie mir am 6. Dezember 1996 folgendes:
Jetzt hiess es nur noch, dass die Begleitperson bezahlt werde. Aber schon erstaunlich, dass Siebert mir etwas bestätigte, dass ich gar nicht fragte.
Telefonisch sagte Siebert mir aber trotzdem, dass ich zuerst eine Therapie machen müsse.
Da mir all dies sehr eigenartig erschien, rief ich andere Spitäler auch in anderen Kantonen an. Alle verneinten, dass ich eine Therapie machen müsse um in meine Akten einsehen zu können oder eine Kopie zu erhalten, geschweige dass es eine ärztliche Begleitperson braucht.
Unterdessen hat aber die VB Illnau-Effretikon am 29. November 1996, dem Begleitbrief zur Akte „15/3“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschrieben, wie man im Folgenden einen Auszug sieht:

Soweit geht wohl eine Vormundschaftsbehörde, um nicht Akten herausrücken zu müssen!
Noch aus dem gleichen Brief:

Es ist einfach erschreckend, wie man mit medizinischen Gutachten umgeht.
Unterdessen hatte ich noch die Scheidung eingereicht gehabt. Die VB Bülach hatte nichts besseres zu tun, als diesen Brief and das Bezirksgericht Bülach einzureichen, dass die Scheidung durchführte.
In der Scheidung wurde dann immer wieder von einer Akte „15/3“ geredet. Als ich dann meine Anwältin Frau lic. iur. E. Ernst fragte, was das ist, sagte sie nur, dass dies unwichtig sei. Dies kam mir alles suspekt vor.
Als dann die Scheidung weiter an das Obergericht ging, bekam ich vom Obergericht am 10. April 1997 einen Brief, dass ich zur Akte „15/3“ Stellung nehmen müsse! Dies konnte ich ja nicht, da ich weder den Inhalt kannte noch die Akte hatte! Das Obergericht meinte nur, meine Anwältin hätte mir das herausgeben müssen.
Kurz gesagt: Ich bekam die Akte erst, als die Frist zur Stellungsnahme schon abgelaufen war!
In mir gingen alle Emotionen hoch, wie man so mit Akten umgeht, dass die Betroffenen selbst nicht darüber informiert werden, keine Offenheit, keine Transparenz, keine Ehrlichkeit.
Auch werte ich mich aufs Heftigste, dass das Gutachten in die Scheidung einbezogen wird. Der Richter beschloss aber, dass ich das Gutachten nur zusammen mit Frau Wider einsehen kann. Als ich das Gutachten einsah, kam mir das blanke Entsetzen, dass man mir wegen eines solchen Gutachtens die Kinder wegnehmen wollte. Selbst meine Anwältin verstand nicht, warum mir wegen meinem Gutachten die Kinder weggenommen werden sollten.
Aber dadurch hatte ich immer noch nicht eine Kopie meines Gutachtens. Frau Wider musste es zuerst meiner Anwältin schicken und dann bekam ich es durch meine Anwältin. Dies brauchte natürlich auch seine Zeit. Das allergrösste war noch, dass Frau Wider die Akte nicht an die VB Illnau-Effretikon zurückgeschickt hatte, wie sie es sollte, sondern das ganze Gutachten und weitere an die VB Bülach schickte; dies natürlich ohne Absicht…
Als Nächstes stelle ich meine medizinischen Akten ins Internet.

Update 29. Mai 2020

Namensänderung, Direktion des Innern ......





Mittwoch, 17. April 2019

Wenn das alle richtig finden


Ich werde in diesem Land ( Schweiz) nie Frieden finden, wenn man ein Leben lang immer und immer mit dieser scheiss Geschichte konfrontiert wird.  Die Schweizer bleiben dabei, dass ich eine geborene Gritti bin.
Ich bekomme IV aber darf nicht wissen wieso, bekomme auch keine Akten Kopie Einsicht etc.
Schweizer Dokumente nur mit dem Geburtsnamen Gritti.
Wenn das alle richtig finden, werde ich meinen Blog weiterführen habe noch Akten und anders.

Update 24. April 2019
Es gibt Leute die dies immer noch nicht glauben, dass man medizinische Kinderakten ein Leben lang weiter gibt.
Den Brief von meiner damaligen Anwältin ist für mich zynisch und brachte mir nichts es geht ja im gleichen Stiel weiter. Lebenslange Wahnvorstellung  Klinik Hard siehe Blog 5 scan
https://namensaenderung.blogspot.com/search?q=akten


Update 17. Juni 2019
Zusätzlicher Link: https://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html

Update 8. Juli 2019
https://namensaenderung.blogspot.com/2018/01/wo-sind-wir-da-nach-ansicht-von-der.html
https://namensaenderung.blogspot.com/2011/01/das-bestimmende-verhalten-von-frau.html

Update 26. August 2019
https://namensaenderung.blogspot.com/2018/01/wo-sind-wir-da-nach-ansicht-von-der.html

Update 27. August 2019
Ich werde schon wieder überprüft bezüglich meiner Rente. Ich kenne Leute, die können mehr als 6 Monate ins Ausland oder solche die nur eine Postadresse angeben aber nicht so kontrolliert werden wie ich. Und das witzige ist, dass keiner für meinen Fall zuständig ist.

Update 20. Oktober 2019
Also wenn wenn man vorgibt als Politiker die Interessen von  sexuell missbrauchten Kindern zu vertreten, wieso habt Ihr nicht schon längst einen Antrag gestellt für eine Historische Aufarbeitung? Schwerpunkt was für Ansichten habt ihr über uns, siehe mein Blog :Politiker/in, in allen Religionen, Psychiatrie, Justiz, Esoteriker die Gesellschaft.

Und ich staune nur ab solchen Einträge von Claudio Schmid lach. In meinen Fall schweigt er. Findet er es immer noch richtig was man uns antat in Bülach.

Update 29. Mai 2020 

Ich habe 1997 Strafanzeige eingereicht .

Und es geht alt so weiter mit meinen Akten!


Update 15. April 2021


Mir geht es nicht gut als ich dies las.
Die Namensänderung wird bewilligt, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.»

https://www.blick.ch/schweiz/guenther-tschanun-73-so-erhielt-der-vierfachmoerder-eine-neue-identitaet-id16455414.html

http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html

https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjuu19pag8r4FkUUEYQzkD6bdd0C-QNZuslmbZxyyUtGEA_4lOSS_S47GExIcyMP_E2-VkXaYTAOpVT2bkyrd6Tw0JyHZStWcGW0-sMwUSFaLiTMCFmC5OfxsW2BdCMRppH6EQLljbTsCQY/s1600/post3+dokument+2+(Medium).jpg











Sonntag, 6. Mai 2007

Die medizinische Akte

Hiermit veröffentliche ich mein medizinisches Gutachten, da bis heute gesagt wird, dass der bisherige Umgang mit diesem Gutachten normal war.
Wie in http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html geschildert, war der dort erwähnte Umgang mit diesen Akten kein einmaliges Vorgehen, denn die Behörden beriefen sich in anderen Angelegenheiten auch auf dieses Gutachten, ohne genaue Hinweise zu machen, dass ich in das Kinderheim/Kinderpsychiatrie kam, weil ich missbraucht wurde!
Bis heute können sich diese Personen nicht vorstellen, dass sie mit ihrem Umgang mit meinen Akten mich verletzt haben. Wer denkt, dass ich ein Einzelfall, irrt sich gewaltig.

Ich werde nicht auf alle Seiten eingehen. Aber um ein besseres Verständnis zu haben, werde ich noch einige Geschehnisse erzählen.
Nachdem ich nach der Verhaftung von Jürg Gritti zu meinen Paten Elisabeth und Bernhard Flück kam, konnte diese Familie überhaupt nicht damit umgehen, was ich erlebt hatte. Im Folgenden kurze Beispiele.
Z.B. spielte ich immer noch wie gewohnt nur mit Buben. Dann hiess es schnell seitens dieser Familie und anderen Leuten, ich sei ein „Bubenmädchen“ oder „Mannstoll“. Solche Bemerkungen bekam ich von mehreren verschiedenen Seiten zu hören. Diese Leute haben nicht begriffen, dass ich zum Schutze von anderen Mädchen nur mit Buben gespielt habe.
Z.B. als Lydia Murer von der Vormundschaftsbehörde Effretikon zur Familie Bernhard und Elisabeth Flück kam, weil diese der Murer mitgeteilt hat, dass ich überall sage: „Ich heisse Flück und bin Kanadierin“. Die Murer wollte dann mit mir darüber reden und sagte immer wieder, ich sei eine geborene Gritti und eine Schweizerin. Da ich aber auf meinem Standpunkt blieb, dass ich eine geborene Flück und Kanadierin bin, schüttelte sie mich heftig und ich bekam noch starke Ohrfeigen ins Gesicht, bis ich nicht mehr kontra gab.
Bis heute gibt es immer noch Leute, die nicht glauben, dass meine Kinder und ich kanadische Staatsbürger sind. Da ich mit der Murer sowieso keinen guten Draht hatte, zeigte sich auch als ich sie „Frau Murer“ nannte anstatt „Fräulein Murer“. Darauf hin wurde sie ziemlich giftig und sagte, sie sei dann noch ein Fräulein. Den Zusammenhang begriff ich damals noch nicht.
Z.B. durfte ich wegen den oben genannten Vorfällen meinen Grossvater nicht mehr besuchen, damit ich ihn nicht aufrege. Ca. 1969 starb mein Grossvater. Auf die Beerdigung wurde auch der Jürg Gritti eingeladen. Wie es dazumal üblich war, wurde mein Grossvater im kühlsten Zimmer, d.h. im Schlafzimmer, aufgebart. Trotz dass mein Grossvater tot war, fühlte ich mich in seiner Nähe, d.h. ich habe mich im Schlafzimmer versteckt, wohler als in der Gegenwart der Familie. Meine Grossmutter entdeckte mich dann. Nach der Beerdigung hatte ich den Wunsch auch an das Grab meines Vaters zu gehen, da mir immer gesagt wurde, mein Vater sei tot. Dieser Wunsch gab natürlich wieder Unstimmigkeiten, weil alle, die dies gesagt haben, nun dazu stehen mussten, dass sie mich angelogen haben. Ich fing dann an ein Tagebuch zu führen, in welchem ich mit meinem Vater „kommunizierte“, natürlich aber in eine Geheimsprache. Dies gab dann mächtigen Ärger, da meine Sachen regelmässig durchschnüffelt wurden.
Z.B. machten sich meine Pflegeschwestern den Spass mich nachts zu erschrecken, indem sie mit der Hand unter die Bettdecke kamen.

Ich könnte noch jede Menge solcher Geschehnisse aufzählen. Es zeigt sich, dass die Familie Bernhard und Elisabeth Flück nicht so verständnisvoll und einfühlsam war, wie sie sich gerne gab. Heute habe ich auch Bernhard Flück und etliche andere Verwandte auf versteckten Tonbandaufnahmen aufgenommen, durch welche hervorgeht, dass die ganze Familie, meine Grosseltern ausgeschlossen, hinter Jürg Gritti stand und steht. Bei denen herrscht immer noch die Meinung, dass ich Schuld sei, dass Jürg Gritti verhaftet wurde, dass meine Mutter vergewaltig wurde und ich dadurch entstand.
Wie dem oberen Link zu entnehmen ist, sagten die Behörden immer, mein Gutachten würde mich in helle Aufregung versetzen, wenn ich es zur Gesicht bekäme, weil es so schlimm sei.
Im Folgenden kann sich jeder selbst ein Bild machen. Ich habe mit dem Gutachten keine Probleme. Auch mit dem Begriff „ambivalente Beziehung“ habe ich keine Probleme, denn dieser Begriff ist ja hauptsächlich vom Eugen Bleuler geprägt, unter anderem bekannt wegen seinen eugenischen Auffassungen.
Zudem finde ich es legitim, dass ich ein gestörtes Verhältnis zu meiner Mutter habe. Eigentlich hofft man, dass eine Mutter zu ihren Kindern hält. Wenn man spürt, dass dem nicht so ist, ist es doch logisch, dass man dann als Kind enttäuscht ist. Wenn man Wut gegen seine Mutter zeigt, heisst es nur, man redet so nicht über seine Mutter. Den Satz, den ich bis heute von psychologischen Fachleute höre, ist: „Ihre Mutter hat sie ja so gerne“. Ich frage mich, wie psychologische Fachleute heutzutage immer noch dies sagen können, obwohl die Mutter bis heute um jeden Preis ihren Mann schützt. D.h. eine liebende Mutter lässt zu, dass ihr Mann seinen S……. in ein Kindermund steckt?
Joseline Wick konnte das ganze noch übertreffen, indem sie mir erklärte, eine Mutter kann ihr Kind hassen und lieben.
Das kann doch nicht denen ihr Ernst sein, in diesem Zusammenhang zu reden, dass eine Mutter ihr Kind liebt.
Der Gutachter hat ein paar kleinere inhaltliche Fehler (Daten und Abläufe) gemacht, auf die ich aber nicht eingehen werde.














Über den Aufenthalt in der Brüschhalde werde ich ein anderes Mal schreiben und zudem überlege ich mir, ob ich die versteckten Tonbandaufnahmen ins Internet stellen soll.

Donnerstag, 16. Oktober 2008

Keine direkte Herausgabe des Gutachtens der Klinik Hard

Von der Klinik Hard habe ich mein Gutachten angefordert (siehe letzter Eintrag und

http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Zeitgleich habe ich von der Vormundschaftsbehörde Bülach auch mein Gutachten angefordert und bei beiden Briefen vermerkt, dass eine Kopie meiner Briefe an den Bezirksrat Bülach ging. Selbstverständlich habe ich die Briefe an die Klinik Hard und an die Vormundschaftsbehörde als eingeschrieben abgeschickt. Von der Vormundschaftsbehörde Bülach bekam ich keine Antwort und von der Klinik Hard folgenden Brief:

Die Klinik Hard meinte aber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach der rechtliche Eigentümer meines Gutachtens ist. Laut Dr. med. Marco Lanz wurde dann das Gutachten inkl. Schweigepflichtentbindung Herrn Dürsteler vom Bezirksrat Bülach zugestellt. Einige Tage später bekam ich von Herrn Dürsteler eine Kopie des Gutachtens, aber von der Schweigepflichtentbindung nur diejenige Seite bezüglich der Vormundschaftsbehörde Bülach. Die andere Seite, auf welcher ich die von mir genannte Personen von der Schweigepflicht entbunden habe sowie Esther Zinniker, habe ich nicht erhalten.

Damals, als ich die Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe, fragte ich schon nach einer Kopie dieser. Da damals Herr Schawalder im Stress war, sagte er mir, dass er nächstes Mal eine mitbringen würde. Dies hat er aber nicht getan mit der Begründung, dass es so viele Leute beim Kopierer hatte. Wieder beim nächsten Mal war der Kopierer kaputt und er würde mir eine Kopie schicken. Natürlich bekam ich keine Kopie.

Nachdem ich nun das ganze Gutachten vor mir habe ist mir aufgefallen, dass keine einzige der von mir genannten Personen befragt wurde.

Im Folgenden ein Auszug aus dem Gutachten zu Angaben, die Herr Huber machte:
Auch hier sieht man, dass es Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach ganz normal fand, wie man mit meiner medizinischen Kinderakte umging: Nämlich, dass sie einfach dem Bezirksgericht Bülach für die Scheidung miteinbezogen wurde.
Im Weiteren gab Herr Huber dem Psychiater an, dass er angeboten hat, dass der Name Gritti gelöscht wird. Durch diese Aussage wird deutlich, dass es gar nie eine richtige Namensänderung hätte sein sollen. Im Schreiben an mich (unter Berücksichtigung des 3. Scans/Brief vom 26. Oktober 1998 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html) schrieb aber Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass es eine Namensänderung durchgeführt wird, und nicht nur einfach das Löschen des Namens Gritti!
Im dem erwähnten Begleitbrief wird auch nicht eine richtige Namensänderung beschrieben, sondern nur die Löschung von Gritti zugunsten von Flück (damals hatte ich noch eine Namensänderung vollständig nur zu Flück angestrebt).

Zudem hatte ich schon 1995 (1. Scans/ Brief vom 24. Juli 1995 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) die Löschung von „Gritti“ bei der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon vor Ort beantragt. Dies wurde aber vom Departement des Innerns aber dazumals nicht akzeptiert.
Wenn es aber tatsächlich so einfach ist, frage ich mich aber: Was hat meine Anwältin gemacht?
Als ich in einem Telefonat mit Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach bezüglich seinem Antrag zur „Namensänderung“ auf den Umgang mit meinen Akten ansprach, meinte dieser, es sei kein Fehler gemacht worden und es sei richtig gewesen, wie man mit meiner Akte umging.


Im Gutachten steht unter „Krankheitsentwicklung“, dass ich adoptiert wurde.
Ich habe aber schon 100 mal erklärt, dass mein Bruder eine Adoption erhalten hat, ich aber eine Namensänderung. Zur Akteneinsicht meinte Dr. Schawalder lediglich, dass mir die Akteneinsicht teilweise gewährt wurde. Fakt ist, dass mir grundsätzlich keine Akteneinsicht durch die VB Bülach gewährt wurde. Erst jeweils nach juristischem Vorgehen bekam ich dann Akten. Zum weiteren Inhalt dieser Stelle des Gutachtens siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/05/die-medizinische-akte.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html.

Noch im selben Abschnitt:
Auf diesen Abschnitt des Gutachtens gehe ich hier nicht weiter ein und verweise auf
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html).


Es ist interessant zu lesen, dass schriftlich belegbare Fehler und Fehlverhalten der Vormundschaftsbehörde Bülach als Wahn meinerseits dargestellt werden.
Zum 4. letzten Satz: Es sollte nachvollziehbar sein, dass wenn man seine Aussagen nicht durch Dokumente bestätigen kann, die sich Zuhause befinden, man dadurch aufgebracht wird. Ausserdem waren die Psychiater nicht gewillt andere Amtspersonen anzusprechen, die meine Aussagen belegen konnte. Nur ein paar Personen des Pflegepersonals waren gewillt richtig zuzuhören.


Aus diesem Auszug sieht man ganz klar, dass ich im Ambulatorium Bülach nicht einmal mein Gutachten habe einsehen können.
Sonst hätte ich schon damals gewusst, dass die VB Bülach uns wieder trennen wollte. Dies erklärt auch, warum ich keine Unterstützung bei der Wohnungssuche bekam und die Anhörung meiner Kinder vor dem Gericht solange hinausgezögert wurde, bis sie gegenstandslos wurde.
Ausserdem hätte man die Therapie solange weitergeführt, bis ich eine Krankheitseinsicht gezeigt hätte. Wahrscheinlich hätte ich dann weiterhin „Zyprexa“ und „Temesta“ nehmen müssen (siehe dazu Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.

Da mir noch andere Unstimmigkeiten im Gutachten aufgefallen sind, habe ich es mit dem Protokoll des Bezirksrichters lic.iur. A .Fischer, der meine Anhörung in der Klinik Hard machte, verglichen. Es ist für mich erstaunlich, dass Dr. Schawalder einen Begriff des Protokolls aus dieser Anhörung ganz anders formuliert, dass es eine völlig andere Bedeutung bekam. Gilt jetzt
das, was ein Richter sagt oder wie ein es Psychiater unformuliert und dies dann einen ganz anderen Sachverhalt gibt? Vor allem finde ich es extrem, dass sich dann die Vormundschaftsbehörde Bülach auf das Gutachten stützte und keine Kopie des
Protokolls des Richters hatte. Ein anderes Mal werde ich darauf ausführlich eingehen.


Hier ist noch die Kopie des Flugtickets von mir, als ich von Canada mit der Trans-Canada Airlines von Montreal nach Zürich,

Flughafen Kloten, einreiste. Um zu zeigen, dass ich als Baby mit dem Namen Flück eingereist bin.

Montag, 9. August 2021

Ciba-Zeitschrift, Rorschach Test, W. Novak, Missbrauch

Wallo, ich finde es gut das du auch weiter kämpfst.

Leider bekomme ich zu meinem Fall keine Unterstützung. Man bleibt dabei dass ich das ganze leben lang  Wahnvorstellung habe.

Oder es wird alles schön geredet. In meinem Blog habe ich schon vieles aufgezeigt, z.B. ich sei beim Missbrauch zu klein gewesen ich könne mich nicht erinnern. 

Für mich wichtige Akten die unter Verschluss sind das ich es beweisen könnte. Die Folgen: Bei Narkosen habe ich Probleme weil ich nicht mehr über meinen Körper bestimmen kann.

Ich kämpfe auch dagegen das Vorurteil das Missbrauchsopfer pädophil oder homosexuell werden als Folge des Missbrauchs.

In Bülach sagte mir eine Sozialarbeiterin Frauen können besser mit Missbrauchsopfer umgehen, Männer können das nicht. Ich habe Ihr dann die Meinung gesagt. Das hat doch nichts mit dem Geschlecht zu tun; dies kam gar nicht gut an. 

Bin den zwei Polizisten sehr dankbar, dass Sie mich entdeckt haben. Nicht ahnend das der nächste Horror anfing mit dem Gedankengut wo man über uns hat.


Habe noch ein Ciba -Zeitschrift gefunden. Artikel Dr. med R. Kuhn der Rorschach -Versuch
Um eine Diagnose zu erstellen wurden wir getestet und bei manchen kamen dann die Behandlung. Bis heute sind die Test ein Tabuthema.

In meinem Blog Diagnosen , Ansichten Aufgezeigt die nicht so Harmlos sind.

 














https://www.blick.ch/politik/wegweisendes-urteil-zugunsten-missbrauchsopfer-die-haben-uns-kaputt-gemacht-id16711420.html

Die Anzeige von Missbrauchsopfer Walter Novak erfolgte erst Jahrzehnte nach der Tat. Zu spät? Nein, entscheidet das Thurgauer Obergericht. Novaks Forderungen nach Entschädigung seien noch nicht verjährt. Das Urteil könnte die katholische Kirche in Bedrängnis bringen.











Update 22. September 2021

Es ist gut das was geht. Hoffe das man mal historisch endlich auf das eingeht, wie man über uns dachte vor allem die Missbrauch erlebt haben. Psychiatrie und andere Fachleute. In meinen Blog habe ich schon vieles aufgezeigt.  

https://www.cash.ch/news/politik/schweiz-reicht-beim-europarat-motion-zu-missbrauch-ein-1826172

Die Länder Europas sollen den Missbrauch von Pflegekindern in der Vergangenheit anerkennen und die Betroffenen entschädigen: An einem Symposium in Bern haben Vertreter aus 17 Ländern am Samstag einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht. Sie wollen dem Europarat in Strassburg eine Motion übergeben. Diese Aufgabe übernimmt Nationalrat Pierre-Alain Fridez (SP/JU), Präsident der Parlaments Delegation beim Europarat.

 Es ist einfach zuviel  für mich diese Charakterlosigkeit gegenüber meinen kinder.

https://namensaenderung.blogspot.com/2018/01/wo-sind-wir-da-nach-ansicht-von-der.html
https://namensaenderung.blogspot.com/2008/10/keine-aktenfhrung-ber-kinder-im.html
http://namensaenderung.blogspot.com/2011/01/das-bestimmende-verhalten-von-frau.html


Spotlight

Fr 24.09., 20:00

https://www.tvspielfilm.de/tv-programm/sendung/spotlight,613b4788818965156f4a9dbc.html

Im Jahr 2001 finden Reporter des „Boston Globe“ heraus, dass katholische Würdenträger den Missbrauch von Kindern vertuschen…Ein guter Film für uns Betroffene.

https://namensaenderung.blogspot.com/2016/10/filme-und-games-uber-missbrauch-und.html



Update 18. Oktober 2021

Frau Zinniker musste nie Antwort geben auf mein Fragen.




Update 22. Dezember 2021

Bassersdorf: Vieles schon in meinem Blog erwähnt. Dies zur Ergänzung.

1. Als ich eine Wohnsitzbestätigung brachte. Bekam ich die nicht direkt, mit der Begründung, weil ich zu diesem Zeitpunkt minderjährig war. Nur über meine Mutter, dies war der grösste Horror für mich.

2. Den Schlussbericht bekam ich nicht. Das sind die einzigen Akten von Bassersdorf.

3. Wie man sieht, war Bassersdorf noch 1966 zuständig für mich! Die Übergriffe in Lavin (Haus beim Bach kleinen) sind Aktenkundig. Die aus dieser Zeit stammen. Ich habe mit meiner Tante Emmi Eperon gesprochen und ihr gesagt, ich könne mich noch erinnern. Sie bestätigte alles. Ich musste auch zum Hausarzt in Bassersdorf zur Kontrolle. Auch das Alice eines der Opfer war. Ich habe mit ihr Kontakt aufgenommen beim ersten Telefongespräch bestätigte sie die Übergriffe. Beim zweiten Gespräch, als ich sie um Hilfe bat für mich, stritt sie es ab.

 Wer denkt, dass man Hilfe bekommt, ist naiv und dumm.