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Sonntag, 24. Mai 2009

Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte

Meine Kinder mussten einige Abklärungen beim Jugendsekretariat Bülach machen, zu denen sie auch gingen. Dies geschah wegen der Scheidung. Dabei wurden sie aber angelogen und getäuscht und meine Kinder und ich mussten uns dann fortlaufend auf Tratsch, der vom Jugendsekretariat und der Vormundschaftsbehörde Bülach ausging, rechtfertigen. Auf dies werde ich zu einem anderen Zeitpunkt genauer eingehen.
Wir suchten ja beim schulpsychologischen Dienst Hilfe als Vermittler für das Stipendium meines älteren Sohnes und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes . Vorher war ich schon bei der Schulbehörde bei Herrn U. Jäggli und H. Plattner (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) , doch diese fühlten sich auch nicht zuständig. Als kurz vor den Sommerferien 2000 klar wurde, dass der Schulpsychologe Rolf Fravi nicht für seine Arbeit in unserem Fall bezahlt wird, wurde ich ziemlich sauer und meine Kinder waren auch wütend und enttäuscht. Die Antwort der Behörden war aber nur, dass man auch nach den Sommerferien schauen könne. Meine Kinder sagten darauf hin allen involvierten Behörden, dass sie nach den Sommerferien dann nicht mehr in die Schule gehen werden.
Neben der genannten Aussage war auch der Grund, dass die Mitarbeiter des Jugendsekretariats Bülach und der Vormundschaftsbehörde Bülach ständig zu den Lehrern meiner Kinder gingen und dort Erkundigungen über sie einholten. Dies wäre nicht das Problem gewesen, da sie das wegen der Scheidung taten. Das Problem war, dass sie dabei auch irgendwelche Sachen den Lehrern erzählten, wodurch meine Kinder über die gesamten Jahre oft in der Pause oder während dem Unterricht beim Lehrerpult mit dem Lehrer sprechen mussten. Einmal hat die Mitarbeiterin des Jugendsekretariats, Frau Caprez, beim Lehrer meines ältesten Sohnes „nur“ Erkundigungen einholte, dieser aber dann meinen damals 10-jährigen Sohn fragte, ob er und sein Bruder den gleichen Vater hätten! Mein Sohn kam dann in einer der grösseren Pausen aufgelöst nach Hause. Selbst beim Klassenwechsel meines älteren Sohnes ging sie im Vorneherein zum neuen Lehrer, ohne dass dieser meinen Sohn schon gesehen hätte. Meine Kinder befürchteten, dass dies im Gymnasium und in der Realschule fortgeführt werde.
Heute ist meine Vermutung, dass es geplant war die Situation eskalieren zu lassen um gegen mich vorzugehen können, weil ich auf meine Rechte, wie etwa Datenschutz und Akteneinsicht, beharrte.
Da meine Kinder nach den Sommerferien 2000 nicht mehr zur Schule gingen, hat die Vormundschaftsbehörde Bülach am 29. September 2000 beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nachdem wir davon von Herrn Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach erfahren haben, erkundigte sich mein Sohn beim Kindernottelefon, ob man sie zu einem Gutachten zwingen könne. Diese haben die Frage an einen Staatsanwalt weitergeleitet, der dann meinen Kindern anrief und sagte, man könne sie nicht zwingen. An einem anderen Tag rief dann mein älterer Sohn beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst an. Beim zweiten Telefonat erreichte er endlich Frau Dr. D. Simon, die für dieses Gutachten zuständig war. Mein Sohn erzählte ihr, was alles in Bülach bisher vorgefallen ist und teilte ihr mit, dass man sie nach Aussage jenes Staatsanwaltes nicht zu einem Gutachten zwingen können. Auf die Frage meines Sohnes, wenn sie kommen würden, auch über die Vorfälle in Bülach sprechen dürften und ob sie oder ich eine Kopie dieses Gutachtens erhalten werden, antwortete Frau Dr. D. Simon mit einem klaren nein. Dies begründete sie, dass Fragen von der Seite meiner Söhne und Aussagen von ihnen nicht zu ihrem Auftrag gehören. Ebenso wenig bekämen wir eine Kopie des Gutachtens. Auf die Frage wer dann überhaupt das Gutachten erhalte, sagte zu meinem Sohn, dass dies Herr Franz Xavier Huber von der VB Bülach sein werde (siehe dazu auch den Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html).
Da meine Kinder wussten wie die Vormundschaftsbehörde Bülach schon mit meinen medizinischen Akten umgingen und da Herr Huber dieses Gutachten auswerten werde, entschieden sich meine Kinder nicht zum Gutachten zur Frau Dr. D. Simon zu gehen.

Am 5. Oktober 2000 (siehe dazu http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) hatte ich beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde und Ausstandsbegehren beantragt. Am 15. Dezember 2000 wurde der Fall an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet. Am folgenden Auszug sieht man auch, dass der Bezirksrat Bülach im Absatz 2 nicht daran denkt auf die Verstösse gar nicht eingeht mit der unhaltbaren Begründung, dass dies keinen Einfluss auf unsere Zukunft habe .


Wie mit dieser Behörde abgemacht, haben wir dieser wegen einem Gespräch angerufen. Es wurde aber gesagt, es sei nicht ihr Auftrag über das zu sprechen, was in Bülach vorgefallen sei, sondern nur über die Schule bzw. Zukunft. Dies bedeutete, dass mein jüngerer Sohn in die Realschule komme und mein älterer Sohn bleibe weiterhin in der Sekundarschule bleibt.

Am 23. Februar 2001 erhielte ich folgenden Brief des Bezirksrates Bülach mit der Bitte einer Vollmacht:

Da ich nach meiner Ansicht all diese Akten schon hatte, sagte ich dem Bezirksrat Bülach, ich könne die Akten gleich an Opfikon mit weiteren Akten schicken. Dies wollten sie nicht. Beim genaueren Lesen der Aktenliste wurde ich stutzig und fragte den Bezirksrat Bülach, ob es sich beim markierten Brief um diesen Brief handle:

Was ich Gerüchte halber in Gesprächen erfahren habe ist, dass es von Frau Dr. D. Simon ein Gutachten über meine Kinder gab. Von da an verlangte ich dieses Gutachten, was mir aber verweigert wurde. Meine Anfrage an den Bezirksrat Bülach mir noch einmal eine Bitte zur teilweisen Aktenerhausgabe (siehe Brief des Bezirksrates Bülach vom 23. Februar) zu schicken, aber mit einer genauen Angabe des Briefes des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, wurde nicht gemacht. Je länger je mehr bekam ich das Gefühl, dass es sich nicht um den Brief des KJPD handle, den ich zuvor erwähnt habe (siehe Briefe von Frau Dr. D Simon an VB Bülach). Daraufhin habe ich nochmals nachgefragt, ob es sich um ein Gutachten handle. Darauf bekam ich keine Antwort.
Darauf hin habe ich logischerweise keine Unterschrift zur Vollmacht einer teilweisen Aktenherausgabe gegeben.

Was meine Kinder und ich nicht wussten war, dass dann Frau Dr. D. Simon anhand von Akten, welche sie ja von der VB Bülach bekam, ein Aktengutachten machte. Weder Frau Dr. D. Simon noch Herr Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach haben im vorneherein gesagt, was die Konsequenzen sein werden.
Es stellte sich dann später heraus, dass Franz Xavier Huber von der VB Bülach sogar gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich schrieb, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach wesentliche Inhalte aus dem Gutachten festhalten wird
(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html) letzter Brief, unterster Briefabschnitt)

Es lässt sich somit darauf schliessen, dass es sich um diesen „Brief“ vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach um das Aktengutachten handelte!


Während des Gespräches hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass die Behörde in Opfikon schon Akten hatte. Mit der Aktenherausgabe, die ich 2003 bekam, hat sich dies dann bestätigt.

Der Bezirksrat Bülach schrieb in seinem Beschluss vom 23. März 2001, dass es um einen „unbelasteten Neuanfang“ ging.


Dann soll man mir doch erklären, was ein Neuanfang ist, wenn man meinen jüngeren Sohn weiterhin in die Realschule abstufen wollte und mein älterer Sohn weiterhin die Sekundarschule hätte besuchen sollen. Hätte es nicht auch zu einem unbelasteten Neuanfang gehört, dass auch meine Kinder eine Aussage über die Erlebnisse mit dem Jugendsekretariat und der VB Bülach hätten machen können?


Zu einem vorangegangenen Blogeintrag: Vortäuschen einer Namensänderung (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und ergänzend http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html):
Die „offizielle“ Version der Ereignisse vom 18. April 2001 wurden im Memorandum wie folgt festgehalten:

Würde man diese Akte nur so weitergeben ohne irgend eine Erläuterung, wie es Franz Xavier Huber sehr wohl gemacht hat, würde man meinen, dass ich Frau Heidi Leibundgut, SP Bülach, sowie Brigitte Zolliker, EVP Bülach, direkt gegenüber stand.
Wie meinem Eintrag zu entnehmen ist, war dies nicht der Fall und selbst der Polizist schrieb in seinem Ausrückbericht, dass ich nicht wissen konnte, dass diese beiden Frauen anwesend waren (Link direkt zur Akte im Blog Vortäuschen einer Namensänderung: https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjl-bA_b2W3gYFEod-aMdpXl1rpLBLGkxYFfvLPLUSl2I87gcQJczhVdEk1DgICnUiElQwt3Nk1SFfhzSOBCiQcQUN1WGcLGR1sjzXptFG8Nq4dk5Us8Um7k8EZpzoWejVHL1LRRIkTEboH/s1600-h/pol2+(Custom).jpg)!
Als ich meine Version beim Bezirksrat Bülach oder dem Schulamt erzählte, hatte man mir nicht geglaubt. Und in einem Telefongespräch sagte mir Franz Xavier Huber nur „…was Sie für Geschichten erzählen“.



Was ich in einem späteren Eintrag ausführlicher behandeln werde, als der Ärger mit den Vormundschaftsbehörden Illnau-Effretikon und Bülach um 1995 angefangen hat: Wie ich auf einmal keinen Zugriff mehr hatte auf mein Bankkonto, wie alles (Krankenkasse, Steuererklärung etc) nur noch über Sozialarbeiter lief ohne mein Mitwirken, Verhinderung von Förderkursen für meine Kinder (bspw. fand Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach dass mein ältere Sohn nicht ins Frühenglisch müsse und die Oberstufe dazu noch ausreiche, ablehnende Haltung gegen Computer und speziell bei meinem jüngeren Sohn bezüglich eines Kurses zum figürlichen Zeichnen hiess es dass das Ausdrucksmalen in der Schule reiche). Ich hätte dazumals sehr wohl die finanziellen Mittel gehabt dies meinen Kindern zu zahlen, nur war mein Bankkonto wie bereits erwähnt durch die Behörden gesperrt und alles lief über sie.

Montag, 14. April 2025

Der lange Weg, bis man zu den Akten kommt

Durch die Sozialbehörde Zürich wurde eine IV Abklärung  in Wege geleitet. 210-211 Die Ärztin  versprach mir, dass ich eine Kopie des Gutachtens bekam. Nichts bekommen, auch durfte die Diagnose nicht wissen.

 Im Juni 2016 Periodische Überprüfung der IV.

Ich rief denen an und sagte, ich könne das Dokument nicht ausfüllen. Ich wüsste nicht einmal meine Diagnose.Er fragte, ob ich in Therapie bin . Ich sagte nein

Armin Meier ebenfalls Opfer Fürsor... wo in der gleichen Strasse Wohnte kam und schaute mit mir die Akten an. Immer das gleiche Theater mit Akten komplette verweigerung diese Herauszugeben. Wir riefen zusammen die IV an. Ich war ziemlich wütend, wie soll man das ausfüllen wenn man die Diagnose nicht kennt. Zu Arim und mir sagte sie, ich müsse einem Vertrauensarzt Vollmacht geben, um das Gutachten zu bekommen.  Ich sagte, dann wird es eingescannt etc. Die IV sagte nein, die Hausärztin öffnet den Brief vor mir und bespreche es mit mir, es werde nichts eingescannt. Ich, und dann kann ich das Gutachten gleich mitnehmen. Ich sagte, ich glaube das nicht. Also füllte ich die Vollmacht am 17 Mai 2016 aus, schickte es gleich Eingeschrieben weg.Auch den Brief Von Dr. Thomas Huonker Historiker schickte ich der IV nützte auch nichts ( Siehe Link) Fragte dann meine Ärztin ob die Akten gekommen sind. Antwort: Nein.  Fragte bei der IV nach wurden geschickt, Fragte bei der Praxisassistentin, ob die Dokumente von der IV gekommen sind : Ja . Fragte wurden die schon eingescannt . Antwort: Ja. Von der Ärztin bekam ich keine Antwort, keine Einsicht, keine Kopie, keine Antwort auf die Diagnose. Melde dies der IV.

Als ich später Arzt wechselte, wollte ich noch Akten von meiner Ärztin. Staunte über den Eintrag mit der notiz vom 30.03 2016


 

Wurde 2022  informiert, dass die IV Rente wegfällt mit der Alterspensionierung.

Vorderte nochmals Aktenkopie an. Fragte, ob ich ab dann gesund  gelte. Und wer alles noch Zugriff auf diese Akten hat. Siehe Brief Anwort .


Suchte dann noch Hilfe, mir wurde ein Anwalt, der für uns Opfer zuständig ist, vermittelt. 3 x fragte er mich, ob ich auf freiwilliger Basis einen Beistand will. Ich sagte, ich will nur meine Akten.  Er sagte, dann passt mir dann wieder etwas nicht. Unterschrieb die Vollmacht nicht, dass die Akten zu ihm gehen.

Gab dann meine neue Ärztin am 18 Nov 2022 an. Bekam ich die Akten bei ihr ohne Probleme. Ich habe der Gutachterin  das Gutachten der klinik Hard geben weil mir sagte eine Fachperson könne es mir erklären . Sie konnte es aber nicht, weil Sie das Gutachten geschrieben hat. Hat aber die Diagnose übernommen.

IV



https://namensaenderung.blogspot.com/search?q=film 

Habe den Szonti Test  Buch auschnitte auch bei dem Blog Film verlinkt   weil Gruppen Test gemacht wurden

Triebwirkung des Films Auf Jugendliche im Szondi Test  1958 wurden als Gruppen Testgemacht.In dem man die Fotos an die Leinwand projizierte.


Update 12. März

Update 16. Juni 2025

Wer denkt, dass man mit  der Volljährigkeit alle Urkunden bekommt,  zum Beispiel Geburten-Schein liegt so ziemlich falsch.  Geburtsschein von der Schweizerberhörde nie bekommen, Pfarrer Burkard war so nett zu bestätigen , dass ich ich bin. Nach meiner Volljährigkeit. 

https://namensaenderung.blogspot.com/2011/06/meine-geburtsurkunde.html

Mit auf dem Foto Geri, der nach dem Sonnenbühl ins Albisbrunn kam, er starb  viel zu jung, er hat das ganze Programm an Misshandlungen durchgemacht.

Konfirmation  Brütten




Update 16. Juli 2025

Ich habe mir zwar vorgenommen, wegen dem F22 keine erste Hilfe mehr zu leisten.

Helfe aber trotzdem. 

Ein paar  Beispiele von vielen.


Letztes Jahr bin ich in ein zwischenfall geraten. Die Polizei  sagte, ich könne auch Strafanzeige machen. Ich sagte ich hab ein F 22  darum keine gemacht. Sagten, ich dürfe jederzeit anrufen, wenn ich Angst habe.

 Am 31. Dez  23.30 Uhr ca.  Person Ansprechbar  konnte sich nicht mehr mitteilen, stark geblutet  aus dem Mund, sehr schwach. Direkt 144 Angerufen und mich an die Anweisungen gehalten. bis der Krankenwagen gekommen ist.


11. Sep. 2020

Als ich vom Balkon sah, spielten Kinder mit einer Spritze . Ich schrie sie an, sie sollten die Spritze  sofort liegen lassen. in der Aufregung Handy vergessen, nur Handschuhe und Sack mitgenommen.  Fragte eine junge Mutter, ob sie der Polizei anrufen kann, wollte nicht. gab mir aber Ihr Handy, das ich anrufen kann . Die Spritze war halb voll  Blut. etc.  Der Junge musste ins Kinderspital  mit  der Spritze hat sich verletzt  Polizisten waren sehr nett. Der Junge hatte Angst wegen der Polizei .Schicken die anderen Kinder nach Hause, sollten sie seine Mutter oder Vater holen. blieb beim Kind,  Sagte der Frau, sie solle da bleiben gehen, schnell rauf einen Behälter holen, nicht dass sich noch  jemand an der Spritze verletzt . Wieder Handy  und  Mundschutz wegen Corona vergessen. Dann kamen die Polizei und die Eltern. Dann musste das Kind ins Kinderspital.


Fremder Eindringling in eines der Häuser, wo ich wohne. Die eine schwangere Frau wollte  der Polizei anrufen, weil der so aggressiv war. Ich hatte meines in der Wohnung. Er ging auf Sie los. Ich ging  mit meinem Körper dazwischen, um Sie und Ihr ungeborenes Kind zu schützen. Ich schrie um Hilfe. Keiner reagierte. Die Frau konnte doch noch  die Polizei erreichen. Die waren sehr schnell da und freundlich. Die Polizistin sagte ich könne auch Strafanzeige machen. Ich sagte Ihr, ich habe ein F22. Sie sagte jeder Darf eine Strafanzeige machen. Ich habe keine gemacht wegen dem F22 .

https://namensaenderung.blogspot.com/2018/10/vorfall-10-sept-2018-kurzform-und-keine.html


Auch bei Auto Unfälle gebe ich meine Daten nicht an ein Beispiel: 

 Beim Schubiger Möbel Geschäft

War mit einer Mutter die nicht gut Deutsch sprach und Ihrem Kind richtung Glattzentrum. Als eine Ältere Frau bei den Lebensmittel Geschäfte statt richtung Dübendorf aus dem Parkplatz den Fussweg richtung Lichtsignal nahm.  Sagte nur stopp hätten aber grün gehabt.Sagte nur was macht die nur. warten auf der Fussgängerinsel. Sieh fuhr über den Fussgänger richtung Zürich. Die Autos von der Brücke kommend hatten unterdessen Grün . Der Autofahrer link sah sie noch verdeckte aber seinen auf der rechte seite die  Spur.  Die Frau fuhr auf der zweispurigen Fahrbahn auf ner rechte seite währe sie links gefahren hätte Sie Glück gehabt. So knallte der Autofahrer auf der schubiger seite voll in Sie rein das das Auto von der Frau auf der Seite zu liegen kam. Wollte zuerst der Polizei nicht anrufen. Gab aber dann doch Auskunft, da wir einen ganz anderen  Blickwinkel hatten. machte es auch, dass nicht der Falsche beschuldigt wurde. 

https://www.google.ch/maps/dir/M%C3%B6bel+Schubiger+AG,+Ueberlandstrasse+423,+8051+Z%C3%BCrich//@47.405817,8.5896484,266m/data=!3m1!1e3!4m9!4m8!1m5!1m1!1s0x479aa057400d9825:0xbd870203ccfd6ecd!2m2!1d8.5907024!2d47.4061637!1m0!3e2?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDIyNS4wIKXMDSoJLDEwMjExNDU1SAFQAw%3D%3D



Im Haus war ich  gerade in der Badewanne. Es gab einen seltsamen Knall. Da wir ältere  Leute hatten stieg ich wieder raus aus der Badewanne.Läutete bei  den betroffenen  Personen. Bei einer Türe hörte ich ein Röcheln. Klingelte aber keine Reaktion.  Ich ging zur Studenten-WG. Zum Glück war eine Studentin da ,hörte dann nichts, dann wieder ein Schnaufen  Ich sagte, ich rufe nicht an, wenn es falscher Alarm ist. Wir riefen dann zusammen der Polizei an zuerst Rede ich gab die Daten an von den Personen Älter Paar  davon eine mit Demenz. Die Studentin  bestätigte nochmals selame Atmungsgeräusche. Polizei und Krankenwagen kamen sehr schnell . Der Polizist horchte zuerst an der Türe mit dem Stethoskop , dann schafften Sie sich Zutritt. Eine Person lag bei der Türe am Boden, die Person mit Demenz ass weiter Abendessen. Wir kümmerten uns dann um Sie. Die Studenten wussten von meiner Biografie.


Ich habe immer ehrenamtlich gearbeitet, ohne Geld zu bekommen . Dazu ein andermal.

 


Sonntag, 6. Mai 2007

Die medizinische Akte

Hiermit veröffentliche ich mein medizinisches Gutachten, da bis heute gesagt wird, dass der bisherige Umgang mit diesem Gutachten normal war.
Wie in http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html geschildert, war der dort erwähnte Umgang mit diesen Akten kein einmaliges Vorgehen, denn die Behörden beriefen sich in anderen Angelegenheiten auch auf dieses Gutachten, ohne genaue Hinweise zu machen, dass ich in das Kinderheim/Kinderpsychiatrie kam, weil ich missbraucht wurde!
Bis heute können sich diese Personen nicht vorstellen, dass sie mit ihrem Umgang mit meinen Akten mich verletzt haben. Wer denkt, dass ich ein Einzelfall, irrt sich gewaltig.

Ich werde nicht auf alle Seiten eingehen. Aber um ein besseres Verständnis zu haben, werde ich noch einige Geschehnisse erzählen.
Nachdem ich nach der Verhaftung von Jürg Gritti zu meinen Paten Elisabeth und Bernhard Flück kam, konnte diese Familie überhaupt nicht damit umgehen, was ich erlebt hatte. Im Folgenden kurze Beispiele.
Z.B. spielte ich immer noch wie gewohnt nur mit Buben. Dann hiess es schnell seitens dieser Familie und anderen Leuten, ich sei ein „Bubenmädchen“ oder „Mannstoll“. Solche Bemerkungen bekam ich von mehreren verschiedenen Seiten zu hören. Diese Leute haben nicht begriffen, dass ich zum Schutze von anderen Mädchen nur mit Buben gespielt habe.
Z.B. als Lydia Murer von der Vormundschaftsbehörde Effretikon zur Familie Bernhard und Elisabeth Flück kam, weil diese der Murer mitgeteilt hat, dass ich überall sage: „Ich heisse Flück und bin Kanadierin“. Die Murer wollte dann mit mir darüber reden und sagte immer wieder, ich sei eine geborene Gritti und eine Schweizerin. Da ich aber auf meinem Standpunkt blieb, dass ich eine geborene Flück und Kanadierin bin, schüttelte sie mich heftig und ich bekam noch starke Ohrfeigen ins Gesicht, bis ich nicht mehr kontra gab.
Bis heute gibt es immer noch Leute, die nicht glauben, dass meine Kinder und ich kanadische Staatsbürger sind. Da ich mit der Murer sowieso keinen guten Draht hatte, zeigte sich auch als ich sie „Frau Murer“ nannte anstatt „Fräulein Murer“. Darauf hin wurde sie ziemlich giftig und sagte, sie sei dann noch ein Fräulein. Den Zusammenhang begriff ich damals noch nicht.
Z.B. durfte ich wegen den oben genannten Vorfällen meinen Grossvater nicht mehr besuchen, damit ich ihn nicht aufrege. Ca. 1969 starb mein Grossvater. Auf die Beerdigung wurde auch der Jürg Gritti eingeladen. Wie es dazumal üblich war, wurde mein Grossvater im kühlsten Zimmer, d.h. im Schlafzimmer, aufgebart. Trotz dass mein Grossvater tot war, fühlte ich mich in seiner Nähe, d.h. ich habe mich im Schlafzimmer versteckt, wohler als in der Gegenwart der Familie. Meine Grossmutter entdeckte mich dann. Nach der Beerdigung hatte ich den Wunsch auch an das Grab meines Vaters zu gehen, da mir immer gesagt wurde, mein Vater sei tot. Dieser Wunsch gab natürlich wieder Unstimmigkeiten, weil alle, die dies gesagt haben, nun dazu stehen mussten, dass sie mich angelogen haben. Ich fing dann an ein Tagebuch zu führen, in welchem ich mit meinem Vater „kommunizierte“, natürlich aber in eine Geheimsprache. Dies gab dann mächtigen Ärger, da meine Sachen regelmässig durchschnüffelt wurden.
Z.B. machten sich meine Pflegeschwestern den Spass mich nachts zu erschrecken, indem sie mit der Hand unter die Bettdecke kamen.

Ich könnte noch jede Menge solcher Geschehnisse aufzählen. Es zeigt sich, dass die Familie Bernhard und Elisabeth Flück nicht so verständnisvoll und einfühlsam war, wie sie sich gerne gab. Heute habe ich auch Bernhard Flück und etliche andere Verwandte auf versteckten Tonbandaufnahmen aufgenommen, durch welche hervorgeht, dass die ganze Familie, meine Grosseltern ausgeschlossen, hinter Jürg Gritti stand und steht. Bei denen herrscht immer noch die Meinung, dass ich Schuld sei, dass Jürg Gritti verhaftet wurde, dass meine Mutter vergewaltig wurde und ich dadurch entstand.
Wie dem oberen Link zu entnehmen ist, sagten die Behörden immer, mein Gutachten würde mich in helle Aufregung versetzen, wenn ich es zur Gesicht bekäme, weil es so schlimm sei.
Im Folgenden kann sich jeder selbst ein Bild machen. Ich habe mit dem Gutachten keine Probleme. Auch mit dem Begriff „ambivalente Beziehung“ habe ich keine Probleme, denn dieser Begriff ist ja hauptsächlich vom Eugen Bleuler geprägt, unter anderem bekannt wegen seinen eugenischen Auffassungen.
Zudem finde ich es legitim, dass ich ein gestörtes Verhältnis zu meiner Mutter habe. Eigentlich hofft man, dass eine Mutter zu ihren Kindern hält. Wenn man spürt, dass dem nicht so ist, ist es doch logisch, dass man dann als Kind enttäuscht ist. Wenn man Wut gegen seine Mutter zeigt, heisst es nur, man redet so nicht über seine Mutter. Den Satz, den ich bis heute von psychologischen Fachleute höre, ist: „Ihre Mutter hat sie ja so gerne“. Ich frage mich, wie psychologische Fachleute heutzutage immer noch dies sagen können, obwohl die Mutter bis heute um jeden Preis ihren Mann schützt. D.h. eine liebende Mutter lässt zu, dass ihr Mann seinen S……. in ein Kindermund steckt?
Joseline Wick konnte das ganze noch übertreffen, indem sie mir erklärte, eine Mutter kann ihr Kind hassen und lieben.
Das kann doch nicht denen ihr Ernst sein, in diesem Zusammenhang zu reden, dass eine Mutter ihr Kind liebt.
Der Gutachter hat ein paar kleinere inhaltliche Fehler (Daten und Abläufe) gemacht, auf die ich aber nicht eingehen werde.














Über den Aufenthalt in der Brüschhalde werde ich ein anderes Mal schreiben und zudem überlege ich mir, ob ich die versteckten Tonbandaufnahmen ins Internet stellen soll.

Dienstag, 20. März 2007

Umgang mit medizinischen Kinderakten

Nachdem ich mich 1995 bei der Direktion des Innern des Kantons Zürich bei Frau Rüegg wegen einer Namensänderung erkundigt habe, hiess es von ihr, ich müsse beweisen, dass ich vergewaltigt wurde. Ausserdem sagte sie, dass eine Namensänderung das „Problem“ auch nicht ändern würde und eine Vergewaltigung sowieso nur ein psychisches Problem ist!
Diese unsensiblen Aussagen machten mich sehr betroffen.
Da ich wusste, dass es zur meiner Vergewaltigung ein Gerichtsurteil sowie ein medizinisches Gutachten über mich gab, setzte ich mich mit der Akten besitzenden Vormundschaftsbehörde in Illnau-Effrektion in Kontakt, um eine Kopie meiner medizinischen Akten zu verlangen.
Dies wurde mir aber immer verweigert und man sagte mir, ich solle mich an das damals zuständige Gericht wenden. Das Bezirksgericht Pfäffikon händigte mir darauf hin (datiert auf 28. Juni 1995, erhalten aber erst einige Zeit später!) aber nur einige wenige Auszüge aus, gewisse Stellen wurden beim kopieren abgedeckt.
Als ich diese wenigen Auszüge lass, war ich entsetzt, mit was für einer verniedlichenden Sprache meine Vergewaltigung festgehalten wurde. Bis zu einem gewissen Grad konnte ich mich damit abfinden, dass dies früher möglicherweise so üblich war.
Mit der Einstellung, die Frau Rüegg vom Departement des Innern zeigte sowie mit der verniedlichenden Sprache der Aktenauszüge, sah ich keine Chance meine Namensänderung zu bekommen. Ausserdem verdeutliche mir Frau Rüegg, dass sie keine Präzedenzfälle will, wie es meiner wäre.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich aus dem Medien vernommen, dass man das Anrecht auf seine Akten hat.
Durch diese Berichte gestärkt, verabredete ich auf den 24. Juli 1995 einen Gesprächstermin, um meine Akten einsehen zu können und um eine Kopie meiner Akten zu erhalten. Dies wurde mir aber aufs Heftigste an diesem Gespräch verweigert. Ich machte aber dem Beamten, Herrn Siebert, nochmals klar, dass ich beweisen muss, dass ich unter der Vergewaltigung auch psychisch gelitten habe. Immer noch ablehnend sagte er mir, dass seine Behörde ein Schreiben in meinem Namen aufgesetzt hat, indem ich mich an die VB Illnau-Effretikon wende und sie sogleich bevollmächtige, einen Antrag an die Direktion des Innern des Kantons Zürich bezüglich meiner Namensänderung zu stellen. Der Brief in meinem Namen ist auf den 24. Juli 1995 datiert und Herr Siebert sagte, dass „mein“ Brief dann dem Antrag auf Namensänderung der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon dann beigelegt wird.
Bevor ich „meinen“ Brief unterschrieb, machte ich Herrn Siebert darauf aufmerksam, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, nämlich dass ich die leibliche Tochter meiner Mutter bin und nicht das Pflegekind und dass ich im grossen Ganzen schon immer bei meiner Mutter gewohnt habe. Herr Siebert sage aber nur, dies sei nebensächlich, müsse nicht geändert werden, ich solle kooperativ sein und ob mir meine Namensänderung denn nicht wichtig sei. Das heisst, ich wurde ziemlich unter Druck gesetzt.



Am 8. August 1995 bekam die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon einen Telefonanruf von der Direktion des Innern. Aus der entsprechenden Aktennotiz ist ganz deutlich zu erkennen, dass sie nicht vorhaben, meine Namensänderung zu gewähren. Nur sagte mir nie jemand etwas davon!

Nach einigen Telefongesprächen mit der VB Illnau-Effretikon nach dem Gesprächstermin, kam mir je länger je mehr alles merkwürdig vor. Auf mein Gefühl verlassend nahm ich Kontakt mit der unentgeltlichen Rechtsauskunft in Effretikon auf, damit diese mir beisteht. Die Juristin meinte, dass mein Fall sehr kompliziert sei und ich mir eine Anwältin nehmen sollte. Sie empfahl mir unter anderem Frau lic. iur. Safia Sadeg. Ich überreichte Frau Sadeg meine Unterlagen, doch sie schaffte es auch nicht meine Akten bei der VB Illnau-Effretikon frei zu bekommen, wie man in der nächsten Akte sehen kann.


Ich verstehe nicht, warum die VB Illnau-Effretikon und andere Gesetze wie das Datenschutzgesetz nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Aus der Abrechnung der Anwälte sah ich, dass die Anwältin sehr viel mit der Direktion des Innern telefonierte, was sie aber mit denen besprochen hat, weiss ich bis heute nicht.
Im Dezember 1995 nahm ich nochmals Kontakt mit der VB Illnau-Effretikon auf. Diese sagten jetzt, ich müsse für die Namensänderung wegen „Datenschutzgründen“ eine Vollmacht von den Grittis holen!
Mir ging es nach dieser Aussage die nächsten Wochen sehr schlecht, ich musste erbrechen.
Zuerst musste ich dann überhaupt meine Mutter ausfindig machen. Dann rief ich ihr an, hatte aber immer den Jürg Gritti am Apparat, worauf hin ich dann immer das Telefon aufhängte. Ich hatte vor ihm noch zu viel Angst und wollte mit dem nicht reden.
Als ich dann einmal meine Mutter an der Leitung habe, sagte ich ihr, dass ich von ihr und Jürg Gritti eine Vollmacht brauche, damit ich Zugang zu meinen Akten bekomme.
Ich schickte ihre dann einen Brief, den sie und er nur noch unterschreiben mussten. Den unterschrieben Brief habe ich dann der VB Illnau-Effretikon zugestellt.
Gebracht hat es mir aber nichts, da die VB Illnau-Effretikon mir immer noch meine Akten verweigerte.
Ich konnte überhaupt nicht verstehen, dass einem die eigenen Akten verweigert werden können, obwohl man doch Recht darauf hat.Ich bestand auf mein Recht und teilte dies der VB Illnau-Effretikon mit.
Darauf hin bekam ich dann einen neuen Gesprächstermin auf den 14. Oktober 1996.
Doch wie man dem Dokument des 23. September 1996 entnehmen kann, wurde schon zu diesem Zeitpunkt endgültig beschlossen, dass ich am 14. Oktober 1996 weder Aktieeinsicht noch Aktenkopien bekommen werde!

Wie das Gespräch vom 14. Oktober 1996 aus der Sicht der VB Illnau-Effretikon ablief, ist aus ihrem Brief an den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich vom 15. September 1997 ersichtlich.
Es ist einfach unglaublich, was die VB Illnau-Effretikon gegenüber dem Datenschutzbeauftragten behauptete, wenn doch dokumentiert ist, dass es die VB Illnau-Effretikon selbst war, die mir keine Aktenkopie oder –einsicht geben wollte!
Am 14. Oktober 1996 versuchte ich Herrn Siebert klar zu machen, warum und wieso ich meine Akten brauche und ich darauf das Recht habe. Siebert antwortete darauf, ich könne nur Fragen zum Inhalt der Akten stellen. Als ich dann doch Fragen stellte, gab mir aber Siebert generell keine Antworten oder schwammige Angaben. Nachdem ich all meine Frage gestellt habe, war das Gespräch beendet und verliess das Büro. Ich holte dann meine Kinder aus dem Warteraum. Hätte ich den sonst sitzenbleiben sollen?
Am 8. November 1996 bekam ich von der VB Illnau-Effretikon einen Brief mit folgendem Inhalt:

Schon eine Frechheit: Zuerst müsse ich mich behandeln lassen, obwohl keine vorgängige Diagnose eines Arztes besteht. Erst dann könnte ich meine Akten sehen und dann auch nur in Begleitung. Und dann genau in der Klinik, in welcher Jürg Gritti schon eine Therapie machte und anschliessend wieder ein Mädchen vergewaltigte. Wer diese Therapie bezahlen sollte, war auch unklar. Als ich dann die VB Illnau-Effretikon fragte aus reiner Neugier fragte, wer die Therapie bezahlen würde, schrieb sie mir am 6. Dezember 1996 folgendes:
Jetzt hiess es nur noch, dass die Begleitperson bezahlt werde. Aber schon erstaunlich, dass Siebert mir etwas bestätigte, dass ich gar nicht fragte.
Telefonisch sagte Siebert mir aber trotzdem, dass ich zuerst eine Therapie machen müsse.
Da mir all dies sehr eigenartig erschien, rief ich andere Spitäler auch in anderen Kantonen an. Alle verneinten, dass ich eine Therapie machen müsse um in meine Akten einsehen zu können oder eine Kopie zu erhalten, geschweige dass es eine ärztliche Begleitperson braucht.
Unterdessen hat aber die VB Illnau-Effretikon am 29. November 1996, dem Begleitbrief zur Akte „15/3“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschrieben, wie man im Folgenden einen Auszug sieht:

Soweit geht wohl eine Vormundschaftsbehörde, um nicht Akten herausrücken zu müssen!
Noch aus dem gleichen Brief:

Es ist einfach erschreckend, wie man mit medizinischen Gutachten umgeht.
Unterdessen hatte ich noch die Scheidung eingereicht gehabt. Die VB Bülach hatte nichts besseres zu tun, als diesen Brief and das Bezirksgericht Bülach einzureichen, dass die Scheidung durchführte.
In der Scheidung wurde dann immer wieder von einer Akte „15/3“ geredet. Als ich dann meine Anwältin Frau lic. iur. E. Ernst fragte, was das ist, sagte sie nur, dass dies unwichtig sei. Dies kam mir alles suspekt vor.
Als dann die Scheidung weiter an das Obergericht ging, bekam ich vom Obergericht am 10. April 1997 einen Brief, dass ich zur Akte „15/3“ Stellung nehmen müsse! Dies konnte ich ja nicht, da ich weder den Inhalt kannte noch die Akte hatte! Das Obergericht meinte nur, meine Anwältin hätte mir das herausgeben müssen.
Kurz gesagt: Ich bekam die Akte erst, als die Frist zur Stellungsnahme schon abgelaufen war!
In mir gingen alle Emotionen hoch, wie man so mit Akten umgeht, dass die Betroffenen selbst nicht darüber informiert werden, keine Offenheit, keine Transparenz, keine Ehrlichkeit.
Auch werte ich mich aufs Heftigste, dass das Gutachten in die Scheidung einbezogen wird. Der Richter beschloss aber, dass ich das Gutachten nur zusammen mit Frau Wider einsehen kann. Als ich das Gutachten einsah, kam mir das blanke Entsetzen, dass man mir wegen eines solchen Gutachtens die Kinder wegnehmen wollte. Selbst meine Anwältin verstand nicht, warum mir wegen meinem Gutachten die Kinder weggenommen werden sollten.
Aber dadurch hatte ich immer noch nicht eine Kopie meines Gutachtens. Frau Wider musste es zuerst meiner Anwältin schicken und dann bekam ich es durch meine Anwältin. Dies brauchte natürlich auch seine Zeit. Das allergrösste war noch, dass Frau Wider die Akte nicht an die VB Illnau-Effretikon zurückgeschickt hatte, wie sie es sollte, sondern das ganze Gutachten und weitere an die VB Bülach schickte; dies natürlich ohne Absicht…
Als Nächstes stelle ich meine medizinischen Akten ins Internet.

Update 29. Mai 2020

Namensänderung, Direktion des Innern ......





Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?

Donnerstag, 16. Oktober 2008

Keine direkte Herausgabe des Gutachtens der Klinik Hard

Von der Klinik Hard habe ich mein Gutachten angefordert (siehe letzter Eintrag und

http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Zeitgleich habe ich von der Vormundschaftsbehörde Bülach auch mein Gutachten angefordert und bei beiden Briefen vermerkt, dass eine Kopie meiner Briefe an den Bezirksrat Bülach ging. Selbstverständlich habe ich die Briefe an die Klinik Hard und an die Vormundschaftsbehörde als eingeschrieben abgeschickt. Von der Vormundschaftsbehörde Bülach bekam ich keine Antwort und von der Klinik Hard folgenden Brief:

Die Klinik Hard meinte aber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach der rechtliche Eigentümer meines Gutachtens ist. Laut Dr. med. Marco Lanz wurde dann das Gutachten inkl. Schweigepflichtentbindung Herrn Dürsteler vom Bezirksrat Bülach zugestellt. Einige Tage später bekam ich von Herrn Dürsteler eine Kopie des Gutachtens, aber von der Schweigepflichtentbindung nur diejenige Seite bezüglich der Vormundschaftsbehörde Bülach. Die andere Seite, auf welcher ich die von mir genannte Personen von der Schweigepflicht entbunden habe sowie Esther Zinniker, habe ich nicht erhalten.

Damals, als ich die Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe, fragte ich schon nach einer Kopie dieser. Da damals Herr Schawalder im Stress war, sagte er mir, dass er nächstes Mal eine mitbringen würde. Dies hat er aber nicht getan mit der Begründung, dass es so viele Leute beim Kopierer hatte. Wieder beim nächsten Mal war der Kopierer kaputt und er würde mir eine Kopie schicken. Natürlich bekam ich keine Kopie.

Nachdem ich nun das ganze Gutachten vor mir habe ist mir aufgefallen, dass keine einzige der von mir genannten Personen befragt wurde.

Im Folgenden ein Auszug aus dem Gutachten zu Angaben, die Herr Huber machte:
Auch hier sieht man, dass es Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach ganz normal fand, wie man mit meiner medizinischen Kinderakte umging: Nämlich, dass sie einfach dem Bezirksgericht Bülach für die Scheidung miteinbezogen wurde.
Im Weiteren gab Herr Huber dem Psychiater an, dass er angeboten hat, dass der Name Gritti gelöscht wird. Durch diese Aussage wird deutlich, dass es gar nie eine richtige Namensänderung hätte sein sollen. Im Schreiben an mich (unter Berücksichtigung des 3. Scans/Brief vom 26. Oktober 1998 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html) schrieb aber Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass es eine Namensänderung durchgeführt wird, und nicht nur einfach das Löschen des Namens Gritti!
Im dem erwähnten Begleitbrief wird auch nicht eine richtige Namensänderung beschrieben, sondern nur die Löschung von Gritti zugunsten von Flück (damals hatte ich noch eine Namensänderung vollständig nur zu Flück angestrebt).

Zudem hatte ich schon 1995 (1. Scans/ Brief vom 24. Juli 1995 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) die Löschung von „Gritti“ bei der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon vor Ort beantragt. Dies wurde aber vom Departement des Innerns aber dazumals nicht akzeptiert.
Wenn es aber tatsächlich so einfach ist, frage ich mich aber: Was hat meine Anwältin gemacht?
Als ich in einem Telefonat mit Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach bezüglich seinem Antrag zur „Namensänderung“ auf den Umgang mit meinen Akten ansprach, meinte dieser, es sei kein Fehler gemacht worden und es sei richtig gewesen, wie man mit meiner Akte umging.


Im Gutachten steht unter „Krankheitsentwicklung“, dass ich adoptiert wurde.
Ich habe aber schon 100 mal erklärt, dass mein Bruder eine Adoption erhalten hat, ich aber eine Namensänderung. Zur Akteneinsicht meinte Dr. Schawalder lediglich, dass mir die Akteneinsicht teilweise gewährt wurde. Fakt ist, dass mir grundsätzlich keine Akteneinsicht durch die VB Bülach gewährt wurde. Erst jeweils nach juristischem Vorgehen bekam ich dann Akten. Zum weiteren Inhalt dieser Stelle des Gutachtens siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/05/die-medizinische-akte.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html.

Noch im selben Abschnitt:
Auf diesen Abschnitt des Gutachtens gehe ich hier nicht weiter ein und verweise auf
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html).


Es ist interessant zu lesen, dass schriftlich belegbare Fehler und Fehlverhalten der Vormundschaftsbehörde Bülach als Wahn meinerseits dargestellt werden.
Zum 4. letzten Satz: Es sollte nachvollziehbar sein, dass wenn man seine Aussagen nicht durch Dokumente bestätigen kann, die sich Zuhause befinden, man dadurch aufgebracht wird. Ausserdem waren die Psychiater nicht gewillt andere Amtspersonen anzusprechen, die meine Aussagen belegen konnte. Nur ein paar Personen des Pflegepersonals waren gewillt richtig zuzuhören.


Aus diesem Auszug sieht man ganz klar, dass ich im Ambulatorium Bülach nicht einmal mein Gutachten habe einsehen können.
Sonst hätte ich schon damals gewusst, dass die VB Bülach uns wieder trennen wollte. Dies erklärt auch, warum ich keine Unterstützung bei der Wohnungssuche bekam und die Anhörung meiner Kinder vor dem Gericht solange hinausgezögert wurde, bis sie gegenstandslos wurde.
Ausserdem hätte man die Therapie solange weitergeführt, bis ich eine Krankheitseinsicht gezeigt hätte. Wahrscheinlich hätte ich dann weiterhin „Zyprexa“ und „Temesta“ nehmen müssen (siehe dazu Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.

Da mir noch andere Unstimmigkeiten im Gutachten aufgefallen sind, habe ich es mit dem Protokoll des Bezirksrichters lic.iur. A .Fischer, der meine Anhörung in der Klinik Hard machte, verglichen. Es ist für mich erstaunlich, dass Dr. Schawalder einen Begriff des Protokolls aus dieser Anhörung ganz anders formuliert, dass es eine völlig andere Bedeutung bekam. Gilt jetzt
das, was ein Richter sagt oder wie ein es Psychiater unformuliert und dies dann einen ganz anderen Sachverhalt gibt? Vor allem finde ich es extrem, dass sich dann die Vormundschaftsbehörde Bülach auf das Gutachten stützte und keine Kopie des
Protokolls des Richters hatte. Ein anderes Mal werde ich darauf ausführlich eingehen.


Hier ist noch die Kopie des Flugtickets von mir, als ich von Canada mit der Trans-Canada Airlines von Montreal nach Zürich,

Flughafen Kloten, einreiste. Um zu zeigen, dass ich als Baby mit dem Namen Flück eingereist bin.