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Sonntag, 29. Januar 2012

E-Mail von Claudio Schmid

Die ganzen Jahre habe ich versucht Heidi Leibundgut von der Vormundschaftsbehörde Bülach an einen runden Tisch zu bringen (siehe 27. November 2011 und 19. Oktober 2007).
Ich habe auch bei der Vormundschaftsbehörde Bülach selbst um einen runden Tisch gebeten, aber auch hier vergeblich (so wie bei diversen anderen Stellen auch). Von dem her fragte ich auch Claudio Schmid von der KESB (Vormundschaftsbehörde Bülach), ob er Heidi Leibundgut zu einem runden Tisch bewegen könne, weil es mir nicht gelang. Da ich ihn unterwegs telefonisch erreichte, hat er mich zurückgerufen. Ich schilderte ihm wie sich Frau Heidi Leibundgut auf meine Kontaktversuche benimmt sowie die oben referenzierten Vorfälle und fragte ihn, ob er einen runden Tisch mit Heidi Leibundgut arrangieren könne. Zusammengefasst hatte ich es nochmals in einer E-Mail an Herrn Claudio Schmid.


Guten Tag Herr Schmid
Vergangenen Mittwoch, 11. Mai 2011, führten wir ein kurzes Telefongespräch. Wie ich Ihnen schon mitteilte, hatte ich auch am 11. Mai 2011 versucht Frau Heidi Leibundgut telefonisch unter 044 860 56 52 zu errreichen. Sie hat sich dann nur mit Heidi gemeldet. Als ich sie fragte, ob sie wegen ihren Taten in meinem Fall (siehe dazu mehr auf namensaenderung.blogspot.com) nicht einmal entschuldigen möchte, tat sie so, als ob ich falsch verbunden sei. Ich sagte ihr aber, dass ich sie sehr wohl erkannt habe.
Wie sie dem meinem Blog (namensaenderung.blogspot.com) entnehmen können, ist sie in den vergangenen Jahren nie bereit gewesen an einen runden Tisch wegen meinem Fall zu sitzen.
Ihr Verhalten, dass sie sich zunächst als andere Person ausgibt, nur um nicht Stellung nehmen zu müssen, habe ich bereits dem Bezirksrat Bülach gemeldet sowie der Vormundschaftsbehörde Bülach. Nach deren Aussage werden diese mit ihr am Montag reden.
Ich finde es bedenklich, dass eine Mitarbeiterin einer Behörde ein solches Verhalten an den Tag legt. Damit meine ich, dass sie so tut, als ob andere verwirrt sind und etwas falsch gemacht haben.
 

Mit freundlichen Grüssen
 

Katherine Flück
 

PS: Frau Leibundgut weiss von meinem Blog Bescheid.


Von ihm hatte ich dann folgende E-Mail erhalten:


Sehr geehrte Frau Flück

I. Formell


A)
Sie haben mir diese Woche angerufen, weshalb ich ihnen wie versprochen
Antwort gebe. Ich forderte sie auf, sich mit mir schriftlich in Verbindung
zu setzen was sie mit ihrem Schreiben erfüllten. Danke! 


B)
Sie konfrontieren mich mit einem Sachverhalt welcher ich bis heute nicht
kenne. Um mir ein Bild über diese Sache zu machen, muss ich zuerst mal
wissen um was es geht und dazu bestellte ich das Aktendossier, damit ich
mich in den Fall einlesen kann. Weil mich ihr Schreiben erst heute
Freitagabend erreichte dauert dieses Aktenstudium möglicherweise länger als
geplant.

II. Materiell


C)
Was mir aber bereits jetzt aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass sie
offensichtlich u.a. Akten/Dokumente der Stadt Bülach im Internet
publizierten die zum Teil geändert bzw. manipuliert worden sind. Gemäss
diesen Veröffentlichungen schrecken sie offensichtlich nicht zurück explizit
gegen verschiedene gesetzliche Normen zu verstossen
(Datenschutz/Datensicherheit/Urkundenfälschung/Belästigungen uvm.) , was ich
überhaupt in keiner Weise akzeptieren kann. Ich fordere sie umgehend auf,
diese Veröffentlichungen zu beenden und sich bei der von ihnen gesuchten
Person schriftlich zu entschuldigen.

Ein solches Verhalten ist eine schlechte Ausgangslage um überhaupt ein
konstruktives Gespräch mit ihnen in Angriff zu nehmen.

III. Wie weiter

D)
Es gibt diverse Möglichkeiten um ihre vom Amt verursachten Probleme (gem.
Ihrer Darstellung) zu lösen bzw. zu meistern (Oberbehörde, Ombudsstelle,
etc.).

E)
Sobald Sie meiner Aufforderung (im 3 Textteil) Folge geleistet haben, werde
ich sie zu einen Gespräch mit mir einladen und anhören.

Besten Dank und Gruess

Schmid






Diese E-Mail habe ich meiner Sozialarbeiterin gegeben und Herrn Dürsteler (vom Bezirksrat Bülach) telefonisch vorgelesen.
Im Folgenden werde ich auf die Punkte von Herrn Schmid eingehen.

Punkt B: Ich war erstaunt, dass er von meinem Fall nichts wusste, da ich an verschiedenen Stellen, auch immer wieder bei der Vormundschaftsbehörde Bülach, wo er ja arbeitet, um einen runden Tisch gebeten habe.

Punkt C: Herr Dürsteler sagte zu mir, dass ich diese Akten offiziell bekommen habe und ich keine Amtsperson bin. Ich schreibe in meinem Blog meine Lebensgeschichte. Um für die Leser meines Blogs die Zusammenhänge leichter verständlich zu machen, gehe ich in im Blog oft nur auf einzelne Vorfälle ein. Wenn ich jeweils die Dokumente vollständig 1:1 gescannt hätte, wäre die Übersicht schnell verloren gegangen und die wesentlichen Punkte, auf welche ich mich jeweils in den Einträge beziehe, wären verloren gegangen. Wieso und warum ich ja meinen Blog schreibe, habe ich schon mehrmals erwähnt. Von all seinen Anschuldigungen habe ich nichts gemacht, sonst kann man sich ja beim Bezirksrat Bülach bei Herrn Dürsteler erkundigen. Zudem wissen alle Behörden von meinem Blog.
Ich wurde in meinem Leben schon oft eingeschüchtert, was man mit mir heute nicht mehr machen kann. Ich werde meinen Blog weiterführen. Claudio Schmid meint ich müsse mich bei der „gesuchten Person“ (meint er damit Heidi Leibundgut?) entschuldigen. Auch geht nicht heraus, wofür ich mich entschuldigen soll.

Punkt D: Der Haken ist: Für das, was in Bülach vorgefallen ist, ist niemand zuständig.

Nochmals Punkt B: Vielleicht hat er selbst gemerkt, als er meine Akten studierte, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Fehler gemacht habe. Ich habe auch nicht mehr etwas von ihm gehört.


Update 7. September 2016
Ich staune nur.


Update 5. September 2017
Zusätzliche Links





Update 28. Oktober 2020

Ich bleibe dabei, dass es ein Interessenkonflikt war mit Heidi Leibundgut und Dr. Nagel. Heidi Leibundgut stand mit ihrem ersten Mann und ihren Religionsleuten vor dem Migros und beteten laut und sangen. Und jetzt ist sie auch kein Paar mehr mit Dr. Nagel. 

https://www.unterlandzeitung.ch/region/detail/article/wenn-man-sich-lange-kennt-gehen-einem-schicksalsschlaege-naeher-00185835/

So ist halt Bülach!!!!


Sonntag, 27. November 2011

Heidi Leibundgut ist immer noch nicht bereit für ein klärendes Gespräch

"Man muss verzeihen können", diesen Spruch höre ich mein Leben lang. Als Kind oder Jugendlicher fühlt man sich dann als schlechter Mensch, wenn man das nicht kann. Gespräche mit diesem Inhalt laufen dann immer überfreundlich und suggestiv, manipulierend ab. Und als Kind kann man sich in solchen Gesprächen noch nicht behaupten. Ich nenne dies daher stille oder suggestive Gewalt. Als man mit diesem Spruch auch in Bülach kam, stellte es mir regelrecht ab.

Die ganzen Jahre wollte ich das Heidi Leibundgut und Brigtitte Zolliker an einen runden Tisch sitzen, und zwar schon zum Zeitpunkt, als sie noch für unseren Fall zuständig waren. An diesem runden Tisch hätten dann auch eine wirkliche und neutrale Facherperson und eine Vertrauensperson dabei sein sollen. Zur Diskussion hätte unter anderem das Vortäuschen einer Namensänderung (siehe Einträge vom 19. Oktober 2007 und 24. Mai 2009) kommen sollen.

Heidi Leibundgut ist einmal  bei mir vorbei gekommen auf Empfehlung einer Person und hat mir diesen Flyer des Missionswerks Werner Heukelbach gegeben.


Im Gespräch an der Haustüre meinte sie dann, dass eine Vergewaltigung Gottes Strafe ist. Ich sagte dann, in solchen Kreisen wie ihren hat es erst recht viele Pädophile und als sie nicht aufhören wollte, wurde ich deutlich. Aber auch zu diesem Vorfall musste sie nie eine Antwort geben. Selbstverständlich wissen die Vormundschaftsbehörde Bülach, der Bezirksrat Bülach und Heidi Leibundgut, dass ich dies ins Internet stelle.
Heidi Leibundgut hört ja Ende Jahr bei der Vormundschaftsbehörde Bülach auf.

Sonntag, 26. Januar 2014

Ich wundere mich nicht mehr über die Vormundschaftsbehörde Bülach

Beim Googeln von Heidi Leibundgut bin ich auf ihren Blog über ihre Reise nach Kolumbien gestossen: http://heidicolombia.wordpress.com/.
Als ich den Eintrag vom 6. November 2013 sah, dachte ich, dass ich nicht richtig sehe. Dort ist Dr. Nagel abgebildet! Ich habe dann dieses Foto mit jenem vom FFE verglichen, das mein Sohn gemacht hat. Mir wurde von der Amtsstelle bestätigt, dass die beiden ein Paar sind.
Dr. Nagel hätte auch die Anhörungen bei meiner Kinder durchgeführt und jetzt ist auch klar wieso man nicht wollte dass eine Vertrauens Person dabei ist, da diese: Neben der amtlichen Ebene sind die beiden auch eng privat verstrickt!

Heidi Leibundgut arbeitete bis Dezember 2011 bei der Vormundschaftsbehörde Bülach. Nach dieser Entdeckung wundert es mich auch nicht mehr, dass man nie bereit für ein klärendes Gespräch ist oder dass wir eine Entschuldigung bekommen.

Des Weiteren sieht man anhand folgendes Artikel, wie bei der Vormundschaftsbehörde gearbeitet wird: http://www.zuonline.ch/artikel_144327.html.

Update 20. September 2015
Da der ursprüngliche Link nicht mehr gültig ist, im folgenden 2 Links welche diesen ersetzen:
Aus der NZZ:
Vor Obergericht stand ein ehemaliger Vormundschaftssekretär des Bezirks Bülach, dem vorgeworfen wurde, fünf Mandanten über den Tisch gezogen zu haben, die eigentlich Anrecht auf eine gebührenfreie Betreuung gehabt hätten. Stattdessen habe er die fünf Klienten privat gegen Bezahlung betreut, um ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln, und sie im Glauben gelassen, er handle für sie als Staatsangestellter. Dabei habe er sie arglistig getäuscht. Das Bezirksgericht Bülach hatte den Mann im Juni 2013 wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher Veruntreuung und mehrfacher Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Pornografie deshalb, weil auf seinem Laptop unter anderem Filme und Fotos von sexuellen Darstellungen mit Pferden, Hunden, Schweinen und Schlangen gefunden worden waren. Die Verurteilung wegen Pornografie akzeptierte der Beschuldigte, ging aber gegen den Hauptvorwurf in Berufung. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch in Bezug auf die Vermögensdelikte.

Update 27. Juni 2016
Noch einen Link zu einem neueren Blog-Eintrag zu Heidi Leibundgut
http://namensaenderung.blogspot.ch/2015/11/wieder-einmal-muss-ich-etwas-beweisen.html

Donnerstag, 11. Juli 2024

Zusammenfassung Aufnahmen und Abschriften von meinem Blog

Alle involvierten Personen und Behörden wissen über meinen Blog und die Aufnahmen Bescheid.  Nochmals ich habe die Aufnahmen gemacht, weil man immer sagte, man habe nie  dies gesagt . Mit der Zeit war ich so verunsichert, dass ich Aufnahmen machte . Ich suchte Hilfe und schickte den Behörden die Aufnahmen.   Den Spruch kann ich nicht mehr hören, ich soll alles vergessen. Ich muss mich jedes Jahr mit  Behörden Stellen auseinandersetzen wegen meiner Geschichte. Das ist auch eine Belastung für meine Kinder.

 

1-9

 

Abschrift

  

24-26

 22-23

 18-19

  10-12 und Abschrift

   20-21 

 16-17

13-14

 15

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Wenn man merkt, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht und niemand glaubt einem.. Mir wird aber immer versichert, dass alles absolut alles  korrekt ablief, man wird verunsichert.

Wenige Auszüge:

Eigentlich ist es mir ziemlich egal, wer mit wem ins Bett steigt . Für mich ist es aber immer noch ein Interessenkonflikt, wenn der Arzt Dr. Nagel  Kindern Anhörungen machen will und einen FFE erstellt. Wenn er zugleich mit Heidi Leibundgut Vormundschaftsbehörde liiert ist.

 

Zeitung Dr. Nagel

 





 

 

 

 

Diesen  Vormundschaftssekretär fragte ich auch wegen Umgang mit meinen Akten und das Verhalten der VB , wurde abgewimmelt.

https://namensaenderung.blogspot.com/2014/01/ich-wundere-mich-nicht-mehr-uber-die.html

Aus der NZZ:

Vor Obergericht stand ein ehemaliger Vormundschaftssekretär des Bezirks Bülach, dem vorgeworfen wurde, fünf Mandanten über den Tisch gezogen zu haben, die eigentlich Anrecht auf eine gebührenfreie Betreuung gehabt hätten. Stattdessen habe er die fünf Klienten privat gegen Bezahlung betreut, um ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln, und sie im Glauben gelassen, er handle für sie als Staatsangestellter. Dabei habe er sie arglistig getäuscht. Das Bezirksgericht Bülach hatte den Mann im Juni 2013 wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher Veruntreuung und mehrfacher Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Pornografie deshalb, weil auf seinem Laptop unter anderem Filme und Fotos von sexuellen Darstellungen mit Pferden, Hunden, Schweinen und Schlangen gefunden worden waren. Die Verurteilung wegen Pornografie akzeptierte der Beschuldigte, ging aber gegen den Hauptvorwurf in Berufung. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch in Bezug auf die Vermögensdelikte.

 

 

2 Links haben aber nichts mit meinem Fall zu tun.

 

 

Dr. Nagel

 https://namensaenderung.blogspot.com/search?q=schmid

Joseline Pampaluchi

 

http://namensaenderung.blogspot.com/2011/12/seelische-misshandlung.html

Freitag, 19. Oktober 2007

Vortäuschen einer Namensänderung

Am 18. April 2001 war ich gerade am Telefon mit einem Beamten des Schulamts, als wie verrückt an der Wohnungstüre geläutet und gepoltert wurde. Selbst der Gesprächspartner am Telefon erschrak und fragte was los sei. Ich sagte ich wisse es auch nicht und gehe schnell schauen. Ich schaute durch das Guckloch und sah dabei zwei Polizisten. Ich ging zurück zum Telefon und sagte es seien zwei Polizisten und fragte, ob sie von ihm kämen. Dies verneinte er und ich legte den Hörer für den Moment auf die Seite.
Ich öffnete die Türe, begrüsste die Polizisten der Stadtpolizei Bülach und fragte, was los sei. Diese erklärten mir dann, meine Namensänderung sei durch. Ich sagte, davon wisse ich nichts, geschweige habe ich was Schriftliches bekommen. Ausserdem fragte ich, seit wann die Polizei so etwas überbringe. Die Polizisten streckten mir dann Computerausdrucke entgegen.
(Ich habe zwei Registrierungsnummern sowie meinen Namen eingeschwärzt).
Als ich diesen Zettel so sah, sagte ich, dass ich daran nichts von einer Namensänderung sehe und ich schon etliche Dokumente gesehen habe, die dann auch mit Stempeln und Unterschriften versehen waren und einen richtigen Briefkopf haben und solche Dokumente eingeschrieben per Post kommen. Als Antwort bekam ich gang plump, sie seien gerade in der Nähe gewesen.
Darauf erwiderte ich, die Polizisten sollen doch mir zeigen, wo was von einer Namensänderung steht. Darauf hin strich mir ein Polizist die Stelle an, wo „Flück“ stand. Ich sagte aber, dass es sich bei diesem „Flück“ um den Namen meiner Mutter handelt und nicht um eine Namensänderung von mir! Zudem sei sie eine verheiratete „Gritti“! Ich versuchte dem Polizisten zum x-ten Mal zu erklären, dass ich in Kanada als „Flück“ geboren wurde und im Mai 1968 eine Namensänderung bekommen habe und im Oktober selben Jahres Jürg Gritti wegen Vergewaltigung an Kindern verhaftet wurde.
Die Polizisten drängten mich ein paar Schritte zurück. Dabei hörte ich, wie die Hauseingangstüre geöffnet oder geschlossen wurde. Dann ging ich wieder ein paar Schritte nach vorne und sah, wie zwei Frauen am Briefkasten standen. Da ich nur die Beine der beiden Frauen sah, fragte ich die Polizisten, ob diese beiden Frauen zu ihnen gehören. Dies verneinten diese. Im Weiteren führte ich mit den beiden Polizisten noch eine längere Diskussion wegen der angeblichen Namensänderung, da die Polizisten von ihren sehr unplausiblen Argumenten nicht loslassen wollten. Da ich ihnen nicht glaubte, sagte ich ihnen, ich gehe nachher auf die Einwohnerkontrolle und lasse dies überprüfen, auf was ich von den Polizisten ziemlich blöd angeschaut wurde.
Zwischendurch ist noch eine Nachbarin durch die Haustüre hineingekommen, die mich dann später fragte, wieso sich zwei Frauen bei den Treppen zum Keller versteckten.
Als die beiden Polizisten dann gingen, habe ich aus dem Küchenfenster geschaut und gesehen, dass die beiden Frauen mit den Polizisten zusammen weggingen. Mein jüngerer Sohn hatte unterdessen aus versehen das Telefon aufgelegt. Ich habe dann dem Beamten des Schulamts zurück gerufen und ihm erzählt was los war.
Was ich noch erwähnen will: Damit die Polizisten überhaupt an meiner Wohnungstüre läuten konnten, mussten sie ja zuerst im Haus sein. Dies geschah, indem sie zuerst bei jemand anderem geläutet haben müssen. Und dies bei einer Namensänderung…

An Nachmittag desselben Tages ging ich auf das Einwohneramt. Diese wussten nichts von einer Namensänderung. Die Beamtin, die ich gefragt habe, notierte mir ihren Namen, wie man sieht, auf den Ausdruck, damit ich später noch wusste, bei wem ich war.
Darauf hin ging ich auf den Polizeiposten. Leider waren die beiden Polizisten nicht anwesend. Ich sagte dann einem anwesenden Polizisten, ich habe schon herausgefunden, dass diese beiden Polizisten mehr als gelogen haben.
Zu einem späteren Zeitpunkt versuchte ich bei der Vormundschaftsbehörde Bülach einen Termin zu bekommen, um zu fragen, was dies sollte. Ich bekam natürlich keinen Termin. Auch telefonisch konnte ich Heidi Leibundgut und Brigitte Zolliker nicht erreichen. Auf das fragte ich den Bezirksrat Bülach und Co., ob sie mir helfen würden diese beiden Frauen zu einem Termin zu bewegen. Irgendeiner sagte mir dann, ich müsse dies mit denen schon selbst ausmachen, sonst halt noch denen Zuhause anrufen, wenn ich sie nie im Büro erreiche.
Dies habe ich dann auch gemacht. Als ich dann Heidi Leibundgut dann endlich einmal telefonisch erreichte, sagte sie mir, sie hätte das Recht auf meine Fragen keine Antwort zu geben. Auch ging sie mir in diesem Gespräch nie auf diesen Tag ein. Sie sagte nur sich wiederholend, sie habe das Recht nicht auf meine Fragen zu antworten.
Sobald ich Brigitte Zolliker anrief, schickte sie jeweils nur ihren Ehemann an das Telefon.
Ich finde es ziemlich peinlich, wenn Beamtinnen nicht einmal selbst Stellung nehmen können.
Den wahren Hintergrund der Aktion mit den beiden Polizisten wurde mir erst im März 2003 bekannt, als ich mit grossem Kampf noch einmal ein paar Akten bekam. Im Folgenden zwei Akten.
Einen Teil habe ich eingeschwärzt, zu dem ich Fragen habe, jedoch keine Antworten erhalte.

Zum Inhalt:
Ich wusste nicht, dass sich meine Kinder bei irgend einem Nachbarn an oder abmelden mussten, wenn sie das Haus verliessen. Auch geben die Polizisten in diesem Ausrückbericht zu, dass zwei Mitglieder von der Vormundschaftsbehörde Bülach anwesend waren!
Selbst die Begründung, dass man meinen Sohn schon lange nicht gesehen habe ist eine Begründung nur für die Polizeiakte.
Der wahre Grund war, dass Frau Esther Zinniker (damals Heimleiterin im Kinderheim Florhof, seit 2003 Leiterin der Stiftung Schloss Regensberg) eine Besuch durch die Polizei verlangte!

Und da wundern sich gewisse Beamte, dass man kein Vertrauen zu ihnen mehr hat.

Am Ende noch ein Beispiel, wie die Beamten der Vormundschaftsbehörde Bülach mit Personen umgingen, die von aussen kamen.
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich schrieb als Antwort auf diesen Brief unter anderem, dass sie (der Datenschutzbeauftragte) unseren Fall bestens kenne.
Zum Brief an den Datenschutzbeauftragten:
Ein normaler Mensch nimmt ja an, wenn er „medizinischen Bericht“ liest, dass sich die begutachtete Person und der untersuchende Arzt persönlich getroffen haben. Doch damit liegt man hier ziemlich falsch. Frau Dr. Simon hat meine Kinder nie gesehen. Auf diese Geschichte werde ich ein anderes Mal eingehen.


Montag, 14. August 2023

Die Täter/Täterinnen bekommen die Akten von ihrem Opfer

Ich wurde als Opfer von den Behörden nicht beschützt. Ich musste um jede einzelne Akte kämpfen und bekam doch nicht alle Akten. Ein Leben lang dürfen Sie meine Akten weitergeben. Meine Mutter sowie Behörden.

Und sie hat ja während dem Verfahren nichts gemacht.

 

Meine Mutter wendet alles zu ihren Gunsten an.


Anhörung von mir mit der Polizistin.

Die fragte von ihr war "Du bist doch viel kleiner als der Vater wie ist das denn gegangen" (!!).

Erklärte ich es Ihr noch. Verstummte aber dann. Ich hatte das Gefühl, dass sie mir nicht glaubte. Ich verneinte von diesem Zeitpunkt alles. Der Gritti hat mir zu genügen eingeschärft, dass man mir nicht glaubt. und diese Akte wird mir bis heute zum Verhängnis. Da die Täter die Protokolle von den Opfer bekommen und die Opfer nicht. Meine Mutter wendet das bis heute gegen mich an.

 


 

Ich Ecke bis heute an:

Es gibt  Kinder, die Gewalt von Männer und Frauen erlebt haben. Befremdet finde ich, dass vor allem Fach Frauen sagen ,  Männer kollektiv schlecht mit sexuell missbrauchten Kindern umgehen können. Und manipulierend, was sehr gefährlich und traumatisierend ist.  Ich bleibe dabei, dass die zwei Polizisten, die mich befreit haben,mich weiterhin begleitet hätten sollen. Ein Polizist blieb beim Täter  hinter mir, ich musste so stehen, dass ich zur Wohnungstür schaute, da der Polizist eine Übernachtung bei Nachbarn suchte. Siehe Blog: Als er jeweils  zurückkam, bückte er sich auf meine Augenhöhe, weil ich nur flüsterte, auf seine Fragen flüsterte er auch, dass der Gritti nichts hörte. Indessen versuchte der Gritti mich  zu manipulieren . Als der Polizist  mehrmals sagte, er solle ruhig sein, nichts nützte, drückte er den Gritti an die Wand. Daher wäre es für mich besser gewesen, die Polizisten hätten mich  weiterhin begleiten, denn Sie bekamen mit, wie ich manipuliert wurde. Vertritt man nicht, dass  das Männer-Kollektiv schlecht fi bekommt man das zu spüren.Dann kann es ja nicht schlimm gewesen sein. Mannstoll ca.Ich habe wie schon wie in meinem Blog erklärt ( Inselhof) dass ich früh Menschen nicht nach Ihrem Geschlecht beurteilte.

Ich finde es arrogant, wenn man bestimmt, wie wir Betroffene zu Denken und Fühlen haben.

 

Klinik Hard: Diese Akte nie vollständig bekommen. Am 6.06.2001 schrieb Dr.A. Huber von der Klinik Hard  an die Vormundschaftsbehörde Bülach.Frau Zolliker ist auch in einer Freikirche. Absolutes Unverständnis, dass ich keine Hilfe von meiner Mutter wollte.  Ich wollte wissen wer Ihr gesagt, dass ich in der Klinik Hard war.Natürlich bekam ich weder von meiner Mutter noch von der Klinik Hard eine Antwort. Meine Mutter sagte mir am Telefon immer Zuckersüss wie krank  ich sei.Und die von der Klinik Hard waren auch nicht besser.

 



Das Memorandum vom 4. Juli 2001 verstehe ich bis heute nicht.  Zum Teil in der erweiterten Familie.  Wenn meinen die. Meine Mutter?Mein Bruder, den ich gefunden habe, den gab es ja nicht.Gibt. Alle halten zu meiner Mutter.Ich wurde richtig fertig gemacht. Ich hätte meine Kinder gegen die Grosseltern gehetzt. Ich muss verzeihen können usw. Über das komme ich nicht hinweg.

 


 

Ach ja !!!!!!!!!

....Als ich auf der Welt war, kam ich in eine Pflegefamilie in Toronto. Meine Mutter besuchte mich dort einmal pro Woche. Den Namen dieser Pflegefamilie wusste sie nicht mehr.....

Der Name meiner Pflegeeltern ist.

Plooard Arthur T  49 Montvl Dr,Toronto, ON M3H6AT

 

Meine Mutter musste nie angeben, dass sie Geld für mich bekam.

 

Meine Mutter erwähnte nie bei den Behörden , dass sie Geld von Backsteins für mich bekam.

Sie erwähnte aber noch, dass sie 150 pro Monat von Backsteins bekommen hatte. Herr Schüepp fragt nach, ob es kanadische Dollars oder Schweizerfranken waren. Meine Mutter sagte, es waren kanadische Dollar. Sie erwähnte noch, dass Backsteins geschieden seien und das ihre Familie bei Frau Back schon Ferien machten.

 

https://namensaenderung.blogspot.com/2014/02/runder-tisch-mit-joseline-pampaluchi.html

Betreffend Rückführung zu Grittis (siehe Blogeintrag vom 23. Dezember 2011) hatte Joseline Pampaluchi auch alles abgeschritten

Meine Mutter behauptete das ich wieder bei Ihr Wohnen würde und bekam so ein grösserer Hausteil in Zürich Schwamendingen.

 

 

https://namensaenderung.blogspot.com/2010/08/jurg-gritti-und-meine-mutter.html

Meine Mutter ging so weit, dass sie an unserem neuen Wohnort zu einer uns unbekannten Lehrerin (welche sie aber kannte) ging, obwohl meine Kinder nicht im neuen Wohnort zur Schule gingen und negativ über mich redete. 

 

Nein, wenn man Opfer fürsorgerischer zwangsmassnahmen ist , ist man nur bis 1982 zuständig. den Umgang mit meinen Akten  Effretikon ,Bülach, Klinik Hard und so weiter nicht.

Auch hat man kein Interesse  an der Aufarbeitung, wie man über uns dachte, die als Kind missbraucht wurden ,was Fachleute über uns dachten oder noch denken. Auch nicht über Psycho test.

Foto von Frau Backstein 1982. Backsteins haben drei Töchter.






Sonntag, 23. September 2007

Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach)

Den folgenden Brief habe ich gekürzt, da es sonst zum jetzigen Zeitpunkt umfangreich geworden wäre, wenn ich auf die gekürzten Stellen auch noch eingegangen wäre. Ich finde es dreist wie man stark man auf eine Aussage beharren kann, obwohl verschiedene Akten das absolute Gegenteil beweisen. Diesen Brief bekam der Bezirksrat Bülach von der Vormundschaftsbehörde Bülach, Werner Scherrer und M. Willi, weil ich beim Bezirksrat Bülach im 2000 eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Vormundschaftsbehörde Bülach eingereicht hatte.
Als erstes behauptet Werner Scherrer, dass das Scheidungsurteil der Vormundschaftsbehörde Bülach nicht bekannt gewesen sei. Dabei hat aber das Bezirksgericht Bülach 1997 bei meiner Scheidung eine Aktenkopie an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt wie der folgende Auszug zeigt, und zwar am 28. Oktober 1997!
Sogar der Protokollauszug eines Protokolls der Vormundschaftsbehörde Bülach zeigt, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach von der Scheidung wusste!
Noch dreister wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach, als sie im Brief behauptet, sie hätte keine Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten. Mit dem Brief vom 29. November 1996 hatte aber die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon „diverse Akten“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt!
Ausserdem hatte ja die Vormundschaftsbehörde Bülach seinerzeit den Brief der VB Illnau-Effretikon vom 29. November 1996 samt der Akte 15/3 an das Bezirksgericht Bülach betreffend der Scheidung geschickt. (siehe hier)
Sogar in einer Aktennotiz (nicht Protokoll!), geschrieben von Herrn D. Weber von der VB Bülach am 28.11.1997, zu einem Gespräch, schreibt D. Weber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon (Hr. Siebert) hat.

Wie der folgende Brief vom 18. Dezember 1997 zeigt, hat selbst die Vormundschaftsbehörde Bülach mir Akten (aber nicht vollständig) von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugesandt, die sie von dieser erhalten hat.
Wie man im folgenden Brief vom 11. September 1997 von Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach) sieht, hat Frau Karin Wider sogar Akten von Illnau-Effretikon „aus versehen“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt, statt zurück an die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon!

Selbst im Jahre 2000 schrieb die Vormundschaftsbehörde Bülach mir noch, dass ich die Akten der VB Illnau-Effretikon, welche die Vormundschaftsbehörde Bülach erhalten hatte, mir die VB Bülach schon zugestellt hatte (Achtung, diese Akten haben nichts mit den in den Beilagen genannten Akten zu tun!).
Was aber diesem Brief vorangegangen war und was dieser Brief eigentlich beinhalten sollte:
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
Zurück zum ursprünglichen Brief: Als ich bei Herrn Huber wegen einem Stipendium für meinen älteren Sohn nachfragte, sagte mir Herr Franz Xavier Huber nur „man könne mal schauen“. Ich hackte nach und fragte, wann dies sein soll. Er meinte aber nur „es reiche noch, wenn es soweit ist“, d.h. wenn mein Sohn dann schon auf dem Gymnasium ist. Da ich nicht wusste, an wen ich mich wegen einem Stipendium wenden musste mir dies auch nicht gesagt wurde (!), wandte ich mich telefonisch an den Schulpsychologischen Dienst von Bülach und erhoffte mir dort Hilfe für das Stipendium für meinen Sohn sowie für die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes. Die Sekretärin verband mich dann mit Herrn Fravi. Daraufhin hatten Herr Fravi, die Lehrer meines älteren Sohnes, mein Sohn und ich ein Gespräch, dass im März 2000 statt fand.
Bei einem weiteren Treffen mit Herrn Fravi am 10. April 2000 beim Schulpsychologischen Dienst entband ich ihn von der Schweigepflicht. Erst an diesem Tag erfuhr ich dann auch, dass Herr Fravi nicht mehr beim Schulpsychologischen Dienst arbeiten wird, er sich aber um einen Auftrag für unseren Fall bemüht. Auch wurde mir von allen Seiten signalisiert, dass der neue Schulpsychologe, Herr Rüegg, unseren Fall nicht übernehmen werde. Als ich dann 2003 zu all meinen Akten kam, nahm ich mit Herrn Rüegg telefonisch Kontakt auf und fragte ihn, ob er den Fall vor den Sommerferien übernommen hätte. Er verneinte dies und er sagte, er habe keinen Auftrag bekommen.
Mit diesem Brief sicht man noch, dass Franz Xavier Huber Herrn Fravi nie bezahlen wollte.

Was ich noch am Schluss erwähnen will: Auf vielen Amtsstellen geht man davon aus, dass ich eine IV-Rente bekomme. Ich bekomme aber keine.

Sonntag, 24. Mai 2009

Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte

Meine Kinder mussten einige Abklärungen beim Jugendsekretariat Bülach machen, zu denen sie auch gingen. Dies geschah wegen der Scheidung. Dabei wurden sie aber angelogen und getäuscht und meine Kinder und ich mussten uns dann fortlaufend auf Tratsch, der vom Jugendsekretariat und der Vormundschaftsbehörde Bülach ausging, rechtfertigen. Auf dies werde ich zu einem anderen Zeitpunkt genauer eingehen.
Wir suchten ja beim schulpsychologischen Dienst Hilfe als Vermittler für das Stipendium meines älteren Sohnes und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes . Vorher war ich schon bei der Schulbehörde bei Herrn U. Jäggli und H. Plattner (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) , doch diese fühlten sich auch nicht zuständig. Als kurz vor den Sommerferien 2000 klar wurde, dass der Schulpsychologe Rolf Fravi nicht für seine Arbeit in unserem Fall bezahlt wird, wurde ich ziemlich sauer und meine Kinder waren auch wütend und enttäuscht. Die Antwort der Behörden war aber nur, dass man auch nach den Sommerferien schauen könne. Meine Kinder sagten darauf hin allen involvierten Behörden, dass sie nach den Sommerferien dann nicht mehr in die Schule gehen werden.
Neben der genannten Aussage war auch der Grund, dass die Mitarbeiter des Jugendsekretariats Bülach und der Vormundschaftsbehörde Bülach ständig zu den Lehrern meiner Kinder gingen und dort Erkundigungen über sie einholten. Dies wäre nicht das Problem gewesen, da sie das wegen der Scheidung taten. Das Problem war, dass sie dabei auch irgendwelche Sachen den Lehrern erzählten, wodurch meine Kinder über die gesamten Jahre oft in der Pause oder während dem Unterricht beim Lehrerpult mit dem Lehrer sprechen mussten. Einmal hat die Mitarbeiterin des Jugendsekretariats, Frau Caprez, beim Lehrer meines ältesten Sohnes „nur“ Erkundigungen einholte, dieser aber dann meinen damals 10-jährigen Sohn fragte, ob er und sein Bruder den gleichen Vater hätten! Mein Sohn kam dann in einer der grösseren Pausen aufgelöst nach Hause. Selbst beim Klassenwechsel meines älteren Sohnes ging sie im Vorneherein zum neuen Lehrer, ohne dass dieser meinen Sohn schon gesehen hätte. Meine Kinder befürchteten, dass dies im Gymnasium und in der Realschule fortgeführt werde.
Heute ist meine Vermutung, dass es geplant war die Situation eskalieren zu lassen um gegen mich vorzugehen können, weil ich auf meine Rechte, wie etwa Datenschutz und Akteneinsicht, beharrte.
Da meine Kinder nach den Sommerferien 2000 nicht mehr zur Schule gingen, hat die Vormundschaftsbehörde Bülach am 29. September 2000 beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nachdem wir davon von Herrn Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach erfahren haben, erkundigte sich mein Sohn beim Kindernottelefon, ob man sie zu einem Gutachten zwingen könne. Diese haben die Frage an einen Staatsanwalt weitergeleitet, der dann meinen Kindern anrief und sagte, man könne sie nicht zwingen. An einem anderen Tag rief dann mein älterer Sohn beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst an. Beim zweiten Telefonat erreichte er endlich Frau Dr. D. Simon, die für dieses Gutachten zuständig war. Mein Sohn erzählte ihr, was alles in Bülach bisher vorgefallen ist und teilte ihr mit, dass man sie nach Aussage jenes Staatsanwaltes nicht zu einem Gutachten zwingen können. Auf die Frage meines Sohnes, wenn sie kommen würden, auch über die Vorfälle in Bülach sprechen dürften und ob sie oder ich eine Kopie dieses Gutachtens erhalten werden, antwortete Frau Dr. D. Simon mit einem klaren nein. Dies begründete sie, dass Fragen von der Seite meiner Söhne und Aussagen von ihnen nicht zu ihrem Auftrag gehören. Ebenso wenig bekämen wir eine Kopie des Gutachtens. Auf die Frage wer dann überhaupt das Gutachten erhalte, sagte zu meinem Sohn, dass dies Herr Franz Xavier Huber von der VB Bülach sein werde (siehe dazu auch den Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html).
Da meine Kinder wussten wie die Vormundschaftsbehörde Bülach schon mit meinen medizinischen Akten umgingen und da Herr Huber dieses Gutachten auswerten werde, entschieden sich meine Kinder nicht zum Gutachten zur Frau Dr. D. Simon zu gehen.

Am 5. Oktober 2000 (siehe dazu http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) hatte ich beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde und Ausstandsbegehren beantragt. Am 15. Dezember 2000 wurde der Fall an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet. Am folgenden Auszug sieht man auch, dass der Bezirksrat Bülach im Absatz 2 nicht daran denkt auf die Verstösse gar nicht eingeht mit der unhaltbaren Begründung, dass dies keinen Einfluss auf unsere Zukunft habe .


Wie mit dieser Behörde abgemacht, haben wir dieser wegen einem Gespräch angerufen. Es wurde aber gesagt, es sei nicht ihr Auftrag über das zu sprechen, was in Bülach vorgefallen sei, sondern nur über die Schule bzw. Zukunft. Dies bedeutete, dass mein jüngerer Sohn in die Realschule komme und mein älterer Sohn bleibe weiterhin in der Sekundarschule bleibt.

Am 23. Februar 2001 erhielte ich folgenden Brief des Bezirksrates Bülach mit der Bitte einer Vollmacht:

Da ich nach meiner Ansicht all diese Akten schon hatte, sagte ich dem Bezirksrat Bülach, ich könne die Akten gleich an Opfikon mit weiteren Akten schicken. Dies wollten sie nicht. Beim genaueren Lesen der Aktenliste wurde ich stutzig und fragte den Bezirksrat Bülach, ob es sich beim markierten Brief um diesen Brief handle:

Was ich Gerüchte halber in Gesprächen erfahren habe ist, dass es von Frau Dr. D. Simon ein Gutachten über meine Kinder gab. Von da an verlangte ich dieses Gutachten, was mir aber verweigert wurde. Meine Anfrage an den Bezirksrat Bülach mir noch einmal eine Bitte zur teilweisen Aktenerhausgabe (siehe Brief des Bezirksrates Bülach vom 23. Februar) zu schicken, aber mit einer genauen Angabe des Briefes des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, wurde nicht gemacht. Je länger je mehr bekam ich das Gefühl, dass es sich nicht um den Brief des KJPD handle, den ich zuvor erwähnt habe (siehe Briefe von Frau Dr. D Simon an VB Bülach). Daraufhin habe ich nochmals nachgefragt, ob es sich um ein Gutachten handle. Darauf bekam ich keine Antwort.
Darauf hin habe ich logischerweise keine Unterschrift zur Vollmacht einer teilweisen Aktenherausgabe gegeben.

Was meine Kinder und ich nicht wussten war, dass dann Frau Dr. D. Simon anhand von Akten, welche sie ja von der VB Bülach bekam, ein Aktengutachten machte. Weder Frau Dr. D. Simon noch Herr Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach haben im vorneherein gesagt, was die Konsequenzen sein werden.
Es stellte sich dann später heraus, dass Franz Xavier Huber von der VB Bülach sogar gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich schrieb, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach wesentliche Inhalte aus dem Gutachten festhalten wird
(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html) letzter Brief, unterster Briefabschnitt)

Es lässt sich somit darauf schliessen, dass es sich um diesen „Brief“ vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach um das Aktengutachten handelte!


Während des Gespräches hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass die Behörde in Opfikon schon Akten hatte. Mit der Aktenherausgabe, die ich 2003 bekam, hat sich dies dann bestätigt.

Der Bezirksrat Bülach schrieb in seinem Beschluss vom 23. März 2001, dass es um einen „unbelasteten Neuanfang“ ging.


Dann soll man mir doch erklären, was ein Neuanfang ist, wenn man meinen jüngeren Sohn weiterhin in die Realschule abstufen wollte und mein älterer Sohn weiterhin die Sekundarschule hätte besuchen sollen. Hätte es nicht auch zu einem unbelasteten Neuanfang gehört, dass auch meine Kinder eine Aussage über die Erlebnisse mit dem Jugendsekretariat und der VB Bülach hätten machen können?


Zu einem vorangegangenen Blogeintrag: Vortäuschen einer Namensänderung (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und ergänzend http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html):
Die „offizielle“ Version der Ereignisse vom 18. April 2001 wurden im Memorandum wie folgt festgehalten:

Würde man diese Akte nur so weitergeben ohne irgend eine Erläuterung, wie es Franz Xavier Huber sehr wohl gemacht hat, würde man meinen, dass ich Frau Heidi Leibundgut, SP Bülach, sowie Brigitte Zolliker, EVP Bülach, direkt gegenüber stand.
Wie meinem Eintrag zu entnehmen ist, war dies nicht der Fall und selbst der Polizist schrieb in seinem Ausrückbericht, dass ich nicht wissen konnte, dass diese beiden Frauen anwesend waren (Link direkt zur Akte im Blog Vortäuschen einer Namensänderung: https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjl-bA_b2W3gYFEod-aMdpXl1rpLBLGkxYFfvLPLUSl2I87gcQJczhVdEk1DgICnUiElQwt3Nk1SFfhzSOBCiQcQUN1WGcLGR1sjzXptFG8Nq4dk5Us8Um7k8EZpzoWejVHL1LRRIkTEboH/s1600-h/pol2+(Custom).jpg)!
Als ich meine Version beim Bezirksrat Bülach oder dem Schulamt erzählte, hatte man mir nicht geglaubt. Und in einem Telefongespräch sagte mir Franz Xavier Huber nur „…was Sie für Geschichten erzählen“.



Was ich in einem späteren Eintrag ausführlicher behandeln werde, als der Ärger mit den Vormundschaftsbehörden Illnau-Effretikon und Bülach um 1995 angefangen hat: Wie ich auf einmal keinen Zugriff mehr hatte auf mein Bankkonto, wie alles (Krankenkasse, Steuererklärung etc) nur noch über Sozialarbeiter lief ohne mein Mitwirken, Verhinderung von Förderkursen für meine Kinder (bspw. fand Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach dass mein ältere Sohn nicht ins Frühenglisch müsse und die Oberstufe dazu noch ausreiche, ablehnende Haltung gegen Computer und speziell bei meinem jüngeren Sohn bezüglich eines Kurses zum figürlichen Zeichnen hiess es dass das Ausdrucksmalen in der Schule reiche). Ich hätte dazumals sehr wohl die finanziellen Mittel gehabt dies meinen Kindern zu zahlen, nur war mein Bankkonto wie bereits erwähnt durch die Behörden gesperrt und alles lief über sie.

Montag, 28. Januar 2008

Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard

ier ein paar Beispiele zu diesem Thema, die auch für andere Leute, die ähnliches erlebt und ins Internet gestellt haben, interessant sein können.


Als ich um den 20. September 2000 einen Brief vom psychiatrischen Ambulatorium Bülach erhalten habe, habe ich mit diesem Kontakt aufgenommen und telefonisch ein Gespräch geführt. Dabei fragte ich, ob das Ambulatorium auch für juristische Sachen zuständig ist und auch gegen die VB Bülach bezüglich Datenschutzes vorgeht und z.B. auch für das Stipendium meines älteren Sohnes zuständig sind oder für die eigenartige Einstufung in die Oberstufe meines jüngeren Sohnes. Auf alles bekam ich immer die Antwort „nein“. Auch nicht vergessen darf man, dass ich bei der Vormundschaftsbehörde Bülach um Akten kämpfte und jedes Mal, wenn ich von einer anderen Amtsstelle recht bekam, wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach um Werner Scherrer, Franz Xavier Huber, Heidi Leibundgut und Brigitte Zolliker aggressiver. Nebenbei ist noch zu erwähnen, dass die Mitglieder (ausser der Sekretär Franz Xavier Huber) der Vormundschaftsbehörde Bülach Laien sind und dieses Amt nur nebenamtlich ausführen. Obwohl dies gängige Schweizer Praxis ist, wollten mir Ärzte der Klinik Hard dies nicht glauben.
Im obigen Ausschnitt ist ja die Rede von freiwilliger Basis. Der letzte Satz lautet: „Da Sie aufgrund unseres heutigen Wissenstandes dieses Angebot nicht wahrnehmen (…)“ gefolgt von Drohungen, wodurch das ganze nicht mehr so freiwillig erscheint, wie es mir verkauft wurde.

In diesem Memorandum erkennt man genau die eventuell übliche Vorgehensweise der Vormundschaftsbehörde Bülach und der Klinik Hard. Dr. Lanz sagt ja, dass alleine aufgrund eines FFE ich nicht gegen meinen Willen „behandelt“ werden kann. Dr. Lanz sieht aber den rechtlichen Ausweg, dass eine stationäre Aufnahme trotzdem möglich ist, wenn ich mich selbst oder Dritte gefährden würde.
Interessant ist, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach eine Gefährdung meiner gegen mich selbst oder Dritte schon sieht, wenn ich nicht der amtlichen Begutachtung, in Auftrag gegeben durch die Vormundschaftsbehörde Bülach, nicht nachkomme! Weiteres zu Dr. Lanz siehe letzter Eintrag.



Laut diesem Memorandum hat selbst Dr. Lanz gesagt, dass eine zwangsweise Begutachtung wenig Sinn mache und in der Praxis kaum durchführbar ist!! Ausserdem befürchte er einen öffentlichen Skandal. Nicht aber weil es unbedingt unrecht ist, sondern weil ich und meine Söhne den Journalisten unsere Geschichte glaubhaft darstellen können. Ich glaube Dr. Lanz unterschätzt die Intelligenz von manchen Journalisten, dass diese selber denken und recherchieren können.
Zur Verhaftung an sich gehe ich in diesem Moment nicht ein, da dies zu umfangreich ist. Was viele nicht wissen ist, dass man bei einem FFE auch verhaftet wird. Dabei werden die Kinder auch verhaftet, da sie auch als verhaftete Personen aufgeführt werden. Meine Personalien bezüglich der Namen sind so aufgeführt, als ob ich meine Kinder unehelich bekommen hätte und dann später noch zu Flück geheiratet habe! Das heisst, mein Ehename wird auf dem Verhafts-Rapport zu meinem Geburtsnamen und mein Geburtsname wird auf dem Verhafts-Rapport zum Familiennamen. Erstaunlich ist auch, dass meine Kinder meine Eltern sind. So ist es im Original anzutreffen. Auf der nächsten Seite wurden dann meine Kinder als 2. und 3. Verhaftete aufgeführt.
Man hat keine Chance gegen solche Dokumente oder deren Inhalt vorzugehen. Bis heute wird gesagt, dies sei so richtig.


Mein älterer Sohn griff zum Glück reflexartig zu seiner Kamera, die er sich mit dem Preisgeld seiner wissenschaftlichen Arbeiten finanzierte. Dr. Nagel (links im Bild) wurde daraufhin so sauer, dass er ihm auf die Kamera schlug und diese beschädigt wurde. Trotz Reparatur funktionierte sie nachher nicht mehr einwandfrei. Rechts im Bild ist Werner Scherrer. Das Bild entstand genau in dem Moment, als Dr. Nagel auf die Kamera schlug.
Aus http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2003/nr12/Schweiz/10030.html ist zu entnehmen, dass es in der Schweiz jährlich zu 10'000 bis 20'000 FFE kommt, wobei aber keine genaue Statistik geführt wird! Meiner Meinung ist dies schon eine hohe Zahl, gemessen an der Anzahl Einwohner der Schweiz.



Es ist schon erstaunlich: Obwohl man als schwerst gestört eingestuft wird, hält es Dr. Lanz nicht für nötig, dass man in einer solchen Situation einen Rechtsbeistand bekommt.

Die gerade erwähnte Anhörung fand in der Klinik Hard statt. Da ich Zeugen haben wollte, fragte ich eine Krankenschwester sowie meinen Bruder Andreas Gasser, den es als Bruder offiziell nicht gibt, mich zu begleiten. Dies taten sie auch. Vor dieser Anhörung hatte ich noch ein Gespräch mit einem „externen“ Psychiater. Dieser glaubte mir natürlich auch nichts. Vollgepumpt mit Medikamenten ging ich dann an diese Anhörung. Der Richter versprach mir, dass ich nach der Anhörung, wenn das Tonband abgeschaltet ist, ich noch Gelegenheit bekomme mich über die Vorkommnisse mit der Vormundschaftsbehörde Bülach und Effretikon zu äussern. Bei der Anhörung war auch der zuvor erwähnte „externe“ Psychiater anwesend. Dieser Psychiater durfte sich über mich äussern und liess kein einziges gutes Haar an mir. Auch hielt er es nicht für nötig ein kritisches Denken an den Tag zu legen, dass evtl. meine Aussagen doch wahr sein könnten und dies zuerst überprüfen würde. Ich war dann regelrecht sprachlos und traumatisiert. Anschliessend durfte ich dem Richter kurz mit dem Richter über die Geschehnisse reden. Die Krankenschwester sagte dann auch dem Richter, dass der Sozialarbeiter der Klinik Hard mir auch bei der Suche nach einer Wohnung helfen wird. Dies stimmte schlussendlich nicht, da der Sozialarbeiter der Klinik Hard nur für interne Sachen zuständig ist und nicht auf Fälle, die sich auf externe Sachen beziehen, wie z.B. Wohnungssuche.

Jetzt noch zu ein zwei Tonbandaufnahmen. Die Anleitung zum Herunterladen finde man im letzten Eintrag ganz unten (LINK)

Tonbandaufnahme 10
Diese Aufnahme habe ich gemacht, als ich Herrn Franz Xavier Huber am Telefon fragte, ob er es fair finde, dass er mich, kaum aus der Klinik Hard draussen, mich wieder in eine Institution einweisen wollte. Seine Antwort (ganz am Schluss der Aufnahme) war bloss, dass ich nicht alleine bin, wenn die Buben nicht da sind! Es wäre beängstigend wenn dies der Verhältnismässigkeit entspricht.


Tonbandaufnahme 11
Dies ist ein kleiner Teil der Tonbandaufnahme, welche zwischen dem Wohnungseingang gemacht wurde, als Frau Evelyne Pente unangekündigt im Januar 2002 vorbeikam (siehe LINK).
Zuerst sagt sie, dass meine Kinder weiterhin ins Heim müssen, wenn ich nicht zurecht komme oder weiterhin krank bin. Am Schluss sagt sie aber, dass dies gar nicht eingetroffen ist. Wieso dann all die Androhungen von erneuten Massnahmen, wenn nichts eingetroffen ist?!
Das nächste Mal werde ich schreiben wie man unter Druck gesetzt wird ein „freiwilliges Gutachten“ machen zu lassen.