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Samstag, 8. Oktober 2011

Frau Dr. Simon und ihr Fachjargon

Anfangs Mai 2001 erhielten wir von Herrn F.X. Huber das Gutachten. Durch den Inhalt dieses auf Akten der VB Bülach basierte Gutachten, waren wir sehr geschockt und entsetzt. Da uns mehrere Fachbegriffe unbekannt waren, schauten wir zunächst in einem medizinischen Wörterbuch nach. Da die darin vorgeschlagenen Begriffe in unserem Fall für mich keinen Zusammenhang gaben, rief mein Sohn Frau Dr. Simon an, damit sie ihm diese Begriffe erläutern könnte.
Als Antwort bekam er lediglich, dass sie ihm diese Begriffe nicht erklären könne. Mittlerweile irritiert und erbost über dieses Verhalten, sagte er, dass die Ärzte vom Kinderspital Zürich sehr gut sogar kleinen Kindern deren Krankheit erklären können, damit sie diese verstehen. Darauf meinte Frau Dr. Simon, dass es leichter sei, medizinische Sachen zu erklären als psychische. Darauf antwortete er, dass er Preisträger für wissenschaftliche Arbeiten ist und die Wissenschaftler den Jungen begreiflich machten, dass sie den Fachjargon auch einem Laien erklären können müssen, wenn sie solchen benützen. Nach einem Moment sagte sie ihm, dass sie Psychiaterin und Oberärztin sei und sie mehr von diesen Sachen verstehe und was für Spielchen er mit ihr treiben würde.

Für seine Arbeiten bekam mein Sohn das Buch „Wie schreibe ich eine Seminar-, Examens- und Diplomarbeit“ von Walter Krämer empfohlen. Dort heisst es in der 4. Auflage auf Seite 121, dass  Personen, welche mit Fachjargon um sich werfen, nicht vermitteln, sondern predigen und sich selbst in Szene setzen wollen. Es lässt sich eine Ähnlichkeit von Frau Dr. Simons Verhalten mit der Beschreibung von Walter Krämer feststellen.

Mehr zu Frau Dr. Simon findet man in meinem Blogeinträgen vom 8. Februar 2010, 24. Mai 2009 und 3. August 2008.

Frau Dr. Simon steht auch im Zusammenhang mit dem Tod des kleinen Thiago von 1997, was mir sehr nahe ging (siehe dazu http://www.lukesch.ch/Text99_04.htm). Wie man aus den Medien entnehmen konnte, wurde die Familie Ende 1996 durch den Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst des Kantons Zürich, Zweigstelle Bülach, begleitet. Die damalige Oberärztin war Frau Dr. Simon.

Viele Menschen nennen sich Profis in Sachen Kinderanhörung und haben aber doch keine Ahnung davon. Ich werde einmal in einem anderen Blogeintrag versuchen aufzuzeigen, wie ein Kind Anhörungen, Befragungen und Therapiestunden erlebt, basierend auf meinen Erfahrungen als Kind.


Update 28. September 2016

Ich denke oft an den kleinen Thiago.




Sonntag, 24. Mai 2009

Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte

Meine Kinder mussten einige Abklärungen beim Jugendsekretariat Bülach machen, zu denen sie auch gingen. Dies geschah wegen der Scheidung. Dabei wurden sie aber angelogen und getäuscht und meine Kinder und ich mussten uns dann fortlaufend auf Tratsch, der vom Jugendsekretariat und der Vormundschaftsbehörde Bülach ausging, rechtfertigen. Auf dies werde ich zu einem anderen Zeitpunkt genauer eingehen.
Wir suchten ja beim schulpsychologischen Dienst Hilfe als Vermittler für das Stipendium meines älteren Sohnes und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes . Vorher war ich schon bei der Schulbehörde bei Herrn U. Jäggli und H. Plattner (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) , doch diese fühlten sich auch nicht zuständig. Als kurz vor den Sommerferien 2000 klar wurde, dass der Schulpsychologe Rolf Fravi nicht für seine Arbeit in unserem Fall bezahlt wird, wurde ich ziemlich sauer und meine Kinder waren auch wütend und enttäuscht. Die Antwort der Behörden war aber nur, dass man auch nach den Sommerferien schauen könne. Meine Kinder sagten darauf hin allen involvierten Behörden, dass sie nach den Sommerferien dann nicht mehr in die Schule gehen werden.
Neben der genannten Aussage war auch der Grund, dass die Mitarbeiter des Jugendsekretariats Bülach und der Vormundschaftsbehörde Bülach ständig zu den Lehrern meiner Kinder gingen und dort Erkundigungen über sie einholten. Dies wäre nicht das Problem gewesen, da sie das wegen der Scheidung taten. Das Problem war, dass sie dabei auch irgendwelche Sachen den Lehrern erzählten, wodurch meine Kinder über die gesamten Jahre oft in der Pause oder während dem Unterricht beim Lehrerpult mit dem Lehrer sprechen mussten. Einmal hat die Mitarbeiterin des Jugendsekretariats, Frau Caprez, beim Lehrer meines ältesten Sohnes „nur“ Erkundigungen einholte, dieser aber dann meinen damals 10-jährigen Sohn fragte, ob er und sein Bruder den gleichen Vater hätten! Mein Sohn kam dann in einer der grösseren Pausen aufgelöst nach Hause. Selbst beim Klassenwechsel meines älteren Sohnes ging sie im Vorneherein zum neuen Lehrer, ohne dass dieser meinen Sohn schon gesehen hätte. Meine Kinder befürchteten, dass dies im Gymnasium und in der Realschule fortgeführt werde.
Heute ist meine Vermutung, dass es geplant war die Situation eskalieren zu lassen um gegen mich vorzugehen können, weil ich auf meine Rechte, wie etwa Datenschutz und Akteneinsicht, beharrte.
Da meine Kinder nach den Sommerferien 2000 nicht mehr zur Schule gingen, hat die Vormundschaftsbehörde Bülach am 29. September 2000 beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nachdem wir davon von Herrn Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach erfahren haben, erkundigte sich mein Sohn beim Kindernottelefon, ob man sie zu einem Gutachten zwingen könne. Diese haben die Frage an einen Staatsanwalt weitergeleitet, der dann meinen Kindern anrief und sagte, man könne sie nicht zwingen. An einem anderen Tag rief dann mein älterer Sohn beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst an. Beim zweiten Telefonat erreichte er endlich Frau Dr. D. Simon, die für dieses Gutachten zuständig war. Mein Sohn erzählte ihr, was alles in Bülach bisher vorgefallen ist und teilte ihr mit, dass man sie nach Aussage jenes Staatsanwaltes nicht zu einem Gutachten zwingen können. Auf die Frage meines Sohnes, wenn sie kommen würden, auch über die Vorfälle in Bülach sprechen dürften und ob sie oder ich eine Kopie dieses Gutachtens erhalten werden, antwortete Frau Dr. D. Simon mit einem klaren nein. Dies begründete sie, dass Fragen von der Seite meiner Söhne und Aussagen von ihnen nicht zu ihrem Auftrag gehören. Ebenso wenig bekämen wir eine Kopie des Gutachtens. Auf die Frage wer dann überhaupt das Gutachten erhalte, sagte zu meinem Sohn, dass dies Herr Franz Xavier Huber von der VB Bülach sein werde (siehe dazu auch den Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html).
Da meine Kinder wussten wie die Vormundschaftsbehörde Bülach schon mit meinen medizinischen Akten umgingen und da Herr Huber dieses Gutachten auswerten werde, entschieden sich meine Kinder nicht zum Gutachten zur Frau Dr. D. Simon zu gehen.

Am 5. Oktober 2000 (siehe dazu http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) hatte ich beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde und Ausstandsbegehren beantragt. Am 15. Dezember 2000 wurde der Fall an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet. Am folgenden Auszug sieht man auch, dass der Bezirksrat Bülach im Absatz 2 nicht daran denkt auf die Verstösse gar nicht eingeht mit der unhaltbaren Begründung, dass dies keinen Einfluss auf unsere Zukunft habe .


Wie mit dieser Behörde abgemacht, haben wir dieser wegen einem Gespräch angerufen. Es wurde aber gesagt, es sei nicht ihr Auftrag über das zu sprechen, was in Bülach vorgefallen sei, sondern nur über die Schule bzw. Zukunft. Dies bedeutete, dass mein jüngerer Sohn in die Realschule komme und mein älterer Sohn bleibe weiterhin in der Sekundarschule bleibt.

Am 23. Februar 2001 erhielte ich folgenden Brief des Bezirksrates Bülach mit der Bitte einer Vollmacht:

Da ich nach meiner Ansicht all diese Akten schon hatte, sagte ich dem Bezirksrat Bülach, ich könne die Akten gleich an Opfikon mit weiteren Akten schicken. Dies wollten sie nicht. Beim genaueren Lesen der Aktenliste wurde ich stutzig und fragte den Bezirksrat Bülach, ob es sich beim markierten Brief um diesen Brief handle:

Was ich Gerüchte halber in Gesprächen erfahren habe ist, dass es von Frau Dr. D. Simon ein Gutachten über meine Kinder gab. Von da an verlangte ich dieses Gutachten, was mir aber verweigert wurde. Meine Anfrage an den Bezirksrat Bülach mir noch einmal eine Bitte zur teilweisen Aktenerhausgabe (siehe Brief des Bezirksrates Bülach vom 23. Februar) zu schicken, aber mit einer genauen Angabe des Briefes des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, wurde nicht gemacht. Je länger je mehr bekam ich das Gefühl, dass es sich nicht um den Brief des KJPD handle, den ich zuvor erwähnt habe (siehe Briefe von Frau Dr. D Simon an VB Bülach). Daraufhin habe ich nochmals nachgefragt, ob es sich um ein Gutachten handle. Darauf bekam ich keine Antwort.
Darauf hin habe ich logischerweise keine Unterschrift zur Vollmacht einer teilweisen Aktenherausgabe gegeben.

Was meine Kinder und ich nicht wussten war, dass dann Frau Dr. D. Simon anhand von Akten, welche sie ja von der VB Bülach bekam, ein Aktengutachten machte. Weder Frau Dr. D. Simon noch Herr Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach haben im vorneherein gesagt, was die Konsequenzen sein werden.
Es stellte sich dann später heraus, dass Franz Xavier Huber von der VB Bülach sogar gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich schrieb, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach wesentliche Inhalte aus dem Gutachten festhalten wird
(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html) letzter Brief, unterster Briefabschnitt)

Es lässt sich somit darauf schliessen, dass es sich um diesen „Brief“ vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach um das Aktengutachten handelte!


Während des Gespräches hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass die Behörde in Opfikon schon Akten hatte. Mit der Aktenherausgabe, die ich 2003 bekam, hat sich dies dann bestätigt.

Der Bezirksrat Bülach schrieb in seinem Beschluss vom 23. März 2001, dass es um einen „unbelasteten Neuanfang“ ging.


Dann soll man mir doch erklären, was ein Neuanfang ist, wenn man meinen jüngeren Sohn weiterhin in die Realschule abstufen wollte und mein älterer Sohn weiterhin die Sekundarschule hätte besuchen sollen. Hätte es nicht auch zu einem unbelasteten Neuanfang gehört, dass auch meine Kinder eine Aussage über die Erlebnisse mit dem Jugendsekretariat und der VB Bülach hätten machen können?


Zu einem vorangegangenen Blogeintrag: Vortäuschen einer Namensänderung (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und ergänzend http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html):
Die „offizielle“ Version der Ereignisse vom 18. April 2001 wurden im Memorandum wie folgt festgehalten:

Würde man diese Akte nur so weitergeben ohne irgend eine Erläuterung, wie es Franz Xavier Huber sehr wohl gemacht hat, würde man meinen, dass ich Frau Heidi Leibundgut, SP Bülach, sowie Brigitte Zolliker, EVP Bülach, direkt gegenüber stand.
Wie meinem Eintrag zu entnehmen ist, war dies nicht der Fall und selbst der Polizist schrieb in seinem Ausrückbericht, dass ich nicht wissen konnte, dass diese beiden Frauen anwesend waren (Link direkt zur Akte im Blog Vortäuschen einer Namensänderung: https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjl-bA_b2W3gYFEod-aMdpXl1rpLBLGkxYFfvLPLUSl2I87gcQJczhVdEk1DgICnUiElQwt3Nk1SFfhzSOBCiQcQUN1WGcLGR1sjzXptFG8Nq4dk5Us8Um7k8EZpzoWejVHL1LRRIkTEboH/s1600-h/pol2+(Custom).jpg)!
Als ich meine Version beim Bezirksrat Bülach oder dem Schulamt erzählte, hatte man mir nicht geglaubt. Und in einem Telefongespräch sagte mir Franz Xavier Huber nur „…was Sie für Geschichten erzählen“.



Was ich in einem späteren Eintrag ausführlicher behandeln werde, als der Ärger mit den Vormundschaftsbehörden Illnau-Effretikon und Bülach um 1995 angefangen hat: Wie ich auf einmal keinen Zugriff mehr hatte auf mein Bankkonto, wie alles (Krankenkasse, Steuererklärung etc) nur noch über Sozialarbeiter lief ohne mein Mitwirken, Verhinderung von Förderkursen für meine Kinder (bspw. fand Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach dass mein ältere Sohn nicht ins Frühenglisch müsse und die Oberstufe dazu noch ausreiche, ablehnende Haltung gegen Computer und speziell bei meinem jüngeren Sohn bezüglich eines Kurses zum figürlichen Zeichnen hiess es dass das Ausdrucksmalen in der Schule reiche). Ich hätte dazumals sehr wohl die finanziellen Mittel gehabt dies meinen Kindern zu zahlen, nur war mein Bankkonto wie bereits erwähnt durch die Behörden gesperrt und alles lief über sie.

Sonntag, 3. August 2008

Gutachten ohne Kenntnis darüber

Diese Woche habe ich im Internet noch einen interessanten Artikel des K-Tipps gefunden, siehe hier: http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1025697/Psychisch_krank_Darf_ich_die_Akten_einsehen
Leider ist es so, dass es in der Praxis anders gemacht wird, wie man anhand meiner Einträge sieht. Zum Beispiel muss man zuerst überhaupt wissen, dass über einem ein Gutachten erstellt wurde. Nur rein zufällig erfuhren wir, dass Frau Dr. Simon des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Kantons Zürich über meine Kinder ein Gutachten erstellt hatte. Wir bekamen von Frau Dr. Simon nur einen Brief vom 3. November 2000, in welchem sie bestätigt, dass meine Kinder nicht zu einem Gutachten kommen wollen. Im Brief stand aber nicht, wieso meine Kinder nicht zu diesem Gutachten gingen, was sie ausführlich begründeten. Zudem hat ihnen ein Staatsanwalt gesagt, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann.
Wir wurden aber nicht informiert, dass daraufhin ein medizinisches Gutachten nur anhand der Akten gemacht wird. Als wir erfuhren, dass es ein solches medizinisches Aktengutachten gibt, bestanden wir darauf, dieses zu bekommen. Wie man aus dem oben genannten Link sieht, ist dies das meinen Kindern zustehende Recht. Als wir uns an Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dem Auftraggeber des Gutachtens, wandten, meinte dieser, dass wir nur bei Dr. Simon unter derer Anwesenheit Einsicht nehmen können und die VB nicht kompetent sei uns eine Kopie auszuhändigen.



Als mein älterer Sohn Frau Dr. Simon anrief (Tonbandaufnahme 15 runterladen), sagte diese zu ihm, dass wir schon Einsicht in das Gutachten haben können, aber einfach nicht einfach bei ihr als Gutachterin, sondern beim Auftraggeber und dies ist die Vormundschaftsbehörde Bülach.
Im Folgenden noch ein Zusammenschnitt eines Briefes des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, welcher schreibt, dass es keine überwiegende Gründe in unserem Fall für eine Einschränkung des Einsichtsrechts gibt.

Im Folgenden noch die Antwort der Vormundschaftsbehörde Bülach vom 26 April 2001. (Siehe letzter Brief auf http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html).


Obwohl Franz Xavier Huber und Werner Scherrer noch im Brief nach Begründungen suchen uns die Aktenkopie zu verweigern, haben sie eine dennoch als Kopie mit diesem Schreiben an mich beigelegt. Nicht etwa, weil wir das Recht dazu hatten, sondern weil sich die Vormundschaftsbehörde Bülach als grosszügig erwiesen hat.
Man beachte die Zeitspanne von 6 Monaten, bis wir eine Kopie erhielten. Dies war des Öfteren der Fall und auch bezüglich der Klinik Hard wurde die Zuständigkeit hin und her geschoben.
Was ich hier noch einmal erwähnen will: Bei keiner der durch die Vormundschaftsbehörde Bülach, Jugendsekretariat Bülach, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Zürich oder das Kinderheim Florhof geplanten oder durchgeführten Anhörungen oder Abklärungen konnten meine Kinder sich frei über das Geschehene äussern. Dies geschah dann mit Begründungen, dass dies nicht der Auftrag sei, man nicht über Leute rede die nicht anwesend sind oder man rede nur zukunftsorientiert.

Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?

Samstag, 27. November 2010

Kritische Anmerkungen zum Beschluss des Bezirksrats Bülach

Ich habe in Google noch eine interessante Mitteilung des Gemeindeamts des Kantons Zürich gefunden (http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/Vormundschaf/VC5.html):

Es steht in dieser Mitteilung, wie wir es erlebt haben: Die Befangenheit des Bezirksrats Bülach wo er Aufsichts- und Beschwerdestelle ist.

Zum Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002:
Im Beschluss steht ja, das Frau Dr. Simon vom Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst sich der Meinung der Vormundschaftsbehörde Bülach anschliess, dass ein „vorläufiger“ Obhutsentzug angebracht sei. Mit keinem Wort steht in diesem Punkt oder im ganzen Beschluss, wie man uns das Gutachten verweigerte, auf welches sich das KJPD für diesen Entscheid zugreift. Auch wusste der Bezirksrat, dass ein Staatsanwalt gesagt hat, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Mehr dazu siehe siehe Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte, Gutachten ohne Kenntnis darüber und Vortäuschen einer Namensänderung (letzter Scan).

Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich erst im 2003 nach langem Kämpfen vom Bezirksrat Bülach noch Akten bekam.


Auch schreibt der Bezirksrat Bülach in seinem Beschluss ebenso (siehe scan oben, Punkt 9), dass wir ständig von einer Verhaftung sprechen, um was es sich aber nicht handelte. Meine Kinder und ich haben das nicht aus Laune heraus erfunden, den es steht ganz klar auf den Dokumenten, die wir erhalten haben, „Verhafts-Rapport“ (siehe ). Mündlich hatte man uns erklärt, dass die Polizei nur ein einziges Formular hat (!) und sie deshalb dieses Formular verwendeten. Mehr zum Verhafts-Rapport und zu seinen Auswirkungen siehe dazu Abgestrittene Anwesenheit von Frau Evelyne Pente bei der Verhaftung , Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard und Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach.
Am 29. Dezember 2002 habe ich noch an Herrn Markus Notter, Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, geschrieben betreffend des Verhafts-Rapports. Die Antwort von Frau Dr. Meili zu diesem Punkt:
 
Aus ihrem Schreiben kann abgeleitet werden, dass es für sie wohl kein Problem ist, dass „Verhafts-Rapport“ steht, aber etwas anderes gemeint ist. Wie soll das aber ein normaler Bürger wissen? Wenn ein Bürger ein Dokument mit dem Wort „Verhafts-Rapport“ erhält, dann muss er doch nach Treu und Glaube annehmen, dass eine Behörde wirklich meint, es fand eine Verhaftung statt. Zudem, wenn das Dokument irgendwie weiterverwendet wurde, wer sagt, dass andere Amtsstellen ebenso den Durchblick haben und nicht gleich auf eine Verhaftung schliessen?



Im Weiteren steht im Beschluss (nicht gescannt), dass sich Nachbarn bei der Vormundschaftsbehörde Bülach gemeldet haben und die Polizei darauf bei uns vorbeigekommen ist. Liest man aber das internen Memorandum (siehe Vortäuschen einer Namensänderung), so heisst es ganz klar, dass Frau Esther Zinniker, damals Heimleiterin im Durchgangsheim Florhof, den Besuch der Polizei bei uns verlangte! Und als die Polizei bei uns war, sagten die Polizisten, sie seien wegen der Namensänderung vorbeigekommen (siehe Vortäuschen einer Namensänderung)!


Weiter in diesem Beschluss vom 29. April 2002 (siehe letzter scan auf Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind), dass der Bezirksrat Bülach beanstandete, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen haben und er ignoriert einfach, dass dies das Obergericht gutheissen hat (dazu auch Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten und Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.).

Mittwoch, 12. November 2025

Seelenlandschaften

https://namensaenderung.blogspot.com/2025/02/bernisches-historisches-museum-vom.html


Es geht etwas und das ist gut. Aber wir behalten unsere Diagnosen! Frage mich ob die Beschriftung vom Szondi Weg bleibt.

Denkt daran, wenn Ihr diese Ausstellung besucht :  Um eine Diagnose zu erhalten, wurden die Leute getestet, dann folgte eine Behandlung oder man erhielt eine Diagnose, die man ein Leben lang behielt und so stigmatisiert wird. Und in meinem Fall ein ganzes Leben lang darf die Behörde auf solche Akten  zugreifen.











Und es gut das auch Musiker und Filmemacher uns eine Stimme geben:



Update 28. April 2026

Ich habe sowas von Mühe mit dem Szondi. Ich hoffe, die Gefangenen auf der andern Zaunseite haben das nicht mitbekommen. Sie gingen durch die Hölle. Und für diejenigen, die diesen Test machen mussten und unsere Nachkommen, dass sie sehen, wie wir zu unseren Diagnosen kammen. Die Diagnosen bleiben ein Leben lang und die Behörde darf sie ein Leben lang weitergeben. Nicht vergessen die, die auf solche Diagnosen eine Behandlung bekommen.

  

Bis auf die Knochen abgemagert.  Die Fotos zeigen doch etwas anderes.  Zeige die Fotos noch Profi-Fotografinnen, die ich kenne . Sowie einer Journalistin, die  ich bald treffe und Forschenden. 

 

 Was meine Kinder durchmachen mussten darüber wird geschwiegen auch über den Finanziellen schaden.












Montag, 22. August 2016

So denkt die Schweiz über uns, die misshandelt wurden

Ganzer Bericht: http://m.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/27631657 

[...]

Mittels Gutachten

Laut Suzanne Erb, Ärztliche Direktorin der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste St. Gallen (KJPD), seien die Folgen für das Opfer eines solchen Übergriffes nicht klar abschätzbar. «Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Kind längerfristig sorgfältig begleitet wird und psychotherapeutische Hilfestellung bekommt – dies gilt natürlich ebenso für die Mutter.»

Doch, welche Art Mensch ist zu Inzest veranlagt? Jérôme Endrass, Professor der Psychiatrisch-Psychologischer Dienst (PPD), sagt: «Laut einem statistischen Wert ist es schon so, dass viele, die zum Täter wurden, früher auch selbst einmal das Opfer waren.» Die weit überwiegende Mehrheit der ehemaligen Opfer werde aber nie zum Täter. Die Geschichten seien unterschiedlich: «Einige tun dies, um Dominanz auszuüben, andere weil sie pädophil sind und dann gibt es solche, die dies aus einem Fetisch heraus tun.» Mittels Gutachten müsste die Ursache geklärt und dann dementsprechend behandelt werden. Grundsätzlich könne man Inzest-Patienten behandeln. Heisst: «Bei rund 20 Prozent aller Patienten, die wir in ähnlichen Fällen behandeln, sind wir erfolgreich», so Endrass. Heilen sei dennoch ein grosses Wort. Er würde sagen: «Man bringt die Leute dazu, es nicht noch einmal zu tun.»

[...]

Siehe auch http://namensaenderung.blogspot.ch/2016/03/psychologische-misshandlungen-von.html
User-Kommentar von 20min zu "«Heilung» von Schwulen soll verboten werden" http://m.20min.ch/schweiz/news/story/14491398




Raffaelle11.03.2016, 18:06
natur pur
es gibt sicherlich auch unechte schwule oder lesben, durch missbrauch z.b. da finde ich es angebracht eine therapie zu machen zur eigenen gesundheit. zudem gibts ja auch bisexuelle die natur ist eben nun mal so!


Oder http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/forensiker-ueber-inzest-mutter-sonja-g-47-bei-einem-mann-saehe-das-urteil-ganz-anders-aus-id5384978.html



Update 7. November 2016

Seit Jahren Jahren versuchte ich den Leuten diese Missstände klarzumachen, dass rechtlich eine
eine Vergewaltigung nur dann vorliegt, wenn ein Penis in eine Vagina eingedrungen ist. Alles andere ist bloss eine Nötigung!

Sogar Fachleute bagatellisieren die anderen Übergriffe; denen sagen ich dann ziemlich zynisch was das heisst. Dies kommt dann nicht gut an. Daher ist in der Schweiz noch nie ein Junge vergewaltigt worden. Und auch bei den Mädchen liegen daher die Opferzahlen Tiefer als in andere Länder. Und daher kommen Frauen als Täterinnen so gut weg.


http://www.sonntagszeitung.ch/read/sz_09_10_2016/nachrichten/Vergewaltiger-kommen-selten-hinter-Gitter-75070


Siehe sonst mein Blog.


Und in meinem Fall bekam der Täter für 11 Kinder mildere Umstände!


Und ich musste dann später in der Kinderpsychiatrie mehrfach die Psychotest machen ob ich nicht trieb- und haltlos bin. Und diesen Inhalt der Akten dürfen die Behörde ein Leben lang gegen einem anwenden.





Montag, 10. Oktober 2016

Filme und Games über Missbrauch und Psychiatrie


Wir wissen, das meistens solche Filme für ein breiteres Publikum gedreht werden. Als Direktbetroffene schauen wir diese Filme von einem andern Blickwinkel an. Da können Gesten, Handlungen, Mikro-Mimik uns bekannt vorkommen, die vielleicht von nicht Betroffen gar nicht  wahrgenommen werden. Bei manchen Filme über Missbrauch habe ich Angst das die jungen Schauspieler noch traumatisiert werden.

So mancher Film nimmt Tabuthemen auf, die man in der Gesellschaft nicht wahrhaben möchte. Langsam findet ein Umdenken von Ansichten statt. Wir Betroffene finden damit auch weltweit Gehör.

Ich finde es auch gut wie bei der Musik der erlebte Schmerz stellvertretend aufzeigt wird.

Es ist ein Computerspiel auf den Markt gekommen über die Psychiatrie; The Town Of Light. Ich kenne bis jetzt auch nur die Inhalte der untern Links. Für mich sind auch die Kommentare der Spieler interessant, wie sich diese mit diesem schwierigen Thema auseinander setzen. Manchen ist es vielleicht nicht bewusst, dass solche Sachen noch Jahrzehnte lang gemacht wurden und viele skurrilen Ansichten über uns immer noch bestehen.







Ich hoffe, dass jemand einmal das Thema Psycho-Test aufgreift. Das ist immer noch ein Tabu Thema.

Der Sinn von Psycho-Tests ist, dass man damit eine Diagnose stellt. Darauf folgte eine Behandlung. Oder man hat ein einen Stempel, den man sein ganzes Leben nicht mehr los wird oder man greift ein Leben lang darauf zurück, wie ich in meinem Blog erwähnt habe. Übrigens hat man jetzt festgestellt, dass es mehrere Betroffene sind.



Unten ein paar gemischte Links zur Filme mit zum Teil weitere Infos.

Werde einige  Seiten später noch ergänzen mit Film und Buch Tips.




Film-Liste

Drachenläufer, The Kite Runner

Es geschah am helllichten Tag, Das Versprechen



Film Nighfall von Simon Aeby  ( Habe in noch nicht gesehen, Hoffe das ich ihn mit jemanden im Kino anschauen kann)

Kinderhandel- Operation Zucker

Stieg Larsson Millennium  Trilogie


Kopfstand

Einer Flog über  das Kuckucksnest


Liebe bis in die Nacht spielt in der Schweiz

Das Glashaus
Himmel über den Sümpfen

Stanford Prison Experiment



Milgram Experiment

Im Film I wie Ikarus

Game: The Town of Light

Licht im Dunkel 1962

In meinem Kopf ein Universum

Experimente

Rosenhan Experiment

Solomon Elliot Asch Experiment

Aversion-Conversion Therapy

Prince - Motherless Child - Live!
Das Menschlein Matthias ( Schweiz)

Film Limina; KANADA: Gender-fluid-Kind als Schauspieler und als Schauspielerin für Award nominiert

Die Auserwählten Odenwaldschule


Die Zwölf Geschworen.  Dieser Film auch häufig in Psychiatrie Bücher analysiert.

Ich werde nicht schweigen (Update 19. September 2017)

Arte 20 Feb. 2018  Dok. Kindermisshandlungen
Ecuador: Die "Klinik" des Rechten Weges
Freistatt

Oderwaldschule

 Mein Blog


https://entertainment.unitymedia.de/wissen-fun/wissen/unbelievable-netflix-wahre-geschichte-serie-vergewaltigung/

In den 1920er-Jahren sichert sich der Schweizer Martin Othmar Winterhalter das Patent für Europa und gründet die Rippen- und Rillen-Fabrik Riri Reisverschluss. ....    Psychiatrie.....

https://www.youtube.com/watch?v=51eVe6ubZxY

https://www.rsi.ch/play/tv/cuntrasts/video/martin-othmar-winterhalter-il-re-della-cerniera-lampo-fondatore-della-riri?id=11852837


Menschenexperiment Zwillinge – Wenn Forscher Gott spielen
«Menschenexperiment Zwillinge» erzählt die haarsträubende Geschichte von eineiigen Zwillings- und Drillings-Pärchen, die in den USA in den 60er-Jahren Opfer eines wissenschaftlichen Experiments wurden: Sie wurden zur Adoption freigegeben und dann getrennt in Familien platziert.

https://www.srf.ch/play/tv/dok/video/menschenexperiment-zwillinge---wenn-forscher-gott-spielen?id=0fdd9c4d-03b1-433a-82aa-ca94ba112f6d&startTime=52.371979



Es ist ein Skandal, der lange verschwiegen wurde: Seit Beginn der Bundesrepublik bis in die 1970er Jahre werden Kinder und Jugendliche in Heimen und Psychiatrien Opfer von Ärzten und Pharmakonzernen: Sie werden mit Medikamenten ruhiggestellt, für medizinische Versuchsreihen missbraucht sowie schmerzhaften

https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/versuchskaninchen-heimkind-100.html

https://www.srf.ch/play/tv/dok/video/auf-der-seeseite---die-medikamentenversuche-von-muensterlingen?id=e338fa0f-2006-4543-86d7-6ebaccc36309&startTime=2.925083


“The Stranger” Official Video - Gord Downie - Secret Path
https://www.youtube.com/watch?time_continue=260&v=za2VzjkwtFc


Hands of a Mother (Die Hände meiner Mutter)


Herr Erdogan ich finde das zum kotzen!! Ist nichts anderes als Täter Schutz

Erdogan wirbt für die «Reform». Wird sie angenommen, kommt künftig straffrei davon, wer einen Minderjährigen (ab 12 Jahren) sexuell missbraucht oder vergewaltigt, sofern er das Opfer heiratet.

Adem Sözüer, Leiter der Abteilung für Straf- und Strafprozessrecht der Universität Istanbul, kritisiert in der türkischen Zeitung «Cumhuriyet», dass der neue Gesetzentwurf die Gewalttaten gegen Frauen und Kinder erhöhen würde, weil er «eine Mentalität legitimiert, dass Frauen Objekte sind, die man besitzt und die zur sexuellen Befriedigung existieren».

https://www.blick.ch/news/ausland/wenn-danach-geheiratet-wird-erdogan-will-kindesmissbrauch-straffrei-machen-id15727556.html


Miloš Forman

Miloš Forman ist bekannt für Filme wie "Hair", "Einer Flog über das Kuckucksnest",

https://www.arte.tv/de/videos/080107-000-A/milos-forman-ein-freies-leben/


Indian Act

https://www.arte.tv/de/videos/093799-000-A/misshandelt-und-umerzogen/

Der Indian Act, die sogenannte Indianergesetzgebung, durch die die Briten die indigene Bevölkerung unter Vormundschaft stellten, hat weiterhin Bestand. Es beinhaltet auch das Ziel der „Zivilisierung“. In diesem Rahmen entstanden spezielle Internate, sogenannte Residential Schools, in denen indigene Kinder zu Christen umerzogen werden sollten. Bis 1996 waren diese Internate Schauplätze von Misshandlung und Missbrauch. Hier starben rund 4.000 Kinder.


Residential Schools


Emil Bührle

ARD Legendäre Experimente (Stanford Prison, Rosenhahn, Robbers Cave)