Ergänzung zum letzten Eintrag
Ich habe doch noch die richtige Schweigepflichtentbindung nach einigen Aufforderungen, mir diese auszuhängen, von der Klinik Hard bekommen. Es hiess ja zuerst, dass es nur diejenige Schweigepflichtentbindung (11. Juli 2001) gab, die ich mit dem Gutachten bekam und nur für die Vormundschaftsbehörde Bülach galt. Für was ich diese unterschrieben habe, weiss ich nicht mehr.
Ich war mir aber absolut sicher eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben zu haben, wo alle von mir angegebenen Personen darauf standen. Nachträglich habe ich diese erhalten, von mir unterschrieben am 23. Juli 2001. Auf dieser befand sich unter anderem der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, der hätte bestätigen können, wie man mit meinen Akten umging. Auch auf der Liste befand sich derjenige Staatsanwalt, der meinen Kindern anrief und ihnen sagte, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Im Gutachten heisst es aber, ich hätte meine Kinder nicht zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst für ein Gutachten geschickt. Siehe dazu auch die Einträge
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html und
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html (Brief vom 26. April 2001, letzter Scan).
Auch wurde die Person die bei der wissenschaftlichen Arbeit meines älteren Sohnes half, nicht befragt, sowie mein Bruder Andres Gasser, wohnhaft in Schaffhausen.
Esther Zinniker und die Aktenführung über Kinder im Kinderheim Florhof
Siehe dazu auch http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html. Wie man mit an den Scans aus meinem Gutachten aus der Klinik Hard (die unteren Scans des zuvor erwähnten Eintrages) sieht, habe ich damals einen Teil meines Gutachtens bekommen. In diesem Ausschnitt wurden auch wenige Aussagen von Frau Esther Zinniker festgehalten, die damals die Heimleiterin des Kinderheims Florhof war. Diesen Teil bekam ich im September 2002 und rief Frau Esther Zinniker schon damals an, damit sie mir ihre Angaben zu meinen Kindern erläutern könne, siehe dazu
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/09/akteneinsicht-und-namenschaos.html. Schon damals wollte sie keine Auskunft geben und hat sich nur in einem aggressiven Ton über Kinder geäussert und die wissenschaftlichen Arbeiten meines Sohnes.
Mit der Kopie des vollständigen Gutachtens, welche ich erst vor kurzem erhielt (siehe letzter Eintrag), habe ich nun Einblick über alle Aussagen von Frau Esther Zinniker, heute Heimleiterin des Kinderheims Schloss Regensberg bekommen. Ich rief deshalb Frau Esther Zinniker letzte Woche an um sie zu fragen, ob im Kinderheim Florhof keine Berichte über die Kinder geschrieben werden, wie es mir schon zuvor der jetzige Heimleiter des Kinderheims Florhof sagte (was mich sehr erstaunte). Hier klicken um Tonbandaufnahme 16 herunterzuladen.
Frau Zinniker bestätigte mir, dass keine Akten über Kinder geführt werden. Darauf fragte ich, dass sie schwerwiegende Aussagen (in Gutachten) machen kann und dies dann nicht belegen müsse. Ihre Aussage war nur, dass dieser Fall schon manche Jahre her ist und sie nicht nach 900 Kindern weiss, welches Merkmal welches Kind hatte. Ausserdem habe sie keine Lust mit
Leuten wie mir nach all den Jahren über solche Sachen zu diskutieren. Am Ende sagte sie, ich hätte meine Söhne massiv kaputt gemacht und sie hat das Telefon einfach aufgehängt. Das ganze Gespräch und somit den Rest der Unterhaltung kann man hier als Tonbandaufnahme 17 herunterladen.(Mein Name und die "so stichhaltigen" Diagnosen von Frau Esther Zinniker habe ich herausgeschnitten).
Nach diesem Gespräch habe ich dem Bezirksrat Bülach angerufen und Herrn Dürsteler gebeten ob er Frau Zinniker fragen könne, wie und wo ich angeblich meine Kinder fertig gemacht habe. Frau Zinniker hat dem Bezirksrat Bülach keine Auskunft gegeben, wie ich meine Kinder fertig gemacht haben soll. Sie sagte ihm aber auch, dass keine Akten über Kinder im Durchgangsheim
Florhof geführt werden.
Ich finde es schlimm, wenn Personen in Positionen wie Frau Zinniker schwerwiegende Aussagen machen können, dies aber auf keine Weise belegen oder dokumentieren müssen. Ihre Aussagen wurden aber 1 zu 1 vom Gutacher übernommen sowie ihre Empfehlung, dass meine Kinder in ein Langzeitheim müssten. Dieses Gutachten der Klinik Hard ist ja scheinbar Eigentum des
Auftraggebers: die Vormundschaftsbehörde Bülach. Diese stützen sich dann wieder auf das Gutachten und somit auch auf die Aussagen von Esther Zinniker.
Ich kann in meinem Fall im Notfall die Aussagen von Frau Esther Zinniker mit verschiedenen Dokumenten widerlegen, aber was ist mit denjenigen Eltern und Kindern, die das nicht können?
Wie man ja an meiner Geschichte sieht, können jedoch solche Akten immer wieder auftauchen.
Wie man ja aus dem Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html lesen konnte, hat sich Frau Esther Zinniker beim Austrittsgespräch aus dem Durchgangsheim Florhof gegenüber den Lehrerinnen meines älteren Sohnes noch aggressiver verhalten.
Freitag, 31. Oktober 2008
Donnerstag, 16. Oktober 2008
Keine direkte Herausgabe des Gutachtens der Klinik Hard
Von der Klinik Hard habe ich mein Gutachten angefordert (siehe letzter Eintrag und
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Zeitgleich habe ich von der Vormundschaftsbehörde Bülach auch mein Gutachten angefordert und bei beiden Briefen vermerkt, dass eine Kopie meiner Briefe an den Bezirksrat Bülach ging. Selbstverständlich habe ich die Briefe an die Klinik Hard und an die Vormundschaftsbehörde als eingeschrieben abgeschickt. Von der Vormundschaftsbehörde Bülach bekam ich keine Antwort und von der Klinik Hard folgenden Brief:
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Die Klinik Hard meinte aber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach der rechtliche Eigentümer meines Gutachtens ist. Laut Dr. med. Marco Lanz wurde dann das Gutachten inkl. Schweigepflichtentbindung Herrn Dürsteler vom Bezirksrat Bülach zugestellt. Einige Tage später bekam ich von Herrn Dürsteler eine Kopie des Gutachtens, aber von der Schweigepflichtentbindung nur diejenige Seite bezüglich der Vormundschaftsbehörde Bülach. Die andere Seite, auf welcher ich die von mir genannte Personen von der Schweigepflicht entbunden habe sowie Esther Zinniker, habe ich nicht erhalten.
Damals, als ich die Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe, fragte ich schon nach einer Kopie dieser. Da damals Herr Schawalder im Stress war, sagte er mir, dass er nächstes Mal eine mitbringen würde. Dies hat er aber nicht getan mit der Begründung, dass es so viele Leute beim Kopierer hatte. Wieder beim nächsten Mal war der Kopierer kaputt und er würde mir eine Kopie schicken. Natürlich bekam ich keine Kopie.
Nachdem ich nun das ganze Gutachten vor mir habe ist mir aufgefallen, dass keine einzige der von mir genannten Personen befragt wurde.
Im Folgenden ein Auszug aus dem Gutachten zu Angaben, die Herr Huber machte:
Auch hier sieht man, dass es Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach ganz normal fand, wie man mit meiner medizinischen Kinderakte umging: Nämlich, dass sie einfach dem Bezirksgericht Bülach für die Scheidung miteinbezogen wurde.
Im Weiteren gab Herr Huber dem Psychiater an, dass er angeboten hat, dass der Name Gritti gelöscht wird. Durch diese Aussage wird deutlich, dass es gar nie eine richtige Namensänderung hätte sein sollen. Im Schreiben an mich (unter Berücksichtigung des 3. Scans/Brief vom 26. Oktober 1998 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html) schrieb aber Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass es eine Namensänderung durchgeführt wird, und nicht nur einfach das Löschen des Namens Gritti!
Im dem erwähnten Begleitbrief wird auch nicht eine richtige Namensänderung beschrieben, sondern nur die Löschung von Gritti zugunsten von Flück (damals hatte ich noch eine Namensänderung vollständig nur zu Flück angestrebt).
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Zudem hatte ich schon 1995 (1. Scans/ Brief vom 24. Juli 1995 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) die Löschung von „Gritti“ bei der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon vor Ort beantragt. Dies wurde aber vom Departement des Innerns aber dazumals nicht akzeptiert.
Wenn es aber tatsächlich so einfach ist, frage ich mich aber: Was hat meine Anwältin gemacht?
Als ich in einem Telefonat mit Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach bezüglich seinem Antrag zur „Namensänderung“ auf den Umgang mit meinen Akten ansprach, meinte dieser, es sei kein Fehler gemacht worden und es sei richtig gewesen, wie man mit meiner Akte umging.
Im Gutachten steht unter „Krankheitsentwicklung“, dass ich adoptiert wurde.
Ich habe aber schon 100 mal erklärt, dass mein Bruder eine Adoption erhalten hat, ich aber eine Namensänderung. Zur Akteneinsicht meinte Dr. Schawalder lediglich, dass mir die Akteneinsicht teilweise gewährt wurde. Fakt ist, dass mir grundsätzlich keine Akteneinsicht durch die VB Bülach gewährt wurde. Erst jeweils nach juristischem Vorgehen bekam ich dann Akten. Zum weiteren Inhalt dieser Stelle des Gutachtens siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/05/die-medizinische-akte.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html.
Noch im selben Abschnitt:
Auf diesen Abschnitt des Gutachtens gehe ich hier nicht weiter ein und verweise auf
http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html).
Es ist interessant zu lesen, dass schriftlich belegbare Fehler und Fehlverhalten der Vormundschaftsbehörde Bülach als Wahn meinerseits dargestellt werden.
Zum 4. letzten Satz: Es sollte nachvollziehbar sein, dass wenn man seine Aussagen nicht durch Dokumente bestätigen kann, die sich Zuhause befinden, man dadurch aufgebracht wird. Ausserdem waren die Psychiater nicht gewillt andere Amtspersonen anzusprechen, die meine Aussagen belegen konnte. Nur ein paar Personen des Pflegepersonals waren gewillt richtig zuzuhören.
Aus diesem Auszug sieht man ganz klar, dass ich im Ambulatorium Bülach nicht einmal mein Gutachten habe einsehen können.
Sonst hätte ich schon damals gewusst, dass die VB Bülach uns wieder trennen wollte. Dies erklärt auch, warum ich keine Unterstützung bei der Wohnungssuche bekam und die Anhörung meiner Kinder vor dem Gericht solange hinausgezögert wurde, bis sie gegenstandslos wurde.
Ausserdem hätte man die Therapie solange weitergeführt, bis ich eine Krankheitseinsicht gezeigt hätte. Wahrscheinlich hätte ich dann weiterhin „Zyprexa“ und „Temesta“ nehmen müssen (siehe dazu Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.
Da mir noch andere Unstimmigkeiten im Gutachten aufgefallen sind, habe ich es mit dem Protokoll des Bezirksrichters lic.iur. A .Fischer, der meine Anhörung in der Klinik Hard machte, verglichen. Es ist für mich erstaunlich, dass Dr. Schawalder einen Begriff des Protokolls aus dieser Anhörung ganz anders formuliert, dass es eine völlig andere Bedeutung bekam. Gilt jetzt
das, was ein Richter sagt oder wie ein es Psychiater unformuliert und dies dann einen ganz anderen Sachverhalt gibt? Vor allem finde ich es extrem, dass sich dann die Vormundschaftsbehörde Bülach auf das Gutachten stützte und keine Kopie des
Protokolls des Richters hatte. Ein anderes Mal werde ich darauf ausführlich eingehen.
Hier ist noch die Kopie des Flugtickets von mir, als ich von Canada mit der Trans-Canada Airlines von Montreal nach Zürich,
Flughafen Kloten, einreiste. Um zu zeigen, dass ich als Baby mit dem Namen Flück eingereist bin.
http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Zeitgleich habe ich von der Vormundschaftsbehörde Bülach auch mein Gutachten angefordert und bei beiden Briefen vermerkt, dass eine Kopie meiner Briefe an den Bezirksrat Bülach ging. Selbstverständlich habe ich die Briefe an die Klinik Hard und an die Vormundschaftsbehörde als eingeschrieben abgeschickt. Von der Vormundschaftsbehörde Bülach bekam ich keine Antwort und von der Klinik Hard folgenden Brief:
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Die Klinik Hard meinte aber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach der rechtliche Eigentümer meines Gutachtens ist. Laut Dr. med. Marco Lanz wurde dann das Gutachten inkl. Schweigepflichtentbindung Herrn Dürsteler vom Bezirksrat Bülach zugestellt. Einige Tage später bekam ich von Herrn Dürsteler eine Kopie des Gutachtens, aber von der Schweigepflichtentbindung nur diejenige Seite bezüglich der Vormundschaftsbehörde Bülach. Die andere Seite, auf welcher ich die von mir genannte Personen von der Schweigepflicht entbunden habe sowie Esther Zinniker, habe ich nicht erhalten.
Damals, als ich die Schweigepflichtentbindung unterschrieben habe, fragte ich schon nach einer Kopie dieser. Da damals Herr Schawalder im Stress war, sagte er mir, dass er nächstes Mal eine mitbringen würde. Dies hat er aber nicht getan mit der Begründung, dass es so viele Leute beim Kopierer hatte. Wieder beim nächsten Mal war der Kopierer kaputt und er würde mir eine Kopie schicken. Natürlich bekam ich keine Kopie.
Nachdem ich nun das ganze Gutachten vor mir habe ist mir aufgefallen, dass keine einzige der von mir genannten Personen befragt wurde.
Im Folgenden ein Auszug aus dem Gutachten zu Angaben, die Herr Huber machte:
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Im Weiteren gab Herr Huber dem Psychiater an, dass er angeboten hat, dass der Name Gritti gelöscht wird. Durch diese Aussage wird deutlich, dass es gar nie eine richtige Namensänderung hätte sein sollen. Im Schreiben an mich (unter Berücksichtigung des 3. Scans/Brief vom 26. Oktober 1998 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html) schrieb aber Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass es eine Namensänderung durchgeführt wird, und nicht nur einfach das Löschen des Namens Gritti!
Im dem erwähnten Begleitbrief wird auch nicht eine richtige Namensänderung beschrieben, sondern nur die Löschung von Gritti zugunsten von Flück (damals hatte ich noch eine Namensänderung vollständig nur zu Flück angestrebt).
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Zudem hatte ich schon 1995 (1. Scans/ Brief vom 24. Juli 1995 im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) die Löschung von „Gritti“ bei der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon vor Ort beantragt. Dies wurde aber vom Departement des Innerns aber dazumals nicht akzeptiert.
Wenn es aber tatsächlich so einfach ist, frage ich mich aber: Was hat meine Anwältin gemacht?
Als ich in einem Telefonat mit Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach bezüglich seinem Antrag zur „Namensänderung“ auf den Umgang mit meinen Akten ansprach, meinte dieser, es sei kein Fehler gemacht worden und es sei richtig gewesen, wie man mit meiner Akte umging.
Im Gutachten steht unter „Krankheitsentwicklung“, dass ich adoptiert wurde.
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Noch im selben Abschnitt:
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http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html).
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Zum 4. letzten Satz: Es sollte nachvollziehbar sein, dass wenn man seine Aussagen nicht durch Dokumente bestätigen kann, die sich Zuhause befinden, man dadurch aufgebracht wird. Ausserdem waren die Psychiater nicht gewillt andere Amtspersonen anzusprechen, die meine Aussagen belegen konnte. Nur ein paar Personen des Pflegepersonals waren gewillt richtig zuzuhören.
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Sonst hätte ich schon damals gewusst, dass die VB Bülach uns wieder trennen wollte. Dies erklärt auch, warum ich keine Unterstützung bei der Wohnungssuche bekam und die Anhörung meiner Kinder vor dem Gericht solange hinausgezögert wurde, bis sie gegenstandslos wurde.
Ausserdem hätte man die Therapie solange weitergeführt, bis ich eine Krankheitseinsicht gezeigt hätte. Wahrscheinlich hätte ich dann weiterhin „Zyprexa“ und „Temesta“ nehmen müssen (siehe dazu Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html). Bis heute wird gesagt, dass nie ein Fehler gemacht wurde.
Da mir noch andere Unstimmigkeiten im Gutachten aufgefallen sind, habe ich es mit dem Protokoll des Bezirksrichters lic.iur. A .Fischer, der meine Anhörung in der Klinik Hard machte, verglichen. Es ist für mich erstaunlich, dass Dr. Schawalder einen Begriff des Protokolls aus dieser Anhörung ganz anders formuliert, dass es eine völlig andere Bedeutung bekam. Gilt jetzt
das, was ein Richter sagt oder wie ein es Psychiater unformuliert und dies dann einen ganz anderen Sachverhalt gibt? Vor allem finde ich es extrem, dass sich dann die Vormundschaftsbehörde Bülach auf das Gutachten stützte und keine Kopie des
Protokolls des Richters hatte. Ein anderes Mal werde ich darauf ausführlich eingehen.
Hier ist noch die Kopie des Flugtickets von mir, als ich von Canada mit der Trans-Canada Airlines von Montreal nach Zürich,
Flughafen Kloten, einreiste. Um zu zeigen, dass ich als Baby mit dem Namen Flück eingereist bin.
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Sonntag, 21. September 2008
Akteneinsicht und Namenschaos
Dieser Artikel aus der 20 Minuten vom 11. September 2008 bestätigt nochmals, dass man das Recht auf Einsicht in Akten hat. Eigentlich hätte man als Privatperson das Recht auf Einsicht und eine Kopie seiner Akten schon seit Jahren.
Ich habe den Bezirksrat Bülach, Herrn Dürsteler, auf diesen Artikel angesprochen. Jetzt müssen alle, die noch Akten von mir und meinen Kindern unter Verschluss haben, diese herausgeben, meint Herrn Dürsteler. Auch die Klinik Hard muss nun mir das vollständige Gutachten geben, sowie die restlichen Akten.
Ich habe den neuen AHV-Ausweis erhalten. Dort wird nach dem Familiennamen mit Bindestrich der Name Gritti angefügt.
Als wir an den neuen Wohnort zogen, mussten meine Kinder wegen Herrn Scherrer eine Abklärung machen, weil Herr Scherrer nichts besseres zu tun hatte, als einen solchen nicht abbrechbaren Prozess in Weg zu leiten. Wie in vorhergegangenen Einträgen von mir bereits erwähnt, hat sich Frau Pente an kein Versprechen gehalten, dass alles in Ordnung ist, wenn wir umgezogen sind. Ich kam dadurch ziemlich in finanzielle Bedrängnisse. Ich habe auf dem Sozialamt immer versucht, denen meine Geschichte zu erklären, aber sie gingen darauf nicht ein. Zudem habe ich ja erst 2003 mit grossem Kampf meine Akten bekommen. Meine Kinder durften auch hier nicht zu den Geschehnissen in Bülach etwas sagen, da das Sozialamt meinte, sie seien dafür nicht zuständig. Zu meinem Namensproblem legte ich jede Menge Dokumente vor. Aber irgendwie wurde dies einfach ignoriert. Als ich auf den Brief „genannt Flück“ angeschrieben wurde, wurde ich ziemlich sauer. Ich habe dies auch den Sozialarbeiten gesagt, dass mich dies verletzt. Ohne dies zu berücksichtigen wurde ich im nächsten Brief wieder mit „genannt Flück“ angeschrieben. Dies war sehr verletzend, dass dies sogar der Briefträger lesen konnte. Man könnte dann meinen, dass ich wie einen falschen Namen angebe.
Nachdem ich mich darüber bei der zuständigen Stadträtin beschwerte, meinte diese, dass dies sogar ein entgegenkommen ist. Es soll mir jemand erklären, was daran ein Entgegenkommen ist, wenn man einen Geburtsnamen hat, dieser aber nicht als gültiger Name anerkannt wird. Seit wann ist ein lächerlich machen ein entgegenkommen?
Und auch wenn dies in den Akten von Bülach so steht, wieso macht man damit weiter, obwohl ich den Fehler mehrmals gemeldet habe? Es wurde immer das Wort von Bülach über meines gestellt. Ob dies im Sozialwesen von Vorteil ist, darf bezweifelt werden.
Auf der Meldebestätigung des Personenmeldeamtes bin ich wiederum nur mit dem Ehenamen registriert.
Dann gibt es wieder Ausweise, auf welchen ich mit „geborene Gritti“ registriert bin. Selbst Herr Dürsteler vom Bezirksrat Bülach hat mir gesagt, dass dies auch falsch ist.
Andere Ämter sagen dann, dass man bei ihnen nur mit dem Ehenamen registriert ist und der Namen somit kein Problem ist. Dann wird aber beim nächsten Formular der Geburtsnamen verlangt.
Auf Gerichtsdokumenten wurde ich sogar am 25. Dezember geboren. Auf anderen Dokumenten wurde ich sogar im November geboren.
Was ich noch ausführlich eingehen werde ist, wie man mit meinen Kindern umging. All diejenigen, die positiv über meine Kinder aussagten, wurden von Frau Evelyn Pente, Frau Esther Zinniker (ehemalige Heimleiterin des Kinderheims Florhof) als instrumentalisiert abgetan.
Die Psychiater der Klinik Hard haben nie meine Kinder gesehen. Dennoch machten sie sich ein Urteil über sie, und dann nur anhand der Aussagen der Behörden. Diese Aussagen wurden dann sogar eins zu eins übernommen. Andere Personen oder Dokumente die ich angab, wurden nicht befragt bzw. gewürdigt.
Jeder kann sich doch selbst den Gedanken machen: Müssten nicht alle Personen von „beiden“ Seiten befragt werden, um ein objektives Gutachten erstellen zu können? Dasselbe gilt doch auf für Dokumente? Ich habe Tonbandaufnahmen auf welchen man hört, was Frau Esther Zinniker von meinen Kindern hält, wenn sie anderen Kindern die UN-Kinderrechtskonvention empfehlen. Auf ihre negative Auskunft über meine Kinder an die Psychiater angesprochen, hat sie sich geweigert, mir die fachlichen Schlagwörtern zu erläutern bzw. wieso sie diese „Diagnosen“ in diesen und jenem Zusammenhang getroffen hat. Selbst die wissenschaftlichen Arbeiten meines Sohnes legte sie negativ aus.
Würden meine Kinder wohl nur den negativen Aussagen von Frau Ester Zinniker, der Vormundschaftsbehörde Bülach und den Psychiatern entsprechen, wäre wohl ein solches Foto nicht zustande gekommen.
Mich würde es interessieren ob andere es auch verletzend finden, wenn alles von den eigenen Kindern ins negative gezogen wird.
Apropos Gesetze: Wenn ich manchmal die Gesetze lese, wurden sicher einige der Aufzählung des Art. 9 der Bundesverfassung auf meinen Fall zutreffen:
Grundsatz von Treu und Glauben
Sobald eine Verwaltung ein Versprechen und/oder eine Zusicherung abgibt, eine Auskunft erteilt oder sich aus dem Verhalten der Verwaltung eine Erwartung ableiten lässt, so ist sie gezwungen, diese einzuhalten oder soweit wie möglich zu berücksichtigen (vgl. Art. 9 BV).
Grundsatz des Willkürverbots
Art. 9 BV: Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür […] behandelt zu werden. Sie ist es:
- wenn sie sinn- und zwecklos oder widersprüchlich ist,
- wenn sie sich nicht auf faktische Gründe bezieht,
- wenn sie gleiche Situationen ungleich und ungleiche Situationen gleich behandelt,
- wenn sie klare Rechtsvorschriften verletzt,
- wenn sie in stossender Weise gegen das Rechtsempfinden und das Gerechtigkeitsgefühl handelt,
- wenn ihre Begründung dem Wortlaut oder Zweck eines Gesetzes widerspricht.
- wenn ihre Begründung dem Wortlaut oder Zweck eines Gesetzes widerspricht.
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Vormundschaftsbehörde Bülach
Sonntag, 3. August 2008
Gutachten ohne Kenntnis darüber
Diese Woche habe ich im Internet noch einen interessanten Artikel des K-Tipps gefunden, siehe hier: http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1025697/Psychisch_krank_Darf_ich_die_Akten_einsehen
Leider ist es so, dass es in der Praxis anders gemacht wird, wie man anhand meiner Einträge sieht. Zum Beispiel muss man zuerst überhaupt wissen, dass über einem ein Gutachten erstellt wurde. Nur rein zufällig erfuhren wir, dass Frau Dr. Simon des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Kantons Zürich über meine Kinder ein Gutachten erstellt hatte. Wir bekamen von Frau Dr. Simon nur einen Brief vom 3. November 2000, in welchem sie bestätigt, dass meine Kinder nicht zu einem Gutachten kommen wollen. Im Brief stand aber nicht, wieso meine Kinder nicht zu diesem Gutachten gingen, was sie ausführlich begründeten. Zudem hat ihnen ein Staatsanwalt gesagt, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann.
Wir wurden aber nicht informiert, dass daraufhin ein medizinisches Gutachten nur anhand der Akten gemacht wird. Als wir erfuhren, dass es ein solches medizinisches Aktengutachten gibt, bestanden wir darauf, dieses zu bekommen. Wie man aus dem oben genannten Link sieht, ist dies das meinen Kindern zustehende Recht. Als wir uns an Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dem Auftraggeber des Gutachtens, wandten, meinte dieser, dass wir nur bei Dr. Simon unter derer Anwesenheit Einsicht nehmen können und die VB nicht kompetent sei uns eine Kopie auszuhändigen.
Als mein älterer Sohn Frau Dr. Simon anrief (Tonbandaufnahme 15 runterladen), sagte diese zu ihm, dass wir schon Einsicht in das Gutachten haben können, aber einfach nicht einfach bei ihr als Gutachterin, sondern beim Auftraggeber und dies ist die Vormundschaftsbehörde Bülach.
Im Folgenden noch ein Zusammenschnitt eines Briefes des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, welcher schreibt, dass es keine überwiegende Gründe in unserem Fall für eine Einschränkung des Einsichtsrechts gibt.
Im Folgenden noch die Antwort der Vormundschaftsbehörde Bülach vom 26 April 2001. (Siehe letzter Brief auf http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html).
Obwohl Franz Xavier Huber und Werner Scherrer noch im Brief nach Begründungen suchen uns die Aktenkopie zu verweigern, haben sie eine dennoch als Kopie mit diesem Schreiben an mich beigelegt. Nicht etwa, weil wir das Recht dazu hatten, sondern weil sich die Vormundschaftsbehörde Bülach als grosszügig erwiesen hat.
Obwohl Franz Xavier Huber und Werner Scherrer noch im Brief nach Begründungen suchen uns die Aktenkopie zu verweigern, haben sie eine dennoch als Kopie mit diesem Schreiben an mich beigelegt. Nicht etwa, weil wir das Recht dazu hatten, sondern weil sich die Vormundschaftsbehörde Bülach als grosszügig erwiesen hat.
Man beachte die Zeitspanne von 6 Monaten, bis wir eine Kopie erhielten. Dies war des Öfteren der Fall und auch bezüglich der Klinik Hard wurde die Zuständigkeit hin und her geschoben.
Was ich hier noch einmal erwähnen will: Bei keiner der durch die Vormundschaftsbehörde Bülach, Jugendsekretariat Bülach, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Zürich oder das Kinderheim Florhof geplanten oder durchgeführten Anhörungen oder Abklärungen konnten meine Kinder sich frei über das Geschehene äussern. Dies geschah dann mit Begründungen, dass dies nicht der Auftrag sei, man nicht über Leute rede die nicht anwesend sind oder man rede nur zukunftsorientiert.
Sonntag, 29. Juni 2008
Ergänzender Eintrag zu Akte 15/3 und Namensänderung
Dieser Eintrag ist eine Ergänzung zu (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), wie man mit meinen Akten umgegangen ist und in die Scheidung miteinbezogen hat.
Nachdem wieder einiges vorgefallen war und wie man mit meinen Akten umgegangen ist (nächster Abschnitt), habe ich am 5. Oktober 2000 beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese Aufsichtsbeschwerde beinhaltete auch die Geschehnisse bezüglich Akte 15/3 (Brief von VB Illnau-Effretikon an VB Bülach 29. November 1996 und Brief VB Bülach an Bezirksgericht Bülach 27. Januar 1997, für ersteren Brief beide obigen Links, für den zweiten Brief den ersten Link).
Wie man mit meinen medizinischen Kinderakten umging war enorm verletzend; jeder durfte in meine medizinischen Kinderakten einsehen und sich ein Urteil von damals auf mich heute bilden. Ausserdem durfte jeder nur das herausnehmen, was ihm zweckmässig erschien.
All das geschah, ohne mich jemals zuvor zu fragen. Ausserdem wurde dies seitens des Bezirksgerichtes ausdrücklich gutgeheissen, wie man aus der Stellungnahme an vom Leiter des Jugendsekretariats Bülach, Max Peter, und von Karin Wider von 2000 an den Bezirksrat Bülach entnehmen kann:
Auch der Scheidungsrichter (1997) hat meine medizinischen Akten gelesen. Was mir bis heute nicht begreiflich ist, dass nicht wenigstens meine Anwälte damals eine Kopie bekamen.
Es wussten schon immer alle, dass ich in der Kinderpsychiatrie war, weil ich vergewaltigt wurde. Diese Akten wollte man wieder in die Scheidung einbringen. Dies war entwürdigend, verletzend und für mich wieder einmal sehr phädophilenfreundlich. Der Umgang meiner Akten weckte in mir das Gefühl, dass ich schuld an der Vergewaltigung gewesen sei. Die Erinnerungen an die Anhörungen nach der Verhaftung von Jürg Gritti kamen in mir wieder hoch. Man hat heute immer noch dieselbe unsensible Art, wie man mit Opfern von Gewaltverbrechen umgeht.
Auf den letzten Scan bezogen: Jedes Kind, das einmal in einem Kinderheim, Kinderpsychiatrie oder Therapie war, oder Akten bei einer Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat etc hat, muss sich bewusst sein, dass Behörden diese später jederzeit in ein Verfahren einbeziehen dürfen, ohne einen selbst dazu informieren.
Dies ist die Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Bülach zu der Aufsichtsbeschwerde.
Zu Punkt 3: Auch Franz Xavier Huber und Werner Scherrer haben es nicht für nötig gefunden, nachdem sie den Brief vom 29. November 1996 (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) mit einem solchen Inhalt von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten haben, zuerst mich zu informieren.
Zu Punkt 2. bzw. oberhalb: Ich habe der Vormundschaftsbehörde Bülach nie einen Auftrag gegeben, dass sie die Namensänderung für mich machen soll. Ausserdem versuchten sie das gleiche Spielchen wie die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon durchzuführen (SIEHE http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html ?). Nach der VB Bülach hätte ich einen Brief unterschreiben sollen, der inhaltlich nicht korrekt war, um die Namensänderung mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde Bülach (mit dem Briefkopf der VB Bülach) durchzuführen.
Ich wurde aber ziemlich stutzig, dass Franz Huber die Familienscheine (!) an die Direktion des Innern senden wollte. Dies ist insofern merkwürdig, dass es bisher nie hiess, ich müsse Familienscheine schicken müsse (von wem alles überhaupt?). Damals hiess von verschiedenen Seiten nur, dass ich meinen Familienschein beilegen müsste, und diesen hatte ich ja schon von Brienz, Bern.
Auf Nachfrage wollte mir die VB Bülach nicht sagen, was dies für Familienscheine (!) sind und was die „Empfehlung“ beinhaltet. Noch stutziger wurde ich, als den unterschriebenen Antrag hätte der Vormundschaftsbehörde Bülach bringen sollen und nicht selbst abschicken durfte.
Weiterhin zu Punkt 2: Werner Scherrer beklagte sich beim Bezirksrat Bülach noch darüber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach für die Sfr. 23.- des Familienscheins aufgekommen ist. Wenn ich schon kein Vertrauen in diese Behörde habe, bin ich sicher nicht zu dieser gegangen und habe gesagt, sie solle meine Namensänderung durchführen.
Zum Schluss: Als ich meinen Bruder gefunden habe, hat mir niemand geglaubt, dass dies mein Halbbruder ist. Vorher hiess es immer, ich sehe gestalten, die es nicht gibt. Erst viel später kam ich mit grossem Kampf zu Akten, in denen auch ein Familienschein war, der angeblich für die Namensänderung gebraucht wurde und mich und meinen Halbbruder sowie meine Mutter beinhaltet.
Bis heute heisst es immer noch, dass alles richtig abgelaufen ist.
Sonntag, 15. Juni 2008
Abgestrittene Anwesenheit von Evelyne Pente bei der Verhaftung
Der folgende Gesprächsauszug stammt vom Januar 2002, als Frau Evelyne Pente unangekündigt zu uns nach Bülach kam und ich mit ihr ein Gespräch zwischen dem Türrahmen führte. Das Tonbandgerät hatte ich hinter meinem Rücken. Wie schon in anderen Einträgen erwähnt, machte ich Tonbandaufnahmen weil es sonst im Nachhinein hiess, dies und jenes wurden nie gesagt oder nicht so gemeint.
Frau Evelyne Pente sprach ich bei diesem Gespräch auch auf die Verhaftung am 24. Mai 2001 an. Im Folgenden die Abschrift des Gespräches.
Ich: Sie haben auch gewusst, dass die Kinder verhaftet werden, sie haben es gewusst.
Evelyne Pente: Das wusste ich nicht. Ich war gar nicht da gewesen.
Ich: Sie haben es gewusst, weil Sie haben den Auftrag gehabt (Frau Pente unterbricht) –
E.P.: Nein, nein, nein, sorry, bin nicht dabei. Der 20. ist ein Sonntag, opsla. Müsste am Wochenende laufen, am Sonntag arbeite ich.
Frau Pente meint, sie habe von nichts gewusst. Jedoch zeigt das Memorandum vom 10. Mai 2001 von Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (siehe Scan von Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html) ganz klar, dass sie schon vor dem 24. Mai 2001 Bescheid wusste! Im Gegensatz wie im Memorandum geschrieben, war Frau Evelyne Pente nicht erst im Heim anwesend.
Des Weiteren meint Frau Evelyne Pente, sie sei nicht bei der Verhaftung dabei gewesen, obwohl ich sie gesehen habe. Jedoch haben Nachbarn sie auch gesehen und selbst Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach musste zugeben, dass sie dabei war, wie man am folgenden Gesprächsauszug (aus einem anderen Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt) erkennt (Link zur Tonbandaufnahme 13, ab Sekunde 37).
Ich: Und Frau Pente war auch dabei gewesen.
Franz Huber: Nein, sie ist erst nachher ins Spiel gekommen.
Ich: Wann nachher?
F.H.: Im Heim.
Ich: Aber es gibt Nachbarn, die sie auch gesehen haben, vor der Haustüre.
F.H.: Frau Pente?
Ich: Ja, sie hatte ihr Auto vor dem Auto von Scherrer parkiert gehabt.
F.H.: Nein sie ist nachher gerade…äh, sie ist da gewesen und nachher gerade nach Zürich gegangen, damit sie dort ist, wenn die Buben dort sind.
Ich: Eben, dann war sie doch dabei.
F.H.: Ja aber nicht in der Wohnung drinnen, nur draussen
Ich: Doch, sie war draussen.
F.H.: In der Nähe vielleicht, aber nicht unmittelbar Nähe.
Ich: Das ist nun dabei, ob man vor dem Haupteingang wartet oder vor der Haustüre. Das ist dabei.
F.H.: Und was trägt dies nun zur Sache?
Ergänzend zum ersten Gesprächsauszug in diesem Eintrag noch ein weiterer Auszug aus dem selben Gespräch mit Evelyne Pente. Hier noch der Link um die Aufnahme herunterzuladen (Tonbandaufnahme 14):
Ich: Alle, die den Verhafts-Rapport gelesen haben, sagen, es sei eine Verhaftung gewesen.
E.P.: An sich geht so was überhaupt nicht. Und ich habe den Fall erst bekommen, wo (d.h. als) das alles schon gelaufen ist (die Verhaftung). Ich fand, ihr (die Beamten der VB Bülach) spinnt ja alle, ihr (die Beamten der VB Bülach) könnt das ja anders machen. aber dann ist das alles schon gelaufen (d.h. es war alles schon passiert).
Man erkennt wieder, wie Frau Evelyne Pente mich direkt anlügt. Sie sagt, sie wäre nicht der gleichen Meinung gewesen bez. der Verhaftung und wäre erst miteinbezogen worden, als alles schon gelaufen war. Wenn nach der Aussage von Frau Evelyne Pente alles schon passiert ist, als sie miteinbezogen wurde, woher wusste sie dann, dass sie im Heim sein musste? Und wenn dies nicht reicht, wird ja ihre Aussage schon durch die Bestätigungen der Nachbarn, dem Memorandum von Franz Xavier Huber von der VB Bülach und seiner Aussage widerlegt.
Aus dem gleichen Gespräch mit Herrn Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, wie es oben bereits beschrieben wurde. Der Auszug bezieht sich vom Anfang der Aufnahme bis zur Sekunde 36. Nochmals der Link, um die Aufnahme herunterzuladen: (Tonbandaufnahme 13).
Ich: Und wieso kam man gerade mit kugelsicheren Westen?
F.H.: Das weiss ich nicht einmal. Das habe ich nun zum 1. Mal gehört.
Ich: Aber Sie sind ja dabei gewesen.
F.H.: Ja aber ich sehe doch nicht, was die anhaben. Haben die das angehabt?
Ich.: Ja, sie haben kugelsichere Westen angehabt.
F.H.: Glaube ich nicht. Ja ich weiss es nicht. Vielleicht ist es immer so.
Ich: Also sind wir..(verhaftet worden). Holt ihr immer Kinder mit kugelsicheren Westen ab und mit…?
F.H.: Ja wenn sie es so sagen, kann es schon so gewesen sein.
Ich: Ja aber Sie sind dabei gewesen.
F.H.: Ja ich habe ja nicht gesehen, was diese unter dem Kittel an hatten.
Ich: Aha.
Die ganze Zeit nach der Verhaftung hat man mir gesagt, dass die Polizisten keine kugelsicheren Westen anhatten. Entgegen diesen Aussagen sowie der Aussage von Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach, dass die Polizisten die Westen vielleicht unter ihrem Kittel anhatten, zeigt dieses Foto ein anderes Bild.
Mehr dazu, siehe auch Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/01/verflechtungen-zwischen-der.html
Mehr dazu, siehe auch Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/01/verflechtungen-zwischen-der.html
Eine Vorschau zum nächsten Beitrag.
Im 1995 schrieb Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach an das Jugendsekretariat Bülach:
Herr Franz Xavier Huber meint somit, dass Asthma und ein Sprachfehler auf familiäre Konflikte zurückzuführen sind, obwohl die Schulmedizin nachweislich nicht dieser Meinung ist. Und in einem darauf folgenden Gespräch mit einer Sozialarbeiterin des Jugendsekretariats Bülach hiess sogar, dass auch Masern einen psychologischen Ursprung haben.
Samstag, 3. Mai 2008
Das Gutachten der Klinik Hard: Es wurde nie ein Fehler gemacht
Besucher meines Blogs, die noch keinen der vorangegangenen Einträge gelesen haben, werden vielleicht überfordert sein diesem Eintrag zu folgen.
Kampf um das Gutachten aus der Klinik Hard
Es ist doch praktisch eine Krankheit zu diagnostizieren, welche nur ein einziges „klinisches Charakteristikum“ aufweist.
Kampf um das Gutachten aus der Klinik Hard
Frau Pente sagte ja (siehe http://namensaenderung.blogspot.com/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html bei Frau Pente Ambulatorium Bülach unten, für folgenden Zusammenhang), ich müsse ein Gutachten auf freiwilliger Basis machen, um angeblich eine Verordnung aufheben zu können. Dr. Schawalder von der Klinik Hard hat mir dazu gesagt, dass ich Personen angeben soll, welche für mich aussagen, damit ein ausgeglichenes Gutachten entsteht (siehe auch Link vorher). Für diese Personen habe ich dann auch eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben. Er sagte mir auch, dass ich selbstverständlich auch eine Kopie des Gutachtens bekommen werde. Sonst hätte ich dieses Gutachten gar nicht gemacht, da ich viel zu misstrauisch bin!
Herr Dr. Schawalder hat weder meine angegebenen Personen angefragt, noch mir eine vollständige Kopie des Gutachtens ausgehändigt. Als ich merkte, dass keiner von meinen angegebenen Personen je angefragt wurde, wollte ich diese Gutachten endlich einmal sehen. Die Klinik Hard meinte aber, sie dürfe mir das Gutachten nicht geben, da die Vormundschaftsbehörde Bülach das Gutachten beauftragt hat. Die VB Bülach sagte daraufhin, sie dürfe mir das Gutachten nicht geben, da dafür die Klinik Hard zuständig ist.
Die VB Bülach lehnte mein Begehren einer Kopie des Gutachtens am 22. Oktober 2001 ab, wie man in einem Dokument des Bezirksrat Bülach sieht.
Es hiess nur, dass mir der Inhalt des Gutachtens durch die behandelnde Ärztin (Frau Dr. Jana Kocurova Kadorik) des Ambulatoriums Bülach erläutert werden kann. Als ich dann bei einer Therapiestunde die Ärztin darauf ansprach, bekam ich keine Kopie des Gutachtens und ich durfte das Gutachten auch nicht lesen. Was ich durfte, war Fragen zum Gutachten stellen, obwohl ich dessen Inhalt nicht wusste! Auch las mir die Ärztin nichts aus dem Gutachten vor, sondern hat mir Sachen nur schwammig erklärt. Als wir mit ihren Fragen z.B. wie es mir geht, fertig waren, blieben für meine Fragen zum Gutachten sehr wenig Zeit, da die Therapiestunde vorbei war.
Als ich beispielsweise nach meiner Krankheit fragte, sagte sie mir nur, ich habe Wahnvorstellungen. Was für welche ich hätte und auf welchen konkreten Sachverhalt, erklärte sie mir nicht. Sie sagte dann nur, ich solle dies nicht persönlich nehmen und dies hätten viele Frauen in meinem Alter!
Anderes Beispiel: Sie könne mir nichts Genaueres sagen, da sie das Gutachten nicht geschrieben hat.
Ich hatte noch ein paar Fragen an meine Ärztin betreffend meine Kinder. Ich bekam nur Negatives aus dem Gutachten über meine Kinder zu hören; keiner der Ärzte hat aber je meine Kinder gesehen oder gesprochen!
Ich gab keine Ruhe und wandte mich deshalb wieder an Dr. Schawalder. Bloss war er für mich nie erreichbar.
Durch Recherchieren habe ich herausgefunden, dass auch bezüglich meinen Kindern nur Esther Zinniker vom Durchgangsheim Florhof, Evelyne Pente und die VB Bülach befragt wurden, aber keine der von mir angegebenen Personen. Auch berücksichtigte Dr. Schawalder nicht die wissenschaftlichen Arbeiten meines älteren Sohnes, die ich ihm zeigte, sowie andere Unterlagen.
Das einzige, was Dr. Schawalder berücksichtige, war mein Gutachten aus der Brüschhalde, um zu beweisen, dass ich vergewaltigt wurde. Von Esther Zinniker und Anderen habe ich noch Tonbandaufnahmen, wie sie über meine Kinder dachten, was ich in einem späteren Eintrag behandeln werde.
Später kämpfte ich weiterhin um dieses Gutachten und bekam am 13. September 2002 schlussendlich wenige Seiten. Der Bezirksrat Bülach hat mir den Vorschlag gemacht, ich könne das gesamte Gutachten mit einem Vertrauensarzt ansehen (siehe Scans oben). Nur konnte ich mir zu diesem Zeitpunkt keinen Arzt leisten, der mit mir das Gutachten ansehen würde. Innerhalb von zehn Tagen hätte ich einen Vertrauensarzt haben müssen oder Rekurs bei Obergericht Zürich machen müssen. Nach meinen Erfahrungen, wie ich es bis jetzt erlebt habe, wären die Oberrichter gar nicht darauf eingegangen, weil sie gesagt hätten, ich hätte einen Arzt nehmen können. Und wenn ich theoretisch jemandem einmal meine gesamte Geschichte hätte erzählen können, wäre mir sowieso nicht geglaubt worden, da ich die entsprechenden Akten erst im März 2003 (siehe andere Einträge) mit grossem Kampf bekam.
Zum jetzigen Zeitpunkt werde ich nur einzelne Sachen aus dem Gutachten ins Internet stellen, da dies sonst zu umfangreich wird.
Zu einem Teilsatz aus dem Gutachten: „…sowie auf dem Hintergrund unglücklicher Berufsumstände mit mehrfachem Wechsel des Tätigkeitsfeldes ist bei der Explorandin das Bedürfnis erwachsen, sich auf eine Art „Identitätssuche“ zu begeben, mit dem verzweifelten Versuch, eine offizielle Namensänderung zu erreichen.“
Herr Dr. Schawalder hätte ruhig ergänzen können, dass ich dank Joseline Wick-Pampaluchi (Pflegemutter), Lydia Murer (VB Effretikon) keine Ausbildung machen durfte (siehe http://namensaenderung.blogspot.com/2006/12/wenn-man-den-namen-eines-pdophilen.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/12/wie-wenig-verstndnis-man-fr-ein-opfer.html).
Ich wollte eine Namensänderung von Gritti, da mich dieser Name einfach anekelt.
Ich wollte eine Namensänderung von Gritti, da mich dieser Name einfach anekelt.
Da sieht man doch ganz klar, dass einem die Psychiater nicht zuhören, wenn man diesen etwas erklärt. Ich brauchte meine Akten um zu beweisen, dass ich als Kind vergewaltigt wurde. Diese Akten wurden mir aber auf heftigste Weise verweigert (siehe http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), obwohl ich nach dem Gesetz Recht hatte.
In diesem Auszug erkennt man gut, dass auf einmal ich an allem schuld bin und die Behörden keine Verfehlungen taten.
In diesem Auszug erkennt man gut, dass auf einmal ich an allem schuld bin und die Behörden keine Verfehlungen taten.
Meine damalige Anwältin habe ich bezüglich der Scheidung beauftragt und auch wegen dem Verhalten der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon konsultiert. Was ist nun daran nicht nachvollziehbar, dass ich bei solchen Sachen eine Rechtsanwältin beauftrage? Ausserdem ist der Datenschutzbeauftragte eine öffentliche Stelle an die man sich wenden kann, wenn man z.B. wie ich Probleme mit Behörden bezüglich des Datenschutzes hat. Und von dieser Stelle bekam ich sogar mehrfach recht.
Zudem, wenn Dr. Schawalder meine angegebenen Personen gefragt hätte, wären die genannten Verfehlungen bestätigt worden.
Es scheint so, als ob Dr. Schawalder nicht das Gefühl gehabt hätte, dass sein Auftraggeber (siehe http://namensaenderung.blogspot.com/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html) Fehler gemacht hat. Ausserdem wird das Beharren auf sein Recht von Dr. Schawalder als nicht nachvollziehbar und wahnhaft deklariert.
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Ausserdem, wie soll man eine Krankheitseinsicht entwickeln, wenn einem niemand wirklich sagt, was man hat? Passend dazu: Mir wurde in der Klinik Hard öfters gesagt, die Beamten machten keine Fehler.
Zuerst sollte der folgende Eintrag(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html) über Herrn Huber mit Tonbandaufnahmen, als man mich wieder in die Klinik einweisen wollte mit der Begründung, dass ich Zuhause nicht alleine bin, wenn meine Kinder nicht da sind, und der Eintrag von Frau Pente (siehe http://namensaenderung.blogspot.com/2008/01/verflechtungen-zwischen-der.html), dass die Krankheit nicht eingetreten ist, angeschaut werden. Dr. Lanz von der Klinik Hard hielt es nicht für nötig, dass ich einen Rechtsanwalt bekomme (siehe auch letzter Link).
Alles was man dagegen sagt, wird als Krankheit deklariert. Wenn man sich erst recht wehrt, wird dies umso mehr als Teil des Krankheitsbildes abgetan. Aber die rechtlichen Aspekte werden einfach ignoriert. Es wird auch nicht überprüft, ob doch nicht etwas daran stimmen könnte.
Bis heute weiss ich nicht bzw. wurde nie gesagt, auf welchen konkreten Sachverhalt ich Wahnvorstellungen gehabt haben soll.
Auf den Punkt gebracht: Alles was ich bis jetzt als Blog veröffentlicht habe, besonders beinhaltet dies die Tonbandaufnahmen und Kopien der Briefe und Dokumente, sind laut Dr. Lanz, Dr. Schawalader und Dr. A Huber von der Klinik Hard Wahnvorstellungen meinerseits.
Noch ein anderes Thema bezüglich Klinik Hard
Während der Zeit in der Klinik Hard und der ambulanten Betreuung musste ich die Medikamente „Zyprex“ und „Temesta“ einnehmen. Im Internet habe ich dazu diverse Links zu den Nebenwirkungen von Zyprexa gefunden, wie etwa ein Bericht des Magazins „Frontal21“ des ZDF (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Zyprexa_Toedliche_Nebenwirkungen%253F/279204).
Laut dem Online-Beipackzettels (http://www.lilly-pharma.de/support/dologin.php?dcp=1&requestfile=/fileadmin/media/lilly/gebrauchsinfo/zyprexa_2.5-20mg.pdf) sind unter anderem Muskelkrämpfe Nebenwirkungen, was ich in der Klinik Hard und während der Behandlung im Ambulatorium Bülach nicht wusste. Während den Nächten in der Klinik Hard hatte ich mehrfach extreme Wadenkrämpfe. Als ich dazu den Pfleger ansprach, bekam ich von einem Pfleger nur Magnesium und von einem anderen den Rat doch mehr Bananen zu essen, da dies von den Medikamenten nicht kommen kann!
Ich möchte nochmals erwähnen, dass ich nach Hause nach Kanada will, denn bis heute wird mir in der Schweiz gesagt, dass kein einziger Fehler gemacht wurde.
Im Weiteren habe ich noch Fotos von der Verhaftung sowie weitere interessante Tonbandaufnahmen.
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