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Montag, 24. Oktober 2011

Wie Behördenmitglieder mit Finanzen umgehen


Mich würde es interessieren:  Wenn Personen schon für die Vormundschaftsbehörde, KESB und Jugendsekretariat arbeiten, bekommen sie dann noch zusätzlich zu ihrem regulären Lohn Geld für Beistandschaften und Vormundschaften, obwohl das ja schon im Aufgabenbereich ihrer eigentlichen Tätigkeit liegt?  Ein Indiz dafür, findet man schon in meinem Eintrag vom 20. Februar 2007.
Im Folgenden noch weitere Schilderungen, wie das Mitarbeitende vom Jugendsekretariat mit Finanzen in meinem Fall umgehen.

Frau Caprez und die Finanzen
Im Folgenden nehme ich erneut auf den Brief von Frau Caprez bezug, welchen ich zu Teilen schon im Eintrag vom 1. Januar 2011 behandelt habe.
Mein älterer Sohn wollte seinen Vater, der dazumals in der Klinik Hard war (siehe Blog vom 22. April 2011  und 24. Dezember 2010), fragen, ob er etwas Geld zum Geburtstag bekomme. Dieses brauchte er für ein grösseres Velo, da das damalige zu klein wurde. Mein Sohn wurde aber schon gar nicht zu seinem Vater verbunden, sondern er wurde immer auf Frau Caprez verwiesen (nachdem er erklärt hatte, was er wollte), weil sie für die finanziellen Sachen zuständig sei. Das fanden wir sehr eigenartig, dass Frau Caprez auch für die Geburtstagsgeschenke zuständig ist. Trotzdem rief er Frau Caprez an und sagte ihr im gleichen Wortlaut dasselbe. Er bekam dann von Frau Caprez die Antwort, dass die finanziellen Dinge ihn nichts angingen. Einige Tage später bekam ich dann darauf den Brief vom 09.08.1995 von Frau Caprez, welcher mich wütend machte.
Zum Brief: Sie schreibt so, als ob das Velo defekt war, lässt aber völlig aus, dass mein Sohn ein neues brauchte, weil er zu gross war und nicht weiterhin ein Kinderfahrrad benutzen kann! Ausserdem hätte mein jüngerer Sohn jenes vom älteren übernommen, weil dessen mittlerweile auch zu klein war. Auch hatte mein Sohn seinen Vater gefragt für ein Geburtstagsgeschenk und hat keinen Antrag an Frau Caprez gestellt. Dann schreibt sie noch, dass sie zuerst Einblick über die Finanzen haben müsste, doch mein Sohn wurde ja zu ihr verwiesen, dass sie genau dafür zuständig ist, weil sie die Finanzen kenne. Dass sie die ganze Zeit die Finanzen schon kannte, wahrscheinlich durch die Klinik Hard, weil jene bestens Bescheid wusste, kam dann vor dem Eheschutz heraus. Mich dünkt es, dass sich für sie mit dem Velo die Gelegenheit bat, auf einem offiziellen Weg Einblick in unsere Finanzen zu bekommen. Ich hatte ihr keine Unterlagen gegeben.
Schlussendlich hatte ich dann das Velo bezahlt.

Wenn man im Brief weiter liest, müsste man stutzig werden. Wie schon im Blog vom 1. Januar 2011erwähnt, wollten wir damals in de Cirque du Soleil in Deutschland. Beim Thema Zirkus macht sie so, als ob das nie ein Problem gewesen wäre macht so, als Geld bei diesem Thema keine Rolle spiele, weil wir es hatten. Beim Velo aber ging sie davon aus, dass wir das nicht bezahlen können. Was es schlussendlich bedeutet: Gebe ich mein eigenes Geld aus (wie zum Beispiel beim Zirkus), dann spielen die Finanzen keine Rolle (dafür werden aber andere Gründe vorgeschoben). Will aber mein Sohn etwas Geld von seinem Vater für ein Velo, dann geht es uns auf einmal finanziell so schlecht, dass ich dafür Anträge bei ihr stellen müsste und ihr Einblick in die Unterlagen gewähren müsste.
Wie man am Brief auch erkennt, habe genau ich wieder vieles Missverstanden, was sie eigentlich meinte.
Weiteres zu Frau Caprez siehe Einträge vom 24. Mai 2009 und 23. März 2008.

Evelyne Pente und die Finanzen
Nach dem Klinikaufenthalt musste ich weiterhin Medikamente einnehmen (siehe Eintrag vom 3. Mai 2008). Damals kam dann Frau Evelyne Pente einmal mit einer Abrechnung zu mir nach Hause vorbei.
Wie man am Scan sieht, beinhaltete die Abrechnung keinen Briefkopf mit Datum, Unterschrift oder ähnliches. Ich sagte ihr, dass ich diese Abrechnung nicht verstehe. Sie antwortete nur, dies sei so richtig und ich müsse Vertrauen haben. Als ich weiterfragte, meinte sie, ich sei nicht kooperativ. Also unterschrieb ich aus Verzweiflung und Zwang die Sachen, die sie wollte.
In der Berechnung steht, dass meine Kinder direkt CHF 500.- im Juni bekommen hätten. In einer anderen Abrechnung stand dann auch, dass meine Kinder auch im Juli wieder CHF 500.- bekommen hätten. Später erfuhr ich von meinen Kindern, dass sie nie etwas erhalten haben! Als ich keine Medikamente mehr nahm, habe ich Frau Evelyne Pente darauf  angesprochen, doch sie verweigerte mir darauf Auskunft zu geben.  Mehr zu Evelyne Pente in den Einträgen vom 23. März 2008, 17. Februar 2008, 24. Juli 2007 und 20. Februar 2007.

Noch zwei Punkte, die ich bei verschiedenen Behördenstellen schon mehrmals beanstandet hatte.
  • Kinderheime für Werbungen über sich und für Spendensammlungen Fotos mit den eigenen Heimkindern ins Internet stellen. Fragt man die Kinder überhaupt, ob sie das wollen?
  • Wird jemand entmündigt oder bevormundet, werden alle Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Heimatort, Wohnadresse und Name und Adresse des Vormunds) dieser Person von der Behörde aus ins Internet gestellt, analog dem früheren Vorgehen dies mit einem Inserat in einer Zeitung zu tun. Was aber nicht berücksichtigt wird, dass das Internet nicht vergisst und diese Daten entgegen einem Zeitungsinserat ständig und für jedermann zugänglich sind. Dies ist sicher für die betroffenen Personen traumatisierend.


Update 12. Oktober 2022

 Ich verstehe diese Abrechnungen immer noch nicht. Noch ein wichtiger Beleg, dass meine Kinder mit ihrer Alimente 1400 Fr. an den Florhof Bezahlen mussten und ich mit dem Rest Schulden dilgen musste bis ich nichts mehr hatte, keine Versicherungen leisten konnte, Steuern  etc. Für die Schulden werde jedes Jahr mehrmals angefragt ob ich die zurückzahlen kann.




Ergänzend zu dem noch eine Abschrift aus einem Telefongespräch mit Herrn Franz Xavier Huber, ungefähr März 2003, als ich Kopien der Akten erhalten habe.

K.F.: Ich habe es jetzt auf Schwarz und Weiss, dass man mich gar nie unterstützen wollte.


Samstag, 1. Januar 2011

Das bestimmende Verhalten von Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach

Als die Geschichte mit der mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effrektion und somit mit der Vormundschaftsbehörde  Bülach (heute: KESB) und dem Jugendsekretariat Bülach begann, mischten sich diese Behörden in alle Belange ein, obwohl wir z.B. nicht bevormundet waren. Dies wird unter anderem am Auszug aus dem Brief vom 9. August 1995 von Frau Caprez deutlich.
Ein solches Verhalten habe ich schon einmal im Blogeintrag vom 24. Dezember 2010 und vom 15. Juni 2008 aufgezeigt.
Weiter schreibt sie im Brief, als ob ich sie missverstanden habe, siehe dazu folgender Auszug:
Sie hatte aber ganz klar gesagt, dass ich während dem Eheschutz bzw. der Scheidung wir nicht ins Ausland dürfen. Dies beinhaltete auch, dass wir nicht nach Deutschland an die dortige Vorstellung des Cirque de Soleil durften und wir stattdessen in den Zirkus Knie gehen sollten. Ich sagte zu ihr, dass wir nichts gegen den Zirkus Knie haben, aber wir in den Cirque de Soleil wollen, weil wir Kanadier sind und dieser Zirkus insbesondere zur kanadischen Kultur gehört. Für das hatte Frau Caprez kein Verständnis.
Im Weiteren war Frau Caprez so dreist in dieser Passage zwei verschiedene Sachen miteinander zu mischen und einen anderen Zusammenhand darzustellen. Sie stellt z.B. dar, dass wir hätten bald auswandern wollen. Dabei sagte ich aber ich in einem Gespräch, dass ich wütend auf meinen damaligen Ehemann sei, weil dieser mir jahrelang versprochen hatte nach Kanada auszuwandern. Mir war sehr wohl klar, dass dies in der damaligen Situation nicht möglich gewesen wäre. Weitere und Beispiele, wie Frau Caprez Tatsachen manipulierte, habe ich noch in anderen Aufzeichnungen, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Ich nehme an, dass der im Eintrag vom 6. September 2009 gescannten Brief von Max Peter sich auch auf dieses Verhalten von Frau Caprez bezieht. Dennoch hat man, wie ich erst durch die Aktenherausgabe von 2003 gesehen habe, dass im gleichen Stil weitergemacht wurde.
Im September 1996 kam dann der Cirque de Soleil doch noch in die Schweiz, welchen wir auch besuchten. Wir hatten es sehr genossen  einfach einmal abzuschalten. In der Schule meines älteren Sohnes mussten die Schüler regelmässig Berichte schreiben, was sie so erleben. Mein Sohn hat dann einen Bericht  über den Cirque de Soleil geschrieben.

Ich versuchte weiterhin mit meinen Söhnen so viele Ausstellung und Museen wie finanziell möglich zu besuchen. So besuchten wir auch zum Beispiel die kleine Galerie von Sandro Del-Prete in der Stadt Bern über optischen Täuschungen. Der Besuch hat grossen Spass gemacht, da Sandro Del-Prete und seine Frau gut auf Kinder eingehen können. Dort kauften wir seine Bücher „Illusoria“ und „Illusorismen“.

Unten befindet sich noch ein Foto von uns, als wir an der Benefizveranstaltung  „Love Ride“ in Dübendorf (Schweiz) waren, welche wir mit dem kranken Freund meiner Söhne besuchten (siehe dazu auch Blogeintrag vom 21.September 2008).



Ich habe noch versteckte Tonbandaufnahmen, wie man abschätzig und herablassend über meine Kinder spricht. Trotz dass einige Amtsstellen Kopien von diesen Aufnahmen haben, gehen sie darauf nicht ein oder fühlen sich nicht zuständig.

Freitag, 24. Dezember 2010

Unmögliche Kontoauflösung bei der SKA (Schweizerische Kreditanstalt)

In der Schweiz plant man die Reorganisation der Vormundschaftsbehörden. Neu heisst die Vormundschaftsbehörde „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)“.

Am 6. Mai 1995 kündigte ich mein Bankkonto (siehe zukünftige Blogs), was mit folgender Kopie belegt ist.

Als ich dann daraufhin das Geld vom Konto am Bankschalter abheben wollte, war das nicht möglich. Jedoch war es mir möglich sukzessiv an Bankautomaten kleine Beträge abzuheben. Als Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach von der Kündigung meines Kontos bei der damaligen SKA (Schweizerische Kreditanstalt, heute Credit Suisse) erfuhr, wollte sie, dass ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach ein neues Bankkonto eröffne. Mit der Zeit wurde ich misstrauisch, dass sie immer auf diese Bank bestand. Ich sagte ihr, in Bülach gibt es noch andere Banken und dass sie das sowieso nichts angeht, wo ich mein Konto habe. Da ich ehrenamtlich im Freizeitbereich für Kinder arbeitete, war es unter anderem meine Aufgabe bei Firmen kleine Preise für die Kinderwettbewerbe eines Fests zu sammeln. Unter anderem konnte ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach vorbeigehen und Werbegeschenke abholen. Dies geschah bei Herrn Pappe, im Kader dieser Filiale. Dieser war zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde Bülach und auch war auch in unseren Fall involviert. Siehe dazu folgender Scan.

Als ich das realisierte, kam ich mir wir im falschen Film vor. Jetzt wurde mir sehr klar, warum Frau Caprez wollte, dass ich genau bei der ZKB ein Konto eröffne, wenn ja zugleich der Präsident der Vormundschaftsbehörde dort arbeitet. Ich empfinde das als sehr starken Interessenskonflikt und Spielraum für Theorien, was dadurch alles hätte entstehen können.
Währenddessen musste ich damals feststellen, dass meine Kontokündigung bei der SKA einfach ignoriert wurde. Mir wurde auf das Konto, das eigentlich nicht mehr bestehen sollte, Haushaltsgeld überwiesen.

Am 8. September 1995 bekam ich eine Depoteingangsanzeige, dass auf mein eigentlich nicht mehr existierendes SKA Bankkonto DM 120‘000.- überwiesen.
Ich staunte darüber nicht schlecht. Ich ging sofort auf die Bank um zu fragen, woher das Geld kam. Obwohl ich der Frau am Bankschalter mehrmals sagte, dass es sich nicht um mein Geld handle, sagte sie nur, es sei bedenklich, dass ich nicht einmal mehr wisse, was ich an Wertpapiere gekauft habe. Daraufhin machte ich berechtigterweise eine Szene. Weil die Bank beharrte, dass es sich um mein Geld handle, sagte ich halt, ich möchte alles verkaufen. Erst darauf wurde die SKA stutzig und fing an dies zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass es eine Fehlbuchung war, die dann storniert wurde.
Alles wurde fremdbestimmt, wie viel Haushaltsgeld ich bekomme, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte und was ich zu tun oder zu lassen hätte etc. In die Steuererklärungen von 1995 bis zur Scheidung erhielt ich ebenso keinen Einblick. Die Begründung der Behörden war, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass solche Sachen die Ehefrau nichts angeht. Da mein damaliger Ehemann wegen Depressionen in der Klinik Hard war, stellten sich somit automatisch die Behörden an die Spitze der Familie. Trotz aller versuche meinerseits wurde die Steuererklärung mir verweigert. Ich rief dann beim Bundesamt für Justiz in Bern an, um mich darüber zu informieren. Herr Sutter, meine Ansprechperson beim Bundesamt für Justiz sagte mir, dass dies nicht stimmt, dass der Ehemann das Oberhaupt der Familie ist. Er konnte mir alle juristischen Belange so erklären, dass ich sie verstanden habe und er nannte mir die notwendigen Paragrafe, mit welchen ich den Behörden hätte zeigen können, dass sie sich irren. Von den Behörden in Bülach bekam ich per Telefon nur die Antwort: „In Bern unterschreibt man vieles, wenn der Tag lang ist“.

Sonntag, 24. Mai 2009

Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte

Meine Kinder mussten einige Abklärungen beim Jugendsekretariat Bülach machen, zu denen sie auch gingen. Dies geschah wegen der Scheidung. Dabei wurden sie aber angelogen und getäuscht und meine Kinder und ich mussten uns dann fortlaufend auf Tratsch, der vom Jugendsekretariat und der Vormundschaftsbehörde Bülach ausging, rechtfertigen. Auf dies werde ich zu einem anderen Zeitpunkt genauer eingehen.
Wir suchten ja beim schulpsychologischen Dienst Hilfe als Vermittler für das Stipendium meines älteren Sohnes und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes . Vorher war ich schon bei der Schulbehörde bei Herrn U. Jäggli und H. Plattner (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) , doch diese fühlten sich auch nicht zuständig. Als kurz vor den Sommerferien 2000 klar wurde, dass der Schulpsychologe Rolf Fravi nicht für seine Arbeit in unserem Fall bezahlt wird, wurde ich ziemlich sauer und meine Kinder waren auch wütend und enttäuscht. Die Antwort der Behörden war aber nur, dass man auch nach den Sommerferien schauen könne. Meine Kinder sagten darauf hin allen involvierten Behörden, dass sie nach den Sommerferien dann nicht mehr in die Schule gehen werden.
Neben der genannten Aussage war auch der Grund, dass die Mitarbeiter des Jugendsekretariats Bülach und der Vormundschaftsbehörde Bülach ständig zu den Lehrern meiner Kinder gingen und dort Erkundigungen über sie einholten. Dies wäre nicht das Problem gewesen, da sie das wegen der Scheidung taten. Das Problem war, dass sie dabei auch irgendwelche Sachen den Lehrern erzählten, wodurch meine Kinder über die gesamten Jahre oft in der Pause oder während dem Unterricht beim Lehrerpult mit dem Lehrer sprechen mussten. Einmal hat die Mitarbeiterin des Jugendsekretariats, Frau Caprez, beim Lehrer meines ältesten Sohnes „nur“ Erkundigungen einholte, dieser aber dann meinen damals 10-jährigen Sohn fragte, ob er und sein Bruder den gleichen Vater hätten! Mein Sohn kam dann in einer der grösseren Pausen aufgelöst nach Hause. Selbst beim Klassenwechsel meines älteren Sohnes ging sie im Vorneherein zum neuen Lehrer, ohne dass dieser meinen Sohn schon gesehen hätte. Meine Kinder befürchteten, dass dies im Gymnasium und in der Realschule fortgeführt werde.
Heute ist meine Vermutung, dass es geplant war die Situation eskalieren zu lassen um gegen mich vorzugehen können, weil ich auf meine Rechte, wie etwa Datenschutz und Akteneinsicht, beharrte.
Da meine Kinder nach den Sommerferien 2000 nicht mehr zur Schule gingen, hat die Vormundschaftsbehörde Bülach am 29. September 2000 beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nachdem wir davon von Herrn Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach erfahren haben, erkundigte sich mein Sohn beim Kindernottelefon, ob man sie zu einem Gutachten zwingen könne. Diese haben die Frage an einen Staatsanwalt weitergeleitet, der dann meinen Kindern anrief und sagte, man könne sie nicht zwingen. An einem anderen Tag rief dann mein älterer Sohn beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst an. Beim zweiten Telefonat erreichte er endlich Frau Dr. D. Simon, die für dieses Gutachten zuständig war. Mein Sohn erzählte ihr, was alles in Bülach bisher vorgefallen ist und teilte ihr mit, dass man sie nach Aussage jenes Staatsanwaltes nicht zu einem Gutachten zwingen können. Auf die Frage meines Sohnes, wenn sie kommen würden, auch über die Vorfälle in Bülach sprechen dürften und ob sie oder ich eine Kopie dieses Gutachtens erhalten werden, antwortete Frau Dr. D. Simon mit einem klaren nein. Dies begründete sie, dass Fragen von der Seite meiner Söhne und Aussagen von ihnen nicht zu ihrem Auftrag gehören. Ebenso wenig bekämen wir eine Kopie des Gutachtens. Auf die Frage wer dann überhaupt das Gutachten erhalte, sagte zu meinem Sohn, dass dies Herr Franz Xavier Huber von der VB Bülach sein werde (siehe dazu auch den Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html).
Da meine Kinder wussten wie die Vormundschaftsbehörde Bülach schon mit meinen medizinischen Akten umgingen und da Herr Huber dieses Gutachten auswerten werde, entschieden sich meine Kinder nicht zum Gutachten zur Frau Dr. D. Simon zu gehen.

Am 5. Oktober 2000 (siehe dazu http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) hatte ich beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde und Ausstandsbegehren beantragt. Am 15. Dezember 2000 wurde der Fall an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet. Am folgenden Auszug sieht man auch, dass der Bezirksrat Bülach im Absatz 2 nicht daran denkt auf die Verstösse gar nicht eingeht mit der unhaltbaren Begründung, dass dies keinen Einfluss auf unsere Zukunft habe .


Wie mit dieser Behörde abgemacht, haben wir dieser wegen einem Gespräch angerufen. Es wurde aber gesagt, es sei nicht ihr Auftrag über das zu sprechen, was in Bülach vorgefallen sei, sondern nur über die Schule bzw. Zukunft. Dies bedeutete, dass mein jüngerer Sohn in die Realschule komme und mein älterer Sohn bleibe weiterhin in der Sekundarschule bleibt.

Am 23. Februar 2001 erhielte ich folgenden Brief des Bezirksrates Bülach mit der Bitte einer Vollmacht:

Da ich nach meiner Ansicht all diese Akten schon hatte, sagte ich dem Bezirksrat Bülach, ich könne die Akten gleich an Opfikon mit weiteren Akten schicken. Dies wollten sie nicht. Beim genaueren Lesen der Aktenliste wurde ich stutzig und fragte den Bezirksrat Bülach, ob es sich beim markierten Brief um diesen Brief handle:

Was ich Gerüchte halber in Gesprächen erfahren habe ist, dass es von Frau Dr. D. Simon ein Gutachten über meine Kinder gab. Von da an verlangte ich dieses Gutachten, was mir aber verweigert wurde. Meine Anfrage an den Bezirksrat Bülach mir noch einmal eine Bitte zur teilweisen Aktenerhausgabe (siehe Brief des Bezirksrates Bülach vom 23. Februar) zu schicken, aber mit einer genauen Angabe des Briefes des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, wurde nicht gemacht. Je länger je mehr bekam ich das Gefühl, dass es sich nicht um den Brief des KJPD handle, den ich zuvor erwähnt habe (siehe Briefe von Frau Dr. D Simon an VB Bülach). Daraufhin habe ich nochmals nachgefragt, ob es sich um ein Gutachten handle. Darauf bekam ich keine Antwort.
Darauf hin habe ich logischerweise keine Unterschrift zur Vollmacht einer teilweisen Aktenherausgabe gegeben.

Was meine Kinder und ich nicht wussten war, dass dann Frau Dr. D. Simon anhand von Akten, welche sie ja von der VB Bülach bekam, ein Aktengutachten machte. Weder Frau Dr. D. Simon noch Herr Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach haben im vorneherein gesagt, was die Konsequenzen sein werden.
Es stellte sich dann später heraus, dass Franz Xavier Huber von der VB Bülach sogar gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich schrieb, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach wesentliche Inhalte aus dem Gutachten festhalten wird
(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html) letzter Brief, unterster Briefabschnitt)

Es lässt sich somit darauf schliessen, dass es sich um diesen „Brief“ vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach um das Aktengutachten handelte!


Während des Gespräches hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass die Behörde in Opfikon schon Akten hatte. Mit der Aktenherausgabe, die ich 2003 bekam, hat sich dies dann bestätigt.

Der Bezirksrat Bülach schrieb in seinem Beschluss vom 23. März 2001, dass es um einen „unbelasteten Neuanfang“ ging.


Dann soll man mir doch erklären, was ein Neuanfang ist, wenn man meinen jüngeren Sohn weiterhin in die Realschule abstufen wollte und mein älterer Sohn weiterhin die Sekundarschule hätte besuchen sollen. Hätte es nicht auch zu einem unbelasteten Neuanfang gehört, dass auch meine Kinder eine Aussage über die Erlebnisse mit dem Jugendsekretariat und der VB Bülach hätten machen können?


Zu einem vorangegangenen Blogeintrag: Vortäuschen einer Namensänderung (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und ergänzend http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html):
Die „offizielle“ Version der Ereignisse vom 18. April 2001 wurden im Memorandum wie folgt festgehalten:

Würde man diese Akte nur so weitergeben ohne irgend eine Erläuterung, wie es Franz Xavier Huber sehr wohl gemacht hat, würde man meinen, dass ich Frau Heidi Leibundgut, SP Bülach, sowie Brigitte Zolliker, EVP Bülach, direkt gegenüber stand.
Wie meinem Eintrag zu entnehmen ist, war dies nicht der Fall und selbst der Polizist schrieb in seinem Ausrückbericht, dass ich nicht wissen konnte, dass diese beiden Frauen anwesend waren (Link direkt zur Akte im Blog Vortäuschen einer Namensänderung: https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjl-bA_b2W3gYFEod-aMdpXl1rpLBLGkxYFfvLPLUSl2I87gcQJczhVdEk1DgICnUiElQwt3Nk1SFfhzSOBCiQcQUN1WGcLGR1sjzXptFG8Nq4dk5Us8Um7k8EZpzoWejVHL1LRRIkTEboH/s1600-h/pol2+(Custom).jpg)!
Als ich meine Version beim Bezirksrat Bülach oder dem Schulamt erzählte, hatte man mir nicht geglaubt. Und in einem Telefongespräch sagte mir Franz Xavier Huber nur „…was Sie für Geschichten erzählen“.



Was ich in einem späteren Eintrag ausführlicher behandeln werde, als der Ärger mit den Vormundschaftsbehörden Illnau-Effretikon und Bülach um 1995 angefangen hat: Wie ich auf einmal keinen Zugriff mehr hatte auf mein Bankkonto, wie alles (Krankenkasse, Steuererklärung etc) nur noch über Sozialarbeiter lief ohne mein Mitwirken, Verhinderung von Förderkursen für meine Kinder (bspw. fand Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach dass mein ältere Sohn nicht ins Frühenglisch müsse und die Oberstufe dazu noch ausreiche, ablehnende Haltung gegen Computer und speziell bei meinem jüngeren Sohn bezüglich eines Kurses zum figürlichen Zeichnen hiess es dass das Ausdrucksmalen in der Schule reiche). Ich hätte dazumals sehr wohl die finanziellen Mittel gehabt dies meinen Kindern zu zahlen, nur war mein Bankkonto wie bereits erwähnt durch die Behörden gesperrt und alles lief über sie.