Sonntag, 6. Mai 2007

Die medizinische Akte

Hiermit veröffentliche ich mein medizinisches Gutachten, da bis heute gesagt wird, dass der bisherige Umgang mit diesem Gutachten normal war.
Wie in http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html geschildert, war der dort erwähnte Umgang mit diesen Akten kein einmaliges Vorgehen, denn die Behörden beriefen sich in anderen Angelegenheiten auch auf dieses Gutachten, ohne genaue Hinweise zu machen, dass ich in das Kinderheim/Kinderpsychiatrie kam, weil ich missbraucht wurde!
Bis heute können sich diese Personen nicht vorstellen, dass sie mit ihrem Umgang mit meinen Akten mich verletzt haben. Wer denkt, dass ich ein Einzelfall, irrt sich gewaltig.

Ich werde nicht auf alle Seiten eingehen. Aber um ein besseres Verständnis zu haben, werde ich noch einige Geschehnisse erzählen.
Nachdem ich nach der Verhaftung von Jürg Gritti zu meinen Paten Elisabeth und Bernhard Flück kam, konnte diese Familie überhaupt nicht damit umgehen, was ich erlebt hatte. Im Folgenden kurze Beispiele.
Z.B. spielte ich immer noch wie gewohnt nur mit Buben. Dann hiess es schnell seitens dieser Familie und anderen Leuten, ich sei ein „Bubenmädchen“ oder „Mannstoll“. Solche Bemerkungen bekam ich von mehreren verschiedenen Seiten zu hören. Diese Leute haben nicht begriffen, dass ich zum Schutze von anderen Mädchen nur mit Buben gespielt habe.
Z.B. als Lydia Murer von der Vormundschaftsbehörde Effretikon zur Familie Bernhard und Elisabeth Flück kam, weil diese der Murer mitgeteilt hat, dass ich überall sage: „Ich heisse Flück und bin Kanadierin“. Die Murer wollte dann mit mir darüber reden und sagte immer wieder, ich sei eine geborene Gritti und eine Schweizerin. Da ich aber auf meinem Standpunkt blieb, dass ich eine geborene Flück und Kanadierin bin, schüttelte sie mich heftig und ich bekam noch starke Ohrfeigen ins Gesicht, bis ich nicht mehr kontra gab.
Bis heute gibt es immer noch Leute, die nicht glauben, dass meine Kinder und ich kanadische Staatsbürger sind. Da ich mit der Murer sowieso keinen guten Draht hatte, zeigte sich auch als ich sie „Frau Murer“ nannte anstatt „Fräulein Murer“. Darauf hin wurde sie ziemlich giftig und sagte, sie sei dann noch ein Fräulein. Den Zusammenhang begriff ich damals noch nicht.
Z.B. durfte ich wegen den oben genannten Vorfällen meinen Grossvater nicht mehr besuchen, damit ich ihn nicht aufrege. Ca. 1969 starb mein Grossvater. Auf die Beerdigung wurde auch der Jürg Gritti eingeladen. Wie es dazumal üblich war, wurde mein Grossvater im kühlsten Zimmer, d.h. im Schlafzimmer, aufgebart. Trotz dass mein Grossvater tot war, fühlte ich mich in seiner Nähe, d.h. ich habe mich im Schlafzimmer versteckt, wohler als in der Gegenwart der Familie. Meine Grossmutter entdeckte mich dann. Nach der Beerdigung hatte ich den Wunsch auch an das Grab meines Vaters zu gehen, da mir immer gesagt wurde, mein Vater sei tot. Dieser Wunsch gab natürlich wieder Unstimmigkeiten, weil alle, die dies gesagt haben, nun dazu stehen mussten, dass sie mich angelogen haben. Ich fing dann an ein Tagebuch zu führen, in welchem ich mit meinem Vater „kommunizierte“, natürlich aber in eine Geheimsprache. Dies gab dann mächtigen Ärger, da meine Sachen regelmässig durchschnüffelt wurden.
Z.B. machten sich meine Pflegeschwestern den Spass mich nachts zu erschrecken, indem sie mit der Hand unter die Bettdecke kamen.

Ich könnte noch jede Menge solcher Geschehnisse aufzählen. Es zeigt sich, dass die Familie Bernhard und Elisabeth Flück nicht so verständnisvoll und einfühlsam war, wie sie sich gerne gab. Heute habe ich auch Bernhard Flück und etliche andere Verwandte auf versteckten Tonbandaufnahmen aufgenommen, durch welche hervorgeht, dass die ganze Familie, meine Grosseltern ausgeschlossen, hinter Jürg Gritti stand und steht. Bei denen herrscht immer noch die Meinung, dass ich Schuld sei, dass Jürg Gritti verhaftet wurde, dass meine Mutter vergewaltig wurde und ich dadurch entstand.
Wie dem oberen Link zu entnehmen ist, sagten die Behörden immer, mein Gutachten würde mich in helle Aufregung versetzen, wenn ich es zur Gesicht bekäme, weil es so schlimm sei.
Im Folgenden kann sich jeder selbst ein Bild machen. Ich habe mit dem Gutachten keine Probleme. Auch mit dem Begriff „ambivalente Beziehung“ habe ich keine Probleme, denn dieser Begriff ist ja hauptsächlich vom Eugen Bleuler geprägt, unter anderem bekannt wegen seinen eugenischen Auffassungen.
Zudem finde ich es legitim, dass ich ein gestörtes Verhältnis zu meiner Mutter habe. Eigentlich hofft man, dass eine Mutter zu ihren Kindern hält. Wenn man spürt, dass dem nicht so ist, ist es doch logisch, dass man dann als Kind enttäuscht ist. Wenn man Wut gegen seine Mutter zeigt, heisst es nur, man redet so nicht über seine Mutter. Den Satz, den ich bis heute von psychologischen Fachleute höre, ist: „Ihre Mutter hat sie ja so gerne“. Ich frage mich, wie psychologische Fachleute heutzutage immer noch dies sagen können, obwohl die Mutter bis heute um jeden Preis ihren Mann schützt. D.h. eine liebende Mutter lässt zu, dass ihr Mann seinen S……. in ein Kindermund steckt?
Joseline Wick konnte das ganze noch übertreffen, indem sie mir erklärte, eine Mutter kann ihr Kind hassen und lieben.
Das kann doch nicht denen ihr Ernst sein, in diesem Zusammenhang zu reden, dass eine Mutter ihr Kind liebt.
Der Gutachter hat ein paar kleinere inhaltliche Fehler (Daten und Abläufe) gemacht, auf die ich aber nicht eingehen werde.














Über den Aufenthalt in der Brüschhalde werde ich ein anderes Mal schreiben und zudem überlege ich mir, ob ich die versteckten Tonbandaufnahmen ins Internet stellen soll.

Dienstag, 20. März 2007

Umgang mit medizinischen Kinderakten

Nachdem ich mich 1995 bei der Direktion des Innern des Kantons Zürich bei Frau Rüegg wegen einer Namensänderung erkundigt habe, hiess es von ihr, ich müsse beweisen, dass ich vergewaltigt wurde. Ausserdem sagte sie, dass eine Namensänderung das „Problem“ auch nicht ändern würde und eine Vergewaltigung sowieso nur ein psychisches Problem ist!
Diese unsensiblen Aussagen machten mich sehr betroffen.
Da ich wusste, dass es zur meiner Vergewaltigung ein Gerichtsurteil sowie ein medizinisches Gutachten über mich gab, setzte ich mich mit der Akten besitzenden Vormundschaftsbehörde in Illnau-Effrektion in Kontakt, um eine Kopie meiner medizinischen Akten zu verlangen.
Dies wurde mir aber immer verweigert und man sagte mir, ich solle mich an das damals zuständige Gericht wenden. Das Bezirksgericht Pfäffikon händigte mir darauf hin (datiert auf 28. Juni 1995, erhalten aber erst einige Zeit später!) aber nur einige wenige Auszüge aus, gewisse Stellen wurden beim kopieren abgedeckt.
Als ich diese wenigen Auszüge lass, war ich entsetzt, mit was für einer verniedlichenden Sprache meine Vergewaltigung festgehalten wurde. Bis zu einem gewissen Grad konnte ich mich damit abfinden, dass dies früher möglicherweise so üblich war.
Mit der Einstellung, die Frau Rüegg vom Departement des Innern zeigte sowie mit der verniedlichenden Sprache der Aktenauszüge, sah ich keine Chance meine Namensänderung zu bekommen. Ausserdem verdeutliche mir Frau Rüegg, dass sie keine Präzedenzfälle will, wie es meiner wäre.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich aus dem Medien vernommen, dass man das Anrecht auf seine Akten hat.
Durch diese Berichte gestärkt, verabredete ich auf den 24. Juli 1995 einen Gesprächstermin, um meine Akten einsehen zu können und um eine Kopie meiner Akten zu erhalten. Dies wurde mir aber aufs Heftigste an diesem Gespräch verweigert. Ich machte aber dem Beamten, Herrn Siebert, nochmals klar, dass ich beweisen muss, dass ich unter der Vergewaltigung auch psychisch gelitten habe. Immer noch ablehnend sagte er mir, dass seine Behörde ein Schreiben in meinem Namen aufgesetzt hat, indem ich mich an die VB Illnau-Effretikon wende und sie sogleich bevollmächtige, einen Antrag an die Direktion des Innern des Kantons Zürich bezüglich meiner Namensänderung zu stellen. Der Brief in meinem Namen ist auf den 24. Juli 1995 datiert und Herr Siebert sagte, dass „mein“ Brief dann dem Antrag auf Namensänderung der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon dann beigelegt wird.
Bevor ich „meinen“ Brief unterschrieb, machte ich Herrn Siebert darauf aufmerksam, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, nämlich dass ich die leibliche Tochter meiner Mutter bin und nicht das Pflegekind und dass ich im grossen Ganzen schon immer bei meiner Mutter gewohnt habe. Herr Siebert sage aber nur, dies sei nebensächlich, müsse nicht geändert werden, ich solle kooperativ sein und ob mir meine Namensänderung denn nicht wichtig sei. Das heisst, ich wurde ziemlich unter Druck gesetzt.



Am 8. August 1995 bekam die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon einen Telefonanruf von der Direktion des Innern. Aus der entsprechenden Aktennotiz ist ganz deutlich zu erkennen, dass sie nicht vorhaben, meine Namensänderung zu gewähren. Nur sagte mir nie jemand etwas davon!

Nach einigen Telefongesprächen mit der VB Illnau-Effretikon nach dem Gesprächstermin, kam mir je länger je mehr alles merkwürdig vor. Auf mein Gefühl verlassend nahm ich Kontakt mit der unentgeltlichen Rechtsauskunft in Effretikon auf, damit diese mir beisteht. Die Juristin meinte, dass mein Fall sehr kompliziert sei und ich mir eine Anwältin nehmen sollte. Sie empfahl mir unter anderem Frau lic. iur. Safia Sadeg. Ich überreichte Frau Sadeg meine Unterlagen, doch sie schaffte es auch nicht meine Akten bei der VB Illnau-Effretikon frei zu bekommen, wie man in der nächsten Akte sehen kann.


Ich verstehe nicht, warum die VB Illnau-Effretikon und andere Gesetze wie das Datenschutzgesetz nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Aus der Abrechnung der Anwälte sah ich, dass die Anwältin sehr viel mit der Direktion des Innern telefonierte, was sie aber mit denen besprochen hat, weiss ich bis heute nicht.
Im Dezember 1995 nahm ich nochmals Kontakt mit der VB Illnau-Effretikon auf. Diese sagten jetzt, ich müsse für die Namensänderung wegen „Datenschutzgründen“ eine Vollmacht von den Grittis holen!
Mir ging es nach dieser Aussage die nächsten Wochen sehr schlecht, ich musste erbrechen.
Zuerst musste ich dann überhaupt meine Mutter ausfindig machen. Dann rief ich ihr an, hatte aber immer den Jürg Gritti am Apparat, worauf hin ich dann immer das Telefon aufhängte. Ich hatte vor ihm noch zu viel Angst und wollte mit dem nicht reden.
Als ich dann einmal meine Mutter an der Leitung habe, sagte ich ihr, dass ich von ihr und Jürg Gritti eine Vollmacht brauche, damit ich Zugang zu meinen Akten bekomme.
Ich schickte ihre dann einen Brief, den sie und er nur noch unterschreiben mussten. Den unterschrieben Brief habe ich dann der VB Illnau-Effretikon zugestellt.
Gebracht hat es mir aber nichts, da die VB Illnau-Effretikon mir immer noch meine Akten verweigerte.
Ich konnte überhaupt nicht verstehen, dass einem die eigenen Akten verweigert werden können, obwohl man doch Recht darauf hat.Ich bestand auf mein Recht und teilte dies der VB Illnau-Effretikon mit.
Darauf hin bekam ich dann einen neuen Gesprächstermin auf den 14. Oktober 1996.
Doch wie man dem Dokument des 23. September 1996 entnehmen kann, wurde schon zu diesem Zeitpunkt endgültig beschlossen, dass ich am 14. Oktober 1996 weder Aktieeinsicht noch Aktenkopien bekommen werde!

Wie das Gespräch vom 14. Oktober 1996 aus der Sicht der VB Illnau-Effretikon ablief, ist aus ihrem Brief an den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich vom 15. September 1997 ersichtlich.
Es ist einfach unglaublich, was die VB Illnau-Effretikon gegenüber dem Datenschutzbeauftragten behauptete, wenn doch dokumentiert ist, dass es die VB Illnau-Effretikon selbst war, die mir keine Aktenkopie oder –einsicht geben wollte!
Am 14. Oktober 1996 versuchte ich Herrn Siebert klar zu machen, warum und wieso ich meine Akten brauche und ich darauf das Recht habe. Siebert antwortete darauf, ich könne nur Fragen zum Inhalt der Akten stellen. Als ich dann doch Fragen stellte, gab mir aber Siebert generell keine Antworten oder schwammige Angaben. Nachdem ich all meine Frage gestellt habe, war das Gespräch beendet und verliess das Büro. Ich holte dann meine Kinder aus dem Warteraum. Hätte ich den sonst sitzenbleiben sollen?
Am 8. November 1996 bekam ich von der VB Illnau-Effretikon einen Brief mit folgendem Inhalt:

Schon eine Frechheit: Zuerst müsse ich mich behandeln lassen, obwohl keine vorgängige Diagnose eines Arztes besteht. Erst dann könnte ich meine Akten sehen und dann auch nur in Begleitung. Und dann genau in der Klinik, in welcher Jürg Gritti schon eine Therapie machte und anschliessend wieder ein Mädchen vergewaltigte. Wer diese Therapie bezahlen sollte, war auch unklar. Als ich dann die VB Illnau-Effretikon fragte aus reiner Neugier fragte, wer die Therapie bezahlen würde, schrieb sie mir am 6. Dezember 1996 folgendes:
Jetzt hiess es nur noch, dass die Begleitperson bezahlt werde. Aber schon erstaunlich, dass Siebert mir etwas bestätigte, dass ich gar nicht fragte.
Telefonisch sagte Siebert mir aber trotzdem, dass ich zuerst eine Therapie machen müsse.
Da mir all dies sehr eigenartig erschien, rief ich andere Spitäler auch in anderen Kantonen an. Alle verneinten, dass ich eine Therapie machen müsse um in meine Akten einsehen zu können oder eine Kopie zu erhalten, geschweige dass es eine ärztliche Begleitperson braucht.
Unterdessen hat aber die VB Illnau-Effretikon am 29. November 1996, dem Begleitbrief zur Akte „15/3“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschrieben, wie man im Folgenden einen Auszug sieht:

Soweit geht wohl eine Vormundschaftsbehörde, um nicht Akten herausrücken zu müssen!
Noch aus dem gleichen Brief:

Es ist einfach erschreckend, wie man mit medizinischen Gutachten umgeht.
Unterdessen hatte ich noch die Scheidung eingereicht gehabt. Die VB Bülach hatte nichts besseres zu tun, als diesen Brief and das Bezirksgericht Bülach einzureichen, dass die Scheidung durchführte.
In der Scheidung wurde dann immer wieder von einer Akte „15/3“ geredet. Als ich dann meine Anwältin Frau lic. iur. E. Ernst fragte, was das ist, sagte sie nur, dass dies unwichtig sei. Dies kam mir alles suspekt vor.
Als dann die Scheidung weiter an das Obergericht ging, bekam ich vom Obergericht am 10. April 1997 einen Brief, dass ich zur Akte „15/3“ Stellung nehmen müsse! Dies konnte ich ja nicht, da ich weder den Inhalt kannte noch die Akte hatte! Das Obergericht meinte nur, meine Anwältin hätte mir das herausgeben müssen.
Kurz gesagt: Ich bekam die Akte erst, als die Frist zur Stellungsnahme schon abgelaufen war!
In mir gingen alle Emotionen hoch, wie man so mit Akten umgeht, dass die Betroffenen selbst nicht darüber informiert werden, keine Offenheit, keine Transparenz, keine Ehrlichkeit.
Auch werte ich mich aufs Heftigste, dass das Gutachten in die Scheidung einbezogen wird. Der Richter beschloss aber, dass ich das Gutachten nur zusammen mit Frau Wider einsehen kann. Als ich das Gutachten einsah, kam mir das blanke Entsetzen, dass man mir wegen eines solchen Gutachtens die Kinder wegnehmen wollte. Selbst meine Anwältin verstand nicht, warum mir wegen meinem Gutachten die Kinder weggenommen werden sollten.
Aber dadurch hatte ich immer noch nicht eine Kopie meines Gutachtens. Frau Wider musste es zuerst meiner Anwältin schicken und dann bekam ich es durch meine Anwältin. Dies brauchte natürlich auch seine Zeit. Das allergrösste war noch, dass Frau Wider die Akte nicht an die VB Illnau-Effretikon zurückgeschickt hatte, wie sie es sollte, sondern das ganze Gutachten und weitere an die VB Bülach schickte; dies natürlich ohne Absicht…
Als Nächstes stelle ich meine medizinischen Akten ins Internet.

Update 29. Mai 2020

Namensänderung, Direktion des Innern ......





Dienstag, 20. Februar 2007

Evelyne Pente und Finanzen

Frau Evelyne Pente, Sozialarbeiterin und Mediatiorin, die von der Vormundschaftsbehörde beauftragte Beistand meiner Kinder, hatte den Auftrag, die Interessen meiner Kinder zu vertreten.

Wie sich später anhand von Akten, Dokumenten und Tonbandaufnahmen zeigte, war sie überhaupt nicht darauf aus, die Interessen meiner Kinder zu wahren. Das Schlimme ist, dass sie uns immer in den Glauben lies, dass sie unsere Interessen vertreten und uns helfen würde. Jedoch machte sie fortlaufend Versprechungen, die sie nicht einhielt.




Auf diesem Dokument sieht man, was für einen Stundenlohn Evelyne Pente bekam. Nach den weiteren Informationen, die ich bekommen habe, hat sie wahrhaftig CHF 120.- pro Stunde verdient.


Ein Beispiel wie Evelyne Pente gegen meine Kinder arbeitete:

Meine Kinder schrieben selbstständig einen Rekurs bezüglich den Massnahmen an die Gerichte, sich auf die UNO-Kinderrechtskonvention stützend. Evelyne Pente war mit dem nicht einverstanden und schrieb ihrerseits einen Brief an das Gericht. Auch das Obergericht wurde stutzig über das komische Verhalten von Evelyne Pente, nämlich dass sie sich gegen einen Rekurs aussprach, obwohl sie der Beistand ist.

Das Obergericht entschied, dass in teilweiser Gutheissung des Rekurses ein Teil des vorinstanzlichen Entscheids aufgehoben wird und Prozess im Sinne einer neuen Entscheidungsfindung an die Vorinstanz zurückgewiesen wird.

Von dort ging es aber nicht mehr weiter, da meine Kinder mittlerweile aus dem Heim entlassen wurden. Somit wurde eine allfällige Anhörung vor Gericht nach Ansicht des Rechtssystems gegenstandslos.






Hier sieht man, wie spendabel der Staat ist, wenn ein Kind in eine teure Institution eingewiesen wird, jedoch überhaupt nichts zahlt, wenn das Kind bei den Eltern wohnt.

Von den CHF 2700.- sah mein Sohn keinen roten Rappen, geschweige dass Schulbücher damit bezahlt wurden!


Ziemlich entsetzt war ich auch, als ich im März 2003 noch einige Akten frei bekommen habe. In einem Memorandum vom 21. September 2001 steht, dass auch unter anderem Evelyne Pente empfahl, dass es keine Hilfestellungen, auch keine finanzielle, für uns mehr geben wird.

Ich frage mich, was den überhaupt die finanzielle Unterstützung bzw. überhaupt eine Hilfestellung seitens der Behörde war.


Auch war ich ziemlich wütend, dass Evelyne Pente mir während dieser Zeit ständig vorgaukelte, dass ich jede Unterstützung bekommen werde, die ich benötige, obwohl in diesem Dokument steht, dass man mich oder meine Kinder in keiner Weise in irgendeiner welchen Art unterstützen wollte.

Darauf hin rief ich sofort Herrn Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach an um ihn zu fragen, was und wann ich den jemals für eine finanzielle Unterstützung bekam. Herr Huber bejahte, dass wir niemals eine direkte Unterstützung bekamen, jedoch sah er die Finanzierung des Heimes als eine indirekte Unterstützung! Auch bestätigte er, dass meinem Sohn nie ein Buch bezahlt wurde.

Ich kam mir vor wie im falschen Film. Zum Glück habe ich dieses Gespräch auf Tonband sowie ein sehr aufschlussreiches Gespräch von Evelyne Pente.

Mittwoch, 27. Dezember 2006

Wenn man den Namen eines Pädophilen tragen muss

Vorwort:
Ich stelle hiermit meine Geschichte ins Internet, weil niemand für meinen Fall zuständig sein will. Die Geschichte fing an, als ich 1995 den Namen Gritti, meines Vergewaltigers, nicht mehr als Nachnamen tragen wollte, sondern meinen Geburtsnamen. Da ich aber für das Departement des Innern des Kantons Zürich als Beweis für die Vergewaltigung Akten hätte vorlegen müssen, beantragte ich diese. Mir wurde aber seitens der Akten besitzenden Behörde sowohl Aktenkopie als auch Akteneinsicht verweigert, selbst meiner Anwältin.
Des Weiteren herrscht wegen dem und daraus resultierenden, anderen Gründen ein extremes Datenchaos bezüglich meiner Person, d.h. auf jeder Amtstelle habe ich andere oder widersprüchliche Angaben. Es scheint zu sein, dass ich kein Rechtsmittel habe, Änderungen zu verlangen. Auch habe ich akzeptiert, dass ich kein Recht auf irgendwelche finanzielle Unterstützung habe, obwohl ich unter dem Existenzminimum lebe. Mir wurde immer gesagt, es sei kein Fehler gemacht worden. Damit jedes Kind, dass vergewaltigt wurde, weiss, wie Behörden mit den daraus entstandenen medizinischen Akten umgehen bzw. in die Scheidung einbeziehen können (ohne die betroffene Person vorher zu informieren), werde ich hier meine medizinischen Kinderakten veröffentlichen, damit man sieht, um was für sensible Akten es sich handelt.
Ich wurde am 23. Dezember 1958 York, Toronto, Kanada als uneheliche Tochter der Waltraude Flück geboren, als meine Mutter bei der Familie Backstein, dazumal 320 Rosemary Road, Forest Hill Toronto, Kanada, arbeitete, um die englische Sprache zu lernen.
Bis heute behauptet meine Mutter, sie wurden von zwei Männern überfallen und vergewaltigt. Einer von dieser soll mein Vater gewesen sein. Diese „Theorie“ wird bis heute auch von der restlichen Verwandtschaft mütterlicherseits bestätigt und dass es in Kanada deswegen eine Strafanzeige gemacht wurde. Doch nach intensiven Nachforschungen, sowohl Anfangs der 80er Jahren des letzten Jahrhunderts als auch in den 90ern, habe ich nichts gefunden, was diese Theorie bestätigen würde. Komischerweise konnte mir meine Mutter nie eine amtliche Schrift bezüglich einer Strafanzeige vorlegen. Auch ist es doch sehr merkwürdig, dass dann meine Mutter die nächsten 9 Monate bis zu meiner Geburt bzw. bis zur Rückreise im März 1959 in Kanada blieb oder dass nicht einmal die schweizerische Botschaft in Kanada kontaktiert wurde.
Die ersten Jahre meines Lebens wohnte ich bei meinen Grosseltern, die mich vor behördlichen und familiären Übergriffen stets in Schutz nahmen. Wie damals üblich gab man Kindern wie mir den Übernamen „Bastard“ oder „Strassenköter“.
Für ein Jahr wohnte ich mit meiner Mutter im Inselhofspital, in dem ledige Mütter wohnten, die ein Kind erwarten. Dort kam mein Halbbruder Andres Gasser 1964, heute wohnhaft in Schaffhausen, zur Welt. Zur Gesicht bekam ich ihn bei der Geburt nicht, da meine Mutter ihn zur Adoption freigab. Die Familie mütterlicherseits behauptet, dass auch er von einer Vergewaltigung abstamme. Von den Ämtern her hiess es, dass es diesen Bruder gar nicht gäbe bzw. (O-Ton): „Sie sehen Gestalten, die es nicht gibt.“
Am 3.9.1965 zog ich mit meiner Mutter nach Effretikon und sie heiratete sogar am gleichen Tag den Jürg Gritti.
Bald nachdem ich mit meiner Mutter nach Effretikon zog, finden die sexuellen Übergriffe seitens Jürg Gritti an.
Ich kann mich noch erinnern, dass ein Kollege, samt dessen Frau, von Jürg Gritti einmal stutzig wurde bzw. merkte, dass etwas nicht in Ordnung war. Daraufhin gab es einen riesen Krach zwischen denen und Jürg Gritti kündigte denen die Freundschaft. Daraufhin zogen „wir“ 1966 nach Illnau.
Dort ging dann der Horror für mich richtig los.




Auf dem Foto sieht man mich mit meinem weiteren Halbbruder, der 1966 geboren wurde.

Am 7. Mai 1968 erhielt ich gegen meinen Willen, obwohl man mich noch scheinheilig fragte, ob ich damit einverstanden wäre, die Namensänderung auf „geborene (!) Gritti“. Seitens der Behörde und der Familie wurden sogar Einschüchterungsmassnahmen gegen mich unternommen, z.B. dass ich in der Schule von den anderen Kindern zusammengeschlagen und geplagt werde, wenn ich einen anderen Namen als die Mutter hätte, damit ich umstimmen würde. Schlussendlich wurde trotzdem eine Namensänderung gegen meinen Willen durchgeführt.
Zu den folgenden Akten: Da die ganze Verwandtschaft immer wieder sagt, „der Gritti wurde nie verhaftet oder verurteilt“ und dies auch glaubwürdig anderen Personen weitergeben einige Behörden behaupten, ich könne mich nicht an meine Kindheit erinnern, sehe ich mich gezwungen, meiner Glaubwürdigkeit wegen einzelne Akten zu veröffentlichen.
Am Extremsten ist meine Mutter. Bis heute behauptet sie, J. Gritti wurde dazumals wegen mir verhaftet und ich sei schuld daran!
Auch bei einem persönlichen Gespräch mit meiner Mutter, um ihr klarzumachen, dass J. Gritti rechtskräftig verurteilt wurde, stritt sie es, obwohl ich ihr die Unterlagen mitgebracht habe, vehement ab. Dieses Gespräch nahm ich offen auf. Danach gingen wir zur nächsten Polizeistelle, weil sie eine Strafanzeige gegen mich (!) wegen Verleugnung machen wollte.
Bei dem ganzen Stress habe ich vergessen, dass Aufnahmegerät in meiner Tasche abzustellen. Dadurch hört man auf dem Tonband, dass es zur Verhaftung von J. Gritti kam, weil er entweder bei frischer Tat erwischt wurde oder es eine Anzeige von Opfern gab, die ich nicht kannte und von einem anderen Ort stammen. Die Familie machte den grossen Fehler, meine Kinder als Lügner zu bezeichnen, dass z.B. meine Kinder zu ihnen hätten wollen.
Eine von vielen Behauptungen war, dass ein Wolfgang aus Berlin, der zu Gast bei meiner Familie war, das Telefon abgenommen hätte, als meine Söhne bei ihnen angerufen hätten. Da ich eine solche Behauptung nicht auf mich sitzen lassen wollte, verlangte ich die Nummer dieses Wolfgangs aus Berlin. Ich liess nicht locker, bis ich sie hatte (Tel.-Nummer: 0049 3328 4470 974). Da ich nicht locker liess, hatte ich dann auch einmal den Gritti am Apparat. Ich sagte ihm, was er mir und den anderen Kindern antat, doch er stritt alles ab. Darauf hin sagte er mir, dass ich auf seiner Todesliste sei und er mich eines Tages umbringen wird. Als Kind konnte er mir damit Angst machen, aber heute nicht mehr.
Als wir diesen dann anriefen, wusste er nichts von all dem, nicht einmal, dass ich eine Tochter der Gritti bin.
Diese Situation zeigt vorbildlich, wie meine Familie entscheidende Tatsachen verdreht.
Als ich meiner Mutter anrief, nahm meine Halbschwester Regula Gritti, die mit einem Kantonspolizisten verheiratet ist und selber von J. Gritti misshandelt wurde (1984/85 war der Prozess), das Telefon ab. Ich redete mit ihr und ihr zum wiederholten Male, dass ich meine Kinder nicht zu Pädophilen schicke, wenn sie dies mit ihren Kindern macht, ist dies ihre Sache. Anschliessend wollte sie mit meinen Kindern reden und sagte zu ihnen, dass ich sie negativ gegenüber den Grosseltern beeinflusst hätte und dass die Grosseltern nur ihnen helfen wollten.
Von allen Seiten kam nie das Verständnis, dass ich keinen Kontakt zu einer pädophilen freundlichen Familie haben wollte, geschweige denn dass ich denen meine Kinder in Obhut gebe.
Für Leute, die so etwas erwarten, empfinde ich nur tiefen Ekel.
In die Details möchte ich nicht gehen, aber ich werde ein paar Beispiele bringen, wie J. Gritti bei seinen Misshandlungen vorging.
Als ich als Kind mit meiner Mutter und J. Gritti Kleider für mich einkaufen gingen, wählte alle Kleider J. Gritti aus. Die Verkäuferin sagte dann zu mir, ich müsse meinem „Papi“ schön danke sagen. Ich schaute die Verkäuferin darauf hin mit dem Blick an, dem später nachgesagt wurde, ich könne mit meinen Augen Personen töten.
Die Verkäuferin sagte dann nur, ich sollte sie nicht so böse anschauen. Ich wusste aber genau was es für mich heisst, J. Gritti „Danke“ zu sagen.
J. Gritti zwang mich auch, andere Kinder zum Spielen in „unsere“ Wohnung hinauf zu nehmen.
Als ich merkte, was er auch diesen Kindern antat, weigerte ich mich, indem ich ihm vortäuschte, dass niemand mit mir Spielen möchte.
Ich fühle mich gegenüber diesen Kindern immer noch schuldig, weil ich mich nicht besser wehren konnte.
Manchmal hatte ich Glück, und ein Junge aus unserem Wohnblock, Roland Erb, der mit mir draussen „Mühle“ spielte.
Dann fing der Gritti an für mich Mädchen in unsere Wohnung einzuladen, damit „ich“ jemand zum spielen habe. Einmal kam ich von draussen leise in die Wohnung. Ich hörte dann aus dem Schlafzimmer seltsame Geräusche. Ganz vorsichtig öffnete ich die Türe und sah wie ein Mädchen, dass etwas jünger als ich war (ich war damals ca. 9 Jahre alt), aber ungefähr einen ähnlichen Haarschnitt hatte (aber blond), halb nackt vor dem Gritti stand und wie er…
Der Gritti hatte eine unheimliche Art uns Opfer einzuschüchtern. Einmal zuckersüss wie alles normal wäre oder mit Drohungen. Bei mir wendete er noch einen ganz fiesen Trick an, von dem ich erst in der Kinderpsychiatrie darüber reden konnte. Er hatte eine quadratische Dose auf dem Sideboard (im Wohnzimmer) aufgestellt, und gesagt, er sein ein Gerät, das aufzeigen könne, wenn ich jemandem was sagen würde. Er erklärte die Funktion dieses Gerätes ähnlich einem Fernseher (zu dieser Zeit waren Fernseher im privaten Haushalt nicht selbstverständlich). Ich hatte solche Angst in die Nähe dieses „Gerätes“ zu komme oder überhaupt näher zu betrachten. Auch hörte ich immer wieder, wie dumm ich sei und mir sowieso niemand glauben würde.
Erst durch die heutige Akteneinsicht habe ich erfahren, dass ich als Kind eine starke Legasthenikerin war. Somit war es für Gritti eine Leichtigkeit mich plausibel für dumm zu erklären, weil ich auch schlechte Schulnoten hatte.
Die Verhaftung von Gritti am 30. September 1968.
Meine Mutter war wegen der Geburt meines jüngsten Halbbruders schon längere Zeit im Spital und meine beiden andere anderen Halbgeschwister waren bei Verwandten väterlicherseits. Es war spät am Abend. Ich hatte Hunger, getraute aber nichts zu nehmen, weil ich immer zuerst fragen musste, da es sonst Schläge setzte, u.a. auch mit dem Gürtel.
Der Hunger war aber so gross, dass ich mir einen Finger befeuchtete und mit diesem ein paar Brotkrümel aufnahm. Dies Tat ich, damit der Gritti nicht merkte, dass ich was genommen habe. Dann trank ich noch zwei grosse Schlücke Milch direkt aus dem Milcheimer, weil ich der Überzeugung war, dass er dies nicht merken würde. Ich ging dann ins Bett. Auf einmal hörte ich mehrere Männerstimmen, doch ich wusste nicht, was ich machen sollte: entweder mich schlafen stellen oder mich unter dem Bett verstecken. Dann nahm ich aber allen Mut zusammen und ging ins Wohnzimmer. Dann ging die Türe zwischen dem Wohnzimmer und dem Wohnungsgang auf. Ich sah dann den Gritti mit zwei Männern, die sich als zwei Polizisten zu erkennen gaben. Bis heute frage ich mich, ob die Polizisten gewusst haben, dass ich in der Wohnung anwesend war, da die Polizisten ziemlich verdutzt reagierten, als sie mich sahen. Diese zwei Polizisten haben meiner Meinung gut reagiert. Sie waren auch viel grösser und kräftiger gebaut als der Gritti. Ein Polizist ging dann hinaus und kam nach einer Zeit wieder zurück und sagte zu mir, ich könne bei den Nachbarn übernachten, damit ich nicht alleine bin. Ich sagte darauf hin, dass sei aber nicht gut. Auf die Frage wieso, sagte ich, dass dies so besser sei. Der Polizist akzeptierte dies und ging zur nächsten Nachbarsfamilie. Meine Reaktion war wieder die gleiche. Dann fragte er mich, zu wem ich möchte. Dann sagte ich: „Zu Familie Erb.“ Als der Polizist wieder kam, sagte er, die Familie habe gar keine Mädchen. Ich erwiderte, dass dies so besser sei.
Am nächsten Tag ging ich zur Schule und auf dem Pausenplatz riefen ein paar Kinder: „Dein Vater ist ein Zuchthäusler.“
Die Polizisten kamen dann mit einer Polizistin zu mir in die Schule, worauf hin das erste Verhör stattfand.
Die folgenden Verhöre mit anderen Personen bewirkten bei mir, dass ich das erst gerade gewonnene Vertrauen in die Behörden wieder verloren habe. Ich wünsche keinem Kind solche Verhöre.
Es ist einfach nur schockierend, was Lydia Murer (Sozialarbeiterin) geschrieben hat. Mich selber verwundert dies nicht, da sie noch einiges Anderes geboten hat, was ich zu einem späteren Zeitpunkt erwähnen werde.




Joseline Wick, heutige Pampaluchi, wohnhaft in Henggart ZH.
Ich war extrem enttäuscht und entsetzt, dass Joseline Wick mir alle Chancen für eine Ausbildung und eigenständiges Leben vernichtete, indem sie mir die Ausbildung verweigerte.
Wie sieh es tat, kann der Leser aus der folgenden Akte entnehmen. Der Bericht stammt von der Sozialarbeiterin Christine Gäumann, einer der wenigen Sozialarbeiterin, die sich für Kinder einsetzt.
Joseline Wick hat aber noch Schlimmeres gemacht, auf das ich später einmal zurückkommen werde.

Update 18. Juli 2016:

In diesem Haus mit dem französischen Balkon (mit den 2 Abfall Container) wurde ich misshandelt, weitere Opfer stammen von der näheren Umgebung. Früher war nebenan eine Villa und schräg gegenüber eine kleine Schokoladenfabrik. An die Kirschstängeli erinnere ich mich heute noch.

https://www.google.ch/maps/place/Illnau,+Bahnhof/@47.4100877,8.7247728,3a,83.4y,40.45h,91.12t/data=!3m6!1e1!3m4!1svRorm2gNCh25XCFZLi7iug!2e0!7i13312!8i6656!4m5!3m4!1s0x479aa2ea68445aeb:0xce6e9ff149132a2c!8m2!3d47.408926!4d8.7225977!6m1!1e1


Update 21. Januar 2017
Da man dabei bleibt, dass ich mein ganzes Leben lang Wahnvorstellung habe und meine Kinder gegen die Grosseltern gehetzt habe, werde ich meinen Blog weiterführen, da niemand für meinen Fall zuständig ist.

Weitere Opfer vom Gritt: Ein Kind das nebenan gewohnt hat von der Familie Hofmann. Regula Isenschmid. Doris Krüsi.

http://namensaenderung.blogspot.ch/2016/11/mittater.html
http://namensaenderung.blogspot.ch/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html