Posts für Suchanfrage jugendsekretariat bülach werden nach Relevanz sortiert angezeigt. Nach Datum sortieren Alle Posts anzeigen
Posts für Suchanfrage jugendsekretariat bülach werden nach Relevanz sortiert angezeigt. Nach Datum sortieren Alle Posts anzeigen

Sonntag, 24. Mai 2009

Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte

Meine Kinder mussten einige Abklärungen beim Jugendsekretariat Bülach machen, zu denen sie auch gingen. Dies geschah wegen der Scheidung. Dabei wurden sie aber angelogen und getäuscht und meine Kinder und ich mussten uns dann fortlaufend auf Tratsch, der vom Jugendsekretariat und der Vormundschaftsbehörde Bülach ausging, rechtfertigen. Auf dies werde ich zu einem anderen Zeitpunkt genauer eingehen.
Wir suchten ja beim schulpsychologischen Dienst Hilfe als Vermittler für das Stipendium meines älteren Sohnes und wegen der eigenartigen Einstufung meines jüngeren Sohnes . Vorher war ich schon bei der Schulbehörde bei Herrn U. Jäggli und H. Plattner (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) , doch diese fühlten sich auch nicht zuständig. Als kurz vor den Sommerferien 2000 klar wurde, dass der Schulpsychologe Rolf Fravi nicht für seine Arbeit in unserem Fall bezahlt wird, wurde ich ziemlich sauer und meine Kinder waren auch wütend und enttäuscht. Die Antwort der Behörden war aber nur, dass man auch nach den Sommerferien schauen könne. Meine Kinder sagten darauf hin allen involvierten Behörden, dass sie nach den Sommerferien dann nicht mehr in die Schule gehen werden.
Neben der genannten Aussage war auch der Grund, dass die Mitarbeiter des Jugendsekretariats Bülach und der Vormundschaftsbehörde Bülach ständig zu den Lehrern meiner Kinder gingen und dort Erkundigungen über sie einholten. Dies wäre nicht das Problem gewesen, da sie das wegen der Scheidung taten. Das Problem war, dass sie dabei auch irgendwelche Sachen den Lehrern erzählten, wodurch meine Kinder über die gesamten Jahre oft in der Pause oder während dem Unterricht beim Lehrerpult mit dem Lehrer sprechen mussten. Einmal hat die Mitarbeiterin des Jugendsekretariats, Frau Caprez, beim Lehrer meines ältesten Sohnes „nur“ Erkundigungen einholte, dieser aber dann meinen damals 10-jährigen Sohn fragte, ob er und sein Bruder den gleichen Vater hätten! Mein Sohn kam dann in einer der grösseren Pausen aufgelöst nach Hause. Selbst beim Klassenwechsel meines älteren Sohnes ging sie im Vorneherein zum neuen Lehrer, ohne dass dieser meinen Sohn schon gesehen hätte. Meine Kinder befürchteten, dass dies im Gymnasium und in der Realschule fortgeführt werde.
Heute ist meine Vermutung, dass es geplant war die Situation eskalieren zu lassen um gegen mich vorzugehen können, weil ich auf meine Rechte, wie etwa Datenschutz und Akteneinsicht, beharrte.
Da meine Kinder nach den Sommerferien 2000 nicht mehr zur Schule gingen, hat die Vormundschaftsbehörde Bülach am 29. September 2000 beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nachdem wir davon von Herrn Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach erfahren haben, erkundigte sich mein Sohn beim Kindernottelefon, ob man sie zu einem Gutachten zwingen könne. Diese haben die Frage an einen Staatsanwalt weitergeleitet, der dann meinen Kindern anrief und sagte, man könne sie nicht zwingen. An einem anderen Tag rief dann mein älterer Sohn beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst an. Beim zweiten Telefonat erreichte er endlich Frau Dr. D. Simon, die für dieses Gutachten zuständig war. Mein Sohn erzählte ihr, was alles in Bülach bisher vorgefallen ist und teilte ihr mit, dass man sie nach Aussage jenes Staatsanwaltes nicht zu einem Gutachten zwingen können. Auf die Frage meines Sohnes, wenn sie kommen würden, auch über die Vorfälle in Bülach sprechen dürften und ob sie oder ich eine Kopie dieses Gutachtens erhalten werden, antwortete Frau Dr. D. Simon mit einem klaren nein. Dies begründete sie, dass Fragen von der Seite meiner Söhne und Aussagen von ihnen nicht zu ihrem Auftrag gehören. Ebenso wenig bekämen wir eine Kopie des Gutachtens. Auf die Frage wer dann überhaupt das Gutachten erhalte, sagte zu meinem Sohn, dass dies Herr Franz Xavier Huber von der VB Bülach sein werde (siehe dazu auch den Eintrag: http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2008/08/gutachten-ohne-kenntnis-darber.html).
Da meine Kinder wussten wie die Vormundschaftsbehörde Bülach schon mit meinen medizinischen Akten umgingen und da Herr Huber dieses Gutachten auswerten werde, entschieden sich meine Kinder nicht zum Gutachten zur Frau Dr. D. Simon zu gehen.

Am 5. Oktober 2000 (siehe dazu http://namensaenderung.blogspot.com/2008/06/ergnzender-eintrag-zu-akte-153-und.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html) hatte ich beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde und Ausstandsbegehren beantragt. Am 15. Dezember 2000 wurde der Fall an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet. Am folgenden Auszug sieht man auch, dass der Bezirksrat Bülach im Absatz 2 nicht daran denkt auf die Verstösse gar nicht eingeht mit der unhaltbaren Begründung, dass dies keinen Einfluss auf unsere Zukunft habe .


Wie mit dieser Behörde abgemacht, haben wir dieser wegen einem Gespräch angerufen. Es wurde aber gesagt, es sei nicht ihr Auftrag über das zu sprechen, was in Bülach vorgefallen sei, sondern nur über die Schule bzw. Zukunft. Dies bedeutete, dass mein jüngerer Sohn in die Realschule komme und mein älterer Sohn bleibe weiterhin in der Sekundarschule bleibt.

Am 23. Februar 2001 erhielte ich folgenden Brief des Bezirksrates Bülach mit der Bitte einer Vollmacht:

Da ich nach meiner Ansicht all diese Akten schon hatte, sagte ich dem Bezirksrat Bülach, ich könne die Akten gleich an Opfikon mit weiteren Akten schicken. Dies wollten sie nicht. Beim genaueren Lesen der Aktenliste wurde ich stutzig und fragte den Bezirksrat Bülach, ob es sich beim markierten Brief um diesen Brief handle:

Was ich Gerüchte halber in Gesprächen erfahren habe ist, dass es von Frau Dr. D. Simon ein Gutachten über meine Kinder gab. Von da an verlangte ich dieses Gutachten, was mir aber verweigert wurde. Meine Anfrage an den Bezirksrat Bülach mir noch einmal eine Bitte zur teilweisen Aktenerhausgabe (siehe Brief des Bezirksrates Bülach vom 23. Februar) zu schicken, aber mit einer genauen Angabe des Briefes des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, wurde nicht gemacht. Je länger je mehr bekam ich das Gefühl, dass es sich nicht um den Brief des KJPD handle, den ich zuvor erwähnt habe (siehe Briefe von Frau Dr. D Simon an VB Bülach). Daraufhin habe ich nochmals nachgefragt, ob es sich um ein Gutachten handle. Darauf bekam ich keine Antwort.
Darauf hin habe ich logischerweise keine Unterschrift zur Vollmacht einer teilweisen Aktenherausgabe gegeben.

Was meine Kinder und ich nicht wussten war, dass dann Frau Dr. D. Simon anhand von Akten, welche sie ja von der VB Bülach bekam, ein Aktengutachten machte. Weder Frau Dr. D. Simon noch Herr Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach haben im vorneherein gesagt, was die Konsequenzen sein werden.
Es stellte sich dann später heraus, dass Franz Xavier Huber von der VB Bülach sogar gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich schrieb, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach wesentliche Inhalte aus dem Gutachten festhalten wird
(http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html) letzter Brief, unterster Briefabschnitt)

Es lässt sich somit darauf schliessen, dass es sich um diesen „Brief“ vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst Bülach um das Aktengutachten handelte!


Während des Gespräches hatte ich die ganze Zeit das Gefühl, dass die Behörde in Opfikon schon Akten hatte. Mit der Aktenherausgabe, die ich 2003 bekam, hat sich dies dann bestätigt.

Der Bezirksrat Bülach schrieb in seinem Beschluss vom 23. März 2001, dass es um einen „unbelasteten Neuanfang“ ging.


Dann soll man mir doch erklären, was ein Neuanfang ist, wenn man meinen jüngeren Sohn weiterhin in die Realschule abstufen wollte und mein älterer Sohn weiterhin die Sekundarschule hätte besuchen sollen. Hätte es nicht auch zu einem unbelasteten Neuanfang gehört, dass auch meine Kinder eine Aussage über die Erlebnisse mit dem Jugendsekretariat und der VB Bülach hätten machen können?


Zu einem vorangegangenen Blogeintrag: Vortäuschen einer Namensänderung (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html und ergänzend http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html):
Die „offizielle“ Version der Ereignisse vom 18. April 2001 wurden im Memorandum wie folgt festgehalten:

Würde man diese Akte nur so weitergeben ohne irgend eine Erläuterung, wie es Franz Xavier Huber sehr wohl gemacht hat, würde man meinen, dass ich Frau Heidi Leibundgut, SP Bülach, sowie Brigitte Zolliker, EVP Bülach, direkt gegenüber stand.
Wie meinem Eintrag zu entnehmen ist, war dies nicht der Fall und selbst der Polizist schrieb in seinem Ausrückbericht, dass ich nicht wissen konnte, dass diese beiden Frauen anwesend waren (Link direkt zur Akte im Blog Vortäuschen einer Namensänderung: https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjl-bA_b2W3gYFEod-aMdpXl1rpLBLGkxYFfvLPLUSl2I87gcQJczhVdEk1DgICnUiElQwt3Nk1SFfhzSOBCiQcQUN1WGcLGR1sjzXptFG8Nq4dk5Us8Um7k8EZpzoWejVHL1LRRIkTEboH/s1600-h/pol2+(Custom).jpg)!
Als ich meine Version beim Bezirksrat Bülach oder dem Schulamt erzählte, hatte man mir nicht geglaubt. Und in einem Telefongespräch sagte mir Franz Xavier Huber nur „…was Sie für Geschichten erzählen“.



Was ich in einem späteren Eintrag ausführlicher behandeln werde, als der Ärger mit den Vormundschaftsbehörden Illnau-Effretikon und Bülach um 1995 angefangen hat: Wie ich auf einmal keinen Zugriff mehr hatte auf mein Bankkonto, wie alles (Krankenkasse, Steuererklärung etc) nur noch über Sozialarbeiter lief ohne mein Mitwirken, Verhinderung von Förderkursen für meine Kinder (bspw. fand Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach dass mein ältere Sohn nicht ins Frühenglisch müsse und die Oberstufe dazu noch ausreiche, ablehnende Haltung gegen Computer und speziell bei meinem jüngeren Sohn bezüglich eines Kurses zum figürlichen Zeichnen hiess es dass das Ausdrucksmalen in der Schule reiche). Ich hätte dazumals sehr wohl die finanziellen Mittel gehabt dies meinen Kindern zu zahlen, nur war mein Bankkonto wie bereits erwähnt durch die Behörden gesperrt und alles lief über sie.

Sonntag, 23. September 2007

Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach)

Den folgenden Brief habe ich gekürzt, da es sonst zum jetzigen Zeitpunkt umfangreich geworden wäre, wenn ich auf die gekürzten Stellen auch noch eingegangen wäre. Ich finde es dreist wie man stark man auf eine Aussage beharren kann, obwohl verschiedene Akten das absolute Gegenteil beweisen. Diesen Brief bekam der Bezirksrat Bülach von der Vormundschaftsbehörde Bülach, Werner Scherrer und M. Willi, weil ich beim Bezirksrat Bülach im 2000 eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Vormundschaftsbehörde Bülach eingereicht hatte.
Als erstes behauptet Werner Scherrer, dass das Scheidungsurteil der Vormundschaftsbehörde Bülach nicht bekannt gewesen sei. Dabei hat aber das Bezirksgericht Bülach 1997 bei meiner Scheidung eine Aktenkopie an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt wie der folgende Auszug zeigt, und zwar am 28. Oktober 1997!
Sogar der Protokollauszug eines Protokolls der Vormundschaftsbehörde Bülach zeigt, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach von der Scheidung wusste!
Noch dreister wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach, als sie im Brief behauptet, sie hätte keine Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten. Mit dem Brief vom 29. November 1996 hatte aber die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon „diverse Akten“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt!
Ausserdem hatte ja die Vormundschaftsbehörde Bülach seinerzeit den Brief der VB Illnau-Effretikon vom 29. November 1996 samt der Akte 15/3 an das Bezirksgericht Bülach betreffend der Scheidung geschickt. (siehe hier)
Sogar in einer Aktennotiz (nicht Protokoll!), geschrieben von Herrn D. Weber von der VB Bülach am 28.11.1997, zu einem Gespräch, schreibt D. Weber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon (Hr. Siebert) hat.

Wie der folgende Brief vom 18. Dezember 1997 zeigt, hat selbst die Vormundschaftsbehörde Bülach mir Akten (aber nicht vollständig) von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugesandt, die sie von dieser erhalten hat.
Wie man im folgenden Brief vom 11. September 1997 von Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach) sieht, hat Frau Karin Wider sogar Akten von Illnau-Effretikon „aus versehen“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt, statt zurück an die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon!

Selbst im Jahre 2000 schrieb die Vormundschaftsbehörde Bülach mir noch, dass ich die Akten der VB Illnau-Effretikon, welche die Vormundschaftsbehörde Bülach erhalten hatte, mir die VB Bülach schon zugestellt hatte (Achtung, diese Akten haben nichts mit den in den Beilagen genannten Akten zu tun!).
Was aber diesem Brief vorangegangen war und was dieser Brief eigentlich beinhalten sollte:
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
Zurück zum ursprünglichen Brief: Als ich bei Herrn Huber wegen einem Stipendium für meinen älteren Sohn nachfragte, sagte mir Herr Franz Xavier Huber nur „man könne mal schauen“. Ich hackte nach und fragte, wann dies sein soll. Er meinte aber nur „es reiche noch, wenn es soweit ist“, d.h. wenn mein Sohn dann schon auf dem Gymnasium ist. Da ich nicht wusste, an wen ich mich wegen einem Stipendium wenden musste mir dies auch nicht gesagt wurde (!), wandte ich mich telefonisch an den Schulpsychologischen Dienst von Bülach und erhoffte mir dort Hilfe für das Stipendium für meinen Sohn sowie für die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes. Die Sekretärin verband mich dann mit Herrn Fravi. Daraufhin hatten Herr Fravi, die Lehrer meines älteren Sohnes, mein Sohn und ich ein Gespräch, dass im März 2000 statt fand.
Bei einem weiteren Treffen mit Herrn Fravi am 10. April 2000 beim Schulpsychologischen Dienst entband ich ihn von der Schweigepflicht. Erst an diesem Tag erfuhr ich dann auch, dass Herr Fravi nicht mehr beim Schulpsychologischen Dienst arbeiten wird, er sich aber um einen Auftrag für unseren Fall bemüht. Auch wurde mir von allen Seiten signalisiert, dass der neue Schulpsychologe, Herr Rüegg, unseren Fall nicht übernehmen werde. Als ich dann 2003 zu all meinen Akten kam, nahm ich mit Herrn Rüegg telefonisch Kontakt auf und fragte ihn, ob er den Fall vor den Sommerferien übernommen hätte. Er verneinte dies und er sagte, er habe keinen Auftrag bekommen.
Mit diesem Brief sicht man noch, dass Franz Xavier Huber Herrn Fravi nie bezahlen wollte.

Was ich noch am Schluss erwähnen will: Auf vielen Amtsstellen geht man davon aus, dass ich eine IV-Rente bekomme. Ich bekomme aber keine.

Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?

Sonntag, 29. Juni 2008

Ergänzender Eintrag zu Akte 15/3 und Namensänderung

Dieser Eintrag ist eine Ergänzung zu (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), wie man mit meinen Akten umgegangen ist und in die Scheidung miteinbezogen hat.
Nachdem wieder einiges vorgefallen war und wie man mit meinen Akten umgegangen ist (nächster Abschnitt), habe ich am 5. Oktober 2000 beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese Aufsichtsbeschwerde beinhaltete auch die Geschehnisse bezüglich Akte 15/3 (Brief von VB Illnau-Effretikon an VB Bülach 29. November 1996 und Brief VB Bülach an Bezirksgericht Bülach 27. Januar 1997, für ersteren Brief beide obigen Links, für den zweiten Brief den ersten Link).
Wie man mit meinen medizinischen Kinderakten umging war enorm verletzend; jeder durfte in meine medizinischen Kinderakten einsehen und sich ein Urteil von damals auf mich heute bilden. Ausserdem durfte jeder nur das herausnehmen, was ihm zweckmässig erschien.
All das geschah, ohne mich jemals zuvor zu fragen. Ausserdem wurde dies seitens des Bezirksgerichtes ausdrücklich gutgeheissen, wie man aus der Stellungnahme an vom Leiter des Jugendsekretariats Bülach, Max Peter, und von Karin Wider von 2000 an den Bezirksrat Bülach entnehmen kann:

Auch der Scheidungsrichter (1997) hat meine medizinischen Akten gelesen. Was mir bis heute nicht begreiflich ist, dass nicht wenigstens meine Anwälte damals eine Kopie bekamen.
Es wussten schon immer alle, dass ich in der Kinderpsychiatrie war, weil ich vergewaltigt wurde. Diese Akten wollte man wieder in die Scheidung einbringen. Dies war entwürdigend, verletzend und für mich wieder einmal sehr phädophilenfreundlich. Der Umgang meiner Akten weckte in mir das Gefühl, dass ich schuld an der Vergewaltigung gewesen sei. Die Erinnerungen an die Anhörungen nach der Verhaftung von Jürg Gritti kamen in mir wieder hoch. Man hat heute immer noch dieselbe unsensible Art, wie man mit Opfern von Gewaltverbrechen umgeht.
Auf den letzten Scan bezogen: Jedes Kind, das einmal in einem Kinderheim, Kinderpsychiatrie oder Therapie war, oder Akten bei einer Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat etc hat, muss sich bewusst sein, dass Behörden diese später jederzeit in ein Verfahren einbeziehen dürfen, ohne einen selbst dazu informieren.

Dies ist die Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Bülach zu der Aufsichtsbeschwerde.
Zu Punkt 3: Auch Franz Xavier Huber und Werner Scherrer haben es nicht für nötig gefunden, nachdem sie den Brief vom 29. November 1996 (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) mit einem solchen Inhalt von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten haben, zuerst mich zu informieren.
Zu Punkt 2. bzw. oberhalb: Ich habe der Vormundschaftsbehörde Bülach nie einen Auftrag gegeben, dass sie die Namensänderung für mich machen soll. Ausserdem versuchten sie das gleiche Spielchen wie die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon durchzuführen (SIEHE http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html ?). Nach der VB Bülach hätte ich einen Brief unterschreiben sollen, der inhaltlich nicht korrekt war, um die Namensänderung mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde Bülach (mit dem Briefkopf der VB Bülach) durchzuführen.

Ich wurde aber ziemlich stutzig, dass Franz Huber die Familienscheine (!) an die Direktion des Innern senden wollte. Dies ist insofern merkwürdig, dass es bisher nie hiess, ich müsse Familienscheine schicken müsse (von wem alles überhaupt?). Damals hiess von verschiedenen Seiten nur, dass ich meinen Familienschein beilegen müsste, und diesen hatte ich ja schon von Brienz, Bern.
Auf Nachfrage wollte mir die VB Bülach nicht sagen, was dies für Familienscheine (!) sind und was die „Empfehlung“ beinhaltet. Noch stutziger wurde ich, als den unterschriebenen Antrag hätte der Vormundschaftsbehörde Bülach bringen sollen und nicht selbst abschicken durfte.
Weiterhin zu Punkt 2: Werner Scherrer beklagte sich beim Bezirksrat Bülach noch darüber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach für die Sfr. 23.- des Familienscheins aufgekommen ist. Wenn ich schon kein Vertrauen in diese Behörde habe, bin ich sicher nicht zu dieser gegangen und habe gesagt, sie solle meine Namensänderung durchführen.
Zum Schluss: Als ich meinen Bruder gefunden habe, hat mir niemand geglaubt, dass dies mein Halbbruder ist. Vorher hiess es immer, ich sehe gestalten, die es nicht gibt. Erst viel später kam ich mit grossem Kampf zu Akten, in denen auch ein Familienschein war, der angeblich für die Namensänderung gebraucht wurde und mich und meinen Halbbruder sowie meine Mutter beinhaltet.


Bis heute heisst es immer noch, dass alles richtig abgelaufen ist.

Sonntag, 15. Juni 2008

Abgestrittene Anwesenheit von Evelyne Pente bei der Verhaftung

Der folgende Gesprächsauszug stammt vom Januar 2002, als Frau Evelyne Pente unangekündigt zu uns nach Bülach kam und ich mit ihr ein Gespräch zwischen dem Türrahmen führte. Das Tonbandgerät hatte ich hinter meinem Rücken. Wie schon in anderen Einträgen erwähnt, machte ich Tonbandaufnahmen weil es sonst im Nachhinein hiess, dies und jenes wurden nie gesagt oder nicht so gemeint.
Frau Evelyne Pente sprach ich bei diesem Gespräch auch auf die Verhaftung am 24. Mai 2001 an. Im Folgenden die Abschrift des Gespräches.
Ich: Sie haben auch gewusst, dass die Kinder verhaftet werden, sie haben es gewusst.
Evelyne Pente: Das wusste ich nicht. Ich war gar nicht da gewesen.
Ich: Sie haben es gewusst, weil Sie haben den Auftrag gehabt (Frau Pente unterbricht) –
E.P.: Nein, nein, nein, sorry, bin nicht dabei. Der 20. ist ein Sonntag, opsla. Müsste am Wochenende laufen, am Sonntag arbeite ich.
Frau Pente meint, sie habe von nichts gewusst. Jedoch zeigt das Memorandum vom 10. Mai 2001 von Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (siehe Scan von Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html) ganz klar, dass sie schon vor dem 24. Mai 2001 Bescheid wusste! Im Gegensatz wie im Memorandum geschrieben, war Frau Evelyne Pente nicht erst im Heim anwesend.

Des Weiteren meint Frau Evelyne Pente, sie sei nicht bei der Verhaftung dabei gewesen, obwohl ich sie gesehen habe. Jedoch haben Nachbarn sie auch gesehen und selbst Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach musste zugeben, dass sie dabei war, wie man am folgenden Gesprächsauszug (aus einem anderen Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt) erkennt (Link zur Tonbandaufnahme 13, ab Sekunde 37).
Ich: Und Frau Pente war auch dabei gewesen.
Franz Huber: Nein, sie ist erst nachher ins Spiel gekommen.
Ich: Wann nachher?
F.H.: Im Heim.
Ich: Aber es gibt Nachbarn, die sie auch gesehen haben, vor der Haustüre.
F.H.: Frau Pente?
Ich: Ja, sie hatte ihr Auto vor dem Auto von Scherrer parkiert gehabt.
F.H.: Nein sie ist nachher gerade…äh, sie ist da gewesen und nachher gerade nach Zürich gegangen, damit sie dort ist, wenn die Buben dort sind.
Ich: Eben, dann war sie doch dabei.
F.H.: Ja aber nicht in der Wohnung drinnen, nur draussen
Ich: Doch, sie war draussen.
F.H.: In der Nähe vielleicht, aber nicht unmittelbar Nähe.
Ich: Das ist nun dabei, ob man vor dem Haupteingang wartet oder vor der Haustüre. Das ist dabei.
F.H.: Und was trägt dies nun zur Sache?

Ergänzend zum ersten Gesprächsauszug in diesem Eintrag noch ein weiterer Auszug aus dem selben Gespräch mit Evelyne Pente. Hier noch der Link um die Aufnahme herunterzuladen (Tonbandaufnahme 14):
Ich: Alle, die den Verhafts-Rapport gelesen haben, sagen, es sei eine Verhaftung gewesen.
E.P.: An sich geht so was überhaupt nicht. Und ich habe den Fall erst bekommen, wo (d.h. als) das alles schon gelaufen ist (die Verhaftung). Ich fand, ihr (die Beamten der VB Bülach) spinnt ja alle, ihr (die Beamten der VB Bülach) könnt das ja anders machen. aber dann ist das alles schon gelaufen (d.h. es war alles schon passiert).

Man erkennt wieder, wie Frau Evelyne Pente mich direkt anlügt. Sie sagt, sie wäre nicht der gleichen Meinung gewesen bez. der Verhaftung und wäre erst miteinbezogen worden, als alles schon gelaufen war. Wenn nach der Aussage von Frau Evelyne Pente alles schon passiert ist, als sie miteinbezogen wurde, woher wusste sie dann, dass sie im Heim sein musste? Und wenn dies nicht reicht, wird ja ihre Aussage schon durch die Bestätigungen der Nachbarn, dem Memorandum von Franz Xavier Huber von der VB Bülach und seiner Aussage widerlegt.
Aus dem gleichen Gespräch mit Herrn Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, wie es oben bereits beschrieben wurde. Der Auszug bezieht sich vom Anfang der Aufnahme bis zur Sekunde 36. Nochmals der Link, um die Aufnahme herunterzuladen: (Tonbandaufnahme 13).
Ich: Und wieso kam man gerade mit kugelsicheren Westen?
F.H.: Das weiss ich nicht einmal. Das habe ich nun zum 1. Mal gehört.
Ich: Aber Sie sind ja dabei gewesen.
F.H.: Ja aber ich sehe doch nicht, was die anhaben. Haben die das angehabt?
Ich.: Ja, sie haben kugelsichere Westen angehabt.
F.H.: Glaube ich nicht. Ja ich weiss es nicht. Vielleicht ist es immer so.
Ich: Also sind wir..(verhaftet worden). Holt ihr immer Kinder mit kugelsicheren Westen ab und mit…?
F.H.: Ja wenn sie es so sagen, kann es schon so gewesen sein.
Ich: Ja aber Sie sind dabei gewesen.
F.H.: Ja ich habe ja nicht gesehen, was diese unter dem Kittel an hatten.
Ich: Aha.
Die ganze Zeit nach der Verhaftung hat man mir gesagt, dass die Polizisten keine kugelsicheren Westen anhatten. Entgegen diesen Aussagen sowie der Aussage von Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach, dass die Polizisten die Westen vielleicht unter ihrem Kittel anhatten, zeigt dieses Foto ein anderes Bild.


Mehr dazu, siehe auch Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/01/verflechtungen-zwischen-der.html


Eine Vorschau zum nächsten Beitrag.
Im 1995 schrieb Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach an das Jugendsekretariat Bülach:


Herr Franz Xavier Huber meint somit, dass Asthma und ein Sprachfehler auf familiäre Konflikte zurückzuführen sind, obwohl die Schulmedizin nachweislich nicht dieser Meinung ist. Und in einem darauf folgenden Gespräch mit einer Sozialarbeiterin des Jugendsekretariats Bülach hiess sogar, dass auch Masern einen psychologischen Ursprung haben.

Sonntag, 6. September 2009

Nachtrag und einziges Eingeständnis von Fehlern

Nachtrag zum letzten Eintrag

Wie dem letzten Eintrag zu entnehmen ist, wurde uns die Kopie des „Akten-Gutachtens“ des KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) verweigert. Ohne dessen Inhalt zu kennen hätte ich dem Bezirksrat Bülach erlauben sollen, dass dieser diese und andere Akten der Vormundschaftsbehörde Opfikon weiterleitet (siehe letzter Eintrag, Brief vom 23. Februar 2001).
Natürlich habe ich die Weitergabe einer mir unbekannten Akte über meine Kinder nicht erlaubt.
Später wurde mir dies wiederholt als „unkooperativ“ vorgeworfen und im Beschluss vom 23 März 2001 (siehe Scans (a+b) im letzten Eintrag) hat dies der Bezirksrat Bülach auch angedeutet.

Laut dem Beschluss vom 23. März 2001 des Bezirksrats Bülach hätten die Abklärungen bei der
Vormundschaftsbehörde Opfikon einen „unbelasteten Neuanfang“ zur Folge gehabt. Dies kann aber unmöglich sein, wenn die Vormundschaftsbehörde Bülach im FFE-Beschluss vom 23. April 2001 (siehe Scan unten) schrieb, dass die Weiterbearbeitung unseres Falles zwecks Kinderschutzmassnahmen an die Vormundschaftsbehörde Opfikon weitergeleitet wird (siehe dazu auch Eintrag vom 24. Mai 2009, oberhalb des ersten Scans).


Die Vormundschaftsbehörde Bülach hatte das "Akten-Gutachten" solange zurückbehalten, bis sie nichts mehr zubefürchten hatten. Sie haben das „Akten-Gutachten“ erst mit dem Brief vom 26. April 2001 an den Datenschutz als Kopie an uns geschickt (siehe Vortäuschen einer Namensänderung, 19. Oktober 2007). Dies, 3 Tage nachdem der FFE-Beschluss entschieden wurde!

Hätte ich das Akten-Gutachten vom KJPD zur rechten Zeit bekommen, hätte ich mich wehren können.


Einziges Eingeständnis von Fehlern

Das einzige Mal, als jemals eingestanden wurde, dass Fehler gemacht wurden, war im Brief von Frau Karin Wider und Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach vom 19. November 1997.
Zu dieser Einsicht kamen sie kurz nach der Scheidung (23. Oktober 1997, siehe Blogeintrag Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer, 23. September 2007). Interessant ist viel mehr, dass Max Peter während der Scheidung massiv gegen mich vorging. War während der Scheidung immer zu hören, dass seitens der Behörden alles richtig gemacht wurde, kam schon nach 1 Monat dieser Brief die Vormundschaftsbehörde Bülach hatte im gleichen Stil weitergemacht und anscheinend diesen Brief nicht zur Kenntnis genommen, obwohl der Brief an diese gerichtet war. Auch bei der Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach wurde dieser Brief ignoriert.

Heute wird nur davon gesprochen, dass kein einziger Fehler gemacht wurde.

Sonntag, 8. Mai 2011

Anhörung der Kinder

Einseitige Gespräche
Meine Kinder waren zuerst nicht für weitere Gespräche mit Sozialarbeitern bereit, nachdem was sie mit Frau Caprez erlebt haben (siehe 2. Abschnitt im Beitrag vom 31. Dezember 2007).
Auf die Frage von meiner Kinder, ob sie dann auch über das Vorgefallene seitens der Behörden sprechen dürfen, bejahte Frau Wider dies.
Als ich dann mit meinen Kindern zu diesem Gespräch erschien, wollten sie zuerst über die Vorfälle sprechen. Frau Wider blockte dann ab und sagte, dass sie zuerst ihre Fragen beantworten müssen, ihre Fragen auf den Parkplatz gestellt werden und anschliessend besprochen werden.
Nach all den Fragen, die sie stellte, z.B. mit wem meine Kinder spielen würden und von wem sie Fans seien etc., wollten meine Kinder ihre Fragen stellen und über die Vorfälle erzählen. Daraufhin stellte sie jedoch fest, dass die Zeit schon um sei.
Ihre Fragen sind somit immer noch auf diesem Parkplatz parkiert.

Unter Druck setzen
Ein Beispiel, wie meine Kinder auch unter Druck gesetzt wurden: Bei einem Unfall starb der Mittelstufenlehrer meines älteren Sohnes. Wir erfuhren, dass Frau Wider und Herr Wyss vom Jugendsekretariat Bülach schon am ersten Tag zur Ersatzlehrerin gehen wollten, um über meinen Sohn Erkundigungen einzuholen wegen der Scheidung. Er sagte dann Herrn Wyss, dass er ohne seine Einwilligung keine Erkundigungen über ihn einholen darf und dass ihn seine Ersatzlehrerin noch gar nicht kenne und er deshalb auch keine Erkundigungen einholen kann. Mein Sohn bekam als Antwort: „Wenn wir nicht mit deiner Lehrerin sprechen dürfen, könnte man meinen, dass du etwas zu verbergen hast“. Darauf folgten noch weitere Einschüchterungsversuche. Unter diesen Umständen stellten sich die damaligen Judo-Trainer von meiner Kinder zu einem Gespräch bereit mit Frau Wider und Herrn Wyss bereit.
Herr Wyss äusserte in einem anderen Gespräch zu meinen Kindern, dass es schon seltsam ist, dass meine Kinder so gescheit seien (!). Neben dem, dass ich unglaublich entsetzt war über diese Aussage, schaute ihn auch Frau Wider entrüstet an.

Missglückte Täuschung
Ein Beispiel für eine missglückte Täuschung: Herr F.X. Huber bat meine Kinder in einzelnen, aber identischen Briefen vom 8. Dezember 2000  über „das Problem“ reden zu können.





Uns fiel gleich beim Lesen ein neuer Name auf, nämlich derjenige von Herrn Dr. Nagel. Da meine Söhne ja mittlerweile kein Vertrauen mehr in die Praktiken der VB Bülach hatten, teilten sie beide Herrn Dr. Nagel telefonisch mit, dass sie an diese Gespräche nur mit einer Vertrauensperson kommen werden.
Was nun folgte, war eine sehr unverhältnismässige aggressive Kommunikation eines Arztes mit einem Jugendlichen. Herr Dr. Nagel sagte, dass eine Vertrauensperson überhaupt nicht in Frage komme und sie das machen sollen, was er sagt! Trotz der erwähnten Aggressivität von Herrn Dr. Nagel fragte mein älterer Sohn, ob sie ihre Fragen betreffend den Vorfällen mit den Bülacher Beamten stellen können. Das beantwortete mit einem energischen Nein und dass er die Fragen stellen werde und etwas anderes werde es nicht geben.
Ein weiterer Name in diesem Brief ist derjenige von Herrn Rüegg. Uns machte wütend, dass Herr Fravi, der ehemalige Schulpsychologe, uns sagte, dass Herr Rüegg, der neue Schulpsychologe, unseren Fall nicht übernehmen werde, aber wenn dann Herr Huber einen Schulpsychologen verlangt, dass dieser dann doch sich involviert. Dadurch war das Vertrauen zu Herrn Rüegg getrübt. Erst später mit der Aktenherausgabe habe ich erfahren, dass Herr Rüegg nur vermitteln wollte. Die sonstige ganze Zeit war seine Involvierung nie so formuliert worden. Siehe dazu auch den Eintrag vom 11. Februar 2011, drittes Unterkapitel.

Wenn man den am gleichen Datum von Herrn F.X. Huber geschriebenen Brief an mich und an meine Kinder vergleicht, erkennt man, dass Herr F.X. Huber in den Briefen an meine Kinder nur ein „Gespräch“ erwähnt, während er mir ganz klar mitteilt, dass die VB Bülach ein Gespräch gemäss Art. 314 Abs. 1 ZGB durchführen möchte (Art. 314 zif. 1 ZGB und nicht um Abs. 1).
Da wir in der Familie schon immer eine offene Kommunikation hatten, kennen meine Söhne auch den an mich geschriebenen Brief. Als sie dann Herrn F.X. Huber darauf ansprachen, erwiderte er nur, dass die Briefe am mich sie nichts angehe!
Meine Söhne kamen zu dem Entschluss, dass sie nach der Aussage von Herrn Dr. Nagel und dem mangelhaften Informationsfluss der VB Bülach zu uns, nicht bereit sind, an einem solchen Gespräch teilzunehmen und die VB Bülach mit einem solchen Gespräch einem laufenden Verfahren  vorgreifen würde.
Am selben Tag, als das Gespräch hätte stattfinden sollen, kamen aber noch Herr Dr. Nagel, Frau Zolliker sowie ein Polizist zu uns vorbei.
Als ich per Zufall aus dem Fenster schaute, bemerkte ich, dass aus dem Polizeiauto, welches beim nahen Kiosk parkiert wurde, mehrere Personen aus diesem Auto ausstiegen. Diese liefen dann zum Haus unserer Wohnung. Der Polizist blieb beim Auto. Es handelte sich dann um die vorher genannten Personen.
Herr Dr. Nagel konnte es nicht unterlassen, aggressiv auf die Klingel zu drücken. Als ich die Tür öffnete, konnte es Herr Dr. Nagel auch nicht unterlassen, als erstes mich verbal anzugreifen. Er meinte, was uns einfalle, dass wir nicht zu diesem Gespräch erscheinen.
Ich sagte darauf zu ihm, dass meine Söhne nicht zu einem Gespräch der VB Bülach gehen wollen, an dem sie beide keine Vertrauensperson mitnehmen dürfen und nicht Fragen zu den Vorfällen der VB Bülach stellen dürfen. Ausserdem sei es komisch, dass die Behörde, mit der man ein Problem hat, eine Anhörung verlangen und diese dann die Anhörung auswerten kann. Zudem werden er, Herr Dr. Nagel, und die VB Bülach uns keine Kopie des Protokolls schicken, wie wir es bis jetzt erlebt haben. Ausserdem verwundert es uns, dass Herr F.X. Huber ihm nicht mitgeteilt habe, dass noch eine Aufsichtsbeschwerde hängig ist sowie eine Feststellungsverfahren auf Befangenheit, denn dieses Gespräch würde einem Verfahren vorgreifen und wir wollten zuerst wissen, wie der Bezirksrat Bülach entscheidet.
Daraufhin verliessen die genannten Personen das Treppenhaus.
Was wir erst hinterher erfuhren (siehe Eintrag vom 8. Februar 2010), wurde schon im Voraus vor diesem Gespräch bestimmt, dass man meine Kinder in ein Heim einweisen möchte.
Die Vormundschaftsbehörde Bülach wollte meine Kinder nie anhören (dass auch sie sich frei äussern können). Ansonsten hätten sie nicht das Verfahren gegenstandslos werden lassen, als das Obergericht Zürich zwecks neuer Entscheidungsfindung das Verfahren an die Vorinstanz zurückgab mit der expliziten Feststellung, eine weitere Anhörung meiner Kinder länger hinauszuschieben oder gar zu verweigern (siehe dazu Beitrag vom 24. Juli 2007, zweitletzter Scan und 20. Februar 2010).
Dr. Nagel war auch der einweisende Arzt  beim FFE (siehe dazu Eintrag vom 28. Januar 2008).

Samstag, 1. Januar 2011

Das bestimmende Verhalten von Frau Caprez, Jugendsekretariat Bülach

Als die Geschichte mit der mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effrektion und somit mit der Vormundschaftsbehörde  Bülach (heute: KESB) und dem Jugendsekretariat Bülach begann, mischten sich diese Behörden in alle Belange ein, obwohl wir z.B. nicht bevormundet waren. Dies wird unter anderem am Auszug aus dem Brief vom 9. August 1995 von Frau Caprez deutlich.
Ein solches Verhalten habe ich schon einmal im Blogeintrag vom 24. Dezember 2010 und vom 15. Juni 2008 aufgezeigt.
Weiter schreibt sie im Brief, als ob ich sie missverstanden habe, siehe dazu folgender Auszug:
Sie hatte aber ganz klar gesagt, dass ich während dem Eheschutz bzw. der Scheidung wir nicht ins Ausland dürfen. Dies beinhaltete auch, dass wir nicht nach Deutschland an die dortige Vorstellung des Cirque de Soleil durften und wir stattdessen in den Zirkus Knie gehen sollten. Ich sagte zu ihr, dass wir nichts gegen den Zirkus Knie haben, aber wir in den Cirque de Soleil wollen, weil wir Kanadier sind und dieser Zirkus insbesondere zur kanadischen Kultur gehört. Für das hatte Frau Caprez kein Verständnis.
Im Weiteren war Frau Caprez so dreist in dieser Passage zwei verschiedene Sachen miteinander zu mischen und einen anderen Zusammenhand darzustellen. Sie stellt z.B. dar, dass wir hätten bald auswandern wollen. Dabei sagte ich aber ich in einem Gespräch, dass ich wütend auf meinen damaligen Ehemann sei, weil dieser mir jahrelang versprochen hatte nach Kanada auszuwandern. Mir war sehr wohl klar, dass dies in der damaligen Situation nicht möglich gewesen wäre. Weitere und Beispiele, wie Frau Caprez Tatsachen manipulierte, habe ich noch in anderen Aufzeichnungen, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Ich nehme an, dass der im Eintrag vom 6. September 2009 gescannten Brief von Max Peter sich auch auf dieses Verhalten von Frau Caprez bezieht. Dennoch hat man, wie ich erst durch die Aktenherausgabe von 2003 gesehen habe, dass im gleichen Stil weitergemacht wurde.
Im September 1996 kam dann der Cirque de Soleil doch noch in die Schweiz, welchen wir auch besuchten. Wir hatten es sehr genossen  einfach einmal abzuschalten. In der Schule meines älteren Sohnes mussten die Schüler regelmässig Berichte schreiben, was sie so erleben. Mein Sohn hat dann einen Bericht  über den Cirque de Soleil geschrieben.

Ich versuchte weiterhin mit meinen Söhnen so viele Ausstellung und Museen wie finanziell möglich zu besuchen. So besuchten wir auch zum Beispiel die kleine Galerie von Sandro Del-Prete in der Stadt Bern über optischen Täuschungen. Der Besuch hat grossen Spass gemacht, da Sandro Del-Prete und seine Frau gut auf Kinder eingehen können. Dort kauften wir seine Bücher „Illusoria“ und „Illusorismen“.

Unten befindet sich noch ein Foto von uns, als wir an der Benefizveranstaltung  „Love Ride“ in Dübendorf (Schweiz) waren, welche wir mit dem kranken Freund meiner Söhne besuchten (siehe dazu auch Blogeintrag vom 21.September 2008).



Ich habe noch versteckte Tonbandaufnahmen, wie man abschätzig und herablassend über meine Kinder spricht. Trotz dass einige Amtsstellen Kopien von diesen Aufnahmen haben, gehen sie darauf nicht ein oder fühlen sich nicht zuständig.

Sonntag, 3. August 2008

Gutachten ohne Kenntnis darüber

Diese Woche habe ich im Internet noch einen interessanten Artikel des K-Tipps gefunden, siehe hier: http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1025697/Psychisch_krank_Darf_ich_die_Akten_einsehen
Leider ist es so, dass es in der Praxis anders gemacht wird, wie man anhand meiner Einträge sieht. Zum Beispiel muss man zuerst überhaupt wissen, dass über einem ein Gutachten erstellt wurde. Nur rein zufällig erfuhren wir, dass Frau Dr. Simon des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Kantons Zürich über meine Kinder ein Gutachten erstellt hatte. Wir bekamen von Frau Dr. Simon nur einen Brief vom 3. November 2000, in welchem sie bestätigt, dass meine Kinder nicht zu einem Gutachten kommen wollen. Im Brief stand aber nicht, wieso meine Kinder nicht zu diesem Gutachten gingen, was sie ausführlich begründeten. Zudem hat ihnen ein Staatsanwalt gesagt, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann.
Wir wurden aber nicht informiert, dass daraufhin ein medizinisches Gutachten nur anhand der Akten gemacht wird. Als wir erfuhren, dass es ein solches medizinisches Aktengutachten gibt, bestanden wir darauf, dieses zu bekommen. Wie man aus dem oben genannten Link sieht, ist dies das meinen Kindern zustehende Recht. Als wir uns an Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dem Auftraggeber des Gutachtens, wandten, meinte dieser, dass wir nur bei Dr. Simon unter derer Anwesenheit Einsicht nehmen können und die VB nicht kompetent sei uns eine Kopie auszuhändigen.



Als mein älterer Sohn Frau Dr. Simon anrief (Tonbandaufnahme 15 runterladen), sagte diese zu ihm, dass wir schon Einsicht in das Gutachten haben können, aber einfach nicht einfach bei ihr als Gutachterin, sondern beim Auftraggeber und dies ist die Vormundschaftsbehörde Bülach.
Im Folgenden noch ein Zusammenschnitt eines Briefes des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, welcher schreibt, dass es keine überwiegende Gründe in unserem Fall für eine Einschränkung des Einsichtsrechts gibt.

Im Folgenden noch die Antwort der Vormundschaftsbehörde Bülach vom 26 April 2001. (Siehe letzter Brief auf http://namensaenderung.blogspot.com/2007/10/vortuschen-einer-namensnderung.html).


Obwohl Franz Xavier Huber und Werner Scherrer noch im Brief nach Begründungen suchen uns die Aktenkopie zu verweigern, haben sie eine dennoch als Kopie mit diesem Schreiben an mich beigelegt. Nicht etwa, weil wir das Recht dazu hatten, sondern weil sich die Vormundschaftsbehörde Bülach als grosszügig erwiesen hat.
Man beachte die Zeitspanne von 6 Monaten, bis wir eine Kopie erhielten. Dies war des Öfteren der Fall und auch bezüglich der Klinik Hard wurde die Zuständigkeit hin und her geschoben.
Was ich hier noch einmal erwähnen will: Bei keiner der durch die Vormundschaftsbehörde Bülach, Jugendsekretariat Bülach, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst des Kantons Zürich oder das Kinderheim Florhof geplanten oder durchgeführten Anhörungen oder Abklärungen konnten meine Kinder sich frei über das Geschehene äussern. Dies geschah dann mit Begründungen, dass dies nicht der Auftrag sei, man nicht über Leute rede die nicht anwesend sind oder man rede nur zukunftsorientiert.

Freitag, 24. Dezember 2010

Unmögliche Kontoauflösung bei der SKA (Schweizerische Kreditanstalt)

In der Schweiz plant man die Reorganisation der Vormundschaftsbehörden. Neu heisst die Vormundschaftsbehörde „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)“.

Am 6. Mai 1995 kündigte ich mein Bankkonto (siehe zukünftige Blogs), was mit folgender Kopie belegt ist.

Als ich dann daraufhin das Geld vom Konto am Bankschalter abheben wollte, war das nicht möglich. Jedoch war es mir möglich sukzessiv an Bankautomaten kleine Beträge abzuheben. Als Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach von der Kündigung meines Kontos bei der damaligen SKA (Schweizerische Kreditanstalt, heute Credit Suisse) erfuhr, wollte sie, dass ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach ein neues Bankkonto eröffne. Mit der Zeit wurde ich misstrauisch, dass sie immer auf diese Bank bestand. Ich sagte ihr, in Bülach gibt es noch andere Banken und dass sie das sowieso nichts angeht, wo ich mein Konto habe. Da ich ehrenamtlich im Freizeitbereich für Kinder arbeitete, war es unter anderem meine Aufgabe bei Firmen kleine Preise für die Kinderwettbewerbe eines Fests zu sammeln. Unter anderem konnte ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach vorbeigehen und Werbegeschenke abholen. Dies geschah bei Herrn Pappe, im Kader dieser Filiale. Dieser war zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde Bülach und auch war auch in unseren Fall involviert. Siehe dazu folgender Scan.

Als ich das realisierte, kam ich mir wir im falschen Film vor. Jetzt wurde mir sehr klar, warum Frau Caprez wollte, dass ich genau bei der ZKB ein Konto eröffne, wenn ja zugleich der Präsident der Vormundschaftsbehörde dort arbeitet. Ich empfinde das als sehr starken Interessenskonflikt und Spielraum für Theorien, was dadurch alles hätte entstehen können.
Währenddessen musste ich damals feststellen, dass meine Kontokündigung bei der SKA einfach ignoriert wurde. Mir wurde auf das Konto, das eigentlich nicht mehr bestehen sollte, Haushaltsgeld überwiesen.

Am 8. September 1995 bekam ich eine Depoteingangsanzeige, dass auf mein eigentlich nicht mehr existierendes SKA Bankkonto DM 120‘000.- überwiesen.
Ich staunte darüber nicht schlecht. Ich ging sofort auf die Bank um zu fragen, woher das Geld kam. Obwohl ich der Frau am Bankschalter mehrmals sagte, dass es sich nicht um mein Geld handle, sagte sie nur, es sei bedenklich, dass ich nicht einmal mehr wisse, was ich an Wertpapiere gekauft habe. Daraufhin machte ich berechtigterweise eine Szene. Weil die Bank beharrte, dass es sich um mein Geld handle, sagte ich halt, ich möchte alles verkaufen. Erst darauf wurde die SKA stutzig und fing an dies zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass es eine Fehlbuchung war, die dann storniert wurde.
Alles wurde fremdbestimmt, wie viel Haushaltsgeld ich bekomme, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte und was ich zu tun oder zu lassen hätte etc. In die Steuererklärungen von 1995 bis zur Scheidung erhielt ich ebenso keinen Einblick. Die Begründung der Behörden war, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass solche Sachen die Ehefrau nichts angeht. Da mein damaliger Ehemann wegen Depressionen in der Klinik Hard war, stellten sich somit automatisch die Behörden an die Spitze der Familie. Trotz aller versuche meinerseits wurde die Steuererklärung mir verweigert. Ich rief dann beim Bundesamt für Justiz in Bern an, um mich darüber zu informieren. Herr Sutter, meine Ansprechperson beim Bundesamt für Justiz sagte mir, dass dies nicht stimmt, dass der Ehemann das Oberhaupt der Familie ist. Er konnte mir alle juristischen Belange so erklären, dass ich sie verstanden habe und er nannte mir die notwendigen Paragrafe, mit welchen ich den Behörden hätte zeigen können, dass sie sich irren. Von den Behörden in Bülach bekam ich per Telefon nur die Antwort: „In Bern unterschreibt man vieles, wenn der Tag lang ist“.