Als die Geschichte mit der mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effrektion und somit mit der Vormundschaftsbehörde Bülach (heute: KESB) und dem Jugendsekretariat Bülach begann, mischten sich diese Behörden in alle Belange ein, obwohl wir z.B. nicht bevormundet waren. Dies wird unter anderem am Auszug aus dem Brief vom 9. August 1995 von Frau Caprez deutlich.
Ein solches Verhalten habe ich schon einmal im Blogeintrag vom 24. Dezember 2010 und vom 15. Juni 2008 aufgezeigt.
Weiter schreibt sie im Brief, als ob ich sie missverstanden habe, siehe dazu folgender Auszug:
Sie hatte aber ganz klar gesagt, dass ich während dem Eheschutz bzw. der Scheidung wir nicht ins Ausland dürfen. Dies beinhaltete auch, dass wir nicht nach Deutschland an die dortige Vorstellung des Cirque de Soleil durften und wir stattdessen in den Zirkus Knie gehen sollten. Ich sagte zu ihr, dass wir nichts gegen den Zirkus Knie haben, aber wir in den Cirque de Soleil wollen, weil wir Kanadier sind und dieser Zirkus insbesondere zur kanadischen Kultur gehört. Für das hatte Frau Caprez kein Verständnis.
Im Weiteren war Frau Caprez so dreist in dieser Passage zwei verschiedene Sachen miteinander zu mischen und einen anderen Zusammenhand darzustellen. Sie stellt z.B. dar, dass wir hätten bald auswandern wollen. Dabei sagte ich aber ich in einem Gespräch, dass ich wütend auf meinen damaligen Ehemann sei, weil dieser mir jahrelang versprochen hatte nach Kanada auszuwandern. Mir war sehr wohl klar, dass dies in der damaligen Situation nicht möglich gewesen wäre. Weitere und Beispiele, wie Frau Caprez Tatsachen manipulierte, habe ich noch in anderen Aufzeichnungen, die ich noch nicht veröffentlicht habe. Ich nehme an, dass der im Eintrag vom 6. September 2009 gescannten Brief von Max Peter sich auch auf dieses Verhalten von Frau Caprez bezieht. Dennoch hat man, wie ich erst durch die Aktenherausgabe von 2003 gesehen habe, dass im gleichen Stil weitergemacht wurde.
Im September 1996 kam dann der Cirque de Soleil doch noch in die Schweiz, welchen wir auch besuchten. Wir hatten es sehr genossen einfach einmal abzuschalten. In der Schule meines älteren Sohnes mussten die Schüler regelmässig Berichte schreiben, was sie so erleben. Mein Sohn hat dann einen Bericht über den Cirque de Soleil geschrieben.
Ich versuchte weiterhin mit meinen Söhnen so viele Ausstellung und Museen wie finanziell möglich zu besuchen. So besuchten wir auch zum Beispiel die kleine Galerie von Sandro Del-Prete in der Stadt Bern über optischen Täuschungen. Der Besuch hat grossen Spass gemacht, da Sandro Del-Prete und seine Frau gut auf Kinder eingehen können. Dort kauften wir seine Bücher „Illusoria“ und „Illusorismen“.
Unten befindet sich noch ein Foto von uns, als wir an der Benefizveranstaltung „Love Ride“ in Dübendorf (Schweiz) waren, welche wir mit dem kranken Freund meiner Söhne besuchten (siehe dazu auch Blogeintrag vom 21.September 2008).
Ich habe noch versteckte Tonbandaufnahmen, wie man abschätzig und herablassend über meine Kinder spricht. Trotz dass einige Amtsstellen Kopien von diesen Aufnahmen haben, gehen sie darauf nicht ein oder fühlen sich nicht zuständig.
Samstag, 1. Januar 2011
Freitag, 24. Dezember 2010
Unmögliche Kontoauflösung bei der SKA (Schweizerische Kreditanstalt)
In der Schweiz plant man die Reorganisation der Vormundschaftsbehörden. Neu heisst die Vormundschaftsbehörde „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)“.
Am 6. Mai 1995 kündigte ich mein Bankkonto (siehe zukünftige Blogs), was mit folgender Kopie belegt ist.
Als ich dann daraufhin das Geld vom Konto am Bankschalter abheben wollte, war das nicht möglich. Jedoch war es mir möglich sukzessiv an Bankautomaten kleine Beträge abzuheben. Als Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach von der Kündigung meines Kontos bei der damaligen SKA (Schweizerische Kreditanstalt, heute Credit Suisse) erfuhr, wollte sie, dass ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach ein neues Bankkonto eröffne. Mit der Zeit wurde ich misstrauisch, dass sie immer auf diese Bank bestand. Ich sagte ihr, in Bülach gibt es noch andere Banken und dass sie das sowieso nichts angeht, wo ich mein Konto habe. Da ich ehrenamtlich im Freizeitbereich für Kinder arbeitete, war es unter anderem meine Aufgabe bei Firmen kleine Preise für die Kinderwettbewerbe eines Fests zu sammeln. Unter anderem konnte ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach vorbeigehen und Werbegeschenke abholen. Dies geschah bei Herrn Pappe, im Kader dieser Filiale. Dieser war zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde Bülach und auch war auch in unseren Fall involviert. Siehe dazu folgender Scan.
Als ich das realisierte, kam ich mir wir im falschen Film vor. Jetzt wurde mir sehr klar, warum Frau Caprez wollte, dass ich genau bei der ZKB ein Konto eröffne, wenn ja zugleich der Präsident der Vormundschaftsbehörde dort arbeitet. Ich empfinde das als sehr starken Interessenskonflikt und Spielraum für Theorien, was dadurch alles hätte entstehen können.
Währenddessen musste ich damals feststellen, dass meine Kontokündigung bei der SKA einfach ignoriert wurde. Mir wurde auf das Konto, das eigentlich nicht mehr bestehen sollte, Haushaltsgeld überwiesen.
Am 8. September 1995 bekam ich eine Depoteingangsanzeige, dass auf mein eigentlich nicht mehr existierendes SKA Bankkonto DM 120‘000.- überwiesen.
Ich staunte darüber nicht schlecht. Ich ging sofort auf die Bank um zu fragen, woher das Geld kam. Obwohl ich der Frau am Bankschalter mehrmals sagte, dass es sich nicht um mein Geld handle, sagte sie nur, es sei bedenklich, dass ich nicht einmal mehr wisse, was ich an Wertpapiere gekauft habe. Daraufhin machte ich berechtigterweise eine Szene. Weil die Bank beharrte, dass es sich um mein Geld handle, sagte ich halt, ich möchte alles verkaufen. Erst darauf wurde die SKA stutzig und fing an dies zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass es eine Fehlbuchung war, die dann storniert wurde.
Alles wurde fremdbestimmt, wie viel Haushaltsgeld ich bekomme, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte und was ich zu tun oder zu lassen hätte etc. In die Steuererklärungen von 1995 bis zur Scheidung erhielt ich ebenso keinen Einblick. Die Begründung der Behörden war, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass solche Sachen die Ehefrau nichts angeht. Da mein damaliger Ehemann wegen Depressionen in der Klinik Hard war, stellten sich somit automatisch die Behörden an die Spitze der Familie. Trotz aller versuche meinerseits wurde die Steuererklärung mir verweigert. Ich rief dann beim Bundesamt für Justiz in Bern an, um mich darüber zu informieren. Herr Sutter, meine Ansprechperson beim Bundesamt für Justiz sagte mir, dass dies nicht stimmt, dass der Ehemann das Oberhaupt der Familie ist. Er konnte mir alle juristischen Belange so erklären, dass ich sie verstanden habe und er nannte mir die notwendigen Paragrafe, mit welchen ich den Behörden hätte zeigen können, dass sie sich irren. Von den Behörden in Bülach bekam ich per Telefon nur die Antwort: „In Bern unterschreibt man vieles, wenn der Tag lang ist“.
Am 6. Mai 1995 kündigte ich mein Bankkonto (siehe zukünftige Blogs), was mit folgender Kopie belegt ist.
Als ich dann daraufhin das Geld vom Konto am Bankschalter abheben wollte, war das nicht möglich. Jedoch war es mir möglich sukzessiv an Bankautomaten kleine Beträge abzuheben. Als Frau Caprez vom Jugendsekretariat Bülach von der Kündigung meines Kontos bei der damaligen SKA (Schweizerische Kreditanstalt, heute Credit Suisse) erfuhr, wollte sie, dass ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach ein neues Bankkonto eröffne. Mit der Zeit wurde ich misstrauisch, dass sie immer auf diese Bank bestand. Ich sagte ihr, in Bülach gibt es noch andere Banken und dass sie das sowieso nichts angeht, wo ich mein Konto habe. Da ich ehrenamtlich im Freizeitbereich für Kinder arbeitete, war es unter anderem meine Aufgabe bei Firmen kleine Preise für die Kinderwettbewerbe eines Fests zu sammeln. Unter anderem konnte ich bei der Filiale der Zürcher Kantonalbank in Bülach vorbeigehen und Werbegeschenke abholen. Dies geschah bei Herrn Pappe, im Kader dieser Filiale. Dieser war zugleich Präsident der Vormundschaftsbehörde Bülach und auch war auch in unseren Fall involviert. Siehe dazu folgender Scan.
Als ich das realisierte, kam ich mir wir im falschen Film vor. Jetzt wurde mir sehr klar, warum Frau Caprez wollte, dass ich genau bei der ZKB ein Konto eröffne, wenn ja zugleich der Präsident der Vormundschaftsbehörde dort arbeitet. Ich empfinde das als sehr starken Interessenskonflikt und Spielraum für Theorien, was dadurch alles hätte entstehen können.
Währenddessen musste ich damals feststellen, dass meine Kontokündigung bei der SKA einfach ignoriert wurde. Mir wurde auf das Konto, das eigentlich nicht mehr bestehen sollte, Haushaltsgeld überwiesen.
Am 8. September 1995 bekam ich eine Depoteingangsanzeige, dass auf mein eigentlich nicht mehr existierendes SKA Bankkonto DM 120‘000.- überwiesen.
Ich staunte darüber nicht schlecht. Ich ging sofort auf die Bank um zu fragen, woher das Geld kam. Obwohl ich der Frau am Bankschalter mehrmals sagte, dass es sich nicht um mein Geld handle, sagte sie nur, es sei bedenklich, dass ich nicht einmal mehr wisse, was ich an Wertpapiere gekauft habe. Daraufhin machte ich berechtigterweise eine Szene. Weil die Bank beharrte, dass es sich um mein Geld handle, sagte ich halt, ich möchte alles verkaufen. Erst darauf wurde die SKA stutzig und fing an dies zu überprüfen. Es stellte sich heraus, dass es eine Fehlbuchung war, die dann storniert wurde.
Alles wurde fremdbestimmt, wie viel Haushaltsgeld ich bekomme, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte und was ich zu tun oder zu lassen hätte etc. In die Steuererklärungen von 1995 bis zur Scheidung erhielt ich ebenso keinen Einblick. Die Begründung der Behörden war, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und dass solche Sachen die Ehefrau nichts angeht. Da mein damaliger Ehemann wegen Depressionen in der Klinik Hard war, stellten sich somit automatisch die Behörden an die Spitze der Familie. Trotz aller versuche meinerseits wurde die Steuererklärung mir verweigert. Ich rief dann beim Bundesamt für Justiz in Bern an, um mich darüber zu informieren. Herr Sutter, meine Ansprechperson beim Bundesamt für Justiz sagte mir, dass dies nicht stimmt, dass der Ehemann das Oberhaupt der Familie ist. Er konnte mir alle juristischen Belange so erklären, dass ich sie verstanden habe und er nannte mir die notwendigen Paragrafe, mit welchen ich den Behörden hätte zeigen können, dass sie sich irren. Von den Behörden in Bülach bekam ich per Telefon nur die Antwort: „In Bern unterschreibt man vieles, wenn der Tag lang ist“.
Samstag, 11. Dezember 2010
Erinnerungen/Flashbacks an negative Ereignisse
Flashbacks können immer wieder durch bestimmte Bilder, Gerüchte oder Situationen (Behörde) hervorgerufen werden, z.B. beim Zahnarzt.
Seit 1995 der Kampf um meine Akten beginn, habe ich seither eher unbewusst aus Wut und um die Beherrschung zu bewahren immer wieder auf stark auf die Zähne gebissen. Dadurch brachen diese aber mit der Zeit ab.
Angst vor dem Zahnarzt habe ich eigentlich nicht. Sobald aber zu viele Sachen im Mund sind (Absauger etc.) und man nicht mehr selber über sein Mund bestimmen kann, fängt bei mir der Körper an zu reagieren. Dies zeigt sich z.B. in einem verstärkten Speichelfluss. Selber kann man dann nicht mehr schlucken und ich habe Angst zu ersticken. Dann kommen all die Erinnerungen hoch, die man als Opfer in einem Gewaltverbrechen erlebt hat.
Da ich sehr starke Zahnschmerzen und kein Geld hatte, konnte ich zu einer Assistenzärztin gehen. Für diese Behandlung kamen meine Söhne auf. Da sie aber nicht mehr lang dort arbeitete, wurde ich zu einem jungen deutschen Arzt überwiesen, der Spezialist ist für Angstpatienten. Ich habe gute Erfahrungen mit diesen Zahnärzten gemacht. Ich würde jedem Opfer empfehlen, dass Gewalt im Gesicht-, Mund- oder Atembereich erlebt hat, dies seinem Zahnarzt zu sagen. So kann der Zahnarzt darauf eingehen und eine andere Technik anwenden.
Für die letzte Behandlung hat der jetzige Zahnarzt direkt dem Sozialamt geschrieben und das Sozialamt ist für den Rest aufgekommen. Es war keine Luxusbehandlung sondern diente dem Zahnerhalt und der Schmerzbehandlung. Der Zahnarzt hat sich trotzdem sehr viel Mühe gegeben.
Ich musste auch noch zum Augenarzt. Beim Augentest, als mich der Augenarzt fragte ob ich so oder so besser sehe, war ich komplett verunsichert, denn sofort kamen in mir die Sätze von all den Jahren hoch, wie etwa „Sie sind geisteskrank und haben Wahnvorstellungen“, „Nein, das haben wir nie gesagt“ oder „Sie sehen Sachen, die es nicht gibt“.
Als die Expo 2002 in der Schweiz war, ist in diesem Zusammenhang ein Bild von einer grossen Gondel über dem Zürichsee in der Zeitung erschienen. Da ich mich erinnerte, als Kind kleine Gondeln über dem Zürichsee gesehen zu haben und darin gefahren bin, fragte ich ein paar ältere Leute, ob sie sich auch daran erinnern. Diese konnten sich nur an die grossen Gondeln erinnern. Ich war daraufhin extrem verunsichert, ob ich mir das nur eingebildet habe. Zum Glück musste ich etwas bei jemandem ein paar Tage später abholen. Da man dort gerade über die Expo sprach, sprache ich diese Leute wegen den Gondeln über dem Zürichsee an. Ein älterer Herr hat gesagt, es habe einmal kleine Gondeln über den Zürichsee bei der Gartenausstellung gegeben. An das genaue Datum konnte er sich nicht erinnern. Für mich war das troztdem eine enorme Erleichterung.
Zum Glück gibt es das Internet und Google. Unter den folgenden Links findet man Bilder und Text zur Gartenbauausstellung G59, an welcher die besagten Gondeln eingeführt wurden und über mehrere Jahre dort bestanden.
Im Folgenden zwei Fotos von der Zeit im Inselhof am Zürichsee.
Ich musste nicht immer die Heimkleider tragen, da ich eigene Kleider hatte. Auf dem einen Foto bin ich im gelben Kleid. Auf dem zweiten Foto stehe ich links und daneben ist meine Mutter, die mich anschaut. Es war aber selten, dass die Erwachsenen für uns Zeit hatten. Meistens waren es die älteren Kinder, die mit uns spielten oder uns kleinere Kinder trösteten. Diese Erfahrung habe ich später ins Heim übernommen, dass ältere Heimkinder die jüngeren beschützen müssen. Denn ich habe im Inselhof noch etwas Schlimmes erlebt, auf was ich ein anderes Mal eingehen werde.
Update 7. November 2016
Nach den Informationen welche ich bekommen habe, wurde dieser Film zum Teil auch im Inselhof gemacht. Noch so neben: Die Gondelfahrten über den Zürichsee wurden nicht zu unserem Vergnügen gemacht. Und alle unsere Akten wurden vernichtet:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=37
Video direkt:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=38
Video direkt:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=39
Video direkt:
Update 07.07.2017 Foto der Gondel
https://www.blick.ch/news/ wirtschaft/von-der-landiwiese- zum-zuerichhorn-zuerich- bekommt-eine-see-seilbahn- id6949852.html
Siehe Film: http://m.20min.ch/schweiz/zuerich/story/14787143
Seit 1995 der Kampf um meine Akten beginn, habe ich seither eher unbewusst aus Wut und um die Beherrschung zu bewahren immer wieder auf stark auf die Zähne gebissen. Dadurch brachen diese aber mit der Zeit ab.
Angst vor dem Zahnarzt habe ich eigentlich nicht. Sobald aber zu viele Sachen im Mund sind (Absauger etc.) und man nicht mehr selber über sein Mund bestimmen kann, fängt bei mir der Körper an zu reagieren. Dies zeigt sich z.B. in einem verstärkten Speichelfluss. Selber kann man dann nicht mehr schlucken und ich habe Angst zu ersticken. Dann kommen all die Erinnerungen hoch, die man als Opfer in einem Gewaltverbrechen erlebt hat.
Da ich sehr starke Zahnschmerzen und kein Geld hatte, konnte ich zu einer Assistenzärztin gehen. Für diese Behandlung kamen meine Söhne auf. Da sie aber nicht mehr lang dort arbeitete, wurde ich zu einem jungen deutschen Arzt überwiesen, der Spezialist ist für Angstpatienten. Ich habe gute Erfahrungen mit diesen Zahnärzten gemacht. Ich würde jedem Opfer empfehlen, dass Gewalt im Gesicht-, Mund- oder Atembereich erlebt hat, dies seinem Zahnarzt zu sagen. So kann der Zahnarzt darauf eingehen und eine andere Technik anwenden.
Für die letzte Behandlung hat der jetzige Zahnarzt direkt dem Sozialamt geschrieben und das Sozialamt ist für den Rest aufgekommen. Es war keine Luxusbehandlung sondern diente dem Zahnerhalt und der Schmerzbehandlung. Der Zahnarzt hat sich trotzdem sehr viel Mühe gegeben.
Ich musste auch noch zum Augenarzt. Beim Augentest, als mich der Augenarzt fragte ob ich so oder so besser sehe, war ich komplett verunsichert, denn sofort kamen in mir die Sätze von all den Jahren hoch, wie etwa „Sie sind geisteskrank und haben Wahnvorstellungen“, „Nein, das haben wir nie gesagt“ oder „Sie sehen Sachen, die es nicht gibt“.
Als die Expo 2002 in der Schweiz war, ist in diesem Zusammenhang ein Bild von einer grossen Gondel über dem Zürichsee in der Zeitung erschienen. Da ich mich erinnerte, als Kind kleine Gondeln über dem Zürichsee gesehen zu haben und darin gefahren bin, fragte ich ein paar ältere Leute, ob sie sich auch daran erinnern. Diese konnten sich nur an die grossen Gondeln erinnern. Ich war daraufhin extrem verunsichert, ob ich mir das nur eingebildet habe. Zum Glück musste ich etwas bei jemandem ein paar Tage später abholen. Da man dort gerade über die Expo sprach, sprache ich diese Leute wegen den Gondeln über dem Zürichsee an. Ein älterer Herr hat gesagt, es habe einmal kleine Gondeln über den Zürichsee bei der Gartenausstellung gegeben. An das genaue Datum konnte er sich nicht erinnern. Für mich war das troztdem eine enorme Erleichterung.
Zum Glück gibt es das Internet und Google. Unter den folgenden Links findet man Bilder und Text zur Gartenbauausstellung G59, an welcher die besagten Gondeln eingeführt wurden und über mehrere Jahre dort bestanden.
- http://www.alpinforum.com/forum/viewtopic.php?p=136786&sid=49e8545b43ffce51832d36f1caf579ee%20zürichsee%20g%2059%20gondel%20gartenbauausstellung (Artikel von Franz Osterwalder)
- http://kuhnpannendienst.ch/49/Geschichte.html (zu unterst)
Im Folgenden zwei Fotos von der Zeit im Inselhof am Zürichsee.
Ich musste nicht immer die Heimkleider tragen, da ich eigene Kleider hatte. Auf dem einen Foto bin ich im gelben Kleid. Auf dem zweiten Foto stehe ich links und daneben ist meine Mutter, die mich anschaut. Es war aber selten, dass die Erwachsenen für uns Zeit hatten. Meistens waren es die älteren Kinder, die mit uns spielten oder uns kleinere Kinder trösteten. Diese Erfahrung habe ich später ins Heim übernommen, dass ältere Heimkinder die jüngeren beschützen müssen. Denn ich habe im Inselhof noch etwas Schlimmes erlebt, auf was ich ein anderes Mal eingehen werde.
Update 7. November 2016
Nach den Informationen welche ich bekommen habe, wurde dieser Film zum Teil auch im Inselhof gemacht. Noch so neben: Die Gondelfahrten über den Zürichsee wurden nicht zu unserem Vergnügen gemacht. Und alle unsere Akten wurden vernichtet:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=37
Video direkt:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=38
Video direkt:
Link mit Text:
http://www.kinderheime-schweiz.ch/de/kinderheime_schweiz_video_detail.php?vid=39
Video direkt:
Update 07.07.2017 Foto der Gondel
https://www.blick.ch/news/
Siehe Film: http://m.20min.ch/schweiz/zuerich/story/14787143
Samstag, 27. November 2010
Kritische Anmerkungen zum Beschluss des Bezirksrats Bülach
Ich habe in Google noch eine interessante Mitteilung des Gemeindeamts des Kantons Zürich gefunden (http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/Vormundschaf/VC5.html):
Es steht in dieser Mitteilung, wie wir es erlebt haben: Die Befangenheit des Bezirksrats Bülach wo er Aufsichts- und Beschwerdestelle ist.
Zum Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002:
Im Beschluss steht ja, das Frau Dr. Simon vom Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst sich der Meinung der Vormundschaftsbehörde Bülach anschliess, dass ein „vorläufiger“ Obhutsentzug angebracht sei. Mit keinem Wort steht in diesem Punkt oder im ganzen Beschluss, wie man uns das Gutachten verweigerte, auf welches sich das KJPD für diesen Entscheid zugreift. Auch wusste der Bezirksrat, dass ein Staatsanwalt gesagt hat, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Mehr dazu siehe siehe Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte, Gutachten ohne Kenntnis darüber und Vortäuschen einer Namensänderung (letzter Scan).
Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich erst im 2003 nach langem Kämpfen vom Bezirksrat Bülach noch Akten bekam.
Auch schreibt der Bezirksrat Bülach in seinem Beschluss ebenso (siehe scan oben, Punkt 9), dass wir ständig von einer Verhaftung sprechen, um was es sich aber nicht handelte. Meine Kinder und ich haben das nicht aus Laune heraus erfunden, den es steht ganz klar auf den Dokumenten, die wir erhalten haben, „Verhafts-Rapport“ (siehe ). Mündlich hatte man uns erklärt, dass die Polizei nur ein einziges Formular hat (!) und sie deshalb dieses Formular verwendeten. Mehr zum Verhafts-Rapport und zu seinen Auswirkungen siehe dazu Abgestrittene Anwesenheit von Frau Evelyne Pente bei der Verhaftung , Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard und Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach.
Am 29. Dezember 2002 habe ich noch an Herrn Markus Notter, Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, geschrieben betreffend des Verhafts-Rapports. Die Antwort von Frau Dr. Meili zu diesem Punkt:
Aus ihrem Schreiben kann abgeleitet werden, dass es für sie wohl kein Problem ist, dass „Verhafts-Rapport“ steht, aber etwas anderes gemeint ist. Wie soll das aber ein normaler Bürger wissen? Wenn ein Bürger ein Dokument mit dem Wort „Verhafts-Rapport“ erhält, dann muss er doch nach Treu und Glaube annehmen, dass eine Behörde wirklich meint, es fand eine Verhaftung statt. Zudem, wenn das Dokument irgendwie weiterverwendet wurde, wer sagt, dass andere Amtsstellen ebenso den Durchblick haben und nicht gleich auf eine Verhaftung schliessen?
Im Weiteren steht im Beschluss (nicht gescannt), dass sich Nachbarn bei der Vormundschaftsbehörde Bülach gemeldet haben und die Polizei darauf bei uns vorbeigekommen ist. Liest man aber das internen Memorandum (siehe Vortäuschen einer Namensänderung), so heisst es ganz klar, dass Frau Esther Zinniker, damals Heimleiterin im Durchgangsheim Florhof, den Besuch der Polizei bei uns verlangte! Und als die Polizei bei uns war, sagten die Polizisten, sie seien wegen der Namensänderung vorbeigekommen (siehe Vortäuschen einer Namensänderung)!
Weiter in diesem Beschluss vom 29. April 2002 (siehe letzter scan auf Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind), dass der Bezirksrat Bülach beanstandete, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen haben und er ignoriert einfach, dass dies das Obergericht gutheissen hat (dazu auch Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten und Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.).
Es steht in dieser Mitteilung, wie wir es erlebt haben: Die Befangenheit des Bezirksrats Bülach wo er Aufsichts- und Beschwerdestelle ist.
Zum Beschluss des Bezirksrats Bülach vom 29. April 2002:
Im Beschluss steht ja, das Frau Dr. Simon vom Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst sich der Meinung der Vormundschaftsbehörde Bülach anschliess, dass ein „vorläufiger“ Obhutsentzug angebracht sei. Mit keinem Wort steht in diesem Punkt oder im ganzen Beschluss, wie man uns das Gutachten verweigerte, auf welches sich das KJPD für diesen Entscheid zugreift. Auch wusste der Bezirksrat, dass ein Staatsanwalt gesagt hat, dass man sie nicht zu einem Gutachten zwingen kann. Mehr dazu siehe siehe Meine Verweigerung zur Weitergabe einer mir unbekannten Akte, Gutachten ohne Kenntnis darüber und Vortäuschen einer Namensänderung (letzter Scan).
Ich möchte noch einmal erwähnen, dass ich erst im 2003 nach langem Kämpfen vom Bezirksrat Bülach noch Akten bekam.
Auch schreibt der Bezirksrat Bülach in seinem Beschluss ebenso (siehe scan oben, Punkt 9), dass wir ständig von einer Verhaftung sprechen, um was es sich aber nicht handelte. Meine Kinder und ich haben das nicht aus Laune heraus erfunden, den es steht ganz klar auf den Dokumenten, die wir erhalten haben, „Verhafts-Rapport“ (siehe ). Mündlich hatte man uns erklärt, dass die Polizei nur ein einziges Formular hat (!) und sie deshalb dieses Formular verwendeten. Mehr zum Verhafts-Rapport und zu seinen Auswirkungen siehe dazu Abgestrittene Anwesenheit von Frau Evelyne Pente bei der Verhaftung , Verflechtungen zwischen der Vormundschaftsbehörde Bülach, Frau Evelyne Pente und der Klinik Hard und Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach.
Am 29. Dezember 2002 habe ich noch an Herrn Markus Notter, Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, geschrieben betreffend des Verhafts-Rapports. Die Antwort von Frau Dr. Meili zu diesem Punkt:
Aus ihrem Schreiben kann abgeleitet werden, dass es für sie wohl kein Problem ist, dass „Verhafts-Rapport“ steht, aber etwas anderes gemeint ist. Wie soll das aber ein normaler Bürger wissen? Wenn ein Bürger ein Dokument mit dem Wort „Verhafts-Rapport“ erhält, dann muss er doch nach Treu und Glaube annehmen, dass eine Behörde wirklich meint, es fand eine Verhaftung statt. Zudem, wenn das Dokument irgendwie weiterverwendet wurde, wer sagt, dass andere Amtsstellen ebenso den Durchblick haben und nicht gleich auf eine Verhaftung schliessen?
Im Weiteren steht im Beschluss (nicht gescannt), dass sich Nachbarn bei der Vormundschaftsbehörde Bülach gemeldet haben und die Polizei darauf bei uns vorbeigekommen ist. Liest man aber das internen Memorandum (siehe Vortäuschen einer Namensänderung), so heisst es ganz klar, dass Frau Esther Zinniker, damals Heimleiterin im Durchgangsheim Florhof, den Besuch der Polizei bei uns verlangte! Und als die Polizei bei uns war, sagten die Polizisten, sie seien wegen der Namensänderung vorbeigekommen (siehe Vortäuschen einer Namensänderung)!
Weiter in diesem Beschluss vom 29. April 2002 (siehe letzter scan auf Wie Kinder bei einem Gerichtsprozess auf sich alleine gestellt sind), dass der Bezirksrat Bülach beanstandete, dass meine Kinder Rechtsmittel ergriffen haben und er ignoriert einfach, dass dies das Obergericht gutheissen hat (dazu auch Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten und Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.).
Samstag, 18. September 2010
Sie haben gewonnen!
Am Freitag war ich auf dem Sozialamt. Ich bekomme genau CHF 211.35.- Unterstützung plus die Krankenkassenprämien, den Rest müssen für mich meine Kinder übernehmen. Die Krankenkassenprämien und Abrechnungen gehen alle direkt über das Sozialamt. Falls ich zum Arzt gehen werde, weiss ich nicht, wie viele medizinische Daten dann an das Sozialamt weitergegeben werden. Bis heute wird ja gesagt, dass der Umgang mit meinen medizinischen Kinderakten von der Brüschhalde sowie mit den Akten von der Klinik Hard und auch der Umgang mit den Akten betreffend des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes meiner Kinder absolut korrekt war.
Auf meinen wiederholten Hinweis, dass meine Daten nicht überrein stimmen, fühlt sich niemand zuständig. Einerseits sagt man, ich trage nur den Ehenamen. Anderseits, wenn sie im Computer weiter schauen, kommt Gritti hervor.
Somit ist das Tragen des Namens eines Kinderschänders CHF 211.35.- wert.
Einige meinen auch, ich solle doch eine Therapie machen. Wieso soll ich noch eine Therapie machen, wenn ich doch mit dem Blog gezeigt habe, was Psychiater über mich denken. Z.B. bleiben Dr. Lanz von der Klinik Hard und andere dabei, dass ihre Diagnose stimmt und die Behörden in Bülach und Effretikon nie einen Fehler gemacht haben.
Ich hoffe weiterhin, dass ich nach Hause nach Kanada kann, weil dies kein Leben hier ist.
Am 10. September 2010 hat sich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf sich für das Unrecht an administrativ versorgten Personen entschuldigt. Erstaunt musste ich feststellen, dass Amtsstellen, die mit mir zu tun haben sowie Joseline Pampaluchi, nichts von dieser Entschuldigung wussten oder sich nicht dafür interessierten.
Es wäre aber für eine Amtsstelle wichtig diese Entschuldigung von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Kenntnis zu nehmen, da es noch andere Gruppen gibt, die ähnliches erlebt haben.
Beiträge zu diesem Thema findet man beim Schweizer Fernsehen in der Sendung des Clubs vom 7. September 2010, im TalkTäglich auf Tele Züri vom 13. September 2010 und in der Medienmitteilung des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartement vom 10. September 2010.
Auf meinen wiederholten Hinweis, dass meine Daten nicht überrein stimmen, fühlt sich niemand zuständig. Einerseits sagt man, ich trage nur den Ehenamen. Anderseits, wenn sie im Computer weiter schauen, kommt Gritti hervor.
Somit ist das Tragen des Namens eines Kinderschänders CHF 211.35.- wert.
Einige meinen auch, ich solle doch eine Therapie machen. Wieso soll ich noch eine Therapie machen, wenn ich doch mit dem Blog gezeigt habe, was Psychiater über mich denken. Z.B. bleiben Dr. Lanz von der Klinik Hard und andere dabei, dass ihre Diagnose stimmt und die Behörden in Bülach und Effretikon nie einen Fehler gemacht haben.
Ich hoffe weiterhin, dass ich nach Hause nach Kanada kann, weil dies kein Leben hier ist.
Am 10. September 2010 hat sich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf sich für das Unrecht an administrativ versorgten Personen entschuldigt. Erstaunt musste ich feststellen, dass Amtsstellen, die mit mir zu tun haben sowie Joseline Pampaluchi, nichts von dieser Entschuldigung wussten oder sich nicht dafür interessierten.
Es wäre aber für eine Amtsstelle wichtig diese Entschuldigung von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Kenntnis zu nehmen, da es noch andere Gruppen gibt, die ähnliches erlebt haben.
Beiträge zu diesem Thema findet man beim Schweizer Fernsehen in der Sendung des Clubs vom 7. September 2010, im TalkTäglich auf Tele Züri vom 13. September 2010 und in der Medienmitteilung des Eidgenössischen Polizei- und Justizdepartement vom 10. September 2010.
Freitag, 6. August 2010
Jürg Gritti und meine Mutter / Psychotests
Jürg Gritti und meine Mutter
Ein altes Foto von Jürg Gritti.
Diesem Mann hätte ich meine Kinder anvertrauen sollen (siehe dazu Blogeintrag 27. Dezember 2006 und 31.12.2007). Mir wird es heute noch schlecht, wenn ich daran denke, dass ich dem hätte meine Kinder geben sollen.
Als meine Mutter einmal am Telefon gegenüber mir behauptet hat, meine Kinder hätten sie vom Florhof aus angerufen, kamen meine Kinder ans Telefon und fragten sie, warum sie so etwas behaupte. Dabei wurde sie immer widersprüchlicher und versuchte auf eine perfide Art meine Kinder gegeneinander auszuspielen. Meine Mutter ging soweit, dass sie an unserem neuen Wohnort zu einer uns unbekannten Lehrerin (welche sie aber kannte) ging, obwohl meine Kinder nicht im neuen Wohnort zur Schule gingen, und negativ über mich redete.
Die Schwester meiner Mutter, Alice Zürcher Flück, wohnhaft im Kanton Thurgau, die ebenfalls wie ihre Schwester extrem hinter Jürg Gritti steht, behauptet wie sie, dass Jürg nie ein Kind angefasst, ich alles erfunden und er einen Freispruch erhalten hätte. Daraufhin hatte ich ihr den damaligen Gerichtsbeschluss zugesandt (siehe Eintrag 27. Dezember 2006), in welchem klar hervorgeht, dass Jürg Gritti verurteilt wurde. Dies habe ich alles auf Tonband. Sie kennt auch meinen Blog.
Psychotests
Noch zu zwei Tests, die ich in der Kinderpsychiatrie Brüschhalde machen musste. Mit dem Szondi-Fototest hatte ich grosse Mühe. Bei diesem Test werden dem Probanden Karten mit Fotos von den Gesichtern von Personen vorgelegt. Es wird einem das Foto nur kurz vorgelegt und man musste dann sagen, ob man diese Person sympathisch oder unsympathisch findet. Diesen Test musste ich über mehrere Tage machen. Zuerst weigerte ich mich indem ich sagte, dass ich doch nicht einen Menschen so schnell beurteilen kann, ob er sympathisch oder unsympathisch ist. Ausserdem wisse ich ja nicht ob diese Menschen krank sind, einen Unfall hatten oder eine besondere Lebensgeschichte haben, dass sie so aussehen. Trotzdem musste ich den Test machen. Je länger der Test dauerte hatte ich dann willkürlich Aussagen zur Sympathie gemacht. Dank Google weiss ich heute, dass man bei diesem Psychotest immer „verliert“ bzw. der Test heutzutage sehr umstritten ist.
Beim Rohrschachtest muss man ja dem Psychiater sagen, was man in den Tintenflecken sieht. Ich sagte immer, ich hätte nicht so viel Fantasie. Heute amüsiere ich mich, wenn der Rorschachtest in Filmen parodiert wird.
Die dunkleren Einschwärzungen stammen von mir und überdecken Notizen des Psychiaters.
Mich würde interessieren ob Pädophile auch so viele Psychotests machen müssen wie die Opfer.
Konsequenterweise müssten all jene Leute, die sagen, dass nie ein Fehler gemacht wurde und alles dem üblichen Verlauf entsprach, ihre Kinder und Enkelkinder, die Opfer eine Gewaltverbrechens wurde, auch so behandeln, wie wir behandelt wurden. Die Details findet man ja in meinem Blog.
Wie ich diese Woche noch festgestellt habe, gehen die meisten Leute davon aus, dass ich noch immer einen Unterhaltsbeitrag bekomme. Dem ist nicht so, wie man anhand des Auszugs aus dem Scheidungsurteil sieht. Ich bekomme auch sonst keine Unterstützungsbeiträge.
Ein altes Foto von Jürg Gritti.
Diesem Mann hätte ich meine Kinder anvertrauen sollen (siehe dazu Blogeintrag 27. Dezember 2006 und 31.12.2007). Mir wird es heute noch schlecht, wenn ich daran denke, dass ich dem hätte meine Kinder geben sollen.
Als meine Mutter einmal am Telefon gegenüber mir behauptet hat, meine Kinder hätten sie vom Florhof aus angerufen, kamen meine Kinder ans Telefon und fragten sie, warum sie so etwas behaupte. Dabei wurde sie immer widersprüchlicher und versuchte auf eine perfide Art meine Kinder gegeneinander auszuspielen. Meine Mutter ging soweit, dass sie an unserem neuen Wohnort zu einer uns unbekannten Lehrerin (welche sie aber kannte) ging, obwohl meine Kinder nicht im neuen Wohnort zur Schule gingen, und negativ über mich redete.
Die Schwester meiner Mutter, Alice Zürcher Flück, wohnhaft im Kanton Thurgau, die ebenfalls wie ihre Schwester extrem hinter Jürg Gritti steht, behauptet wie sie, dass Jürg nie ein Kind angefasst, ich alles erfunden und er einen Freispruch erhalten hätte. Daraufhin hatte ich ihr den damaligen Gerichtsbeschluss zugesandt (siehe Eintrag 27. Dezember 2006), in welchem klar hervorgeht, dass Jürg Gritti verurteilt wurde. Dies habe ich alles auf Tonband. Sie kennt auch meinen Blog.
Psychotests
Noch zu zwei Tests, die ich in der Kinderpsychiatrie Brüschhalde machen musste. Mit dem Szondi-Fototest hatte ich grosse Mühe. Bei diesem Test werden dem Probanden Karten mit Fotos von den Gesichtern von Personen vorgelegt. Es wird einem das Foto nur kurz vorgelegt und man musste dann sagen, ob man diese Person sympathisch oder unsympathisch findet. Diesen Test musste ich über mehrere Tage machen. Zuerst weigerte ich mich indem ich sagte, dass ich doch nicht einen Menschen so schnell beurteilen kann, ob er sympathisch oder unsympathisch ist. Ausserdem wisse ich ja nicht ob diese Menschen krank sind, einen Unfall hatten oder eine besondere Lebensgeschichte haben, dass sie so aussehen. Trotzdem musste ich den Test machen. Je länger der Test dauerte hatte ich dann willkürlich Aussagen zur Sympathie gemacht. Dank Google weiss ich heute, dass man bei diesem Psychotest immer „verliert“ bzw. der Test heutzutage sehr umstritten ist.
Beim Rohrschachtest muss man ja dem Psychiater sagen, was man in den Tintenflecken sieht. Ich sagte immer, ich hätte nicht so viel Fantasie. Heute amüsiere ich mich, wenn der Rorschachtest in Filmen parodiert wird.
Die dunkleren Einschwärzungen stammen von mir und überdecken Notizen des Psychiaters.
Mich würde interessieren ob Pädophile auch so viele Psychotests machen müssen wie die Opfer.
Konsequenterweise müssten all jene Leute, die sagen, dass nie ein Fehler gemacht wurde und alles dem üblichen Verlauf entsprach, ihre Kinder und Enkelkinder, die Opfer eine Gewaltverbrechens wurde, auch so behandeln, wie wir behandelt wurden. Die Details findet man ja in meinem Blog.
Wie ich diese Woche noch festgestellt habe, gehen die meisten Leute davon aus, dass ich noch immer einen Unterhaltsbeitrag bekomme. Dem ist nicht so, wie man anhand des Auszugs aus dem Scheidungsurteil sieht. Ich bekomme auch sonst keine Unterstützungsbeiträge.
Samstag, 10. Juli 2010
Keine Opferentschädigung
Die folgenden Scans zeigen den Brief von mir an Herrn Markus Notter wegen dem Umgang mit meinen medizinischen Akten und meiner Forderung nach einer Opferentschädigung aus den daraus entstandenen Problemen. Am besten ist es meinen Brief selbst zu lesen, anstatt dass ich ihn noch einmal zusammenfasse. Herr Markus Notter war schon seit Jahren über unseren Fall informiert.
(Der als Beilage erwähnte Brief von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon ist in diesem Blogeintrag vom 23. November 2009 vom erfasst).
Als Antwort bekam ich folgendes:
Das Departement der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (Schweiz) schreibt aber nur von der Verweigerung der Akteneinsicht bzw. der Missachtung des Akteneinsichtsrechts, was kein Straftatbestand ist.
Ich hatte aber klar in meinem Brief geschrieben, dass ich aufgrund des Umganges mit meinen Akten und den daraus entstandenen Folgen eine Opferhilfe verlange. Das verweigerte Akteneinsichtrecht ist ja nur ein Teil davon!
Auch schrieb ich vom Vorgehen der Vormundschaftsbehörde Bülach, aber das Departement der Justiz und des Innern ging nur auf das ein, was von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugegeben wurde. Der Umgang mit meinen medizinischen Akten bzw. die Aktenverweigerung haben negative Auswirkungen, die wir bis heute spüren.
Abonnieren
Posts (Atom)