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Dienstag, 20. März 2007

Umgang mit medizinischen Kinderakten

Nachdem ich mich 1995 bei der Direktion des Innern des Kantons Zürich bei Frau Rüegg wegen einer Namensänderung erkundigt habe, hiess es von ihr, ich müsse beweisen, dass ich vergewaltigt wurde. Ausserdem sagte sie, dass eine Namensänderung das „Problem“ auch nicht ändern würde und eine Vergewaltigung sowieso nur ein psychisches Problem ist!
Diese unsensiblen Aussagen machten mich sehr betroffen.
Da ich wusste, dass es zur meiner Vergewaltigung ein Gerichtsurteil sowie ein medizinisches Gutachten über mich gab, setzte ich mich mit der Akten besitzenden Vormundschaftsbehörde in Illnau-Effrektion in Kontakt, um eine Kopie meiner medizinischen Akten zu verlangen.
Dies wurde mir aber immer verweigert und man sagte mir, ich solle mich an das damals zuständige Gericht wenden. Das Bezirksgericht Pfäffikon händigte mir darauf hin (datiert auf 28. Juni 1995, erhalten aber erst einige Zeit später!) aber nur einige wenige Auszüge aus, gewisse Stellen wurden beim kopieren abgedeckt.
Als ich diese wenigen Auszüge lass, war ich entsetzt, mit was für einer verniedlichenden Sprache meine Vergewaltigung festgehalten wurde. Bis zu einem gewissen Grad konnte ich mich damit abfinden, dass dies früher möglicherweise so üblich war.
Mit der Einstellung, die Frau Rüegg vom Departement des Innern zeigte sowie mit der verniedlichenden Sprache der Aktenauszüge, sah ich keine Chance meine Namensänderung zu bekommen. Ausserdem verdeutliche mir Frau Rüegg, dass sie keine Präzedenzfälle will, wie es meiner wäre.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich aus dem Medien vernommen, dass man das Anrecht auf seine Akten hat.
Durch diese Berichte gestärkt, verabredete ich auf den 24. Juli 1995 einen Gesprächstermin, um meine Akten einsehen zu können und um eine Kopie meiner Akten zu erhalten. Dies wurde mir aber aufs Heftigste an diesem Gespräch verweigert. Ich machte aber dem Beamten, Herrn Siebert, nochmals klar, dass ich beweisen muss, dass ich unter der Vergewaltigung auch psychisch gelitten habe. Immer noch ablehnend sagte er mir, dass seine Behörde ein Schreiben in meinem Namen aufgesetzt hat, indem ich mich an die VB Illnau-Effretikon wende und sie sogleich bevollmächtige, einen Antrag an die Direktion des Innern des Kantons Zürich bezüglich meiner Namensänderung zu stellen. Der Brief in meinem Namen ist auf den 24. Juli 1995 datiert und Herr Siebert sagte, dass „mein“ Brief dann dem Antrag auf Namensänderung der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon dann beigelegt wird.
Bevor ich „meinen“ Brief unterschrieb, machte ich Herrn Siebert darauf aufmerksam, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, nämlich dass ich die leibliche Tochter meiner Mutter bin und nicht das Pflegekind und dass ich im grossen Ganzen schon immer bei meiner Mutter gewohnt habe. Herr Siebert sage aber nur, dies sei nebensächlich, müsse nicht geändert werden, ich solle kooperativ sein und ob mir meine Namensänderung denn nicht wichtig sei. Das heisst, ich wurde ziemlich unter Druck gesetzt.



Am 8. August 1995 bekam die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon einen Telefonanruf von der Direktion des Innern. Aus der entsprechenden Aktennotiz ist ganz deutlich zu erkennen, dass sie nicht vorhaben, meine Namensänderung zu gewähren. Nur sagte mir nie jemand etwas davon!

Nach einigen Telefongesprächen mit der VB Illnau-Effretikon nach dem Gesprächstermin, kam mir je länger je mehr alles merkwürdig vor. Auf mein Gefühl verlassend nahm ich Kontakt mit der unentgeltlichen Rechtsauskunft in Effretikon auf, damit diese mir beisteht. Die Juristin meinte, dass mein Fall sehr kompliziert sei und ich mir eine Anwältin nehmen sollte. Sie empfahl mir unter anderem Frau lic. iur. Safia Sadeg. Ich überreichte Frau Sadeg meine Unterlagen, doch sie schaffte es auch nicht meine Akten bei der VB Illnau-Effretikon frei zu bekommen, wie man in der nächsten Akte sehen kann.


Ich verstehe nicht, warum die VB Illnau-Effretikon und andere Gesetze wie das Datenschutzgesetz nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Aus der Abrechnung der Anwälte sah ich, dass die Anwältin sehr viel mit der Direktion des Innern telefonierte, was sie aber mit denen besprochen hat, weiss ich bis heute nicht.
Im Dezember 1995 nahm ich nochmals Kontakt mit der VB Illnau-Effretikon auf. Diese sagten jetzt, ich müsse für die Namensänderung wegen „Datenschutzgründen“ eine Vollmacht von den Grittis holen!
Mir ging es nach dieser Aussage die nächsten Wochen sehr schlecht, ich musste erbrechen.
Zuerst musste ich dann überhaupt meine Mutter ausfindig machen. Dann rief ich ihr an, hatte aber immer den Jürg Gritti am Apparat, worauf hin ich dann immer das Telefon aufhängte. Ich hatte vor ihm noch zu viel Angst und wollte mit dem nicht reden.
Als ich dann einmal meine Mutter an der Leitung habe, sagte ich ihr, dass ich von ihr und Jürg Gritti eine Vollmacht brauche, damit ich Zugang zu meinen Akten bekomme.
Ich schickte ihre dann einen Brief, den sie und er nur noch unterschreiben mussten. Den unterschrieben Brief habe ich dann der VB Illnau-Effretikon zugestellt.
Gebracht hat es mir aber nichts, da die VB Illnau-Effretikon mir immer noch meine Akten verweigerte.
Ich konnte überhaupt nicht verstehen, dass einem die eigenen Akten verweigert werden können, obwohl man doch Recht darauf hat.Ich bestand auf mein Recht und teilte dies der VB Illnau-Effretikon mit.
Darauf hin bekam ich dann einen neuen Gesprächstermin auf den 14. Oktober 1996.
Doch wie man dem Dokument des 23. September 1996 entnehmen kann, wurde schon zu diesem Zeitpunkt endgültig beschlossen, dass ich am 14. Oktober 1996 weder Aktieeinsicht noch Aktenkopien bekommen werde!

Wie das Gespräch vom 14. Oktober 1996 aus der Sicht der VB Illnau-Effretikon ablief, ist aus ihrem Brief an den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich vom 15. September 1997 ersichtlich.
Es ist einfach unglaublich, was die VB Illnau-Effretikon gegenüber dem Datenschutzbeauftragten behauptete, wenn doch dokumentiert ist, dass es die VB Illnau-Effretikon selbst war, die mir keine Aktenkopie oder –einsicht geben wollte!
Am 14. Oktober 1996 versuchte ich Herrn Siebert klar zu machen, warum und wieso ich meine Akten brauche und ich darauf das Recht habe. Siebert antwortete darauf, ich könne nur Fragen zum Inhalt der Akten stellen. Als ich dann doch Fragen stellte, gab mir aber Siebert generell keine Antworten oder schwammige Angaben. Nachdem ich all meine Frage gestellt habe, war das Gespräch beendet und verliess das Büro. Ich holte dann meine Kinder aus dem Warteraum. Hätte ich den sonst sitzenbleiben sollen?
Am 8. November 1996 bekam ich von der VB Illnau-Effretikon einen Brief mit folgendem Inhalt:

Schon eine Frechheit: Zuerst müsse ich mich behandeln lassen, obwohl keine vorgängige Diagnose eines Arztes besteht. Erst dann könnte ich meine Akten sehen und dann auch nur in Begleitung. Und dann genau in der Klinik, in welcher Jürg Gritti schon eine Therapie machte und anschliessend wieder ein Mädchen vergewaltigte. Wer diese Therapie bezahlen sollte, war auch unklar. Als ich dann die VB Illnau-Effretikon fragte aus reiner Neugier fragte, wer die Therapie bezahlen würde, schrieb sie mir am 6. Dezember 1996 folgendes:
Jetzt hiess es nur noch, dass die Begleitperson bezahlt werde. Aber schon erstaunlich, dass Siebert mir etwas bestätigte, dass ich gar nicht fragte.
Telefonisch sagte Siebert mir aber trotzdem, dass ich zuerst eine Therapie machen müsse.
Da mir all dies sehr eigenartig erschien, rief ich andere Spitäler auch in anderen Kantonen an. Alle verneinten, dass ich eine Therapie machen müsse um in meine Akten einsehen zu können oder eine Kopie zu erhalten, geschweige dass es eine ärztliche Begleitperson braucht.
Unterdessen hat aber die VB Illnau-Effretikon am 29. November 1996, dem Begleitbrief zur Akte „15/3“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschrieben, wie man im Folgenden einen Auszug sieht:

Soweit geht wohl eine Vormundschaftsbehörde, um nicht Akten herausrücken zu müssen!
Noch aus dem gleichen Brief:

Es ist einfach erschreckend, wie man mit medizinischen Gutachten umgeht.
Unterdessen hatte ich noch die Scheidung eingereicht gehabt. Die VB Bülach hatte nichts besseres zu tun, als diesen Brief and das Bezirksgericht Bülach einzureichen, dass die Scheidung durchführte.
In der Scheidung wurde dann immer wieder von einer Akte „15/3“ geredet. Als ich dann meine Anwältin Frau lic. iur. E. Ernst fragte, was das ist, sagte sie nur, dass dies unwichtig sei. Dies kam mir alles suspekt vor.
Als dann die Scheidung weiter an das Obergericht ging, bekam ich vom Obergericht am 10. April 1997 einen Brief, dass ich zur Akte „15/3“ Stellung nehmen müsse! Dies konnte ich ja nicht, da ich weder den Inhalt kannte noch die Akte hatte! Das Obergericht meinte nur, meine Anwältin hätte mir das herausgeben müssen.
Kurz gesagt: Ich bekam die Akte erst, als die Frist zur Stellungsnahme schon abgelaufen war!
In mir gingen alle Emotionen hoch, wie man so mit Akten umgeht, dass die Betroffenen selbst nicht darüber informiert werden, keine Offenheit, keine Transparenz, keine Ehrlichkeit.
Auch werte ich mich aufs Heftigste, dass das Gutachten in die Scheidung einbezogen wird. Der Richter beschloss aber, dass ich das Gutachten nur zusammen mit Frau Wider einsehen kann. Als ich das Gutachten einsah, kam mir das blanke Entsetzen, dass man mir wegen eines solchen Gutachtens die Kinder wegnehmen wollte. Selbst meine Anwältin verstand nicht, warum mir wegen meinem Gutachten die Kinder weggenommen werden sollten.
Aber dadurch hatte ich immer noch nicht eine Kopie meines Gutachtens. Frau Wider musste es zuerst meiner Anwältin schicken und dann bekam ich es durch meine Anwältin. Dies brauchte natürlich auch seine Zeit. Das allergrösste war noch, dass Frau Wider die Akte nicht an die VB Illnau-Effretikon zurückgeschickt hatte, wie sie es sollte, sondern das ganze Gutachten und weitere an die VB Bülach schickte; dies natürlich ohne Absicht…
Als Nächstes stelle ich meine medizinischen Akten ins Internet.

Update 29. Mai 2020

Namensänderung, Direktion des Innern ......





Sonntag, 23. September 2007

Widerlegung der Aussagen von Werner Scherrer (Vormundschaftsbehörde Bülach)

Den folgenden Brief habe ich gekürzt, da es sonst zum jetzigen Zeitpunkt umfangreich geworden wäre, wenn ich auf die gekürzten Stellen auch noch eingegangen wäre. Ich finde es dreist wie man stark man auf eine Aussage beharren kann, obwohl verschiedene Akten das absolute Gegenteil beweisen. Diesen Brief bekam der Bezirksrat Bülach von der Vormundschaftsbehörde Bülach, Werner Scherrer und M. Willi, weil ich beim Bezirksrat Bülach im 2000 eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Vormundschaftsbehörde Bülach eingereicht hatte.
Als erstes behauptet Werner Scherrer, dass das Scheidungsurteil der Vormundschaftsbehörde Bülach nicht bekannt gewesen sei. Dabei hat aber das Bezirksgericht Bülach 1997 bei meiner Scheidung eine Aktenkopie an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt wie der folgende Auszug zeigt, und zwar am 28. Oktober 1997!
Sogar der Protokollauszug eines Protokolls der Vormundschaftsbehörde Bülach zeigt, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach von der Scheidung wusste!
Noch dreister wurde die Vormundschaftsbehörde Bülach, als sie im Brief behauptet, sie hätte keine Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten. Mit dem Brief vom 29. November 1996 hatte aber die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon „diverse Akten“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt!
Ausserdem hatte ja die Vormundschaftsbehörde Bülach seinerzeit den Brief der VB Illnau-Effretikon vom 29. November 1996 samt der Akte 15/3 an das Bezirksgericht Bülach betreffend der Scheidung geschickt. (siehe hier)
Sogar in einer Aktennotiz (nicht Protokoll!), geschrieben von Herrn D. Weber von der VB Bülach am 28.11.1997, zu einem Gespräch, schreibt D. Weber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach Akten von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon (Hr. Siebert) hat.

Wie der folgende Brief vom 18. Dezember 1997 zeigt, hat selbst die Vormundschaftsbehörde Bülach mir Akten (aber nicht vollständig) von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugesandt, die sie von dieser erhalten hat.
Wie man im folgenden Brief vom 11. September 1997 von Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach) sieht, hat Frau Karin Wider sogar Akten von Illnau-Effretikon „aus versehen“ an die Vormundschaftsbehörde Bülach geschickt, statt zurück an die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon!

Selbst im Jahre 2000 schrieb die Vormundschaftsbehörde Bülach mir noch, dass ich die Akten der VB Illnau-Effretikon, welche die Vormundschaftsbehörde Bülach erhalten hatte, mir die VB Bülach schon zugestellt hatte (Achtung, diese Akten haben nichts mit den in den Beilagen genannten Akten zu tun!).
Was aber diesem Brief vorangegangen war und was dieser Brief eigentlich beinhalten sollte:
Am 27. September 2000 hatte ich nochmals einen Termin bei der Vormundschaftsbehörde Bülach betreffend Kopien aller meiner Akten. Dabei hat die VB Bülach versucht das gleiche Spiel abzuziehen wie die VB Illnau-Effretikon, dass man mir vor dem Termin sagt ich bekomme Aktenkopien, mir dies dann aber beim Treffen verweigert. Anwesend waren dabei Heidi Leibundgut und Werner Scherrer. Ich verlangte daher, dass man mir eine Bestätigung gibt, dass ich beim Treffen war, mir aber Aktenkopien verweigert wurden. Die VB Bülach verweigerte mir aber eine solche Bestätigung. Am Ende dieses Treffens, d.h. als unter anderem die Stadtpolizei Bülach, Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich und Staatsanwaltschaft kontaktiert und verständigt wurden, wurde mir zugesichert, dass ich meine Akten nach einer Kontrolle von allfälligen Akten von Dritten erhalte. Dies geschah dann auch mit diesem Brief vom 29. September 2000, was aber nur durch den Vermerk der Beilagen (Akten 1 bis 63) festgehalten wurde!
Zu den weiteren Geschehnissen dieses Treffens werde ich ein anderes Mal eingehen.
Zurück zum ursprünglichen Brief: Als ich bei Herrn Huber wegen einem Stipendium für meinen älteren Sohn nachfragte, sagte mir Herr Franz Xavier Huber nur „man könne mal schauen“. Ich hackte nach und fragte, wann dies sein soll. Er meinte aber nur „es reiche noch, wenn es soweit ist“, d.h. wenn mein Sohn dann schon auf dem Gymnasium ist. Da ich nicht wusste, an wen ich mich wegen einem Stipendium wenden musste mir dies auch nicht gesagt wurde (!), wandte ich mich telefonisch an den Schulpsychologischen Dienst von Bülach und erhoffte mir dort Hilfe für das Stipendium für meinen Sohn sowie für die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes. Die Sekretärin verband mich dann mit Herrn Fravi. Daraufhin hatten Herr Fravi, die Lehrer meines älteren Sohnes, mein Sohn und ich ein Gespräch, dass im März 2000 statt fand.
Bei einem weiteren Treffen mit Herrn Fravi am 10. April 2000 beim Schulpsychologischen Dienst entband ich ihn von der Schweigepflicht. Erst an diesem Tag erfuhr ich dann auch, dass Herr Fravi nicht mehr beim Schulpsychologischen Dienst arbeiten wird, er sich aber um einen Auftrag für unseren Fall bemüht. Auch wurde mir von allen Seiten signalisiert, dass der neue Schulpsychologe, Herr Rüegg, unseren Fall nicht übernehmen werde. Als ich dann 2003 zu all meinen Akten kam, nahm ich mit Herrn Rüegg telefonisch Kontakt auf und fragte ihn, ob er den Fall vor den Sommerferien übernommen hätte. Er verneinte dies und er sagte, er habe keinen Auftrag bekommen.
Mit diesem Brief sicht man noch, dass Franz Xavier Huber Herrn Fravi nie bezahlen wollte.

Was ich noch am Schluss erwähnen will: Auf vielen Amtsstellen geht man davon aus, dass ich eine IV-Rente bekomme. Ich bekomme aber keine.

Montag, 8. Februar 2010

Auszug aus dem FFE-Bericht und die Begründungen der Vormundschaftsbehörde Bülach

Der folgende Brief ist die Antwort von Dr. Baeriswyl, Datenschutzbeauftragen des Kantons Zürich, auf den Brief der Vormundschaftsbehörde Bülach von Werner Scherrer (siehe Eintrag vom 19.10.2007 unten).
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten schliesst an die Geschehnisse an, welche ich im Eintrag vom 24.05.2009 beschrieben habe.

Der Brief wurde am 29. Mai 2001 und somit 8 Tage nach unserer Verhaftung und Einweisungen geschrieben (siehe ältere Einträge). Dementsprechend war der Vormundschaftsbehörde Bülach auch die Zurechtweisung durch den Datenschutzbeauftragten egal, da sie schon erreicht haben, was sie wollten.

Der FFE wurde aber schon am 23. April 2001 beschlossen. Zur Verhaftung, siehe Eintrag vom 28. Januar 2008 und 15. Juni 2008.
 


Im Folgenden einzelne Auszüge aus dem Bericht vom 23. Arpil 2001, mit welchem unsere Verhaftung und Einweisungen begründet wurden.

Mit seiner Schreibart vermittelt Franz Xavier Huber, Vormundschaftsbehörde Bülach, den Eindruck, als ob ich bis vor nicht all zu langer Zeit in Effretikon gewohnt hätte, was überhaupt nicht stimmt: Von 1965 bis 1966 in Effretikon, von 1966 bis zur Verhaftung von Jürg Gritti 1968 in Illnau (Siehe dazu mehr im Blogeintrag vom 27. Dezember 2006). Nach der Verhaftung kam ich zu Verwandten nach Brüttisellen. Dass ein falscher Eindruck entsteht, bestätigten mir auch diverse Pfleger in der Klinik Hard, welche diese Textpassage gesehen haben. Auch meinten sie, ich hätte direkt vor Bülach in Effretikon gewohnt. Die Ärzte glaubten mir schon gar nicht.
Wie Herr Huber mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" die Tatsachen verdreht: Es war in jener Zeit üblich, dass Kinder, welche unehelich geboren wurden, bis zur Volljährigkeit mit dem 20. Lebensjahr unter Beistandschaft standen und ich nur aus diesem Grund mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon in Kontakt stand. Sozusagen wegen Gesetzes wegen und nicht weil ich Hilfe suchte und mir diese gegeben worden wäre.
Ich habe mit der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nur Kontakt aufgenommen, weil ich dazumals meine medizinischen Kinderakten für die Namensänderung gebraucht hätte. Im Folgenden noch einmal der von Herrn Huber erwähnten Brief der VB Illnau-Effretikon. (Mehr zum Inhalt dieses Briefes im Eintrag vom 20. März 2007)
 

Viel mehr macht es den Eindruck, dass  mit "die dortige Behörde hatte sich in verschiedener Weise für sie eingesetzt" den Umgang der VB Illnau-Effretikon mit meinen medizinischen Kinderakten gutheisst (siehe dazu den Eintrag Umgang mit medizinischen Kinderakten vom 20. März 2007 oder Suchbegriff Brüschhalde in der Blogsuche).


Weiterer Auszug aus dem Bericht vom 23. April 2001:


Hier steht, dass die Oberärztin des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes nur aufgrund der telefonischen Gespräche mit mir und meinem älteren Sohn eine Beurteilung vorgenommen hat.
Interessant ist, dass Frau Dr. Simon UNS am 3. November 2001 schrieb, dass Sie die gewünschte Begutachtung nicht wunschgemäss erfüllen konnte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009, Brief von Fr. Dr. Simon, Mitte). Erstens hat man uns angelogen, ob überhaupt ein Gutachten erstellt wurde. Zweitens zeigt das Aktenmemorandum vom 20. November 2000, dass schon vor dem Brief von Frau Dr. Simon an uns die Vormundschaftsbehörde Bülach sich entschlossen hat, Einweisungen zu beantragen!
Nicht nur dass man uns bewusst falsch über die Existenz eines Gutachtens falsch informiert hat, man hatte schon über uns entschieden, bevor wir falsche Antwort erhielten.

Zum nächsten Auszug:


Am 5. Oktober 2000 reichte ich Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat Bülach ein. Der VB Bülach war dieses Verfahren egal und  hat auch einem Entscheid des Bezirksats Bülach mit unserer Einweisung vorgegriffen.
Im Weiteren schreibt Herr Huber, dass ich der Akteneinsicht gegenüber der VB Opfikon verweigert habe. Der ganze Eintrag vom 24. Mai 2009 handelt darum, warum ich die Akteneinsicht verweigert habe: Wegen einer Akte des Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes, deren Inhalt mir unbekannt war (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009), die mit anderen Akten hätte an Opfikon geschickt werden sollen. Mir wird also der Vorwurf gemacht, dass ich nicht blind inhaltlich mir unbekannte Akten freigebe, während aber seitens der Vormundschaftsbehörde Bülach in grossen Worten gegenüber dem Datenschutzbeauftragten die Akte doch noch zugestellt wird, einfach NACHDEM (26. April 2001) sämtliche FFE-Massnhamen (23. April 2001) bestimmt wurden und ich nichts mehr ausrichten konnte (siehe dazu den Eintrag vom 19. Oktober 2007).

Wie sich herausstellte, war die VB Opfikon gar nicht so aktenunkundig, wie folgender Brief (der Inhalt des Briefes der Jugendanwaltschaft and die VB Bülach vom 3. März 2001 ist uns unbekannt) der VB Bülach zeigt
Aus Gesprächen mit Vertretern der VB Opfikon hatte ich auch immer das Gefühl, dass diese Personen viel mehr wussten, als nur die zukunftsorientierten Gespräche, wie es mir der Bezirksrat Bülach sagte (siehe Eintrag vom 24. Mai 2009 bzw. erster Scan.)
Dass es dann nie um die Zukunft gehen sollte, zeigt auch mein Eintrag vom 6. September 2009.

Zum folgenden Auszug:


Erstaunlich ist, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 als Beiständin erwähnt wird. Wieso schreibt sie aber am Obergericht Zürich, dass sie erst am 10. Mai 2001 (Eintrag vom 22. November 2008, 2. Teil) ein erstes Gespräch mit Huber hatte? Oder wenn Frau Evelyne Pentes Aussage zutrifft, werden dann Beistände einfach mal so ins Amt berufen, indem man sie schon in einem FFE als Beistände festhält, ohne dass man mit den Beiständen zuerst einmal gesprochen hat? Dies wäre ja eine sehr schwache und gefährliche Praxis bezüglich Beistände!

Oder anhand des E-Mails von Max Peter vom Jugendsekretariat Bülach (siehe Eintrag vom 20. Februar 2007 und Scan direkt) Sehr eigenartig ist auch, dass Frau Pente schon am 23. April 2001 amtlich als Beiständin feststand, während sie im E-Mail vom 3. Mai 2001 noch in einer Auswahl stand. Was für saloppe Praxis ist das?

Sonntag, 29. Juni 2008

Ergänzender Eintrag zu Akte 15/3 und Namensänderung

Dieser Eintrag ist eine Ergänzung zu (http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html und http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html), wie man mit meinen Akten umgegangen ist und in die Scheidung miteinbezogen hat.
Nachdem wieder einiges vorgefallen war und wie man mit meinen Akten umgegangen ist (nächster Abschnitt), habe ich am 5. Oktober 2000 beim Bezirksrat Bülach eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Diese Aufsichtsbeschwerde beinhaltete auch die Geschehnisse bezüglich Akte 15/3 (Brief von VB Illnau-Effretikon an VB Bülach 29. November 1996 und Brief VB Bülach an Bezirksgericht Bülach 27. Januar 1997, für ersteren Brief beide obigen Links, für den zweiten Brief den ersten Link).
Wie man mit meinen medizinischen Kinderakten umging war enorm verletzend; jeder durfte in meine medizinischen Kinderakten einsehen und sich ein Urteil von damals auf mich heute bilden. Ausserdem durfte jeder nur das herausnehmen, was ihm zweckmässig erschien.
All das geschah, ohne mich jemals zuvor zu fragen. Ausserdem wurde dies seitens des Bezirksgerichtes ausdrücklich gutgeheissen, wie man aus der Stellungnahme an vom Leiter des Jugendsekretariats Bülach, Max Peter, und von Karin Wider von 2000 an den Bezirksrat Bülach entnehmen kann:

Auch der Scheidungsrichter (1997) hat meine medizinischen Akten gelesen. Was mir bis heute nicht begreiflich ist, dass nicht wenigstens meine Anwälte damals eine Kopie bekamen.
Es wussten schon immer alle, dass ich in der Kinderpsychiatrie war, weil ich vergewaltigt wurde. Diese Akten wollte man wieder in die Scheidung einbringen. Dies war entwürdigend, verletzend und für mich wieder einmal sehr phädophilenfreundlich. Der Umgang meiner Akten weckte in mir das Gefühl, dass ich schuld an der Vergewaltigung gewesen sei. Die Erinnerungen an die Anhörungen nach der Verhaftung von Jürg Gritti kamen in mir wieder hoch. Man hat heute immer noch dieselbe unsensible Art, wie man mit Opfern von Gewaltverbrechen umgeht.
Auf den letzten Scan bezogen: Jedes Kind, das einmal in einem Kinderheim, Kinderpsychiatrie oder Therapie war, oder Akten bei einer Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariat etc hat, muss sich bewusst sein, dass Behörden diese später jederzeit in ein Verfahren einbeziehen dürfen, ohne einen selbst dazu informieren.

Dies ist die Stellungnahme der Vormundschaftsbehörde Bülach zu der Aufsichtsbeschwerde.
Zu Punkt 3: Auch Franz Xavier Huber und Werner Scherrer haben es nicht für nötig gefunden, nachdem sie den Brief vom 29. November 1996 (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.com/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html, http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html) mit einem solchen Inhalt von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon erhalten haben, zuerst mich zu informieren.
Zu Punkt 2. bzw. oberhalb: Ich habe der Vormundschaftsbehörde Bülach nie einen Auftrag gegeben, dass sie die Namensänderung für mich machen soll. Ausserdem versuchten sie das gleiche Spielchen wie die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon durchzuführen (SIEHE http://namensaenderung.blogspot.com/2007/03/umgang-mit-medizinischen-kinderakten_20.html ?). Nach der VB Bülach hätte ich einen Brief unterschreiben sollen, der inhaltlich nicht korrekt war, um die Namensänderung mit Hilfe der Vormundschaftsbehörde Bülach (mit dem Briefkopf der VB Bülach) durchzuführen.

Ich wurde aber ziemlich stutzig, dass Franz Huber die Familienscheine (!) an die Direktion des Innern senden wollte. Dies ist insofern merkwürdig, dass es bisher nie hiess, ich müsse Familienscheine schicken müsse (von wem alles überhaupt?). Damals hiess von verschiedenen Seiten nur, dass ich meinen Familienschein beilegen müsste, und diesen hatte ich ja schon von Brienz, Bern.
Auf Nachfrage wollte mir die VB Bülach nicht sagen, was dies für Familienscheine (!) sind und was die „Empfehlung“ beinhaltet. Noch stutziger wurde ich, als den unterschriebenen Antrag hätte der Vormundschaftsbehörde Bülach bringen sollen und nicht selbst abschicken durfte.
Weiterhin zu Punkt 2: Werner Scherrer beklagte sich beim Bezirksrat Bülach noch darüber, dass die Vormundschaftsbehörde Bülach für die Sfr. 23.- des Familienscheins aufgekommen ist. Wenn ich schon kein Vertrauen in diese Behörde habe, bin ich sicher nicht zu dieser gegangen und habe gesagt, sie solle meine Namensänderung durchführen.
Zum Schluss: Als ich meinen Bruder gefunden habe, hat mir niemand geglaubt, dass dies mein Halbbruder ist. Vorher hiess es immer, ich sehe gestalten, die es nicht gibt. Erst viel später kam ich mit grossem Kampf zu Akten, in denen auch ein Familienschein war, der angeblich für die Namensänderung gebraucht wurde und mich und meinen Halbbruder sowie meine Mutter beinhaltet.


Bis heute heisst es immer noch, dass alles richtig abgelaufen ist.

Mittwoch, 27. Dezember 2006

Wenn man den Namen eines Pädophilen tragen muss

Vorwort:
Ich stelle hiermit meine Geschichte ins Internet, weil niemand für meinen Fall zuständig sein will. Die Geschichte fing an, als ich 1995 den Namen Gritti, meines Vergewaltigers, nicht mehr als Nachnamen tragen wollte, sondern meinen Geburtsnamen. Da ich aber für das Departement des Innern des Kantons Zürich als Beweis für die Vergewaltigung Akten hätte vorlegen müssen, beantragte ich diese. Mir wurde aber seitens der Akten besitzenden Behörde sowohl Aktenkopie als auch Akteneinsicht verweigert, selbst meiner Anwältin.
Des Weiteren herrscht wegen dem und daraus resultierenden, anderen Gründen ein extremes Datenchaos bezüglich meiner Person, d.h. auf jeder Amtstelle habe ich andere oder widersprüchliche Angaben. Es scheint zu sein, dass ich kein Rechtsmittel habe, Änderungen zu verlangen. Auch habe ich akzeptiert, dass ich kein Recht auf irgendwelche finanzielle Unterstützung habe, obwohl ich unter dem Existenzminimum lebe. Mir wurde immer gesagt, es sei kein Fehler gemacht worden. Damit jedes Kind, dass vergewaltigt wurde, weiss, wie Behörden mit den daraus entstandenen medizinischen Akten umgehen bzw. in die Scheidung einbeziehen können (ohne die betroffene Person vorher zu informieren), werde ich hier meine medizinischen Kinderakten veröffentlichen, damit man sieht, um was für sensible Akten es sich handelt.
Ich wurde am 23. Dezember 1958 York, Toronto, Kanada als uneheliche Tochter der Waltraude Flück geboren, als meine Mutter bei der Familie Backstein, dazumal 320 Rosemary Road, Forest Hill Toronto, Kanada, arbeitete, um die englische Sprache zu lernen.
Bis heute behauptet meine Mutter, sie wurden von zwei Männern überfallen und vergewaltigt. Einer von dieser soll mein Vater gewesen sein. Diese „Theorie“ wird bis heute auch von der restlichen Verwandtschaft mütterlicherseits bestätigt und dass es in Kanada deswegen eine Strafanzeige gemacht wurde. Doch nach intensiven Nachforschungen, sowohl Anfangs der 80er Jahren des letzten Jahrhunderts als auch in den 90ern, habe ich nichts gefunden, was diese Theorie bestätigen würde. Komischerweise konnte mir meine Mutter nie eine amtliche Schrift bezüglich einer Strafanzeige vorlegen. Auch ist es doch sehr merkwürdig, dass dann meine Mutter die nächsten 9 Monate bis zu meiner Geburt bzw. bis zur Rückreise im März 1959 in Kanada blieb oder dass nicht einmal die schweizerische Botschaft in Kanada kontaktiert wurde.
Die ersten Jahre meines Lebens wohnte ich bei meinen Grosseltern, die mich vor behördlichen und familiären Übergriffen stets in Schutz nahmen. Wie damals üblich gab man Kindern wie mir den Übernamen „Bastard“ oder „Strassenköter“.
Für ein Jahr wohnte ich mit meiner Mutter im Inselhofspital, in dem ledige Mütter wohnten, die ein Kind erwarten. Dort kam mein Halbbruder Andres Gasser 1964, heute wohnhaft in Schaffhausen, zur Welt. Zur Gesicht bekam ich ihn bei der Geburt nicht, da meine Mutter ihn zur Adoption freigab. Die Familie mütterlicherseits behauptet, dass auch er von einer Vergewaltigung abstamme. Von den Ämtern her hiess es, dass es diesen Bruder gar nicht gäbe bzw. (O-Ton): „Sie sehen Gestalten, die es nicht gibt.“
Am 3.9.1965 zog ich mit meiner Mutter nach Effretikon und sie heiratete sogar am gleichen Tag den Jürg Gritti.
Bald nachdem ich mit meiner Mutter nach Effretikon zog, finden die sexuellen Übergriffe seitens Jürg Gritti an.
Ich kann mich noch erinnern, dass ein Kollege, samt dessen Frau, von Jürg Gritti einmal stutzig wurde bzw. merkte, dass etwas nicht in Ordnung war. Daraufhin gab es einen riesen Krach zwischen denen und Jürg Gritti kündigte denen die Freundschaft. Daraufhin zogen „wir“ 1966 nach Illnau.
Dort ging dann der Horror für mich richtig los.




Auf dem Foto sieht man mich mit meinem weiteren Halbbruder, der 1966 geboren wurde.

Am 7. Mai 1968 erhielt ich gegen meinen Willen, obwohl man mich noch scheinheilig fragte, ob ich damit einverstanden wäre, die Namensänderung auf „geborene (!) Gritti“. Seitens der Behörde und der Familie wurden sogar Einschüchterungsmassnahmen gegen mich unternommen, z.B. dass ich in der Schule von den anderen Kindern zusammengeschlagen und geplagt werde, wenn ich einen anderen Namen als die Mutter hätte, damit ich umstimmen würde. Schlussendlich wurde trotzdem eine Namensänderung gegen meinen Willen durchgeführt.
Zu den folgenden Akten: Da die ganze Verwandtschaft immer wieder sagt, „der Gritti wurde nie verhaftet oder verurteilt“ und dies auch glaubwürdig anderen Personen weitergeben einige Behörden behaupten, ich könne mich nicht an meine Kindheit erinnern, sehe ich mich gezwungen, meiner Glaubwürdigkeit wegen einzelne Akten zu veröffentlichen.
Am Extremsten ist meine Mutter. Bis heute behauptet sie, J. Gritti wurde dazumals wegen mir verhaftet und ich sei schuld daran!
Auch bei einem persönlichen Gespräch mit meiner Mutter, um ihr klarzumachen, dass J. Gritti rechtskräftig verurteilt wurde, stritt sie es, obwohl ich ihr die Unterlagen mitgebracht habe, vehement ab. Dieses Gespräch nahm ich offen auf. Danach gingen wir zur nächsten Polizeistelle, weil sie eine Strafanzeige gegen mich (!) wegen Verleugnung machen wollte.
Bei dem ganzen Stress habe ich vergessen, dass Aufnahmegerät in meiner Tasche abzustellen. Dadurch hört man auf dem Tonband, dass es zur Verhaftung von J. Gritti kam, weil er entweder bei frischer Tat erwischt wurde oder es eine Anzeige von Opfern gab, die ich nicht kannte und von einem anderen Ort stammen. Die Familie machte den grossen Fehler, meine Kinder als Lügner zu bezeichnen, dass z.B. meine Kinder zu ihnen hätten wollen.
Eine von vielen Behauptungen war, dass ein Wolfgang aus Berlin, der zu Gast bei meiner Familie war, das Telefon abgenommen hätte, als meine Söhne bei ihnen angerufen hätten. Da ich eine solche Behauptung nicht auf mich sitzen lassen wollte, verlangte ich die Nummer dieses Wolfgangs aus Berlin. Ich liess nicht locker, bis ich sie hatte (Tel.-Nummer: 0049 3328 4470 974). Da ich nicht locker liess, hatte ich dann auch einmal den Gritti am Apparat. Ich sagte ihm, was er mir und den anderen Kindern antat, doch er stritt alles ab. Darauf hin sagte er mir, dass ich auf seiner Todesliste sei und er mich eines Tages umbringen wird. Als Kind konnte er mir damit Angst machen, aber heute nicht mehr.
Als wir diesen dann anriefen, wusste er nichts von all dem, nicht einmal, dass ich eine Tochter der Gritti bin.
Diese Situation zeigt vorbildlich, wie meine Familie entscheidende Tatsachen verdreht.
Als ich meiner Mutter anrief, nahm meine Halbschwester Regula Gritti, die mit einem Kantonspolizisten verheiratet ist und selber von J. Gritti misshandelt wurde (1984/85 war der Prozess), das Telefon ab. Ich redete mit ihr und ihr zum wiederholten Male, dass ich meine Kinder nicht zu Pädophilen schicke, wenn sie dies mit ihren Kindern macht, ist dies ihre Sache. Anschliessend wollte sie mit meinen Kindern reden und sagte zu ihnen, dass ich sie negativ gegenüber den Grosseltern beeinflusst hätte und dass die Grosseltern nur ihnen helfen wollten.
Von allen Seiten kam nie das Verständnis, dass ich keinen Kontakt zu einer pädophilen freundlichen Familie haben wollte, geschweige denn dass ich denen meine Kinder in Obhut gebe.
Für Leute, die so etwas erwarten, empfinde ich nur tiefen Ekel.
In die Details möchte ich nicht gehen, aber ich werde ein paar Beispiele bringen, wie J. Gritti bei seinen Misshandlungen vorging.
Als ich als Kind mit meiner Mutter und J. Gritti Kleider für mich einkaufen gingen, wählte alle Kleider J. Gritti aus. Die Verkäuferin sagte dann zu mir, ich müsse meinem „Papi“ schön danke sagen. Ich schaute die Verkäuferin darauf hin mit dem Blick an, dem später nachgesagt wurde, ich könne mit meinen Augen Personen töten.
Die Verkäuferin sagte dann nur, ich sollte sie nicht so böse anschauen. Ich wusste aber genau was es für mich heisst, J. Gritti „Danke“ zu sagen.
J. Gritti zwang mich auch, andere Kinder zum Spielen in „unsere“ Wohnung hinauf zu nehmen.
Als ich merkte, was er auch diesen Kindern antat, weigerte ich mich, indem ich ihm vortäuschte, dass niemand mit mir Spielen möchte.
Ich fühle mich gegenüber diesen Kindern immer noch schuldig, weil ich mich nicht besser wehren konnte.
Manchmal hatte ich Glück, und ein Junge aus unserem Wohnblock, Roland Erb, der mit mir draussen „Mühle“ spielte.
Dann fing der Gritti an für mich Mädchen in unsere Wohnung einzuladen, damit „ich“ jemand zum spielen habe. Einmal kam ich von draussen leise in die Wohnung. Ich hörte dann aus dem Schlafzimmer seltsame Geräusche. Ganz vorsichtig öffnete ich die Türe und sah wie ein Mädchen, dass etwas jünger als ich war (ich war damals ca. 9 Jahre alt), aber ungefähr einen ähnlichen Haarschnitt hatte (aber blond), halb nackt vor dem Gritti stand und wie er…
Der Gritti hatte eine unheimliche Art uns Opfer einzuschüchtern. Einmal zuckersüss wie alles normal wäre oder mit Drohungen. Bei mir wendete er noch einen ganz fiesen Trick an, von dem ich erst in der Kinderpsychiatrie darüber reden konnte. Er hatte eine quadratische Dose auf dem Sideboard (im Wohnzimmer) aufgestellt, und gesagt, er sein ein Gerät, das aufzeigen könne, wenn ich jemandem was sagen würde. Er erklärte die Funktion dieses Gerätes ähnlich einem Fernseher (zu dieser Zeit waren Fernseher im privaten Haushalt nicht selbstverständlich). Ich hatte solche Angst in die Nähe dieses „Gerätes“ zu komme oder überhaupt näher zu betrachten. Auch hörte ich immer wieder, wie dumm ich sei und mir sowieso niemand glauben würde.
Erst durch die heutige Akteneinsicht habe ich erfahren, dass ich als Kind eine starke Legasthenikerin war. Somit war es für Gritti eine Leichtigkeit mich plausibel für dumm zu erklären, weil ich auch schlechte Schulnoten hatte.
Die Verhaftung von Gritti am 30. September 1968.
Meine Mutter war wegen der Geburt meines jüngsten Halbbruders schon längere Zeit im Spital und meine beiden andere anderen Halbgeschwister waren bei Verwandten väterlicherseits. Es war spät am Abend. Ich hatte Hunger, getraute aber nichts zu nehmen, weil ich immer zuerst fragen musste, da es sonst Schläge setzte, u.a. auch mit dem Gürtel.
Der Hunger war aber so gross, dass ich mir einen Finger befeuchtete und mit diesem ein paar Brotkrümel aufnahm. Dies Tat ich, damit der Gritti nicht merkte, dass ich was genommen habe. Dann trank ich noch zwei grosse Schlücke Milch direkt aus dem Milcheimer, weil ich der Überzeugung war, dass er dies nicht merken würde. Ich ging dann ins Bett. Auf einmal hörte ich mehrere Männerstimmen, doch ich wusste nicht, was ich machen sollte: entweder mich schlafen stellen oder mich unter dem Bett verstecken. Dann nahm ich aber allen Mut zusammen und ging ins Wohnzimmer. Dann ging die Türe zwischen dem Wohnzimmer und dem Wohnungsgang auf. Ich sah dann den Gritti mit zwei Männern, die sich als zwei Polizisten zu erkennen gaben. Bis heute frage ich mich, ob die Polizisten gewusst haben, dass ich in der Wohnung anwesend war, da die Polizisten ziemlich verdutzt reagierten, als sie mich sahen. Diese zwei Polizisten haben meiner Meinung gut reagiert. Sie waren auch viel grösser und kräftiger gebaut als der Gritti. Ein Polizist ging dann hinaus und kam nach einer Zeit wieder zurück und sagte zu mir, ich könne bei den Nachbarn übernachten, damit ich nicht alleine bin. Ich sagte darauf hin, dass sei aber nicht gut. Auf die Frage wieso, sagte ich, dass dies so besser sei. Der Polizist akzeptierte dies und ging zur nächsten Nachbarsfamilie. Meine Reaktion war wieder die gleiche. Dann fragte er mich, zu wem ich möchte. Dann sagte ich: „Zu Familie Erb.“ Als der Polizist wieder kam, sagte er, die Familie habe gar keine Mädchen. Ich erwiderte, dass dies so besser sei.
Am nächsten Tag ging ich zur Schule und auf dem Pausenplatz riefen ein paar Kinder: „Dein Vater ist ein Zuchthäusler.“
Die Polizisten kamen dann mit einer Polizistin zu mir in die Schule, worauf hin das erste Verhör stattfand.
Die folgenden Verhöre mit anderen Personen bewirkten bei mir, dass ich das erst gerade gewonnene Vertrauen in die Behörden wieder verloren habe. Ich wünsche keinem Kind solche Verhöre.
Es ist einfach nur schockierend, was Lydia Murer (Sozialarbeiterin) geschrieben hat. Mich selber verwundert dies nicht, da sie noch einiges Anderes geboten hat, was ich zu einem späteren Zeitpunkt erwähnen werde.




Joseline Wick, heutige Pampaluchi, wohnhaft in Henggart ZH.
Ich war extrem enttäuscht und entsetzt, dass Joseline Wick mir alle Chancen für eine Ausbildung und eigenständiges Leben vernichtete, indem sie mir die Ausbildung verweigerte.
Wie sieh es tat, kann der Leser aus der folgenden Akte entnehmen. Der Bericht stammt von der Sozialarbeiterin Christine Gäumann, einer der wenigen Sozialarbeiterin, die sich für Kinder einsetzt.
Joseline Wick hat aber noch Schlimmeres gemacht, auf das ich später einmal zurückkommen werde.

Update 18. Juli 2016:

In diesem Haus mit dem französischen Balkon (mit den 2 Abfall Container) wurde ich misshandelt, weitere Opfer stammen von der näheren Umgebung. Früher war nebenan eine Villa und schräg gegenüber eine kleine Schokoladenfabrik. An die Kirschstängeli erinnere ich mich heute noch.

https://www.google.ch/maps/place/Illnau,+Bahnhof/@47.4100877,8.7247728,3a,83.4y,40.45h,91.12t/data=!3m6!1e1!3m4!1svRorm2gNCh25XCFZLi7iug!2e0!7i13312!8i6656!4m5!3m4!1s0x479aa2ea68445aeb:0xce6e9ff149132a2c!8m2!3d47.408926!4d8.7225977!6m1!1e1


Update 21. Januar 2017
Da man dabei bleibt, dass ich mein ganzes Leben lang Wahnvorstellung habe und meine Kinder gegen die Grosseltern gehetzt habe, werde ich meinen Blog weiterführen, da niemand für meinen Fall zuständig ist.

Weitere Opfer vom Gritt: Ein Kind das nebenan gewohnt hat von der Familie Hofmann. Regula Isenschmid. Doris Krüsi.

http://namensaenderung.blogspot.ch/2016/11/mittater.html
http://namensaenderung.blogspot.ch/2008/05/das-gutachden-der-klinik-hard-es-wurde.html



Freitag, 23. Dezember 2011

Seelische Misshandlung

Der runde Tisch (siehe Blogeintrag vom 17. September 2011) findet nicht mehr wie versprochen dieses Jahr statt. Meine Mutter und Jürg Gritti kommen mit einer Anwältin. Ich nehme an, dass diese voll hinter ihnen steht. Zudem sind noch andere Personen an dem runden Tisch, von denen ich nichts weiss.

Wie manipulierend meine Familie ist, sieht man auch an den nächsten Dokumenten.

Man sieht wie meine Familie einen Pfarrer einspannt, um mich zu sich zu bekommen und durch die Tatsache, dass sich selbst ein Pfarrer für sie und für Jürgi Gritti einsetzt, dass dies seine eigentliche Unschuld zeigt. Glücklicherweise wurde der Überweisung durch die die Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon nicht zugstimmt.

Wie schon im Eintrag vom 27. Dezember 2006 beschrieben, fanden die ersten Verhöre von mir in Illnau statt. Die Polizisten hatten damals erlaubt, dass ich bei der Familie Erb übernachten durften. Mittagessen konnte ich bei meiner Lehrerin. Als ich nach Brüttisellen kam, gingen die Verhöre weiter. Ich sass alleine gegenüber von mehreren Männern, die mich verhörten. Vor allem von einem, der rechts aussen sass und einen eiskalten Blick hatte, war ziemlich fies. Auf Details möchte ich jetzt nicht eingehen. Ich getraute mich kaum etwas zu sagen, denn an ihren Gesichtsausdrücke konnte ich sehen, dass sie mir nicht glauben. Zudem brauchten sie so viele Fachausdrücke, die ich nicht verstanden hatte und ich kam mir dann deswegen dumm vor. Ein Polizist, der an der angelehnten Türe im Gang stand, wollte mich nach dem Verhör zu den Pflegeeltern fahren. Er durfe es nicht. Er erklärte mir aber den Weg und so ging ich immer allen zu den Verhöre. Ich wäre froh gewesen, wenn einer der ersten Polizisten, der bei der Verhaftung dabeigewesen war (siehe 27. Dezember 2006), mich durch die Verhöre begleitet hätte.

Wie man in der Tonbandaufnahme 23 vom Eintrag vom 22. Juni 2011 hört, macht Joseline Pampaluchi wieder einmal so unterschwellige doppeldeutige Bemerkungen. Sie sagt, sie habe mich zu ihnen genommen, sie werden auf mich schauen und sie mir Obhut gaben, weil es im Heim nicht mehr so einfach wäre. Ich frage mich aber, was das soll! Wenn man den Schutzaufsichtsbericht vom Sonnebühl liest, gab es keinerlei Probleme:

Als ich die Akten, Gutachten Schutzaufsichtsberichte etc. von der Vormundschaftsbehörde Effretikon einsehen konnte bei Frau Wider (Jugendsekretariat Bülach, siehe Eintrag vom 29. Juni 2008 und 23. September 2007 (8. Scan)) einsehen konnte, war ich ziemlich geschockt (was ich noch heute bin) über den darin befindlichen Schutzaufsichtsbericht von Lydia Murer (siehe Eintrag vom 2. Januar 2009 mit Teilscan von diesem Bericht, 14. Scan). Frau Wider machte mich darauf aufmerksam, der im Namen von Lydia Murer lautende Bericht in Stellvertretung von H. Frick unterzeichnet wurde die sehr untypische Bemerkung "Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass die Aufsicht von Frl. Lydia Murer geführt wird" von ihm stammt.
Hätte Herr Frick, als er diesen Bericht von Lydia Murer schrieb, davor nur einmal mit mir Kontakt aufgenommen, wäre mir so viel seelischer Schmerz mir erspart geblieben.

Bemerkung Herr Frick: https://namensaenderung.blogspot.com/2014/02/runder-tisch-mit-joseline-pampaluchi.html 


Joseline Pampaluchi führte mit mir als Jugendliche einmal ein Gespräch, in welchem sie meinte, dass man verzeihen können muss. Ich versuchte mich dagegen zu wehren.  Da meinte sie, es gebe ein neues Gesetz mit dem Namen "Rückführung zu den Eltern". Einmal kam dann meine Mutter mit den Halbgeschwistern zu Wicks nach Alten bei Andelfingen. Als Folge musste ich dann regelmässig zu Besuch zu meiner Mutter und Jürg Gritti. Ein Schulkollege begleitete mich dann, weil ich solche Angst hatte. Als ich dies meinen Anwälten und Frau Wider erwähnte, sagten mir diese, dass es ein solches Gesetz nicht gibt. Beim Lesen der Akte mit Frau Wider stellte ich fest, dass dann Joseline diese Besuche, welche ich unter der Annahme eines Gesetzes machen musste, so im Bericht von Lydia Murer dar, dass ich den Kontakt zu meiner Mutter und Jürg Gritti aufgenommen habe! Ich hatte in der Zeit wo ich bei Joseline wohnte keinen Konakt zu Lydia Murer. Warum hat das Joseline Pampaluchi das nur gemacht? Natürlich streitet sie alles ab.

Erst kürzlich äusserte sich Staatsanwalt Ulrich Weder in einem Fall, dass seelische Verletzungen und Misshandlungen neuerdings wie Körpverletzungen gemäss Strafgesetzbuch gehandhabt werden (siehe http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/hasch-jesus-verurteilt-162874).

Samstag, 10. Juli 2010

Keine Opferentschädigung


Die folgenden Scans zeigen den Brief von mir an Herrn Markus Notter wegen dem Umgang mit meinen medizinischen Akten und meiner Forderung nach einer Opferentschädigung aus den daraus entstandenen Problemen. Am besten ist es meinen Brief selbst zu lesen, anstatt dass ich ihn noch einmal zusammenfasse. Herr Markus Notter war schon seit Jahren über unseren Fall informiert.



(Der als Beilage erwähnte Brief von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon ist in diesem Blogeintrag vom 23. November 2009 vom erfasst).


Als Antwort bekam ich folgendes:

Das Departement der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (Schweiz) schreibt aber nur von der Verweigerung der Akteneinsicht bzw. der Missachtung des Akteneinsichtsrechts, was kein Straftatbestand ist.
Ich hatte aber klar in meinem Brief geschrieben, dass ich aufgrund des Umganges mit meinen Akten und den daraus entstandenen Folgen eine Opferhilfe verlange. Das verweigerte Akteneinsichtrecht ist ja nur ein Teil davon!
Auch schrieb ich vom Vorgehen der Vormundschaftsbehörde  Bülach, aber das Departement der Justiz und des Innern ging nur auf das ein, was von der Vormundschaftsbehörde Illnau-Effretikon zugegeben wurde. Der Umgang mit meinen medizinischen Akten bzw. die Aktenverweigerung haben negative Auswirkungen, die wir bis heute spüren.