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Sonntag, 17. Februar 2008

Nicht eingehaltene Versprechen von Evelyne Pente und der Klinik Hard

Für den folgenden Abschnitt sollte man noch dein Eintrag vom 24. Juli 2007 in Erinnerung haben. Sitzung 21.9.01
Frau Pente und die Klinik Hard
Frau Pente war bei mir in der Klinik Hard, um mit mir zu reden. Zu dieser Zeit stand ich noch unter Medikamente. In diesem Gespräch war sie ziemlich widersprüchlich und wenn ich sie darauf aufmerksam machte, dass sie vorher etwas ganz anderes sagte, meinte sie bloss, dies stimme nicht.
Einmal sagte sie es wäre besser für uns, dass wir von Bülach wegziehen und einen Schlussstrich ziehen würden. Frau Evelyne Pente erklärte mir, dass die Wohnung in Bülach einerseits gekündet ist, anderseits müsste ich ein Einverständnis unterschreiben, damit ich mit dem einverstanden bin. Ich sagte zu ihr, dies sei voll daneben, da ich 1. das ganze Chaos an den neuen Ort mitnehmen würde und 2. würde die Vormundschaftsbehörde Bülach sofort am neuen Ort involvieren. Zudem seien meine Finanzen nicht in Ordnung, sowie meine Namensänderung. Ausserdem fragte ich sie, wie ich eine Wohnung finden sollte, wenn ich in der Klinik bin. Sie sagte bis dann sei alles bezüglich Finanzen und Namensänderung in Ordnung und wegen der Wohnung müsse ich mir keine Sorgen machen, da sie und die VB Bülach mir bei der Wohnungssuche helfen würden. Ich wollte dies schriftlich haben, doch Frau Pente meinte nur, ich müsse lernen Vertrauen zu haben und als ich nicht locker liess, hiess es ich würde nicht kooperativ sein etc.. Also unterschrieb ich.
Wie man aber aus den Akten trotz späteren Datums sieht, wollte sie uns gar nie helfen, (siehe 24. Juli!). Frau Pente wollte immer nur meine Kinder in ein weiteres Heim bringen und mich „versorgen“ lassen (24. Juli, Memorandum 27. August).
Aus dem folgenden Auszug sieht man klar, dass sie für alles(Kündigung der Wohnung, Finanzen etc) verantwortlich ist und in die Wege geleitet hat.


Obwohl Frau Pente mir in der Klinik Hard sagte, die Wohnung sei gekündigt, stellt sie es im Zwischenbericht so dar, als ob es unser Wunsch gewesen wäre! Ausserdem schreibt sie die Situation so, dass der Druck die Lösung für einen lang beklagten Zustand sei. Sie scheint aber wohl vergessen zu haben, dass ja gerade sie alleine verantwortlich ist, dass es zu diesem Zustand mit den „gesetzten Fristen“ kam und den Druck aufbaute.
Ausserdem lobt sie sich selbst sehr stark, wie sehr sie meine Kinder begleitet haben soll. Fakt ist aber, dass sie überhaupt nicht diskussions- und kritikfähig war, wie sie es darstellt. Auch ist die Bemerkung mit der Stadt und den städtischen Möglichkeiten völliger Schwachsinn. Bevor wir nach Bülach zogen wohnten wir schon in Zürich und meine Kinder besuchten in Zürich damals den Kindergarten sowie einen Teil der Primarschule! Ausserdem kannten meine Kinder schon damals grössere Städte als Zürich. Wie immer fand sie es auch hier nicht nötig zu erwähnen, dass mein älterer Sohn für seine Wissenschaftsarbeiten ausgezeichnet wurde oder dass meine Kinder schon immer in einem Sportverein waren.
Frau Pente, der Anwalt der Kinder und das Ambulatorium Bülach

Hier sieht man, dass Frau Pente die Familienzusammenführung schön in Anführungszeichen setzt, was weiter bestätigt, dass sie dieses Ziel nur meinen Kindern vorgaukelte, damit sie kooperieren. Im nächsten Satz schreibt sie ja gerade, dass Versuche meine Kinder längerfristig unterzubringen, vorläufig (!) nicht gelungen sind. Ausserdem sind Frau Pentes wahren Absichten ersichtlich, als sie dem Obergericht Zürich schrieb, dass sie mit einer Anhörung meiner Kinder durch das Obergericht Zürich nicht einverstanden ist (siehe Pente und Finanzen).

Frau Pente meinte auch dem Anwalt der Kinder vorgaukeln zu können, dass durch ihre positive Befürwortung meine Kinder aus dem Florhof kamen. (siehe 24. Juli, Austritt aus dem Florhof).
Im nächsten Abschnitt gaukelt Frau Pente dem Anwalt der Kinder vor, als ob sie mir Hilfe anbieten würde, ich aber nicht kooperativ sei. Sie erwähnt aber gegenüber dem Anwalt der Kinder nicht, dass am 21. September 2001 (siehe 24. Juli 2007, Sitzung vom 21.9.01) von der Vormundschaftsbehörde Bülach und von ihre beschlossen wurde, dass es keine Hilfestellungen gibt (was wir aber bekanntlich erst 2003 mit den Aktenkopien erfuhren!). Das heisst, man liess mich auch unzählige Male aufs Sozialamt Bülach kommen, immer mit den verlangten Dokumenten. Ich wurde aber immer vertröstet, dass der Fall in Bearbeitung sei oder dass für dies Frau Pente zuständig sei.
Ergänzend zu dem noch eine Abschrift aus einem Telefongespräch mit Herrn Franz Xavier Huber, ungefähr März 2003, als ich Kopien der Akten erhalten habe.
K.F.: Ich habe es jetzt auf Schwarz und Weiss, dass man mich gar nie unterstützen wollte.
Huber: Doch, wir wollten schon.
K.F.: (ironisch) Jaha. Da steht (zitiert) auch keine finanzielle mehr gegeben.
Huber: Wer hat unterschrieben?
K.F.: Das ist von Ihnen.
(Stille)
K.F.: Vom 21. September 2001.
(Stille)
Huber: Das hat ja die Führsorge entschieden.
(…)
Mein Sohn ist nämlich auch nicht unterstützt worden von Bülach. Oder? Das Gymnasium und dieses Zeug, oder? Mein Sohn hat von Bülach keinen roten Rappen (Sprichwort, Rappen ist die kleinste Geldeinheit in der Schweiz) an (d.h. für) Bücher bekommen, oder?
Huber: Ja, dies stimmt.
K.F.: Und ein Stipendium hat er auch keines bekommen. Dort ist das ganze Geld, wo für das Heim (Satz neu konstruiert) ist für das Heim draufgegangen, und von dem Geld ist kein einziges (Buch bezahlt worden; Huber unterbricht aber)
Huber: Unterstützung hat er nicht direkt bekommen, aber indirekt. Das Heim hat ja Bülach bezahlt.
(…)
K.F.: Unterstützung? Ich habe schriftlich, dass wir jetzt keine Unterstützung bekommen haben.
Huber: Sie haben ja keine bekommen, direkt. Das ist richtig.
K.F.: Ja und was habe ich für eine indirekte Unterstützung bekommen?
Huber: Ja indirekt ist der Heimaufenthalt gewesen.
K.F.: Sie können doch nicht sagen, der Heimaufenthalt sei eine Unterstützung!
Huber: Ja, man sagt dem so.

Wie man sieht, schrieb Frau Pente, ich sei nicht kooperativ gewesen. Wenn ich nicht kooperativ gewesen wäre, wieso bin ich dann mehrmals pro Woche ins Ambulatorium gegangen? Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich, unter Medikamenteneinfluss, auf Wohnungssuche, zu einem Zeitpunkt als Wohnungsnot herrschte. Ich gab Frau Pente wie abgemacht als Referenz an. Ich fand erst eine Wohnung, als sie nicht mehr als Referenz angab! Auch brachte mir Frau Pente keine Wohnungsvorschläge, obwohl sie immer sagte, sie helfe mir. Der einzige Punkt, bei dem ich nicht kooperativ war, ist, dass ich nicht die freiwillige Beistandschaft meiner Kinder unterschrieben habe.
Nach Frau Evelyne Pentes Ansichten sind auch Kinder oder Jugendliche, dass für sein Recht kämpft, automatisch auch der Familienchef. Wenn jemand die Energien meines älteren Sohnes verschwendet hat, dann waren es Frau Pente und Co durch das ewige Herauszögern der Anhörung.
Frau Evelyne Pente scheint auch nie verstanden zu haben, dass der Anwalt der Anwalt meiner Kinder war und nicht meiner.
Noch zum Ambulatorium Bülach: Wie schon erwähnt musste ich ins Ambulatorium. Auch hier wurde ich von Ärztin wie von Frau Evelyne Pente und den Ärzten in der Klinik Hard unter Druck gesetzt, auf „freiwilliger Basis“ einem Beistand für meine Kinder zuzustimmen. Von einem Recht, dass meinen Kindern eine gerichtliche Anhörung einräumt, wollten sie nie etwas wissen (da werden Kinder verhaftet, bekommen einen FFE und dürfen dann nicht einmal eine Aussage machen. Wenn die Kinder dann auf die UN Kinderrechtskonvention bestehen, heisst dies, sie seien nicht kooperativ). Ausserdem wurde ich wieder unter Druck gesetzt auch auf „freiwilliger Basis“ ein Gutachten von mir machen zu lassen. Frau Pente hat mir erklärt, die Behörde brauche dies, um angeblich eine Verordnung aufzuheben. Das Gutachten habe ich dann gemacht. Dr. A. Schawalder hat mir gesagt, dass für das Gutachten ich auch Personen angeben kann, damit das Gutachten ausgeglichen wird. Ich habe eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben, dass diese Personen Aussagen können. Wie es sicher herausstellte, wurde von meinen angegebenen Personen niemand gefragt. Befragt hingegen wurden Frau Esther Zinniker, Frau Pente und Co (Im Detail ein anderes Mal). Das Gutachten wollte die Vormundschaftsbehörde Bülach aber dazu verwenden, um mich und die Kinder für immer zu trennen und wegzuschliessen [höre Tonbandaufnahme 10 (Anleitung hier ganz unten) vom letzten Eintrag von Huber und siehe 24. Juli 2007, Memorandum vom 27. August 2001), wie dem folgenden Dokument entnimmt.

Frau Pente und Herr Merz
Im März 2003 habe ich ja mit grossem Kampf Akten bekommen. Ich war ziemlich sauer, als ich folgende E-Mail gelesen habe, da Frau Pente schrieb, sie werde mit Herrn Merz weiterhin Neuigkeiten austauschen, während wir zu diesem Zeitpunkt von uns aus keinen Kontakt mit Herrn Merz mehr hatten.

Daraufhin rief ich Frau Pente an. Den wichtigen Teil des Telefongespräches für diesen Abschnitt kann man hier (Tonbandaufnahme 12) runterladen (Anleitung hier ganz unten). Da ich sauer war, hatte ich eine ziemlich hohe Stimmlage bei diesem Telefongespräch. Ich fragte Frau Evelyne Pente, wie viel sie Herrn Merz bezahlt hatte, dass dieser meine Kinder ausspioniert. Ihre Antwort war, dass ich aufhören soll und sie nicht einmal einen Herr Merz kenne! Dieses Abstreiten ist umso frecher, da ja Frau Evelyne Pente selbst das E-Mail geschrieben hat, dass sie mit Herrn Merz in Kontakt bleiben werde. Ich vermute sie hat nicht realisiert, dass ich diese Akte vor mir liegen habe.
Eigentlich hätte Herr Merz zwischen uns und der Vormundschaftsbehörde Bülach vermitteln sollen. Er hat aber auch keinen runden Tisch zusammengebracht oder generell ein Gespräch mit der Vormundschaftsbehörde Bülach unter seiner Anwesenheit. Herr Merz sagte, ihm wurde seitens der VB Bülach versprochen, dass das Finanzielle alles in Ordnung sei, wenn wir von Bülach wegziehen. Da ich merkte, dass er auch nicht helfen konnte, hatte es auch keinen Sinn, dass er weiterhin vermittelt.
Noch einmal zum E-Mail: Ich bin froh, dass ich im Januar 2002 versteckte Tonbandaufnahme (siehe hier Blogeintrag, hier direkt Tonbandaufnahme 11) machte, denn mit diesen Aufnahmen hört man, dass bei den Behörden kritische Fragen mit schimpfen gleichgesetzt wird. Im Folgenden ein anderer Teil des Gespräches vom Januar 2002, der hier als Abschrift vorliegt und nicht in Tonbandaufnahme 11 enthalten ist:
(…)
P.: Sie müssen umziehen.
K.F.: Ja, wir haben es ja gewusst (das wir umziehen müssen) [zynisch]. Man (Mitarbeiter der Klinik Hard, Frau Pente selbst) hat mir gesagt, dass man mir bei der Wohnungssuche helfen werde.
P.: Das ist jetzt alles gelaufen (man müsse darüber nicht mehr diskutieren, da ich alleine eine Wohnung gefunden hatte).
K.F.: Das ist jetzt nicht alles egal. Man (Frau Pente selbst und Mitglieder der VB Bülach) hat versprochen, dass die Kinder eine (richtige und offizielle) Anhörung bekommen (Frau Pente unterbricht) –
P.: Ja
K.F. – die haben sie aber immer noch nicht bekommen. In Bern unten (Frau Pente unterbricht wieder) –
P.: Ist nicht mein Ding.
K.F.: Für was sind Sie dann Beiständin [zynisch]? Dann hätten Sie schauen müssen (Frau Pente unterbricht) –
P.: Das ist für die Anhörung, das ist Ihre Geschichte. (sie geht nicht auf das vorher Gesagte betreffend der Anhörung der Kinder ein).
(…)
K.F.: Mir hat man – wo (d.h. als) ich in der Klinik Hard gewesen bin, sind Sie zu mir gekommen und haben gesagt, die Wohnung ist gekündet. Man hat mich so überrumpelt.
P.: Nein, nein ein, stimmt auch nicht so. Vor allem (K.F. unterbricht) –
K.F.: Gottverdammt.
P.: Nein stimmt nicht so. Wir haben es (die Wohnung gekündet) miteinander gemacht, das weiss ich noch sehr genau.
K.F.: Sie haben mich vor vollendeten Tatsachen gestellt.
P.: Moment mal, es geht um Ihre Kinder und nicht um Sie, speziell geht es einmal um Ihre Kinder. Ich bin jetzt nicht … (P. fehlen die Worte) Ich bin nicht für Sie zuständig, (sondern) für Ihre Kinder.
Dieser Ausschnitt unterstreicht, wie widersprüchlich Frau Pente in einem einzigen Gespräch sein kann. Wenn sie behauptet, wir hätten die Wohnung gemeinsam gekündet (was ja an sich so nicht stimmt) ist es ein klarer Widerspruch, wenn sie sagt, sie sei nur für die Kinder zuständig. Auch mit ganz oben verglichen: Wenn sie nur für meine Kinder zuständig gewesen sein sollte, wieso mischte sie sich dann auch in die Finanzen, Krankenkasse oder in meine Namensänderung ein?! So führte Frau Pente generell Gespräche. Wenn ich hinterfragte, sagte sie einfach, es stimme nicht und stellte mich als doof dar.



Sonntag, 15. Juni 2008

Abgestrittene Anwesenheit von Evelyne Pente bei der Verhaftung

Der folgende Gesprächsauszug stammt vom Januar 2002, als Frau Evelyne Pente unangekündigt zu uns nach Bülach kam und ich mit ihr ein Gespräch zwischen dem Türrahmen führte. Das Tonbandgerät hatte ich hinter meinem Rücken. Wie schon in anderen Einträgen erwähnt, machte ich Tonbandaufnahmen weil es sonst im Nachhinein hiess, dies und jenes wurden nie gesagt oder nicht so gemeint.
Frau Evelyne Pente sprach ich bei diesem Gespräch auch auf die Verhaftung am 24. Mai 2001 an. Im Folgenden die Abschrift des Gespräches.
Ich: Sie haben auch gewusst, dass die Kinder verhaftet werden, sie haben es gewusst.
Evelyne Pente: Das wusste ich nicht. Ich war gar nicht da gewesen.
Ich: Sie haben es gewusst, weil Sie haben den Auftrag gehabt (Frau Pente unterbricht) –
E.P.: Nein, nein, nein, sorry, bin nicht dabei. Der 20. ist ein Sonntag, opsla. Müsste am Wochenende laufen, am Sonntag arbeite ich.
Frau Pente meint, sie habe von nichts gewusst. Jedoch zeigt das Memorandum vom 10. Mai 2001 von Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach (siehe Scan von Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2007/08/umgang-mit-rechtsanspruch-von-kindern.html) ganz klar, dass sie schon vor dem 24. Mai 2001 Bescheid wusste! Im Gegensatz wie im Memorandum geschrieben, war Frau Evelyne Pente nicht erst im Heim anwesend.

Des Weiteren meint Frau Evelyne Pente, sie sei nicht bei der Verhaftung dabei gewesen, obwohl ich sie gesehen habe. Jedoch haben Nachbarn sie auch gesehen und selbst Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach musste zugeben, dass sie dabei war, wie man am folgenden Gesprächsauszug (aus einem anderen Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt) erkennt (Link zur Tonbandaufnahme 13, ab Sekunde 37).
Ich: Und Frau Pente war auch dabei gewesen.
Franz Huber: Nein, sie ist erst nachher ins Spiel gekommen.
Ich: Wann nachher?
F.H.: Im Heim.
Ich: Aber es gibt Nachbarn, die sie auch gesehen haben, vor der Haustüre.
F.H.: Frau Pente?
Ich: Ja, sie hatte ihr Auto vor dem Auto von Scherrer parkiert gehabt.
F.H.: Nein sie ist nachher gerade…äh, sie ist da gewesen und nachher gerade nach Zürich gegangen, damit sie dort ist, wenn die Buben dort sind.
Ich: Eben, dann war sie doch dabei.
F.H.: Ja aber nicht in der Wohnung drinnen, nur draussen
Ich: Doch, sie war draussen.
F.H.: In der Nähe vielleicht, aber nicht unmittelbar Nähe.
Ich: Das ist nun dabei, ob man vor dem Haupteingang wartet oder vor der Haustüre. Das ist dabei.
F.H.: Und was trägt dies nun zur Sache?

Ergänzend zum ersten Gesprächsauszug in diesem Eintrag noch ein weiterer Auszug aus dem selben Gespräch mit Evelyne Pente. Hier noch der Link um die Aufnahme herunterzuladen (Tonbandaufnahme 14):
Ich: Alle, die den Verhafts-Rapport gelesen haben, sagen, es sei eine Verhaftung gewesen.
E.P.: An sich geht so was überhaupt nicht. Und ich habe den Fall erst bekommen, wo (d.h. als) das alles schon gelaufen ist (die Verhaftung). Ich fand, ihr (die Beamten der VB Bülach) spinnt ja alle, ihr (die Beamten der VB Bülach) könnt das ja anders machen. aber dann ist das alles schon gelaufen (d.h. es war alles schon passiert).

Man erkennt wieder, wie Frau Evelyne Pente mich direkt anlügt. Sie sagt, sie wäre nicht der gleichen Meinung gewesen bez. der Verhaftung und wäre erst miteinbezogen worden, als alles schon gelaufen war. Wenn nach der Aussage von Frau Evelyne Pente alles schon passiert ist, als sie miteinbezogen wurde, woher wusste sie dann, dass sie im Heim sein musste? Und wenn dies nicht reicht, wird ja ihre Aussage schon durch die Bestätigungen der Nachbarn, dem Memorandum von Franz Xavier Huber von der VB Bülach und seiner Aussage widerlegt.
Aus dem gleichen Gespräch mit Herrn Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach, wie es oben bereits beschrieben wurde. Der Auszug bezieht sich vom Anfang der Aufnahme bis zur Sekunde 36. Nochmals der Link, um die Aufnahme herunterzuladen: (Tonbandaufnahme 13).
Ich: Und wieso kam man gerade mit kugelsicheren Westen?
F.H.: Das weiss ich nicht einmal. Das habe ich nun zum 1. Mal gehört.
Ich: Aber Sie sind ja dabei gewesen.
F.H.: Ja aber ich sehe doch nicht, was die anhaben. Haben die das angehabt?
Ich.: Ja, sie haben kugelsichere Westen angehabt.
F.H.: Glaube ich nicht. Ja ich weiss es nicht. Vielleicht ist es immer so.
Ich: Also sind wir..(verhaftet worden). Holt ihr immer Kinder mit kugelsicheren Westen ab und mit…?
F.H.: Ja wenn sie es so sagen, kann es schon so gewesen sein.
Ich: Ja aber Sie sind dabei gewesen.
F.H.: Ja ich habe ja nicht gesehen, was diese unter dem Kittel an hatten.
Ich: Aha.
Die ganze Zeit nach der Verhaftung hat man mir gesagt, dass die Polizisten keine kugelsicheren Westen anhatten. Entgegen diesen Aussagen sowie der Aussage von Herrn Franz Xavier Huber von der VB Bülach, dass die Polizisten die Westen vielleicht unter ihrem Kittel anhatten, zeigt dieses Foto ein anderes Bild.


Mehr dazu, siehe auch Eintrag http://namensaenderung.blogspot.com/2008/01/verflechtungen-zwischen-der.html


Eine Vorschau zum nächsten Beitrag.
Im 1995 schrieb Herr Franz Xavier Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach an das Jugendsekretariat Bülach:


Herr Franz Xavier Huber meint somit, dass Asthma und ein Sprachfehler auf familiäre Konflikte zurückzuführen sind, obwohl die Schulmedizin nachweislich nicht dieser Meinung ist. Und in einem darauf folgenden Gespräch mit einer Sozialarbeiterin des Jugendsekretariats Bülach hiess sogar, dass auch Masern einen psychologischen Ursprung haben.

Dienstag, 24. Juli 2007

Widersprüche von Frau Evelyne Pente und Co.

Als Erstes möchte ich erwähnen, dass ich offiziellen Stellen CDs oder Abschriften der Tonbandaufnahmen geschickt habe. Einmal hiess es, ich würde mich durch die aufgenommenen Gespräche strafbar machen, von einer anderen Stelle hiess es aber, dies Falle unter das Notstandsgesetz. Von den Personen, welche die CD oder die Abschriften erhalten haben, hat nie ein Einziger eine Strafanzeige gemacht. Auch Frau Pente hatte ich Kopien der Abschriften vor Jahren geschickt, um ein klärendes Gespräch führen zu können. Doch sie hielt es nicht für nötig darauf zu reagieren.
Ich habe diese Aufnahmen gemacht, weil man mich systematisch in den Wahnsinn treiben wollte. Da wurden mündlich, z.B. am Telefon oder Sitzungen, Aussagen oder Versprechungen gemacht, von denen man aber später überhaupt nie was wusste oder etwas ganz Anderes weiterkommunizierte! Mit der Zeit wurde ich verunsichert und machte daher Tonbandaufnahmen, weil es immer hiess, ich hätte Wahnvorstellungen. Nachdem ich die Personen wegen den Aufnahmen angesprochen habe, war deren Meinung nur, es sei Aussage gegen Aussage. Aber erst mit den Akten, die ich wieder durch einen grossen Kampf am 24. März 2003 und am 19. Februar 2003 bekam, konnte ich einige Aussagen von Frau Evelyne Pente widerlegen. Nur interessierte dies dann wieder niemanden.
Ich habe dem Bezirksrat Bülach darauf hin einmal gesagt, ich würde meine Geschichte ins Internet stellen, mit Kopien von Akten. Herr Dürsteler vom Bezirksrat Bülach meinte nur, ich könne dies tun, da es ja meinen Akten seien.
Das folgende Gespräch habe ich im Januar 2002 aufgenommen, als Fau Evelyne Pente unerwartet zu uns nach Hause nach Bülach kam. Ich griff schnell zum Diktiergerät und spulte eine bespielte Kassette soweit wie möglich zurück. Das Gespräch fand zwischen der Wohnungstüre statt. Dabei liess ich das Diktiergerät hinter meinem Rücken laufen.
Der folgende Text ist nur ein Auszug aus dem umfangreichen Gespräch (in kusiver Schrift) plus Aktenauszüge als Beweise. In den Klammern befinden sich meist sprachliche oder inhaltliche Ergänzungen.
K.F.: Und der Beschluss, wie die Kinder aus dem Florhof gekommen sind, haben wir auch noch nicht von der Vormundschaftsbehörde (Bülach) bekommen.
P.: (Dieser) wird auch folgen. Die (Vormundschaftsbehörde Bülach) machen alles ohne mich.(Stimmt nicht, sie arbeitete ja eng mit der Vormundschaftsbehörde Bülach zusammen und muss ja selber zuerst einen Bericht schreiben!)
Sitzung vom 21.9.01 von Frau Evelyne Pente und VB (siehe auch Evelyne Pente und Finanzen)
K.F.: Jetzt heisst es, dass Herr Huber nicht mehr (bei der Vormundschaftsbehörde Bülach) arbeitet und niemand zuständig ist.
P.: Frau Flück, es gibt so viele Sachen, die ich nicht weiss. (Sie lügt)
K.F.: Dann werden wir umgezogen sein, wir werden uns nicht anmelden können (bei der Einwohnerkontrolle). Sie haben mir versprochen (P. unterbricht) –
P.: Natürlich können Sie sich anmelden. (Geht aber nicht, da die Namensänderung nicht gemacht wurde, Anmeldung wäre nur unter dem Namen Gritti möglich).
K.F.: Sie habe mir in der Klinik Hard so viele Sachen versprochen. (Auf dies werde ich zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, z.B. sie hat mir versprochen bei der Wohungssuche zu helfen, dass die Namensänderung durch ist bis ich nach Zürich gezogen bin, finanziell alles in Ordnung sei etc.)
P.: Da waren Sie auch noch kooperativ (!). Da (in der Klinik Hard) haben wir viel gemacht, da haben wir noch gut (unverständlich: zusammengearbeitet).
K.F.: Ja, kooperativ. Sie wollten meine Kinder schon immer in ein Kinderheim haben.
P.: Ich?
K.F.: Ja.
P.: Ich? Mein Gott. (Zum älteren Sohn) Bist du auch dieser Meinung? (Sie lügt, siehe folgende Akten)

Memorandum vom 27. August 2001 von Franz Xavier Huber, Evelyne Pente, Heidi Leibundgut
Kaum war ich Anfangs Juli 2001 aus der Klinik entlassen worden, versuchte man uns wieder zu fremdplatzieren. Die ganze Zeit täuschte Frau Pente mir vor bei der Wohnungssuche zu helfen, aber es geschah ja nichts.

Ä.S.: Also, ich weiss (P. unterbricht) –
P.: Ich bin doch überhaupt nicht dabei gewesen. (Dies ist wohl eine Pauschalaussage um Abzustreiten, auch wenn es inhaltlich keinen Sinn macht)
Ä.S.: Sie, Frau Zinniker, (mein Bruder) und ich waren einmal in einem Gespräch im Schulhaus (vom Heim) und da haben sie unter anderem gesagt, dass wir (mein Bruder und ich) in ein Kinderheim kommen, wenn wir nicht das machen (was sie sagen) und Heimplätze seien Mangelware und wir, das sagte Frau Zinniker, kämen dann in ein geschlossenes Kinderheim.
P.: Das ist doch ein völliger Quatsch. (Gegenteil zeigt folgendes Dokument)

Ä.S.: Okay, dann halt.
4 Sekunden sprechen alle gleichzeitig. Darum ist die Aufnahme hier unverständlich.
P.: Ich habe euch einen Brief geschrieben, dass ihr hier sein könnt, dass es nichts anderes gibt, dass ich euch sicher nicht irgendwo hin verfrachte, wenn ihr das nicht wollt – Ihr seid gross, ihr seid ja fast bei nahe schon zu 7/8 erwachsen. Da werde ich doch euch sicher nicht irgendwohin verfrachten gegen euren Willen, das ist so was von (Sie lügt) (K.F. unterbricht) –
K.F.: Dem falls haben meine Kinder gelogen?
P.: Nein, sie haben nicht gelogen.
J.S.: Wir haben es so in Erinnerung. Das ist so gewesen.
P.: Was?
J.S.: Das ist so gewesen.
P.: Ja aber das ist nicht mein Ding, das ist Frau Zinnikers (Ding), das müsst ihr vergessen.
J.S.: Sie sind beide dabei gewesen.
P.: Dass Frau Zinniker gesagt hat, dass ihr in ein geschlossenes (Heim) kommt? Das weiss ich nicht.
J.S.: Sie haben dem auch zugestimmt, also dass (P. unterbricht) –
P.: Ihr müsstet in ein Heim, wenn eure Mutter weiterhin krank ist oder wenn sie nicht zu schlag (zu recht) kommt (K.F. unterbricht) –
K.F.: Und mit was nicht zu schlag (zu recht) komme? Sagen Sie mir einmal meine Krankheit, die möchte ich gerne einmal wissen.
P.: Moment, das ist alles nicht eingetreten.
J.S.: Das hat man als Grund genommen um ein Heim zu wählen. (Im Gespräch im Schulhaus mit Frau Zinniker und Frau Pente wurde dies, die „Krankheit“ von K.F., als Grund für eine Heimeinweisung genannt!)
P.: Dies ist auch zuerst die Meinung der Behörde gewesen. (Jetzt ist es auf einmal nur die Behörde und nicht sie) Und der nächste Brief, den ich euch geschrieben habe, ist gewesen, dass ich euch hier wieder hin stelle (zur Mutter lasse).
Zum folgenden Dokument: Ich war schon ausser Haus um Wohnungen zu besichtigen, als ich das Telefon läuten hörte. Mein älterer Sohn sagte mir, dass wir heute einen Termin hätten, er aber nicht wisse, um was es gehe. Ich wusste es auch nicht und rief daher dem Florhof an um nachzufragen, um was es gehe. Als Antwort bekam ich, dass ich einfach dann im Florhof sein müsse. Um was es gehen würde, sagte man mir nicht. Darauf hin rief ich sofort dem Anwalt meiner Kinder an und fragte ihn, ob er wisse um was es ginge. Er wusste es auch nicht und konnte so kurzfristig auch nicht mitkommen. Er sagte aber, ich solle vor allem in Nichts eine Einwilligung geben oder Unterschreiben, wenn es um eine Umplatzierung ginge.

Brief von einer der Lehrerinnen an den Anwalt der Kinder


Folgendes Dokument:
Hier sieht man schon wie widersprüchlich Frau Evelyne Pente im eigenen Brief ist. Sie sagt ja dass wir mündlich eingeladen wurde. Dann gibt sie selbst zu, dass wir unmöglich wissend konnten um was es an diesem Gespräch geht, da sie ja selber feststellt, dass wir „hochgerüstet“ kamen, weil wir mit einer Umplatzierung rechneten. Am Schluss gibt sie sogar zu, dass dies Absicht ihrerseits war, damit sie eine sogenannte „paradoxe Intervention“ erzeugen konnte. A propos paradox: Einerseits wollte Frau Evelyne Pente die Lehrerinnen nicht dabei haben (obwohl eine der Lehrerinnen die Klassenlehrerin des älteren Sohns war), aber anderseits würde sie die Lehrerinnen später informieren. Dies in Anbetracht nur des Heimaustrittes.
Frau Evelyne Pente sagte ja auch, dass wir immer Widerstand geleistet hätten. Was sie aber nicht sagt, ist, dass sie mit Ihren Handlungen einem Gerichtsentscheid vorgreift, wenn meine Kinder in ein anderes Heim untergebracht worden wären.
Da man meine Kinder aus dem Kinderheim heraus liess, wurde eine gerichtliche Beurteilung wegen der Einweisung in den Florhof gegenstandslos.

Frau Pentes Brief:
Uns schrieb Frau Pente dann aber folgenden Brief. Zu dem von Frau Pente erwähnten Gerichtsentscheid kam es nicht mehr, weil die Beistandsschaft aufgehoben und der Obhutsentzug rückwirkend (!) aufgehoben wurde.

Dazu auch die folgender Aktenauszug vom 25. Februar 2002

P.: Nachdem (d.h. weil) was?
K.F. Nachdem (d.h. weil) dabei gewesen sind.
P.: Nein, nein, die haben überhaupt keinen Einfluss gehabt.

K.F.: Ach ja.

Anhang:

Aus dem Obergerichtsentscheid:
Dazu siehe auch Richtermeinung über Frau Pente

Schlussendlich haben meine Kinder nie eine Anhörung bekommen.
Warum man mich in die Psychiatrie steckte und meine Kinder in ein Heim werde ich einmal in einem späteren Eintrag behandeln.



Dienstag, 20. Februar 2007

Evelyne Pente und Finanzen

Frau Evelyne Pente, Sozialarbeiterin und Mediatiorin, die von der Vormundschaftsbehörde beauftragte Beistand meiner Kinder, hatte den Auftrag, die Interessen meiner Kinder zu vertreten.

Wie sich später anhand von Akten, Dokumenten und Tonbandaufnahmen zeigte, war sie überhaupt nicht darauf aus, die Interessen meiner Kinder zu wahren. Das Schlimme ist, dass sie uns immer in den Glauben lies, dass sie unsere Interessen vertreten und uns helfen würde. Jedoch machte sie fortlaufend Versprechungen, die sie nicht einhielt.




Auf diesem Dokument sieht man, was für einen Stundenlohn Evelyne Pente bekam. Nach den weiteren Informationen, die ich bekommen habe, hat sie wahrhaftig CHF 120.- pro Stunde verdient.


Ein Beispiel wie Evelyne Pente gegen meine Kinder arbeitete:

Meine Kinder schrieben selbstständig einen Rekurs bezüglich den Massnahmen an die Gerichte, sich auf die UNO-Kinderrechtskonvention stützend. Evelyne Pente war mit dem nicht einverstanden und schrieb ihrerseits einen Brief an das Gericht. Auch das Obergericht wurde stutzig über das komische Verhalten von Evelyne Pente, nämlich dass sie sich gegen einen Rekurs aussprach, obwohl sie der Beistand ist.

Das Obergericht entschied, dass in teilweiser Gutheissung des Rekurses ein Teil des vorinstanzlichen Entscheids aufgehoben wird und Prozess im Sinne einer neuen Entscheidungsfindung an die Vorinstanz zurückgewiesen wird.

Von dort ging es aber nicht mehr weiter, da meine Kinder mittlerweile aus dem Heim entlassen wurden. Somit wurde eine allfällige Anhörung vor Gericht nach Ansicht des Rechtssystems gegenstandslos.






Hier sieht man, wie spendabel der Staat ist, wenn ein Kind in eine teure Institution eingewiesen wird, jedoch überhaupt nichts zahlt, wenn das Kind bei den Eltern wohnt.

Von den CHF 2700.- sah mein Sohn keinen roten Rappen, geschweige dass Schulbücher damit bezahlt wurden!


Ziemlich entsetzt war ich auch, als ich im März 2003 noch einige Akten frei bekommen habe. In einem Memorandum vom 21. September 2001 steht, dass auch unter anderem Evelyne Pente empfahl, dass es keine Hilfestellungen, auch keine finanzielle, für uns mehr geben wird.

Ich frage mich, was den überhaupt die finanzielle Unterstützung bzw. überhaupt eine Hilfestellung seitens der Behörde war.


Auch war ich ziemlich wütend, dass Evelyne Pente mir während dieser Zeit ständig vorgaukelte, dass ich jede Unterstützung bekommen werde, die ich benötige, obwohl in diesem Dokument steht, dass man mich oder meine Kinder in keiner Weise in irgendeiner welchen Art unterstützen wollte.

Darauf hin rief ich sofort Herrn Huber von der Vormundschaftsbehörde Bülach an um ihn zu fragen, was und wann ich den jemals für eine finanzielle Unterstützung bekam. Herr Huber bejahte, dass wir niemals eine direkte Unterstützung bekamen, jedoch sah er die Finanzierung des Heimes als eine indirekte Unterstützung! Auch bestätigte er, dass meinem Sohn nie ein Buch bezahlt wurde.

Ich kam mir vor wie im falschen Film. Zum Glück habe ich dieses Gespräch auf Tonband sowie ein sehr aufschlussreiches Gespräch von Evelyne Pente.

Mittwoch, 30. April 2014

Die Auswirkungen von inkompetentem Handeln auf unsere Zukunft

Da Besucher meines Blogs widerholt ähnliche Fragen stellen und sich eventuell eine Orientierungslosigkeit aufgrund meiner kurz gehaltenen Aktenverweise ergibt, gehe ich hier nochmals genauer darauf ein,  was all das Geschehene für Auswirkungen auf uns heute hat.

Ich erkläre in den Gesprächen mit Besuchern meines Blogs, dass es gut ist, dass ich moralische Unterstützung bekomme. Jedoch fühlt sich von den Behörden weiterhin niemand zuständig und auch die Versprechungen, dass man einiges in Ordnung bringen würde, wurden nicht eingehalten. Von Bülach und der Klinik Hard selbst gibt es keine Richtigstellung, wobei sie dabei bleiben, dass keine Fehler gemacht wurden.

Im Folgenden werde ich nicht auf alle Sätze der gescannten Dokumenten eingehe, sondern verweise mit einem Link auf jene Blogbeiträge, wo ich die Dokumente schon behandelt habe.


Nochmals festzuhalten ist, wie dreist Frau Pente gegenüber dem Kinderanwalt war. Wie man am gescannten Brief von Frau Pente vom 21. Oktober 2001 (http://namensaenderung.blogspot.ch/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html) sieht, behauptet sie einfach, dass ich jegliche angebotene Hilfe abgelehnt habe. Was sie nicht ihm nicht sagt ist, dass die VB Bülach schon zuvor beschlossen hatte uns nie eine Hilfestellung zu geben, insbesondere keine finanzielle (siehe Scan des Sitzungsprotokolls vom 21. September 2001 im Blogeintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html).

Niemand glaubte mir als ich den Verdacht hatte, dass die Hilfsbereitschaft nur vorgespielt wurde. Mancher sagte mir ganz klar, dass eine Behörde so etwas nicht macht.

Irgendwann akzeptierte ich, dass ich keine Unterstützung bekam. Und dann als ich sagte ich bekomme keine Unterstützung, hiess es, das kann nicht sein.
Dass man uns nie unterstützen wollte konnte ich erst mit der Aktenherausgabe beweisen, die ich nur mit grossem Kampf bekam (siehe Eintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/02/frau-pente-und-finanzen-frau-pente-die.html).

Finanzielle Auswirkungen
Weil die finanziellen Hilfestellungen, die versprochen wurden, nicht eingehalten wurden,  blieb mir nichts anderes übrig als beim Betreibungsamt Verlustscheine zu machen für Krankenkasse, Steuern etc. Es spielte keine Rolle wie sehr ich versuchte zu erklären wieso wir in dieser Lage waren und dass wir belogen wurden bezüglich finanzieller Unterstützung, keiner hörte zu oder fühlte sich nicht zuständig. Dies war eine sehr schlimme Zeit für uns und vor allem voller Entbehrungen für meine Kinder (nicht zu vergessen ist auch wie ich bei der Scheidung keine Pensionskasse zugesprochen bekam).

Weil ja Betreibungen nicht verjähren, heisst das, dass meine Kinder nach meinem Tod für meine Schulden aufkommen müssen, falls sie nicht aufs Erbe verzichten. Dann holt sich die Stadt alles, inklusive alles persönliche. Dies beinhaltet auch meine Akten, für welche ich jahrelang gekämpft habe.
Im Moment bekomme ich eine Rente, aber wer meint ich könne mit dieser nach Kanada, liegt falsch.
Man hat zwar versprochen, dass man eine Lösung finden werde und einiges in Ordnung bringen wird, aber das waren nur leere Versprechungen.

Ich bin kein Einzelfall, so geht es auch anderen Betroffenen von Führsorgerischen Massnahmen,  Heimkindern, Verdingkindern und andere Gruppen. Bis zum Tode müssen wir das Fehlverhalten der Behörden ausbaden und selbst unsere Nachkommen!

Sonntag, 23. März 2008

Das Kalkül von Evelyne Pente und der Vormundschaftsbehörde Bülach

Für das Verständnis des folgenden Eintrags ist es hilfreich meinen letzten Eintrag nochmals zu lesen.
Unsere Wohnung in Bülach wurde per sofort (das war am 12. Juni 2001) bzw. auf Ende September 2001 mit Einwirken von Frau Evelyne Pente gekündigt. Mit ihrem Brief vom 24. Juni 2001 gibt Frau Evelyne Pente der Verwaltung der Wohnung ganz klar zu erkennen, dass sie für die ganze Familie zuständig sei und Ansprechpartner sei! Ausserdem laufe alles über sie.

Wie man auch aus folgendem UBS-Auszug sieht, wurde unsere Krankenversicherung sowie eine neue Versicherung bei Zürich Versicherungen sehr wahrscheinlich über Frau Evelyne Pentes Privatkonto bezahlt, da sich im Kopf des Auszuges der Name von Frau Pente befindet. Ich habe Frau Pente sowohl telefonisch als auch schriftlich angefragt, ob dies ihr Konto sei. Eine Antwort bekam ich aber nicht. Auch Brigitte Zolliker und Heidi Leibundgut von der Vormundschaftsbehörde Bülach verweigerten mir eine Auskunft über diesen Zusammenhang. Ich persönlich finde es sehr fragwürdig, wenn finanzielle Angelegenheiten von Anderen über die Privatkonti von Sozialarbeitern und Co. abgewickelt werden.
In der Klinik Hard wurde ich ja von Frau Pente unter Druck gesetzt eine Versicherung abzuschliessen. Als ich Einwände hervorbrachte, dass ich all dies nicht bezahlen könne, sagte sie immer, es komme alles in Ordnung. Sie sagte auch immer, sie sei zuständig für mich (! in meinen älteren Beiträgen (Abschrift von einem Gespräch) habe ich beschrieben wie sie die Zuständigkeit für mich immer wieder abgestritten hat) und wenn ich mich nicht kooperativ verhalte werde sie mich melden, und dies wolle ich ja nicht wegen meinen Kindern.

Zur Erinnerung: Sie behauptete im Gespräch zwischen den Türen (siehe hier, ca. Mitte), dass sie meine Kinder nie in ein Kinderheim geben wollte. Wieso hat sie dann wie bereits erwähnt die Wohnung in Bülach im Juni 2001 gekündigt und wieso hat sie dann noch im September 2001 der Vormundschaftsbehörde Bülach geschrieben, sie wolle für meine Kinder einen neuen Heimplatz für das nächste Jahr suchen?
Auch wollte sie so schnell wie möglich einen Beistand für mich haben und tut so, als ob sie wieder nur für die Kinder zuständig war/ist. Zudem schreibt sie, ich würde versuchen ihre Arbeit zu unterlaufen. Frau Pente erwähnt aber nicht, dass ich immer alles unterschrieben habe ausser der Einwilligung auf „freiwilliger Basis“, dass meine Kinder Beistände bekommen. Unter dem Verunsichern meiner Kinder versteht Frau Pente wohl, dass ich meine Kinder bei ihrem Streben nach einer richterlichen Anhörung unterstützte.

Ich habe ja im Ambulatorium Bülach eine „freiwillige“ Therapie gemacht. Selbst die Psychiaterin schrieb in ihrem Verlaufsbericht vom 19. September 2001, dass ich mich an den Gesprächsterminen über die mangelnde Unterstützung beklagte. Daraufhin machte sie mit mir einen Termin bei der Sozialarbeiterin des Ambulatorium Bülachs. Mit dieser konnte ich kurz reden und diese hielt Rücksprache mit den Behörden von Bülach. Bei dem nächsten Gespräch sagte sie aber, dass sie für mich nicht zuständig ist.
Wie man sieht, habe ich selbst hier Hilfe gesucht und keine bekommen.
Auf der nächsten Seite dieses Verlaufsberichts wird auch wieder ersichtlich, wie man mich unter Druck setzte bzw. „nahelegte“, dass ich freiwillig einwilligen soll, dass meine Kinder in ein Heim kommen. Sobald ich an den Terminen Einwände hervorbrachte oder die Rechte meiner Kinder erläuterte, wurde dies einfach ignoriert.
Zum letzten Abschnitt des Verlaufsberichts: Mich würde es interessieren, wo das Ambulatorium Bülach mich unterstützen wollte. Für die rechtlichen Sachen waren sie nicht zuständig, für die Wohnungssuche nicht etc..
Was viele Menschen nicht realisieren ist, dass hinter den schwammigen Bezeichnungen wie „Unterstützung“ oder „nicht kooperativ“ die Strategie steht, einem den Wind aus den Segeln nehmen zu wollen. Man sollte viel öfters nachfragen oder hinterfragen, was mit diesen Aussagen gemeint ist, damit nicht ein falsches Bild von der betroffenen Person entsteht. Dann würde auch ersichtlich werden, wo welche Person für was zuständig ist, wo an welchen Punkten geholfen wird oder in welcher Art und Weise jemand nicht kooperativ sei.

Die Vormundschaftsbehörde Bülach hat ja schon bereits am 21. September 2001 beschlossen, dass meine Kinder aus dem Kinderheim Florhof entlassen werden (siehe diesen Beitrag, Dokument vom 21.0.2001). Sie hielten es aber nicht für nötig, mich, die Kinder oder selbst den Anwalt der Kinder zu informieren. Das Letztere erkennt man gut daran, dass der Anwalt der Kinder noch am 26. September 2001 beim Bezirksgericht Zürich die Entlassung der Kinder in meine Obhut beantragte. Zeitlich viel dies mit dem Austrittstermin zusammen. Ausserdem geht aus dem zweiten Punkt des Briefes des Anwalts hervor, dass die Behörden einem gerichtlichen Entscheid vorgreifen wollten!
Auch ist nochmals aus diesem Dokument ersichtlich (nochmals hier, gleiches Dokument wie vorher), wie die VB Bülach plante nach der Entlassung meiner Kinder so zu tun, wie sie davon Kenntnis genommen zu haben und nicht etwa, dass sie dies im Voraus entschieden haben.
Auch sieht man in den folgenden Sätzen, wie die VB Bülach einerseits mir die „Verantwortung jeder Beziehung“ übertrug, mir aber anderseits keine Hilfe bei der Wohnungssuche geben wird, was sie rechtlich aber hätten müssen (Dies wurde mir so vom Bezirksrat Bülach gesagt). Der Plan war wohl mir soweit Verantwortung zu geben, dass ich scheitere.
Das Ganze ist nochmals beim Austritt aus dem Kinderheim Florhof ersichtlich, siehe hier (Am Ende).

Noch etwas zu den Kosten des gesamten Falles in dieser Zeit. In der Schweiz bezahlen die Krankenkassen den führsorgerischen Freiheitsentzug (FFE). Ein Aufenthalt in der Klinik Hard kann z.B. für 46 Tage beträgt Sfr. 10'672.- (Unten Auszug aus einer Abrechnung). Nicht zu vergessen sind auch noch die Kosten des Heimaufenthalts meiner Kinder, welcher mit den Unterhaltszahlungen meiner Kinder, mit dem Stipendium meines älteren Sohnes (siehe hier) sowie vom Staat bezahlt wurde. . Dann musste ja noch die Frau Evelyne Pente mit Sfr. 120.- pro Stunde für ihre „Tätigkeiten“ entschädigt werden. Ob Frau Pente nur für die Stunden mit meinen Kindern oder auch mit mir Geld erhalten hat, ist mir nicht bekannt, was aber interessant wäre zu wissen.

Wie man schon alleine anhand dieser Zahlen sieht, kommt ein beträchtlicher Geldbetrag zusammen. Für die meisten Beamten, welche ich auf diese Zahlen angesprochen habe, sind diese Zahlen im normalen Rahmen. Ausserdem habe ich meine Ausgaben (Krankenkasse etc) mit meinem Ersparten bezahlt, bis ich nichts mehr hatte. Ausserdem erhielt ich von Frau Pente noch einige merkwürdige Abrechnungen, die sie für mich gemacht hat. Wenn ich diese nicht verstanden habe, hiess es bloss, dies sei so richtig. Als ich keine Medikamente mehr nahm, habe ich sie nochmals auf diese Abrechungen angesprochen, ich bekam aber keine Auskunft.

Noch zwei Sachen am Schluss bezüglich Jürg Gritti.
Auf der Kantonspolizei habe ich noch erfahren, dass der Gritti noch ein Verfahren in Kloten wegen Finanzdelikten gehabt hat. Genaueres weiss ich leider nicht.
Als ich bei meiner Mutter war um ein klärendes Gespräch zu führen (siehe hier), stellte ich fest, dass zu diesem Zeitpunkt kleine Kinder mit verwandtschaftlichem Verhältnis bei meiner Mutter und Jürg Gritti ein und aus gingen. Ich habe dann ziemlich schnell der Behörde gesagt, dass es eine Sauerei ist, dass bei Jürg Gritti kleine Kinder ein und aus gehen. Ich bin nicht auf dem neusten Stand, aber soweit ich weiss hat sich an dem nicht viel geändert, obwohl eines der Kinder unter Vormundschaft steht. Anhand dieses Verhaltens wundert es mich nicht mehr, als die Behörden und Psychiater kein Verständnis zeigten, als meine Kinder nicht zu ihren Grosseltern wollten und ich auch diesen Kontakt auch verhindert habe.

Mittwoch, 22. August 2007

Umgang mit Rechtsanspruch von Kindern und Daten-Chaos von Beamten

Für neue Leser: Es ist wichtig, das man zuerst den letzten Eintrag liest, weil dieser Eintrag ein Nachtrag zu diesem ist. Nachdem meine Kinder aus dem Durchgangsheim Florhof entlassen wurden, wurde der Punkt bezüglich des FFEs gegenstandslos.
Aber die Beistandschaft von Frau Pente und der Obhutsentzug wurden nicht aufgehoben. Meine Kinder gingen durch alle Instanzen alleine, weil ich in der Klinik Hard war und in der ersten Zeit mit ihnen keinen Kontakt haben durfte. Es ist erschreckend, dass man meinen Kindern beim Rekurrieren nicht geholfen hatte, sondern nur sagte, sie sollen nur machen. Bezüglich ihrer Rechten wurden sie nie aufgeklärt und als sie selbst auf die Kinderrechtskonvention beharrten, wurden sie nur ausgelacht.
Das ganze Verfahren lief wie folgt:
Meine Kinder haben gegen die Massnahmen (FFE bzw. Heimeinweisung, Obhutsentzug, Beistandschaft) Beschwerde beim Bezirksgericht Bülach eingereicht. Eigentlich hätten sie bezüglich des FFEs bzw. Heimeinweisung nur beim Bezirksgericht Bülach und gegen den Obhutsentzug und die Beistandschaft Beschwerde beim Bezirksrat Bülach einreichen müssen. Doch meine Kinder waren noch keine Juristen, wie es anscheinend aber das Schweizer Gesetz vorsieht. Sie haben daher eine einzige Beschwerde beim Bezirksgericht Bülach eingereicht. Dieses hat dann aber die Beschwerde nur an den Bezirksrat Bülach weitergeleitet und dieser hat die Beschwerde meiner Kinder an das Bezirksgericht Zürich weitergegeben um zu prüfen, OB die Beschwerde meiner Kinder sich gegen die Heimeinweisung per FFE richtet. Nun ging die Beschwerde meiner Kinder an das Bezirksgericht Zürich.
Bis hier hin: Meine Kinder haben explizit alle Ziffern genannt, gegen die sie Beschwerde einreichten (de facto reichten sie gegen alle Punkte des Beschlusses der VB Bülach). Doch das Bezirksgericht Bülach hielt es nicht für nötig seinen Teil, gegen den sich die Beschwerde meiner Kinder richtet, herauszulesen. Nun, herauszulesen ist das falsche Wort, da ja meine Kinder die Ziffern des Beschlusses genau genannt haben, gegen die sie Beschwerde einreichten. Wenn das Bezirksgericht Bülach eine Beschwerde verlangt, die alleine nur den Punkt betrifft, für den es rechtlich zuständig ist (den FFE bzw. die Heimeinweisung) warum hat das Bezirksgericht Bülach dann nichts gesagt?
Dies zeigt wieder einmal, wie man die rechtliche Unwissenheit von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz schamlos ausnützt. Dieses Vorgehen hat dann nur unnötig Zeit gekostet, wie man gleich lesen wird.
Wieso der Bezirksrat Bülach alles an das Bezirksgericht Zürich weitergeleitet hat und nicht auch an den Bezirksrat Zürich (da ja man gegen den Punkt der Beistandschaft und der Entziehung der elterlichen Obhut beim Bezirksrat Beschwerde einreichen muss) weitergeleitet hat, ist mir bis heute unklar.
Das Bezirksgericht Zürich hat dann die Beschwerde meiner Kinder bezüglich FFE und Entzug des elterlichen Obhut (Achtung: Das Bezirksgericht Zürich erwähnt in seinem Entscheid nur die Punkte des FFEs und des Obhutsentzugs!) abgelehnt, da meine Kinder nach Art. 314a ZGB noch nicht das 16. Lebensjahr (mein älterer Sohn wegen 3 Monaten!) zurückgelegt haben und somit keine gerichtliche Beurteilung verlangen konnten (rein vom ZGB her weiss ich nicht, ob dies nur den FFE bzw. Heimeinweisung betrifft oder auch den Obhutsentzug bzw. ob man gegen den Obhutsentzug durch die Kinder überhaupt eine gerichtliche Beurteilung verlangt werden kann).
Hier zeigt sich ein starkes Defizit der Zürcher Justiz. Das Bezirksgericht Zürich wusste nicht einmal von der UN Kinderrechtskonvention Bescheid, welche nach Artikel 12 besagt, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, in allen sie berührende Angelegenheiten gehört zu werden, entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife. Nicht aber anhand einer sturen Altersgrenze.
Auch hier sei die Frage gestellt, warum nicht der Punkt bezüglich der Beistandschaft (von dem jetzt gar nicht mehr die Rede ist) und der Punkt bezüglich der Entziehung der elterlichen Obhut nicht an den Bezirksrat Zürich weitergeleitet wurde.
Meine Kinder haben gegen diesen Entscheid des Bezirksgerichts Zürich rekurriert, indem sie siech auf den oben genannten Artikel der UN Kinderrechtskonvention bezogen. Dann endlich erkannte das Obergericht Zürich, dass durch das Vorgehen der Vorinstanz die UN Kinderrechtskonvention verletzt wurde. Zu erwähnen ist hier auch noch, dass auf den Gerichtsdokumenten wieder „betreffend Einweisung in das Durchgangsheim Florhof / Entziehung der elterlichen Obhut“ steht, also wieder der Punkt Obhutsentzug, für den das Obergericht Zürich nicht zuständig sein sollte, aber der Bezirksrat.
Wie dem auch sei, das Obergericht Zürich hielt für den folgenden Einzelrichter besonders fest, dass keine Gründe ersichtlich sind, die eine weitere Verzögerung oder gar den Verzicht auf eine Anhörung meiner Kinder rechtfertigen würde!
Das Obergericht Zürich gab daher den Fall in teilweiser Gutheissung an das Bezirksgericht Zürich zurück, welches im nächsten Schritt veranlasste, nach Zivilprozessordnung und nicht wegen der UN Kinderrechtskonvention (!), dass die Vormundschaftsbehörde Bülach meinen Kindern einen Rechtsbeistand zu stellen hat. Natürlich nahm sich die VB Bülach die vollen 20 werkstägige Frist in Anspruch, bis sie den gewünschten Anwalt meiner Kinder bestätigten. Hierbei ist interessant, dass sich die VB Bülach auf Art. 392, Abs. 1 ZGB für die Ernennung des Anwalts bezieht. Dieser Artikel besagt, dass mündigen Personen, die in einer dringenden Angelegenheit durch Krankheit, Abwesendheit oder selbst nicht fähig sind zu handeln, einen Vertreter zugesprochen bekommen. Also plötzlich sind meine Kinder mündig aber zugleich nicht handlungsfähig?
Teils hat die VB Bülach sogar beantragt, die für sie geltenden Fristen zu verlängern, während meine Kinder und ich aber immer fristgerecht Beschwerden einreichen mussten.
Ach ja, ganz still und leise lief beim Bezirksrat Bülach das Verfahren wegen der Beistandschaft weiter!
Der Anwalt meiner Kinder beantragte die Entlassung der Kinder in meine Obhut und dass rasch durch das Gericht eine Befragung stattfinden soll.
Dank den Zeit verzögernden Massnahmen durch die Vormundschaftsbehörde Bülach kam es soweit, dass durch die Entlassung meiner Kinder aus dem Durchgangsheim Florhof das Bezirksgericht Zürich in seinem nächsten Urteil entschied, dass dadurch die Heimeinweisung bzw. der FFE gegenstandslos wurde. Auch ging jetzt auf einmal der verbliebene Punkt bezüglich Obhutsentzug zum Bezirksrat Bülach zurück, der diesen Punkt mit der gleichen Beschwerde wegen der Beistandschaft zusammen bearbeitete!
Als letzten Beschluss bekamen wir denjenigen des Bezirksrates Bülach, der die Punkte Obhutsentzug und Beistandschaft beinhaltete.
Der Bezirksrat Bülach wusste die ganzen Jahre Bescheid, wenn etwas schief lief. Umso erschreckender war für uns, dass der Beschluss so einseitig ausfiel. Der Bezirksrat Bülach befürwortete das Vorgehen der VB Bülach.
Der Bezirksrat Bülach fand es wichtiger in seinem Beschluss zu erwähnen, dass meine Kinder nicht immer ihre Schuhe vor der Haustüre hatten! Er empfand es aber nicht erwähnenswert das Obergericht Zürich bezüglich der UN Kinderrechtskonvention zu zitieren. Auch setzt sich der Bezirksrat Bülach blind über die UN Kinderrechtskonvention weg, indem er schrieb, dass meine beiden minderjährigen Kinder selbst ein Rechtsmittel ergriffen haben, obwohl sie noch nicht prozessfähig seien! Bezüglich der Beistandschaft hatte das Rechtsmittel nur Wirkung, weil ich als Inhaberin der elterlichen Sorge dem zustimmte. Wie man sieht, berücksichtigt die Bülacher Justiz nicht die Rechte von Kindern.
Weitere Beispiele, wie komisch der Bezirksrat Bülach den Inhalt seines Beschlusses wählte:
-Nicht nötig fand er zu erwähnen, dass ich am 10.4.2000 eine Schweigepflichtentbindung beim Schulpsycholigen Rolf Fravi unterzeichnete, damit dieser mir helfen konnte für das Stipendium meines älteren Sohnes. Da aber Herr Rolf Fravi damals nach den Sommerferien nicht mehr für den Schulpsychologischen Dienst in Bülach tätig war, wurde er nicht für unseren Fall bezahlt.
Ich finde es extrem bedenklich, dass sobald jemand kritischer an die Sache ging, dieser nicht bezahlt wird, Frau Evelyne Pente, welche die gleiche Meinung wie die VB Bülach vertrat, aber grosszügig entlohnt wurde.
-Die eigenartige Einstufung meines jüngeren Sohnes in die Realschule (heute Sek B) anstatt in die Sekundarschule (heute Sek A). In Zürich kam er dann aber in die Sek A und bestand diese absolut problemlos! Mit der Realschule hätte er seine heutige Ausbildung nicht machen können. Herr Fravi wollte auch dies überprüfen.
-Es wurde nirgends erwähnt, dass mein älterer Sohn Preisträger von wissenschaftlichen Wettbewerben ist.
-Wie der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich mehrere Entscheidungen gegen die VB Bülach fällte.
-Den Brief von den Klassenlehrerin meines älteren Sohnes, die bei dem Rauswurf aus dem Durchgangsheim Florhof dabei war, wurde nicht berücksichtigt.
Mit dem oben erwähnren letzten Beschluss des Bezirksrats Bülach (datiert auf den 29.4.2002) bekam ich auch vom Bezirksrat Bèlach den Beistandschaftsbericht von Frau Pente. Wie man im Folgenden sieht, ist die Datierung sehr unterschiedlich.
Das Umschlagsblatt spricht von einem Zeitraum vom 23.4.2001 bis 31.12.2001.
Der im Umschlagsblatt befindende Beistandschaftsbericht von Frau Pente (hier gleich am Anfang) gibt jedoch einen Zeitraum vom 21.5.2001 bis 15.2.2002 an! Dabei noch erwähnenswert ist, dass das Umschlagsblatt von Frau Pente unterschrieben wurde.
Nach dem Memorandum von Herrn Franz Xavier Huber hatte Frau Evelyne Pente das erste Gespräch erst am 10.5.2001! Dies spricht auch gegen die Datierung des Umschlagblattes!

Zum Memorandum: Frau Evelyne Pente war nicht erst im Heim anwesend, sondern auch schon bei meiner Einweisung in die Klinik Hard und der Einweisung meiner Kindern in das Durchgangsheim Florhof. Frau Evelyne Pente streitet dies ab, doch ich habe Franz Xavier Huber von der VB Bülach auf Tonband, auf welchem er bestätigt, dass Frau Evelyne in der Nähe [Haustüre] war.
Ausserdem beinhaltet eine Aktennotiz der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass erst am 22.1.2002 die Vormundschaftsbehörde Bülach überlegte, ob sie die Massnahmen aufheben sollen (d.h. auch die Beistandschaft von Frau Pente). Dies spricht somit auch gegen die Datierung des Umschlagblattes.
An der Sitzung vom 25.2.2002 der Vormundschaftsbehörde Bülach wurden die beiden verbliebenen Punkte, Obhutsentzug und Beistandschaft, rückwirkend aufgehoben. (hier bzw. hier).
Am 18.10.02 bekam ich ein Schreiben von der Vormundschaftsbehörde Bülach, dass ich den „Schlussbericht der Beistandschaft“ (spricht Schlussbericht von Frau Evelyne Pente) per 31.12.01 erhalten habe!
Den Liberationsschein, der auch auf den 31.12.01 datiert ist
hätte ich nach der Meinung der Vormundschaftsbehörde unterschreiben sollen. Dies machte ich natürlich nicht, da die Daten überhaupt nicht stimmen. Aber auch wenn ich der VB Bülach sagte, ich habe den Beistandschaftsbericht (= Schlussbericht von Frau Pente) nicht am 31.12.01 bekommen, behauptet die VB Bülach weiterhin stur, ich hätte diesen auf den 31.12.01 erhalten.
Ich meldete dem Bezirksrat Bülach den Fehler mit den unterschiedlichen Daten, doch dieser meinte zum Schlussbericht von Frau Evelyne Pente nur, im Schlussbericht stehe es dann richtig.
Ich glaube aber kaum, wenn auf dem Umschlagsblatt ein Datum steht und auf diesem sich noch die Unterschrift des Verfassers befindet, dass dann irgendjemand den ganzen Beschluss nach dem Datum absucht und vergleicht!
Wenn dann alles am 31.12.01 abgeschlossen gewesen wäre, was machte dann noch Frau Evelyne Pente im Februar 2002 in unserer Wohnung in Zürich? Haben wir da etwa wieder Gestalten gesehen, dies es nicht gibt (Sarkasmus)?
Im Internet habe ich noch weitere Seiten gefunden, die berichten, wie man in der Schweiz seitens von Behörden Kinder weg nimmt. Leider beinhalten die Seiten keine Dokumente, die dies weiter untermauern würde. Ich denke aber, dass mit Hilfe meiner Dokumente dies gefestigt werden kann, z.B. mit dem Beispiel des Memorandums von Frau Willi und Herrn Werner Scherrer von der Vormundschaftsbehörde Bülach
oder die Kindervermittlungsorganisation „bruggeboge“ (dies ist aber nur ein kurzer Auszug des Prospektes von „bruggeboge“, die jetzt neu „team-werk“ heissen) .



Zu einem späteren Zeitpunkt werde ich auf Folgendes zurückkommen: Unter anderem wurde mir einmal ein Dokument mit meiner angeblichen Namensänderung überreicht. Unter anderem waren dabei anwesend: Heidi Leibundgut, Brigitte Zolliker, beide von der Vormundschaftsbehörde Bülach.