Ich erkläre in den Gesprächen mit Besuchern meines Blogs, dass es gut ist, dass ich moralische Unterstützung bekomme. Jedoch fühlt sich von den Behörden weiterhin niemand zuständig und auch die Versprechungen, dass man einiges in Ordnung bringen würde, wurden nicht eingehalten. Von Bülach und der Klinik Hard selbst gibt es keine Richtigstellung, wobei sie dabei bleiben, dass keine Fehler gemacht wurden.
Im Folgenden werde ich nicht auf alle Sätze der gescannten Dokumenten eingehe, sondern verweise mit einem Link auf jene Blogbeiträge, wo ich die Dokumente schon behandelt habe.
- Wie man im Memorandum der VB Bülach sieht, wurde am 21. September 2001 bestimmt. dass meine Kinder aus dem Florhof kommen. Weder ich noch meine Kinder oder deren Anwalt wussten davon. Dies erkennt man auch an dem Brief des Anwaltes an das Gericht vom 26. September 2001 (welches auch der Tag ist, an dem meine Kinder aus dem Kinderheim entlassen wurden). Ich nehme an, dass das Gericht von Zürich auch nichts von diesem Inhalt des Memorandum wusste (siehe Eintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html; in diesem Eintrag sieht man auch wie Frau Pente und die VB Bülach täuschen und manipulieren).
- Wir würden nur „Bedingungen“ stellen (schon im Eintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2010/02/wie-kinder-bei-einem-gerichtsprozess.html behandelt; im 6. Scan sieht man, dass Frau Pente, die Beiständin von meinen Kindern, nicht wollte das meine Kinder vors Gericht gehen).
- „Erpessung": Wenn meine Kinder auf ihr Recht bestehen angehört zu werden, wird dies als Erpessung ausgelegt.
- Die Kinder würden sich nicht eingliedern: Es heisst schnell, meine Kinder würden sich nicht eingliedern. Gleichzeitig werden aber positive Aussagen von Dritte über meine Kinder nicht erwähnt. Wieso meine Kinder nicht mehr zu Schule gingen, schreibt man ja auch nicht (siehe auch http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/09/widerlegung-der-aussagen-von-werner.html und http://namensaenderung.blogspot.ch/2011_02_01_archive.html)
- Keine Krankheitseinsicht: was für eine Krankheit ich habe hat man mir bisher auch nie erklärt (siehe dazu auch http://namensaenderung.blogspot.ch/2008_01_01_archive.html und link oben Wiedersprüche von Frau Pente
- Wohnungssuche: Wichtig zu wissen ist, dass ich nie eine direkte finanzielle Unterstützung bekam (siehe http://namensaenderung.blogspot.ch/2008_02_01_archive.html)
Nochmals festzuhalten ist, wie dreist Frau Pente gegenüber dem Kinderanwalt war. Wie man am gescannten Brief von Frau Pente vom 21. Oktober 2001 (http://namensaenderung.blogspot.ch/2008/02/nicht-eingehaltene-versprechen-von.html) sieht, behauptet sie einfach, dass ich jegliche angebotene Hilfe abgelehnt habe. Was sie nicht ihm nicht sagt ist, dass die VB Bülach schon zuvor beschlossen hatte uns nie eine Hilfestellung zu geben, insbesondere keine finanzielle (siehe Scan des Sitzungsprotokolls vom 21. September 2001 im Blogeintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/07/widersprche-von-frau-evelyne-pente-und.html).
Niemand glaubte mir als ich den Verdacht hatte, dass die Hilfsbereitschaft nur vorgespielt wurde. Mancher sagte mir ganz klar, dass eine Behörde so etwas nicht macht.
Irgendwann akzeptierte ich, dass ich keine Unterstützung bekam. Und dann als ich sagte ich bekomme keine Unterstützung, hiess es, das kann nicht sein.
Dass man uns nie unterstützen wollte konnte ich erst mit der Aktenherausgabe beweisen, die ich nur mit grossem Kampf bekam (siehe Eintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/02/frau-pente-und-finanzen-frau-pente-die.html).
Finanzielle Auswirkungen
Weil die finanziellen Hilfestellungen, die versprochen wurden, nicht eingehalten wurden, blieb mir nichts anderes übrig als beim Betreibungsamt Verlustscheine zu machen für Krankenkasse, Steuern etc. Es spielte keine Rolle wie sehr ich versuchte zu erklären wieso wir in dieser Lage waren und dass wir belogen wurden bezüglich finanzieller Unterstützung, keiner hörte zu oder fühlte sich nicht zuständig. Dies war eine sehr schlimme Zeit für uns und vor allem voller Entbehrungen für meine Kinder (nicht zu vergessen ist auch wie ich bei der Scheidung keine Pensionskasse zugesprochen bekam).
Weil ja Betreibungen nicht verjähren, heisst das, dass meine Kinder nach meinem Tod für meine Schulden aufkommen müssen, falls sie nicht aufs Erbe verzichten. Dann holt sich die Stadt alles, inklusive alles persönliche. Dies beinhaltet auch meine Akten, für welche ich jahrelang gekämpft habe.
Im Moment bekomme ich eine Rente, aber wer meint ich könne mit dieser nach Kanada, liegt falsch.
Man hat zwar versprochen, dass man eine Lösung finden werde und einiges in Ordnung bringen wird, aber das waren nur leere Versprechungen.
Ich bin kein Einzelfall, so geht es auch anderen Betroffenen von Führsorgerischen Massnahmen, Heimkindern, Verdingkindern und andere Gruppen. Bis zum Tode müssen wir das Fehlverhalten der Behörden ausbaden und selbst unsere Nachkommen!
Niemand glaubte mir als ich den Verdacht hatte, dass die Hilfsbereitschaft nur vorgespielt wurde. Mancher sagte mir ganz klar, dass eine Behörde so etwas nicht macht.
Irgendwann akzeptierte ich, dass ich keine Unterstützung bekam. Und dann als ich sagte ich bekomme keine Unterstützung, hiess es, das kann nicht sein.
Dass man uns nie unterstützen wollte konnte ich erst mit der Aktenherausgabe beweisen, die ich nur mit grossem Kampf bekam (siehe Eintrag http://namensaenderung.blogspot.ch/2007/02/frau-pente-und-finanzen-frau-pente-die.html).
Finanzielle Auswirkungen
Weil die finanziellen Hilfestellungen, die versprochen wurden, nicht eingehalten wurden, blieb mir nichts anderes übrig als beim Betreibungsamt Verlustscheine zu machen für Krankenkasse, Steuern etc. Es spielte keine Rolle wie sehr ich versuchte zu erklären wieso wir in dieser Lage waren und dass wir belogen wurden bezüglich finanzieller Unterstützung, keiner hörte zu oder fühlte sich nicht zuständig. Dies war eine sehr schlimme Zeit für uns und vor allem voller Entbehrungen für meine Kinder (nicht zu vergessen ist auch wie ich bei der Scheidung keine Pensionskasse zugesprochen bekam).
Weil ja Betreibungen nicht verjähren, heisst das, dass meine Kinder nach meinem Tod für meine Schulden aufkommen müssen, falls sie nicht aufs Erbe verzichten. Dann holt sich die Stadt alles, inklusive alles persönliche. Dies beinhaltet auch meine Akten, für welche ich jahrelang gekämpft habe.
Im Moment bekomme ich eine Rente, aber wer meint ich könne mit dieser nach Kanada, liegt falsch.
Man hat zwar versprochen, dass man eine Lösung finden werde und einiges in Ordnung bringen wird, aber das waren nur leere Versprechungen.
Ich bin kein Einzelfall, so geht es auch anderen Betroffenen von Führsorgerischen Massnahmen, Heimkindern, Verdingkindern und andere Gruppen. Bis zum Tode müssen wir das Fehlverhalten der Behörden ausbaden und selbst unsere Nachkommen!